OTvH: Handbuch, zweiter Teil: Praktische Heraldik (1863)

Bem. DE: Dies ist der zweite Teil, von Otto Titan von Hefners Handbuch der theoretischen und praktischen Heraldik, dessen erster Teil “Theoretische Heraldik” schon 1861 erschien.
Der Hauptext ist inzwischen vollständig digitalisiert, es fehlen noch Fussnoten und Abbildungen.


Zweiter Teil. Praktische Heraldik

unter Anführung von 252 Beispielen und mit Erklärung der heraldischen Ausdrücke in sechs Sprachen erläutert durch XXX auf Stein gezeichnete Tafeln, mit 492 Figuren, unter Aufsicht und nach Originalen des Verfassers gefertigt, von Otto Titan von Hefner, Dr. phil. Ehren- u. Korrespondierendes Mitglied mehrerer historischer Gesellschaften, Herausgeber des Allgemeinen Stamm- u- Wappenbuches etc.

München. Heraldisches Institut 1863.

Vorwort

Mit diesen Zeilen schließe ich mein Handbuch der „theoretischen und praktischen Heraldik“, indem ich den zweiten Teil desselben der Öffentlichkeit übergebe. Wenn schon der erste Teil, die Theorie der Heraldik, eine durchaus selbstständige Auffassung und Behandlung erforderte, wollte er den heutigen Ansprüchen der historischen Wissenschaft genügen, so war dies noch in weit höherem Grade bei diesem zweiten Teile der Fall, welcher die praktische Heraldik in ihrer Vielseitigkeit zum Vorwurf hatte. Der Kenner unserer Wissenschaft und Kunst wird mir die Genugtuung nicht vorenthalten, dass ich in diesem „Handbuche“ etwas Nennenswertes geleistet habe und dass bisher kein heraldisches Lehrbuch in Deutschland bestehe, welches mit solcher Umfassenheit und Unabhängigkeit sich seines Stoffes bemächtigt hätte (nicht zu vergessen, dass ich nur ein „Handbuch“ geschrieben habe und schreiben wollte), denn jedes einzelne der XXV Kapitel böte Stoff genug, um für sich als besonderes Buch ausgearbeitet zu werden. Das Lob, mit dem ich nach Erscheinen des ersten Teiles von Seiten aller Kenner der Heraldik beehrt worden bin, konnte mich nur aneifern, den zweiten Teil mit umso größerem Fleiße zu bearbeiten und ich darf mit Beruhigung mir selbst gestehen, dass ich (nach dem jetzigen Standpunkte meiner Kenntnisse) das Bestmöglichste zu leisten bestrebt war. Der zweite Teil konnte zwar an Umfang dem ersten nicht gleichkommen, an Schwierigkeiten aber für den Autor hat er ihn gewiss übertroffen, es wäre sonst sicher sein Erscheinen und somit der Schluss des Werkes nicht bis heute verzögert worden, Wie ich im ersten Teile für jeden angeführten Fall Beispiele wirklichen Vorkommens gegeben habe, so geschah dies auch im zweiten Teile und ich habe nicht nur die sonst zur „praktischen Heraldik“ gezählten vier Kapitel, Blasonierung, Historisierung, Kritisierung und Aufreißen in gründlicher Weise behandelt, sondern sogar zwei neue Kapitel „von der historischen Blasonierung“ und „vom Gebrauche der Wappen“ beigefügt. Jedes der ersten Kapitel ist mit einem praktischen Beispiele belegt, und ich erlaube mir namentlich auf dasjenige eines Wappen-Aufrisses hinzuweisen. Besonders eingehend habe ich die „Blasonierung“ behandelt, als das unstreitig wichtigste Kapitel der heraldischen Praxis. Ich glaube mir hierin ein Urteil umso mehr erlauben zu dürfen, als ich zu wiederholten Malen die Erfahrung und Genugtuung erhalten habe, dass meine Blasonierungsweise von heraldischen Autoren als Muster aufgestellt und praktisch nachgeahmt worden ist. Wenn meine übrige Richtung in der Heraldik auch viele Widersprüche erlitten hat, so wurde ihr doch weit mehr Anerkennung als Tadel zu Teil, beides zum Vorteil der Wissenschaft, und wenn ich in meinen 1855 erschienenen „Grundsätzen der Wappenkunst“ vielleicht zu schroff und wuchtig um mich hieb, so darf ich behaupten, dass ich seit diesen acht Jahren wenn auch nicht in der Sache, so doch in den Formen milder denkend geworden bin. Ich habe aus dem Tadel der Gegner zu lernen gesucht, wenn auch dieser Tadel zuweilen in einer Form auftrat, die mehr beleidigend als belehrend war. Auch, bei diesem Werke bin ich auf Tadel gefasst, und ich habe sogar die Überzeugung im Voraus, dass die meisten der zu erwartenden Kritiker es bei dem Tadel und ohne das Bessermachen belassen werden — das muss ein Autor in den Kauf nehmen nach dem guten deutschen Sprichworte: „Wer will bauen an die Gassen etc.“ Weniger erfreulich aber ist es für einen Schriftsteller, wenn er sich, seine Ideen, ja sogar seine uneditierten und mühsam gesammelten Hilfsmittel von Andern benutzt und ausgebeutet sieht, ohne dass ihm auch nur die Freundschaft getan worden wäre, zu sagen, woher dies alles genommen sei. Derlei Krähen- und Pfauenspiegel- Geschichten kamen und kommen übrigens von jeher vor und ich kann mich trösten, dass es Andern auch nicht besser gegangen sei als mir. Ich behalte mir übrigens vor, gelegentlich einmal meinen Lesern eine Geschichte zu erzählen, „wie man heraldischer Autor wird“. Schließlich meinen verbindlichsten Dank allen Denjenigen, welche dies Werk mit Beiträgen unterstützt haben, mit der Bitte, meiner auch ferner zu gedenken. Aufgefordert von vielen Seiten habe ich mich entschlossen, statt des versprochenen Haupttitels in Farbendruck mein Bildnis, hervorgegangen aus dem Atelier des k.b. Hofphotographen Herrn Albert dahier, beizugeben, jedes Exemplar mit meiner eigen händigen Unterschrift versehen. Wer mich lieb hat, den wird’s freuen und wer mich nicht mag, der muss in Gottesnamen mein Gesicht mit in den Kauf nehmen.

Geschrieben zu München am Tag des hl. Policarp l863.

XIII. Die Blasonierung.

Blasonieren heißt ein Wappen regelrecht beschreiben! Was die Regeln selbst anbetrifft, so ergeben sie sich zum Teile aus den bisherigen Entwicklungen der theoretischen Heraldik, zum Teil werden sie in Nachfolgendem festgestellt werden; im Voraus jedoch darf ich hier als das Kennzeichen einer richtigen Blasonierung anführen, dass sie bei möglichster Kürze die größte Deutlichkeit erziele, oder dass sie mit wenigen Worten möglichst vollständig sei. Zur Erreichung dieser beiden Haupteigenschaften dient die Kenntnis der heraldischen Figuren überhaupt und insbesondere der heraldischen Ausdrücke oder Kunstwörter1, sowie die Einhaltung einer richtigen Ordnung in Anwendung derselben. Ein richtig blasoniertes Wappen muss für den Heraldiker, so zu sagen, ein in Worten ausgedrücktes Bild geben und ihn in den Stand setzen, ohne Weiteres das betreffende Wappen auch fehlerfrei, zeichnen zu können.

Dass das Blasonieren oder „Aufsagen“ seine Schwierigkeiten habe, ist unbestreitbar, und die Erfahrung lehrt, dass selbst die tüchtigsten Heraldiker zuweilen unklar waren und sind, wie sie dies oder jenes Wappen am besten und unzweideutigsten blasonieren sollten und können, umso mehr aber darf man über die unleugbare Tatsache sich wundern, dass nicht nur unsere meisten Spezial-Historiker, sondern leider auch sehr viele Archivare, Numismatiker, Genealogen und Sphragistiker sich in derlei Dingen noch gar zu häufig völlig im Dunklen befinden, indem sie die gelehrte Welt mit Wappenbeschreibungen beglücken, aus denen klug zu werden oft dem besten Willen und aller Fachkenntnis) nicht möglich wird. Da liest man z.B. „das Wappen besteht aus einem silbernen Netze“, oder „der Schild ist in fünf Teile geteilt, wovon in vieren ein ausgespreizter schreiender Adler, in den andern aber ein Kreuz und gar nichts sich befindet“, oder „ein ausgestreckter Fuß und ein türkischer Halbmond sind das Wappen dieser Familie“, Nomina sunt odiosa und der Leser wird mir daher die Zitierung der Quellen, aus denen ich diese gelungenen Blasonierungen entnommen, erlassen; ich darf aber getrost hinzufügen, dass ich um Beibringung einiger Dutzende ähnlicher Produkte aus historischen Werken neuerer Zeit nicht verlegen wäre. Bevor ich nun die Regeln und die Ordnung des Blasonierens nach dem jetzigen Standpunkte der Heraldik entwickle, scheint a mir nötig, einen historischen Blick auf die Entwicklung der Blasonierung und auf die Verschiedenheiten derselben bei verschiedenen Zeiten, Gelegenheiten und Nationen zu werfen.

Die ältesten und noch erhaltenen deutschen Blasonierungen scheinen mir diejenigen zu sein, welche von Liederdichtern des XIV. Jahrhunderts herrühren und bei Gelegenheit der Schilderungen von Taten und Fahrten ihrer Helden mitunterlaufen. Die poetische Seite des Ganzen hat namentlich auch auf eine poetische Benennung der Farbenfarbe Einfluss gehabt und so finden wir denn darin außer dem edlen Golde auch Perlen und Meergrieß statt des Silbers, Smaragden statt Grün, Rubin und Kehlen statt Rot, Saphir statt Blau und Zobel statt Schwarz.2

Ein Beispiel derartiger Blasonierung setze ich aus Laßberg’s Liebersaal II 324 her, wo der Sänger bei der Totenklage um Wernher Grafen von Hohenberg dessen Wappen3 dichterisch weitläufig beschreibt:

O we der lichten waffen sin
Wie sach ich die verkeren4
Den schilt dem so vil eren
In mangen landen ist beschähen
Den muss ich vor mir ligen sechen
Er waz von liechten golde fin
Daz ich so recht claren schien
Von kainer farw nie gesach
Wie daz mir nit min hertz verjach
Do ich die aren baide
Sach ut dez goldes haide
Hangen gen dez schiltes rant
Sao swarz wart nie kol noch brant
Als sie von Zobel waren. etc. etc.

Aus der zweiten Hälfte desselben Jahrhunderts stammen die Blasonierungen der Wappen vieler deutscher, insbesondere österreichischer Ritter durch Peter Suchenwirt in dessen dichterischen Schilderungen der Heerfahrten gegen die heidnischen Preußen. Diese Blasonierungen sind durchgehend ausführlicher, da nicht nur der Schild, sondern auch Helm und Kleinod beschrieben werden, und haben überdies noch besonderen Heraldischen Wert, da wir wissen, dass Suchenwirt selbst seines Amtes ein „Wappenfolger“ oder Persevant war. So beschreibt er das Wappen des Burggrafen Albrecht von Nürnberg (XXXVII, 1460):

„Der schilt der was quartiret rein
Mit den pesten varben tzweyn
Dy von den sechsen chomen sein
Tzwey quartir klar von perlen vein
Dy ander tzwey nach tzobel var.
Ir edlen nemt des helmes war
Des der tod uns hat beraubt
Von golde reich ein praken haubt
Sach man darob erscheinen
Tzway orn von rubeinen
Sein tzungen recht also gestalt
Als man vervahen in dem walt,
Den praken sicht mach edler art
Mit suchen wildes hirtzen vart
Sein tzung fur slingen unde lehen
Von lauf und haizzer sunne brehen
Also der werd gewappnet was.

In vorstehender Beschreibung sehen wir außerdem noch die schon oben S. 35 angeführte Regel bestätigt, dass es in der alten Heraldik nur sechs Farben gab, die Metalle eingerechnet.

Neben der poetischen Benennung der Farben findet sich eine andere auffallendere Sitte in Suchenwirts Blasonierungen, nämlich mitunter verdeutschte französische Kunstwörter in der Beschreibung zu gebrauchen. So nennt er die zwei Balken im Schild des Grafen Ulrich von Tzilli „In rechter höh als ein rubein zwo vasch5 von perla in parr Weys gestrechet“, offenbar nach dem „gueules deux fasces argent mises en barre„. Beim Wappen Friedrichs des Chreuzzpeck’s nennt er die Helmdecke „daz chobertewr“, was nichts als eine Verdeutschung des Wortes couverture, copertura ist6.

Noch auffälliger ist der Gebrauch solch fremdländischer Blasonierungsweise in dem Wappenbriefe Kaiser Friedrichs III, für die Stadt Mödling, 66, 24, Jänner 1458,7 weil sie in reiner Prosa und, so zu sagen, im heraldischen Geschäftsstil geschrieben worden. Das Wappen (XXXVII, 1459) wird nämlich wörtlich blasoniert: „Mit namen ein Schilt gleich gethailt in faße das ober und maister tail von Rubin mit einer faße von Berlein, der ander thail von grunt des Schilts von Schmaragden, dareine ein Panter von Silber in Rampannt .“

Ein anderer Brief desselben Kaisers „für Andreas am Stain dd. Neustadt Phincztag fand Fabian und sand Sebastian“ 1463, in welchem er das Wappen dieses Stain (XXXVII, 1461) bestätigt, enthält eine ähnliche Blasonierungsweise,

„ainen schilt von Zabel in jm ainen volkomen ausrechten raiger von perlin, geschnäbelt und gefuesset von Topasien , darauf ein Hellene mit sainer helmtrylhein von zabel vnd perlin geczieret mit ainem Raiger steende desgleichen aufrecht, in ainer Totschenigth von golde ).

Die Benennung Totscheniglh ist gleichfalls Französisch und bedeutet Pausch oder Binde.

Wenn ich eine Vermutung wagen darf, woher diese fremdartige Blasonierung gekommen sei, so wäre es die, dass im XIV. und XV. Jahrhundert an den Höfen der österreichischen Fürsten entweder zum Teil französische (burgundische) Herolde und Persevanten sich aufhielten und verwendet wurden, oder dass es unter den deutschen Herolden damals guter Ton war, die französische Blasonierungsweise zu imitieren.

Unter Max I. verschwindet diese Blasonierungsweise allmählich und unter Karl V. macht sich schon eine etwas breitere doch reindeutsche Sprache in der Beschreibung der Wappen geltend.

Ich wähle unter mehreren Dutzenden mir vorliegenden Blasonierungen jener Zeit ein Beispiel aus dem Wappenbrief König Ferdinand I. für Kristof von Mindorff, dd. Insbruck 17, Februar 1532 in welchem

der König denen von Mindorff das erledigte Wappen und Kleinod der von Asp ach zu dem ihrigen verleiht. In dem Briefe ist jedes der beiden Wappen besonders blasoniert und zwar das aspach’sche:

„ain schilt von seinem undern hindern in das vorder ober Tail uberwegg abgetailt, nemblich die unnder vorder rot oder rubinfarb und darynnen ein weisser oder silberfarber, unnd die ober hinder felldung perlweis oder silberfarb unnd darynn ein roter gefuedeter stral ainer wi der ander uberwegg unnd mit seinem vordertail fürwerh erscheinend, auf dem schilt ein Turnier-Helm mit roter vnd weisser helmdecken geziert, auf dem Helm ain gelbe oder goldfarbe kunigcliche Kron aus derselben geend ein Trackenhals mit seinem hawbt offnem mawl und rotter aufgeschlagnem zungen habend uber seinem rugg einen weissen gret mit fünff gleich ausgethaulten Spitzen der yetweders mit einer gespiegellten Pfabenfeder besteckt vnnd geziert.“

Das von mindorff’sche Wappen wird also blasoniert:

„ain roter oder rubinfarber schillt, darynnen ain clee mit drehen oufgetanen plettern sambt dem stambl alles weis oder silbervarb von ainer dryfachen gelben oder goldfarben wurtzl , auf dem schillt ain turniershelm mit roter und weisser oder silberfarber helmdecken geziert und gekrönt mit ainem gelben oder goldinen kuniclichen Chron in derselben steend zwo aufgetan ganz rot flug.

Allmählich nehmen nun die Blasonierungen unserer Herolde und überhaupt der Fach – Heraldiker an Überfülle von Worten und Synonymen zu, während sie au wirklicher Wissenschaft abnehmen. Die Weitschweifigkeit dieser Wappenbeschreibungen wird wesentlich gefördert dadurch, dass sie die an sich unbedeutendsten Dinge mit einer ängstlichen Gewissenhaftigkeit melden, z.B. die Stellung jedes einzelnen Fußes bei einem aufspringenden Löwen, das Futter der Helme usw., während ihnen dabei das Verständnis mancher Figuren ganz verloren gegangen zu sein scheint, so dass man trotz der vielen Worte sich kein richtiges Bild der blasonierten Figur zu machen im Stande ist. Es hängt diese Erscheinung mit dem allgemeinen Verfalle der Heraldik in Deutschland überhaupt zusammen, und es konnte darin erst wieder besser werden, als man begann, für das Studium und die Praxis der Heraldik sich die älteren Muster zum Vorbilde zu wählen.

Ich setze als Beispiel einer derartigen Blasonierung die wörtliche Beschreibung des freiherrlich von Bodenhausen’schen Wappens hierher (1472), wie solches dem Franz Wilkhe v.B. durch Kaiser Leopold I., dd. Wien 2, August 1669 verliehen worden und im Diplome enthalten ist:

„Ein quaiterter Schildt, dessen hinder under- und vorder obere teil gelb oder goldtfarb im undern einwerts auffrecht zum grimm gestellt ein gekrönter schwartzer Behr mit gelbem Halsbande offenem Rachen rot außschlagender Zungen und für sich werffende Datzen, im vordern obern teil ein aufgethaner doppelter Adler mit aufhabender Kaiserlicher Cron offenen Schnäbel und von sich spleißenden Waffen. Vorder under und hindere obere Beldung aber blau oder Lasurfarb in mitte der anderen ein dürrer Baumb ob welchem drey gelb oder goldtfarben lateinische Buchstaben V aneinander gehenckht, in der hindern obern Beldung drey nebeneinander stehende rot marmor steinerne runde seulen auf erhabenen viereckheten weißen Postamenten deren mitlere die andere zwo etwas überhöhend darob eine Königliche Cron, und auf ieder der beiden seiten seulen ein weisse runde Kugel zu sehen in mitte des ganzen Schildts ein weiß oder silberfarbes Hertzschildl, in welchem driangelswitz drey rot oder rubinfarbe helle Mondschein als oben einer und unden zween nebeineander gestellt, ihre beede spitzen fürwerts kherende. Auff dem Schildt drey freye offene adelliche Thurniershelmb allerseits mit rot und weiß gewundenen pansch dessen beede ende zuruggfliegen , dann der mitter vnd vorder ieder mit einer khöniglichen Chron geziehrt auß dem pansch erscheunt einwerts bis uber die Helfte seines Leibs der im schilt beschriebene gecrönte Behr mit seinem Halßbanb auf der mittern Cron stehend der gleichfals im Schildt beschriebene ausgebraite doppelte schwarze Adler mit obhabender Kaißerlicher Cron und diademate, auß der Cron des vordern Helmbs aber entspringen siben von färben also abgetheilte Straußenfedern, dass die Hintere erste, wie auch die dritte, fünfte vnd sibende rot oder rubinfarb, die andere, vierdte, mittere und sechste weiß der silberfarb auch beederseits in eine länger als die andern und die mittere die höchst oder langeste ist.“

Es ließen sich selbstverständlich noch hunderte von Beispielen derartiger Blasonierungen beibringen, denn es war nicht der Einzelne, sondern die Zeit, welche so sprach und schrieb, es wird aber genügen, dem Leser den allgemeinen Charakter unserer deutschen Blasonierungsweise in vergangenen Jahrhunderten vorgeführt zu haben.

Ich gehe nun auf die Blasonierungsweisen anderer Sprachen und resp. Nationen über, um auch deren Eigentümlichkeiten, soweit dies zu unserem Zwecke gehörig, nachzuweisen.

Die lateinische Sprache war zur Zeit der Ausbildung der Heraldik bereits zu den toten zu rechnen, und es mussten daher die für die Beschreibung von Wappen nötigen Ausdrücke entweder neugeschaffen oder es mussten die neuen Produkte mit altklassischen ähnlich deutbaren Worten bezeichnet werden. Im Allgemeinen ist der Charakter der lateinischen Blasonierungen der einer Übersetzung aus der Sprache derjenigen Nation, welcher der Blasonist des Wappens angehörte. Die lateinischen Blasonierungen, der deutschen Herolde und Heraldiker sind also in der Regel deutsch-lateinisch, die der Engländer englisch-lateinisch usw. Johannes Gibbon, Wappenherold des blauen Mantels, hat sich besondere Mühe gegeben, die Wappenbeschreibungen in lateinischer Sprache in allgemein gültige resp. annehmbare Formen zu bringen und ist dabei gewissenhaft zu Werke gegangen, indem er die lateinischen Blasonierungen aller ihm bekannten Autoren kritisch untersuchte und zu verbessern sich bestrebte, allein es bleiben meiner Ansicht nach auch seine lateinischen Wappenbeschreibungen trotzdem noch immer englische Blasonierungen in möglichst korrektes Latein übersetzt, sie teilen aber auch die Vorzüge der englischen Blasonierung, nämlich Sicherheit und bündige Kürze.

Spener ist unter den deutschen Heraldikern, was Gibbon unter den englischen war. In dem besonderen Teil seines heraldischen Werkes bringt er die Blasonierungen von 270 Wappen damaliger fürstlicher und adeliger Häuser, alle in korrektem Latein; dennoch aber ist in dem Ideengang die Eigenheit der deutschen Heraldik und ihrer Blasonierungsweise vorherrschend. In ähnlicher Weise folgen die Heraldiker der übrigen Länder, wenn sie sich in ihren Blasonierungen der lateinischen Sprache bedienen, ihrer gewohnten nationalen Auffassung, so dass also eine spezifisch-charakteristische lateinische Blasonierung nicht bestehen kann .

Ich begnüge mich daher hier, nur ein praktisches Beispiel beizubringen und zwar aus dem Adelsbestätigungsdiplom für die Gebrüder Moscardini (1466), welches ihnen vom sächsischen Vikariate dd. Dresden 22, Juni 1792 in lateinischer Sprache erteilt wurde.

„Scutum caerulei coloris cujus in Summo tres stellae eminent albi coloris vel argenteae et in linea horizontali positae, quarum media infra caudata est, stIbtus vero castoreum animal naturali forma et colore pictum super tribus albis seu argenteis montibus ita sexe exhibet ut posterioribus pedibus super tertio monte subsidentibus, pedibus anterioribus in cursus?, elatis et capite ad sinistrum corporis latus inflexo p rimum in on tem agili te r transilire v ideatur. Scuto insidet galets aperta ferruginea dextrorsum versa laciniis ex argento et caeruleo colore mixtis coronaque aurea ornata, ex qua columna supereminet azures, cujus lu 8ummo stella imposita est argentea superius caudata, utrique autem lateri ejusdem columnae alla adhaeret scella itidem argentea.“

Die französische und englische Blasonierung stimmen im Grundprinzip überein und beide kennzeichnet eine auffallende Kürze und eine Bestimmtheit in den zu wählenden Ausdrücken. Dass die französische Heraldik in Theorie und Praxis etwas älter sei als die englische, erklärt sich aus dem Umstande, dass sie von Frankreich nach England faktisch importiert wurde; die auffallende Übereinstimmung nach Jahrhunderten aber lässt sich nur dadurch rechtfertigen, dass die Herolde des letzteren Landes nur wenige Änderungen an dieser importierten Wissenschaft und Kunst vorgenommen haben. Wenn der bisher für England beanspruchte Vorzug in dem Book of St. Albans die älteste Lehrschrift der Heraldik zu besitzen, durch die Auffindung der traité de blason entkräftet wird, indem schon im Jahre 1416 in Frankreich die hauptsächlichsten Regeln der Heraldik in feste Formen gefaßt und niedergeschrieben worden waren (während man in England erst 1486 den Versuch wagte und in Deutschland gar erst 1643 dahin gelangte, einen Entwurf zu einem Versuche zu wagen), so deutet dies abermals auf ein früheres Selbstbewusstsein der französischen Heraldik gegenüber aller übrigen. Der erwähnte traité enthält aber nicht nur die Grundbegriffe der französischen Heraldik überhaupt, sondern sogar zwei Kapitel, welche ausdrücklich nur eine Anleitung zum Blasonieren zu geben bestimmt sind. Die Regeln, welche dort niedergeschrieben sind, gelten wohl von jeher und gelten fast wörtlich noch heutzutage für die französische und englische Heraldik — beide haben sich in Bezug der Blasonierungsweise nicht fortgebildet wie unsere deutsche Heraldik, sind somit seit dem XV. Jahrhundert als fertig und abgeschlossen zu betrachten. Das Wappenkollegium zu London besitzt eine 1586 durch den Somerset-Herold Glover gefertigte Abschrift der ältesten bis jetzt bekannt gewordenen Blasonierung englischer und normannischer Wappen aus dem Jahre 1216 — 1272, und die heraldischen Ausdrücke in diesem ältesten Manuskripte sind noch heutzutage in Übung ; die kaiserliche Bibliothek in Paris besitzt ein handschriftliches „Armorial de France“ aus dem Ende des XIV, Jahrhunderts , welches die Blasonierung von 1264 Wappen enthält. Die darin vorkommenden heraldischen Ausdrücke und die Art zu blasonieren sind gleichfalls dieselben, wie sie die heutige französische Heraldik noch anwendet.

Diese anerkennenswerte Sicherheit und Abgeschlossenheit in sich hat vorzüglich in zwei Dingen ihren Grund, zuerst nämlich darin, dass sich die französischen und englischen Herolde über die Benennung aller vorkommenden heraldischen Figuren schon frühzeitig geeinigt, dann aber auch in dem Umstand, dass sich beide von jeher mit der Heraldik der Oberwappen gar wenig abgegeben und ihre ganze Sorgfalt und Kenntnis fast aus schließlich auf dasjenige warfen, was im Schilde vorkam .

Wir finden daher sehr selten ein Beispiel der Blasonierung eines vollkommenen Wappens mit Schild, Helm, Kleinod und Decken in den Urkunden und Büchern jener Länder, ohne dass dort dieser Mangel empfunden worden wäre oder würde, denn zu allen Zeiten findet man das Kapitel von den Kleinoden in den Lehrbüchern der Engländer und Franzosen sehr oberflächlich und nebenbei behandelt, wenn nicht gar ausgelassen, da bestimmte Regeln hierüber sich nicht gebildet haben, weil sie nie notwendig erachtet wurden. Was nun die heraldischen Benennungen (Kunstwörter) betrifft, so besitzen die französische und englische Heraldik eine große Menge, von denen jedoch nach unserem Standpunkt ein guter Teil, wenn nicht überflüssig, doch zum mindesten entbehrlich ist. Die ältesten Wappen sind, wie in anderen Ländern, so auch in Frankreich und England, sehr einfach, daher auch ihre Blasonierung weniger Worte bedarf. Als Beispiele gebe ich einige Blasonierungen aus dem erwähnten Armorial de France:

  • 1. Le Roy de France. D’asur à Beurs de lis d’or.
  • 2. L e Duc de Borbon. Les armes de France à un baston de gueules.
  • 44. Monseigneur Louis de Beaumont. Guéronné d’argent et de gueules de VIII. pièces (1463).
  • 111. Le Sire de Percy. De gueules à I chief d’argent.
  • 249. M. Jehan de la Haie Hue. D’argent à III. escuçons de gueules (1464).
  • 321. M. Guillaume Matieu. D’azur, greneté d’or à un quartier d’hermine à trois escuçons de gueules en quartier, à un baston d’azur zur le quartier (1468).

Der Verfasser des traité du Blason (1416) blasoniert in derselben Weise, doch zu Zeiten mit etwas mehr oder weniger Worten, Während z.B. das Armorial das Wappen des Delfinates einfach: „d’or an daufin d’azur» beschreibt, fügt der traité noch bei: „membré de gueules“; hingegen blasoniert ersterer das Wappen des Herzogs von Berry: Les armes de France à une bordeure de gueules engreslée, während letzterer kurzweg sagt, de France endenté de gueules.

Von neueren Blasonierungen in französischer Sprache gebe ich zwei Beispiele, das erste aus dem Originaldiplom des Herzogs Franz von Lothringen für Pierre Dumas, Receveur de finances du Bureau de micour, dd. Luneville 20,Juin 1736, worin die Beschreibung des beigemalten Wappens (1417) also lautet:

Savoir: d’or zu pin tigé, et terrassé zu naturel et fruité d’or, zu chef d’azur chargé en coeur d’un croissant montant d’argent et cottoyé de deux Étoiles d’or, et pour cimier un Lyon d’or, tenant un Étoile de l’écu issant, d’un armet morné orné de son bourlet et Lambrequins aux métaux et couleurs de l’Écu.

Das zweite nehme ich aus dem Armorial général des bekannten niederländischen Heraldikers J.B. Rietstap (Gouda 1861): Rançon (1470). De gueules zu chevron d’or, soutenant de son somme une étoile renversé du même ; le chevron accompagné en chef de deux cloches d’argent et en pointe d’un cor-de-chasse du second le pavillon a senestre. Cimier: l’étoile renversé brouillé zur deux plumes d’autruche de gueulès. Lambrequins: d’or et de gueules.

Beide Blasonierungen reihen sich wie leicht ersichtlich ihrer Folgerichtigkeit nach mehr den deutschen an, obwohl die Menge der angewendeten Adjektive wieder specifisch französisch genannt werden muss.

Wie schon erwähnt blasoniert die englische Heraldik ähnlich wie die französische, wenn nicht noch kurzer. Das Buch von St. Alban z.B. beschreibt den Schild des heiligen Ritters Georg: Argent a plain cross gules.

Gibbon, Leigh, Boswell und andere englische Heraldiker bis herauf in die jetzigen Tage sind bei demselben Systeme geblieben, und ich setze beispielshalber aus John Burke’s General armory of England (London 1847), welches Werk mehr als 15.000 Blasonierungen enthält, die Beschreibung des Wappens Montagu (1463) her:

Quarteriy first and fourth argent three lozenges conjoined in fesse gules within a bordure sable for Montagu; second and third, or, on eagle displayed vert beaked und membred gules, for Monthermer. Crest: A griffins head couped wings expanded or, gorged with a collar argent charged with three lozenges gules.

Die Blasonierungen der italienischen Heraldiker tragen gleich ihrer Sprache den Charakter der lateinischen mit Nachbildung des französischen im Gebrauche der Eigenschaftswörter. Von den Blasonierungen des bekanntesten italienischen Heraldikers Conte Ginanni, Herausgeber der Arte del Blasone (Venezia 1736), setze ich als Beispiel die Beschreibung des Wappens des Cardinals EnriqueZ bei (1471):

„Enrico Enriquez cardinale di Napoli celeberrimo cardinale, al presente Legato di Romagna e dell Esarcato di Bavenna ha lo Rondo d’argento col Leone rampante di rosso, annato, lampassato et coronato d’oro del Regno di Leone, mantellato di rosso e caricato di due Castelli o Maschi di Fortezza d’oro, torricellati di tre pezzi del medesinus, che sono di Castigll a. Lo Rondo è cimato della Croce trifogliata d’oro, corne Legato, e del Cappel rosso da cardinale con cinque ordini di fiocchi 1. 2. 3. 4. 5.“

Von Blasonierungen der Spanier folgen hier zwei Beispiele älteren und neueren Datums.

Die Beschreibung des Wappens, welches von Diego de Zarate, eques auratus, dd. Bologna 24. Febr. 1530 von K. Karl V. erhielt (1469) lautet (nach nach Lopez de Vega, nobiliario p. 507 ff. ):

„el escudo de dro o de color roxo diuidido de ana raya negra en dos partes, y en la de abaxo cinco hojas, que en vulgar Espannol se llaman panda de color encaruado con unas assas hàzia arriba, que contiene dos en cada Mélo, y una in medio, annadiendo a estoc en el campo de encima que occupa la tercera parte del mismo escudo, ‘lustra éguila Deal negra de una habeça la boca abierta, sacada la lengua roxa el pico buelto a la mana derecha y ea la cabeça la corons Beal de oro, en cuyas alas ablertas aya dos coronas de oro una Real en la siniestra, y otra Imperial en la diestra que digan te ballaste presente quando recebimos esta en Bolonia, y aquella en Aquisgran, y es la gola colocamos con penachos y plumas coronada con corons de coloras de oro roxo y encarnado una fenix de color natural puesta sobre fuego, abiertas las alas abierta el pico, y mirando a la mana derecha de la manera que toda estas cocas estan pintadas en medio de la presentas letras.

Von neueren spanischen Blasonierungen entnehme ich dem VI, Band p, 231 des erwähnten Xobilinlu von Piferrer, welches 2806 Wappen in Farbendruck enthält, die Beschreibung des Wappens der Grafen von Vallcabra (1473), weil dasselbe unter allen am meisten einem vollständigen Wappen gleicht, während bei den meisten Wappen nur der Schild und wo ein Oberwappen sich findet, höchstens ein moderner Helm mit beliebig gemalten Straußenfedern als Kleinod sich findet. Die Blasonierung lautet:

Escudo cuartelado el 1° de azur y una torre cuadrada de plato, superada de tres coronas de oro y accompanada de sels estrellas de pleta, que es de Patau; el 2° de oro y un olivo arrancado de sinople, que es de Oliver, el 3° de gales y un aliso,de oro, diestrado de una fuente de plata y siniestrado de un leon de l° mismo, dupaniando una espada, que es de LIado; el 4° de sable y tres cheurones de oro, que es de Vives; sobre el tode escusons partido en pal, 1° de plata y tres bandas de gules, que es de Altarriba, 2° de azur y barra de gules, acompanada de cuatro medias luttas afrontadas de plata, atraversada de una decha puesta en banda, empenada de oro y calzada de plata, que es de Azion. Tiene el escudo por soporte s dos leones de oro, y por timbre celada de frente con corons condal, naciente de la misma un leon rapante armado con espada en la mano derecha y teniendo en la izquierda una cinta con esta divisa; Un dios, ana Ley y un Rey.

Die niederdeutsche Blasonierungsweise war in älteren Zeiten mehr der französischen ähnlich und gebrauchte besonders gern die poetischen Namen für die Farben. In neuester Zeit scheint sich die niederdeutsche Blasonierung wieder ganz der hochdeutschen angeschlossen zu haben, wenigstens sind die Wappenbeschreibungen des bereits genannten jetztlebenden niederdeutschen Heraldikers, Hr. J.B. Rietstap, durchgehend in der Auffassung und in der Anordnung so wie ich diese in meinem Wappenbuche eingeführt habe und gebrauche. Ich setze aus dessen: Handboek der WapenKunde (S. 488) als Beispiel die Blasonierung des bekannten Wappens Radetzky entnommen:

Gedeeld van rood en blaauw met eene schuingeplaatste zilveren spade over alles heen, het ijzer boven. Gekroonde Helm. Helmteeken: drie struisvederen, rood, zilver en blaauw. Deekkleeden: regts zilver en rood, links zilver en blaauw. Schildhouders: twee mannen van wapenen met geopend vizier elk met een hellebaard in de vrije hand.

Ich komme nach dieser historischen Übersicht nunmehr dahin, den Leser in die

praktische Blasonierung

nach dem heutigen Standpunkte der Heraldik einzuführen. Die Reihenfolge der Blasonierung eines mehr oder minder vollständigen Wappens ist folgende:

  1. Der Schild mit seinen Feldern, Farben und Figuren.
  2. Das Oberwappen — Helme mit ihren Kleinoden und den Farben nebst den Helmdecken, Rangkronen.
  3. Die Prachtstücke: Orden und Würdezeichen, Schildhalter, Wahlsprüche, Fahnen und, Wappenmantel oder Pavillon.

l. Blasonierung des Schildes.

Ich werde in der Blasonierung dieses als des Hauptbestandteils jedes Wappens etwas ausführlicher sein müssen und will deshalb vom Einfachen beginnen und allmählich zum Schwierigeren übergehend, alles durch Beispiele wirklich bestehender Wappen erläutern. Zugleich wird dabei Gelegenheit sein, die Regeln der Figuren und einige noch nicht vorgekommenen Kunstausdrücke beizubringen, Da die Stellung des Schildes in der Regel aufrecht ist, so braucht dies nicht gemeldet zu werden, steht er aber seitwärts oder ist er gar gestürzt, so muss dies ausdrücklich berufen werden.

A. Der einfache Schild.

  1. Wenn ein einfacher (ungeteilter) Schild nur eine Figur enthält, so nennt man zuerst die Farbe des Schildes, dann die der Figur und zuletzt die Figur selbst. Z.B.

    • in S. ein r. Stern: Brietzte, Sachsen (XXXVIII, 1474).
    • in R. eine s. Pflugschar: Jänichen, ebenda (1475).

    Weicht die Stellung der Figur von der regelmäßigen (aufrecht stehenden) ab, so muss auch dies gemeldet werden.

  2. Sind in einem einfachen Schild mehr als eine Figur, so können diese entweder a) einerlei oder b) verschiedener Gattung sein. Im ersten Falle meldet man sogleich nach der Benennung des Feldes die Zahl dieser Figuren, sodann ihre Farbe, ihren Namen und ihre Stellung. Im letztern Falle ist zur richtigen Blasonierung auch noch die Angabe des Stellungsverhältnisses der verschiedenerlei Figuren zu einander nötig.

    Beispiele:

    • In B. übereinander springend zwei s. Winde: Ilten, Hannover (1477).
    • In R. zwei s. Flügel gegeneinandergekehrt: Brandt v. Irnsing, Bayern (1486).
    • In B. drei g. Kleeblätter: Kneisen, ebenda (1478),
    • In B. drei s. Muscheln: Stahlburg, Frankfurt.

    Ist die Lage nicht senkrecht, so muss man dies melden z.B.:

    • In R. drei s. Hämmer schläggelegt: Hammerstein, Westfalen (1476),
    • In G. fünf ins Kreuz gestellte r. Rauten: Habrzi, Böhmen.

    Bem.:

    • Wenn bei drei Figuren deren Stellung nicht benannt ist, so versteht sich, nach der Analogie der Dreieckschilde, dass sie 2, 1. Stehen. Blätter mit Stielen stellt man auch mit den letzteren zusammen, und nennt dies dann „ein Dreipaß“ z.B.:

      • In S. drei gr. Rebenblätter im Dreipaß: Rauschenplatt, Westfalen (1479);
      • Auch Fische kommen in dieser Stellung vor z.B.: In B. drei gekrümmte s. Salmen: Hanfstengel, Braunschweig (1483).

      In einem Schildshaupte, Pfahle, Balken stehen drei Figuren regelmäßig 1. 1. 1.

    • Vier Figuren stellt man regelmäßig 2. 2.
    • Fünf Figuren werden 2. 1. 2. „im Schragen“ z.B.:
      • In S. fünf r. Rosen: Gröning, Bremen (1489)

      oder 1. 3. 1. „ins Kreuz“ gesezt.

    • Sechs Figuren stellt man 3. 2. 1. in der Kontur des Schildes, auch in Form eines Kreuzes z.B.:
      • Stommel, Niederrhein, in G. sechs r. Rosen 1. 3. 1. 1. gestellt (1487)
    • Sieben Figuren 3. 1. 3.
      • Sieben s. Rauten in R.: Ehrenfels, Bayern,
    • Neun Figuren: 3. 3. 2. 1. z.B.:
      • Blum, Braunschweig. In B. neun s. Blumen (Rosen),
    • 18 Figuren, stehen 4. 4. 4. 3. 2. 1.
      • In R. 18 g. Balken: Bentheim, Westfalen (1488).

    Ist in einem dieser Fälle die Stellung anders, so muss sie als ungewöhnlich gemeldet werden z.B.:

    • In S. übereinander schräggelegt zwei verkohlte Aeste: Taubadel, Sachsen (1480);
    • in # geschrägt zwei s. Hauen an g. Stielen: Heugel, Schlesien (1482);
    • ebenso (geschrägt) in B. zwei s. Schlüssel: Hagle, Sachsen,
    • In B. drei g. Sterne schräggestellt oder schräg hintereinander: Gamm, Mecklenburg (1485);
    • In S. ineinandergehängt drei # Ringe, 1. 2., der obere offen: Windheim, Hannover (1484);
    • In B. drei s. Hechte übereinander: Hecht, Bayern (1481)

    ad b) Sind nun mehrerlei Figuren in einem Schild, so können sie entweder nur als gemeine Figuren ober auch in Verbindung mit Heroldsstücken erscheinen; in beiden Fällen können die Figuren wieder vielerlei Stellungen im Verhältnis zu einander und zum Schilde einnehmen.

    • Alpha) Zweierlei Figuren:

      • In B. über zwei g. Sternen eine g. Sonne, Bassus, Bayern (1494);
      • In B. über drei g. Sternen ein s. Hüfthorn: Kessel, Thüringen (1497);
      • In G. ein # Kreuz über gestürztem # Mond: Wohnlich, Bayern (1496).
      • In B. über zwei g. Balken ein g. Granatapfel: Baab, Bayern.

      Wir haben in der Blasonierung zur Kennzeichnung einer besonderen Stellung auch den Ausdruck überhöht, lat. superatum, franz. surmonté, engl. surmounted, ital. sormontato, spanisch encimado, niedd, overtopt, z.B.:

      • In B. aus s. Wasser wachsend ein s. Fels von einem g. Stern überhöht: Schollenstein (1490).
      • Ebenso in B. ein s. Felsen von zwei g. Sternen überhöht, Ritzenberg, Sachsen.
      • In B. ein s. Strauß von drei g. Lilien überhöht: Magnagutti, Oesterreich.
      • In S. drei r. Schragen von drei 1. 1. 1. gestellten r. Rosen überhöht: Dinklage, Hannover (1493),
      • In S. geschrägt zwei r. Feuerhaken von einem g. Stern überhöht: Wuthenau, Sachsen (1491).
    • Beta) Dreierlei Figuren:

      • In B. Sonne, Mond und Sterne, alles g. (sc. 2. 1. gestellt): Hellersperg, Bayern (1498).
    • Gamma) Viererlei Figuren finden sich z.B. im Schilde der

      • Ferber in Mecklenburg: In R. aus gr. Dreiberg wachsend zwei s. Kleeblätter, dazwischen eine g. Zündruthe von zwei s. Sternen beseitet (1500).
  3. Tritt bei mehrlei Figuren im Schilde eine als Hauptbild vor die Augen, so erscheinen die anderen in einer mehr untergeordneten Stellung, gleichsam als Begleitung oder Zierde in Ausschmückung der Hauptfigur.

    Zur Bezeichnung dieses Verhältnisses hat die Heraldik verschiedene Kunstwörter: Beseitet, lat. comitatum, franz. accoté, engl. accosté oder besided, ital. accostato, niedd. begeleed. Erscheinen zur Seite der Hauptfigur zwei oder mehrere Figuren, so wird die erstere von den letzteren beseitet:

    • In R. ein s. Ring von drei s. Sternen beseitet: Pfister, Augsburg (1499).
    • In B. ein gestürztes blankes Schwert von zwei gegeneinander gekehrten s. Monden beseitet: Neydeck, Bayern (1501).
    • In B. schräggelegt ein g. Anker von zwei g. Steinen beseitet: Dessauer, ebenda (1502) .

    Die Begleitungsfiguren können an sich wieder zweierlei sein z.B.:

    • In G. ein # Schrägbalken von einer r. Muschel und einer r. Vase beseitet: Heiligenstein, ebenda (1503).

    Sind die beseitenden Figuren mehr als zwei, so pflegt man dies begleitet, lat. sociatnm, adjunctum, franz. accompagné, cotoyé, engl. accompanied, ital. accompagnato, span. acompannado, niedd. vergezeld zu nennen, bei drei und vier Figuren wechseln beide Bezeichnungen.

    • In S. ein r. Balken von drei r. Rauten begleitet: Deroy, Bayern (1504).
    • In S. ein b. Balken von drei g. gewaffneten r. Widderköpfen beseitet: Düring, Westfalen.
    • In G. ein b. Sparren von drei r. Ringen beseitet: Häffelin, Bayern.
    • In S. ein # Sparren von drei # Drudenfüßen beseitet: Reck, Hannover (1507).

    In diesen Fällen versteht sich die Stellung der beseitenden drei Figuren als 2., 1., d.h. zwei oben und eine unten von selbst und braucht nicht gemeldet zu werden. — Ebenso:

    • In B. zwei g. Sparren von drei gestürzten g. Lanzenspitzen begleitet: Malortie, Hannover (1506).
    • In S. zwei voneinandergekehrte b. Barben von vier # Doppelkreuzen beseitet: Glummer (1505).
    • In B. ein g. Riegel von drei g. Kleeblättern beseitet: Maucler, Wttbg. (1508).
    • In S. ein gestürzter b. Sparren von drei r. Kreutzlein beseitet, Aigner, Oesterr. (1547).
    • In R. drei s. Gleven im Dreipaß (Fußangel) von drei sternförmig durchgeschlagenen s. Scheiben beseitet (begleitet): Harold, Bayern (1511); hier versteht sich die Stellung der beseitenden Figuren selbst als 1. 2., da die Hauptfigur in der Form 2. 1. Erscheint.
    • In G, ein gr. Baum von drei 1. 2., s. Sternen beseitet: Humboldt, Preußen (1512). Hier ist die Benennung 1. 2. notwendig, weil der Baum auch von 2., 1. Sternen könnte begleitet sein.

    Desgleichen wird ein Kreuz und ein Schragen, wenn begleitet immer die Beifiguren in den 4 Ecken oder Winkeln haben. Z.B.

    In R. ein schwebendes s. Kreuz (bald gemeines, bald ausgeschnittenes) von 4 g. Ringen begleitet: Flotow, Mecklenburg (1514).

    • In R. ein schwebender s. Schragen von 4 s. Rosen beseitet: Hademstorff. Hannover (1509).
    • In B. ein s. Kreuz von vier s. Lilien beseitet: Merkel, Bayern.
    • In B. eine g. Lilie von vier g. Sternen begleitet: Zachariä v. Lingenthal, Sachsen (1513).
    • In B. ein g. Mond mit g. Pfeil durchstoßen und von sechs (3. 2. 1.) g. Sternen begleitet: Hagen, Nassau (1516).
    • In S. zwei r. Balken von zwölf, 5. 4. 3., r. Steinen begleitet: Hunolstein, Bayern (1517).

    Belegt, lat. impressum, lat. impressum, inscriptum, franz. chargé, engl. charged, ital. caricato, span. cargado, niedd. beladen. — Sind zwei Figuren so gestellt, dass die eine innerhalb der Grenzlinien der andern sich zeigt, so nennt man die letztere belegt mit der ersteren. Z.B.:

    • In R. ein auffliegender s. Schwan, dessen Flügel mit einem Schildlein belegt ist, welches in B. eine g. Rose zeigt: Schultes, Sachsen (1520).
    • In G. ein r. Pfahl mit drei s. Sternen belegt: Tobler, Zürich (1523).
    • In S. ein gr. Schlägbalken mit drei g. Sternen belegt: Stockmar, Bayern.
    • In R. ein mit zwei s. Doppelkreuzen belegter b. Schrägbalken, beseitet von zwei auffliegenden s. Tauben mit Oelzweigen in den Schnäbeln: Chlingensperg, Bayern (Stammw.) (1521).
    • In # ein g. Schragen mit # (auch r,) Sporn belegt: Hartlieb v. Walsporn ebenda.
    • In R. ein s. Fluß mit drei gestürzten r. Blättern belegt: Bernstorff. Hannover (1522).
    • In G. ein mit fünf r. Rosen belegter r. Schragen: Marien, Bayern (1519).

    Bem.: Sind die Figuren, welche innerhalb der Grenzen eines Heroldstückes erscheinen, Tiere oder Menschen, so ist es nicht üblich, diese als belegende anzurufen, man spricht vielmehr so, dass man das Heroldsstück als Platz oder Feld betrachtet, in welchem das Tier erscheint. Z.B.:

    • In R. von zwei s. Lilien beseitet einem g. Schrägbalken, darin ein # Löwe einen s. Stein haltend: Grafenstein, Bayern (1524).

    Randweise gestellt, Kleinere Figuren sind zuweilen randweise gestellt entweder für sich allein oder als Beseitung einer zweiten Figur. Von der ersten Art ist ein Beispiel das Wappen der Stäell oben S. 99. Von letzterer Art:

    • In G. ein r. Kreuz begleitet von zwölf randweise gestellten # Merletten: Maldeghem (1542).
    • In B. beseitet von acht randweise gestellten s. Sternen, ein s. Schildlein mit gekröntem # Doppeladler: Gr. Sparr, Oesterr. (1545).

    Besteckt ist eine Hauptfigur, wenn ein oder mehrere Beifiguren aus ihr hervorzuwachsen oder an ihr befestigt zu sein scheinen.

    • In B. zwei s. Spitzen, jede mit einer s. Rose besteckt: Rehling, Augsburg (1529).
    • In S. einer r. Rose mit drei # Pfeilspitzen besteckt: Closter, Westfalen (1525).
    • In R. zwei s. Sicheln mit g. Heften gegeneinander gekehrt, außen mit # Hahnfedern besteckt: Lüttichau, Sachsen (1526).
    • In R. ein g. Ring mit drei g. Steckkreuzen besteckt: Brodzic, Polen (1527).

    Besetzt hat ähnliche Bedeutung wie besteckt, wird aber nur von lebenden Figuren gebraucht, z.B.

    • in S. drei # Spitzen, jede mit einem r. Vogel besezt: Waldner, Schweiz (1518).
    • In G. eine r. Lilie mit zwei (gr.) Sittichen besetzt: Elmpt, Niederrhein (1515).

    Überzogen nennt man einen Schild, wenn vor Feld und Figur nochmals vorn eine Figur erscheint, z.B.

    • In R. ein s. Einhorn, überzogen mit einem b. Schrägbalken (von hinten nach vorne), der mit drei g. Sternen belegt ist: Fasman, Bayern (1528).
    • In B. ein r. Löwe, überzogen mit einem hintern s. Schrägbalken, in welchem drei # Amseln hintereinander stehen: Wetzel, Nassau.
    • In B. ein auffliegender s. Schwan mit einem hintern r. Schrägbalken überzogen: Dieskau, Sachsen.
    • In S. ein b. Löwe mit einem r. Balken überzogen: Hertwig, Bayern (1531).
    • In R. drei s. Wecken nebeneinander, darübergezogen ein mit drei # Wecken belegter s. Balken: Castell, Bayern (1534).
    • In S. ein # Schrägbalken, das Ganze mit einer randweis gelegten g. Kette überzogen: Besar: Spanien.
    • In G. ein gestürzter # Adler, mit einem zinnenweise von S. u. R. geteilten Balken überzogen: Fineck, Kurland (1533).

    Besät, bestreut, lat. seminatum, sparsum, franz. semé, engl. powdered, it. seminato, span. sembrado, niedd. bezaaid. Sind die besäenden Figuren zugleich die Hauptfiguren, so verlaufen sich einige derselben sachgemäß in die Ränder, ist aber noch eine andere Figur zugleich Hauptbild und die besäenden Figuren Nebenbilder, so wird die Besäung eines Feldes faktisch in der Art gemacht, dass der von der Figur selbst leergelassene Raum des Feldes mit den besäenden Figuren — meistens Steine, Lilien, Kreuze, Ringe und anderen dergleichen kleinere Gegenstände — ausfüllt. Ein geschickter Künstler wird also zuerst das Hauptwappenbild in den Schild zeichnen und dann die besagten Gegenstände möglichst gefällig fürs Auge im übriggebliebenen Felde verteilen. Hieraus ergibt sich von selbst, dass bei demselben Wappen der eine Künstler mehr, bei andere weniger Steine, Ringe etc. einsetzen wird und weiter folgt daraus, dass man diese Beifügung nicht zählen solle, weil sonst gar vielerlei Varianten bei dem Wappen eines Geschlechts erscheinen müssten.

    In der Blasonierung meldet man hier zuerst das Feld, dann die eingesäten Figuren und zuletzt erst die Hauptfigur.

    • In r. mit g. Kreuzlein besätem Felde, ein g. Kreuz: Westerburg, Nassau (1530).

    Dass die Kreuzlein in den Eckpläzen in neuerer Zeit je fünf und 2. 1. 2. gestellt erscheinen, ist lediglich Schönheitssache, aber nicht wesentlich. Im Grünenberg haben z.B. bei denselben Wappen die oberen Plätze je 3, die unteren je 3 Kreuzlein, wegen der Form des Schildes, wie auch hier.

    In G. mit r. Herzen bestreut ein gekrönter # Löwe, ein s. Ankerkreuz haltend: Rhedey von Hohenstein, Österreich (1535).

    Übereck gestellt oder verschränkt.

    • In R. zwei s. Schrägbalken, belegt mit zwei übereckgestellten # Schweinsköpfen und r.-s. Doppelfedern: Eberz, Bayern (1532)
    • In S. auffliegend ein n. Geier, übereck beseitet von zwei b. Lilien und zwei b. Sternen, Crossard, Österreich.

    Durchgesteckt.

    • Zwei s. Doppelhaken geschrägt durch eine g. Krone gestoßen in # (alias in G.): Altringen (1546).
    • Drei Pfeile geschrägt durch eine g. Krone gesteckt in S.: Hueber-Florspeig, Württemberg, (1548). (Im Diplom ist die Figur so gemalt, daß man oben, die drei Spitzen der Pfeile, unten aber nur einen Flitsch sieht.)

B. Der geteilte Schild.

Die Schildesteilungen und ihre Blasonierung wurden bereits bei den Heroldsstücken beigebracht; hier handelt es sich darum, den geteilten Schild in Verbindung mit andern Heroldsstücken und gemeinen Figuren richtig blasonieren zu lehren. Ich gehe auch hier von dem Einfacheren zu dem Schwierigeren über.

Steht in einem geteilten Schild eine Figur, so nennt man zuerst die Teilung mit ihren Farben, sodann die Farbe und den Namen der Figur; z.B.

  • gespalten von S. u. B. mit r. Balken überzogen (oder: s.-b.-gespaltene Schilde ein r. Balken): Groß v. Trokan, Franken (1536).
  • Geteilt von g. u. S. oben ein gestürzter r. Anker, unten ein # Hiefhorn mit g. Spangen und Schnüren: Jagemann, Sachsen (1537).
  • Halb, gespalten und geteilt von G., R. u. S., im unteren Platz drei r. Rosen an gr. Stengel: Priesser, Bayern (1538).
  • Von S. u. B. mit r. Schrägfluß überzogen: Redwitz, Franken (1580).
  • Schräggeteilt von G. u. R. oben eine r. Rose an gr. Stengel, unten ein g. Doppelkreuz nach der Schräge gelegt: Buhl, Württemberg (1539).
  • Von R. u. S. geweckt, mit einem b. Löwen überzogen: Wallersee, Bayern (1541).
  • Schräggeteilt von S. u. G. mit einem gekrönten # Doppeladler (oder: in s.-g. schräggeteilte Schilde ein gekrönter # Doppeladler): Schreyern, ebenda (1543).
  • Von R. u. S. mit langgezogenen Spitzen gespalten, mit einem g. Löwen überzogen: Vincenti, ebenda (1544).

Bevor ich zur Blasonierung weiterer geteilter Schilde übergehe, muss ich noch eines in der Heraldik bei geteilten Schilden häufig vorkommenden Verhältnisses gedenken, welches wir allgemein unter dem Begriff der verwechselten Farbe bezeichnen.

Verwechselte Farben, lat. colores alternati oder mutati, franz. de l’un à l’autre, engl. counter-changed, it. dell’ uno a l’altro, niedd. van ‘t eene in ‘t andere. „Verwechselte Farben“ entstehen entweder dadurch dass in einem Schild die Teilung über Feld und Figur gezogen ist, oder dadurch, dass in einem geteilten Schilde jedes Feld die nämliche Figur enthält. Da in beiden Fällen die Farbe der Figur von der des Feldes abstechen muss (Farbe gegen Metall!), so bewerkstelligt man dies am einfachsten und besten dadurch, dass man der Figur des einen Feldes die Farbe des andern Feldes und umgekehrt gibt; z.B.

  • geteilt von B. u. S. mit einem Löwen in verwechselter Farbe: Pisani, Venedig (XLI. 1549).
  • Geteilt von B. u. G. mit einem Löwen, der eine Sichel hält, in verwechselten Farben: Reichel, Bayern.
  • Gespalten von # u. G. mit einem Schachrößlein in verwechselten Farben: Tänzl, Tirol (1552).
  • Gespalten von S. u. R. und einer Lilie in verwechselten Farben: Welser, Augsburg (1550).
  • Gespalten von S. u. # mit zwei Rosen in verwechselten Farben : Puechpeckh, Bayern (1554).
  • Gespalten von # u. S. mit je drei Ringen übereinander in verwechselten Farben: Auer v. Herrnkirchen, Bayern.
  • Gespalten von B. u. S. mit zwei Wecken in verwechselten Farben: Jasmund, Mecklenburg.
  • Geteilt von B. u. G. mit drei Glocken in verwechselten Farben: Klöckl, Bayern (1555).
  • Gespalten von B. u. G. mit drei Ringen in verwechselten Farben: Birtung, Bayern (1551) .
  • Ebenso: geteilt von S. u. R. mit drei Rosen in verwechselten Farben: Moosburg, St. in Bayern.
  • Geteilt von # u. S. mit drei Schlüsseln an einem Ring im Dreipaß dargestellt, alles in verwechselten Farben: Schlüsselfelder, Augsburg (1566).
  • Geteilt von G. u. # mit einem Adler in verwechselten Farben: Toussaint, Preußen (1553).
  • Geteilt von R. u. G. mit einem Greifenrumpf in verwechselten Farben: Teufel v. Pirtensee.
  • Schräggeteilt von G. u. R. mit einer Lilie ans der Teilung in verwechselten Farben: Seidel, Sachsen (1568).
  • Ebenso schräggeteilt von S. u. B. mit einem nach der andern Schräge liegenden Ast mit Blättern in verwechselten Farben: Puecher v. Straubing, Bayern (1564).
  • Gespalten von # u. S. mit einem schreitenden Wolf in verwechselten Farben: Lupin, Bayern (1560).
  • Geteilt von G. u. # mit zwei geschrägten Pilgerstäben in verwechselten Farben: Römer, Sachsen (1562).
  • Gespalten von S. und # mit einem gekrönten Doppeladler in verwechselten Farben: Browne, Österreich (1563).
  • Geviertet 1. u. 4, von # u. S., 2. u. 3. umgekehrt geteilt, in jedem Platz drei Ballen auf der Teilung in verwechselten Farben: Palaus, Tirol (1558).
  • Geviertet von B. u. S. mit drei Glocken in verwechselten Farben: Campana, Venetien.
  • Geviertet von G. u. B. mit vier Rauten in verwechselten Farben: Rospigliofi, Rom (1563).
  • Schräggeviertet von G. u. B. mit vier Kreuzlein in verwechselten Farben: Rogeville, Bayern (1557).
  • In S. eine r. Spitze, in jedem Platz ein Flügel in verwechselten Farben: Alt-Ortteuburg (1556).
  • Gespalten von R. u. S. mit einem aus gr. Dreiberg wachsenden Mann, der zwei Rohrkolben hält, alles in verwechselten Farben: Kolbinger, Bayern (1559).
  • Gespalten von G. u. R. mit einem Sparren in verwechselten Farben: v.d. Mühlen, Bayern (1575).
  • Schräggeteilt von S. u. R. mit zwei Löwen in verwechselten Farben: Orelli, Schweiz (1576).
  • Gespalten von G. u. # mit einem gezahnten Schragen, welcher von zwei Rosen beseitet ist, alles in verwechselten Farben: Pole, England (1569).
  • Geviertet von # u. G. mit zwei Bockshörnern in verwechselten Farben: Menpeck, Bayern (1561).
  • Fugger: Gespalten von G. u. B. mit zwei Lilien in verwechselten Farben (1562).
  • In # ein g. Schrägbalken mit einem Ring belegt und von zwei solchen beseitet, alles in verwechselten Farben: Oeder, Bayern (1565).
  • Gespalten von # u. S. mit einem eckiggezogenen Balken in verwechselten Farben: Schwartzenperger, Bayern (1572).
  • Schräggeteilt von B. u. G. mit einem halben Bock in verwechselten Farben: Stetten, Augsburg (1573).

Soweit von den verwechselten Farben, — Ich fahre nun in der Blasonierung geteilter Schilde fort.

Wenn in einem Schilde sich mit oder ohne andere Teilungen sich noch eine Bordur, ein Fuß, Haupt, ein eingeschobener Pfahl, Balken, Spitze oder ein aufgelegter Schild findet, so müssen diese Stücke vor dem übrigen Schilde blasoniert werden.

  • In S. unter gezinntem r. Haupte auf gr. Dreiberg ein gr. Tannenbaum: Brescius, Sachsen (l574).
  • In S. unter b. mit drei 1.1.1. g. Sternen belegtem Haupte auf b. Wasser schwimmend ein n. Schwan: Fick, Bayern, Stw.
  • In R. unter einem g. Haupte, darin drei # Adler, ein g. Löwe: Oldofredi, Venetien (1578).
  • In R. unter einem mit drei b. Sternen belegten g. Haupte drei s. Schlüssel: Ansillon, Frankreich, Bayern (1581).
  • In G. innerhalb r.-s.-gestückter Bordur ein gekrönter # Löwe: Burggraftum Nürnberg (1557).
  • In B. innerhalb g.-b.-gestückter Bordur auf gr. Berg ein s. Hahn: Drenkhahn, Mecklenburg.
  • In S. innerhalb gr. Bordur, welche mit einer s. Kette belegt ist, ein gr. Baum: Lagarda, Spanien (1577) .
  • Innerhalb r.,s.-geschachter Bordur in G. ein gekrönter # Adler mit Brustschild, welcher in G. ein b. Kreuz zeigt: Almesloe, Niederlande (1580).
  • In B. über # Fuß, in welchem ein g. Balken von drei 1. 1. 1. g. Ringen überhöht, eine dreitürmige s. Burg: Clermont, Frankfurt (1585).
  • In S. aus einem mit drei g. Rosen belegten gr. Schrägfuß wachsend ein r. Löwe mit einem Zweig in den Pranken: Langendorf (1582).
  • Geviertet von B. u. G. mit r. Herzschild, darin ein s. Hammer: Vogl v. Ascholding, Bayern (1576).
  • Geviertet von R. u. B. mit g.-s,-geviertetem Herzschild; im Hauptschild hat 1. und 4. zwischen zwei s. Sicheln einen g. Zepter, 2. u. 3. zwei geschrägte g. Trauben an gr. Stengeln: Larisch, Schlesien (1584).
  • Durch einen s. Schlägbalken von R. und # geteilt, mit r. Mittelschild, der drei gestürzte s. Lindenblätter enthält; in jedem Eckplatz des Hauptschildes ein Stern in verwechselten Farben: Keßlitz, ebenda (1583).

Trägt der aufgelegte Schild nochmals einen Schild, so muss Letzterer als Herzschild zuerst, dann ersterer als Mittelschild und zuletzt der Haupt- oder Rückenschild blasoniert werden. Sind außer der Herzstelle noch weitere Schilde aufgelegt, so folgen sie in der Blasonierung nach den mittleren und zwar nach der heraldischen Rangfolge.

  • Geviertet von R. u. # mit einem von R. u. S. gevierteten Mittel- und Herzschild, welcher in R. schräggelegt eine g. Fischgräte enthält; im Mittelschild zeigt 1. u 4. eine s. Kirchenfahne, 2. u. 3. einen # Schrägbalken; der Hauptschild hat in 1. und 4. einen s. Wolfsrumpf, in 2. drei g. Ringe und in 3, unter s. Haupt einen s. Sparren: Fürst Windischgrätz, Österreich (1590).
  • Zweimal gespalten und dreimal geteilt von G. u. R. mit Mittelschild, auf dem fünften Platze welcher in S. fünf b. Schildlein, 1. 3. 1. enthält; im Hauptschild zeigt jeder der r. Plätze zwei s. Balken: Bidigeira, Portugal (1587).
  • Geviertet von S. u. R. mit eingeschobenem Pfahl und aufgelegtem Mittelschild. Dieser ist von G. u. B. geviertet und hat in a. u. d. einen # Bären, in b. u. c. zwei geschrägte g. Fahnen. Der Pfahl enthält in R. einen g. Adler? Im Hauptschild hat 1. u. 4. eine r. Rose, 2. u. 3. eine n. Schwalbe, auf g. Stein sitzend: Graf zur Lippe.
  • Geviertet mit eingeschobenem Pfahl, welcher in R. ein g. Kettenrad enthält und mit einem Mittelschilde belegt ist, der in S. unter b. Sparren einen b. Löwen zeigt. Im Hauptschild ist 1. in R. ein g. Kastell, 2. in B. mit r.-s.gestückter Bordur drei g. Lilien, 3. innerhalb s. mit b. Schildlein belegter Bordur, in B. ein eckiggezogener s. Balken, 4. in B. ein g. Löwe: Peralta, Spanien (1588).
  • Geviertet von R. u. S. mit eingeschobener Spitze, welche in B. drei, 1. 2. von einander gekehrte Monde zeigt. 1. u. 4. ein schreitendes s. Lamm, 2. u. 3. ein s. Schrägbalken mit drei b. Stulphüten (Judenhüten) hintereinander belegt: Frhr. Löffelholz (1579).
  • Innerhalb einer mit acht g. Schragen belegten r. Bordur, in G. eine eingeschobene gr. Spitze, darin ein halber g. Drache; im Schild zwei r. Pfähle: Albuquerque, Portugal (1586).
  • Durch einen eingeschobenen r. Balken geteilt, oben in B. der g. Löwe des hl. Markus, unten von B. u. G. geviertet, mit einem s. Löwen überzogen, der einen gespießten Türkenkopf hält: Mazuchelli, Venedig.

Obwohl gelegentlich anderer Blasonierungen in Vorhergehendem bereits geviertete Schilde angerufen worden sind, so wird es doch nötig sein, die Regeln ihrer Blasonierung hier nachfolgend noch besonders zu geben.

Da geviertete Schilde ursprünglich durch Verschränkung zweier Wappen (s. unten in dem Abschnitt „Aufreißen“) entstanden sind, so folgt daraus, dass die so entstandenen Wappen in zwei entgegengesetzten Feldern dasselbe enthalten müssen . In diesem Falle meldet man die korrespondierenden Felder zugleich und blasoniert ihre Farben und Figuren nur einmal. Die einfachsten gevierten Wappen sind diejenigen, in welchen je zwei Felder nur eine Farbe und einfache Figuren ohne Unterabteilungen haben. Z.B.:

  • Geviertet von R. u. G., 1. und 4. ein vorwärtsschreitender g. Löwe, 2. u. 3. eine b. Lilie: Riedl, Bayern (XLIII, I59l);
  • ebenso: Geviertet von S. u. l3,, 1. und 4. ein g. Löwe, 2. u. 3. ein # Balken von zwei # Sternen beseitet: Türckheim, Baden (1394).

Sind bei regelmäßig gevierten Wappen die Felder wieder geteilt, so blasoniert man in der Weise:

  • Geviertet 1. u. 4. wiedergeviertet von B. u. G. mit einem g. Zepter schräg überlegt; 2. u. 3. in B. ein aufspringender g. Ochse, mit r. Schrägbalken überzogen, der mit drei s. Sternen belegt ist: Seigneux, Schweiz, Rheinlande (1599).
  • Geviertet 1. u. 4. von R. u. S. gespalten, mit einem liegenden Mond in verwechselten Farben, 2. u. 3. in # ein eckiggezogener g. Schrägbalken, von zwei g. Löwen beseitet: Diesbach, Bern (1600).
  • Geviertet l. u. 4, gespalten von R. u. S. mit einer Kugel, 2. u. 3. geteilt von # u. S. mit einem Ortband, beides in verwechselten Farben: Khuenburg, Österreich (1602).

Wenn alle vier Quartiere einerlei Farbe haben, so findet man die Geviertung manchmal durch ein andere Figur (in der Regel ein Kreuz) vollbracht, z.B.

  • durch ein b. Tatzenkreuz von G. u. G. geviertet; 1. und 4. wachsend ein b. gekleideter Mann mit Stulphut, einen blauen Säbel schwingend, 2. u. 3. ein vor S. u. B. gespaltener Pfahl: Niedermayr, Bayern (1605) .

Eine weitere Gattung gevierteter Wappen ist diejenige, bei welcher nur zwei korrespondierende Felder gleiche Farben und Figuren haben, die andern beiden Felder aber nicht. Z.B.:

  • Geviertet 1. u. 4., in R. ein geharnischter Arm mit Schwert, 2. in S. ein b. Löwe, 3. in B. drei g. Sterne: Schultes, Bayern (1595);
  • ebenso: geviertet 1. in B. ein liegender s. Mond mit zwei g. Sternen besteckt, 2, in R. ein s. Balken, 4, in B. eine s. Muschel. Bem.: Hier könnte man Kürze halber auch sagen: Geviertet von B. u. R., 1. ein liegender s. Mond, 2. u. 3. ein s. Balken, 4. eine s. Muschel.
  • Hierher gehört auch das Wappen Klotz, Österreich (1601). Geviertet von R. u. S., 1. und 4. ein s. Greif, 2, ein # Adler, 3, auf gr. Dreiberg ein gr. Baum. Das Ganze mit einem b. Schrägbalken überzogen, welcher mit sieben g. Sternen belegt ist.
  • Ferner: Durch ein Kreuz geviertet, 1. u. 4., g. u. leer, 2. in R. ein s. Stern, und 3. b. u. leer: Basimon, Bayern (1606).

Weiters kommen Quadrierungen vor, in welchen die Gegenplätze gleiche Farbe, aber ungleiche Figuren haben, z.B.

  • geviertet von B. u. R., 1. geharnischter Arm eine Fahne haltend, welche von S. u. R. geteilt und mit einem Schragen in verwechselten Farben belegt ist. 2, ein s. Schwan eine g. Traube im Schnabel haltend. 3. ein gekrönter vorwärts schreitender g. Löwenkopf. 4. drei s. Balken: Kühlewein, Mecklenburg (1598).
  • Ebenso: Geviertet von R. u. R., 1. M. s. Wurfpfeil mit Querstab, 2, drei geschrägte g. Lanzen, die mittlere gestürzt, 3. ein halbes g. Rad mit einem g. Kreuzlein besteckt, 4, sechs 3. 2. 1. g. Steine: Golijewsli, Polen (1604).
  • Geviertet 1 in B. drei g. Lilien, 2. in S. zwei r. Schrägbalken, 3, von R. u. S. in 9 Plätzen geschacht, 4. in B. auf s. Wasser schwimmend ein g. Segelschiff: Prenzel, Sachsen.

Endlich gibt es noch geviertete Wappen, in welchen jedes Feld andere Farben und Figuren enthält.

Z.B.:

  • Geviertet (mit # Herzschild, darin ein g. Greif eine s. Lilie haltend . 1. in S. ein r. Kissen, daran ein gr. Kranz liegt, 2. in G. ein # Adler, 3, in R. ein geharnischter Arm mit Schwert, an welchen ein Türkenkopf gespießt ist, 4. in # drei g. Pfähle: Eben (1603).

Ist ein Wappen aus zwei schon an sich gevierteten Wappen zusammengestellt, so nennt man den Schild doppeltgeviertet. Der Hauptschild kann durch Spaltung und Teilung doppeltgeviertet werden. Z.B.:

  • Durch Spaltung doppelgeviertet: Vorne 1. u. 4., in G. ein b. Löwe, 2. u. 3. von R. u. G. geteilt; hinten a. u. d. in G. eine # Rose, b. u. c. in # ein s. Löwe: Graf Solms (1596).
  • Durch Teilung doppelgeviertet, oben 1. u. 4. von #, R. u. S. geteilt und halb gespalten, 2. u. 3. in B. ein dürrer g. Baum; unten 1. u 4. geteilt von R. u. S., mit r. Spitze im s. Platze, 2. u. 3. in # ein g. Ordenskreuz: Graf Laßberg, Österreich (1597).

Derlei doppeltgeviertete Schilde kommen nicht selten vor, leider aber ist ihre Zusammenstellung in späteren Zeiten oft gänzlich unkenntlich gemacht, indem man, sei es aus Unverstand ober aus Verschönerungssucht, die zusammengehörigen Felder verstellte, verkehrte und auseinanderriss. Vgl. z.B. unten XLIV. 1612, dann den Schild von St. Emmeran LIV. 1699.

Ich lasse nun unter Bezugnahme auf die oben angedeuteten Regeln die Blasonierung einiger zusammengesetzter Schilde folgen, aus welcher der Leser sich den Gang und Geist einer heraldischen Beschreibung klar machen wird. — Ich bemerke an diesem Orte, dass es bei historisch zusammengewachsenen Wappen üblich sei, wenn bekannt, bei der Blasonierung zugleich die Namen der einzelnen Wappen zu melden. Es ist jedoch diese Übung nicht ein absolut notwendiger Bestandteil, sondern nur eine angenehme und nützliche Beigabe der Blasonierung, denn dem Begriffe nach unterscheiden wir hier die reine Blasonierung von der historisierenden Blasonierung.

  • Graf Koller, Österreich: Innerhalb schwarzer mit g. Wecken belegter Einfassung, geviertet mit gekröntem Herzschild und unten eingeschobener Spitze. Der Herzschild zeigt in G. ein # Ross, die Spitze in S. drei 1. 2., r. Rosen. Im Hauptschild hat 1. in R. ein s. Doppelkreuz (Ungarn, Gnabenwappen), 2. in B. ein g. Löwe mit einem Schwert in der Pranke, 3. in B. ein s. Fluß, von je fünf s. Bergen beseitet, 4. in G. zwei b. Schrägbalken .
  • Graf Hochburg, ebenda: Durch ein s. Tatzenkreuz geviertet von G. u. # mit aufgelegtem r. Herzschild, welcher ein s. Patriarchen- oder Doppelkreuz auf gekröntem gr. Dreiberge zeigt. Im Hauptschilde hat 1. u. 4, einen am Spalt angelehnten gekrönten halben # Adler, 2. u. 3. einen gekr. g. Löwen, der eine b. Kugel hält, beide einwärts gekehrt.
  • Graf Buol- Schauenstein (XLIV, 1610), ibidem: Geteilt und zweimal gespalten mit Herzschild. Dieser ist mit einem hermelingestülpten r. Edelmannshut bedeckt und gespalten. Vorne wieder gespalten von B. u. S. mit einer auf gr. Fuß stehenden Jungfrau, deren Kleid in verwechselten Farben, in der Rechten drei s. Rosen haltend (Buol). Die Hintere Hälfte zeigt in R. drei s. Fische übereinander (Schauenstein – Stammwappen). Im Hauptschild hat 1. in S. einen von je drei, 1. 1. 1. r. Kugeln beseiteten r. Balken 2. ist geteilt von Feh und G., 3 hat in B. zwei s. Widderhörner voneinander gekehrt, 4. in S. ein gestürztes # Widderhorn, 5, in S. drei eckiggezogene # Schrägbalken und 6. ist von # u. G. dreimal geteilt. (Der Rückschild gehört zum gräflich schauensteinschen Wappen.)
  • Fürst Hohenlohe-Bartenstein und Jagstberg: Gespalten und zweimal geteilt mit r. Schildsfuß (Regalien) und mit einem Fürstenhut bedeckten Herzschild, welcher in R. einen s. Fuß enthält. Im Hauptschild hat 1. in G. einen # Doppeladler, 2. in B. drei s. Lilien (Herzschild, Feld 1. u. 2. sind kaiserl. Gnadenwappen), 3. in S. übereinander schreitend zwei # Löwen (Hohenlohe), 4. geteilt, oben in # schreitend ein gekrönter g. Löwe, unten von G. u # gerautet (Langenburg), 5. von R. u. S. mit drei Spitzen geteilt (Franken) und 6 in B. fünf, 3. 2. s. Kolben (Limpurg).
  • Fürst Lichnowski Graf von Werdenberg, Schlesien (1611): Gespalten. Vorne innerhalb g. Bordur in R. zwei gr. Rebzweige mit b. Trauben (Stammwappen Lichnowski) hinten geviertet mit gekröntem Herzschild, welcher in R. eine s. Kirchenfahne enthält. 1. und 4. des Hauptfeldes hat in G. einen gekrönten # Doppeladler, 2. u. 3. ist von R. u. G. dreimal geteilt (Grafschaft Werdenberg).
  • Graf von Santa Maria von Formiguera, Spanien (1608). Geviertet mit r. Herzschild, darin fünf l. 3. 1.: g. Lilien (Zarforteza) 1. in G. sechs r. Schlägbalken (Ferrer), 2. innerhalb s. mit den Worten: MORTE VIVES ET FLOREBIS VELVT FENIX belegter Bordur, geteilt von G. u. S. Oben wachsend aus r. Flammen ein Phoenix, nach einer aus dem vorderen Oberecke Hervorbrechenden r. Sonne blickend, unten drei gewellte b. Balken (Vives); 5. geviertet, a. in R. drei Oberhälften g. Kugeln, b. u. c. in B. ein gekrönter g. Löwe, d. in G. drei # Pfähle (Morro Pastor); 4. durch eine s. Spitze von S. u. # gespalten, a. drei # Balken, in jedem ein g. Fisch, b. innerhalb g., #-gestückter Bordur, eine g. Lilie, c. ein mit sechs g. Sternen belegter b. Reif, innerhalb dessen ein # Schrägbalken mit g. Fisch (Planes).
  • Fürst Thurn und Tassis (1607): Geviertet mit Mittelschild, Herzschild und unten eingeschobener Spitze. Diese hat in S. auf gr. Fuß einen gr. Baum, vor dessen Stamm ein b. Fisch (Neresheim). Der Herzschild ist auf die Bruststelle des gespaltenen und zweimal geteilten Mittelschildes gelegt und enthält in B. einen schreitenden s. Dachs (Stammwappen: Tassis). Der Mittelschild hat in 1. u. 4. in S. einen r. Turm, hinter welchen zwei b. Gleven geschrägt sind (Thurn), in 2., 3. und 6. in G. einen gekrönten r. Löwen (Valsassina) und in S. eine r. Schafschere (Scherenberg). Im Rückschild ist 1. geviertet, a. wieder geviertet und zwar alpha) und delta) in G. drei schreitende # Löwen übereinander, beta) und gamma) von # u. S. gerautet, b. u. c. in Gr. ein r. Tatzenkreuz, oben von einer g. Sonne und einem s. Mond beseitet.(Reichsstift Buchau,) 2. ist gespalten von S. und Futter, vorne eine r. Kirchenfahne (Feldkirch), hinten ein Hermelinpfahl (Bregenz), 3. ist geviertet, a. in B. ein s. Schlägbalken, von je zwei aufwärts schreitenden g. Löwen beseitet, b. u. c. in # drei s. Balken, mit einem g. Löwen überzogen, d. in # ein s. Kleeblattkreuz (Reichsstift St. Ulrich), 4. geviertet von B. u. R. a. u. d. ein g. Felsberg, b. u. c. ein schwebendes s. Kreuz (Fürstentum Krotoszyn).
  • Graf von Haßlingen-Schickfuß, Schlesien (1612). Dreimal gespalten und zweimal geteilt mit zwei Mittelschilden. Der obere ist gekrönt, steht auf der Bruststelle und enthält in B. einen aufspringenden g. Hasen (Stammwappen); der untere, auf der Nabelstelle ist g.-bordiert und hat in S. einen gekrönten g. Löwen, welcher einen g. Stern hält (Schickfuß). Im Hauptschild hat 1. u. 12. (einwärtsgekehrt) in # einen g. Löwen, der einen Büschel gr. Haidekraut hält (Hayde), 2. u. 7. in G. ein hinterer b. Schrägbalken u. 3. u. 6. in S. zwei Pfahlreihen r. Rauten (wegen Waldau ?) 4. u. 9. hat in S. einen # Bären (einwärtsgekehrt) 5. in R. einen s. Windleuchter, 8. u. 10. in G. einen halben # Adler, am Spalt u. 11. in S. einen r. Balken.
  • Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg (1609). Zweimal gespalten und dreimal geteilt (die letzte Teilung nur bis zum dritten Pfahl) mit Mittelschild, welcher den fünften Platz bedeckt und von B. u. S. geweckt ist (Bayern). Im Hauptschild: 1. in S. über g. Dreiberg schreitend ein gekrönter r. Löwe (Löwenstein), 2. in G. ein # Löwe (Königstein), 3. geteilt von (G. u. B.) oben wachsend ein # Adler, unten drei g. Rosen (Wertheim), 4. In S. zwei r. Balken (Breuberg), 6. geteilt von R. u. S. oben drei s. Spitzen, unten ein mit drei s. Ringen belegter b. Schrägbalken (Rotenfels). 7. in B. geschrägt zwei g. Schlüssel (Triefelstein?), 8. Geviertet von Franken und Limpurg, 10. in B. ein g. Springbrunnen (Bronnbach), 11. in B. anfliegend ein s. Habicht (Habichtsheim). Den 9. u. 12. Platz nimmt das Wappen von …. ein, welches in R. das Schweißtuch der hl. Veronika mit dem Bilde Jesu Christi zeigt.

II. Blasonierung des Oberwappens.

Stehen auf einem Schilde ein oder mehrere Helme, so ist vorerst deren Zahl, dann die Gattung anzugeben, ingleichen ob er gekrönt oder mit Pausch belegt sei. Wird von beiden keines gemeldet, so versteht sich von selbst, dass das Kleinod unmittelbar aus Helm und resp. Decke hervorkomme. Helme ohne Kleinode kommen nur in der schlechtesten Zeit der Heraldiker vor und ebenso solche, die eine Rangkrone, sei es mit oder ohne Kleinod, tragen. Es ist ferner angenommen, dass die Helmkrone eine mehr oder minder ornamentierte offene Blätterkrone sei und sie wird also nicht weiter beschrieben. Was die Gattung der Helme betrifft, so wurde sie oben S. 108 ff. ausführlich erklärt. Da in der jetzigen Heraldik die meisten Helme auf adeligen Schilden sogenannte Spangenhelme sind, so genügt es, zu melden: Auf dem Schilde steht ein (gekrönter) Helm. Abweichende Eigenschaften resp. Helmgattungen müssen benannt werden, z.B. ein Kübelhelm, Topschelm, Stechhelm usw.

Da der Pausch einen aus farbigen Tüchern gewundenen Kranz vorstellt, so müssen diese Farben angegeben werden. Sie sind mit seltenen Ausnahmen die der Helmdecken resp. die sog. Wappenfarben.

Die um den Hals gehängten Ketten und Medaillen pflegte man seit etwa 2 Jahrhunderten an allen adeligen Helmen anzubringen, sie sind aber als ehemalige Turniervogt-Zeichen bei weitaus den meisten unserer heutigen Adelsgeschlechter unrichtig angewendet. In Wappen- und Adelsbriefen werden sie jedoch blasoniert wie auch das Futter der Helme und die Farbe des Helmes und der Spangen. Ich halte die Anführung dieser Stücke in Beschreibung neuer Wappen für überflüssig, da es lediglich keine Bedeutung hat, ob und in welcher Farbe der Helm gefüttert sei, und ebenso ist allgemein angenommen, die Helme in Eisen- oder Stahlfarbe und mit goldenen Spangen zu malen. — Ist der Helm aber ganz golden, so muss dies gemeldet werden. Die diplomatische Form in den Wappenbeschreibungen ist übrigens „ein frei offener, rechts- (oder links- oder vorwärts-) gekehrter blau angelaufener, rotgefütterter (gekrönter), mit goldenen umhängendem Kleinod gezierter adeliger Turnierhelm mit goldenem Rost und Gitter.

Über die heraldische Stellung der Helme im Allgemeinen habe ich bereits oben S. 114 gesprochen und ich brauche also hier bloß zu erwähnen, dass man die Stellung des Helmes auf dem Oberrande als selbstverständlich annimmt, wo nicht anders gemeldet wird. Dagegen ist die Stellung des Helmes neben dem Schilde zu berufen. Bei nur ängstlichen Blasonierungen muss auch die, wenn gleich fehlerhafte und unkonstruktive allenfallsige Stellung der Helme über einer Rangkrone, und sogar das zuweilen vorkommende Fliegen derselben gemeldet werden.

Bei einem Helme versteht sich die Stellung in der Mitte des Schildes gerade vorwärts. Wenn das Kleinod aber eine von der Seite gesehene Figur ist, z.B. ein wachsender Löwe, so versteht sich gleichfalls und braucht nicht gemeldet zu werden, dass der Helm auch eine Schwenkung nach der Richtung des Kleinodes habe. Gänzlich abnorm und zu verwerfen ist die in der schwächsten Periode zuweilen vorkommende Mode, das Kleinod stets nach rechts zu wenden, mag der Helm auch nach links stehen wie z.B. auf dem I. Helm der Grafen von Königsmark, der Freiherrn v. Stillfried. Diebitisch. Pflegt man in der schönen Kunst die Mängel bei Originals in der Kopie möglichst zu ignorieren — so könnte man auch derlei Abnormitäten in Wappen ignorieren — ein ängstlicher Heraldiker mag aber immerhin auch diese Dinge gewissenhaft blasonieren.

Nach der Benennung des Helms folgt die des Kleinods, welches in der Regel als „wachsend“ oder „hervorbrechend“ blasoniert wird. Die Bezeichnung der Flüge als „Geiers- oder Adlersflügel“, die der Hörner als „Büffelshörner“ ist überflüssig, dagegen ist zu erwähnen, ob nur ein Flügel oder zwei sichtbar sind (sei dies nun hintereinander als „geschlossener“ oder nebeneinander als „offener“ Flug).

Die Reihenfolge in Blasonierung der Kleinodsfiguren ist mutatis mutandis dieselbe wie bei der Blasonierung der Schildesbilder, bereits oben S. 123 ff. gegeben worden. Ich beschränke mich unter Bezugnahme auf das dort Gesagte noch einige praktische Regeln der Blasonierung der Kleinode vorzubringen.

Wenn das Kleinod in Farben, Teilung und Figuren den Schild wiederholt, so blasoniert man einfach, „wie der Schild“, z.B.:

  • die Deuring führen im Schild einen mit drei g. Balken belegten r. Pfahl in S. Da das Kleinod ein ebenso bemalter Flug ist, so blasoniere ich einfach: Auf dem (gekrönten) Helm ein Flug wie der Schild.
  • Die Heideck, Schweiz, führen gespalten von G. u. # und als Kleinod zwei Hörner nach den Farben der beiden Schildshälften. Hier blasoniert man auch: Auf dem Helm zwei Hörner wie der Schild.
  • Die Arnim (S. 58) führen in R. zwei s. Balken, auf dem Helm zwei r. Hörner, jedes mit zwei s. Spangen. Hier blasoniert man ebenfalls unzweideutig und kurz: Kleinod: zwei Hörner wie der Schild.

Erscheint im Schild eine oder mehrere Schrägteilungen, Schrägbalken, so pflegt man sie im Hilfskleinod, wenn dasselbe sich doppelt zeigt, z.B. im offenen Flug, zwei Hörner etc. auch zu verdoppeln und resp. gegeneinander zu kehren. Dies ist ein einfaches Bedürfnis der Schönheit und wir können z.B.

  • das Kleinod der Reitzenstein, welche in R. einen s. Schrägbalken führen, blasonieren als: ein offener Flug wie der Schild.
  • Ebenso: Puechpeckh. Kleinod: Ein Flug wie der Schild.

Ebenso häufig als die Wiederholung des Schildes, seiner Teilung, Farben und Figuren durch ein Hilfskleinod ist die Wiederholung einer einzelnen Schildesfigur — gewöhnlich der Hauptfigur auf dem Helme, z.B.:

  • Die Gehring (S, 70) führen in G. das Brustbild eines # gekleideten Mannes, der drei Rosen an einem Stengel hält. Auf dem Helm führen sie dieselbe Figur wachsend. Auch hier lässt sich kurzweg blasonieren: Kleinod wie der Schild, da man voraus sehen muss, dass der Mann 1) auf dem Helm nicht in einem g. Schilde ober Felde stehe, und 2) dass er nicht fliegend sondern hervorwachsend dargestellt sein werde.
  • Die Falkenstein (S. 102) führen in G. einen hermelin-gestülpten r. Spitzhut, auf dem Helm denselben. Das Kleinod kann also einfach als „wie der Schild“ benannt werden.
  • Die Rex führen in S. auf gr. Dreiberg drei r. Äste, der mittlere von zwei r. Rosen beseitet, Auf dem Helm wiederholen sich die Schildesfiguren alle und ich sage daher: Kleinod wie der Schild, wobei sich von selbst versteht, dass die beseitenden Rosen in und an den Ästen anstoßen müssen, d.h. nicht fliegen dürfen.
  • Ebenso lässt sich beim Wappen der Senft von Pilsach (S, 73) einfach blasonieren: Kleinod wie der Schild usw.

Steht in einem Schilde von gemeinen Figuren aus dem Tierreiche eine oder mehrere vollkommen ganz, so wiederholt sie sich in der Regel wachsend auf dem Helm.

  • Reineck (S, 76) führen als Kleinod den Fuchs wachsend, und man blasoniert: Auf dem Helm die Schildesfigur wachsend.
  • Die Drenthahn (oben S. 206) führen die Schildesfigur (den Hahn), Auf dem Helme: auffliegend und wachsend.

Häufig ist das Kleinod des Wappens etwas komplizierterer Natur, indem es die Hauptfigur des Wappens in Verbindung mit noch weiteren Kleinodfiguren gibt, die entweder auf Farbe, Teilung oder Beifiguren des Wappens Bezug haben. So z.B.

  • führen die Mumme im Schild: In # drei s. Fische mit g. Ringen im Rachen, als Kleinod aber einen solchen Fisch zwischen # Flug gestürzt. Man könnte hier auch sagen: zwischen einem Flug in der Farbe des Schildes eine der Schildesfiguren gestürzt.
  • Die Ditten (oben S. 83) führen als Kleinod: Die Schildesfigur zwischen zwei s. Aesten.

Ist die Kleinodfigur aus dem Schilde entnommen, wenn auch nicht einzige oder Hauptfigur, so kann man bei Blasonierung des Kleinods doch den Zusammenhang mit dem Schilde kennzeichnen und es dürfte dies auch heraldisch richtiger sein.

  • Die Schmarfow in Mecklenburg führen auf dem Helm wachsend einen «, Hirsch. Ihr Schild ist: Geteilt von B. u. S. Oben aus gr. Dreiberg wachsend ein s. Hirsch von einem s. Stern vorne beseitet; unten aus b. Wolken kommend ein geharnischter Arm einen Eichzweig haltend. Man darf also bei Blasonierung des Kleinods dieses Wappens wohl sagen: auf dem Helm der Hirsch des Schildes wachsend.
  • Ebenso sagt man bei Honhorst, Nassau, welche als Kleinod einen wachsenden g. Greif, im Schilde aber: in B. über zwei s. Zinnentürmen einen obengezinnten s. Balken und auf diesem schreitend ein g. Greif führen, richtiger: Aus dem Helm der Greif des Schildes wachsend.

Stehen auf einem Schilde mehr als ein Helm, so blasoniert man dieselben in der Reihenfolge von rechts nach links. Die Regel früherer Heraldiker, bei einer ungeraden Anzahl von Helmen die Blasonierung mit dem mittleren zu beginnen und dann je einen zur Rechten und einen zur Linken vorzunehmen, ist unnötig verwirrend. Wenn es bei dem Entwerfen des Wappens allerdings von Belang sein kann, welche Stelle man einem dritten Helme einräumt, so hat dies doch bei Blasonierung eines vorliegenden fertigen Wappens keinen Einfluss. Ich halte es für das Beste und Klarste, wie im Schilde so auch mit den Helmen der Reihenfolge nach von rechts nach links vorzugehen.

Da regelrecht zwischen dem Schilde und dem Kleinode ein organischer Zusammenhang, sei es in Farbe oder Figur bestehen soll und bei den allermeisten Wappen auch besteht, so versteht sich von selbst, dass man bei einem einfachen Wappen mit einem Helme nicht zu melden brauche, dass der Helm wirklich zu diesem Schilde gehöre — wäre ein offener Missstand hierin zu entdecken, so würde es Sache der Kritisierung, nicht der Blasonierung sein, dies zu bemerken.

Dagegen kann man, wenn der Schild mehrere selbstständige Wappen (nicht bloß Felder) enthält, die zu den einzelnen Wappen gehörenden Helme auch als solche anrufen, doch ist auch hier die Historisierung des ganzen Wappens, resp. die Kenntnis seiner Entstehung und Zusammensetzung vor allem notwendig, weil nicht immer die betreffenden Helme auf den bloßen Anblick sich nach den Schildesfeldern benennen lassen.

So führen z.B.

  • die Keßlitz, Preußen, deren Schild oben (S. 206) beschrieben worden, zwei Helme: I. zwei Fähnlein # r. an g. Lanzen, II, drei Federn r., #, s.
  • die Larisch. Zwei Helme: I. drei Federn b., g., r., #, II, ein s. Strauß mit Hufeisen im Schnabel.

In diesen beiden Fällen lässt sich auf den bloßen Anblick hin nicht entscheiden, zu welchen Feldern des Schildes die betreffenden Helme gehören. Dagegen kann man bei dem oben beschriebenen Wappen der Windischgrätz (1590) unschwer ermessen, dass Helm I. zu l. u. 4. des Hauptschildes, Helm II, zum Herzschild und Helm III, zum 2. des Hauptschildes gehöre.

Die Blasonierung der Helmdecken beschränkt sich begreiflichermassen auf die Nennung ihrer Farbe, da die Form derselben, welche selbstverständlich mit dem Stile des übrigen Wappens harmonieren muss, keinen Belang hat. Es ist daher auch nicht notwendig, besonders zu melden, wenn die Decken mehr blattförmig oder mantelförmig sind. Die Helmdecken selbst melde man entweder zugleich mit dem Helm, z.B.: „Auf dem Helm mit rot-goldenen Decken: etc.“ oder nach der Blasonierung der Helme, z.B.: Die Decken sind bei I. r, s., II, r., g. und III, #, g. (Windischgrätz, oben).

Zeigen die Decken auf den beiden Seiten des Helmes verschiedene (mehr als zweierlei) Farben, so nennt man zuerst die der vorderen, dann die der hintern Seite, z.B.: Die Decken sind vorne b., s. hinten #, s.

Da es nicht selten vorkommt, dass bei mehreren Helmen die Decken in ihren Farben vom mittleren Helm nach rechts und links konform sind, so kann man dann auch kurz blasonieren: „Die Decken sind auf der vorderen Hälfte oder Seite #,g. auf der hintern r., s. und versteht dabei, dass bei drei Helmen der I. auf beiden Seiten #, g., der III. ebenso r., s., der mittlere (II.) aber auf der vorderen Seite #, g., auf der hintern r., s. Decken habe.

Kommen bei einzelnen Wappen-Helmen gar keine Decken vor, wie dies bei sehr alten Mustern des XIII. Jahrhunderts zuweilen, namentlich aber in der spätesten Zeit der Heraldik manchmal praktiziert worden ist, so genügt es nicht diesen Punkt in der Blasonierung mit Stillschweigen zu übergehen, weil derlei Dinge zu den höchsten Ausnahmen gehören, sondern man pflegt diesen Umstand besonders zu melden.

Findet sich aber statt des ober der Helme auf dem Schildesrand eine Krone, so nennt man diese nach Rang und Gattung. z.B.: „Auf dem Schild eine königliche oder Spangenkrone“, eine gräfliche, freiherrliche, Edelmannskrone, eine Bischofsmütze, ein hermelin-gestülpter r. Hut (Fürstenhut) usw.

III. Blasonierung der Prachtstücke.

Ist man mit Blasonierung des Schildes, der Helme und Decken fertig, so nennt man (wo dies vorhanden) die Prachtstücke und zwar in der Ordnung, dass zuerst Orden, dann Würdezeichen, hinter dem Schilde, weiters Schildhalter, Wahlsprüche, endlich Wappenzelte oder Pavillons angerufen werden.

Bei Blasonierung der Orden setzt man deren Form sowohl im Ordenskreuz oder Kleinod als in der Kette als bekannt voraus; sind jedoch statt der Ketten Bänder angebracht, so meldet man deren Farben. Man sagt also z.B.: „den Schild umgibt Kette und Kleinod des Vließordens“ oder „unten am Schilde hängt an b., s. Bande das Kreuz des k. bayer. Kronordens“ usw. Sind mehrere Orden vorhanden, so meldet man, je nach deren Stellung, wenn ihre Ketten konzentrisch hängen, zuerst die innerste zunächst am Schilde usf. bis zur äußersten; hängen die Ordens-Kleinode aber nebeneinander, so meldet man zuerst den in der Mitte, dann den zur Rechten usw.

Würdezeichen hinter dem Schilde sind gewöhnlich zu zweien geschrägt, z.B.: Die Hand der Gerechtigkeit und der Zepter im napoleonischen Wappen, Schwert und Bischofsstab bei den ehemaligen reichsunmittelbaren Bischöfen etc. Einzelne Würdezeichen stehen aufrecht entweder hinter dem Schilde oder neben demselben. Das Schwert bei den Marschall in Sachsen ist ein Beispiel letzterer Art. Der Erzbischofsstab hinter dem Schilde (oben Fig. 1471) ist eines der ersteren. Man blasoniert diese Würdezeichen einfach, indem man ihre Art und Stellung hinter oder neben dem Schilde angibt. Von Würdezeichen unter dem Schilde habe ich oben (S. 156) Beispiele aufgeführt.

Sind Schildhalter vorhanden, so ist zuerst zu beachten, ob sie gleichartiger Natur sind oder verschieden, endlich ob sie den Schild wirklich halten, oder daneben stehen, ohne den Schild zu berühren, in welchem letzteren Falle wir sie jedoch, obwohl mit Unrecht, in der deutschen Heraldik gleichfalls Schildhalter zu nennen pflegen. Einseitige Schildhalter kommen ebenfalls vor, in gleichen auch Schildhalter, insbesondere wenn menschliche Figuren, welche in den äußeren Händen eine Fahne, Lanze, einen Kranz oder dergl. halten.

Die Blasonierung der Schildhalter ist regelrecht diese:

Man meldet zuerst deren Stellung, dann deren Zahl und Art, endlich deren besondere Kennzeichen und Beigaben. Sind letztere nicht gegeben, d.h. nur einfache Figuren vorhanden, so ist die Blasonierung natürlich schneller abgetan. z.B.:

  • den Schild halten zwei schwarzgefiederte goldene Greifen (Österreich),
  • oder: zwei gekrönte widersehende schwarze Bären (Anhalt)
  • oder „den Schild halten rechts ein # Stier, links ein g. Greif, beide widersehend“ (Mecklenburg).
  • Das schwarzburg’sche Wappen hat als Schildhalter einen wilden Mann und eine wilde Frau, beide laubbekränzt und beschürzt, und beide ein r., s.-geteiltes Fähnlein an g. Lanze in der äußern Hand haltend.

Ist ein Wahlspruch unter dem Schilde, so meldet man diesen etwa in der Weise: Unter dem Schilde steht auf fliegendem s. Bande in g. Buchstaben der Wahlspruch: Telle est la vie (Poninsli).

Manchmal steht der Wahlspruch auf einem Sockel, z.B.: Gott mit uns (Preußen). Im Englischen Wappen ist der Wahlspruch: Honi soit qui mal y pense auf einem Bande um den Schild gelegt.

Selten findet er sich außerhalb des ganzen Wappens, etwa von den Figuren des Kleinodes gehalten wie bei den Straßoldo, Medici, Bordogna etc. Im neuen russischen Wappen ist der Wahlspruch s’nami bog (Gott mit uns) auf einem Ringe um die Kuppel des Pavillons zu lesen. Bei den bourbonischen Königen Frankreichs war der Spruch: Montjoye Saint-Denis (ursprünglich Cry de guerre) auf einem Bande schwebend hinter dem Pavillon angebracht.

Nach der Beschreibung des ganzen Wappens folgt die des allenfalls vorhandenen Wappenzeltes, welches regelrecht hinter dem Wappen aufgeschlagen erscheint und oben mit der Krone bedeckt ist. Die innere Farbe ist allgemein Hermelin, ausnahmsweise kommt bei den herzoglichen Wappen der napoleonischen Heraldik (statt Hermelin) Feh vor.

Die Außenseite des Wappenzeltes ist entweder einfarbig, rot, blau, gold, Purpur, silber etc. oder sie ist mit Figuren besät, z.B. mit dem # Doppeladler beim russischen Wappen (s. oben XXXVI. 1353), mit Lilien beim französischen Wappen (ebenda 1352). — Goldene Fransen, Verzierungen und Schnüre an der Außenseite des Zeltes werden als selbstverständliche Ausschmückung in der Regel nicht gemeldet, ebenso nicht ob das Zelt fliegend (1353) oder aufgeschürzt (1352) sei.

Es genügt also zu melden: Um das Ganze (sc. Wappen) ein (hermelin-gefüttertes) purpurnes, königlich gekröntes Wappenzelt usw.

Endlich erwähne ich, dass bei manchen Souverän-Wappen noch hinter dem Pavillon oben hervorragend sich das sog. Reichspanner zeigt, z.B. beim russischen, preußischen und bourbonischen etc. Wappen. Man darf in diesem Falle die Beschreibung dieses Panners (welches herkömmlich gespalten ist und abfliegende Enden hat) nicht unterlassen, z.B. hinter dem Wappenzelte erhebt sich das Reichspanner, die Driflamme, welche b. und mit g. Lilien besät ist (Altfrankreich).

Ich lasse zur Veranschaulichung der bis jetzt in diesem Abschnitt gegebenen Regeln ein praktisches Beispiel der Blasonierung eines vollständigen Wappens folgen.

Praktisches Beispiel, Blasonierung des Staatswappens des (XLV. 1613) Königreichs Spanien.

Ein zweimal geteilter und bis auf die untere Reihe zweimal gespaltener Schild mit einem den 5ten Platz bedeckenden Mittelschild mit Herzschild und unten eingeschobener Spitze. Der Herzschild hat innerhalb r. Bordur in B. drei g. Lilien (wegen Anjou), der Mittelschild ist geviertet von R. u. S., hat in 1. u. 4. einen g. Zinnenturm (Kastillen), in 2. u. 3. einen r. Löwen (Leon).

Die eingeschobene Spitze ist gespalten von G. u. S., vorne ein # Löwe wegen Flandern, hinten ein r. Adler wegen Tirol.

Im Hauptschild hat I. in R. vier g. Pfähle (Aragonien), 2. ist gespalten; vorne: schräggeviertet: a. u. d. in G. vier r. Pfähle, b. u. c. in S. ein # Adler (Sizilien); hinten in R. ein s. Balken (Österreich), 3. ist innerhalb r., s. gestückter Bordur b. mit g. Lilien bestreut (Neu-Burgund), 4. in G. sechs l. 2. 2. 1. g. Lilien (Parma Farnese), 6. in G. sechs ebenso gestellte Balken, von denen die untern fünf r., der oberste b. und mit 3 g. Lilien belegt ist (Medici — Florenz), 7. ist innerhalb r. Bordur von B. u. G. fünfmal schräggeteilt (Alt-Burgund), (8. bedeckt die eingepropfte Spitze) u. 9, in G ein gekrönter g. Löwe: Brabant. Auf dem Schild ruht ein ganz offener g. Helm mit hermelingefütterten g. Decken, gekrönt mit einer r. gefütterten Spangenkrone.

Unten am Schild hängen an ihren Ketten die Orden des goldenen Vließes und Karl III.

Als Schildhalter steht zu jeder Seite ein Engel mit s. Unterkleide und einem Wappenrocke, welcher oben in der Art eines Schildeshauptes eine g. Sonne in R. hat, im übrigen Teile aber die Felder des Schildes wiederholt. In der äußern Hand hält jeder der Engel an g. Lanze ein g. – befranstes Panner wie der Schild.

Hinter dem Ganzen zeigt sich ein Hermelin-gefüttertes außen purpurnes mit g. Kastellen und pp. (sic) Löwen besätes Zelt, mit offener Krone bedeckt, aus welcher das Kastell von Kastilien, aus diesem aber der Löwe von Leon vorwärtsgekehrt hervorwächst. Der Löwe ist königlich gekrönt, und hält in der rechten Pranke ein blankes Schwert, in der linken einen g. Reichsapfel. Auf einem flatternden durch die Zinnen des Turmes gezogenen s. Bande steht in r. Buchstaben der Kriegsruf: Santiago.

Über diesem schwebt ein r. Band in der Mitte mit g. Sonne belegt und mit dem Wahlspruch in g. Schrift: A solis ortu usque ad occasum.

Als Devise steht zu jeder Seite neben dem Wappenzelt eine mit der Königskrone bedeckte g. Säule mit g. Kopf und Fuß, um welche ein r. Band gewunden ist, das bei der vordern Säule das Wort PLUS, bei der hintern das Wort ULTRA in g. Schrift enthält.

XlX. Die Historisierung.

Die Erzählung des Ursprungs, der allmäligen Fortbildung, Vermehrung und Veränderung, eines Wappens bis zu dem Augenblicke, in welchem es wahrgenommen wird, heißt Historisieren. Bei einem Wappen das keinerlei Änderungen seit seinem ersten Vorkommen erlitten hat, (wie dies z.B. bei den meisten diplommäßig erteilten Wappen, insbesondere des neuern Adels der jünger« Länder und Städte der Fall ist,) hört die Historisierung von selbst auf — d.h. sie beschränkt sich auf das Datum der Urkunde durch welche das Wappen geschaffen worden, oder überhaupt auf Anführung seines erstmaligen bekannt gewordenen Vorkommens.

Eine schönere Aufgabe ist es aber, ein altes, mit der Zeit allmälig angewachsenes, erweitertes Wappen zu Historisieren, und da alle zusammengewachsenen Wappen nicht mit willkürlich nichtsbedeutenden Feldern vermehrt worden sind, sondern für jede Vermehrung ein historischer Grund vorhanden ist, so lässt sich wohl begreifen, dass man bei Historisierung eines solchen Wappens nicht ohne genaue Kenntnis der Genealogie des betreffenden Geschlechts oder der Geschichte der Stadt, Gemeinschaft etc. bleiben könne, und wenn gleich es hier nur darauf ankömmt, Zeit und Ursache der Wappenänderung oder Vernichtung festzustellen, so wird man dennoch diese Daten nicht auf platter Hand und von ungefähr blindlings erhalten, sondern wird zu diesem Behufe die beurkundete Geschichte der Familie, Gemeinde etc, studieren müssen.

Die Quellen zur Historisierung finden sich in Archiven, Familienchroniken, in Siegel-Sammlungen, Wappenbüchern, öffentlichen Denkmälern etc., ebenso wie in den gedruckten Werken, hauptsächlich den Spezialgeschichten, z.B. der einzelnen Städte, Schlösser, Dörfer, Kirchen, Klöster, Stiftungen etc.

Der Gang bei Historisierung eines vorliegenden bestimmten Wappens ist etwa folgender:

  1. man meldet zuerst Namen, Gattung und Heimat des Wappens;
  2. sodann wird der Ursprung des Wappens (bei zusammengesetzten Schildern selbstverständlich der Ursprung des Stammwappens) erörtert. Wo selber sich nicht nachweisen lässt, z.B. beim Uradel, wird das älteste bekannte Siegel, Denkmal u. dgl., in welchem das fragliche Wappen zum erstenmale erscheint, angeführt. Bei Diplom-Wappen ist der Tag, Ort der Verleihung so wie der Verleiher, (wenn zu ermitteln, auch die Ursache der Verleihung, da hieraus so manches zu entnehmen) zu ermitteln und anzugeben;
  3. hat das Wappen im Verlaufe der Zeit, Änderungen, Zusäze erlitten, so werden die Daten derselben ebenmäßig gegeben.

Bei allen diesem ist zu bemerken, dass man sich nicht von der Aufgabe zu weit entferne, dadurch dass man z.B. die Wappen von Nebenlinien, welche auf das vorgelegte Wappen ohne Bezug waren, und dergleichen mit herein ziehe, oder dadurch, dass man sich auf eine ausführliche Blasonierung, gleichwie eine eigentliche Kritisierung des zu Historisierenden Wappens einlasse. Durch solche Abstecher wird die Arbeit leicht verwirrt . Man halte sich also streng an das vorgelegte Wappen, indem man voraussetzt, dass das zu historisierende Wappen sichtbar vor Augen liege.

Ob es nötig sei, die Entwicklung des Wappens auch bildlich darzulegen, will ich nicht entscheiden — nachteilig wird es für das Verständnis; bestimmt nicht sein.

Praktisches Beispiel, Historierung der Wappens der Fürsten Hohenlohe -Waldenburg- Schillingsfürst, (XLVI, 1614.)

Das Haus Hohenlohe ist ein fränkisches Herrengeschlecht. Die Linie Waldenburg hat gemeinschaftlichen Ursprung mit der Linie Hohenlohe- Neuenstein. Die Vorgeschichte beider Linien ist in Betreff der Heraldik bis zum Jahre 1558, in welchem die Stifter beider Linien gemeinschaftlich noch eine kaiserliche Wappen-Vermehrung erhielten dieselbe. Von da an sonderten sich die beiden Linien und ihre Zweige — auch in den Wappen. Die waldenburgische Linie ist 1744 personalfürstlich, 1757 aber reichsfürstlich geworden.

Das Stammwappen der Hohenlohe zeigt in S. übereinander zwei schwarze Löwen mit eingezogenem Schweife, es kommt zum erstenmale an einer Urkunde vom Jahre 1207 in einem Dreiecksiegel vor (XLVII, 1615 ). Die hohenloh’schen Wappentiere sind ob absichtlich, ob aus Mißverständnis der Maler und Siegelstecher bei verschiedenen Zeiten mehr oder minder Katzen- oder Unzen- und sogar Fuchsartig, dann Löwenmäßig, dargestellt worden.

Das älteste Kleinod des Geschlechtes sind zwei s. Hörner außen mit g. Lindenzweigen besteckt . Es findet sich zum erstenmale auf einem Reiter-Siegel vom Jahre 1276 und gemalt in der Züricher-Wappenrolle, (Gedruckte Ausgabe unter Nr. 459) wie hier 1616. Die Hörner sind hier ganz golden, die Löwen aber gekrönt. Letzteres kommt sonst nicht mehr vor.

Im Jahre 1360 erschien zum erstenmale als Kleinod ein wachsender gekrönter (silberner) Adler . Dieser ist dann auch beibehalten (meist ungekrönt) und später in einen Phoenix und letztlich in eine Taube verändert worden.

Die Farben der Decken sind, soweit mir bekannt geworden, immer rot und silber gewesen. In dieser Farbe sind schon 1224 die Schnüre eines anhängenden hohenlohe’schen Siegels gewunden, und sie sind auch noch heutzutage die Hausfarben des Geschlechtes. Man nimmt als Grund der Abweichung dieser Farben von den regelmäßigen Wappenfarben (# und s.) an, dass sie auf den fränkischen Ursprung der Hohenlohe Bezug haben, da ja die fränkischen Farben bekanntlich auch rot und silber sind.

In dieser Einfachheit und Gestalt blieb das hohenlohe’schc Wappen mit einer kurzen Unterbrechung um die Mitte des XV. Jahrhunderts bis zum 14. Juni 1558, von welchem Tage, wie schon erwähnt, eine Wappen-Veränderung, resp. Vermehrung stattfand.

Es wurde damals den Gebrüdern Ludwig Kasimir und Eberhard, Grafen von Hohenlohe, (letzterer wurde der Stifter der vorliegenden Linie) durch Urkunde des Kaisers Ferdinand gestattet, das Wappen des ausgestorbenen Geschlechtes der Herrn von Langenburg mit dem ihrigen zu vereinen.

Von da an führten die Nachkommen des Grafen Eberhard das Wappen wie (1619) mit dem gevierteten Schilde: Hohenlohe-Langenburg und zwei Helmen.

Als hohenloh’sches Kleinod erscheint hier der aus Flammen wachsende s. Phönix mit r. Schwingen. Das langenburg’sche Kleinod kam auf den zweiten Helm zu stehen.

Mit dem Fürstenbrief K. Karl VII. vom 2l. Mai 1744, trat auch eine Wappenvermehrung ein. Der Schild blieb wie vorher 1558, auf denselben aber kamen fünf Helme. Das hohenlohe’sche Kleinod auf dem zweiten Helme ist hier in eine s. Taube mit r. Schwingen verwandelt; der Stechhelm mit dem alten hohenlohe’schen Hörnerkleinod wurde an IV. Stelle angenommen; der langenburg’sche kam an die V. Stelle, und außerdem wurden die Helme I. und II. (letzterer golden) beigefügt.

Die Schildhalter mit den Pannern und der Wahlspruch ex flammis orior, sowie das Wappenzelt erscheinen hier zum erstenmale (1620).

So blieb das Wappen bis 1757, in welchem Jahre die waldenburg’sche Linie am 14. August mit dem Reichsfürstenstand abermals eine Wappenvermehrung erhielt, in der Art wie (XLVI. 1614). Das Feld mit dem Doppeladler, das mit den Lilien und der Herzschild, nebst der Zugabe des Feberbusches, und der Lilie auf dem mittleren Helme sind kaiserliche Gnadenwappen. Der r. Schildfuß ist wegen nunmehr erlangten Regalien hinzugefügt worden. Vor dem Helme ist statt des beim vorigen Wappen 1744 vorkommenden I. Helmes mit dem s. Federbusch, ein solcher mit dem Kleinod der Schenken von Limpurg beigefügt, Schildhalter, Wahlspruch und Wappenzelt sind sich gleich geblieben.

In dieser Art führen die Fürsten von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst ihr Wappen noch heutzutage.

XX. Das Aufreißen.

Wappen aufreißen heißt nach den Regeln der Heraldik entweder ein ganz neues Wappen entwerfen (erfinden), oder zwei und mehrere gegebene Wappen mit einander verbinden.

Was das Erfinden betrifft, so hat es damit, wie mit allen Erfindungen sein eigenes Bewandtnis. Es gehört dazu neben der genauen Kenntnis aller Regeln der Heraldik auch eine praktisch erworbene copia armorum, und über alles das ein gewisser künstlerischer Schönheitssinn. Von diesen drei Dingen können zwei durch Fleiß und stete Übung erworben werden, das dritte aber möchte ich unbedingt eine notwendige Gabe Gottes nennen.

Die Unkenntnis der ersten Bedingung bringt und brachte jene Missgeburten von Wappen hervor, die wir seit etwa zwei Jahrhunderten in großer Menge zu finden gewohnt sind — Wappen, die von ihren Vorbildern nur die allgemeine äußere Erscheinung und den Namen haben, Wappen, in denen Verstöße gegen die Regeln der Farben und Figuren mit der Überfüllung von Feldern und unmotivierter Zusammenstellung wetteifern.

Der Mangel der zweiten Bedingung bringt Gefahr, ein Wappen zu kombinieren, das in Farben und Figuren einem bereits bestehenden gleich ist, und dadurch Anlass zu vielfältigen Verwirrungen zu geben.

Selbst für den Fall aber, dass die beiden ersten Bedingungen erfüllt seien, wird der Mangel der dritten immer geschmacklose Produkte liefern. Da aber „Geschmack“ wie „Schönheit“ mehr oder minder relative Begriffe sind, so lässt sich wie in der Ästhetik nur anführen, wie weit die Regeln und Bedingnisse der Schönheit langen müssen, um Anspruch auf Anerkennung zu haben.

Die Heraldik folgt in dieser Beziehung der Regel, dass Einheit im Gedanken und Harmonie in der Ausführung sich verbinden müssen, um ein geschmackvolles Wappen erschaffen zu können, Im Allgemeinen dürften folgende Anhaltspunkt zu geben sein:

  1. Beim Aufreißen eines neuen Wappens suche man sich vorerst die Bestimmung desselben klar zu machen und die Wahl der Wappenbilder, sowie die ganze Erscheinung des zukünftigen Wappens danach zu modulieren. Bem.: Es ist begreiflich, dass ein Wappen des niederen Adels einfacher und prunkloser erscheinen sollte, als das eines Fürsten oder regierenden Herren; ein Städtewappen soll (um Extreme zu gebrauchen) keinen Esel, ein Klosterwappen keine Venus enthalten.
  2. Man vermeide womöglich die ganz alltäglichen Bilder des Löwen und des Adlers, um nicht dem altfranzösischen Sprichworte anheimzufallen: si tu n’a pas d‘armes, prend un lion!

    Heroldsstücke als Wappenfiguren an sich allein sind zwar wohl in allen Farben-Zusammenstellungen schon geführt, aber die Mannigfaltigkeit in Verbindung derselben mit gemeinen Figuren ist fast so groß, als die Zahl der möglichen Schachzüge.

  3. Man wähle die Farben so, dass nie der Schild, sondern die Schildsfigur das Hervortretende sei, deshalb hüte man sich auch vor zu vielen Unterabteilungen und vor Figuren, die in ihrer Zusammensetzung zu viele Kleinigkeiten enthalten; z.B. man vermeide es, sprechende Wappen zu erfinden, wenn die Namensanspielung nicht auf der Hand liegt, sondern erst mit Hilfe eines Kommentars gefunden werden kann.
  4. Ist ein bereits geführtes Wappen zu „verbessern“ ober zu „vermehren“, also z.B. ein bürgerliches Wappen bei einer Nobilitation, so begnüge man sich die allenfallsigen Fehler zu verbessern und beschränke die Vermehrung nur auf die Hinzufügung etwa gewährter Gnadenwappen und auf Besitzwappen. Die so häufig vorkommende unmotivierte Vermehrung mit beliebigen nichtsbedeutenden Feldern und Figuren, ist meines Erachtens ein Tribut, den man der Eitelkeit zollt, ohne dabei der Wissenschaft und Kunst zu nützen.

Etwas erleichtert ist die Arbeit des Aufreißens, wenn die Aufgabe nur die ist, bereits vorhandene Wappen in ein Ganzes zu vereinen . Hier haben wir feste Regeln über das Verfahren selbst und nur die Wahl des Verfahrens bleibt dem Geschmacke und Schönheitssinn des Heraldikers offen.

Die verschiedenen Arten der Wappenvereinigung sind folgende:

  1. Die Nebeneinanderstellung,
  2. Die Zusammenbindung,
  3. Die Zusammenschiebung,
  4. Die Verteilung,
  5. Die Beschränkung,
  6. Die Einfassung,
  7. Die Einpfropfung,
  8. Die Einverleibung,

Die Nebeneinanderstellung

geschieht einfach dadurch, dass man die Schilde als solche aneinanderdrückt. Streng genommen sollten nicht mehr als zwei Wappen oder Schilde auf diese Weise vereint werden, um das zusammengesetzte Wappen als eines betrachten zu können, weil man zwei Schilde am füglichsten unter einen Helm oder eine Krone stellen kann.

Auf diese Weise werden die meisten Heiratswappen gebildet, indem man den Schild des Mannes rechts, den der Dame links setzt und über beide eine Rangkrone oder den Helm des Mannes stellt. Z.B.:

  • 1624 das Wappen des Balthasar Bart uxor R. Ridlerin 1341, nach einem Totenschild vom selben Jahre.

Bem: Ob bei derlei Wappen der Helm nach dem (1621) Schilde des Mannes (wie hier) oder dem der Frau gekehrt sein solle, lässt sich nicht entscheiden, beides kommt vor. — Beispiele sind

  • das Wappen der alten bourbonischen Könige von Frankreich, in welchem die Schilde Bourbon und Navarra nebeneinander unter dem Helme von Frankreich stehen (1621).
  • Ähnlich pflegten auch die Freiherrn von Laiming in Bayern ihr Wappen mit dem ihrer Herrschaft Tegernbach zusammenzustellen und beide unter ihrem angeborenen Helme zu vereinen (1623).

Wie bemerkt, sollten mehr als zwei Schilde nicht durch Nebeneinanderstellung vereint werden, wenn anders sie als ein Wappen gelten sollen. Ausnahmsweise findet man jedoch auch drei Schilde unter einem Helme, z.B.

  • das Wappen des Pfalzgrafen Friedrich v.J. 1353, bei welchem unter dem Schilde Bayern und Pfalz noch der Schild des Erztruchsessenamtes, alles aber unter dem einen Helme der Pfalz steht (1622).
  • Ähnlich ist das Wappen des Pfalzgrafen Johann, welcher nach der Vorrede des Rüxnerschen Turnierbuchs v.J. 1531 steht, und die drei Schilde Pfalz, Bayern und Sponheim unter dem Helme zeigt, welcher oben T. XXVI., Fig. 1189 abgebildet worden ist.

Drei Schilde als Allianzwappen kommen auch zuweilen bei Männern vor, welche die zweite Heirat gemacht haben. In diesem Falle steht der Schild des Mannes in der Mitte, der der lebenden Frau zur Rechten und derjenige der Verstorbenen zur Linken: z.B.

  • (1628) das Wappen des R. Steinhammer, dessen erste Ehefrau eine Kitzmägl, die andere eine Hoferin war.

Die Zusammenstellung von mehr als drei Schilden unter einem Helme oder einer Krone kommt wohl nicht leicht vor, weil der Platz unter dem Helme dazu nicht ausreichen dürfte. Ich kann aber die bloße Zusammenstellung mehrerer Schilde, ohne das Vereinigungsmittel eines Helmes gewiss nur für eine Gruppe von Schilden, nicht aber für ein Wappen erklären, weil sonst keine Grenzen für die Ordnung und Lage der einzelnen Wappen und ihrer Beziehungen zu einander gesetzt werden könnten. Wenn ich daher auch z.B. die früher übliche Zusammenstellung aller schweizerischen Kantonsschilde unter einem Hute (1626) noch als eine Wappenvereinigung durch Nebeneinandersetzung annehmen darf, so kann ich Beispiele, wie sie u.a. auf den Kaisersiegeln vorkommen, wo der in der Mitte stehende Reichsadler: etc. von den Wappen der Provinzen im Kreise umgeben ist, nicht mehr als eine solche heraldische Vereinigung, sondern nur als künstlerische Gruppierung gelten lassen.

Ich will zur bessern Veranschaulichung einige solcher Wappengruppen beibringen, die ich teils Siegeln, teils Münzen älterer Zeiten entnehme.

  • (1623): von einem von thurn’schen Lehenssiegel aus dem Jahre 1670; oben Thurn, unten Nothaft und Spirink (1627): von einem Siegel Georg Königs von Böhmen; gekrönt und von vier Schilden: Mähren, Schlesien, Luxemburg und Lausitz umgeben.
  • 1629 ist von einem Thaler Maximilians I. Von den fünf Schilden sind die oberen drei, römisches Reich, Ungarn und Oesterreich gekrönt und senkrecht stehend, die untern zwei Burgund und Flandern, ungekrönt und gegeneinander gelehnt.

Die Zusammenbindung.

Aus demselben Grunde, weshalb ich die Zusammenstellung mehrerer Schilde ohne Unterordnung unter einem Helme oder einer Krone nicht als Wappenvereinigung gelten lassen möchte, aus demselben Grunde möchte ich auch die von Heraldikern der vorigen beiden Jahrhunderte als Vereinigungsart aufgeführte Zusammenbindung nicht als eine eigentliche Wappenvereinigung betrachten.

Die Erscheinung der Bänder an mehreren Schildern scheint mir eine rein dekorative Grundursache gehabt zu haben, und die einzelnen Schilde bilden durch Zusammenhängung mittelst Bänder und Schleifen noch lange kein organisches Wappen. Spene, Trier, gleichwie Gatterer, wissen auch für solche Vereinsart nur ein Beispiel, das „bisweilen“ in dieser Weise vorkommende pfälzische Wappen (1630) anzuführen. Ein weiteres Beispiel gebe ich für die Schilde Dorspeck und Eisenreich, welche sich der vorliegenden Art zusammengebunden auf einem Grabsteine a.d. J. 1580 zu Schöngeising in Oberbayern finden. — Ich wiederhole jedoch Angesichts dieses, dass ich auch hieraus die Notwendigkeit der Annahme einer eigenen Verbindungsart nicht ersehen kann.

Ich halte derlei Beispiele, wenn sie vorkommen, für eine künstlerische Laune oder Idee, nicht aber für eine wissenschaftlich berechtigte Wappenvereinigungsart.

Die Zusammenschiebung.

Diese entsteht, wenn man zwei Wappen derart in einen Schild vereint, dass sie durch Spaltung desselben getrennt, nur ein Wappen bilden. Auf diese Art können nicht nur zwei vollständige Wappen in einem Schild erscheinen, sondern es können zwei Wappen auch derart zusammen geschoben werden, dass jedes nur halb erscheint.

Zu bemerken ist, dass bei dieser Art Vereinigung die dritte Potenz des Helmes oder der Krone, wohl auch der Bänder nicht nötig ist, da der Schild an sich die Vereinigung vollkommen repräsentiert.

Beispiele der Zusammenschiebung sind:

  • Das Wappen der Herzoge von Geldern und Jülich (163l). Dieselben gebrauchten Anfangs beim Wappen in besondere Schilde nebeneinander gestellt unter den geldern’schen Helm, später und zwar zum ersten mal unter Reinold IV, (1402 — 1423), erscheinen beide Wappen zusammengeschoben. Die Löwen (wie sie auch früher in zwei Schilden einander gegenüber standen), gegeneinander aufgerichtet. Auf diesem Schilde kommen ein oder beide Helme vor .
  • Das vereinigte Wappen der Stadtpfleger, welches an dem Ehrenkleinod der Stadt Augsburg v. I. 1545 angebracht ist , und die beiden Wappen Welser und Aman zusammengeschoben in einem Schild, darüber auch die zwei Helme enthält (1637).
  • Hierher gehört ferner das Wappen des Königreichs Württemberg, welches im gespaltenen Schild Württemberg und Schwaben enthält (1640).
  • Dann des Grf. O’Donnel (1641), welches das bei einer bekannten Gelegenheit vor wenigen Jahren erteilte Gnadenwappen in Österreich, durch Zusammenschiebung mit dem Stammwappen vereint hat (1636).
  • Auf ähnliche Weise sind auch die Wappen der ehemaligen Reichsstädte Memmingen, Kaufbeuren, Kempten u.a. aus dem Reichs- und Stadtwappen durch Zusammenschiebung gebildet worden (s.u. LVI, 1747, 1749, 1750).

Die intimste Zusammenschiebung findet statt, wenn von zwei Wappen je eine Hälfte an dem Spalten angestoßen erscheint. Derlei Vereinigung finde ich am allerhäufigsten bei alten mecklenburgischen Familien und Städten . Von Familien bringe ich hier zwei Beispiele bei.

  • Es ist das Wappen der Herren von Maltzan in Mecklenburg (1632); dasselbe ist urkundlich nachweisbar , schon zu Ende des XIII, Jahrhunderts durch Zusammenschiebung aus dem Stammwappen Maltzan und dem Wappen des Geschlechtes Hasenkopf entstanden.
  • Die neuerlich im Mannstamme erloschenen v. Kruse (1633), gleichfalls ein altes mecklenburgisches Geschlecht, führten den Schild gespalten von S. u. R. Vorne eine r. Rose und darunter eine solche halb am Spalt, hinten ein # (?) Flügel. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist dies Wappen auf zwei Schilden zusammengeschoben, von denen der eine in S. drei r. Rosen, der andere in R. zwei # Flügel enthielt.
  • Aus Altbayern gebe ich ein Beispiel in dem Wappen der Freiberg von Aschau, welche das Wappen Freiberg mit den Sternen und das Wappen Aschau durch Zusammenschiebung vereinten (1634).

Endlich bemerke ich, dass auf diese Art der Vereinigung die meisten Allianzwappen in Frankreich und England nicht selten auch in Deutschland gebildet wurden. z.B.

  • hier (1638) nach dem Siegel der Isabeau de Bavière v.J. 1685.
  • Von älteren deutschen Beispielen dieser Art erwähne ich ein Allianzwappen der Wilburg Bubin von Neuweier geborene Hefnerin von Balzhofen aus dem Jahre 1345 wie 1633 in einem gleichzeitigen Siegel,
  • dann das der Else von Hohenlohe, gebornen v. Hanau v.J. 1455 (1639).

Von jüngeren Beispielen folgt hier (1641) das Allianzwappen von dem Grabsteine der Maria Rosina von Ligsalz, geb, v. Imhoff. -s 1694 in, München.

Die Verteilung.

Sie entsteht, wenn verschiedenerlei Wappen in einen nach Bedürfnis; ihrer Zahl gefelderten Schild zu stehen kommen, ohne dass eine Wiederholung derselben stattfindet, oder ein aufgelegter Mittelschild dabei vonnöten wird.

Bem.: findet Wiederholung statt, so haben wir die „Verschränkung“, ist ein Mittelschild vorhanden, die „Einfassung“, von welchen beiden Vereinigungs-Arten unten weiter gesprochen werden wird.

Durch Verteilung sind z.B. die Wappen im ehemals markgräfl. badischen Schilde (1642) und im heutigen herzoglich, braunschweigischen Schilde vereint.

  • Ersterer Schild ist zweimal gespalten und zweimal geteilt, 1, Hinter-Sponheim, 2. geteilt von Alt- u. Neu-Eberstein, 3. Breisgau, 4. Badenweiler, 5. Baden, 6. Sausenberg, 7. Röteln, 8. gespalten von Lahr und Mahlberg und 9. Vorder–Sponheim.
  • Im letzteren Schilde (1643), welcher zweimal gespalten und dreimal geteilt ist, zeigt 1. Lüneburg, 2. Braunschweig, 3. Eberstein, 4. Homburg, 5. Diepholz , 6, Lauterburg, 7. geviertet von Hoha und Neu- mit Alt-Bruchhausen, 8. Diepholz, 9. Rheinstein, 10. Klettenberg und 12. Brandenburg.
  • Hierher gehört ferner das Wappen der Herzoge von Württenberg, welches die Wappen Württenberg, Teck, Reichspanneramt und Mannpilgardt, in einem gevierteten Schilde vereint hat (1644).
  • Als Beispiel einer Allianz in dieser Vereinigungsart gebe ich hier ein merkwürdiges Wappen, welches sich auf dem Grabsteine des am 18, Januar 1569 zu Stubenberg verstorbenen Wolf v. Paumgarten befindet, und welches sein und seiner beiden Ehefrauen Anna Eckher in von Kapfing und Anna Hofer in von Urfahren, Wappen in einem Schilde verteilt zeigt, derart, dass selber geteilt und halbgespalten erscheint, von Paumgarten, Lclher, und Hofer, auch am Oberrande des Schildes die Helme dieser vereinigten Wappen gleichfalls an gebracht sind (1643).
  • Sogar Allianz- und Ahnenwappen findet man durch Verteilung in einem Schild vereint, wovon ich unter (1646) ein interessantes Beispiel gebe: Es ist dies das Wappen der 1512, 15. Mai verstorbenen Margret von Freudenberg, Herrn Heinrich von Thannberg’s Hausfrau. Der Schild ist geviertet von Thannberg, Freudenberg, Gumppenberg und Kärgl. Die beiden oberen Felder geben das eigentliche Heiratswappen, die beiden unteren die Ahnenwappen. Es war nämlich des Heinrich v. T. Mutter: Sabina von Gumppenberg und der Margret von Freudenberg Mutter war Elsbet Kärglin.
  • Die Verschränkung;

ist eine Vereinigung von zwei oder mehr Wappen in der Art, dass sich die einzelnen Wappen im Schilde wiederholen. Bei einer ungeraden Anzahl von Wappen kann auch eines derselben nur zweimal vorkommen, ohne dass dadurch der Charakter einer Verschränkung aufgehoben würde. Die einfachste Verschränkung zweier Wappen ist im gevierteten oder schräggevierteten Schilde. Von ersterer Art sind die Beispiele geradezu unzählig, und ich setze zur Anschauung

  • den altenglischen Königsschild bei, welcher die Wappen von Frankreich und England geviertet enthält (1647).
  • Ebenso hat der herzoglich bayerische Schild die Wappen Pfalz und Bayern durch Quadrierung verschränkt.

Für eine Verschränkung im schräggevierteten Schild gilt als Beispiel

  • das Wappen von Sizilien (1649), welches in 1. und 4. Aragonien, in 2. u. 3. Alt-Sizilien enthält.

Zwei Wappen in neun Plätzen verschränkt, zeigt

  • der Schild der Grafen Aguila in Spanien (1648).

Drei Wappen verschränkt finden sich im Schilde der Grafen von Sylva in Spanien, wo das Stammwappen der Sylva, in G. übereinander schreitend zwei r. Wölfe mit dem Wappen Aragonien in der Art verschränk ist, dass der zweimal gespaltene und einmal geteilte Schild in 1. 3. u. 5. die Wölfe in 2. 4. u. 6. die Pfähle zeigt (1650).

Man findet drei Wappen auch in der Art verschränkt, dass in einem gevierteten Schilde zwei Wappen in den entgegengesetzten Quartieren, das dritte aber in einem eingeschobenen Pfahl steht.

  • So das Wappen der alten Herzöge v. Parma u. Piazenza, wo das Wappen Farnese mit dem von Altburgund geviertet und das Amtswappen des Gonfalionere im Pfahl eingeschoben steht (1651).
  • Drei Wappen in besonderer Weise verschränkt, (Kastilien, Leon u. Portugal), finden sich im Schilde des Meneses, Portugal (1652).

Man verschränkt ferner drei Wappen, indem man in einem gevierteten Schild, das eine in 1. u. 4. das zweite und dritte aber geviertet in 2. u. 3. stellt.

  • Derart ist z.B. das Wappen der alten Bourbonen als Herzoge von Burgund. Hier ist in 1. u. 4. Bourbon in 2. u. 3. aber Neu- und Alt-Burgund (1653) verschränkt.

Ferner kann man drei Wappen derart verschränken, dass man zwei quadriert und das dritte als Mittelschild auflegt. Lezteres ist eigentlich eine Verbindung der Verschränkung mit der Einfassung, und gehört streng genommen nicht hierher, obwohl es gewöhnlich dazu gerechnet wird. Von dieser Art gibt es gleichfalls unzählige Beispiele, und ich führe hier nur eines an,

  • das der Grafen Thurn u. Tassis, welches die beiden Wappen Thurn und Valsassina im Schilde durch Quadrierung verschränkt, das dritte Wappen Tassis aber in eigenem Schilde aufgelegt enthält.

Auf diese Weise können nun durch entsprechende Teilung des Schildes auch mehr als dreierlei Wappen verschränkt werden, und ich will zum Beweis noch ein paar Beispiele anführen.

  • Im Wappen der Fürsten von Waldeck (1654) sind fünf Wappen in der Art verschränkt, dass der Schild zweimal gespalten und zweimal geteilt ist. Die Herzstelle nimmt das Stammwappen ein, (der Platz wird zuweilen auch als ein Herzschild konturiert), in 1. u. 9, steht Pyrmont, in 2. u. 8. Rappoltstein, in 3. u. 7. Hohenack und in 4. u. 6. Geroldseck.
  • Ganz ähnlich ist das Wappen der Fürsten Lippe-Detmold zusammengestellt (1655), indem sich auf der Herzstelle das Stammwappen Lippe, in 1. u. 9. Vianen, 2. u. 8. Schalenberg, 3. u. 7. Ameyden und 4. u. 6. Sternberg findet.

Frühere Heraldiker rechnen auch jene Zusammenstellungen zu den Verschränkungen, welche ich unter die Verteilungen gezählt habe, wenn nämlich verschiedenerlei Wappen in einem beliebig geteilten Schild ohne Wiederholung vereint werden. Ich meine, dass durch diese Erweiterung des Begriffes der Verschränkung, wie er oben gegeben worden, eher Verwirrung als Klarheit in die Sache käme.

Ich rechne, als ob die oben XXXVII. ff. unter Nr. 1472, 1473, 1590, 1592, 1593, 1595, 1598, 1604, 1607 gegebenen Wappen nicht zu verschränkten, (sondern zu den verteilten), dagegen wohl die 1594, 1596, 1597, 1599, 1600, 1602, 1605.

Wie von früheren Vereinigungsarten, finden sich von dieser Beispiele der Anwendung zu Allianzwappen, und zwar durch Quadrierung des Manneswappens mit dem der Frau.

Stumpf in seiner Schweizerchronik bildet wahrscheinlich nach alten Mustern die Allianzen fast durchgehends als quadrierte Schilde ab, und in den Siegeln des Hauses Hohenlohe finden sich ebenfalls viele Beispiele der Art, von denen ich hier

  • das Heiratswappen der Elisabeth Gräfin von Hohenlohe, geb, Landgräfin von Leuchtenberg, mitteile (1656).
  • Mone zitiert in seinen Beiträgen VII, 475 ff. ein derartiges Siegel der Maria Markgräfin von Baden, geb. Gräfin von Oettingen a. d. J. 1341, welches die Wappen Baden in 1. u. 4. und Oettingen in 2. u. 3. Führt.
  • Das Wappen der Helena Stockerin, uxor Hieronimus Goldegger’s zu Lana 1558, gebe ich hier (1657); es enthält die Wappen Goldegger und Stocker in geviertetem Schilde.
  • Die Einfassung

entsteht dadurch, dass man einen Schild mit dem Hauptwappen von andern Wappen rings umgebe, oder richtiger, dass man bei einer Verteilung von Wappen in einem Haupt- oder Rückschild den mittelsten Platz dieses Rückschildes durch einen Mittelschild mit dem Hauptwappen bedecke. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Widerholung der Wappen im Hauptschild die ganze Zusammenstellung nicht als „Verschränkung“ charakterisiere.

Derlei Wappen sind noch weniger selten als die verschränkten.

  • Es gehört zu dieser Gattung u.a. das Wappen des Herzogtums Nassau (1658), wo um den gevierteten Mittelschild, der mit einem Herzschilde belegt ist, sich in zwölf Plätzen die übrigen Wappen anreihen. Der Herzschild enthält das Stammwappen Nassau. Im Mittelschild ist 1. Trier, 2. Pfalz, 3. Sayn und 4. Köln. Im Hauptschild folgen der Reihe nach, vom vorderen Obereck beginnend, ringsum: Mahlberg. Dietz, Weilnau, Katzenelnbogen, Königstein, Limburg, Freysburg, Homburg, Wittgenstein, Eppstein, Merenstein und Hammerstein.
  • Hierher gehören ferner die Wappen des Kaisers von Österreich, Königs von Bayern, der Großherzoge von Mecklenburg usw.

Zur Vereinigung durch Einfassung gehört ferner schlußgerecht, wenn ein Wappen in Form einer Bordur um ein anderes gelegt wird. Diese Vereinigung ist namentlich in Spanien und Portugal sehr häufig und ein sprechendes Beispiel ist vor andern das kgl. portugiesische Wappen selbst (1639), bei welchem das Wappen Kastilien randweise um das Wappen Portugal gezogen ist.

Auch Allianzwappen pflegten zuweilen durch Einfassung gebildet zu werden.

  • Ich gebe hiervon ein Beispiel in dem Wappen der Margarcta v. Gumppenberg, geborenen v. Preising a, d, Jahre 1608, aus einem Stammbuche. Das Wappen (1662) hat den väterlichen Schild Preising als Herzschild den gumppenberg’schen Wappens, so dass also ersteres durch letzteres eingefasst erscheint. Der Helm Preising steht zwischen den zwei gmuppenberg’schen Helmen.
  • Ein zweites Beispiel ist mir bekannt geworden in dem Wappen der „Elisabet Marschallin Freyfrau zu Pappenheim, eine geborene Greßweinin, Freyin zum Weyer 16.30“ Dort ist das geviertete großweinsche Wappen durch das gcviertete pappenheim’sche eingefasst.

Eine weitere Art der Vereinigung ist

Die Einpfropfung

Diese hat statt, wenn ein Wappen (samt seinem Felde) entweder als eigener Schild oder in einem Heroldsstücke in das andere hineingesetzt wird. Hier versteht sich von selbst, dass der eingepfropfte Schild nicht auf der Herzstelle liegen darf, da sonst die Einfassung beziehungsweise Verschränkung statt hätte, ebenso, wie wenn man als Heroldsstück für dies einzupfropfende Wappen die Bordur wählen würde.

Im Schilde der Herzoge von Sachsen-Meiningen=Hildburghausen liegt auf dem 3. u. 8. Platz der gekrönte Schild Sachsen. Dieser kann also füglich als eingepfropft bezeichnet werden; ebenso war dies im alten kursächsischen Wappen mit dem Schilde des Erzmarschallamtes der Fall, welcher in das Feld mit dem Wappen der Oberlausitz (welches den 8., 11. und 14. Platz bedeckt) eingepfropft erscheint.

Als Einpfropfung kann auch gerechnet werden, wenn einem Wappen ein anderes mittelst eines Freiviertels oder anderen Heroldsstückes eingefügt wird.

  • Die alten Herren von Berghes in den Niederlanden führen unter g. Haupte, darin fünf r. Pfähle in gr. drei durchbrochenen s. Rauten. Dem Schilde ist in einem Freiviertel das Wappen der v. Hoven (?) eingepfropft: in # ein g. Löwe (1661).

Auf diese Weise sind viele Bastardwappen zusammengesetzt.

Andere Heroldsstücke, die sich zu diesem Zwecke besonders eignen, sind die Spitze. Diese wird als Feld mit Figur in der Regel unten in den Schild eingeschoben und hierdurch ein Wappen dem bestehenden eingepfropft.

  • Der Art ist z.B. das Wappen Granada im Spanischen,
  • das Wappen Gleichen im Hohenlohe=neuensteinischen Schild aufgenommen.
  • Ferner: Das Wappen der Preising von Hohenaschau hatte im Schild erstlich die Wappen Preising und Freiberg von Aschau zusammengeschoben (s.o. 1634) später wurde diesem Schild das Wappen der Aschauer mittelst einer Spitze eingepfropft (1660);

Einpfropfung durch eine gestürzte Spitze zeigt das Wappen Zarate oben (1469).

Ferner sind zur Einpfropfung zu verwenden, das Schildeshaupt und der Schrägbalken. Von beiden finden wir zahlreiche Beispiele in den Wappen des italienischen, französischen und englischen Adels (vgl. oben die Wappen 1268, 69, 71, 83, 1318).

Insbesondere sind hier die Gnaden- und Bastardwappen häufig einzureihen.

Ich finde, dass die letzteren Arten von Vereinigung, wenn z.B. ein Schild mit einem Schrägbalken überzogen wird, welches ein selbstständiges Wappen enthält, von Manchem zur „Einverleibung“ nicht zur „Einpfropfung“ gezählt werde; der Leser wird dem aber so wenig als ich beistimmen können, wenn er die hierunten folgende Definition der Einverleibung im Auge behält.

Die Einverleibung

ist die letzte besondere Vereinigungsart. Sie besteht darin, dass man die Figur eines Wappens (ohne ihr Feld) kurzweg in ein anderes Wappen hineinsetzt, so dass sie als zu diesem gehörig betrachtet werden muss.

Beispiele:

  • Im kleinen Wappen des Fürstentums Schaumburg-Lippe ist das lippe’sche Wappen dem schaumburg’schen einverleibt, indem die r. Rose des ersteren in das obere s. Feld des letzteren hineingesetzt erscheint (1664).
  • Der Schenkenbecher, welcher auf die Teilung des Schildes der Grafen von Erbach gelegt ist (1666). Als Schenkenwappen wird der g. Becher in R. angenommen.
  • In dem Wappen des Marktes Thann in Bayern, welcher in R. eine gr. Tanne führt, sind zu den Seiten dieses Baumes zwei Wecken aus dem Schilde Bayern, ein silberner und ein blauer, einverleibt (1663).
  • Ein letztes Beispiel der Einverleibung bietet das Wappen der de Mohun in England, welches ursprünglich in R. einen Hermelinärmel hatte, später aber mit der de Agulou, deren Wappen (in R. ?) eine s. Lilie hatte, derart vereint, dass aus dem Ärmel eine Hand hervorkommt, welche die s. Lilie hält (1666).

Schließlich bemerke ich noch, dass bei Vereinigung mehrerer Wappen man nicht nur nicht gebunden sei, diejenige zu wählen, welche einem am passendsten erscheint, sondern dass man auch volle Freiheit habe, nach Bedürfnis alle Vereinigungsarten zugleich anzuwenden.

Praktisches Beispiel.

Es sei mir die Aufgabe geworden, ein neues Staatswappen des Königreichs Bayern aufzureißen.

Die spezielle Instruktion lautet mit wenigen Worten dahin:

Das neue Wappen soll die einzelnen Provinzen und ihre Hauptbestandteile vertreten, zugleich aber auch den historischen Erinnerungen des regierenden Hauses Wittelsbach Rechnung tragen. Als selbstverständlich wird möglichst gefällige und übersichtliche Anordnung, sowie zweckentsprechende Ausstattung empfohlen.

Analysiere ich diese Instruktion, so ergeben sich mir folgende Vorarbeiten als notwendig:

  1. Diejenigen Bestandteile zu eruieren, aus denen das jetzige Königreich zusammengewachsen ist.
  2. Diese Bestandteile nach den einzelnen Provinzen zu ordnen.
  3. Die ehemals unter bayrischer Herrschaft gestandenen Länder und Gebiete aufzusuchen und zu ordnen.
  4. Die Wappen aller dieser Bestandteile festzustellen.
  5. Aus diesen Wappen allen, falls deren zu viele sein sollten, diejenigen auszuwählen, welche als die passenderen erscheinen, endlich
  6. Mir einen zweckmäßigeren Plan zur Vereinigung aller dieser Wappen, sowie zur Ausführung der Prachtstücke zu entwerfen.

Ist dies alles geschehen, so bleibt es der künstlerischen Seite der Heraldik überlassen, das Wappen auf die möglichst günstigste Weise zu arrangieren und dieses selbst zur Stelle zu bringen.

Das jetzige Königreich Bayern besteht aus dem Stammlande Ober- und Nieder-Bayern, nebst der oberen Pfalz, und der Pfalz am Rhein mit ihren einzelnen Gebieten. An weltlichen Fürstentümern und Herrschaften sind im Laufe der Zeit zugefallen: Oettingen, Hohenlohe-Schillingsfürst, Babenhausen, Hohenlohe, Löwenstein, Burgau, Leuchtenberg, Hohenschwangau, Ortenburg, Illertissen, Haag, Mindelheim, Hohenlandsberg, Pappenheim, Hohenwaldeck, Castell, Pyrbaum, Ansbach, Kulmbach und Bayreuth, an geistlichen Fürstentümern, Bistümern und Reichsabteien: Würzburg, Augsburg, Kempten, Eichstädt, Bamberg, Aschaffenburg, Chiemsee, Berchtesgaden, Speier, St. Emmeran, Regensburg, Freising und Teile von Fulda, Worms und Salzburg.

Ferner die Deutschordensabtei Ellingen und das Gebiet der fränkischen Reichsritterschaft.

An Reichsstädten: Augsburg, Nördlingen, Lindau, Kempten, Memmingen, Kaufbeuern, Nürnberg, Rotenburg a.T., Schweinfurt, Regensburg, Weissenburg i. N., Dinkelsbühl, Donauwörth, Landau in der Pfalz und Speier.

Länder und Gebiete endlich, welche von Wittelsbachern beherrscht worden und werden, sind: Holland mit Seeland, Ungarn, Böhmen, Dänemark, Schweden, Norwegen, Griechenland, Jülich, Kleve, Berg, Bergen op Zoom, Rapoltstein, Mark, Mörs, Birkenfeld, Veldenz, Sponheim, Hohenack, Brandenburg und Tirol.

Zum Schluss ist noch zu gedenken des uralten Erztruchsessenamtes, welches das Haus Wittelsbach im römischen Reiche inne hatte.

Nach diesem kurzen Überblick der historischen Bestandteile Bayerns beginne ich, da die Aufgabe verlangt, dass die einzelnen Provinzen und ihre Hauptbestandteile in einem Wappen sollen vertreten sein, diese Bestandteile zu ordnen und zugleich ihre Wappens festzustellen.

Oberbayern.

  • Das Stammland führt seit urfürdenklichen Zeiten das Wappen seiner Landesherren, den blau-silber= geweckten Schild Bayern (1667).
  • Das Wappen des Bistums Freising, zeigt in S. einen rot-gekrönten Mohrenkopf mit r. Kragen (1668).
  • Wegen der Grafschaft Weidenfels hat Freising nie ein Wappen in seinen Schild aufgenommen. Die Grafen von Werdenfels waren aber nach Hundius eines Stammes und Wappens mit dem Grafen von Eschenloh, und letztere führten: Gespalten, vorne in R. ein s. Balken; hinten in S. ein halber # Adler am Spalt (1669).
  • Die reichsfürstliche Probstei Berchtesgaden. Das Probstei-Wappen war: In R. ein s. und ein g. Schlüssel geschrägt; das Stiftswappen in B. sechs, 3. 2. 1., s. Lilien wegen der Grafen von Sulzbach, seiner Stifter. Beide Wappen wurden in den letzteren Jahrhunderten vom Fürstprobst in einem gevierteten Schilde geführt, welchem im Herzschild das Familienwappen des Fürstentums beigefügt war (1670, 71).
  • Vom Fürstbistum Salzburg ist ein ansehnlicher Teil gegenwärtig bei Bayern, Das Wappen: Gepalten von R. u. G. Vorne ein s. Balken, hinten ein # Löwe (1672).
  • Die Reichsgrafschaft Hohenwaldet führte in S. über zwei geschrägten r. Stäben einen halben r. Adler (1674).
  • Das Wappen der Reichsherrschaft Hohenschwangau, zeigt in R. einen schreitenden g. –gewaffneten s. Schwan (1673).
  • Das Wappen der Reichsgrafschaft Haag, zeigt in R. eine aufspringende b.-gezäumte s. Gurre (1675).
  • Die Hauptstadt endlich ist München, welche als Wappen: in S. einen barkopfigen # -gekleideten Mönch führt, der die Rechte zum Schwur erhebt, in der Linken aber ein geschlossenes r. Buch hält (1676).

Niederbayern.

  • Auch dies gehört zum Stammlande, und führt demnach den Rautenschild (1667).
  • In ältesten Zeiten bestand jedoch für Niederbayern als Stellvertretung der Herzoge ein eigenes Vizedon-Amt, welches als Wappen: In S. einen feuerspeienden r. Panther führte (1677) .
  • In Niederbayern liegt ferner das ehemalige Reichsbistum Passau, welches in S. einen r. Wolf führt (1679).
  • Dann die zu Passau gehörig gewesene Herrschaft Riedenburg, deren Wappen in G. einen mit drei r. Rosen belegten s. Schrägbalken zeigt (1678).
  • Die Reichsgrafschaft Orttenburg, deren Wappen in R. ein geästeter s. Schrägbalken (1681).
  • Die Herrschaft Neuburg a. I., deren Wappen in S. einen r. Greif zeigt, welcher in den Krallen einen g. Hasen hält (1681).
  • Von den mächtigen Herrn- und Adelsgeschlechtern verdienen erwähnt zu werden: die Grafen von Bogen, stammverwandt mit den Schyren, die Reichsfreien von Degenberg und die Grafen von Holz. Letztere führten in S. einen b. Balken (1682).
  • Das Wappen der Grafen von Bogen war nach Hundius ein b.-s.-geweckter Schild mit einem g. Glevenrad belegt (1683).
  • Das Wappen Degenberg hat in G. das r.-gekleidete Brustbild eines Mannes (Rätzen), mit dreispitziger roter Mütze, deren Spitzen mit s. Knöpfen oder Schellen besetzt sind (1684).
  • Die Hauptstadt von Niederbayern Landshut führt in S. drei b. Eisenhüte mit r. Schnüren (1685).

Pfalz.

  • Die Pfalz, wie sie heutzutage als bayrische Provinz besteht, umfasst wenige ehemalige Gebiete ganz, von den meisten nur Teile.
  • Das Kollektivwappen der Pfalz am Rhein, welches auch von den bayrischen Regenten als Hauptwappen im Schilde geführt wurde, hat einen r.-gekrönten g. Löwen in # (1686).
  • Das Herzogtum Zweibrücken, die Heimat der jetzt regierenden Linie Wittelsbach, führt als Wappen in G. einen r. Löwen, darüber einen b. Steg= oder Turniertragen (1687).
  • Die Grafschaft Veldenz führt in S. einen gekrönten b. Löwen (1689).
  • Die Grafschaft Saarwerden führt in G einen s. Doppeladler (1688).
  • Das Wappen der Grafschaft Leiningen ist: in L, drei », Adler (1690).
  • Die Herrschaft Reipoltstirchen führt in Gr. mit s. Schindeln besät einen gestürzten g. Anker (1692).
  • Die Herrschaft Falkenstein führt G. unter r. Haupt (1691).
  • Die Herrschaft Lichtenberg: Innerhalb r. Bordur in S. ein # Löwe (1693).
  • Hochstift Speyer führt in B. ein s. Krenz (1694).
  • Hochstift Worms führt in # mit s. Kreuzlein besäten Felde schräggelegt einen g. Schlüssel (1696).
  • Die ehemalige Reichs-, jetzt Kreishauptstadt Speyer, hat als Wappenbild den Speyerdom in seine ältesten Gestalt und natürlichen (roten) Steinfarbe in S. (1697).
  • Die ehemalige Reichsstadt Landau führte einen r. Löwen in S. (1695). In neuerer Zeit steht des Schild in B. zwischen zwei s. Türmen, auf deren jedem ein Wächter bläst. Man findet auch den pfälzischen Löwen (g. in #), statt des frühern (r. in s.) in einem Schilde zwischen den Türmen.

Oberpfalz und Regensburg.

  • Das Herzogtum der oberen Pfalz, ebenfalls ein Stammland, führt als solches den Schild Bayern.
  • Das Hochstift Regensburg hat als Wappen in R. einen s. Schrägbalken (1698).
  • Die ehemalige Reichs-, jetzt Kreishauptstadt Regensburg, führt in R. geschrägt zwei s. Schlüssel (1700).
  • Die reichsfürstliche Abtei St. Emmeran in derselben Stadt, führte einen doppeltgevierteten Schild: in der vorderen Hälfte hat 1. in S. einen halben # Adler mit g. Schein am Spalt, 2. in B. drei s. Lilien, 3. in R. ein s. Schlüssel und 4. in S. ein r. Palmzweig; in der hintern Hälfte sind die ebenbeschriebenen Felder verkehrt, d.h. in 1. der Palmzweig, 2. der Schlüssel, 3. die Lilien und 4. der Adler (1699).
  • Das Fürstentum Sulzbach. Das Wappen der Grafen von Sulzbach ist bereits oben beim Stift Berchtesgaden gegeben worden.
  • Die Landgrafschaft Leuchtenberg führt als Wappen: in B. einen s. Balken. Da die Landgrafen von Leuchtenberg auch die Grafsch. Hals (bei Niederbayern) befassen, so kommt ihr Wappen auch mit diesem geviertet vor (1701).
  • Die gefürstete Grafschaft Sternstein führt in B. über s. Dreifels, drei g. Sterne (1702).
  • Die Herrschaft Sulzburg führt in G. übereinander schreitend zwei r. Löwen (1703).
  • Das ehemals bambergische Amt Bilseck führt: Wellenweise geteilt; oben in G. wachsend ein # Löwe mit s. Schrägfaden überzogen, unten in B. zwei s. Flüsse (1704).

Oberfranken.

  • Das Fürstbistum Bamberg führt: in G. einen G Löwen, über das ganze ein s. Schlägfaden gezogen (1706).
  • Die Markgraftümer Bayreuth und Kulmbach, haben als solche kein Wappen. Die Markgrafen aus dem Hause Zollern, führten das große brandenburgische Wappen, und darin ihr Stammwappen Zollern — den von s. und G gevierteten Schild — in einer sehr untergeordneten Stellung, am 21. Platze des 27. Felder zählende Schildes.
  • Dennoch dürfte für diese beiden Gebiete kein anderes Wappen zu finden sein, als eben das Zollern’sche (1705). Um jedoch einigermaßen die beiden Gebiete zu kennzeichnen, habe ich mir erlaubt, jedem der gleichen Schilde ein r. Schildchen aufzulegen, worin bei dem einen ein g. B., bei dem andern ein g. C. sich zeigt.
  • Die Kreishauptstadt Bayreuth führt den Schild der Grafen von Zollern, mit dem der Burggrafschaft Nürnberg, geviertet und darüber geschrägt zwei gestürzte Feuerhaken, der eine r., der andere s. (17 14).

Mittelfranken.

  • Das Fürstentum Ansbach oder Onolzbach, war gleichfalls der brandenburg-zollern’schen Familie gehörig, und sein Wappen ist das zollern’sche wie oben (1705).
  • Das Burggraftum Nürnberg, führt innerhalb r.-s. gestückter Bordur in G. einen r.-gekrönten # Löwen (1708).
  • Reichshochstift Eichstädt hat als Wappen: In R. den obern Teil eines s. Bischofsstabes mit abhängender g. Fahne (1709).
  • Für Ellingen, ehemals Deutschordens-Komturei, würde das Wappen des Deutschordens (1710) am schicklichsten gewählt werden, obwohl E. jetzt im Besitz der Fürsten Wrede ist.
  • Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst. Da die Fürsten Hohenlohe für Schillingsfürst kein eigenes Wappen führen, so dürfte das Hohenlohe-Stammwappen (1711), (in s. übereinander schreitend zwei # Löwen mit eingezogenen Schweifen), zu wählen sein.
  • Grafschaft Pappenheim. Das Wappen der Grafen und Grafschaft ist ein Schild von Feh, (blau u. silber 1712).
  • Das Wappen des Erbmarschallamtes, welches die P. besaßen, dürfte hier nicht in Betracht kommen.
  • Grafschaft Hohenlandsberg oder Schwarzenberg führt: In S. auf G Dreiberg einen s. Zinnenturm (1713).
  • Herrschaft Seinsheim führte das seinsheim’sche Wappen. Von S. und B. fünfmal gespalten (1716).
  • Reichsstadt Nürnberg. Das jetzige Wappen zeigt in B. einen gekrönten g. Jungfrauenadler (17l5).
  • Reichsstadt Rotenburg a. T., führt in S. ein zweitüriges r. Stadt-Tor (1717).
  • Reichsstadt Weissenburg im Nordgau: In S. ein zweitürmiges s. Stadt-Tor, zwischen den Türmen ein g. Schildlein, darin ein # W. (1719).
  • Reichsstadt DinckelSbühl: In R. auf s. Dreiberg drei g. Dinckelähren (1721).
  • Reichsstadt Windsheim: In S. ein gekrönter # Adler mit ein g. W. auf die Brust (1718).
  • Das Wappen der Kreishauptstadt Ansbach, hat in Gr. einen s. Schrägfluß, darin drei b. Forellen schwimmen (1720).

Unterfranken und Aschaffenburg.

  • Die Reichsfürsten und Bischöfe von Würzburg führten zwei Wappen, das eine als „Herzege von Franken“, das andere als „Fürsten von Würzburg.“
  • Das herzoglich fränkische Wappen hat einen von R. und S. mit drei Spitzen geteilten Schild (1723).
  • Das Wappen des Fürstentums und auch der Stadt Würzburg hat in B. an g. Lanze, schräggelegt ein von R. und S. geviertetes Panner (1726).
  • Das Fürstentum Aschaffenburg, ehemals bischöfliches mainzisches Gebiet, hat als solches kein eigenes Wappen geführt. Es dürfte daher das mainzische Bistumswappen, etwa mit einem Beizeichen zu adoptieren sein. Als solches habe ich hier drei g. A. mit Bezugnahme auf das alte Wappen der Stadt Aschaffenburg, welches ebenfalls ein A. enthält angenommen (1727).
  • Fürstentum Löwenstein – werteim’sches Gebiet: In S. über g. Dreifels schreitend ein b.-gekrönter r. Löwe.
  • Ehemals fürstlich taxisches Gebiet: Stammwappen Taxis: In B. ein schreitender s. Dachs (1724).
  • Grafschaft Castell: Geviertet von R. u. S. (1728).
  • Hochstift fulda’sches Gebiet. Das Wappen des Hochstifts ist ein # Kreuz in S. (1725).
  • Herrschaft Amorbach: In R. drei g. Kronen (1729).
  • Reichsstadt Schweinfurt: In B. ein g. Adler (1730).

Schwaben und Neuburg.

  • Als Kollektiv-Wappen Schwabens ist seit dem XV. Jahrhunderte das den Hohenstaufern zugelegte, d.i. in Gold übereinanderschreitend drei vorwärtsschauende # Löwen (1731) in Gebrauch; dasselbe wird gegenwärtig im königlichen Schilde von Württemberg mit der Änderung geführt, dass die rechten Vorderpranken der Löwen rot sind.
  • Die Markgrafschaft Burgau führt einen von S. u. R. fünfmal schräggeteilten Schild mit einem g. Pfahl überlegt (1732).
  • Das Herzogtum Neuburg oder die junge Pfalz, hat als solches kein besonderes Wappen. Die Herzöge, ein Zweig des pfälzischen Hauses, führten das Wappen ihrer Linie, ohne für Neuburg ein eigenes Feld beigefügt zu haben.
  • Das Hochstift Augsburg, ehemals reichsfürstlich, führt einen von R. und S. gespaltenen Schild (1734).
  • Das Wappen der reichsfürstlichen Abtei Kempten war ein von R. und S. geteilter Schild, in welchem das #.-gekleidete Brustbild der hl. Hildegard sich zeigte (1733).
  • Das Fürstentum Oettingen hat als Wappen den öttingen’schen Schild: Rot-goldenes Feh mit einem b. Mittelschild belegt, und das Ganze von einem s. Schragen überzogen (1735).
  • Das Fürstentum Babenhausen führt das fugger’sche Wappen im allgemeinen, und insbesondere für Babenhausen einen g. Schild mit drei # Schlägeln, zwischen denen ein # Stern (1734).
  • Die Reichsabtei Ursperg führte als Wappen in S. von gr. Dreiberg aufspringend einen # Bären (1736).
  • Die Reichsabtei Roggenburg führte in R. auf gr. Dreiberg drei s. Aehren (1738).
  • Die Reichsabtei Wettenhausen führte von # und R. durch ein s. Spitze gespalten, im # Platz ein g. im r. ein s. Löwe, in der Spitze selbst ein b. Pfahl, welcher mit einer s. Lilie belegt ist (1739).
  • Die Reichsabtei Ottobeuern (1740) führte: Gespalten von G. und #, vorne ein halber # Adler am Spalt, hinten ein g. Distelblatt, (vielleicht soll es auch ein ornamentiertes Kreuz oder eine g. Damaszierung sein ?) .
  • Das Wappen der Reichsabtei Irrsee war ein gekrönter s. Löwe in B. (1741).
  • Der Markt Irrsee führt gegenwärtig zwei s. Löwen übereinander in R.
  • Für die Herrschaft Illertissen, ehemals den Böhlin gehörig, wird das Wappen dieses Geschlechtes, welches in S. einen # Balken mit drei g. P. belegt zeigt (1742), am passendsten gewählt werden, da der Markt I. ein ganz anderes Wappen führt.
  • Für die Herrschaft Mindelheim ist, nescio qua ratione, in dem angezogenen Wappen v. 1804 ein auf einem gr. Dreiberg stehender r. Löwe in S. angewendet (1743). Da das berühmte Geschlecht der Herzoge von Teck, dann das der Freundsberg, die Herrschaft durch mehrere Generationen und jedes bis zu seinem Absterben innegehabt hat, so möchte das Wappen eines dieser Geschlechter statthaben, oder mindestens mit dem obengenannten verbunden werden können.
  • Teck: Von # u. G. geweckt (1744).
  • Freundsberg: in G. ein schwebender # Sechsberg (1746).
  • Die im Regierungsbezirke gelegenen Reichsstädte und ihre jetzigen Wappen sind:
  • Nördlingen: Geteilt von s. und #. Oben fünf b. Wecken nebeneinander gestellt, unten ein achtstrahliger g. Stern (1745).
  • Memmingen: Gespalten von G. und S., vorne ein halber # Adler am Spalt, hinten ein r. Kreuz (1747).
  • Lindau: In G. ein gr. Lindenbaum (1748).
  • Kempten: Gespalten von # in S. Vorne ein halber g. Adler am Spalt, hinten auf gr. Dreiberg ein r. Turm (1749).
  • Kaufbeuren: Gespalten, vorne in G. ein halber # Adler am Spalt, hinten in R. ein von zwei g. Sternen beseiteter Schrägbalken (1750).
  • Donauwörth: In G. der Reichsadler, auf der Brust ein b. Schildlein mit g. w. (1752).
  • Augsburg, jetzt Kreishauptstadt. Gespalten von R. u. S. mit einer gr. Zirbelnuss auf g. Säulenkapitäl (1751).

Erinnerungs Wappen

    Länder und Gebiete, welche ehedem zu Bayern gehörten, oder von Zweigen der Wittelsbacher regiert wurden, sind:

    • Holland: Das Wappen ist ein r. Löwe in G.
    • Hennegau: Ein # Löwe in G. (1755). Die Wappen Holland und Hennegau wurden von den bayerischen Fürsten in Holland geviertet geführt (1758).
    • Dänemark: Drei gekrönte b. Löwen in G. übereinander. Das Feld mit r. Herzen oder gestürzten Blättern bestreut (1757).
    • Schweden: In B. drei g. Kronen (1756).
    • Norwegen: In R. ein gekrönter g. Löwe, der eine s. Helleparte hält (1759).
    • Ungarn (Alt-Ungarn): Von R. und S. siebenmal geteilt (1758).
    • Böhmen: In R. ein gekrönter s. Löwe (1761).
    • Griechenland: In B. ein s. Kreuz mit dem bayerischen Weckenschild belegt (1754).
    • Brandenburg: In S. ein r. Adler mit g. Sichel auf dem Fluge und einem b. Schilde, darin ein g. Zepter (Erzkämmereramt) auf der Brust (1760).
    • Tirol: In S. ein gekrönter r. Adler mit g. Sichel. In letzteren Jahrhunderten wird um das Haupt und hinter dasselbe ein gr. Kranz (das „Ehrenkränzlein“) gelegt (1762).

    Die niederländischen Provinzen, welche erst Anfang dieses Jahrhundertes verloren gingen, waren:

    • Jülich: In G. ein # Löwe (1776).
    • Kleve: In R. ein g. Glevenrad mit s. Schildlein belegt (1768).
    • Berg: In S. ein b.-gekrönter r. Löwe (1765).
    • Mörs: In G. ein # Balken (1767).
    • Mark: In G. ein r.,s.-geschachter Balken (1763).
    • Ravensberg: In S. drei r. Sparren (1769).
    • Bergen-op-Zoom: In B. über gr. Dreiberg drei s. Schragen (1778).

    Pfälzische Herrschaften, welche zu Bayern gehörten, sind:

    • Vorder-Sponheim: Von R. und S. geschacht (1764).
    • Hinter-Sponheim: Von B. und G. geschacht (1766).
    • Rapoltstein: In S. drei r. Schildlein (1771).
    • Hohenack: In S. drei gekrönte Rabenköpfe.

    Ein Haupterinnerungswappen ist endlich das der Erztruchsessen würde des hl. Röm. Reiches: in R. ein g. Reichsapfel . — Ebenso das Wappen des hl. Röm. Reiches, indem aus dem Hause Wittelsbach drei deutsche Kaiser hervorgingen.

    Die Zusammenfügung

    Nachdem nun die Wappen selbst gesammelt und festgestellt worden, ist die nächste Aufgabe der Plan zur Zusammenfügung derselben.

    Da es im Ganzen zehn Gruppen von Wappen sind, so wäre ein zehnteiliger Schild das Zweckmäßigste.

    Allein, es darf nicht vergessen werden, dass, für die Übersichtlichkeit des Ganzen die Erkennung als Wappen Bayerns zumal, noch ein weiteres Feld für das Kollektivwappen des ganzen Landes zu ermitteln sei. Sobald man hierüber einig, wird man ohne Weiteres auch zugestehen, dass dies Wappen kein anderes sein könne, als das altherkömmliche der Vereinigung von Bayern und Pfalz und dass dieses Gesamt- und Hauptwappen auf keinem andern Platze besser stehen könne, als in der Mitte des Schildes, sei es in einem einfachen Platze oder in einem aufgelegten Mittelschilde.

    Hierdurch aber werden statt der früheren 10 nunmehr 11 Plätze notwendig und es fragt sich, ob man einen Schild derart in 11 Plätze teilen könne, dass einer derselben grade die Mitte einnehme und von den übrigen 10 keiner benachteiligt werde.

    In dieser Idee der Zusammenfügung liegt zugleich die Andeutung, welche der oben beschriebenen Vereinigungsarten hier zu wählen sei — ich meine die Einfassung.

    Bevor ich nun zur Einteilung des Hauptschildes schreite, ist es nötig, mich zu vergewissern, wie jede der einzelnen Gruppen für sich am schicklichsten zusammengestellt werden könne.

    Das Hauptwappen finde ich, wie erwähnt, am besten in dem alten herzoglich bayerischen Schilde, Pfalz und Bayern verschränkt. Im vorliegenden Falle muss jedoch unbedingt und im Gegensatz gegen sonst dem Stammlande Bayern der Vorzug in 1. u. 4. eingeräumt werden (1781).

    Bei näherer Betrachtung der übrigen Wappengruppen ersehe ich, dass die Zahl der möglichen Einzelwappen bei jeder Gruppe verschieden ist und zwar zwischen 3 als Minimum (bei Oberfranken) und 22 als Maximum (bei Schwaben) wechselt. Es ergibt sich hieraus sogleich die Notwendigkeit, dass, um nicht einen Platz gegen den andern zu sehr zu beladen, ein gewisses Maß in Einreihung der Einzelwappen beobachtet werden müsse. Dies kann füglich geschehen durch richtige Auswahl der historisch und staatsrechtlich mehr oder minder bedeutsamen, sowie innerhalb dieser Grenze wieder durch Betrachtung der in künstlerischer Hinsicht passendsten Wappen. Es ist ferner auch die Verteilung einer Wappengruppe in zwei Plätze oder umgekehrt die Vereinigung von zwei Gruppen in einem Platz nicht ausgeschlossen, dabei muss jedoch vor allem der Plan des Ganzen im Auge behalten werden.

    Bei Vereinigung der Wappen nach Provinzen schwebt mir die Idee vor, die vereinigten Wappen jeder Provinz einzeln durch das Wappen ihrer Hauptstadt zu kennzeichnen und zu schließen. Diese Art ist mir in der praktischen Heraldik zwar noch nicht vorgekommen, und mag überhaupt neu sein, ich stehe aber nicht an, sie festzuhalten, da ihr ein Rechtsprinzip nicht entgegen ist und sie auch für die Anschauung, namentlich aber für das größere Publikum zu empfehlen sein dürfte, weil jeder einigermaßen der Vaterlands-Geschichte Kundige augenblicklich die Wappen der Provinzen an denen ihrer Hauptstädte erkennen und festhalten wird.

    Ich stelle nun nach bester Überlegung die Wappen der einzelnen Provinzen in folgender Weise zusammen :

    1. Oberbayern (1777): Gespalten und zweimal geteilt mit Mittelschild (München), 1. Hohenschwangau, 2. Freising, 3. Berchtesgaden, 4. Salzburg, 5. Hohenwaldeck, 6. Haag.
    2. Niederbayern (1778). Geteilt und zweimal gespalten mit Mittelschild (Landshut), 1. Vize-Domamt Niederbayern, 2. Orttenburg, 3. Passau, 4. Riedenburg, 5. Neuburg a.I. und 6. Degenberg.
    3. Pfalz (1779). Zweimal gespalten und zweimal geteilt mit Mittelschild (Stadt Speyer), 1.Zweibrücken, 2. Bistum Speyer, 3. Worms, 4. Saarwerden, 6. Leiningen, 7. Reipoltstirchen, 8. Falkenstein, 9. Veldenz.
    4. OberPfalz (1780). Geteilt und zweimal gespalten mit Mittelschild (Stadt Regensburg), 1. Bistum Regensburg, 2. Bilseck, 3. St. Emmeran, 4. Leuchtenberg, 5. Sulzburg und 6. Sternstein.
    5. Oberfranken (1782). Geviertet von Bamberg und Zollern (Bayreuth und Kulmbach) mit Herzschild (Stadt Bayreuth)
    6. Mittelfranken (l783). Zweimal gespalten und zweimal geteilt mit Mittelschild (Ansbach), 1. Eichstädt, 2, Burggraftum Nürnberg, 3. Hohenlandsberg, 4. Ellingen, 6. Hohenlohe, 7. Pappenheim, 8. Rotenburg, 9. Stadt Nürnberg.
    7. Unterfranken (1784). Zweimal gespalten und einmal geteilt mit Mittelschild (Würzburg). 1. Franken, 2. Aschaffenburg, 3. geteilt von Castell und Schweinfurt, 4. geteilt von Taxis und Löwenstein, 5. Amorbach, 6. Fulda.
    8. Schwaben und Neuburg (1785). Zweimal gespalten und zweimal geteilt mit Mittelschild (Stadt Augsburg), 1. Burgau, 2. Stift Kempten, 3. Hochstift Augsburg, 4. Babenhausen, 6. Oettingen, 7. Ottobeuren, 8. Geviertet von Illertissen und Mindelheim, 9. Memmingen.

    Die Erinnerungswappen verteile ich füglich in zwei Plätze, derart, dass

    1. A. (1786). Zweimal gespalten und zweimal geteilt ist: 1.Brandenburg, 2. geviertet von Ungarn und Böhmen, 3. Dänemark, 4. Griechenland, 5. Heil. Röm. Reich, 6. Schweden, 7. Holland und Hennegau geviertet, 8. Norwegen und 9, Tirol.
    2. B. (1787) zweimal gespalten und zweimal geteilt ist: 1. Jülich, 2. Ravensberg, 3. Berg, 4. Marl, 5. Erztruchsessenamt, 6. Mörs, 7. Cleve, 8. Rapoltstein 9. Bergen op Zoom.

    Diese 11 einzelnen Wappengruppen vereinige ich nun in der Art, dass ich den Schild zweimal teile. In, die obere und untere Reihe, welche dreimal gespalten wird, setze ich je 4 Provinzwappen, und zwar nach ihrer Rangordnung, von rechts nach links; die mittlere Reihe spalte ich zweimal, in der Art, dass der mittlere etwas schmälere Platz von dem Mittelschilde mit dem Hauptwappen bedeckt wird.

    In den vorderen Platz stelle ich die erste, in den Hinteren Platz die zweite Gruppe der Erinnerungs-Wappen.

    Auf den Hauptschild lege ich die königliche Krone, und unten am Schilde lasse ich die herkömmlichen, Orden des heil. Hubertus, St. Georgs mit den Ketten, dann den Militär- und Zivil, Verdienst- Orden,, an ihren Bändern erscheinen. Als Schildhalter belasse ich gleichfalls die herkömmlichen widersehenden, mit der Königskrone gekrönten g. Löwen. Jedem der Schildhalter gebe ich ausserdem noch ein Panner, mit abfliegendem r. Schwenkel, der mit g. Sternen besäet ist. Das des vorderen Löwen ist: Geviertet von Bayern und Pfalz . Das andere Panner ist geviertet von Franken und Schwaben.

    Hinter und über dem Ganzen erscheint ein Hermelin-gefüttertes, blau-silber-gewecktes Wappenzelt, mit goldenen Schnüren und Fransen. Um die Kuppel, welche oben die Königskrone trägt, ist eine rote Spange, auf welcher in goldener Schrift die Worte stehen: Ich will Friedens.

    Ich wiederhole zum Schlusse, dass ich bei Entwurf dieses neuen bayerischen Staatswappens nur vom Standpunkte der Heraldik ausgegangen bin, und lediglich meine eigenen Ideen ausgeführt habe. Es war, wie die Überschrift sagt, schlechterdings nur ein „praktisches Beispiel“ zu geben; wenn ich da überhaupt ein Verdienst beanspruche, so ist es das überhaupt zum erstenmale in einem Lehrbuch der Heraldik ein praktisches Beispiel des Aufreißens eines Wappens beigebracht zu haben.

    Denjenigen meiner Leser, welche sich mit der Heraldik in eingehenderer Weise beschäftigen, möchte ich raten, zur selbstigen Übung den Versuch zu machen, vorliegende Aufgabe in anderer Weise, als ich es hier tat, zu lösen. Mit den gegebenen Wappen an der Hand, und unter Beachtung der erläuterten Regeln, dürfte dies nicht zu schwerfallen. Es könnte mich in der Tat nur erfreuen, gelegentlich von den Resultaten solcher Versuche Nachricht zu erhalten.

    XXI. Das Kritisieren

    Wenn Kritisieren schon im gemeinen Leben ein leidiges, undankbares Geschäft ist, so darf man glauben, dass diese Arbeit in der Heraldik noch weniger lohnend sei. Niemand könnte hiervon schönere Erzählungen machen, als ich, dessen Beruf es seit einem Dezennium mit sich brachte und bringt, die Fehler an den heraldischen Produkten nicht ungerügt zu lassen. Nirgends im Leben tritt man der menschlichen Eitelkeit näher als da, wo man die Ehrenzeichen ihres Daseins tadelt, und ich habe die feste Überzeugung, dass unter Tausenden von Wappenberechtigten kaum einer gefunden wird, den es nicht im innersten Gemüte grämte, wenn er hören müsste, sein Wappen sei nicht schön oder wohl gar fehlerhaft.

    Da nun aber doch einmal das Kapitel vom Kritisieren in die „Praktische Heraldik“ gehört, wird es geraten sein gute Miene zum üblen Spiel zu machen, und nach Umständen auch den Unwillen eines Wappenherrn auf sich zu nehmen.

    Was man an einem Wappen zu kritisieren habe? gibt der Begriff des Wortes — die Fehler.

    Die Fehler können entweder gegen die Regeln der Heraldik , oder gegen den guten Geschmack verstoßen. Zur richtiger Beurteilung der Vergehen gegen die Heraldik gehört selbstverständlich eine genaue Kenntnis alles dessen, was wappengerecht ist, und wer dies Wissen besitzt und im Stande ist, die Wege anzugeben, auf jenen man derartige Fehler verbessern oder vermindern konnte und könne, der hat offenbar ein Recht zu kritisieren. — Fehler gegen den guten Geschmack herauszufinden, hängt von dem Grade der ästhetischen Bildung des Kritisierenden ab, und hierin begegnet der Kritiker zum alleröftesten missliebiger Aufnahme seiner Ansichten und Aussprüche .

    Im Allgemeinen unterwirft man das zu kritisierende Wappen nachfolgenden Fragen:

    1. Ist die Form des Schildes praktisch gewählt? Bem.: Ist der Schild an den Rändern sehr stark ausgeschnitten, so ist er hinderlich zur Aufnahme von Wappen, welche viele Felder haben; denn wenn gleich die Figur nach dem Felde (und nicht umgekehrt das Feld nach der Figur) sich zu richten hat, so kann es doch vorkommen, dass z.B. drei Adler schlechterdings nicht in das Feld gebracht werden könnten, dessen größerer Teil durch einen übelangebrachten Einschnitt fehlt.
    2. Ist die Einteilung des Schildes überhaupt richtig, und wenn, ist sie praktisch? Es ist von selbst klar, dass bei einem gevierteten Schilde nicht zwei Felder kleiner und zwei größer sein dürfen. Ebenso muss man beachten, ob der Schild geteilt (in der Mitte) sein soll, oder ob ein Schildshaupt oder ein Fuß beabsichtigt sei.
    3. Ist die Stellung und Farbe der Figuren richtig, und sind letztere auch kennbar? Hier sind die Regeln der Figuren und Farben maßgebend. Stünde z.B. ein Löwe ganz oben im Haupt des Feldes, und der übrige Platz bliebe leer, so wäre dies fehlerhaft, es müsste denn im Zwecke des Wappenentwurfes (Beizeichen etc.) liegen. — In Bezug der Deutlichkeit der Figuren gilt die Regel, dass man sie zu erkennen vermöge, und nicht etwa einen Luchs für ein Fuchs und einen Brunnen nicht für einen Ofen usw. halten müsse. Maler und Siegelstecher leisten hierin oft das Unglaubliche, und setzen das Dasein einer Figur nicht selten in Zweifel.
    4. Sind die Wappen in den einzelnen Feldern richtig verteilt? Steht das Hauptwappen bei einem gevierteten Schilde in 2. u. 3. — oder bei einem mehrmals geteilten Schilde etwa in dem letzten oder irgend einem untergeordneten Platze — findet sich das Hauptwappen im Schildeshaupt oder Fuß und ein Nebenwappen im Hauptschilde, so wäre das fehlerhaft. Ebenso fehlerhaft ist bei einer doppelten Quadrierung die Verstellung der Felder, wie z.B. 1699 beim Wappen von St. Emmeran. Ferner ist zu beachten, ob bei aufgelegten Mittel= oder Herzschilden durch diese nichts oder wenigstens nichts Wesentliches verdeckt wird. — Unter diesen Abschnitt gehört selbstverständlich auch die Beurteilung, ob ein Wappen überhaupt einen Plan habe, und ob einen richtigen?
    5. Sind die zusammengehörigen Bilder auch als solche behandelt? Ein Wappen, das z.B. originaliter schon aus zwei oder vier Feldern besteht, kann man nicht zerreissen, und die zwei Schildeshälften als einzelne selbstständige Wappen behandeln, wie dies wohl bei einem aus zwei einfachen historisch-selbstständigen Wappen kombinierten der Fall sein darf.
    6. Ist die Art und Zahl der Helme unb ihrer Kleinode den Wappen des Schildes entsprechend, und ist ihre Stellung regelmäßig? Hat ein einfaches Wappen mehr als zwei Helme — stehen diese in verkehrter Ordnung — ist die Stellung der Kleinode regelwidrig — ist die Verbindung des Kleinods mit dem Helme unpassend (etwa durch Rangkronen) sind die Kleinode etwa gar fliegend — so sind dies Fehler, die gerügt werden müssen.
    7. Sind keine Rangzeichen oder Prachtstücke angewendet, welche dem fraglichen Wappen nicht gebühren, oder zu deren Führung der Wappenherr nicht berechtigt ist? Hierher gehören z.B. Fürstenkronen bei nicht fürstlichen Familien — Spangenhelme bei bürgerlichen Wappen — Pavillons beim mindern Adel usw.
    8. Endlich ist der Wappenherr wirklich aus historischen, diplomatischen und heraldischen Gründen berechtigt, dieses oder jenes Wappen in der vorliegenden Weise zu führen. Legt sich jemand ein Geschlechtswappen bei, dessen Führung ihm von seinen Voreltern nicht in unfürdenklicher Weise (Uradel), ober durch förmliche Verleihung (Briefadel, Diplom) zusteht; — gebraucht Jemand ein Erbschaftswappen, das er nicht geerbt hat, das Wappen eines Gutes, das seine Familie nie besessen, — führt ein Nachgeborener das Wappen mit denselben Stücken wie etwa der Majoratsherr (vorausgesetzt, dass hierin diplomatische Unterschiede festgesetzt seien), — führt ein Bastard das Wappen seines Vaters ohne Bastardzeichen — oder ein Bürgerlicher, ein etwa auf gleichen Namen lautendes adeliges Wappen, — so muss dies natürlich ebenfalls der Kritik anheimfallen.

    Dies sind die Punkte, auf welche man beim Kritisieren vollkommen berechtigt Hinblicken darf.

    Was die Kritik des Geschmackes betrifft, so ist sie etwas diffiziler Natur — nicht alles was regelwidrig ist, muss auch geschmacklos sein, aber die meisten geschmacklosen Wappen sind auch zugleich regelwidrig. Es wird vielleicht genügen, hier zu prüfen, ob der Stil des ganzen Wappens mit der Auffassung seiner Figuren und mit seiner ganzen Zeit harmoniere.

    Sehr häufig werden z.B. die in der gräulichsten Zopfzeit entstandenen Wappen aus Liebhaberei gothisiert, was ihnen einen Anstrich gibt, dem man, sollte wirklich alles und jedes stilgerecht umgemodelt worden sein, mindestens die Zwangsjacke ansieht. — Aber hierin heißt es vor Allem: Noli me tangere und es wird besser sein, ein gothisirtes Dampfschiff zu ignorieren, als in ihm den Geschmack seines Herrn zu kritisieren.

    Bevor ich nun zur Beibringung eines praktischen Beispieles in diesem Kapitel schreite, sei es mir erlaubt, ein Beispiel der bisher üblichen Art und Weise der Kritisierung durch sogenannte Heraldiker zu geben.

    Hofrath und Professor Feßmaier, Lehrer der Heraldik an der Hochschule zu Landshut, kritisiert das Wappen des Kurfürsten von Pfalzbayern mit diesen Worten:

    Wenn man das kurpfalzbayerische Wappen nach den Regeln der Heraldik prüfet, so ergeben sich folgende Resultate:

    1. Die Figur des Hauptschildes ist ovalrund, welches die beste Art der Schilde ist.
    2. Felder, sind alle mehr hoch als breit um die gewöhnlich hohen aber schmalen heraldischen Figuren zu fassen.
    3. Mittelschild, er ist mit dem Herzschildlein an gehöriger Stelle angebracht, und decket gar nichts erhebliches zu.
    4. Verbindungsart ist die Einfassung und Beschränkung, welches ohnehin die schönste ist.
    5. Plan, er ist nach dem Titel angelegt.

    Wenn auf solche Art — alles recht und schön zu finden — überhaupt leicht zu kritisieren ist, so ließe sich insbesondere noch fragen, wozu denn eigentlich eine derartige Kritik gut sei? — Aussprüche, wie sie in 1., 2, und 4, niedergelegt sind, schaden bei dem Unerfahrenen mehr als sie nützen, wenn sich Feßmaier nicht getraute, an dem vorliegenden Wappen etwas Fehlerhaftes zu finden, so hatte er doch nicht notwendig, zur Verherrlichung derselben Sätze aufzustellen, die den Regeln der Heraldik und des Geschmackes geradezu wider sprechen, denn:

    1. Ist es ganz falsch, dass die eirunde Form des Schilde« die beste sei — sie paßt konstruktionsgemäß für vielfeldrige Wappen gerade am wenigsten.
    2. Ist es falsch, dass die heraldischen Figuren gewöhnlich hoch aber schmal seien. Ausserdem richtet sich wie bekannt die Figur in ihren Konturen nach der ihres Feldes und nicht umgekehrt.
    3. Ist es mindestens zu viel gesagt, wenn er behauptet, die Einfassung und Verschränkung sei ohnehin die schönste Verbindungsart; wenn sie auch bei vorliegendem Falle richtig angewendet wurde, so lässt sich doch nicht behaupten, dass sie nicht bei andern Wappen unpraktisch und unschön wäre.

    Nicht viel wertvoller sind die Kritisierungen der Wappen von Oesterreich, Preussen, Mecklenburg, Großbritannien und Quedlinburg, welche Gatterer in seiner praktischen Heraldik, Nürnberg 179l, gibt, dagegen sind die Historisierungen derselben Wappen in gedachtem Buche an sich bedeutender, obwohl sie meines Erachtens zu weit ausholen, und sich von dem Gegenstand der Historisierung dem jeweilig vorliegenden Wappen mehr als nötig entfernen. Jedenfalls hat Gatterer seinen Vorwurf fleißiger und gewissenhafter bearbeitet als Feßmaier und andere.

    Praktisches Beispiel. Das Wappen der Fürsten zu Khevenhüller-Metsch.

    (Tafel IX. Fig, 1789.)

    Hauptschild. Derselbe enthält auf den ersten Anblick siebenerlei Wappen. Da alle, bis auf eines (im dritten Platz der oberen Reihe) sich wiederholen, so könnte man annehmen, dass die Verschränkung hier die passendste Vereinigungsart gewesen wäre; statt ihrer ist die Verteilung in drei Reihen mit teilweiser Beschränkung und teilweiser Wiederholung gewählt worden. In der oberen Reihe sind die Felder des gräflich metsch’schen Wappens derart verteilt, dass der mittlere der fünf Plätze einem der beiden in 1. und 4. stehen den Doppeladler der vorderste und hinterste Platz, das Stammwappen Metsch (dort im Herzschild) und bei 2. u. 4. Platz das Bild des 2. u. 3. Feldes im gräflich Metsch’schen Wappen wiedergibt. Diese Verteilung ist offenbar nicht organisch, wenn sie auch nicht unschön genannt werden kann.

    Die zweite und dritte Reihe enthalten die Wappen: Khevenhüller, Weißbriach, Kellerberg und Frankenburg in doppelter Quadrierung. Die Quadrierung ist so, daß die mittleren vier Plätze von Weißbriach und Kellerberg geviertet sind, die äußern vier aber getrennt von Khevenhüller und Frankenburg. Dieses Zerspalten ist ebenfalls gegen die Gesetze der Quadrierung. Außerdem ist neben das Wappen Weißbriach (in der mittleren Vierung) ein ganz schwarzes Feld eingeschoben, welches gar keine Bedeutung hat, denn es ist an sich kein Wappen und gehört auch nicht zu Weißbriach und nicht zu Kellerberg. Eine so unmotivierte Einschaltung kann nach den Regeln der Heraldik nicht gebilligt werden. Endlich ist auch die Verschiebung der Flüge des kellerberg’schen Wappens, wie sie hier und in den meisten Abbildungen des Khevenhüller’schen Wappens erscheint, unheraldisch, denn es wäre unwesentlich gewesen, wenn ein Teil dieser Flügel auch durch den Mittelschild verdeckt worden wäre. Es muss also im Ganzen die Kritik des Hauptschildes sich dahin aussprechen, dass die Zusammensetzung regelwidrig sei.

    Der zuweilen vorkommenden Anrufung der oberen Reihe als Schildeshaupt widerspricht hier die Höhe des Platzes, welche genau 1/3 der ganzen Schildeshöhe ausmacht.

    Mittelschild. Dieser steht nicht im Herz, sondern auf der Vierung der zweiten und dritten Reihe. Diese Stellung wäre berechtigt, wenn, wie gemeldet, der Hauptschild ein Schildeshaupt hätte; obwohl in diesem Falle die Breite des eigentlichen Schildes außer Verhältnis wäre gegen dessen übrigbleibende Höhe.

    Der Mittelschild enthält nebeneinander die Wappen Auffenstein und Mandorff, also nicht das Stammwappen Khevenhüller, welches, statt hier seinen heraldischen Ort zu finden, in einer sehr untergeordneten Stellung des Hauptschildes (in 6. u. 17.) gesucht werden muss.

    Der Mittelschild genügt also den Anforderungen der Heraldik nicht.

    Helme. Die Rangordnung derselben ist ziemlich willkürlich. Wenn man auch zugeben wollte, dass dem Doppeladler als Gnadenwappen der Vorrang gebühre, so war derselbe doch nur ein solches für die Grafen Metsch, nicht für die Khevenhüller. Übrigens haben ihn erstere dennoch nicht auf dem mittleren, sondern auf dem ersten ihrer drei Helme geführt. Wenn man also in Rücksicht der Bedeutung des Doppeladlers diesem den mittelsten Helm einräumte, so gehörte unmittelbar zur Rechten dieses mittelsten Helmes der des Stamm Wappens Khevenhüller. Dieser steht aber hier an vierter Stelle (d.h. unter den sieben Helmen am Oberrande nimmt er nach gewöhnlicher Blasonierungsweise die zweite Stelle ein). Die zum Mittelschild gehörigen Helme sind nicht minder willkürlich gestellt, indem der auffensteinsche zur Rechten des mittleren Helmes, der mandorff’sche aber (statt korrespondierend zur Linken) an der äußersten Rechten als 1. Helm Platz nimmt. Nachdem also die regelrechte Rangordnung bei vier Helmen nicht eingehalten wurde, konnte sie auf die übrigen drei keinen Einfluss mehr haben.

    Die Helme des metsch’schen Wappens sind den beiden Schildhaltern (goldenen Löwen) über die Häupter gestürzt — ein nicht ungewöhnliches und nicht unschönes Verfahren.

    Wappenzelt. Dasselbe ist Hermelin-gefüttert, außen rot (nicht Purpur) und mit einem gewöhnlichen Fürstenhut bedeckt, also den Regeln und dem Gebrauch der Heraldik gemäß.

    Berechtigung. Die Führung der in den Haupt- und Mittelschild aufgenommenen Wappen ist historisch erwiesen, indem sie teils durch Kauf, teils durch Erbschaft an die Familie gelangten und in dem Reichsgrafendiplom vom 6. Januar 1725 sowie in dem Reichsfürstenbrief vom 30. Dezember 1763 vom Kaiser bestätigt wurden. Da letzteres Diplom jedoch nur nach dem Rechte der Erstgeburt Kraft hat, so folgt daraus, dass den nachgeborenen Söhnen die Führung des Fürstenhutes und Wappenzeltes nicht zustehe.

    XXII. Gebrauch der Wappen

    Die günstige äußere Erscheinung der Wappen, so wie der tiefere innere Sinn, konnten nicht verfehlen, diesen schon frühzeitig eine ausgedehnte Anwendung zu verschaffen. Auch der ärgste Feind der Heraldik wird zugestehen, dass ihr Eindruck ein günstiger sei, und wenn er sie geringschätzt, so geschieht es sicher nur, weil er sich innerlich bewusst ist, ihre Sprache nicht zu verstehen. Rechnen wir dazu die Biegsamkeit des Stoffes selbst, der sich allen Verhältnissen fügt, ohne dabei je charakterlos zu werden, so dürfen wir getrost behaupten, dass die Heraldik in ihrer praktischen Anwendung vielleicht die dankbarste Kunst sei, die wir kennen. Wäre sie also auch nur dekorativ allein, so würde sie schon als solche die Aufmerksamkeit und das Studium aller bildenden Künstler verdienen; sie hat aber noch ein anderes Moment für sich, die sie uns zum praktischen Gebrauch empfiehlt, das ist die rätselhafte und doch so sichere Sprache ihrer Bilder, die dem Eingeweihten eine Reihe von Tatsachen und Erinnerungen mit einem Blicke vor die Augen führt, dem Fremden aber stets mit dem Nimbus des Geheimnisvollen, Hieroglyphischen entgegensieht .

    Das Alles hat seine Anerkennung, aber auch seine Geringschätzung gefunden. Täuschen wir uns nicht! Eben das Edle, das mit einer gewissen Unnahbarkeit sich von der Berührung mit dem Gemeinen fernhält, eben das hat sich von jeher seinen Feind geschaffen und erhalten. War es bewusstes oder unbewusstes Gefühl, das die Sansculotten in Frankreich veranlasste, wo immer möglich die Wappen nicht nur an Denkmälern des Adels, sondern aller Orten, wo sie erreicht werden konnten, zu zerschlagen und zu verderben? Die Wappen an sich waren ja unschuldige tote Gegenstände, aber ihre Sprache war es, die den Gleichheitsmenschen einen Vorwurf über die Unhaltbarkeit ihrer Lehre, über den Mangel eines geistigen Bewusstseins zu machen schien, und eben deshalb mussten sie zerstört werden.

    Täuschen wir uns also nicht! Die praktische Heraldik hat noch ärgere Widersacher als die theoretische, und unter diesen ist der erste und bedeutendste der sogenannte Zeitgeist, der allem Bestehenden abhold, ist es, weil es besteht, allem Höheren und Edleren, weil er sich nicht in dasselbe hineinzudenken vermag, überhaupt allem Positiven, Historischen, weil er negativ und von heute ist.

    Leider huldigt auch ein großer Teil der Wappenherren diesem Zeitgeiste, oder besser, fürchtet sich vor demselben . Deshalb ist auch in neueren Zeiten die dekorative Benutzung der Heraldik mehr als billig vernachlässigt worden und ihr Verständnis; unter den Künstlern beinahe verloren gegangen. — Glücklicherweise haben unsere Vorfahren weniger ängstlich in diesen Dingen gedacht und gehandelt, sonst würde uns gar wenig praktische Heraldik überliefert worden und wir heutzutage außer Stand sein, einen eigenen Abschnitt über den Gebrauch der Wappen zusammenzustellen.

    Wenn ich also hier die hauptsächlichsten Orte und Gelegenheiten nenne, bei denen Wappen angewendet zu werden pflegen, so muss ich vor Allem bemerken, dass es für den Gebrauch oder Missbrauch der Wappen eine Regel des Herkommens gebe, die wir mit den Regeln des feineren Anstandes so ziemlich zusammenfallen sehen. Wie im gemeinen Leben Reichtum, Kenntnisse und Talente nur dann geachtet werden, wenn sie sich mit dem richtigen Takte geltend zu machen verstehen, so ist auch der Gebrauch der Wappen an jene gewissen Grenzen des feineren Fühlens und Denkens gebunden, über die hinaus die Gefahr sich lächerlich zu machen droht .

    Sehr richtig deuten schon die ältesten Adelsbriefe die Grenze des Gebrauches der Wappen an, wenn sie sagen: „sie mögen und sollen mich sich ihres oben beschriebenen Wappens und Kleinods gebrauchen in allen und jeden ehrlichen und adelichen Sachen und Geschäften, zu Schimpf und Ernst, in Streiten, Stürmen, Kämpfen, Turnieren, Gestechen, Gefechten, Feldzügen, Panieren, Gezeiten, Aufschlägen, Insiegeln, Petschaften, Kleinodien, Begräbnissen, Gemälden und sonsten an allen Orten und Enden, nach ihrem Willen und Wolgefallen“.

    Es wird Niemanden einfallen zu behaupten, dass der Kaiser oder König bei Verleihung des Wappens durch den am Schlüsse beigefügten Satz „nach ihrem Wolgefallen“ etwas anderes habe ausdrücken wollen, als ein adeliges Wohlgefallen, dass also re ipsa einen unzarten Gebrauch, der ja eigentlich der Missbrauch ist, ausschließt, — Es würde also, meine ich, um Extreme zu geben, kein adeliger Gebrauch des Wappens sein, wenn man dasselbe auf einen Ort malen ließe, den wir sonst in bescheidener Menschlichkeit betreten, oder auf der Seite eines Wagens, den wir zum Export landwirtschaftlicher Produkte benützen lassen — und doch möchte ein ober der andere Wappenherr daran persönliches Wohlgefallen haben.

    Der Gebrauch der Wappen ist entweder rein dekorativ. oder hat den Zweck, nebenbei noch einen Rechtsbegriff oder eine Erinnerung zu konstatieren.

    Eine rein dekorative Anwendung von Wappen ohne alle andere Absicht, als eben die, einen leeren Platz mit einem Wappen auszufüllen, ist nicht wahrscheinlich, aber möglich. In der Regel sucht man nämlich diese Dekorationsmittel mit dem Orte, an dem sie angebracht werden, in geistige Verbindung zu bringen, Rechte und Ansprüche durch Wappen anzudeuten, gibt es hinreichende Gelegenheit, ich erinnere nur an Siegel und Münzen, Gebäude, Burgfried- und Grenzsäulen, Stadttore, Möbel, Bücher usw.

    Zur Erinnerung endlich pflegt man Wappen an Denkmälern, Grabsteinen, Brunnen, Stiftungen usw., in Stammbüchern, Albums, an Geschenken und bei andern derartigen Gelegenheiten anbringen zu lassen. Schließlich aber ist auch bei den beiden letztgenannten Gruppen der Anwendung die dekorative Seite nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sogar von wesentlichem Vorteile für die Sache selbst.

    Ich beginne mit der dekorativen Anwendung von Wappen bei Festlichkeiten usw. Hier pflegt man die Wappenschilde der in Beziehung kommenden Staaten, Städte oder Personen auf Holz, Blech, Pappe u. dgl. gemalt, innerhalb grüner Laub- oder Fichtenkränze (1790), oder als Mittelpunkt von Fahnengruppen anzuwenden (l79l). Die Fahnen sind gewöhnlich in den Wappenfarben zusammengesetzt (selten mit ganzen Wappen), die Fahnen- und Flaggenstöcke immer in den betreffenden Wappenfarben bemalt. Diese Art Gebrauch von Wappen ist sehr alt, und soweit ich auf Abbildungen oder Beschreibungen von fürstlichen Hochzeiten, Schützenfesten u. dgl. aus früheren Zeiten entnehmen kann, fast immer in derselben Weise, wie noch heutzutage bei dergleichen Gelegenheiten in Anwendung gekommen. Mehr oder weniger Pomp und Reichtum bei einem Feste, mehr oder weniger Geschmack des Festordners werden den einzigen Unterschied in der äußeren Erscheinung derartiger Dekorationen bilden. Dass bei Hochzeiten die Wappen der Brautleute, bei Schützenfesten die Wappen der Gäste, bei Bahneröffnungen die Wappen der Nachbaren usw., bei politischen Festen die vaterländischen Insignien hervortreten, versteht sich von selbst; die Orte endlich, an denen die Wappen bei derlei Gelegenheiten angebracht zu werden pflegen, sind Tore, Triumph- und Ehrenpforten, Hallen, Saalwände und Decken, Fensterfüllungen, Festtribünen, Zelte, öffentliche und Privatgebäude usw.

    Was endlich die gegenseitige Ordnung der einzelnen Wappen betrifft, so ist es begreiflich, dass auch bei Dekorationen die nötigen Rücksichten auf Etiquette und Pflichten genommen werden müssen, dass man z.B. dem Landeswappen den Vorrang vor dem der Provinz und diesem wieder denselben vor dem der Stadt gebe, dass man gleichbedeutende und -berechtigte Wappen nicht in ungleichen Größenverhältnissen nebeneinanderstelle. Umgekehrt steht fest, dass ein (heraldisch) rechts angebrachtes Wappen vor dem zu seiner Linken den Vorrang andeute, dass von drei Wappen das mittlere ober (je nach der Zusammenstellung) das obere den vorzüglicheren Platz einnehme; ebenso soll die Regel nicht außer Acht gelassen werden, Wappen, welche sogenannte Gegenstücke bilden, in ihren Wappenbildern (wo dies möglich) gegeneinander zu kehren. Es verriete wenig Geschmack und noch weniger Kenntnis der Heraldik, wenn man etwa Gegenstücke in der Weise, wie 1792a, statt wie 1792b, stellen wollte. Gegen diese Regeln wird aber am allerhäufigsten gefehlt, und es ist dies am Ende wenig zu wundern, wenn man bedenkt, dass Tapezierer und Anstreicher bei dergleichen Gelegenheiten in der Regel die Hauptdekorateure und Heraldiker zugleich sind.

    Was den oben angedeuteten Gebrauch der Wappenfarben betrifft, so ist dieser zwar nicht so vielseitig, als der der Wappen selbst, aber im gemeinen Leben häufiger in die Augen fallend. Am verbreitetsten ist darunter die Anwendung der sogenannten Landesfarben. Dieselben richten sich, wie überhaupt alle Wappenfarben, nach der Hauptfarbe des betreffenden Landeswappens, und sind also in der Regel zwei — eine Farbe und ein Metall und zwar wenn als Fahne oder Flagge in Form eines geteilten Schildes übereinander, seltener in der eines gespaltenen Schildes (nebeneinander). In gleicher Weise werden im Allgemeinen auch die Stadtfarben angewendet. Diese richten sich gleichfalls regelrecht nach den Hauptfarben des Stadtwappens. Es mögen auch hier wohl durch irgendeine Veranlassung, wie bei den Landesfarben, hier und da Abweichungen von den heraldisch gebotenen Wappenfarben statthaben, mir ist jedoch von diesem z.Z. nur ein Beispiel bekannt .

    Eine besondere Art der Anwendung der Landes- und Stadtfarben findet sich in Altbayern, (ich habe sie wenigstens sonst nirgends getroffen), nämlich die, dass man nach Analogie des silber- und blaugeweckten bayrischen Schildes, Fahnen und Flaggen, auch statt sie von Silber und Blau geteilt zu führen, häufig in diesen Farben geweckt herstellt. Diese spezifische Altbayern charakterisierende Gewohnheit hat sich auch auf mehrere Städte dieses Landesteiles ausgedehnt, indem diese in ihren Fahnen, die Farben gleichfalls geweckt anbringen, so z.B. München, welches häufig statt g.-#-geteilten g. # geweckte Fahnen gebraucht. Diese im Geiste der echten Heraldik gedachte Verbindung der Wecken des Landwappens mit den betreffenden Stadtfarben, findet ihre Anwendung auch ausserdem an Toren etc., welche z.B. in Wasserburg an städtischen Gebäuden rot und silber (Wappen: In S. ein gekrönter r. Löwe) geweckt bemalt sind, wie in München # und g. geweckt. Ich wüsste kein anderes Landeswappen in Deutschland, welches eine ähnliche heraldische Benutzung von Seite der Städte fand oder finden könnte, und glaube diese originelle Verbindung zwischen Landeswappen und Stadtfarben, als überall in Bayern anwendbar auch überall empfehlen zu dürfen.

    Was das Recht des Gebrauches der Landes-, beziehungsweise Stadtfarben betrifft, so steht dieses unweigerlich jedem Einwohner des Landes überhaupt, und der betreffenden Stadt insbesondere zu, doch darf sich dieser Gebrauch nicht weiter erstrecken, als zu Kundgebungen patriotischer Gesinnungen bei festlichen Gelegenheiten, oder zur Führung vaterländischer Kokarden, wo dies üblich. Der Privatgebrauch der Landesfarben etc., durch jenen Beliebigen, ist im Begriff selbst ausgeschlossen.

    Dagegen ist dem Wappenherrn selbst, der Gebrauch seiner eigenen Wappenfarben im ausgedehntesten Maße gesichert.

    Die häufigste Anwendung der Farben ist in den Kleidungen der Dienerschaft, in Fahnen und Flaggen, Kokarden und bei Siegelschnüren, und überhaupt da, wo es nicht wohl tunlich ist, das vollständige Wappen selbst anzubringen.

    Es ist ein altes Herkommen beim Adel, die Livreen seiner Dienerschaft in der Art zweifarbig zu machen, dass man das Hauptkleid in der einen, und Tressen oder Aufschläge und Knöpfe in der andern Farbe anordnet. Da nun aber regelrecht bei zwei Wappenfarben eine Farbe und ein Metall ist, so ergibt sich in der Praxis, wo man Gold oder Silber wirklich anwendet, von selbst, dass man Tressen und Wappen-Knöpfe in Metall, das Übrige in der eigentlichen Farbe anordnet.

    Wo vier Wappenfarben vorhanden sind (nach den Farben der Helmdecken), steht die Wahl frei, je zwei zusammengehörige Farben allein, oder alle vier anzuwenden. Wer also z.B. Rot, Silber, Schwarz, Gold als Wappenfarben hat, der mag nach Gefallen entweder den Rock schwarz mit Gold und die Beinkleider rot mit Weißen Strümpfen oder umgekehrt anfertigen lassen. Außerdem ist es üblich, die Westen der Dienerschaft einfach gestreift in den Hauptwappenfarben anzuordnen, und ihre Kokarden in denselben Farben, und zwar die Ordnung der Farben von innen nach aussen gerechnet, herzustellen.

    Luxus und Geschmack oder Ungeschmack haben wie in Allem, so auch hier mancherlei Varianten und Curiosissima hervorgerufen . Das gehört jedoch nicht hierher, und wer darüber weiteres zu wissen wünscht, dem empfehle ich das Büchlein des Herrn von Saint – Epin: l’art de composer les livrées, Paris, 1858.

    Der Gebrauch der Wappenfarben erstreckte sich in früheren Zeiten und zum Teil noch jetzt auch auf die bewaffnete Macht, die Söldner des Fürsten und der Städte, die Armee, in der Gestalt einer Uniform. Als Kaiser Friedrich im J. 1475 mit einem Kriegsheere von Köln auf Novesen zog, schickten ihm die von Köln eintausend fünfhundert Söldner nach, „so alle mit einerley Klaidung von weiß vnnd roter Färb angelegt waren“ . Die Wappenfarben der Stadt Köln aber sind rot und weiß, rsp. Hermelin. Die Stadtsöldner von Ulm waren in älteren Zeiten ebenfalls in den Stadtfarben, # u. s. gekleidet. — München gab früher jedes Jahr seinen Stadtbediensteten an Neujahr das Tuch zu ihren Kleidungen gleichmäßig, und zwar in den zwei Farben der Stadt zu „Rock, Futter vnd Ufschlägen“.

    Die bayerische Armee war schon zu Kurfürst Max Emanuels Zeiten in Blau und Weiß gekleidet, und ist es die Landwehr zum größeren Teile noch heutzutage, im Allgemeinen aber hat die Einführung der verschiedenen Waffengattungen und die Laune der Kriegsherren den Gebrauch der Wappenfarben bei den stehenden Heeren so ziemlich verschwinden machen.

    Der Gebrauch der Landesfarben in Fahnen und Flaggen ist schon geschildert worden. Der Adel pflegt auch heutzutage noch Flaggen vor seinen Schlössern oder Besitztümern — in der Regel bei feierlichen Gelegenheiten — sonst auch wohl nur um die Anwesenheit der Herrschaft auf dem Schlosse anzuzeigen — aufziehen zu lassen. Diese Flaggen werden in den Wappenfarben gemacht, und zwar der Art, dass sie mindestens vier Streifen haben, welche bei zwei Wappenfarben abwechseln, bei vier Farben aber diese übereinander nach der Rangordnung, und zwar die vornehmsten (d.h. die der vorderen Helmdecken, oder die der Hauptfiguren ihres Feldes) obenan, die andern beide darunter. Hat also z.B. ein Edelmann die Wappenfarben # u. G., so wird die Flagge #, g. , #, g. balkenweise geteilt sein, hat er aber etwa die Farben R., G., B., S., so hat die Flagge vier Streifen, der oberste r., der zweite g., der dritte b. und der unterste s. Will man zu den Wappenfarben noch ein besonderes Kennzeichen geben, so geschieht dies, indem man das obere Viertel (am Flaggenstock) herausschneidet und in diesem das Wappen anbringt, in der Art, dass das viereckige Tuch selbst die Kontur des Feldes bestimmt angibt . In England pflegt man statt des eigentlichen Wappens in den cantons das crest oder Kleinod anzuwenden; ich habe auch in Deutschland schon Nachahmungen dieser Mode, z.B. in der Flagge des Grafen Viercgg in Tuzing gesehen, glaube aber, dass es besser sei, wenn wir Deutsche bei der deutschen Heraldik bleiben. — Auf Tafel LXI, habe ich 1793 und 1794 zwei adelige Flaggen nach obigen Grundlagen entworfen.

    Die Anwendung der Wappenfarben in Siegelschnüren, (später, als das Anhängen der Siegel mehr und mehr ausser Übung kam, in dem sogenannten Kanzleifaden) ist ebenfalls eine sehr alte Gewohnheit. Ich habe oben S. 216 einer solchen aus rot und weißer Seide gewundenen Schnur an einer hohenlohe’schen Urkunde v. J. 1224 erwähnt; ich kann als weitere Beispiele ein Siegel der Stadt Luzern v. J. 1232 anführen, das an Schnüren in den Wappenfarben (B. u. S.) hängt , und eine ötting’sche Urkunde v. J. 1258, an der das Siegel mit rot-gelben gewundenen Schnüren hängt, habe ich 1856 am 30/IV. im Archiv zu Wallerstein selbst gesehen, ebenso wie mehrfach wiener Urkunden älterer Zeit, an denen das Stadtsiegel an r. und s. Schnüren hing. Allgemein bekannt ist, dass man vom XV. Jahrhundert an, bei kaiserlichen Adels- und Wappenbriefen, so wie bei denen der kaiserlichen Pfalzgrafen die Siegel an # g. Schnüre zu hängen pflegte.

    Ich gehe nun wieder zum Gebrauche der Wappen selbst über, und zwar zu denen, welche die Beurkundigung eines Rechtes, Besitzes oder Anspruches ausspricht oder aussprechen soll.

    Hier steht obenan der Gebrauch der Wappen in Siegeln. Dieser ist genau so alt als die Heraldik selbst, (s. oben S. 11 ff). — Bis herauf ins XVII. Jahrhundert enthalten die meisten Siegel eine Umschrift mit dem Namen oder wenigstens die Anfangsbuchstaben des Namens des Besitzers oder Wappenherrn; dieser Gebrauch kommt wie überhaupt eine bessere Richtung in der Siegelstecherkunst in neuerer Zeit wieder in Schwung. Es ist auch kein Grund einzusehen, warum der Besitzer eines Siegels — abgesehen davon, dass dich bei den meisten Siegeln mit wirklichen adeligen Wappen ohnedies unnütz wäre — ein Geheimnis; daraus machen, oder sich „genieren“ sollte, seinen Namen neben seinem Wappen anbringen zu lassen. Wer anonyme Briefe schreibt, wird sein eigenes Siegel nicht gerne gebrauchen, und falls er es täte, würde auch ohne Umschrift die Anonymität bald ein Ende haben .

    Dass man in einem Wappen-Siegel sowohl den Schild allein, als den Helm allein, oder ein mehr oder minder vollständiges Wappen anwenden könne, lehren die Beispiele aus der besten Zeit der Heraldik. Die gefällige Anordnung des Ganzen ist lediglich Sache des Künstlers. Im Allgemeinen darf man aber behaupten, dass in neueren Zeiten der Geschmack und das Verständnis für Anordnung eines Wappen-Siegels ziemlich verloren gegangen ist. Die meisten ausführenden Künstler suchen ihre Stärke darin möglichst tief zu gravieren, um durch die Erhabenheit des Abdruckes einen plastischen Effekt hervorzubringen. Derlei Kunststücke vermögen jedoch den Kenner nicht zu täuschen und ersetzen jedenfalls nicht den etwaigen Mangel an richtiger Zeichnung der Einzelheiten und zweckdienlicher Komposition des Ganzen. In der Manie recht tief zu gravieren, sind Franzosen und Engländer hervorragend. Wahrhaft schöne Siegel aber, mit Verständnis und Nachahmung der alten echten Siegelstecherkunst werden gegenwärtig noch am gelungensten hier in München durch Meister Birnböck gefertigt, insbesondere wenn ihm gute Originalzeichnungen vorliegen.

    Es wäre vielleicht erwünscht, hier die Begriffe richtiger Auffassung von Siegelzeichnungen zu geben, allein ich sehe ein, dass ich dadurch zu weit gehen, und vielleicht mit aller guten Meinung meiner Lehren nur missverstanden werden könnte, denn die Kunst lässt sich nicht wohl schreiben. Nur eines gebe ich zu bedenken: Inhalt des Wappens, Stil desselben, sowie Größe und Zweck des Siegels, sollten als maßgebende Grundlagen nie außer Augen gelassen werden.

    Ich gebe hier (1795 — 97), um einigermaßen anschaulich zu werden, die Abbildungen dreier wohlgeordneter älterer Siegel aus meinen Sammlungen.

    Ebenso häufig als in Siegeln ist der Gebrauch der Wappen in Münzen, und beide zählen daher mit Recht zu den Quellen der Wappenkunst, (s. oben S. 22). Der Gebrauch der Wappen in Münzen dürfte jedoch etwa um ein halbes Jahrhundert später als der in Siegeln sich ausgebildet haben. Die Wappen nehmen bei Münzen immer die sogenannte Reversseite ein, werden also jedenfalls schon durch ihre Stellung den Bildern der Avers-seite nachgesetzt. Im Übrigen ist die Anwendung der Wappen genau wie bei den Siegeln, nur dass das Größenverhältnis in der Regel weniger Deutlichkeit, namentlich bei zusammengesetzten Wappen erlaubt. Ich halte es für überflüssig, Beispiele von Münzen mit Wappen zu geben, es existieren alte und neue Münzbücher und Thalerkabinete genug, aus denen Weiteres zur Genüge zu ersehen ist.

    Grenzsteine und Burgfriedssäulen tragen schon sehr frühe die Wappen der Nachbaren, und zwar in der Art, dass das betreffende Wappen immer gegen seines Wappenherrn Bezirk gekehrt ist, Burgfriedssäulen,sinb im Mittelalter wegen ihrer Wichtigkeit immer mit einigem künstlerischen Aufwand und mit frommen Beigaben hergestellt worden. Wir finden sie daher in der Regel als Säulen mit abgefastem oder gewundenem Schaft und überragendem viereckigen Aufbau (Laterne), der auf zwei Seiten mit den Wappen der Grenznachbarn in ihrer Richtung, auf den andern beiden aber mit Vorstellungen aus der Erlösungs-Geschichte, und auf der Spitze des Daches mit einem Kreuze geschmückt ist. Mehr oder minder Fertigkeit und Fantasie des Künstlers oder Aufwand der Grenzer hat natürlich auf Größe, Schönheit und Ausführung des Ganzen Einfluss geübt. Ich habe in meiner „Chronik von Rosenheim“ S. 47, eine dortige alte Burgfriedssäule gegeben. Im oberbayrischen Archiv IV. Tafel 2, findet sich die Abbildung einer schönen alten Grenzsäule zwischen dem Kloster Rottenbuch und Peiting, und eben da V. Tafel 3, eine solche zwischen Schwaben und Bayern bei Aichach.

    Ich teile hier zwei Beispiele mit, das eine (1800, 1801) eine Münchner-Burgfriedssäule meines Wissens unediert a.d.J. 1721, sehr einfacher Art, das andere (1802) eine Grenzsäule a.d.J. 1483 zwischen Päl und Rösselsberg bei Weilheim, mit dem Wappen der Hesseloher.

    Die Stadt-Tore tragen gewöhnlich auch die Wappen der Grenznachbarn, (entweder an die Wand gemalt oder in Relief), die Anwendung ist jedoch verschieden von der bei Grenzsäulen, indem man auf der Innenseite das Wappen des Grenznachbarn, auf der äußern das Wappen der Stadt selbst anbringt, so dass man beim Hereingehen das Stadtwappen, im Hinausgehen aber das des Nachbars erblickt.

    Diese Anwendung scheint mir die richtigste, ich finde aber auch Beispiele, dass auf beiden Seiten zwei Wappen nebeneinander angebracht sind, das des Landesherrn und das der Stadt, wobei dann dem ersteren der Vorrang rechts gebührt.

    So bei ehemaligen Reichsstädten der Schild mit dem Reichswappen rechts, der städtische links, bei Fürstenstädten das des Landesfürsten und der Stadt in derselben Ordnung. — Mehr oder minder spielt auch hier die Kunst eine hervorrragende Rolle in der Anordnung und Ausstattung. Der ehemalige „schöne Turm“ in München war in dieser Weise brillant bemalt, und das Inntor in Wasserburg zeigt noch heutzutage Reste einer glänzenden heraldischen Ausstattung.

    Bei Staats-, Gemeinde- und Privat-Gebäuden pflegt man als Eigentums- oder Würdezeicheu das Wappen über dem Haustore anzubringen. So bei Gerichtsgebäuden, Rathäusern, Magazinen usw., das Wappen des Fürsten, der Stadt etc., bei Privathausern, das des Erbauers oder des Inhabers. — Bei letzterer Art von Gebäuden kommen selbstverständlich Allianzwappen auch häufig vor, und es wäre überflüssig, hier noch Beispiele zu geben, wo sie jeder Schritt in Deutschland mit sich bringt.

    Die nämliche Anwendung finden Wappen auch über den Türen der Kirchen und Kapellen, der Säle, Sitzungszimmer usw.; selbst Türen und Fensterläden werden oft mit Wappen der Eigentümer bemalt gefunden. Ich erinnere hier an die großen Einfahrtstore der Burg in Nürnberg, auf deren jedem der Reichsadler in voller Größe des Tores gemalt erscheint. Im Schloss Amras sind Tore und Fensterläden rot mit weißen Balken darüber bemalt, wodurch das Wappen der Besitzer, der Erzherzoge von Österreich kenntlich wiedergegeben ist .

    Eine völkerrechtliche Bedeutung hat die Anwendung der Wappen und beziehungsweise Flaggen an den Wohnungen der Gesandten und Konsuln.

    Dass diese nicht ihr Privatwappen, sondern das ihrer Regierung gebrauchen, erhellt wohl von selbst.

    Die Ehrung dieser Wappen und Flaggen gilt daher dem guten Einvernehmen der betreffenden Regierungen , und ist vielleicht hervorgegangen aus der im Mittelalter üblich gewesenen Aushängung seines Wappen über der Türe der Herberge, in welcher man Gastfreundschaft genoss.

    Dieser Gebrauch findet sich in älteren Schriften nicht nur häufig erwähnt, sondern wir besitzen auch Abbildungen davon, z.B. auf dem großen Blatt im Rixner, wo die Gäste aus den Fenstern der Häuser dem Turniere zusehen, während unter ihnen ihre Wappen auf viereckigen Tafeln mit kleinen Vordächern aufgehängt sind. Aus dem an sich unscheinbaren Umstand, dass diese auf Bretter oder Eisen gemalten Wappentafeln oben mit Vordächern versehen sind, lässt sich, schon entnehmen, dass sie häufig in Wind und Wetter ausgehängt wurden. Der Gast führte sie mit sich und der Gastfreund ließ sie als Ehrung über die Haustüre während der Dauer des Aufenthaltes aufhängen, damit Jedermann wissen solle, wen er beherberge .

    In der Lebensbeschreibung des Götz von Berlichingen lesen wir, dass er zu wiederholten Malen die Herbergen seiner Freunde und Feinde an den aufgehängten Wappen erkannte. König Kristian III. von Dänemark gab auf dem Brautzug seiner Tochter Anna, welche er dem Kurfürsten von Sachsen entgegenführte, durch das Aushängen der Wappentafeln Gelegenheit, zu dem fast zweihundert Jahre (bis 1613) währenden sogenannten Kronenkrieg. Er hatte nämlich sein Wappen etwas prunksüchtig ohne Weiteres noch mit dem schwedischen vermehren lassen und es in dieser Weise auf die fraglichen Tafeln und sogar auf die Brautkutsche malen lassen. Der König von Schweden erhielt Kundschaft hiervon und legte Beschwerde ein, verlangte auch, dass das unberechtigt hinzugefügte Wappen wieder abgetan und ausgelöscht werde. Der König von Dänemark protestierte; das gab Feindschaft, Reibereien und Krieg und endlich den Vergleich, dass beide Reiche das Kronenwappen beibehalten sollten, wie dies denn heutzutage noch der Fall ist .

    Ähnlichkeit mit diesen Aushängtafeln haben auch die im deutschen Zunftwesen üblichen Herbergsschilde, welche manchmal außen am Hause, in der Regel aber innen über einem bestimmten Tische der Wirtsstube auf gehängt werden, um den Wandergesellen der Handwerke den Ort anzuzeigen, wo sie Herberge und Genossenschaft finden. Sehr häufig sind diese „Zunftschilde“ nur aus Modellen von den betr. Handwerkszeugen zusammengestellt, manchmal finden sich aber darunter auch wirkliche Schilde, in welchen die Werkzeuge etc. in Form heraldischer Figuren erscheinen. An der BäckerHerberge zu München ist noch heutzutage der Reichsadler angemalt, weil die Überlieferung sagt, dass Kaiser Ludwig den Münchner Bäckerknechten wegen ihrer Auszeichnung in der Schlacht bei Ampfing i. J. 1322 erlaubt habe, den Reichsadler in ihrem Zunftschilde zu führen. — Ein anderer Schild ist der hier (1798) abgebildete aus Silber getriebene Zunftschild der Bräuer in Rosenheim, welcher an einer Rose (dem Wappenbild von Rosenheim) hängt, und so Heimat und Gewerbe zugleich angibt. Am Weberhaus in Augsburg ist der Wappenschild der dortigen Weberzunft (geviertet von R. u. G.) in Stein gehauen zu sehen.

    Die beweglichen Gegenstände, an denen Wappen als Eigentumsbezeichnung angebracht zu werden pflegen, sind natürlich sehr verschiedenartig. Ich habe oben des Wappens erwähnt, das die Braut des Kurfürsten von Sachsen 1548 an ihrer Kutsche gemalt führte. Diese Sitte ist noch heutzutage in Schwung. Man pflegt das Wappen auf beiden Kutschen schlügen, zuweilen auch auf der Hinterseite des Wagens anzubringen. In Stil und Malerei tut natürlich die Mode hier sehr viel, aber ich kann nicht umhin, hier zu bemerken, dass ich es für standesgemäß anständiger halte, lieber gar nichts hinmalen zu lassen, als einen Buchstaben oder Namenszug mit einer Rangkrone darüber, abgesehen davon, dass daraus allein ein Eigentumsrecht nicht wohl abgeleitet werden möchte — Bei Staatskarossen wird das Wappen in der Regel schwer gestickt an den Seiten der Kutschersitzdecke angebracht. Es ist dies erfahrungsgemäß einer der kostspieligsten Luxusartikel, verfehlt aber nicht die entsprechende Wirkung hervorzubringen . — Auf den Geschirren der Pferde werden Wappen vorzugsweise an den Scheuledern (Augenblenden), dann aber auch an dem Sattelgurt und Riemwerk wiederholt, immer aber meines Wissens in erhabener Metallarbeit (nicht gemalt oder gestickt); ingleichen pflegt man den Rossen am Kopfgeschirr Kokarden, wie die der Dienerschaft zu geben. Auch an den Decken und Schabraten der Pferde findet man Wappen angebracht und zwar in den hintern Ecken gestickt, Hier ist die Regel nicht zu übersehen, dass das Wappen in seiner Richtung nach vorne (nach dem Halse des Pferdes) gekehrt sein müsse, und es ist klar, dass demnach die Wappen für die beiden Hinterecken nicht gleichmäßig, sondern im Spiegelbild gezeichnet sein müssen, wie die Wappenbilder in den Fahnen und Ecken der Flaggen z.B. LXII, 1803 .

    Ich führe hier ferner den Gebrauch an, den Türstehern das Wappen gestickt oder in Metall gearbeitet an der breiten Degenkuppel und oben auf dem Knopfe ihres Stockes anzubringen; beides war und ist zum Teil noch üblich bei den Regimentstrommlern oder Tambour-Majors der Armee und Landwehr-

    Bei Möbeln und Gerätschaften ist der Gebrauch der Wappen als Eigentumsbezeichnung besonders dankbar, da diese bei richtiger Anwendung immer zur Verschönerung und Verzierung des Hauptgegenstandes dienen . Die Mannigfaltigkeit der Anwendung in diesem Falle ist so groß, dass, wollte ich für alle vorkommenden Fälle historische Beispiele geben, ich einen Katalog des hiesigen Nationalmuseums, beziehungsweise der darin aufbewahrten Gegenstände dieser Art, wollte ich es nur für die Gegenwart tun, die Beschreitung eines adeligen Hauses von heutzutage hier unternehmen müsste. Vom Schlossblatte am Haustor bis zur Wetterfahne auf dem Dache ist nichts, was nicht schon durch die Heraldik verziert oder gekennzeichnet worden wäre. Die Wartbänke in den Vorplätzen, die Podeste der Treppenhäuser, die Schränke, Stühle, Bettstellen, Oefen und Oefenschirme, Sofa’s, Kissen, die Tische, Wandkässchen, Fenster, die Wände (Tapeten) und Zimmer decken (Plafonds), die Kronleuchter etc., sind ebenso wohl Gegenstände heraldischer Verzierung, als die Gläser, Krüge, Teller, Messer, Briefbeschwerer, Vasen, die Albums, Portefeuilles, Mappen, Taschen, Wetschger, Stöcke, Briefbogen, Tintenzeuge und Visitenkarten, die Schmuckgegenstände, Gürtel, Pantoffel und Hausschuhe, Teppiche, Tabakspfeifen, Tabaksbeutel, Zigarrentaschen und -Spitzen, — die Küchengeräte, Marzipan- und Tortenmodel, Hollippencisen usw. usw.

    Die Kunst hat hier in allen Formen, sei es Malerei, Bildhauern, Glasschmelzerei, Metallarbeit oder Weberei ihren Eingang gefunden, und nicht wenige der seiner Produkte heraldischer Verzierung verdanken wir der Fertigkeit weiblicher Hände und dem Geschmacke ihrer Herrinnen. Der richtige Takt wird den Platz finden, wo ein Wappen mit Anstand und Vorteil angebracht werden könne, und es wird unschwer einleuchten, dass man z.B. bei einem Stuhle das Wappen besser an der Rücklehne, als auf dem Sitze anbringe .

    Endlich erwähne ich hier noch sachgemäß der Waffen als Gegenstände, auf welchen Wappen in früheren Zeiten sehr häufig angebracht wurden, insbesondere auf Schilden und Helmen, so dass, wie bekannt, die Wappen ihren Namen von den Waffen erhalten haben, Wappenschilde auf dem Kreuze der Schwertgriffe kommen namentlich bei Prachtschwerten sehr häufig vor, ebenso Wappen auf Köchern, Brustharnischen, Helleparten etc. Heutzutage dürfte das Anbringen von Wappen auf Geschützen vielleicht noch die einzige mehr gangbare heraldische Übung bei Trutz- ober Angriffswaffen, die Anwendung der Wappen auf den Helmen, Tschako’s etc. der Armee die bemerkenswerteste für die Schutzwaffen sein.

    Ich komme nun zu derjenigen Abteilung des Wappengebrauches, welche man unter dem allgemeinen Begriffe „zur Erinnerung“ subsummieren kann. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass in einzelnen Fällen mit der Erinnerung an Gewesenes zugleich ein rechtlicher Anspruch für die Gegenwart verbunden sein könne. Ich übergehe hier die nur dekorativ als Erinnerungsgegenstände angebrachten Wappen an öffentlichen Gebäuden, wie sie z.B. der Wappenturm (turris insignium) in Innsbruck (Herrgott, Monum. Domus Austr. I. tab. 15) zeigte, oder die Seitentürme des Isartors in München mit den Wappen der Edelleute, welche in der Ampfingerschlacht auf Seite K. Ludwigs kämpften, ingleichen das Wappenfries im großen Rathaussaal dahier, welches die (in neuester Zeit leider schauerlich restaurierten) Schilde aller Fürsten des römischen Reichs und des altbayerischen Hofadels enthält, und nenne sogleich die Grabsteine oder Grabdenkmäler zu Ehren und zum Andenken der Verstorbenen als die häufigst vorkommenden Beispiele dieser Wappen-Anwendung.

    Man unterscheidet bei christlich – mittelalterlichen Grabsteinen zwei Hauptgattungen auf den ersten Anblick, bei der einen ist das Wappen, bei der andern die Person des Verstorbenen Hauptgegenstand der künstlerischen Darstellung. Die Schrift (Grabschrift) hat dabei immer insofern einen untergeordneten Rang, all sie das Hauptbild in keiner Weise drückt oder beeinträchtigt. Als merkwürdige Erscheinung muss ich anführen, dass, je näher der Ursprung der Grabdenkmäler unserem Jahrhunderte ist, desto mehr verdrängt die Inschrift die heraldischen Bilder, so dass, wenn im XIV. Jahrhundert ein mannshoher Grabstein zum weitaus größten Teile mit dem Wappen ausgefüllt und mit der Grabschrift eingefasst erscheint, wenn im XVI. und XVII. Jahrhunderte noch mindestens Heraldik und Schrift schwesterlich sich in die Hälften teilen, so im XVIII. und XIX. Jahrhundert der größte Teil der Fläche mit Schrift — meist mit Lobreden auf den Verstorbenen — sich angefüllt findet und das Wappen selbst in unscheinbarer Größe an irgend einem untergeordneten Platze angebracht ist.

    Denkmäler, bei denen die Figuren der Verstorbenen den Hauptgegenstand der Darstellung bilden, z.B. Fürsten, Bischöfe, Ritter, Äbte, Damen, können natürlich in heraldischer Beziehung nicht so in die Augen fallend sein, als die rein heraldischen; es ist aber nichtsdestoweniger auch bei solchen Figurendenkmalen die Heraldik sowohl zur Bezeichnung der dargestellten Personen als zur dekorativen Ausfüllung häufig und dankbar angewendet. Ich erinnere an die schönen Denkmale der Stifter in den ehemaligen Klöstern Seeon, Attl, Rott usw., an die prachtvolle Reihe von Bischofsdenkmalen im Dome zu Bamberg, oder an die ritterlichen Monumente zu Ebersberg, Wasserburg, Gars usw. Die Königsgräber zu St. Denis bei Paris und Westmünster in London gehören ebenfalls hierher.

    Bei figürlichen Denkmalen findet man die Wappenschilde mit oder ohne Helme gewöhnlich zu den Füßen der Personen, zuweilen von ihnen selbst gehalten. Auf den Wappenröcken, Mänteln und selbst auf den Kleidern der Damen sind nicht selten die Wappenfiguren wiederholt, Wie bei den heraldischen Denkmälern kommen auch bei diesen die Ort- und Ahnenschilde, von denen ich gleich sprechen werde, in den Ecken oder längs der Seiten angebracht, vor, Zuweilen halten die Ritter auch Fahnen oder Panner mit ihren Wappen, die Damen aber ihr oder ihres Gemahls Wappen. Die Formen des Vorkommens sind so mannigfach, dass, wollte ich nur diejenigen, welche ich selbst gesehen, hier anführen und genauer beschreiben, ich ungleich mehr Raum bedürfte, als mir innerhalb der Grenzen eines Handbuches gegönnt sein kann.

    Wenn die figürlichen Denkmäler in Verbindung mit heraldischen Attributen uns über den Gebrauch der Wappen als Waffen guten Aufschluss geben, so bieten uns hingegen die heraldischen Denkmäler mehr Anhaltspunkte für den Gebrauch der Wappen als solcher und in genealogischer Hinsicht.

    Wir finden, wie erwähnt, anfangs das Wappen des Verstorbenen als Hauptgegenstand den ganzen Stein ausfüllend, und zwar in Größenverhältnissen, welche nahezu der natürlichen gleichkommen, d.h. der Schild, der Helm mit seinem Kleinod sind genaue Abbildungen dieser Waffenstücke, wie sie der Verstorbene führte. Hätte der Künstler, der Steinmetze, nicht diese Intention gehabt, so würde er schwerlich zimmerhohe und mehr als ellenbreite Steine gewählt haben, um das Wappen des Toten und seine Grabschrift darauf zu wiederholen.

    Im Kloster Indersdorfer Kreuzgang finden sich viele derartige Steine aus dem XIV. Jahrhunderte mit trefflich gearbeiteten Geschlechtswappen, und im Dome zu Freising insbesondere einer, der wegen seiner Ausführung merkwürdig ist. Das Wappen ist in dem Rosamarmorstein, welcher etwa 4′ Breite und 8-9 Höhe hat, mosaikartig mit andersfarbigem Marmor eingelegt. Es ist der Grabstein des 1347 verstorbenen Hiltprant von Mässenhausen, Marschalks, mit der jetzt teilweise verdeckten Umschrift in Lapidar-Buchstaben und dem Wappen, wie hier auf Tafel LXII. 1805, Kübel-Helm und Decken sind von der Grundfarbe des Steines und nicht eingelegt, der Stulp des Hutes, der Federbusch und die Parte aber sind von weißem, der Schild und der Hut selbst von blauem Marmor eingefügt.

    Die Buchstaben der Umschrift selbst sind nach Wahrnehmungen der Spuren ursprünglich auch mit blauem Marmor ausgefüllt gewesen, und so muss dieses Denkmal in den ersten Zeiten seines Glanzes gewiss als das Meisterwert eines Steinmetzen sich präsentiert haben .

    Mit der Ausbildung der Heraldik schreiten nicht nur die künstlerische Vervollkommnung in der Darstellung des Wappens vor, sondern es ergibt sich aus den heraldischen Denkmalen zugleich ein Nachweis genealogischer Beziehungen des Verstorbenen.

    Wenn früher die Frau unter Schild und Helm ihres Mannes, oder dem ihres Vaters allein ruhte, so finden wir einige Zeit später zwei Schilde entweder übereinander oder unter einem Helm dargestellt, und wieder später auch die Schilde der Ahnen des Verstorbenen an dem Grabsteine angebracht.

    Wie schon S. 25 oben erwähnt, ist die eigentliche Ahnenprobe, d.h. der Nachweis adeligen Herkommens in den besten Zeiten des Rittertums auf vier Ahnen beschränkt.

    Die Darstellung einer solchen vierahnigen Abstammung wird heraldisch durch die Schilde dieser vier Geschlechter wiedergegeben, daher auch der Ausdruck wer hat vier Schilde“ statt 4 Ahnen. Auf Grabsteinen stehen diese vier Schilde in den vier Ecken oder Orten, und begleiten so gleichsam das Hauptwappen.

    Zum Verständnis der Ahnenwappen auf Grabsteinen dürfte es notwendig sein, über die Anfertigung der Ahnentafeln . überhaupt das Wesentliche beizubringen.

    Die vier Ahnen eines Edelmannes sind: sein väterlicher Großvater und dessen Frau, und sein mütterlicher Großvater und dessen Frau. Sollen diese Ahnen durch ihre Wappen, sei es nun auf dem Papier oder in Grabsteinen allgemein verständlich dargestellt werden, so ist es notwendig, dieselben in einer bestimmten Ordnung zu geben, damit man auf den ersten Blick sich die Abstammung klar machen könne.

    Die Darstellung einer Ahnentafel geschieht entweder dadurch, dass man alle Generationen ober Glieder und resp. Wappen von dem Probierenden bis zu dessen Ur-Eltern wirklich vorbringt, oder dadurch, dass man bloß die oberste Reihe der Ahnen gibt. Beide Fälle kommen häufig vor, und zwar ist ersterer mehr bei den sogenannten Ahnenprobe (zu Ordens- oder Hofdienst-Zwecken), letztere mehr bei Denkmälern etc. in Übung.

    Eine Ahnenprobe von vier Schilden wird wie (1804) gegeben , a. ist der Probant. In der ersten Reihe steht 1. u. 2. dessen Vater und Mutter, in der zweiten Reihe 1. der Vaters-Vater und 3. die Vaters-Mutter (Großeltern väterlicher Seite, oder väterliche Großeltern), 2. der Mutter-Vater und 4. die Mutter-Mutter (oder die mütterlichen Großeltern). Wird eine solche vierschildige Ahnenprobe aus Papier, Leinwand oder Pergament zu Ordenszwecken etc. dargestellt, so pflegt man die einzelnen Wappen durch grünende Zweige oder durch Schnüre in den Wappenfarben zu verbinden (zusammenzuweisen), und unter jedes Wappen Namen, Stand, Geburts- und Todesjahr des Betreffenden zu setzen .

    Es ist ferner zu beobachten, dass man die zusammengehörigen Wappen von Mann und Frau immer gegeneinander kehre, sowohl in Schildesfiguren (wo dies heraldisch möglich), als auch in Helm und Kleinod. Allerdings wird dadurch ein Wappen in einer Reihe links, in der anderen rechts gekehrt sein müssen, je nach dem ein männlicher oder weiblicher Schild gegeben wird, allein eben dies bekundet, dass der Heraldiker mit dem Genealogen einig gehen müsse, um nicht Unvereintes aufs Papier zu bringen. Die gegeneinandergekehrte Stellung der Ahnenschilde ist auch auf Grabsteinen üblich gewesen. — Endlich bemerke ich noch, dass man insbesondere bei mehrschildigen Ahnentafeln nachstehende Regeln beobachtet:

    1. man gibt das Wappen des Probanten vollkommen diplommäßig mit allen Helmen, Schildhaltern etc.
    2. die Generationen zwischen dem Probanten und der obersten Reihe (der Ahnen) werden blos durch die betreffenden Wappenschilde (und zwar die männlichen durch halbrunde, die weiblichen durch Rautenschilde) ohne Helm und Decken dargestellt;
    3. in der obersten Reihe wendet man nur die Stammwappen (mit Schild und Helm) an, d.h. man sucht von der betreffenden Familie, wenn sie auch zur Zeit des Probierens etwa zusammengesetzte, vermehrte Wappen geführt haben sollte, die ursprünglichen einfachen Stammwappen mit dem dazu gehörigen Helme, und setzt also lauter einhelmige einfache Schilde in die (oberste) Ahnenreihe.

    Werden nun vier Ahnen an einem Grabsteine angebracht, so geschieht dies der Weise, dass das Wappen des Verstorbenen groß in die Mitte, die vier Ortschilde aber kleiner in die Ecken zu stehen kommen, und zwar der Art, dass (1807) vorne oben des Verstorbenen väterlicher Großvater (l), diesem entgegen dessen mütterlicher Großvater steht (2), vorne unten (3) die väterliche Großmutter und ihr gegenüber (4) die mütterliche Großmutter. Es stehen also auf dieser Art immer der beiden zusammengehörigen Ehegatten Schilde in einer Reihe übereinander, und es muss ferner selbstverständlich immer der vordere obere Ortschild gleiches Wappen mit dem Schilde des Verstorbenen zeigen .

    Bei richtiger Beachtung der Stellung solcher Ortschilde wird man aus einem derartigen Grabsteine auch die Ahnentafel des Verstorbenen in der Weise zu Papier bringen können, wie das Schema (1804) zeigt — und umgekehrt.

    Gleiche Stellung wie bei den Grabsteinen bekommen die Ahnenwappen auf dem Trauervorhang des Altars bei Seelengottesdiensten. Das Hauptwappen kommt gerade mitten auf das weiße Kreuz, die vier Ahnenwappen in die vier Felder des schwarzen Tuches zu stehen (1806), bei dem Bartuche werden sie dagegen in der Art angebracht, dass oben und unten am Sarge (gleichsam zu Kopf und Füssen) das Wappen des Verstorbenen, an den Seiten ober die der vier Ahnen erscheinen wie (1810), welches das Bartuch als von oben gesehen, oder flach ausgebreitet annimmt .

    Eine von der allgemein üblichen und eben angeführten abweichende Stellung der Ahnenschilde finde ich in dem der hiesigen Staatsbibliothek gehörigen Cod. Icon. 3l8, welcher ein Wappenbuch des Hubertus-Ordens in Jülich, beginnend um 1470, und darin zugleich die vierschildigen Proben der Ordensritter enthält. Es muss dies umso interessanter sein, als überhaupt in Deutschland kaum eine ältere Sammlung von Ahnenproben existieren dürfte, als die in gedachter Handschrift.

    Auf je einem Blatte sind vier Wappen, 2. 2. gestellt enthalten, und dabei in Kurzem die Namen des Aufgeschworenen und seiner vier Ahnen bemerkt , nur im Anfange des Buches geschieht dich etwas ausführlicher mit mehr Worten, und eben nur durch dies werden wir in den Stand gesetzt, den Grundsatz, nach welchen der Herold des Hubertus-Ordens damals die Ahnen-Schilde ordnete, zu finden.

    Dort heißt es z.B. wörtlich: Dyt synt hertzoch Gerarz myns gnedigen Hn 1111 anich H. hertzech zu guilg zo der Berge Graue zu Rauensperg Syns vaders moder eyn Pfahtzgrauynne Ind fyn moder eyn grauynne teklenborch jnd syne moder moder yn dochter vnd grauynne von morsse.

    Die zu dieser Probe gehörigen vier Wappen sind wie (1808) zusammen auf einem Blatt gegeben.

    Nach dem Wortlaut der Probe ergibt sich, wenn wir unser bisheriges Schema (1804) beibehalten, folgende Zusammenstellung: in der obersten Reihe 1. Jülich, 2. Tecklenburg, in der untern 3. Pfalzgraf, 4. Mörs.

    Stellen wir diese vier Schilde nach der oben angegebenen Weise zusammen, so ergeben sich die Zahlen l, 2 und 3, 4 übereinander, so dass oben vorne Jülich, hinten Tecklenburg, unten vorne Pfalz und hinten Mörs stehen müsste.

    Dies stimmt aber nicht mit der Stellung der Wappen in vorliegender Probe, sondern hier steht 1. Jülich, 2. Pfalz, 3. Tecklenburg, 4. Mörs , — Es bleibt also nichts anders übrig als anzunehmen, dass der Hubertus-Herold eine andere Zählung der Ahnenschilde beliebt habe, (vielleicht war sie damals auch dort landesüblich), nämlich 1,3 und darunter 2,4, und diese stimmt dann auch mit vorliegenden und allen übrigen Ahnenproben dieses Ordensbuches.

    Nach dieser Abschweifung komme ich wieder auf unsere Ahnenproben; es ist, da sich naturgemäß bei jeder Generation die Zahl der Ahnen verdoppelt, keine andere Ahnenprobe möglich, als die auf 2, 4, 8, 16, 32, 64, 128 usw. Bei uns in Deutschland, auch in Frankreich und England, sowie in den nordischen Reichen kommen andere Arten von Proben auch nicht vor, es ergibt sich daher für acht Ahnen das Schema (1811), für 16 das (1823) bis zur vorletzten Reihe, für 32 das (1823).

    Als außergewöhnlich ist bei uns zu bezeichnen der Umstand, dass manche Orden außer der bestimmten geraden Anzahl von Schilden noch bei den obersten Ahnen des Probauten die sogenannten Gabeln verlangen, d.h. nochmals vier Ahnen mehr als bei den übrigen Schilden der obersten Reihe.

    Dies soll den Beweis liefern, dass der oben gedachte erste Ahnherr und die Ahnfrau nicht primi familiae, sondern schon ein geborener zweischildiger Edelmann und ein geborenes Edel-Fräulein gewesen seien. Dich Gabel wird nebst 32 Ahnen z.B. vom bayerischen Georgi- Orden für Inländer verlangt, und ich habe sie bei 1823 in den Schilden I. 33, und 2, 34, deshalb angedeutet .

    Was nun die Anbringung von acht Ahnenschilden auf einem Grabsteine anbelangt, so geschieht dies in der Weise wie (1809).

    Bei sechzehn Ahnenschilden ist die Rangordnung wie (1813).

    Die Stellung von acht Schilden an einem Katafalk ist wie (1812), und die von sechszehn wie (1814). Es können aber auch auf jeder Seite die Wappen in zwei Reihen übereinander (je 4) gehängt werden, dann enthält die obere Reihe auf einer Seite 1, 3, 5, 7, die untere 9, 11, 13, 15 und ähnlich auf der anderen Seite 2, 4, 6, 8 und 10, 12, 14, 16. —

    Die Toten-Wappen, d.h. diejenigen Wappen, welche bei Leichenbegängnissen und Trauerfeierlichkeiten gebraucht werden, sind wenigstens bei uns in Deutschland gewöhnlich auf steifes Papier mit Leimfarben gemalt (und zwar regelrecht ohne Gold und Silber — nur Gelb und Weiß). Ein etwa schuhbreiter Rand des Papiers wird geschwärzt und erhält oben Namen und Stand, dann Geburtstag und Jahr, unten Tag und Jahr des Todes in weißer Farbe aufgesetzt. Das Wappen selbst wird in der Mitte dieses Bogens auf grauen Grund gemalt (ohne Orden und Schildhalter), — bei männlichen Verstorbenen zuweilen mit Helm, Kleinod und Decken, zuweilen bloß mit der Rangkrone, bei weiblichen immer nur mit letzterer. Wo die Wappen für länger als die Zeit des Begräbnisses und Gottesdienstes aufbewahrt werden müssen, (z.B. bei gestifteten Jahrtagen, Trauerfeierlichkeiten für die verstorbenen Mitglieder eines Ordens), wird das Papier entweder aus Holz oder auf Leinwand in Blendrahmen aufgezogen — F. 1815 gibt die übliche Form eines Totenwappens. Diese Wappen werden bei Begräbnissen, womöglich schon bei der Beisetzung, jedenfalls aber bei der Beerdigung auf das Bartuch, später in die Kirche auf den Katafalk und den Altarvorhang geheftet, Bei Begräbnissen fürstlicher Personen pflegt man Männer in schwarzen Kutten mit übergezogener Kapuze, an der nur für die Augen Löcher ausgeschnitten sind, dem Sarge vorausgehen zu lassen, und hat jeder derselben in der äußeren Hand ein brennendes Licht zu tragen, auf der Brust aber ein Totenwappen angeheftet. Dieser Gugelmänner sind oft bis zu 100.

    In England ist (wie ich aus der Beschreibung und den Abbildungen des Begräbnisses des Prinzen Albert — Dezember 1861 entnehme) üblich, auf jeder Seite des Bartuches je vier Wappen anzubringen und zwar immer zwei dicht aneinander, das erste auf Weißen, das zweite auf schwarzen Grund, jedes mit Einfassung in verwechselten Farben, gemalt wie 1818 zeigt.

    In Belgien pflegt man, wie ich berichtet bin, die Wappen aus Rautenschilde gemalt (1819), mit Beigabe der Namens-Chiffre und des Totenjahres nach dem Gottesdienste in der Kirche aufgehängt zu lassen, und soll die Erlaubnis hierzu beträchtliche Kosten zu Gunsten des Kirchenfonds verursachen.

    Dies scheint mir jedoch weniger auf das Zeremoniell des Begräbnisses etc., als auf eine zeitliche Erinnerung an den Toten sich zu beziehen. Diese Sitte ist bei uns in Deutschland uralt und viel verbreitet, so dass man die Totenschilde unter die Quellen der Heraldik rechnen kann. Ich habe deren an vielen Orten gesehen, nirgends aber so viele und schöngearbeitete als in u. L. Frauenkirche zu München. Hier sind sie durchgehends runde Scheiben (im Durchmesser von 4 — 7 Fuß), mit einer erhabenen geschnitzten oder einfach gewundenen Einfassung, (in natura ist dazu manchmal ein dickes Seil verwendet worden), innerhalb derselben aus weißem Grunde die Umschrift mit Namen und Todestag des Verstorbenen und innerhalb dieses Schriftkreises das Wappen mehr oder minder erhaben geschnitzt, bemalt und mit Gold und Silber aufgesetzt. Ich gebe (1817) einen dieser Schilde aus der Frauenkirche .

    In der Windsorkapelle bei London sind die Wappen der verstorbenen Hosenbands-Orden-Ritter auf kleine Metallplatten gemalt oder emailliert angebracht, und ich gebe hier (1816) eines derselben, das des Grafen Thomas von Warwyke + 1369 .

    Die Gebräuche beim Begräbnis des Letzten (Manns-Sprossen) eines adeligen Geschlechtes verdienen hier gleichfalls ihre Stelle, umso mehr, als sie in unseren prosaischen Tagen ganz ausser Übung und Kenntnis; zu kommen scheinen.

    Das Wesentlichste, was ich hierüber in älteren gedruckten und handschriftlichen Berichten gefunden, ist dieses:

    Wenn der Sarg in die Gruft oder die Erde versenkt ist und der Ortspfarrer seine Gebete verrietet hat, tritt ein Edelmann (der jedoch kein Geistlicher sein soll) vor, und entwirft in kurzen Zügen den Anwesenden die Herkunft, Schicksale und Verdienste des Geschlechtes, geht so dann auf die Tatsache des Erloschenseins dieser Familie mit dem ins Grab Versenkten über. Am Schlusse der Rede ergreift er nach einander die bereitgehaltenen Gegenstände, nämlich einen mit dem Wappen des Verstorbenen bemalten hölzernen Schild, einen Helm mit dem Kleinode und ein Schwert oder Degen.

    Zuerst ergreift der Edelmann den Schild und indem ihn hoch erhebt, spricht er: So soll denn beim dieser adelige Wappenschild, den unser Freund und lieber Bruder mit Ehren von seinen Vorfahren überkommen und mit Ehren getragen hat, zum letzten male prangen, und (der Sprecher zerbricht den Schild der Länge nach in zwei Teile) euch erinnern, dass Alles vergänglich ist, nur nicht das Andenken des Gerechten. (Hierauf wirft der Sprecher die Trümmer des Schildes hinab auf den Sarg und ruft mit lauter Stimme:

    Heute _________ und _________ nimmermehr! Die Anwesenden rufen, sowie sie den Wiederhall im Grabe hören: Wehe!

    Sodann ergreift der Edelmann den Helm und spricht indem er ihn erhebt: So soll auch dieser adelige Wappenhelm, der die Zier und Ehre unseres Freundes und lieben Bruders und seiner Ahnherrn stets gewesen, zum letztenmale glänzen und ihm ins Grab folgen, und (indem er das Kleinod vom Helme abreißt und beide Stücke hinunter wirft) so rufe ich abermals:

    Heute _________ und _________ nimmermehr! Die Umstehenden rufen wie oben: Wehe!

    Hierauf lässt sich der Sprecher das Schwert reichen, und indem er es gleichfalls emporhält, spricht er: So soll auch dieses unseres Freundes und lieben Bruders adeliges Schwert, das allzeit nur für Gott, Gerechtigkeit und Ehre gekämpft hat, zum letztenmale heute im Licht des Tages blinken, und (indem er die Klinge zerbricht und beide Trümmer auf den Sarg hinabwirft) so rufe ich zum Letztenmale:

    Heute _________ und _________ nimmermehr!Die Umstehenden antworten wie vorhin mit: Wehe!

    Mit diesem endet die Zeremonie und unmittelbar darauf wird das Grab oder die Gruft geschlossen, Es versteht sich von selbst, dass die bei Zerbrechung der einzelnen Stücke angeführten Worte nur ihrem Sinne nicht dem Buchstaben nach, genau wie hier wiederholt zu werden brauchen, es steht vielmehr im Ermessen des Sprechers, nach Zeit und Umständen daran zu ändern, zu mehren oder zu mindern, der Schlussruf: „Heute _________ und _________ nimmermehr!“ ist jedoch durch uraltes Herkommen gerade in dieser Form als geheiligt, betrachten .

    Auf dem Grabdenkmal des letzten seines Geschlechts wird das Wappen stürzt angebracht . Diese Sitte ist sehr alt und wir haben sie bereits oben S. 1194 beim Tode des letzten Grafen v. Homberg 1330 in Übung gefunden.

    Von neueren Beispielen, die mir bekannt geworden sind, führe ich an:

    1. Der Grabstein des Wendel von Helfingen zu Pfeffingen, + 7, Jan, 1527 (Bebenhausen).
    2. Grabstein des Wolf von Honburg, + 22. Okt, 1566 (Abguß im Museum in Ulm).
    3. Grabstein des Kristof Krafft von und zu Grienbach, + 28. Okt. 1581 (Erding).
    4. Grabstein des Georg von Rinderbach, sich selbst bei Lebzeiten 1612 gesetzt (Ingolstadt).
    5. Grabstein des Kristof Johann Pfeill von Haslpach, + 15. Mai 1620 (Kelheim)
    6. Gedenktafel des Friedrich von Schletz, + 1656 (Wasserburg).
    7. Grabstein des Johann Ludwig Freiherrn von Widerspach, + 20. Febr. 1706 (Grabenstatt).
    8. Grabstein der Jakoba Sinzl von Seldenau, geb. von Scharfsödt, Wittib, + 1. Juni 1712. (Straubing, — Hier ist das Wappen des Mannes selig gestürzt, das der Witwe aufrecht.)
    9. Grabstein des Johann Rupert Grafen von Traun er, f 9, Nov. 1714 (Dom zu Augsburg).
    10. Grabstein des Franz Georg Freiherr von Gözengrien, + 11. Sept, 1721 (Landhut).
    11. Grabstein der Maria Katharina Gräfin von Königsfeld, geb. Gräfin von Haunsberg, + 9. Jan. 1724, (Zaizlofen. Das Wappen Haunsberg gestürzt neben dem aufrechtstehenden königsfeld’schen.)
    12. Gedenktafel des Jakob Tetzel, + 7. Sept. 1736 (St. Egibius, Nürnberg).
    13. Grabstein des Mich. Wilhelm von Prey, + 22. Febr. 1747 (Pfarrkirche, Feising)
    14. Grabstein des Franz Ignaz Freiherr von Schreckleeb, + 13. Febr. 1776 (Peterskirche, München).

    Zur Erinnerung pflegt man Wappen ferner anzubringen an den Gegenständen frommer und wohltätiger Stiftungen. So ist z.B. an dem von dem Ritter Zacharias von Hohenrain gestifteten Spital zu Wasserburg das Wappen des Stifters in Stein gehauen, und an der von der besserer’schen Familie in Ulm erbauten Kapelle das Wappen der Besserer. In Landshut bei St. Martin und in München bei u. L. Frau sind die Schlusssteine der Gewölbe in den einzelnen gestifteten Kapellen mit den Wappen ihrer Stifter geschmückt. Ebenso tragen Altäre, Betstühle, Taufsteine, Weihbrunnkessel, gemalte Glasfenster usw. in der Regel die Wappen ihrer Stifter zum Andenken. Es gibt hiervon so zahlreiche Beispiele, dass sie bei einiger Beachtung Jedem in die Augen fallen müssen, und ich nicht nötig habe, deren ausdrücklich anzuführen. Geräte und Gewänder zum heiligen Dienste tragen gleichfalls die Wappen ihrer Stifter, und zwar werden diese bei Kelchen, Kruzifixen, Leuchtern, Monstranzen, Ziborien, Ampeln, regelrecht am Fuße derselben angebracht . Ich habe deren in Rosenheim mit den Wappen der Hoppenbichler, in Pürgen mit den der Höhenkirchner und Ziegler, in München mit denen der Arefinger und Bart usw. gesehen. Bei Messgewändern wird das Wappen ganz unten auf der Seite angebracht, welche der Priester während der Handlung dem Volke zukehrt. In Tuzing habe ich solche Messgewänder mit vieregg’schen und gözengrien’schen, in Rosenheim mit ginsheim’schen und papin’schen Wappen geschmückt gesehen.

    Auf dem Grabsteine eines Grafen Fieger von Melan, welcher geistlich war und in ganzer Figur im Messgewande dargestellt ist, habe ich das Wappen des Verstorbenen auf der Vorderseite des Messgewandes angebracht gesehen. — Leider ist mir der Ort, wo ich dieses abnorme Beispiel von Wappenanwendung gesehen, entfallen, und ich habe vergessen, der Skizze, welche ich mir machte, nähere Daten beizusetzen, ich meine mich aber nicht zu täuschen, wenn ich Friedberg am Lech als den Fundort und 1700 als das Todesjahr bezeichne.

    In geistigem Zusammenhang mit den Stiftungen stehen die Geschenke, die man einem andern zu stein Disposition als Zeichen der Gunst, Freundschaft, Liebe etc. verehrt. Bei diesen pflegt der Geber sein Wappen gleichfalls zur Erinnerung anbringen zu lassen . Bei Gegenständen des täglichen Gebrauches und unter Einhaltung der Gegenseitigkeit solcher Geschenke, ist es regelrecht der Fall, dass der Eine ein Glas, eine Zigarrentasche etc. mit dem Wappen des Andern und so umgekehrt führt. Es kommt daher auch vor, dass z.B. eine Familie Silbergeräte oder Porzellan mit dem Wappen des Kaisers oder Landesherrn gebraucht, wozu sie nur in Folge der Schenkung des Wappenherrn selbst berechtigt sein kann. Ich habe einmal in einer Familie des niederen Adels dahier ein prachtvolles vergoldetes Reise-Service, jedes Stück mit den Wappen des Kurfürsten von Mainz geziert, gesehen, das in Folge einer persönlichen Freundschaft des damaligen Kurfürsten dem ältesten Ahnherrn der Familie geschenkt worden war und sich seither in derselben vererbt hat; ich habe auch einmal einen vergoldeten schwer silbernen Pokal mit dem bayerischen Wappen in Email gesehen, den Herzog Wilhelm IV. von Bayern einem Studienfreunde in Ingolstadt geschenkt hatte, und der sich bis vor etwa zwölf Jahren in der Familie vererbt hatte, wo er dann als verfallenes Pfand einem Antiquitäten-Juden in die Hände fiel, Habent sua fata libelli!

    Eine andere Art von Geschenken oder Stiftungen sind die Wappen, welche man einem Freunde in sein Stammbuch oder Album malen lässt und mit einem Wappenspruche, Unterschrift und Datum versieht, Tiefe Stammbücher, welche von Mitte des XVI, Jahrhunderts an etwa bis 1680 in Gebrauch waren, wurden meistens von Studenten, Kriegsmännern, Hofleuten und derlei viel umfahrenden Leuten angelegt, um durch Wappen, Namen und Ort die Erinnerung an ihre Anwesenheit da und dort und an irgend eine geschlossene Freundschaft in der Heimat sich wach zu halten. Derlei Stammbücher kennzeichnen durch die beigefügten Sprüche bei genauerer Beachtung in der Regel nicht nur den Charakter des Inhabers, sondern auch den seiner Freunde und Verwandten sehr unzweideutig , sowie sie auch durch die Orts- und Zeitangabe ein förmliches Itinerarium herstellen.

    Derlei Stammbücher sind seit etwa einem Dezennium bei uns wieder in Aufnahme gekommen, und ich selbst habe deren schon mehrere in Händen gehabt, unter denen eines (mit Erlaubnis des Eigentümers zu melden), das des Freiherrn Richard König von Warthhausen, an Geschmack und Eleganz der Ausführung sich den besten alten Mustern zur Seite stellen darf.

    So weit meine Andeutungen über den Gebrauch der Wappen heutzutage. Ich habe allerdings noch zehnmal mehr an Notizen über die Anwendung der Wappen, Wappenbilder und Wappenfarben zu allen Zeiten und Gegenden gesammelt, ich würde aber zu weit gehen, in einem Handbuche der Heraldik wieder ein eigenes ausführliches Buch über vorliegenden Gegenstand einzureihen. Meines Wissens hat außer Menestrier noch Niemand über den Gebrauch der Wappen etwas Eingehendes geschrieben, und wird dies Kapitel in den deutschen Lehrbüchern der Heraldik überhaupt hier zum erstenmale abgehandelt.

    Vielleicht habe ich jedoch hierdurch einem anderen Freunde und Kenner der edlen Wappenkunst Anlass gegeben, ein besonderes Werk über diesen Stoff zu schreiben.

    XXV. Anhang.

    Ich hatte, wie der Leser aus einigen Bemerkungen des I. Teiles dieses Werkes entnommen haben mag, im Sinne, in diesem II. Teile ein eigenes Kapitel über die Nationalcharakteristik, ebenso über die Kunstgeschichte der Heraldik zu schreiben, bin jedoch zu der Überzeugung gekommen, dass ich diesen Gedanken aufgeben musste, wollte ich nicht den Umfang und dadurch auch den Preis dieses Buches auf das Doppelte erhöhen, denn beide Kapitel lassen sich nur durch anschauliche Beibringung von möglichst vielen Beispielen wirklich nützlich und verständlich machen. Vielleicht ist es mir vergönnt, einmal in einer eigenen Schrift diesen oder jenen Abschnitt ausführlicher zu behandeln, Damit aber der Leser nicht ganz um sonst vertröstet worden, habe ich hier auf den nächstfolgenden Tafeln ihm von zwei Wappentieren die Entwicklungsgang bei allen Nationen bildlich vorgeführt. Ich gebe

    Tafel LXIV. ein Löwen-Kabinet. Sämtliche Figuren 1824—1868 sind nach Originalen aller Länder und Zeiten und zwar gewissenhaft gepaust. Der Leser wird, wenn er überhaupt sich in Wappenbüchern bereits orientiert, bekannte Gestalten unter diesen Löwen finden, und gewiss mir beistimmen, dass ich weit entfernt war, irgendetwas zu karikieren.

    Tafel LXV. ein Adler-Kabinet J. 1869—1893. Ebenfalls aus denselben Quellen. — Die Bestimmung des Alters und der Heimat aller dieser Kabinets-Tiere dürfte für den praktischen Heraldiker nicht unfördersam sein.

    Tafel LXVI. Die Grundbegriffe der napoleonischen Heraldik, nach dem Adelsedikte Napoleon I. vom J. März 1808. Das Charakteristische an denselben ist das Beizeichen im Schilde, je nach dem Range des Begnadigten. Statt der Helme sind Barette (toques) mit Federn angewendet, und an diesen ist Farbe, Aufschlag und Zahl der Federn wieder bestimmt . Von oben bis zum Herzog (inclusive) herab, ist ein Schildeshaupt, von diesem bis zum Ritter der Ehrenlegion (exclusive) ein Freiviertel, für den Ritter aber ein beliebig gewilltes Heroldstück (mit Ausnahme von Haupt und Freiviertel) z.B. ein Pfahl, Fuß, Schrägbalken Beizeichen. Die erstgenannten Heroldstücke sind durch Farbe und aufgelegte Figuren wieder untergeteilt, wie dies alles aus vorliegenden Zeichnungen leicht zu finden. Noch bemerke ich, dass der leergelassene Raum für das eigentliche Familienwappen bestimmt ist. Die Rangklassen sind folgende:

    • Herzog des Reiches (1894);
    • Großwürdenträger des Reiches (1895),
    • Graf, Großkreuz der Ehrenlegion (1896),
    • Graf-Senator (1897),
    • Graf-Minister (1898),
    • Graf-Staatsrat (1899),
    • Graf-Präsident des gesetzgebenden Körpers (1900),
    • Graf-Erzbischof (1901),
    • Graf-Militär (1902),
    • Baron (ohne Würde) 1909;
    • Baron-Militär (1903),
    • Baron-Bischof (1904),
    • Baron-Präsident des Wahlkollegiums (1905),
    • Baron-Präsident des Apellhofes (1906),
    • Baron-Prokurator (1907),
    • Baron-Bürgermeister (1908),
    • Ritter der Ehrenlegion (1910) .

    In ähnlicher Weise sind 19 Sorten von Beizeichen für den Adel und 3 für die Städte eingeführt worden, und ich erwähne hier nur von letzteren das Beizeichen der Städte erster Klasse (bonnes villes), weil zu diesen seligen Angedenkens auch viele deutsche Städte, z.B. Köln, Hamburg, Danzig usw. gehörten, dies ist ein mit drei goldenen Bienen belegtes r. Schildeshaupt (1911).

    Zum Schlusse gebe ich auf derselben Tafel noch eine Anzahl rätselhafter Figuren, die mir in Wappen vorgekommen sind, und deren Bedeutung und beziehungsweise Benennung mir nicht ganz klar geworden ist. Der Leser wird sich selbe nach eigener Ansicht zurechtlegen, und ich gebe, um vielleicht der Spur des Rätsels näher zu führen, jedesmal den Namen des Wappens bei.

    F. 1912 führen in R. die Rometti in Vizenza, (1913) von einen # Löwen gehalten in G. die Barzoni in Volterra, (1914) in R. die Rav in Siena, (1915) zu dritte in G. die Boni Insegni ebendaselbst, (1916) zu dritt in R. die Falconar in Schottland, (1917) sind fünf verschiedene Formen einer rätselhaften Wappenfigur, welche die Clare in Frankreich führten , (1918) g. in B. mit einer g. Lilie innerhalb des Bogens führten die Beltzinger im Zürich’schen, (1919) in einem Felde verwechselter Farben, die Artstetter, Bayern, (1920) in beiden Formen, die Hoffreiter, ebendort; (1921) ist das Kleinod der Runtinger in Bayern, (1922) in B. führten die Wachet ebenda, (1923) die Sulzbeck ebenda, (1924) zwei solche voneinander gekehrt in R., die Forte Guera in Luca, (1925) drei in R. die Ghuarbi in Florenz, (1296) in R. die Hindershamer und (1927) in # die Emerstorffer, beide letztere in Bayern.

    Ich könnte, wenn es nicht hier an Raum gebräche, noch ungleich mehr derartige doubtful charges (-sic-) hier beibringen, ich bitte aber den Leser sich bis auf weiteres mit der Entzifferung der vorliegenden zu begnügen und mich zum Schlüsse meiner Arbeit kommen zu lassen.

    O.I.M.D.G.

    Ende des zweiten und letzten Teiles.

    1. OTvHs Fussnote 1 auf Seite 193: Von der höchsten Kunst und Wissenschaft bis zum einfachsten Handwerke herab finden wir das Dasein fachgemäßer technischer Ausdrücke und Benennungen, und diese sind notwendig, um von andern Fachgenossen verstanden zu werden. Niemand würde bezweifeln, dass ein Mediziner das Recht habe, zu verlangen, wer über Medizin schreiben wolle, sei es auch nur dilettantisch, der müsse die medizinische Terminologie sich vor Allem eigen gemacht haben; der Architekt verlangt mit gleichem Rechte, dass, wer über Architektur sprechen oder schreiben wolle, auch die richtigen Benennungen der architektonischen Details kenne usw., nur in der Heraldik glaubt Jeder sich befugt, mitreden zu können und wagt sich ohne Weiteres an die Beschreibung von Siegeln, Wappen oder derartigen Produkten, ohne sich im Mindesten um eine auch noch so oberflächliche Kenntnis der dazu nötigen technischen Ausdrücke zu bekümmern, von einem Studium derselben zu geschweigen! []
    2. OTvHs Fussnote 1 auf Seite 194:Vgl. oben S. 35 ff. []
    3. OTvHs Fussnote 2 auf Seite 194:In Gold zwei schwarze Adler übereinander (XXXVII, 1458). []
    4. OTvHs Fussnote 3 auf Seite 194:D.h. den Schild stützen, da Werner, + 1330, der Letzte seines Stammes war. Über diese Sitte s. Weiteres in dem Abschnitte „Gebrauch der Wappen“. []
    5. OTvHs Fussnote 1 auf Seite 195:Vasch, faß ist das fess der englischen und das fasce der französischen Heraldik. Es bedeutet ursprünglich Binde und ist in dieser Bedeutung zwar nicht mehr in der deutschen Heraldik, aber doch in dem gemeinen Leben in dem Worte Fatsche, einfatschen, erhalten. []
    6. OTvHs Fussnote 2 auf Seite 195:Es ließe sich aus Suchenwirts Blasonierungen des Bemerkenswerten Vieles entnehmen, wenn dies nicht zu weit führte, insbesondere auch wiederholte Bestätigung der von mir oben S. 117 ff. beigebrachten Gründe für die Existenz wirklicher Kleinode, z.B. aus der Blasonierung des Wappens Graf Ulrichs v. Pfannwerch, wo er dessen Kleinod, einen Quast oder Busch schwarzer Hahnfedern, ganz getreu schildert, wie er beim Kampfe sich bewegt habe, „do sich der Quast in Winde rürt, gar hurtleich gen der veinde schar, von hanenvedern tzobel var, ans seines glantzen Helmes dach.“ []
    7. OTvHs Fussnote 1 auf Seite 195:Melly, Beiträge für österr, Siegelkunde, S. 39. []

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