Anmerkung DE: Autor des nachstehenden Beitrag bin nicht ich, der Text ist von OTTO TITAN VON HEFNER (1827-1870)
Abschrift des ersten Teils des Handbuchs, Von aus dem Jahre 1861.
Schreibweisen wurden, der besseren Lesbarkeit angepasst (z.B. System statt Sisthem, Tor, statt Thor, etc..)
Handbuch Der theoretischen und praktischen Heraldik
unter steter Bezugnahme auf die übrigen historischen Hilfswissenschaften.
Erster Teil Theoretische Heraldik
unter Anführung von 2813 Beispielen und mit Erklärung der heraldischen Ausdrücke in sechs Sprachen
erläutert durch XXXVI auf Stein gezeichnete Tafeln mit 1457 Figuren, unter Aufsicht und nach Originalen des Verfassers gefertigt,
Von OTTO TITAN VON HEFNER. Dr. phil., Ehren- u. korrespondierendes Mitglied mehrerer historischer Gesellschaften, Herausgeber des Allgemeinen Stamm- u. Wappenbuches
München, Heraldisches Institut, 1861
Typografischer Druck von C. fr. Meyer in Weissenburg i/N
- Vorbemerkung
- Übersicht der Kapitel
- Namen und Begriff der Wappen,
- Namen und Begriff der Heraldik
- Ursprung und Ausbildung der Wappen und der Heraldik,
- Quellen der Heraldik.
- Wappenrollen und Wappenbücher.
- Waffen und Gerätschaften
- Gattung der Wappen.
- Die Bestandteile einen Wappens
- Farben und Pelzwerke.
- Der Schild,
- Die Schildesbilder.
- Der Helm
- X. Die Helmkleinode.
- Die Helmdecken
- Beizeichen
- Kronen, Hüte und Mützen
- Schildhalter,
- Orden und Würdezeichen.
- Von Erkennungszeichen, Sinnbildern, Wahlsprüchen und Rufen.
- Panner, Fahnen und Flaggen.
- Fussnoten
- Alle Abbildungen
Vorbemerkung
Obwohl ich sachgemäß erst nach Schluss des ganzen Werkes, beziehungsweise nach Erscheinen des zweiten Teiles dieses Handbuches in der Lage sein werde, ein eigentliches Vorwort schreiben zu können, so glaube ich doch schon diesem ersten Teile einige einleitende Bemerkungen vorausschicken zu müssen.
Das Bedürfnis nach einem Lehrbuche der Heraldik, das den Anforderungen des jetzigen Standes dieser Kunst und Wissenschaft genüge, ist von allen Fachmännern anerkannt. Mit vorliegendem Bande suchte ich diesem Bedürfnisse abzuhelfen, und da ich, wie der Titel besagt, nur ein Handbuch, ein Kompendium, der Heraldik zu liefern im Auge hatte, so werde ich mich auch kaum zu entschuldigen haben, wenn der Leser in diesem Buche nicht gerade alles Das finden sollte, was er etwa in einem umfassenden Codex heraldicus zu suchen berechtigt wäre. Dennoch darf ich behaupten, dass unter gleichen Voraussetzungen kaum eines der bisher erschienenen Lehrbücher dem vorliegenden an Umfassendheit gleichkommen dürfte. Ich wenigstens kenne kein Kompendium der Heraldik, das in seinem ersten Teile der Theorie allein eine Anzahl von 2873 Wappen wirklich beschrieben und durch 1457 Figuren erläutert hatte, Außerdem dürfte überhaupt noch keine Schrift über das Wappenwesen erschienen sein, welche die technischen Ausdrücke in sechs Sprachen, d.h. deutsch, lateinisch, französisch, englisch, italienisch und holländisch wiedergegeben hätte. Ich lege auf letzteren Umstand insofern einiges Gewicht, als es für den Historiker von großem Vorteile sein muss, einzelne Stellen aus fremdländischen Autoren, sofern diese auf Heraldik Bezug nehmen, sich auf eine leichte Weise verständlich machen zu können. Ein eigenes Register dieser heraldischen Ausdrücke der sechs Sprachen kann erst mit dem Schlusse des Werkes beigegeben werden. Ich darf mir ferner erlauben, hervorzuheben, dass in vorliegendem Werke so manche Dinge behandelt seien, welche obwohl zur Heraldik gehörend, von früheren deutschen Heraldikern gänzlich verabsäumt wurden, z.B. die Kapitel von den Badges, Fahnen, Orden, Devisen usw.
Endlich mache ich wiederholt darauf aufmerksam, dass mit gegenwärtigem Bande nur der erste Teil eines solchen Handbuches geliefert ist, nämlich die Theorie der Heraldik, Erst mit dem zweiten Teil, der Praxis der Heraldik, wird das Werk zum vollkommenen Abschluss gelangen und ich erlaube mir hier vorläufig nur zu bemerken, dass darin von fast ebenso vielen wesentlichen Dingen, als dem Entwerfen der Wappen, der Blasonierung, Kritisierung, Historisierung, Nationalcharakterisierung, vom Rechte und Gebrauch der Wappen (usage des armoiries) die Sprache sein.
Ich darf auch nicht unerwähnt lassen, und dem aufmerksamen Leser wird dies kaum entgehen, dass ich nicht nur die vorzüglichste gedruckte alte und neue Fachliteratur aller Länder, soweit sie mir zugänglich, gewissenhaft benutzt und zitiert habe, sondern auch durch archivalische und handschriftliche Studien, durch persönliches Aufsuchen heraldischer Denkmale in verschiedenen Teilen Deutschlands und außerhalb desselben, sowie endlich durch freundliche Beiträge vieler in- und ausländischen Gelehrten in den Stand gesetzt worden bin. Das zu leisten, was ich geleistet habe, und dessen Beurteilung ich Kennern der Sache überlassen muss.
Geschrieben zu Weissenburg im Nordgau, am 21, September 1861,
von Hefner.
Übersicht der Kapitel
- Eingang als Vorwort III
- Namen und Begriff der Wappen 1
- Namen und Begriff der Heraldik 3
- Ursprung und Ausbildung der Wappen und der Heraldik 9
- Quellen der Heraldik 16
- Gattung der Wappen 29
- Die Bestandteile eines Wappens 34
- Farben und Pelzwerke 35
- Der Schild 49
- Die Schildesbilder 56
- A. Heroldsstücke 57
- B. Gemeine Figuren,69
- Aus dem Tierreich:
- Mensch 70
- vierfüßige Tiere 72
- Vögel 78
- Fische, Amphibien und Insekten 82
- Aus dem Pflanzenreich 84
- Erd- und Himmelskörper 88
- Ungeheuer 90
- Künstliche Figuren:
- Werkzeuge, Gerätschaften, Fahrnisse 93
- Bauwerke 100
- Kleidung, Waffen 102
- Kreuze, Zeichen und Marken 105
- Aus dem Tierreich:
- Der Helm 108
- Die Helmkleinode 117
- Die Helmdecken 129
- Beizeichen 132
- Kronen, Hüte und Mützen 144
- Schildhalter 148
- Orden und Würdezeichen 151
- Erkennungszeichen, Sinnbilder etc. 158
- Banner, Fahnen und Flaggen 162
Namen und Begriff der Wappen,
Die Definition, welche Gatterer1 von Wappen gibt, lautet: Wappen sind von dem höchsten Regenten eines Staates bewilligte Zeichen der Personen und Länder. — Schmeizel2 ist umständlicher. Er sagt: Ein Wappen nach heutiger Beschaffenheit ist ein Kennzeichen, das aus Schild und Helm besteht, in und auf ihnen allerhand Figuren von unterschiedlicher Art und Farben zu sehen und von der Obrigkeit demjenigen erblich beigelegt wird, der durch tapfere Taten oder auch rechtschaffen Dienste sich um das Publikum meritiert gemacht. — Bernd3 endlich sagt: Wappen sind gewisse Zeichen und Bilder zur Kennzeichnung und Unterscheidung, sowohl einzelner Personen und Familien als auch ganzer Länder und Städte voneinander.
Zu diesen drei Definitionen von dreien der ersten heraldischen Autoren lasse sich so ziemlich auch die Richtung der ganzen Schule erkennen, ich kann aber nicht umhin, zu behaupten, dass keine dieser drei Definitionen der Sache genüge, denn es fehlen ihnen trotz der Gelehrsamkeit, in die sie sich zu hüllen scheinen, zwei Haupterfordernisse jeder Definition — Klarheit und Erschöpfung des zu definierenden Begriffes. Der erste Autor z.B. macht das Wesen eine Wappens von der Bewilligung des höchsten Landesregenten abhängig, fertigt aber die eigentliche Charakteristik eine Wappens selbst mit “Zeichen” ab. Nun ist vorerst eine derartige Bedingung gänzlich unwesentlich, denn ein Wappen ist und bleibt ein solches mit oder ohne Bewilligung eines Landesregenten, sodann führen nicht nur “Personen und Länder”, sondern auch Städte, Märkte, Gesellschaften, Vereine, Orden etc. Wappen, und endlich ist ein Wappen kein Zeichen. Die Definition des Schmeizel hinkt gleich im Anfange dadurch, dass sie nicht allgemein den Begriff von Wappen sich festzustellen getraut, sondern gleich hinzufügt “nach heutiger Beschaffenheit“ und vergisst, dass das Wappen eben sowohl aus dem Schilde allein als aus noch vielen anderen Stücken bestehen könne. Die dritte Erklärung endlich schließt sich im Wesentlichen an die beiden Vorhergehenden an, sie leidet aber an einem bedeutenden Formfehler, indem sie den Begriff Zeichen durch Kennzeichen erklären will, und Zeichen und Bilder gleichbedeutend nebeneinander stellt, während sie sich in ihren Begriffen geradezu gegenüberstehen.
Meine Anforderungen an das Wesen eines Wappens gestalten sich von obenerwähnten gänzlich verschieden und deshalb wird meine Definition von Wappen auch eine gänzlich verschiedene sein. Ich sage:
Wappen sind nach bestimmten Grundsätzen und Regeln der Wissenschaft und Kunst entworfene Bilder, deren Führung oder Gebrauch ein gutes Recht für sich hat oder beansprucht.
Die Grundsätze und Regeln, nach welcher derartige Bilder entworfen sein müssen, um als Wappen zu gelten, lehrt die Heraldik. Das Recht zur Führung ist entweder hergebracht oder gesetzlich neu erworben oder auch nur angemaßt,
Die äußeren Erscheinungen, welche jedes Wappen dem Beschauer bieten muss, um von ihm als ein solches erkannt und benannt werden zu können, sind:
- Dass ein fragliches Bild als Hauptgegenstand einen Schild enthalte.
- Dass in diesem Schilde sich mindestens eine bestimmte Linienabgrenzung oder Figur finde.
Ein weiteres, doch nicht unumgänglich notwendiges Erkennungszeichen eines Wappens ist es, wenn: - Auf, neben oder über dem Schilde sich Kronen, Helme, Decken, Schildhalter, Orden und dergleichen Attribute zeigen.
Bei richtiger Auffassung der Definition und Festhaltung dieser Merkmale wird niemand in die Lage kommen, ein Wappen zu mißkennen.
Am häufigsten werden von Historiker Begriff und Bezeichnung von Siegel und Wappen verwechselt, und ich will deshalb zur Feststellung des sehr wesentlichen Unterschiedes diesen beiden Kunstprodukten den Begriff eines Siegels hier geben, durch dessen Verständnis niemand in den Fall kommen wird, Zweifel zu hegen, ob er ein Wappen oder ein Siegel vor sich habe.
Siegel ist der Abdruck eines vertieft gegrabenen Stempels in Wachs, Lack, Mehlteig oder Metall mit dem Nebenbegriff. dass dieser Abdruck zur Bekräftigung einer Urkunde zu dienen, oder gedient habe4. Ein Abdruck oder Abguss eines Originalsiegels oder Stempels, der den Zweck der Fertigung nicht hat, sollte billigerweise auch nicht Siegel genannt werden.
Über die Einteilung, Form etc. der Siegel werde ich bei den Quellen der Heraldik Weiteres beibringen. Hier will ich nur so viel bemerken, dass es Siegel gibt, welche mehr oder minder vollständige Wappen enthalten, ohne deshalb ihren Begriff und ihre Eigenschaft als Siegel zu verändern5.
Es erhellt hieraus, dass man allerdings sagen könne: an der Urkunde hängt ein Siegel mit dem Wappen des N.N., nie aber: an der Urkunde hängt das Wappen des N.N.; ebenso nicht: er hat sein Wappen darunter gedruckt, sondern: er hat ein Siegel mit seinem Wappen dazu gedruckt, oder: hat mit seinem Wappen gesiegelt. Der Begriff von Wappen ist also viel weiter als der von Siegel, und die Anwendung eines Wappens ist in Bezug auf Form, Stoff. Ort und Größe weit ungebundener und hundertfach mannigfaltiger als die eines Siegels6.
Wenn ich hier in der Feststellung des Unterschiedes zwischen Siegeln und Wappen etwas ausführlicher geworden bin, als manchem wohl nötig scheinen mochte, so rechtfertige ich dies einfach damit, dass ich nur für Diejenigen schrieb, welchen die wesentliche Verschiedenheit dieser beiden Produkte der Kunst weniger geläufig war, in der guten Absicht, damit die störenden Verwechselungen dieser Dinge in historischen Arbeiten vermieden zu sehen; denn es ist in der Heraldik neben einer schlechten Blasonierung nichts störender, als eine Verwechslung dieser Grundbegriffe.
Über den Ursprung des Namens Wappen7 ist man nicht mehr im Zweifel. Die Wappen, oder besser die bemalten Schilde und die Kleinode auf den Helmen waren ein Teil und eine Zierde der Waffen. Der Ausdruck gewappnet ist noch im 15. Jahrhunderte gleichbedeutend mit gewaffnet, und in allen Sprachen der abendländischen Völker ist die Ähnlichkeit beider Begriffe in den Namen geblieben, z.B. armes und armoiries, arma, insignia; wapen (holländisch), vapen (schwedisch) und armer, bewaffnen usw. Die Engländer nennen die Wappen auch coats oder coat of arms, von der ritterlichen Sitte der Wappenröcke entnommen. Der polnische Name für Wappen ist herb, der russische gerbje; den Italienern ist arme gleichbedeutend für Wappen und Waffen.
Der einzige Ausdruck, den wir nicht genügend zu erklären vermögen, ist die in späteren Zeiten von den Franzosen angenommene Bezeichnung: Blason für Wappen. Die französischen Heraldiker kennen nur den Begriff, nicht aber den Ursprung des Wortes, und wir Deutsche haben den Ausdruck blasnieren oder Blasonierung für regelrechte Beschreibung eines Wappens, Ob aber die deutsche Heraldik von der französischen oder umgekehrt die letztere von der ersteren das Wort entlehnt habe, darüber fehlen sichere Nachweise, Palliot (Indice armorial S. 95) sagt, die Franzosen hätten das Wort Blason von den Deutschen entlehnt und Spener mit seinen Nachfolgern wollen es von dem Worte blasen oder Blässe ableiten, weil man bei den Turnieren “geblasen” und die Wappen “Blässe” genannt habe, Neuere Forschungen ergeben, dass blasoner in alten französischen Urkunden auch für loben, und ebensowohl für tadeln, louer und medire angewendet worden sei8.
Namen und Begriff der Heraldik
Man unterscheidet in der Heraldik eine Wissenschaft und eine Kunst, und bezeichnet diese einzelnen Abteilungen mit den Namen Wappenkunde, science des armoiries, scientia heroica zum Gegensatz von Wappenkunst, ars heroica, art des armoiries.
Diese Unterscheidungen sind sehr treffend und stimmen gleichsam mit Theorie und Praxis anderer Zweige der Kunst und Wissenschaft überein. In keiner Wissenschaft aber sind die Gegenstände der Forschung und Produzierung so sehr und so ausschließlich Kunstprodukte als eben in der Wappenkunde, und es würde daher, wollte man allgemein und kollektiv den Namen Wappenkunst für Heraldik brauchen, dieser mehr gerechtfertigt sein, als der der Wappenkunde.
Die Bezeichnung Heraldik gibt den vereinigten Begriff des Wissens und des Könnens und ist daher für das Ganze als solches empfehlenswert, So soll auch der Heraldiker das vereinigte Wissen und Können in sich tragen. Mag man immerhin sagen, es sei nicht jedermanns Gabe, auch künstlerisch etwas leisten zu können — in der Heraldik erweist sich diese Entschuldigung als unzulänglich, ja als geradezu verderblich. Der wahre Heraldiker muss sein Wissen ebenso gut aus den Produkten der Kunst, als aus den Sätzen der Wissenschaft erholen und ebenso durch beide wiedergeben können. Der stete Wille überwindet wie überall so auch hier alle Bedenken und Schwierigkeiten.
Dass der Name Heraldik, heraldica, heraldry, von dem Worte Herold, Herault, Herald abgeleitet sei, ist kein Zweifel; dass aber Herold in seiner Ableitung mit heros, oder Speer und Alt (d.h. einem, der beim Heere alt geworden sei), oder mit Heer und Halt (d.h. einem, der ein Heer halten konnte) zusammenhänge, ist eine Annahme unserer früheren Heraldiker, werde ich bei ihren Würden lassen will.
V. Senkenberg in seiner Vorrede zu Detter’s “Wappenbelustigungen“ sagt, ald sei ein urdeutsches Wort für Knecht und Herald daher ein Knecht des Heeres. Demnach müssten unsere Ehehalten vielleicht auch mit den Heeralden oder Heerhalten ähnliche Ableitung haben.
Meines Erachtens ist Herold eine provinzielle Bezeichnung für Bote, insbesondere Gerichtsbote, und Ausrufer oder Waibel. In lateinischen Urkunden findet sich dieser Name mit praeco übersetzt. In England hat Herald noch, heutzutage den Nebenbegriff Bote, wie denn der Name bekannter Zeitungsblätter, wie Morning – Herald, Salisbury – Herald, daselbst unserem “Morgen=Bote” usw. entsprechen würde9.
In ähnlicher Weise wie die Städte hatten auch die Fürsten ihre praecones oder Herolde, und als der Gebrauch der Wappen anfing, den Edel- und Lehensmann zu kennzeichnen, wurde den Herolden an den Höfen die Aufgabe, diese Bilder oder Wappen der Lehensleute ihrer Herren in der Erinnerung zu behalten, um darauf bezügliche Rechte und Unterschiede würdigen zu können. Bei den Turnieren hatten dergleichen Herolde die ähnliche Aufgabe, anerkannte Edelleute von nicht bekannten durch die vorgewiesenen Wappen zu unterscheiden, und es erhob sich diese Kenntnis der Wappen, welche wohl anfangs rein Gedächtnissache war, im Laufe der Zeiten mit der Vermehrung der Wappen selbst zu einer eigenen, ich möchte sagen zünftigen Wissenschaft, Indem man von den Wappenherolden Entschied über die Richtigkeit eines Wappens oder die Berechtigung zur Führung desselben von Seite einer Person oder eines Geschlechtes verlangte10, wies man sie von selbst darauf hin, ihre heraldischen Erfahrungen in gewisse Begriffe und Regeln, sei es von Mund zu Mund, oder durch Schrift und Bild zu ordnen und sich zu überliefern.
In einer Zeit, in der Wappen und Waffen noch gleichbedeutend waren, in der man tägliche Anschauung dieser Dinge und ihre Gebrauches hatte, ließen sich in der Heraldik wohl leicht Erfahrungen und Kenntnisse sammeln; dennoch aber besitzen wir aus jener eigentlich heraldischen Zeit, dem 12. bis 15. Jahrhunderte, in Deutschland keine Lehrschrift der Heraldik und es scheinen bei uns diese Regeln demnach als zünftiges Geheimnis ungeschrieben von Geschlecht zu Geschlecht überliefert worden11 zu sein. Von bildlichen Denkmalen der Heroldskunst aber besitzen wir in Deutschland kein älteres, als die Sammlung von Wappen, welche zu Ende des 13. oder Anfang des 14. Jahrhunderts in Zürich angelegt wurde, und worüber ich unten bei den “Quellen” Weiteres berichten werde.
Dass die Herolde, wenigstens die Wappenkönige, in früheren Zeiten selbst Wappengenossen gewesen waren und sein mussten, ist bekannt, und es war dies wegen des alten Rechtsbegriffs des Gerichtshofes unter Gleichen, auch wegen des vorkommenden Urteils in Adelssachen notwendig12. Diese Sitte sollte auch heutzutage billigerweise noch bewahrt und geübt werden, wenn man berücksichtigt, dass es Dem Herolde als Vorstand eines Adelsamtes zustehe, Zeugnisse über Gültigkeit oder Proben eine Adels zu verlangen und zu geben13.
Wenn nun auch die Heraldische Seite in der Amtstätigkeit der Herolde allmählich mehr sich geltend machte, so wurde doch in allen Zeiten und bis auf den heutigen Tag ihrer ursprünglichen Bestimmung und ihres damit verbundenen Amtes eine öffentlichen Boten und Ausrufers bei feierlichen Gelegenheiten nicht Vergessen, Bei Thronbesteigungen14, Achts-15) und Kriegserklärungen16, bei wichtigen öffentlichen Vorgängen, Ordensfesten werden sie in ihrer Amtstracht als unverletzliche Personen und Stellvertreter ihres Herrn usw. gebraucht.
Es finden sich auch Beschreibungen von Turnieren, Hochzeiten, fürstlichen Reisen aus der Feder von Wappenherolden, wofür das bekannte Turnierbuch des Heroldes Georg Rixner oder der Discours des céremonies Discours des cérémonies du mariage d’Anne de Foix avec Ladislas VI, Roi de Bohéme 1502 beschrieben durch Pierre choque genannt Bretagne, Wappenkönig17 als Beispiele dienen können. Dass die Wappenkönige und Herolde in früheren Zeiten und zum Teile noch heutzutage ihre besonderen Amtsnamen erhielten und oft mit Umgehung ihres Geschlechtsnamens mit diesem bezeichnet wurden ist bekannt. So hieß der französische Wappenkönig seit unvordenklichen Zeiten Mont-Joye, die Herolde waren Orléans, Bourgogne, Bretagne etc. Der erste kaiserliche Herold hieß: Teutschland, außerdem gab es noch Herolde, die Tirol, Brandenburg, Bayern usw. hießen. In England heißt der Hosenbandordenswappenkönig kurzweg Garter18, die Herolde aber führen ebenfalls ihre Amtsnamen, z.B. Rouge Croix19, Somerset20 usw.
Die Amtstracht der Herolde, von der wir viele Abbildungen aus verschiedenen Ländern und Zeiten besitzen, war natürlich auch den Wandlungen der Mode unterworfen, im Allgemeinen behielt sie aber als wesentliche Merkmale den Wappenrock, lat. Amiculum. franz. cotte d’armes, ital. sopravesta, engl. tabard, in Form eines Meßgewandes übergehängt, mit kurzen Ärmeln, rings mit Borten und Fransen in den Wappenfarben verziert, vorne und hinten mit dem Wappen oder Wappenbilde seines Herrn geschmückt. Der Wappenkönig trug und trägt überdies als besondere Auszeichnung noch einen Mantel. Die Zeremonien bei Einsetzung eines Wappenkönigs in Frankreich beschreibt Valliot S.381 ff. Daselbst sind auch Abbildungen von Wappenkönigen, Herolden und Persevanten damaliger Zeit, desgl. von österr. Herolden bei Herrgott, mon, dom, Austr, I., Tab. 21, S. 172, – In Frankreich war es auch Sitte, dass bei den Krönungen der Könige und Königinnen Alles, was der König oder die Königin dabei an Kleidern getragen hatten, dem Mont-Joye und seinen Dienern anheim fiel. Die Beinkleider sind in den ältesten Abbildungen zweifarbig, miparti, später wurden sie kurz bis zum Knie, gleichfarbig und durch Strümpfe ergänzt; auch Reiterstiefeln statt der Strümpfe und ebenso ganz moderne Beinkleider findet man auf manchen Abbildungen.
Die Kopfbedeckung war in ältesten Zeiten ein natürlicher oder künstlicher Kranz (Jungherrn- oder Ehrenkränzlein genannt), auch wohl ein gewundener zweifarbiger Bund, gleich den Helmpauschen, später findet man Barette und Federhüte der verschiedensten Form.
Das Amtszeichen des Heroldes war und ist ein kurzer STab. lat. baculus, franz. caducée, engl. rod, den er in den Händen trägt; in ältesten Zeiten ganz weiß, später gebändert, mit dem Wappen auf der Spitze21 usw.
Mit diesem Stabe geboten die Herolde Ruhe, und im rixner’schen Turnierbuch ist sogar ein Bild, auf welchem ein Herold oder Persevant sich in einem Hause zum Fenster herausneigt und den untenstehenden Troßbuben mit seinem Stabe winkt, wobei er, bildlich zu sprechen, “stilla ho!” ruft, – Ich gebe hier zur Veranschaulichung die Abbildung des bayerischen Heroldes vom J. 1544, welche mit der Unterschrift: “Des leblichen haws und herzog zu bairren Ernhold” sich in Herzog Ferdinands Hofwappenbuch (Manuscript) findet. Die Zugabe des bayerischen Schildes, auf welchen der Herold gestützt ist, bleibt unwesentlich. Ich gebe ferner XXXVL, 1336 u. 1337 die Abbildung des Wappenkönigs vom Hosenbandorden und des Somerset Herolds nach Originalfotografien, welche mir die betreffenden Herren zuzuschicken die Güte hatten. Der Hosenbandwappenkönig ist in seinem karmoisinroten seidenen Königsmantel mit dem Georgenschilde auf der Schulter und dem Zepter in der Hand – der Somerset im Wappenrock mit der silbernen Somersetkette um den Hals dargestellt. Die unter dem tabard getragene Uniform ist blau mit goldgestickten schwarzen Aufschlägen, die Beinkleider gleichfalls blau mit breiten goldenen Seitenstreifen. Die Bänder an den Schultern sind von hochroter Seide.
Nach diesen Erinnerungen über das äußere Auftreten der Herolde dürfen wir billigerweise auch nicht vergessen lassen, dass wir nicht nur den Namen der Heraldik, sondern auch das ursprüngliche Wissen in diesem Fache ihnen verdanken, Wie lange sie auch diese ihre Kenntnisse geheimnisvoll unter sich bewahrt und erhalten haben mochten, es kam, wie bei allen andern Geheimnissen, die Zeit, in der sie nicht länger mehr zurückgehalten werden konnten – merkwürdiger Weise aber müssen wir ersehen, dass zur Zeit der Aufschließung und Verbreitung jener heraldischen Weisheit diese entweder nicht mehr verstanden wurde oder schon längst im Verfall begriffen war. Denn betrachtet man die erste deutsche Lehrschrift über Heraldik22, so muss man staunen, wie wenig reelles heraldisches Wissen damals mehr vorhanden war, man müsste denn behaupten wollen, dass Harsdörffer gerade den ungeschicktesten Heraldiker zum Autor der betr. Abteilung gewählt habe.
Der kurze Auszug aus diesem, übrigens ziemlich seltenen Buche, wird den Leser von der gänzlich verkehrten und verdorbenen Richtung überzeugen, die schon das erste Auftreten heraldischer Wissenschaft bei uns in Deutschland kundgibt. Nebenbei geht hervor, dass dem Verfasser des Gespräches französische Bücher zur Quelle seines Wissens dienten, und es lässt sich im Zusammenhalt mit anderweitigen Erfahrungen überhaupt feststellen, dass unsere deutsche Heraldik, soweit sie schriftstellerisch sein wollte, von ihrem ersten wissenschaftlichen Auftreten an keinen selbstständigen, sondern einen ins Deutsche übersetzten französischen Geschmack mit zur Welt gebracht habe, Hiermit stimmt auch die schon erwähnte Tatsache, dass unser erster größerer Heraldiker, J.V. Spener, seine Weisheit aus den Werken unserer Nachbarn schöpfte, und doch ist die Entwicklung und der Charakter der französischen und beziehungsweise englischen, spanischen, italienischen Heraldik der deutschen gegenüber so grundverschieden als der Charakter der Nationen selbst.
Gleichwie also die Produkte der Heraldik sich nach ihrem Ursprung im weiteren Sinne – nach ihrer Nationalität – kenntlich machen, so unterscheiden sie sich unter sich wieder in Beziehung auf ihren Ursprung im engeren Sinne, d.h. auf die Zeit, in welcher sie entstanden sind, und auch in diesen beiden Beziehungen hat die neue Heraldik das Verdienst, zuerst Wege zum Verständnis angebahnt zu haben. Mit der geschehenen Bestimmung des Ursprungs im obigen Sinne ist schon ein wesentlicher Schritt in der Bestimmung oder Erklärung eines unbekannten Wappens getan, und ich werde Gelegenheit haben, dies im II. Teil des Buches durch Beispiele praktisch zu beweisen.
Ursprung und Ausbildung der Wappen und der Heraldik,
Dass unsere Urwappen, insbesondere die des hohen Adels, ihren Ursprung einem morgenländischen Einfluss verdanken, das steht über alle Zweifel fest. Dass die Kreuzzüge, darunter wohl am vorzüglichsten die drei letzten (1191-1248), in welchen der hohe Adel aller christlichen Länder mit seinen Ministerialen scharenweise dem Morgenlande zuzog, mehr als die Turniere an Entstehung von Wappen Ursache trugen, ist ebenso sicher. Denn die Turniere waren nur eine Folge des durch die Kreuzzüge angeregten ritterlichen Geistes, der im Adel eine Korporation hervorrief. Mögen immerhin einzelne Turniere in Deutschland schon um die Mitte des 12. Jahrhunderts stattgefunden haben, so lässt sich doch mit Bestimmtheit annehmen, dass sie jener Momente, die wir bei einem eigentlichen Turnier verlangen, dass sie namentlich einer heraldischen Praxis gänzlich entbehrten, Denn sollte sich um 1120 der niedere Adel in Deutschland wohl schon mit Wappen befasst haben, wenn er fast hundert Jahre später erst diese auf Siegeln und Denkmälern anzubringen Gelegenheit fand? Dass man aber unter milites in jener Zeit den hohen Adel allein zu verstehen habe, dürfte schwer zu beweisen sein. Auch der Gebrauch der Geschlechtsnamen lässt sich beim niederen Adel nicht wohl über die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts zurückerweisen, und die Bezeichnung “minieterialis quidem nomine Thiemo” oder dgl. findet sich noch häufig zu Ende dieses und Anfang des nächsten Jahrhunderts. Jedenfalls war ein fester unveränderlicher Geschlechtsname beim niederen Adel erst in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zu suchen, Wie sollten also zu einer Zeit, in der noch keine bestimmten erblichen Geschlechtsnamen unter dem Adel nach gewiesen werden können, Turniere mit heraldischem Apparate anzunehmen sein!
Es ist daher meiner Ansicht nach ungerechtfertigt, wenn man die Waffenübungen des 11. und 12. Jahrhunderts mit den Turnieren des 13. bis 15. Jahrhunderts in gleichen Rang zu stellen meint, denn der Adel, der Turnierens pflegte, war größtenteils Ministerialadel, und dieser hatte, wie erwiesen, vor Ende des 12.Jahrhunderts kaum feste Geschlechtsnamen, viel weniger noch Geschlechtswappen. Ich komme nun auf den Ursprung unserer Wappen zurück. Dass der hohe oder Dinastenadel zuerst Wappen angenommen und geführt habe, beweist die Tatsache, dass wir von ihm zuerst Wappen und beziehungsweise Siegel vorfinden. Es lässt sich wohl auch dadurch bestärken, dass diese Dynasten, welche ihre Ministerialen um sich geschart hatten, ein bestimmtes Banner führten und führen mussten. Durch diese Banner mag ein Uranfang von Wappen oder Wappenbildern angeregt worden sein. Die Anwendung solcher, anfangs gleich den Namen veränderlicher, Wappenbilder auf Schilden, Röcken etc. war ein weiterer Schritt zur Ausbildung der Heraldik. Einer bestimmteren Richtung bedurfte die Ausbildung des Wappenwesens aber erst dann, als seine Produkte sich mehrten, als auch der niedere Adel anfing, Wappen sich anzueignen und diese angenommenen Bilder in geistige Verbindung mit Namen und Stammen zu bringe. Erst von der Zeit an, als der gesamte Adel sich fester erblicher Geschlechtsnamen erfreute, erst von da an konnte die Heraldik von Bedeutung werden. Die Entstehung von Wappen mag also immerhin dem 11. und 12. Jahrhundert zugegeben werden, die Entstehung einer Heraldik, eines bestimmten Systems in diesen Wappen, ihren Regeln und Rechten kann unbedingt erst dem 13. Jahrhunderte vindiziert werden.
Da nun sicherlich die Vermehrung der Wappen bei allen abendländischen christlichen Völkern ziemlich gleichen Schritt gehalten haben wird, so können wir nicht wohl behaupten, dass die Deutschen die ersten Wappen gehabt hätten, aber so viel lässt sich festhalten, dass sie kein anderes Volk früher gehabt habe, als eben das deutsche. Es erhellt ferner hieraus, dass die Entwicklung des einmal eingeführten Wappenwesens von jeder Nation selbstständig gepflegt wurde, sonst müsste die Heraldik aller dieser Nationen dieselbe sein, was sie aber faktisch nicht ist, – Es dürfte aber unabweislich feststehen, dass die Grundbegriffe von Wesen und Bedeutung der Wappen in allen diesen Nationen von Uranfang gleich gewesen sein müssen, weil die Produkte der Heraldik dieser verschiedenen Nationen durch alle Jahrhunderte trotz vieler Verschiedenheiten eine so große Stammverwandtschaft erwiesen haben und noch erweisen.
Ein orientalischer Einfluss bei Entstehung der Wappen dürfte sich in dem so häufig und frühzeitig vorkommenden Wappenbilde, dem Löwen und den ebenso häufigen Kreuzen finden lassen. Herr Adalbert de Beaumont will in seinen recherches zur l’origine du blason etc.” (Paris 1853) die ganze Heraldik von den Arabern ableiten; so z.B. die Helmwulste und Decken von den Haupttüchern und Binden der Araber. Das Urbild der Lilie findet er in der ägyptischen Lotosblume. Obwohl nun die Ägypter und überhaupt die alten Völker von einer Heraldik in unserem Sinne keine Spur hatten, so lässt sich doch nicht leugnen, dass insbesondere die Ägypter ihren Figuren und Gegenständen einen gewissen ernsten Typus verliehen, der mit den Uranfängen unserer christlichen Heraldik, mit ihren ornamentalen Formen so manche Ideenverbindung eingehen lässt. Ich teile zum Beweise dafür einige Figuren aus dem Prachtwerk “Rosellini, monumenti dell’ Egitto, Pisa 1834” auf Tafel I mit und zwar einen schreitenden Löwen (1), einen Palmbaum (6), eine Harfe (5), eine Lotosblume (4), eine Reisetasche (2) und einen Reiger (3). Eine ornamentale Auffassung ist darin gewiss nicht zu verkennen. – Was nun unsere Heraldik betrifft, so will ich nicht in Abrede stellen, dass man das Kreuz und den Löwen in biblischer Bedeutung schon vor den Kreuzzügen bei uns gekannt habe; die schönste Gelegenheit, das Kreuz als Erkennungszeichen zu benützen, boten aber sicher diese christlichen Züge nach dem Orient, und ebenso mag das lebendige Dasein des Löwen dort zur Aufnahme seines Bildes in Banner und Schilde Veranlassung gegeben haben. Neben dem Löwen erscheint der Adler in Siegeln und Bannern schon ziemlich frühzeitig. Die eigentlichen Heroldsstücke kommen um die Mitte des 13. Jahrhunderts auch schon vor, wie z.B. das Siegel des Otto de Perchtoldsstorff 1232 (Schild gespalten, vorne dreimal schräggeflutet, hinten leer), des Otto de Ottenstein 1251 (ein Schrägbalken mit drei Ringen belegt), des Heinrich von Seefeld 1254 (ein Adler mit Brustschild, darin zwei Balken) usw. (Huber, Austria illust., tab. III sqq.); ferner ein Schild (mehrmals schräggeteilt), darauf ein Helm mit Flug oder Federn, 1280 in einem Siegel Ulrich’s von Kapellen (I.c. VI. 8), Graf Konrad von Wasserburg führt 1202 einen gerauteten Schild, (S, oben in der Einleitung die Abbildung dieses Siegels,) Der steirische Panther kommt 1203 auf einem Rittersiegel mit der Umschrift: “Livpoldus Dei gratia dux Stirie” vor usw., 1223 der Lilienschild des Hauses Bourbon, 1239 erscheint das savoische Kreuz zum erstenmal in Siegeln. Je weiter wir uns der Mitte des 13. Jahrhunderts nähern, desto sicherer wird die Existenz von eigentlichen erblichen Wappen, während bis dahin schon Wappenbilder verschiedener Art abwechselnd in guter Anzahl gefunden werden.
Die hier angeführten Beispiele gehören dem hohen Adel an. Für den niederen Adel ergibt sich selbstverständlich ein späteres Auftreten von Wappen, doch finden sich heraldische Siegel auch schon aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, z.B. ein Dreiecksiegel des Heinricus de Saco 1236 mit einem balkenweise gestellten Adler und einem schreitenden Löwen darunter, ein Dreiecksiegel eines Truchsessen von Heidegg (l, 8) mit einem Eisenhut mit Schnüren und der Umschrift DAPIFER. DE. HEIGGO vom selben Jahre (1236), ein Dreiecksiegel des Konrad von Behburg (I.9) mit einem Lindenzweig vom J. 1247- ein Dreiecksiegel des Heinrich von Rosenegg vom J. 1262 mit einem Balken und einem mit Rosen besäten Felde usw. Vom J. 1264 und 1268 sind mir zwei Siegel mit Helm und Kleinod (ohne Schild) bekannt.
So bieten sich uns also im 13. Jahrhundert Wappen in unvermuteter Anzahl dar, während wir sie im 12. Jahrhundert noch mit Emsigkeit zu suchen haben und selbst bei den wenigen gefundenen nicht sicher sind, ob wir sie für wirkliche Wappen halten dürfen und können, Gleichen Schritts mit der Vermehrung und dem Anwachsen der Wappen mussten sich bestimmte Regeln über Bildung und Führung, und über den Unterschied der Wappen unter sich geltend machen, denn wenn Wappen einen Namen und ein Recht sinnbildlich vertreten sollten- so mussten sie zur Vermeidung von Streitigkeiten und Verwechslungen unter sich verschieden sein. Das erste, wichtigste und ergiebigste Mittel zu diesem Zwecke war die Annahme gänzlich verschiedener Wappenbilder. Was der damaligen Zeit an Tieren, Bäumen, Blumen, Waffengerätschaften usf. bekannt war, findet sich schon in den ältesten Wappen.
Traf es sich, dass zwei oder mehrere verschiedene Geschlechter durch Zufall ganz dasselbe Wappenbild angenommen hatten so griff man zum zweiten Unterscheidungsmittel – der Verkehrung der Farben, d.h. wenn z.B. das eine Geschlecht den Löwen oder den Turm gold in Blau führte, so nahm das andere denselben blau in Gold oder rot in Silber usf. an.
Erwies sich auch dieses Mittel noch nicht hinreichend, so griff man zu dem dritten, der Wappenfigur selbst besondere Abzeichen zu geben oder beizusetzen. Hierzu rechne ich z.B. das Schach, welches über den mährischen Adler gezogen ist, die Schindeln, welche das Feld des nassauischen Löwen bestreuen, die zweifarbigen Streifen des hessischen und thüringischen Löwen usf. Das vierte Unterscheidungsmittel, welches aber in Wirklichkeit nur auf die deutsche Heraldik bezogen werden kann, ist die angenommene Verschiedenheit der Kleinode. Dieses letzte Mittel konnte aber auch bei uns erst dann in Anwendung kommen, als man anfing, Helme auf die Wappenschilde zu setzen. Einen gewissen Ausbildungsgrad der Heraldik bekundet auch schon die im 13. Jahrhundert vorkommende Tatsache, dass Glieder desselben Stammes verschiedene Wappen, je nach ihren Besitzungen oder Allianzen etc., führen konnten, – Nur so war es möglich, zu den Verschiedenheiten der bestehenden Wappen zu gelangen, und dies gibt uns zugleich Beweis von dem unendlichen Reichtum an heraldischen Mitteln, wenn wir bedenken, dass es mindestens 200.000 von einander verschiedene Wappen gibt. In meiner heraldischen Praxis sind mir unter vielleicht 80 bis 90.000 Wappen, die ich gesehen habe, noch nicht zwei (im Schild und Kleinod) völlig gleiche vorgekommen, trotzdem, dass sie vielleicht in den verschiedensten Gegenden der alten Welt entstanden waren.
Mit der Einführung heraldischer Unterscheidungsmittel war der erste Schritt zur Fortbildung des Wappenwesens geschehen. Nach dem Muster der Adelswappen, welche unstreitig die ersten waren, begannen bald auch Städte, namentlich Reichstädte sich bestimmter Wappen zu bedienen. Der Ursprung derselben ist also jünger als der der Adelswappen und ihr Sinn lässt sich aus ihren Bildern sehr häufig erkennen. Sie nahmen entweder das allgemeine Städtebild – eine Mauer mit Tor und Türmen – oder das Wappenbild ihrer Schutzherrschaft, also z.B. des Reiches überhaupt, oder ihres besonderen Landesherrn an, indem sie nicht selten das erstere allgemeine Bild durch Beigabe des letzteren, des schutzherrlichen Wappenbildes, unterscheidend kennzeichneten. Eine andere Gewohnheit brachte die Figur ihres Herren, des Kaisers, Herzoges, Bischofes, oder das Bild des Schutzpatrones ihrer Kirche und Stadt in das Siegel, beziehungsweise den Schild, oder auch, man wählte ein dem Namen entsprechendes redendes Wappenbild.
Die Menge der Städtewappen (resp. Siegel), in denen das Städtezeichen mit dem Wappen oder Wappenbild der Landesherrschaft gebeizeichnet erscheint, ist ziemlich groß. z.B. Hall im Hennegau (in Gold eine rote Burg, an deren Fuß der alte bayerisch-pfälzische Schild – wegen der früheren Herrschaft Bayern Hollands, Höchstadt (in Silber ein roter Burgturm mit dem bayerischen Weckenschildlein belegt), Lauf (in Rot eine zweitürmige silberne Burg, zwischen den Türmen der Schild der Stadt Nürnberg) usw. Die Gattungen der Städtewappen, welche das Wappen ihrer Schutzherrschaft ganz oder teilweise enthalten, sind gleichfalls sehr zahlreich; eine große Menge ehemaliger Reichsstädte führt den Reichsadler der ältesten Form mit einem Haupte. In den ältesten Siegeln ist derselbe oft ohne alles weitere Beizeichen, z.B. bei den Siegeln von Eßlingen, Heilbronn, Bopfingen, Reutlingen usw. Manche Reichsstädte haben den Adler angenommen, doch früher oder später Beizeichen in Farben oder Figuren hinzugefügt, so z.B. Schweinfurt führt den Adler silber in Blau, Frankfurt silber in Rot, Isny gold in Schwarz, seit 1488 mit einem silbernen Herzschild, darin ein blaues Hufeisen, Nürnberg hat einen Jungfrauenadler daraus gemacht usw. Der Landstädte mit dem ganzen oder teilweisen Wappen ihrer Herren sind sehr viele. So erscheint bei mecklenburgischen Städten der Stierkopf allein oder neben andern Bildern; die Stadt Strelitz führt das Wappen ihrer Gründer, der Herren von Dewitz. So führen viele württembergische Städte den württembergischen Schild mit den Hirschstangen mit oder ohne Beizeichen. In den Schilden vieler alt bayerischer Städte finden sich die blau-silbernen Wecken entweder einzeln oder auf Heroldsstücken. Was die Städte mit dem Bilde ihres Schutzheiligen im Siegel betrifft, so verweise ich auf das Siegel der Stadt Ingolstadt (s, bei den “Quellen”), oder auf das Wappen der Stadt Oehringen.
Der Städte mit redenden Wappen sind endlich ungemein viele. Ich erinnere z.B. an die Wappen von München (in Silber ein schwarzgekleideter Mönch), Rosenheim (in Rot eine silberne Rose), Aalen (in Rot ein silberner Aalfisch), Stuttgart (in Silber eine schwarze Stute) usf. Später noch als die Städtewappen mögen die Wappen der geistlichen Gemeinden, Bistümer, Klöster etc. und die Wappen der Zünfte entstanden sein. In den Siegeln der Bistümer finden wir in der Regel das Bild des Bischofs oder eines Heiligen, ebenso in den Siegeln der Klöster – später wurden diesen die jeweiligen Wappen ihrer Vorstände oder die Wappen der Stifter beigesetzt, wohl auch als Wappen ganz allein geführt. So z.B. führt das Erzbistum Mainz vom 14. Jahrhundert an einen roten Schild mit weißem Wagenrad, angeblich zur Erinnerung an den Bischof Willigis, welcher eines Wagners Sohn gewesen war. Das Erzbistum München-Freising, rsp. Bistum Freising, führt als Wappen in Silber einen rot gekrönten Mohrenkopf, Ursprünglich war es der Kopf des hl. Korbinian, Stifter des Bistums, und erst im 14. Jahrhundert wurde er in ein gekröntes Mohrenhaupt verwandelt.
Manche geistliche Fürsten haben Amtszeichen ihrer Würde in den Wappenschild aufgenommen, so z.B. führt das Bistum Eichstädt in Rot einen goldenen Bischofsstab mit silberner Fahne, Basel in Silber den Knopf eines schwarzen Bischofsstabs, Regensburg zwei silberne Schlüssel geschrägt in Rot. Das Erzbistum York in England hat gleiches Wappen wie das Bistum Regensburg, nur über den Schlüsseln noch eine goldene Krone, die Erzbischöfe von Dublin, Armagk und Kandelberg (Canterbury) führen im blauen Schilde das erzbischöfliche Pallium mit verschiedenen goldenen Kreuzen als Unterscheidungszeichen usf. Das Zeichen des Kreuzes ist selbsterklärlich häufig als Wappenbild der geistlichen Würden angenommen worden; dasselbe führen z.B. schwarz in Silber das Erzbistum Köln, rot in Silber das Erzbistum Trier, silber in Blau das Bistum Speyer, gold in Rot das Bistum Paderborn usw.
Ähnliche Beschaffenheit hat es auch mit den Wappen der Abteien und Klöster, nur dass hier eine Ausbildung der Heraldik noch weniger zu bemerken ist. Gewisse Orden, wie Karmeliten, Franziskaner, Jesuiten u.a., haben in allen ihren Pflanzschulen und Ablegern dieselben Siegelbilder, z.B. die Jesuiten den Namenszug Ieaum badeo aaleatorem innerhalb eines Flammenscheines. Andere Klöster haben die Wappen ihrer Stifter angenommen, z.B. Inderstorf den eckig gezogenen goldenen Balken in Blau als angebliches Wappen der Pfalzgrafen von Scheiern, Andechs das Wappen der Grafen von Andechs und Meran; manche haben die Namenspatrone ihrer Kirchen als Wappenbild, z.B. die Fürstabtei Kempten das Brustbild der hl. Hildegard. Manche endlich haben sprechende Wappen, z.B. die Reichsabtei Ochsenhausen (Schwaben) in Gold einen aus einem roten Haufe hervorschreitenden schwarzen Ochsen, das Kloster Baumburg (Oberbayern) in Rot eine zweitürmige silberne Burg, hinter welcher ein goldener Baum hervorkommt. Wappen weltlicher Vereine oder Gesellschaften finden sich auch schon in früher Zeit, z.B. das Wappen der Zunft zum grünen Esel in Ravensburg : in Silber ein grüner Esel; das der adeligen Gesellschaft zur Katze in Konstanz: in Blau eine gekrönte silberne Katze; ebenso der adeligen Zunft zum Distelzwang in Bern: gespalten von Silber und Silber, vorne ein Mannskopf mit über gezogener roter Tarnkappe, hinten ein grüner Zweig, darauf ein Distelfink sitzend. Das Wappen der adeligen Gesellschaft zu Lindau, “Sünfzen” genannt, hatte den Reichsadler mit einem Schilde auf der Brust, welcher in Silber eine schwarze Spitze und darin einen goldenen Röhrbrunnen zeigte.
Hierher sind auch zu zählen die Schilde und Fahnen der Turniergesellschaften, z.B. im Steinbock, im Wind, im Wolff, im Bracken ) usw., welche alle die genannten sprechenden Wappenbilder führten. Eine weitere Klasse dieser weltlichen Vereinswappen sind die der Hochschulen oder Universitäten. Ihre Heraldik ist noch nicht sehr fixiert, da die meisten eigentlich nur Siegel führen, in denen neben dem Bilde des Stifters oder Schutzheiligen etwa ein Wappenschild erscheint, doch lässt sich als allgemeines Wappenbild das Buch wohl annehmen, wie denn solches die Hochschulen Ingolstadt (München), Oxford, London, Cambridge, Basel mit oder ohne andere Insignien führen.
Gelehrte Vereine, historische Gesellschaften usw. führen auch zuweilen Wappen, manche derselben sind gut heraldisch, andere schwülstig im Stil und überladen mit sinnreichen Emblemen. Unter die bessern Beispiele gehören z.B. das Wappen der Society of antiquaries zu London, welches den Georgenschild (in Silber ein rotes Kreuz), in der Mitte mit der englischen Königskrone belegt, zeigt; oder das Wappen des historischen Vereines für Oberbayern, welches unter einem von Blau und Silber gespaltenen Schildshaupte in Rot drei silberne Schildlein und einen Engel als Schildhalter zeigt.
Auch Handwerkszünfte bedienten sich schon frühzeitig der Siegel, manche haben sogar eigene Wappen und Wappenvermehrungen erhalten, z.B. die Baker und Kupferschmiede in München, welche ihren besonderen Zunftschild auf der Brust des Reichsadlers führen. Von den Webern in Augsburg geht die Sage, dass sie ihren Schild (von Rot und Gold geviertet) in der Hunnenschlacht am Lechfeld erobert hätten; die Sage von der erfrornen Schlange, welche, am Feuer eines Schmiedes erwärmt, diesen aus Dankbarkeit gebissen habe, soll Veranlassung gegeben haben, dass die Schmiede neben Hammer und Zange eine Schlange in ihrem Schilde führen, Im Allgemeinen aber darf man annehmen, dass die Zünfte sich begnügten, ein Embleme aus ihren vorzüglicheren, kennzeichnenden Werkzeugen zu bilden.
Zum Schlusse dieses Abschnittes glaube ich noch der bürgerlichen Wappen erwähnen zu müssen, und sage, dass eigentliche Wappen von freien Bürgern wohl etwas später angenommen worden seien als vom niederen Adel; dagegen ist nicht unwahrscheinlich, dass die sogenannten Hausmarken, welche später in Schilde und Wappen übergingen, ebenso frühzeitig, wenn nicht noch früher, als Wappen überhaupt gebraucht worden seien. Viele adlige Geschlechter müssen den Ursprung ihrer Wappenbilder in diesen Hausmarken suchen, ja einige Gruppen von Adelswappen, z.B. ein großer Teil der polnischen, dürften unbedingt ihre Figuren aus diesen Marken herausgebildet haben. Ich werde bei der Charakteristik der Nationalheraldik weiter darüber sprechen.
Quellen der Heraldik.
So unendlich verschieden die Anwendung der Wappen ist, so unendlich viele sind die Quellen der Heraldik. Man kann kaum eine Kirche, einen Leichenacker durchwandern, ohne Wappen zu sehen; man braucht sich nicht viele Mühe zu geben, um an Häusern, Toren, Fenstern, Möbeln, Geräten, an Bedienten, Kutschen, Pferdgeschirren Wappen zu entdecken, man kann kaum in das Zimmer eines Bürgers treten, ohne sogleich “die Familienwappen” unter Glas und Rahme entdecken zu müssen, man darf nicht ein Dutzend Bilder, Kupferstiche, Holzschnitte oder Bücher durchblättern, ohne auf Wappen zu stoßen, ja es wäre vergebliche Mühe, den Primaner zu suchen, der nicht heimlich oder offen eine Wappensiegelsammlung hätte. Wollte man nun gar alle Münzen, Wappenbücher, Dekorationen u. dgl. noch dazu zählen, so wäre wahrlich den Wappen in unseren Tagen nicht mehr zu entfliehen.
Wenn nun auch behauptet werden kann, dass dem wahren Heraldiker auf seinen Wegen nicht leicht ein Wappen entgehe, so wird er doch in hundert Fällen kaum einmal weitere Notiz davon nehmen, Wie jeden Fachmann, so wird auch ihn nur das Seltene, das Außergewöhnliche interessieren. Alles selten und verewigungswürdig zu finden, ist ein krankhafter Zustand, der baldigst überwunden werden muss, wenn man Ersprießliches zu Wege bringen will.
Es gibt demnach in der Heraldik Quellen, aus denen man Etwas lernen kann, und Quellen von untergeordnetem Range, an denen man sehr häufig nur das lernen kann, was nicht sein sollte. Meiner Erfahrung nach gehören zu den Quellen, aus denen man die Heraldik lernen kann: die Siegel, Denkmäler, Münzen, Fahnen, Stamm- und Wappenbücher, Urkunden heraldisch genealogischen Inhaltes, z.B. Adels- und Wappenbriefe, Sippschaftsbriefe, endlich Gegenstände des Gewerbefleißes – dies Alles jedoch wieder von sehr verschiedenem Werte, je nachdem es in einer Zeit entstand, die mehr oder weniger nahe oder fern dem lebendigen Dasein der echten Heraldik stand. Ich werde diese Quellen einzeln näher ins Auge fassen.
I. Siegel.
Auf den oben gegebenen Begriff von Siegel mich beziehend, bemerke ich, dass es, abgesehen von Stoff und Größe derselben, für den Heraldiker nur dreierlei Siegelgattungen gebe.
Diese sind:
- Siegel, welche nur Figuren, z.B. Kaiser, Bischöfe, Heilige, Reiter ohne heraldische Beigabe enthalten, z.B. hier das Siegel des Kapitels zu Passau um 1200 (II. 13.) mit der liegenden Figur des hl. Stephan in einer Tracht, welche Anklänge an die klassisch-römische zeigt, und der Umschrift: + SCS. STEPHAN9 E. THOM… PATRONI CAPLI: PATAVIEN., der Abtei St. Gallen (II. 12.), ungefähr aus dem Jahre 1200, mit der Umschrift; + S. CONVENTUS. MONASTERII. SANCTI. GALLI und der Vorstellung des hl. Gallus, Abtes, wie er sitzend dem vor ihm stehenden Bären ein Brot abnimmt. Derlei Siegel sind für die Heraldik nur insofern brauchbar, als man daraus höchstens die charakteristische Form eines Stuhles, Turmes, Bischofstabes, Schlüssels u. dgl. entnehmen kann.
- Siegel, welche neben den Figuren auch heraldische Bilder, z.B. Schilde, Wappenhelme etc. enthalten, z.B. das Siegel der Stadt Ingolstadt aus dem Ende des 13. Jahrhunderts mit der Umschrift: – SIGILLVM. CIVIVM. DE. INGOLSTAT. Dasselbe (II. 14) enthält im Siegelfeld mit der Umschrift: SANCTUS MAVRICIVS, die Figur des hl. Ritters Moriz stehend, der in der Rechten eine Fahne hält, mit der Linken aber auf den Schild der Stadt Ingolstadt mit dem Panther gestützt ist. Hierher gehört z.B. auch das Siegel des Bischofs Nikodemus von Freising (II. 15), eines geborenen Herrn von Bern oder von der Leiter (de la Scala) vom J. 1440 mit der Umschrift: sigilium. nicodemi. epi. frisigenius. und dem unter einem gotischen Thronhimmel sitzenden Bischof, zu jeder Seite desselben ein Wappenschild, und zwar rechts der von Freising (in Silber ein rotgekrönter Mohrenkopf), links der v.d. Leiter (in Rot eine silberne Leiter). Desgleichen gehören hierher die vielen Reitersiegel, bei denen der Reiter einen Schild mit Wappenbild oder einen Helm mit Kleinod enthält. Ich gebe ein sehr spätes Beispiel von einem Reitersiegel, das des Landgrafen Heffo von Leiningen aus dem J. 1457 (II. 13) mit der links gekehrten Figur des Landgrafen, der einen Spangenhelm mit Decken und dem leiningen’schen Kleinod (Lindenbaum) trägt und den Schild mit den drei Adlern vor die Brust hält. Die Umschrift ist: von. gottes. gnaden. heffe. landgrafe. zu. lyninigen.
- Siegel, deren Hauptbild eine heraldische Figur ist oder die ein mehr oder minder vollständiges Wappen enthalten. Diese Siegel sind die eigentlichen Wappensiegel. Da sie bei dem niederen Adel vom 13. Jahrhundert an fast ausschließlich in Gebrauch waren, so geben sie sowohl wegen ihrer Menge als ‘ihres ‘Inhalts “eine der wichtigsten Quellen der Heraldik.
Ich werde nun, das angeführte System beibehaltend, von jeder dieser Gattungen der IV. Reihe ein Beispiel vor Augen legen:
- Siegel, welche das Wappenbild allein auf dem Siegelgrunde enthalten, z.B. das Siegel der Stadt Wasserburg am Inn (III. 17) aus dem Jahre 1292 mit der Umschrift: + SIGILLVM. CIVITATIS. (sic). IN. WAZZERBVRHC (sic). Im Siegelfeld der gekrönte wasserburger Löwe (rot in Silber). Ein anderes Beispiel dieser Art ist das Siegel der Stadt Kufstein, Tirol, (III. 20) vom J. 1356. Dasselbe nt rund und hat innerhalb der Umschrift: + S. CIVIUM. IN. CHVFSTAIN. die Wappenbilder (nicht das Wappen) dieser Stadt: aus Wellen hervorragend ein Felsberg, auf dem eine Kufe steht. Das Siegel der Stadt Lindau (III. 18) um 1300 mit der Umschrift: + SIGILLVM: CIVITATIS: LINDAVGENSIS, und einem prachtvollen heraldischen Lindenbanm im Siegelfeld, an dessen Wurzeln (als Ausfüllungsfiguren) zwei Vögel stehen. Ferner das Siegel Rudigers von Manesse (III. 19), züricher Adels aus dem J. 1328, mit dem Ritterschlag und der Umschrift: + S. RVEDGERI. MANESSEN. MILITIS. Ein weiteres Beispiel ist das prachtvoll gearbeitete Siegel der Stadt Rapperswyl am Zürichersee aus dem J. 1380 (lll, 21) mit der Umschrift: + S: CIVITATIS: IN: RAPRESWIL: QVAM: REFORMAVIT: RVDOLFFVS: DVX: AVSTRIE. Das Siegelfeld zeigt die Stadt Rapperswyl mit der Brücke und der Stadt gegenüber einen Turm, aus welchem das Brustbild Herzog Rudolfs von Habsburg hervorwächst. Zwischen beiden ist das vollständige Wappen Österreichs mit Schild, Helm und Kleinod. Auf einer Zinne der Stadtmauer steckt das Fähnlein von Rapperswyl mit den drei Rosen und darüber schwebt ein Zettel mit den Worten NAT9 (natus) DE HABSPG.
- Siegel, welche das Wappenbild in einem Schilde enthalten, z.B. das Siegel der Stadt München (III. 22) vom J. 1308 mit der Umschrift: + S. TESTIMONII. CIVITATIS. MONACENSIS. Im Siegelgrunde steht ein Dreieckschild, welcher die Wappenfigur, den Mönch mit übergezogener Gugel, die rechte Hand zum Schwur erhoben, mit der linken Hand ein geschlossenes Buch haltend, zeigt. So das Siegel Herrn Sigmunds von Geroldseck, wasgauer Adels, vom J. 1265 (IV. 23), rund mit dreieckigem mit Schindeln besäten Schilde, darin, ein gekrönter Löwe (rot in Silber, Schindeln blau), und der Umschrift: * S. SIMVNDI. DE. GEROLTESECKE. Hierher gehört auch das Siegel eines Grafen von Oettingen (IV. 27) mit der Umschrift: + SIGILLVM COMITIS. DE. OTINGEH aus dem J. 1220, welches innen einen Schild, kongruierend mit der Siegelform, enthält. Der (blaue) Schild hat eine Einfassung von Eisenhütlein oder Pelzwerk (rot und gold) und darüber gezogen einen (silbernen) Schragen.
Es gibt auch, viereckige Siegel, welche hierher gerechnet werden müssen, insofern das Siegelfeld selbst eine Schildesform, die viereckige oder Bannerform vorstellen kann. Derartige Siegel sind z.B. das Siegel Rudolfs v. Eberstorff 1311 mit einem Schrägbalken, darin drei Adler (Hanthaler Recensus Tab. XXX), ingleichen des Rudolf v. Lichtenstein 1340 mit einem Schrägbalken (Duellius III. 126. N51).
Zu dieser Gattung können auch jene Siegel gerechnet werden, bei denen die Form des Siegelfeldes, entsprechend der kongruenten Form des Siegels selbst, die Gestalt eines heraldischen Schildes annimmt, z.B. das dreieckige Siegel ulrichs v. Ramschwag (IV. 28) vom J. 1280 mit der Umschrift: + SIGILLVM ULRICI MILITIS DE RAMENSWACH, welches im dreieckschildigen Siegelgrunde zwei gekrönte vorwärts sehende Löwen übereinander, schreitend darstellt.
- Siegel, welche den Wappenhelm oder den Helmschmuck allein enthalten. Derlei Siegel sind z.B. das runde Siegel des Friedrich von Eisenhofen (IV. 26), bayerischen Adels, vom J. 1352, mit der Umschrift: + S. FRIDRICI. AEWSNHOVAERI; im Siegelfeld ein Kübelhelm mit Decke und darauf als Kleinod eine Schafschere. Weiter das Siegel eines von Seon (IV. 25), schweizerischen Adels, aus dem J. 1369, welches einen vorwärtsgekehrten Kübelhelm mit Decken und auf diesem als Kleinod einen Hut zeigt, welcher in eine schlanke Spitze mit Knopf ausgeht. Die Umschrift lautet: +*S* IOHANIS.DE.SEON. Ein Doppelsiegel, das auf beiden Seiten den Kleinodhelm zeigt, ist z.B. das des Johann v. Hoheneck 1391 bei Duellius I. 195. CCLXXIX. Ebenso gehört hierher das Siegel des Ritters Gottfried Müllner, Schweiz (IV. 24), vom J. 1354. Dasselbe ist rund, und hat innerhalb der Umschrift: +S9.GOTFRIEDI.DCI. (dicti) MVLNER, einen Kübelhelm mit Decke und ein Mühlrad als Kleinod. Als Ausfüllungsfiguren sind der nebenangesetzte Vogel und die Dame zu betrachten.
- Siegel, welche ein vollständiges Wappen enthalten, z.B. das Siegel des Grafen Johann von Werdenberg und Garganz (IV. 30), aus dem J. 1369, mit dem Wappenschild, Helm und Kleinod der Werdenberge (in Rot eine silberne Kirchenfahne und auf dem Helm eine rote Bischofsmütze mit silbernen Ballen) und der Umschrift: + S. COMITIS. IOHIS. N. W. DEBG. ET. SARGAS; das Siegel des Schenken von Dobera (Böhmen), aus dem J. 1365 (IV. 29), mit der Umschrift: + S. HAENRICI. PINCERNE. DE. DOBRA. Im Siegelfeld ein geschachter Schild (schräggestellt), darauf ein Kübelhelm mit geschachten Hörnern, an denen unten natürliche Ochsenohren sich zeigen. Hierher sind auch die, gleichwohl seltenen, Siegel zu zählen, welche auf der Vorderseite den Helm mit Kleinod, auf der Rückseite aber den Schild, oder umgekehrt, enthalten, z.B. das Siegel eines Wickart 1347 (Duellius II. 183, N. CV), Werner Schenk 1348 (ib. 184. N. CXIII), Nicolai Bedengaet 1360 (ibidem III.127. N. 67), des Johann Grüber 1415 (ib. 128. N. 84), Öfters kommen diejenigen Siegel vor, welche vorne ein ganzes Wappen oder eine Figur, als Gegensiegel aber nur einen Schild enthalten, z.B. von Klosterneuburg 1428 (Hueber, Austria illustrata tab. XXIII. 3), Rüdiger v. Stahrenberg 1439 (ib. XXV. 11 u. XXIX 10). Ebendaselbst auch ein Reitersiegel des Wolfgang von Walsee 1459, welches als Gegensiegel Helm und Kleinod der Walsee zeigt. Bei Duellius I. 194. CCLXII ist ein Siegel Friedrichs v. Walsee hierher bezüglich.
Von eigentlichen Wappensiegeln gibt es geradezu unendlich viele Muster, und ich erwähne hier nur noch, dass für die genaue Bestimmung der heraldischen Formen in gewissen Zeiten auch das Datum der Urkunde, an welcher ein Wappensiegel hängt, von hoher Bedeutung ist; insbesondere sind diejenigen Wappensiegel der genauesten Aufzeichnung wert, welche die Jahreszahl ihres Entstehens in sich tragen, z.B. hier das Siegel Jakobs vom Thurn, bayerischen Adels (IV. 31), mit dem thurn’schen Wappen (im Schild ein Sparren mit drei, 1. 2., Wecken belegt – in Farben: Feld rot, Sparren silber, Wecken schwarz – auf dem Helm ein Rüdenrumpf) und einem Band mit den Worten: Jakob Turner 1448.
Einige Beachtung verdient auch die Farbe der Siegel, rsp. des Wachses, Lackes usw., indem uns deren sehr verschiedene begegnen. Die meisten Siegel des niederen Adels sind bis Mitte des 14. Jahrhunderts braun oder grau, später grün bis etwa zum Ende des 16. Jahrhunderts und dann rot. Ausnahmen davon sind bis zu dieser Zeit selten und haben irgendeinen sichern Grund, obwohl man von mancher Seite darauf Nichts halten will. Gewiss ist, dass vom 14. bis 16. Jahrhundert Beispiele von Verleihung des Vorrechtes, mit rotem Wachs zu siegeln, genug vorhanden sind. So lange aber irgendetwas ein Vorrecht ist, kann sich nicht Jeder desselben bedienen.
Es ist wohl mehr als bloßer Zufall, dass z.B. an einem Familienvertrag vom 5. April 1601 die beteiligten Glieder in ganz verschiedenen Farben siegeln, nämlich:
- Hans Sigmund Nothaft von Wernberg siegelt schwarz ;
- Kristof Ulrich Elsenhamer zu Wolnzach siegelt rot;
- Alexander Reisacher zum Schielhof und Kirchdorf siegelt braun;
- Sigmund Freiherr zum Thurn siegelt rot;
- Karl Khärgl zu Furth und Siespach siegelt rot;
- Kriftof von Seyboltsdorf siegelt grün;
- Eiriacus von Preysing -Offenstetten siegelt rot und ebenso der fürstlich bayerische Rath Dr. Leonhard Zindeckher.
Von diesen Geschlechtern gehörten die Reisacher, Kärgl, Elsenhamer nicht zum Turnieradel, während die Seyboltsdorf ebenso gut als die Nothaft und Thurn dazu gezählt wurden, der Doktor Zindeckher gehörte aber gar nicht zum Adel, und es lässt sich die verschiedenfarbige Siegelfertigung wohl nicht anders erklären, als dass (wie wir von Thurn gewiss wissen) eben ein Privilegium, rot zu siegeln, bei den einzelnen Familien bestanden habe oder angemaßt worden sei.
Zweierlei Farben an einem Siegel kommen ebenfalls vor, z.B. auf einem Reitersiegel des Grafen Eduard von Savoyen vom J. 1324, wo das Hauptsiegel in grünem, das Rücksiegel in rotem Wachs sich zeigt.
Andere Farben als die bezeichneten finden sich selten. Ein ganz weißes altes Siegel habe ich noch nicht gesehen, obwohl es deren geben soll, dagegen habe ich blaue Wachssiegel gesehen, und Melly gibt den Wappenbrief des Marktes Mödling vom 24. Januar 1458, in welchem diesem Markte auch erlaubt wird, “Sigel vnd Bedtschaden mit plobem Wachs” zu geben.
Bei Benutzung der Siegel als Quellen der Heraldik muss es vor Allem wünschenswert bleiben, womöglich solche Siegel beizubringen, welche noch an ihren betreffenden Briefen hängen. Es kann aber auch unter allen Umständen nur zu empfehlen sein, bei solcher Gelegenheit die Urkunde selbst durchzulesen, namentlich diejenigen Stellen, in welchen von den Ausstellern und Siegelfertigern, Zeugen usw. die Rede ist, sich genau zu besehen. Allerdings wird dem Geübten unter hunderten von Urkunden kaum eine etwas Auffallendes, Bemerkenswertes in dieser Beziehung bieten, aber wenn dieser Fall dennoch eintritt, so ist die Mühe gut gelohnt. Ein Beispiel, dessen Merkwürdigkeit in dieser Beziehung wohl kaum übertroffen werden wird, gibt uns eine Urkunde des Klosters Gars vom 21. Januar 1375 , in welcher Thomas der Leuzendorfer seine Ansprüche auf ein Gut zu Wolfsegg seinem Bruder Albrecht Lenzendorfer, Propst zu Gars, überlässt. Am Ende des Briefes steht wörtlich folgende Siegelfertigung:
“versiegelten mit meins obgenanten Tomas des Leuzendorffr Insiegel darauf jetz und gegraben ist Thomas Schenckh ob ich das fürbas vercherät und darauf grub mit rechten Zunamen Leuzendorfer das fol in an (ohne) schaden sein.”
Aus der Urkunde selbst geht Nichts weiter hervor, aber es scheint, dass das Siegel ursprünglich seinem Stiefvater angehört und er es von ihm geerbt habe. Wer würde nun aus diesem Siegel, wenn er nur die Umschrift ohne die Urkunde selbst las, den wahren Namen des Sieglers gefunden haben, und wäre man nicht berechtigt, ohne den Wortlaut des Briefes zu kennen, an eine absichtliche Fälschung zu glauben?
Eine andere für die Heraldik außerordentlich wichtige Urkunde, deren Original ich im kgl. Hausarchiv zu München befindet, gebe ich in nachfolgendem Auszug. Ich werde weiter unten noch näher darauf zurück kommen, und bemerke hier nur, dass der Brief selbst, obwohl weder Wappen- noch Adelsbrief, dennoch vorherrschend heraldischen Inhaltes sei.
“Heinrich v.g.g. Pfalzgrave zu Reyn vnd Herczog in Bayern veriehen……. daz ez dar zu chom daz der Erfam herre Erzbischof Friedrich von Salzburch …… an ainem tail und der edel man Friedrich von Torring an dem andern tail gingen hinder di erbergen Läut Wernher den Grans, Ruegern von Radekk, Ekkarten von Laybentz, Heinrich von Seiboltsdorf und Heinrich von Lainpoting, aller der chrieg die zwischen in waren…. und da di selben erbärg laüt woldn darüber sprechen, do chom dar under ain stos, daz der Torringer verlos sein altes Insigel, dar an was engraben sein schilt ond gab her für ain neues Insigel da sien Helm was engraben, das wolt der Erzbischof ….. nicht für vol nemen wir gäben dann darüber vnfer haut veft, daz im ond seinem goßhaws di Andrang des Insigels unschedlich wär gegen dem Toringr ond gegen sinen erben ….. daromb habn wir, dazfelb new Insigl bestätigt ….. und gebn darübr diesen brief verstgelten ….. das ist gebn ze Purchhousen dreyzenhundert Jar und darnach in dem acht und zwaintzigistn Jar an sand Barnabstag.”
Unter Berücksichtigung aller Einzelheiten und Merkmale nun sind Siegel eine der hervorragendsten, sichersten Quellen der Heraldik, aber es muss noch hinzugefügt werden, dass die Brauchbarkeit und der Wert der Siegel als Quellen abnimmt, je weiter ihr Ursprung von den echt heraldischen Zeiten sich entfernt. Sehr selten ist ein Siegel des 17. und 18. Jahrhunderts seinen Formen nach, noch seltener aber seiner inneren Zusammenstellung halber von Bedeutung. Die Willkür der Wappenherren und Siegelstecher nahm in demselben Verhältnis zu, als das Verständnis der wahren Heraldik abnahm. Man darf mit dem Ende des 16. Jahrhunderts getrost aufhören, Siegel als Quellen der Heraldik zu sammeln, denn man wird kaum unter tausenden eines treffen, das sich Aufhebens wert zeigte. Nur bei fürstlichen Siegeln lässt sich längere Zeit eine gewisse Solidität des Stiles und der Arbeit herausfinden, und es finden sich noch im 18. Jahrhundert derartige Siegel, die gut genannt werden können, so z.B. ein Siegel Kaiser Josef’s II., das im inneren Reif der Krone den Namen des Künstlers und das Datum der Arbeit: B. Schega. MDCCLXV enthält. In der Regel sind aber unsere Sammlungen von modernen Siegeln kaum mehr als Siegellacksammlungen. Die nächst wichtigsten Quellen der Heraldik sind:
II. Denkmäler,
d.h. Produkte der Kunst zur Verewigung irgendeines Ereignisses, z.B. Grabsteine, Grenzsäulen, Totenschilde, Erinnerungstafeln an den Bau irgendeines Hauses, einer Kirche, Brücke etc. Auf diesen Denkmälern findet sich vom Ende des 12. Jahrhunderts an nicht selten, vom Ende des 13. Jahrhunderts an aber sehr häufig das Wappen des betreffenden Toten oder des Bauherrn, Nachbarn usw.
Weitaus die meisten dieser Denkmäler enthalten eine Jahreszahl und sind mit dieser Jahreszahl gleichzeitig, dennoch aber darf man nicht bona, fide Alles für bare Münze nehmen, denn nicht selten sind derartige Denkmäler erst hundert und mehr Jahre später, als die Jahreszahl besagt, ausgeführt worden. So sind z.B. in sehr vielen bayerischen Klöstern, wie Ebersberg, Rott, Attl, Seeon u.a. zu Ende des 15. Jahrhunderts Grabsteine der Stifter mit Trachten, Inschriften, Jahreszahlen usf. gefertigt worden, welche der damaligen Zeit eigen und dem Zeitalter der Stifter selbst nicht eigen waren. Mit welcher Gläubigkeit werden nicht in den Monumentis boicis diese und derlei Denkmäler als die ächten alten Grabsteine der Stifter abgebildet und erklärt! Mit welcher Sicherheit erzählt nicht Wiguläus Hund, ein sonst gelehrter Mann, voce Hertzhauser: “Dieser Gottfried Hertzhauser hat ein gar alten Stein in der Mauer zu Unterstorff, darauf steht Herr Gottfried Ritter + Anno 1172. Der Schild wie Auer von Brennberg, aber ein anderes helmklainot, nämlich auf dem helm aine Kron, darin zwey rote Hörner” usf. Welcher Heraldiker wird nicht mit Erstaunen die Beschreibung eines so alten Grabsteines, mit einem Wappen des niederen Adels, mit gekröntem Helm usw. lesen, und nicht vor Eifer brennen, dies merkwürdige Stück zu sehen? So war’s auch mir. Mit unbeschretblicher Ungeduld legte ich die 4 Meilen von München nach Inderstorf zurück, stürzte sogleich in den alten Kreuzgang und fand dort wirklich den gesuchten Stein. Wie ward aber meine Einbildung zu Schanden, als ich auf diesem Stein ein Wappen im Stile der letzten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts (allerdings prachtvoll gearbeitet) fand, und dabei auf dem Steine wörtlich las: “Da.ligt.begraben. H. Gotfrid. || von. Hertzhausen. Ritter. Vn. in || ist. Gstorben. Anno Dvi. m. || r.l. rrii. Dem. Got. Gnad.”
Das hatte der gute Hund an mir verschuldet, und ich muss gestehen, ich konnte seit jener Zeit kein rechtes Zutrauen zu seinen Beschreibungen und Angaben von Denkmälern mehr fassen. Hund war aber um zweihundert Jahre näher an der alten Heraldik als die Herausgeber der Mon. boica, wie sollte man also diesen einen derartigen Verstoß zum Übel rechnen! Hat man ja doch noch vor 25 Jahren in München historische Wandgemälde angebracht, an denen eben gerade die kunsthistorische Seite, Trachten, Möbel, Waffen usw. die schwächste ist.
Abgesehen nun von derartigen “Missverständnissen”, welche jedoch von Seite eines Kenners bei selbst eigener Anschauung des Originales unmöglich werden dürften, bietet diese Gattung von Denkmälern eine der vorzüglichsten Quellen der Heraldik. Wir besitzen davon in Süddeutschland, namentlich in Gegenden, die von den Schweden nicht verheert wurden, z.B. in Tirol, in Bayern jenseits des Inns, im Salzburgischen eine solche Menge der interessantesten Denkmäler in Kirchen und in Kreuzgängen jetziger und ehemaliger Klöster, dass der Born der Forschung aus denselben geradezu unerschöpflich genannt werden muss. Aber nicht bloß für die künstlerische Seite der Heraldik finden wir in diesen Denkmälern die reichste Fülle von Mustern aller Jahrhunderte, auch für die Regeln der Heraldik, für die Gattungen, die Vereinigung und den Gebrauch der Wappen und Wappenbilder, der Ahnenschilde, der gestürzten Wappen usw. lassen sich die interessantesten Beispiele ausziehen.
Zu den eigentlichen Denkmälern können noch die alten Glasgemälde und die Totenschilde gerechnet werden; letztere, meist aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammend, sind entweder aus Holz geschnitzt und bemalt, oder bloß flach gemalt, und enthalten das Wappen des Verstorbenen mit einer Umschrift, welche Namen und Todestag gleich Grabsteinen enthält. Sehr schöne geschnitzte derartige Scheiben, auf welchen vollständige Wappen mit Helmen und Decken etc. sich zeigen, sind oder waren vielmehr in unterer Frauenkirche dahier zu sehen; desgleichen enthält die Frauenkirche zu Nürnberg, der Dom zu Würzburg und die Bartholomäuskirche in Frankfurt geschnitzte Totenschilde; an letzterem Ort haben die Helme keine Decken. Gemalte Totenschilde finden sich in vielen Kirchen Nürnbergs; auch in Altbayern war diese Sitte der flach gemalten Totenschilde bekannt, wie die vielen derartigen Schilde der Familie v. Bart in Petenbach beweisen können.
An heraldischen Glasgemälden sind die Kirchen in Nürnberg, der Dom in Regensburg, die Kapelle in Blutenburg, der Nonnberg in Salzburg, die Kirche zu Gauting usw. sowie auch die Sammlung des bayerischen Nationalmuseums sehr reich. Die Kirchen in England sind wegen ihrer alten stained glasses bekannt, und namentlich besitzt die Kathedrale zu York einen Reichtum davon.
III. Urkunden
sind sehr häufig gute Quellen der Heraldik, darunter sind die Wappen- und Adelsbriefe bis Ende des 15. Jahrhunderts die brauchbarsten. Nach dem Schluss des 16. Jahrhunderts ist aus diesen Briefen wenig Gutes mehr zu ziehen, da der Stil der Zeichnungen und die Blasonierung allmählich schlechter werden, abgesehen von den vielen direkten Verstößen gegen das Wesen und die Wahrhaftigkeit der Heraldik. Aber auch andere Urkunden, z.B. genealogischen Inhalts, können entweder durch den Wortlaut selbst oder durch Zusammenhalt desselben mit den anhängenden Siegeln und andern Denkmälern für die Heraldik von hohem Werte werden. Der innere Zusammenhang der Genealogie und Heraldik ist für den Kenner ohnedies festgestellt, und ein wahrer Genealogist wird sich den Namen eines Geschlechtes nie ohne eine Vergegenwärtigung des betreffenden Wappens vorführen, ebenso wie der wahre Heraldiker sich kein Wappen wird vergegenwärtigen können, ohne nicht zugleich an den Namen des Wappenherrn zu denken.
Ein Wappen, dessen Namen nicht bekannt ist, kann höchstens einen kunstgeschichtlichen Wert haben, und eine Genealogie, bei der die Identität des Schildes und der Familie nicht durch alle Generationen erwiesen ist, hat gleichfalls keinen praktischen Wert. Der Mangel an hinreichenden heraldischen Kenntnissen hat schon manchen Genealogen verleitet, eine Stammreihe bloß der Namensähnlichkeit wegen für konstatiert zu halten und zu erklären.
Sippschaftsbriefe geben nicht selten den besten Aufschluss, warum verschiedene Geschlechter gleiche Wappen führen. So z.B. gibt Eberhard von Widersperch 1323 seinem lieben Oheim Herrn Ott von Greiffenberg und dessen Erben seinen Schild, Helm und Kleinod gar und gänzlich, “wann (dieweil) er vnd syn erben von rechter Syppe vnd Erbschaft meinen Schildt vnd helm billich fürent”.
Es werden demnach Urkunden, ohne geradezu heraldischen Inhalts zu sein, dennoch sehr häufig für die Heraldik gute Dienste leisten, wenn sie mit andern sichern oder zweifelhaften Angaben zusammen gehalten werden.
Aber nicht bloß spezifische Urkunden geben Quellen der Heraldik ab, sondern auch weitergehende und umfassendere Chroniken, namentlich wenn darin Beschreibung von fürstlichen und adligen Hochzeiten, Turnieren, Fastnachtsrennen, Leichenbegängnissen, Schlachten, Fehden, Krönungen, Reichstagen usw. ausführlicher gesprochen wird, weil dabei gar viel von Wappenrecht und Brauch zu finden ist.
Ältere Familienchroniken verdienen besondere Beachtung. Wegen der vielen Fabeln über den Ursprung der Familien können aber derartige Produkte aus dem 17. und 18. Jahrhundert kaum mehr in Anschlag gebracht werden. Erst in neuester Zeit hat man wieder angefangen, gründlich zu Werke zu gehen und den Tribut der Eitelkeit in diesem Betreff zu schmälern begonnen.
Für ältere Blasonierung sind die Gedichte der Minnesänger, Suwenwirth’s u.a., auf die ich in dem betreffenden Abschnitt zurückkommen werde, von besonderem Interesse.
Überhaupt lässt sich aus geschriebenen und gedruckten Urkunden für unseren Zweck sehr viel entnehmen, es erfordert aber die richtige Benutzung dieser Stoffe womöglich noch mehr Kritik, als die Ausbeutung bildlicher Denkmäler.
Ich rechne zu den heraldischen Urkunden weiter die sogenannten Stammbücher, welche von Mitte des 16. bis Ende des 17. Jahrhunderts Mode waren. Sie enthalten die Wappen, Namensunterschriften und Zeitangaben der Verwandten, Freunde und Studiengenossen des betreffenden Besitzers, und geben insofern authentica. Dabei ist aber nicht zu übersehen, dass trotz der eigenhändigen Unterschrift eines Wappenherrn nicht selten die betreffenden Wappen mancherlei Unrichtigkeit enthalten, und hieran mag wohl die fabrikmäßige Anfertigung dieser Wappen durch die Künstler selbst Schuld tragen. Derartige Wappenmaler hielten sich an den Hochschulen, bei den Reichstagen etc. und wo überhaupt Erwerb zu hoffen war, auf und malten schnell und praktisch, nicht immer aber ganz gewissenhaft die verlangten Wappen in die vorgelegten Bücher. So war z.B. Marx Kol 1587 im Bad Liebenzell als Wappenmaler, und Israel Element in derselben Weise beim Reichstag zu Regensburg 1663-95, wie ich aus ihren Unterschriften in mehreren Originalstammbüchern entnommen habe. Im vorigen Jahrhundert verschwindet der Gebrauch dieser Stammbücher gänzlich und erst in der neuesten Zeit hat der Adel wieder angefangen, dieser Sitte zu huldigen.
Noch eine Art heraldischer Urkunden sind die sogenannten Proben oder Ahnentafeln zum Zwecke des Nachweises adeliger Abstammung eines Impetranten auf eine bestimmte Anzahl Generationen.
Da es Domstifte, Orden usw. gibt und gab, bei welchen die sogenannte Aufschwörung mit 4, 8, 16. 32, 64 Ahnen notwendig war und ist, so hat man sich seit der Zeit der Einführung dieser Proben zu Anfang des 16. Jahrhunderts vielseitig auf solche Aufschwörungen als unleugbaren Beweis des alten Adels oder Uradels verlegt und berufen. Bei derartigen Ahnentafeln werden jedesmal die Wappen der Ahnen beigesetzt und insofern können Ahnenproben auch als Quellen der Heraldik gelten. In der großen Mehrzahl dieser Produkte aber, soweit ich deren in Händen gehabt, ist die heraldische Genauigkeit, wohl auch Ungenauigkeit, ins Peinliche getrieben. Man sehe, um gedruckte Beispiele zu haben, u.a. nur die Kalender des St. Georgenordens aus dem vorigen Jahrhundert, rsp. die darin enthaltenen Kupferstiche der aufgeschwornen Wappen mit ihren schwulstigen unverstandenen Figuren und Attributen an, und man wird sich von der Wahrheit meiner Behauptung überzeugt halten. Das Glänzendste in dieser Beziehung haben jedenfalls die alten Ordensproben, beziehungsweise die Belege zu selben geliefert. Wenn man derlei Atteste liest, die gewöhnlich unter dem größeren Insiegel eines Ritterkantons und vier adeligen Ritterrats siegeln ausgestellt wurden, so möchte man zuweilen an der Zurechnungsfähigkeit der Siegler zweifeln. Ich habe ein Attest der “Ohnmittelbaren freyen Reichs-Ritterschaft in Schwaben Orths am Kocher” dd. Eßlingen 26. Mai 1769 vor mir liegen, in welchem mit fünf Siegeln und vier Unterschriften “auf beschechenes Ansuchen bei adelichen wahren Ehren, Treu und Glauben” bestätigt wird, “es sei aus glaubwürdigen ohnverwerflichen Zeugnussen erwiesen, dass die chur- auch herzogliche Familie derer Churfürsten in Bayern und Pfalzgrafen am Rhein usw. vor ein altes Ritter-Stüfft und turniermässiges Geschlecht jederzeit geachtet und gehalten worden auch würklich noch davor gehalten und erkannt werde” -. Wie viel Ehre für das Haus Wittelsbach!
Wappenrollen und Wappenbücher.
Es ist schon erwähnt worden, dass die Lehrschriften über Heraldik jünger seien als die Sammlungen von Wappen. Nach Angaben des Herrn von Montagu ist im heraldischen Kollegium zu London eine handschriftliche Wappenrolle vorhanden- welche eine regelgerechte Blasonierung von ungefähr 220 Stück Wappen enthält und aus der Zeit Heinrich’s III. (1216-72) und zwar insbesondere aus den Jahren 1240-45 stammt. Aus der Zeit der nachfolgenden Könige von 1272 bis zu Ende des 14. u. ff. Jahrhunderte besitzt England eine Menge (a great many) Wappen Rollen und Bücher.
Solchem Reichtum an heraldischen Quellen dieser Art in England gegenüber sind wir in Deutschland arm zu nennen, obwohl man uns Deutschen die Uranfänge des Wappenwesens zugesteht. Was mir an nennenswerten Handschriften dieser Gattung-in Deutschland bekannt geworden ist, lässt sich in Nachfolgendem geben.
Die älteste Sammlung von Wappen enthält die sogenannte Züricher-Wappenrolle, eine aus 13 Stücken zusammengenähte Pergamentrolle, worauf 478 Wappen und Banner gemalt sind.
Der Stil derselben sowie andere Kriterien deuten für Entstehung der Rolle auf das erste Viertel des 14. Jahrhunderts. Die Schilde sind gelehnt, die Kübelhelme mit einer Art Mütze (Decke) auf dem Hinterteil überzogen. Jedes Wappen hat sein Kleinod- welches aber mitunter rein willkürlich gewählt scheint, sowie auch einige wenige Wappen reine Fantasiestücke sind, z.B. von Schottland, Britannia u.a.
Der Hauptwert dieser Züricher Rolle für Heraldik besteht meines Erachtens in der durch 500 Wappen konsequent durchgeführten gleichartigen Künstlerhand, und der großen Mannigfaltigkeit der einzelnen Wappenbilder und Kleinode, welche alle denselben nicht heraldischen Geist atmen.
Die zweite wertvolle Quelle dieser Art ist das grünenberg’sche Wappenbuch aus dem Jahre 1483. Der Originalkodex, mit Feder auf Papier gezeichnet und gleichzeitig koloriert, enthält 1980 Wappen und ist im Besitz des Herrn Dr. Stanz in Bern, welcher ihn aus Konstanz erworben.
Das Wappen auf dem ersten Blatt ist das des Verfassers oder Malers Konrad von Grünenberg (in Schwarz ein goldener Fünfberg, auf dem Helm ein Busch schwarzer Federn, Decken schwarz-gold, die Außenseite mit goldenen Lindenblättern besät) und hat nebenbei die Ordenszeichen des hl. Grabes, der Kanne von Aragon- der hl. Katharina und des schwäbischen St. Georgenschildes. Darüber steht: “hab ich Conrat Grünenberg Ritter Burger zu Constentz etc.” und unter dem Wappen: “Das Buch ist vol burch am Nünden tag des Abrellen do man Zahlt Tusent vierhunder Drü ond Achtzig Jar.”
Ich besitze durch die Güte des Eigentümers Pausen von vier Blättern dieses Originalkodex und gebe hier Taf, VI als Muster das Wappen des Konrad v. Grünenberg in verkleinertem Maßstabe und Tafel VII. vier Wappen (Rottenhan, Schaumberg, Fuchs und Thüngen) in wirklicher Größe von Blatt cli der Handschrift.
Eine gleichzeitige Kopie des grünenberg’schen Wappenbuchs auf Pergament besitzt die Staatsbibliothek in München, und von dieser wurde in verkleinertem Maßstabe durch den + Dorft und den Herrn v. Stillfried in Berlin eine Kopie in Farbendruck veranstaltet (Berlin 1840)- welche es aber nur auf wenige Lieferungen brachte.
Das dritte heraldische Denkmal von Bedeutung, das mir bekannt wurde, ist die Konstanzer Wappenrolle aus dem Jahre 1547. Sie ist aus zwei großen Pergamentbogen zusammengesetzt und enthält zusammen 153 gemalte Wappen adeliger Geschlechter Schwabens und der Schweiz, soweit sie der Gesellschaft “zur Katze” in Konstanz einverleibt waren. Der Wappenschild dieser Gesellschaft ist, von einer Dame mit dem Konstanzer Banner gehalten, zu Anfang der Rolle angebracht.
Der Stil der Wappen ist wie die Ausführung selbst vortrefflich. Die Helme, Schilde und Decken enthalten Anklänge an die Formen des 14. Jahrhunderts; der Charakter der Wappenfigur und Kleinode ist jedoch entschieden noch der des 15. Jahrhunderts. Ich gebe auch von dieser Rolle auf Tafel VIII zusammenhängende Muster.
Ungedruckte Wappenbücher werden im 16. und 17. Jahrhundert immer häufiger und ich selbst habe mehr als ein Dutzend derselben in Händen gehabt, ohne jedoch in einem derselben etwas Bemerkenswertes entdeckt zu haben. Wie die heraldische Selbständigkeit, so nimmt auch der Wert der Formen allmählich ab, und ich habe heraldische Kodizes aus dem 18. und 19. Jahrhundert gesehen, die geradezu scheußlich zu nennen waren, denn es ging ihnen nicht nur die Fertigkeit der Zeichnung, der notwendige Charakter heraldischer Malerei, sondern auch die Kenntnis der einfachsten heraldischen Regeln ab, ja soweit war man zuweilen herabgekommen, dass man nicht einmal mehr ein vor sich liegendes gutes Muster zu kopieren verstand. Deshalb schweige ich billig von den Namen der Autoren dieser Werke.
Von gedruckten deutschen Wappenbüchern ist das älteste bekannte “das Conciliumbuch geschehen zu Costencz”, Augsburg 1483.
Nach diesem sind die Wappenbücher von Schrot 1551, Solis 1555, Feyerabend 1596 und der erste Band von Siebmacher’s Wappenbuch 1604 in Bezug auf Stil und Auffassung brauchbar. Je weiter gegen unsere Zeit, desto schlechter werden auch die gedruckten Wappenbücher. Erst in neuester Zeit sind wieder etwas bessere Produkte zu Tage gefördert worden.
Waffen und Gerätschaften
sind gleichfalls eine vorzügliche Quelle der Heraldik.
Vor Allem sind Schilde und Helme- soweit sie wappenmäßig genannt werden können, bester Aufmerksamkeit würdig. Das bayerische Nationalmuseum in München besitzt viele heraldische Schilde, auf denen die Wappen teils wieder in eigenen Schildchen gemalt sind, teils auch die Wappenfiguren in denselben gleich in Feldern stehen. Von heraldischen Helmen kenne ich mehrere Originale, darunter zwei Spangenhelme der Pracht- oder Staatsformen, den einen in Innsbruck – den andern in Augsburg, dann eigentliche Spangenhelme zum Kampf in Augsburg und Wallerstein, ferner habe ich von Stechhelmen eine ganze Sammlung zu Amras bei Innsbruck gesehen. Von Rennhüten oder Saladen, welche auch zuweilen mit Kleinoden (also zu heraldischem Zwecke) gefunden werden, findet sich im bayerischen Museum eine große Auswahl.
Wirkliche Kleinode mögen wohl auch noch existieren; wenn sich solche aber irgendwo finden sollten, dürften sie meiner Ansicht nach sich von den Kleinoden der Totenschilde kaum unterscheiden lassen. Alte Krönllanzen, Schwerter, Pfeile, Armbrüste, Sporen, Sättel usw. geben oft wesentlichen Vorschub für heraldisches Verständnis.
Von Gerätschaften, welche mittelbar zur Aufklärung der Heraldik dienen können, nenne ich alte Werkzeuge, Geschirre, Teller, Doppelscheuern, Schlosser- und Schreinerarbeiten, Möbel, Schmuckgegenstände, Ehrenketten usw., und es dürfte in dieser Beziehung Nichts zu unbedeutend sein, um nicht für heraldische Formen oder unerklärte Figuren Nutzen und Aufhellung zu bringen. Außerdem mögen noch gar manche Dinge dem Forscher gelegentlich unter die Hand geraten, aus denen er für Heraldik etwas Interessantes zu gewinnen wissen wird, und ich mache nur Beispielsweise auf die sogenannten Wasserzeichen in Papieren aufmerksam, von denen mir schon von 1322 in den Stadt-Münchner Kammerrechnungen Beispiele mit dem Stierkopf der Holbein und der Kaiserkrone, aus dem Ende des selben Jahrhunderts auch schon mit dem vollständigen Wappenschilde der Pötschner von München vorgekommen sind. Auch in Frankreich hat man diesen Wasserzeichen neuerlich Aufmerksamkeit geschenkt und wir finden z.B. in der Revue archaeologigue v. J. 1860, S. 152 ff., eine interessante Abhandlung sur filigranes de papier und beziehungsweise über die Wappen der Familie de Coeur v. J. 1462 ff.
Dies also sind die Quellen, aus denen der Heraldiker sein Wissen und Können schöpft. Der Unterschied zwischen der Gatterer’schen und meiner Heraldik gibt sich also auch durch eine andere Auffassung der Gattung und des Wertes der Quellen selbst kund, denn während Gatterer und seine Anhänger überhaupt von einer gewissen Altersgrenze der Quellen, die ihren Wert bedingt, Nichts erwähnen, sehen sie in den Wappen- und Adelsbriefen ihre allererste und wichtigste Fundgrube; und doch sind es gerade diese Urkunden, welche der sorgfältigsten Kritik bedürfen, denn (wie ich schon an einem andern Ort gesagt habe) wenn Alles das unfehlbar richtig wäre, was in Diplomen steht, so könnte man dadurch Alles mittels Diplomen unter großem Insiegel unfehlbar machen. Wenn man alle Irrtümer, die in Adelsbriefen stehen, und also dadurch sanktioniert sein sollten, sammeln wollte, so würde man ein anständiges Buch zusammenbringen. Ich erwähne für den Kenner dieser Dinge nur des hundertmal vorkommenden Falles, wo die Abstammung einer neugeadelten Familie von einer längst abgestorbenen, durch “Erneuerung” desselben Wappens bestätigt und anerkannt wird, während in der Tat der Name die einzige Verwandtschaft bietet. Wer nun Gelegenheit hat oder sucht – und wer sucht der findet -, derartige Quellen der Heraldik, wie sie oben angedeutet worden sind, zu studieren, der muss notwendig auf die Spur der wahren echten Heraldik kommen. Aus solchen Betrachtungen ergeben sich dem Forscher die Regeln dieser Kunst und Wissenschaft von selbst, denn es herrschen unveränderliche Grundgesetze und nur die Einführung derselben ist verschieden. Ich wiederhole daher, was ich schon im Eingang gesagt, dass ich mein heraldisches Wissen aus solchen Quellen selbstständig und unabhängig von unseren bisherigen heraldischen Lehrbüchern gesucht und gefunden habe. Die beste Probe für die Richtigkeit der von mir aufgestellten heraldischen Regeln wird sich daraus ergeben, dass Jeder, der den Willen und den Eifer dazu hat, sie hundertfach bestätigt und bewahrheitet finden wird.
Gattung der Wappen.
Alle Wappen teilen sich in die zwei Hauptarten: Urwappen und Briefwappen. Zu ersteren gehören alle diejenigen heraldischen Produkte- welche mit der Heraldik selbst entstandensind und ihre rechtliche Gültigkeit freiwilliger gegenseitiger Übereinkunft und stillschweigender Anerkennung verdanken. Es zählen daher in diese Klasse alle Wappen des Uradels, der Länder, Städte- Bistümer, Zünfte etc.- die unabhängig von der Erlaubnis eines Dritten gewählt und geführt wurden. Zu den Briefwappen gehören alle diejenigen heraldischen Produkte, welche mittels eines Dokumentes entweder neugeschaffen und verliehen, übertragen oder bloß verbessert und bestätigt worden sind. Die ersten Briefwappen können also nicht älter sein als die Wappenbriefe überhaupt, und diese gehen bisherigen Forschungen nach nicht über die Zeiten König Ludwig VI. zurück. Es ergibt sich aber aus dieser Erklärung von Briefwappen, dass auch Urwappen durch derlei Verbesserungen oder Anerkennungen von oben zu Briefwappen werden konnten. Ob die Übertragung eines Wappens von einem Geschlechte an das andere, im bloßen Privatvertrag- das neuangenommene Wappen zum Briefwappen stempele, getraue ich mir nicht zu entscheiden; jedenfalls konnte dabei die Erlaubnis oder Anerkennung der höchsten Stelle in früheren Zeiten füglich entbehrt werden und wurde auch wohl gar nicht verlangt, Neben diesen Hauptarten der Wappen ergibt sich noch eine andere Einteilung derselben. Ich unterscheide nämlich:
Ich weiß wohl – dass die früheren Heraldiker noch weit mehrere Unterabteilungen machen – ich glaube aber, dass alle möglichen heraldischen Produkte sich unter eine dieser vier Klassen einreihen lassen und wird sich der Nachweis hierfür in Folgendem finden.
I. Zu den Geschlechtswappen
gehören alle diejenigen Wappen, welche irgend einer Familie und ihrer stammgenossenen Sippe rechtlich und erblich angehören, mit ihrem Namen und ihrer Geschichte in unzertrennlicher Ideenverbindung stehen, Persönliche Wappen dieser Gattung konnte es meiner Überzeugung nach wenigstens in Deutschland nie geben, weil es mit der ganzen historischen Entwicklung des Adels in unserem Lande in Widerspruch läge. Es konnte allerdings ein oder anderer Edelmann ein Wappen führen, das vor und nach ihm nicht mehr vorkam, wir dürfen aber daraus nicht schließen, dass dies Wappen unter Umständen nicht erblich gewesen wäre und sein konnte. Erst die Neuzeit hat in einigen deutschen Ländern etwas derartiges Abnormes geschaffen, indem sie den rein persönlichen Adelstand und konsequent auch rein persönliche Wappen erschuf, allein wir dürfen diese unorganische, mit der deutschen Adelsidee so wenig harmonierende Schöpfung der Neuzeit nicht als Beweis für die historische Berechtigung persönlicher Adelswappen annehmen, umso weniger, als es sicher ist, dass eine gute Anzahl dieser persönlich Geadelten gar keine Wappen besitzt, was abermals dem Begriffe des Adels widerstreitet.
II. Gemeinschaftswappen.
Diese verbinden mit sich einen Kollektiv- und Repräsentationsbegriff im weiteren Sinne als die Geschlechtswappen. Das geistige Band, welches durch ein Gemeinschaftswappen repräsentiert wird, ist nicht die Blutsverwandtschaft, sondern das Gefühl der Zusammengehörigkeit in politischer oder sozialer Beziehung. Zu dieser Gattung gehören die Wappen der Länder oder Provinzen, der Bistümer, Städte, Zünfte, Gesellschaften und Vereine.
Dass es heutzutage Länderwappen gehe, ist außer Zweifel. Ursprünglich aber gab es keine Länderwappen, denn es ist, wie ich schon an einem anderen Orte erwiesen habe, außer Zweifel, dass unsere jetzigen Länderwappen eigentlich nur die Geschlechtswappen der ersten Herrn dieser Länder waren. So darf man sicher annehmen, dass weitaus die meisten Länderwappen eigentlich Familienwappen seien, und es lässt sich dies z.B. von England, Nassau, Bourbon-Frankreich, Sardinien, Baden, Württemberg usw. unzweifelhaft erweisen. Dies verhindert aber nicht, zuzugestehen, dass für den Fall, dass eine neue Familie zur Herrschaft eines solchen Landes gelangte, sie in der Regel das hergebrachte Landeswappen beibehalten habe, oft sogar ohne ihr eigenes Hauswappen noch hinzuzufügen oder zu gebrauchen. Eine Ausnahme hiervon machen die Freistaaten, insbesondere die Eidgenossenschaft, deren einzelne Kantonwappen mit wenigen Ausnahmen von Anfang an Städtewappen waren (z.B. Bern, Uri, Solothurn usf.) und von diesen auf den Kanton übergingen. Neuenburg hatte bis 1848 den Schild der alten Grafen von Neuenburg, nahm aber in diesem Jahre ein ganz neues Wappen – von Grün, Silber und Rot gespalten, mit einem silbernen Kreuzlein im hintern Obereck – an (décrêt du gouvernement provisoire du Canton de Neufchatel du 12 Avril 1848. Original).
III. Amtswappen
sind solche, welche nur vermöge einer bestimmten Würde von einzelnen Personen geführt werden konnten oder können. Diese Würde kann erblich sein für eine ganze Familie oder nur für je ein Mitglied des Geschlechtes usw., oder sie wird erblich durch die Überkommung des Amtes auch ohne Familienverband.
Zu ersterer Klasse gehören die Wappen der Erz – und Erbämter des heiligen römischen Reiches, z.B. der goldene Reichsapfel in einem roten Schilde, wegen des Erztruchsessenamtes (Pfalz-Bayern), die Reichssturmfahne mit grünem Schwenkel und dem schwarzen Adler in Gold, wegen des Erbbannerherrnamtes (Württemberg), die geschrägten roten Schwerter in schwarz-silber geteiltem Schilde, wegen des Erz- und beziehungsweise Erbmarschalkamtes (Sachsen und Pappenheim). Ein Amtswappen ist ferner die päpstliche Standarte mit den darüber geschrägten Schlüsseln, welche die Herzoge von Parma als Gonfalioneri des Heiligen Stuhles und die venediger Patrizier Rovere als erbliche Stellvertreter derselben im Schilde führten. Auch von fürstlichen und klösterlichen Erbamtswappen sind mehrere bekannt, z.B. der blaue Schild mit den zwei geschrägten silbernen Schwertern, welchen die Thumb von Neuburg als Erbmarschalle von Württemberg führen; ebenso möchte das Wappen der Keller von Schleitheim – in Rot aus goldenem Dreiberg zwei geharnischte Arme, die einen Schlüssel halten – ursprünglich ein Amtswappen gewesen sein, denn die Schleitheim waren von Alters her Erbkeller des Stiftes Reichenau im Bodensee. Manchmal wurde nur eine Figur, nicht ein förmliches Wappen als Amtszeichen geführt, z.B. von den Grafen von Erbach, als Erbschenken des Reiches, welche den goldenen Becher nur auf die Teilungslinie des Schildes setzten.
Auch in England finden sich erbliche Amtswappen, z.B. die drei goldenen Becher in Blau, welche die v. Butler als Erbschenken (chief butler) von Irland noch heutzutage führen.
Als zweite Klasse der Amtswappen will man die Wappen der geistlichen Würdenträger nehmen, z.B. der Bischöfe, Äbte. Dieselben führen aber nur das Wappen ihres Bistums oder Klosters mit oder ohne Verbindung mit dem Familienwappen, und es dürften daher nur die Insignien, Insel, Bischofsttab etc., solche Wappen vielleicht als Amtswappen charakterisieren. Man möchte deshalb besser tagen, es seien derartige Wappen von Amtsinsignien begleitet. Der Schild selbst aber gehört entweder unter die 1. oder 2. Klasse oder unter beide zugleich.
Ob das päpstliche Wappen, welches den Geschlechtsschild des jeweiligen Papstes mit den Zeichen der Würde, Tiara und Schlüsseln, zeigt, auch zu den Amtswappen zu zählen sei, wie die früheren Heraldiker meinen, will ich nicht entscheiden. Es könnte eben sowohl unter die Staatswappen gerechnet werden.
In diese Klasse gehören auch die Wappen der Würdenträger in Frankreich. Altfrankreich, d.h. das bourbonische, hatte eine Menge derartiger Erbämter, z.B. der Konnetable, der Marschalk, der Admiral, der General der Galeeren, der Großmeister des königlichen Hauses, der Großkammerherr usf. Im Ganzen führt Palliot dieser Erbämter dreißig an, welche ihre Würdezeichen oder Amtsinsignien, z.B. Schwerter, Stäbe, Schlüssel, Kannen, Jagdhörner, Messer und Gabel usw. hinter, neben oder unter dem Schilde (nie in demselben) führten, (Vergl. unten bei den Prachtstücken Tafel XXXIV. 1303 u. 1309.)
Auch das napoleonische Frankreich hat diese Sitte teilweise beibehalten, wie denn z.B. der Fürst von Neuenburg (Bertier) als Konnetable die zwei geschrägten blauen Stäbe, der Herzog von Parma, Cambacéres, als Erzkanzler zwei gekrönte silberne Stäbe hinter dem Schild geschrägt führten. Ebenso könnte man Zweifel hegen, ob das Wappen des hl. römischen Reichs selbst (der einfache, später doppelte schwarze Adler im goldenen Schilde) nicht eben sowohl zu den Länderwappen als zu den Amtswappen zu rechnen sei. Von der Zeit an, als die Kaiser anfingen, auf die Brust des Adlers einen Schild mit ihrem Hauswappen zu setzen, konnte man das Reichswappen sicher als Amtswappen bezeichnen.
IV. Heiratswappen
sind solche, welche die Wappen eines Ehepaares zu einem Ganzen vereint zeigen. Es wird also die Allianz der Personen bildlich durch die Allianz ihrer Wappen dargestellt. Die Art und Weise ist verschieden, und geschieht dies entweder in einem oder in zwei Schilden usw. und wird dieser Gegenstand wegen seiner Wichtigkeit in einem Abschnitt des II. Teiles dieses Buches weiter erörtert werden.
Es gibt auch Vereinigungen von Ahnenschilden in einem Schild, diese können aber billig zu den Heiratswappen gezählt werden, da sie die Allianzen des Vaters und der beiden Großväter heraldisch darstellen.
Diese Heiratswappen könnte und kann man unter allen Wappengattungen allein persönlich nennen, da sie zunächst nur die Beteiligten und in concreto die Frau repräsentieren. Die einzelnen Teile eines Heiratswappens sind und bleiben aber Geschlechtswappen.
Außer diesen vier Hauptgattungen von Wappen unterscheiden die früheren Heraldiker noch mehrere andere, z.B. Gedächtniswappen, Anspruchswappen, Erbschaftswappen, Gnadenwappen und Schutzwappen.
Diese lassen sich aber alle unter obige Hauptklassen bringen, denn Gedächtniswappen ist jedes Wappen, insofern es auf den Ursprung der Familie, Stadt, Allianz etc. deutet. Ebenso ist jedes Briefwappen ein Gnadenwappen mit mehr oder minder Gnade oder Auszeichnung durch Verleihung besonderer Bilder ;Erbschaftswappen können in dem Schilde eines Geschlechtes oder einer Gemeinschaft so oft vorkommen, als das Wappen einer neuen Acquisition, beziehungsweise des Geschlechtes oder der Gemeinschaft, welchen dies gehörte, angefallen und aufgenommen worden ist. Was die Anspruchswappen betrifft, so können sie nur Länder- und beziehungsweise Geschlechtswappen sein, und die Bedeutung und Unterscheidung als Anspruchswappen ist lediglich eine innere kritische, keine rein heraldische. Schutzwappen endlich dürften mit Gnadenwappen zusammenfallen, wenn wir nicht ein als schriftliche Salvaguardia angeschlagenes Wappen irgendeines Herrn darunter verstehen wollen. Dies aber betrifft nur den Gebrauch, nicht die Gattung der Wappen. Ich glaube demnach, dass man sich mit den angegebenen vier Hauptarten der Geschlechts-, Gemeinschafts-, Amts- und Heiratswappen, als Alles umfassend begnügen könne.
Ferner lassen sich Wappen noch einmal klassifizieren in redende und nichtredende. Redende, sprechende Wappen, lat. arma loquentia, franz. armes parlantes, engl. Canting coars, ital. armi parlanti, ndd. sprekende Wapens, nennt man die, welche
- entweder durch die Aussprache ihrer Bilder mit dem Wortlaut des Namens übereinstimmen, oder
- sich mit Hilfe einer künstlichen Interpretation mit einem solchen Namenslaut in geistigen Zusammenhang bringen lassen.
Die erstere Gattung enthält solche Wappen, welche gleich auf den ersten Anblick sprechen, z.B. v. Putterer führen in einem Schrägbalken drei Butterwecken, v. Einsiedel führen einen Einsiedler v. Sperl: auf einem Stock sitzend einen Sperling usw. Hierher gehören auch die meisten Wappen, deren Besitzer in ihren Namen mit Wolf, Müller, Schmidt etc. zusammenhängen. Andere Wappen geben den ganzen Namen sprechend, z.B. Henneberg: eine Henne auf einem Berg stehend; v. Hornstein: ein Horn auf einem Dreifels oder Stein; v. Sternenfels: ein Stern auf einem Felsen; v. Kettenburg: eine Burg, daran ein Mädchen gekettet ist usw.
Zu der zweiten Art von sprechenden Wappen gehören z.B. die Wappen der v. Wächter, v. Markquart, welche beide einen Kranich, Symbol der Wachsamkeit, führen; v. Abel in Württemberg mit einem brennenden Opferaltar als Anspielung auf das Opfer Abels, v. Arand mit zwei Pflugscharen als Anspielung auf das Wort ackern) arare; v. Wucherer init einem wachsenden Mann, welcher Kornähren (Getreidewucher) hält.
Endlich gehören hierher noch diejenigen Wappen, welche nur insofern sprechend sind) als man den örtlichen oder provinziellen Namen ihres Wappenbildes kennt, z.B. v. Thien, mecklenburgisch, im Schild ein Eimer, welcher in jenem Land provinziell Thiene genannt wird; Krecker: zwei Feuerräder prov. Krecker genannt; v.Kettelhodt: drei, 2, 1, Eisenhüte, prov. Kettelhodte genannt; v. Vroff: drei Fische, prov. Proffe, übereinander, v. Magerl: ein halber Bär hält drei Mohnköpfe, welche prov. Magenkolben oder Magerln heißen.
In derselben Weise werden viele nun in Deutschland eingebürgerte Wappen durch die Sprache ihrer Heimat redend, zB.
- v.Marogna (im Brustschild des Adlers ein Haufen Kästen), ital. maroni, auf einer Mauer liegend;
- v. Giovanelli: zwei Knaben, ital. giovanelli, in einem Boote fahrend;
- v. Cabillau: zwei Stockfische, französisch cabillauds, voneinander gekehrt;
- v. Ciolek: ein schreitender Ochse, polnisch Ciolak, Cielec = ein junges Rind;
- v. Szoldrski, zum Wappen Grabie: ein Rechen, poln. grabje, auf einem Dreiberg stehend;
- v. Turnbull: im Schild drei Stierköpfe engl. Bull-heads;
- v. Cockburn: drei, 2, 1, Hähne, engl. Cocks;
- la Tour d’Auvergne: mit Lilien besät, darin ein Turm, tour;
- Lopez: zwei Wölfe, spanisch lobos, am Fuße einer Eiche usw.
Von den entschieden nichtredenden Wappen gibt es eine Unmasse und gehören dazu sehr viele unserer ältesten Geschlechter, darunter sogar solche, deren Namen zur Anspielung Raum gegeben haben würde, z.B. v. Falkenstein (Thüringen) führen eine Mütze) v. Brandis (Tirol) einen Löwen, v. Federspihl (ebendas.) ein Bockshorn usw.
Ich brauche nicht hinzuzufügen, dass es auf den Wert eines Wappens keinen Einfluß habe, ob es sprechend oder nicht sprechend sei; es lässt sich aber nicht leugnen, dass ein um jeden Preis “redend” gemachtes Wappen, bei dem die Namensanspielung etwa aure tracta erscheint, jedenfalls besser gar nicht existierte, – Derlei verunglückte Anspielungen sind z.B. der Löwe mit dem Brief im Wappen der v. Berüff. oder der Löwe im Herzschild des freiherrlichen Wappens der v. Leoprechting.
Die Bestandteile einen Wappens
sind je nach dem Alter, der Bedeutung und der Ausführung des Wappens selbst mehrere oder wenigere. Ich setze sie in der Folge, wie sie die Entwicklungsgeschichte der Heraldik gibt, hierher:
- Der Schild mit seinen Bildern,
- der Helm und
- das Kleinod,
- die Decken,
- Schildhalter,
- Kronen,
- Mäntel,
- Orden,
- Wahlsprüche und Devisen,
- Banner.
Der Haupt- und wesentlichste Bestandteil und zu gleicher Zeit der Repräsentant der Wappen an sich war und ist der Schild mit seinen Figuren; etwas später wird der Helm mit seinem Kleinod diesem Schilde hinzugefügt und bald darauf die Zierde der Decken, Schildhalter, Wappenmäntel, Orden, Sprüche, Kronen, Devisen und Banner als Ausschmückung der Urbestandteile gehören den höheren und höchsten Stufen der Entwicklung unserer Heraldik an.
Jeder dieser einzelnen Bestandteile hat wieder seine besondere charakteristische Entwicklung, und diese wird in den nachfolgenden Abschnitten nach Gebühr berücksichtigt werden.
Die Heraldik befolgt aber nicht nur das einfache künstlerische Prinzip der Abgrenzung aller dieser Teile durch bestimmte ihr eigene Linien, sondern sie besitzt ein noch weiter greifendes Mittel, diese einzelnen Teile fürs Auge zu unterscheiden, indem sie die Flächen zwischen den Linien mit Farben ausfüllt. Die Farben, welche, wie schon oben bemerkt, eine unerschöpfliche Quelle der Unterscheidungsmöglichkeit an sich bieten, geben dem Wappen auch zugleich sein eigentliches Leben. Ein nichtgemaltes Wappen bleibt zwar immer ein Wappen, aber es verhält sich dem Auge gegenüber noch ungünstiger als der Schwarzdruck zum Buntdruck, denn die heraldische Malerei hat die besondere Eigenheit, dass sie nur ganze Farben und diese wieder möglichst abstechend nebeneinander angewendet haben will.
Die Farben sind kein einzelner Bestandteil eines Wappens, sondern ein allen Teilen desselben zu Gute kommendes Unterscheidungs- und Verschönerungsmittel. Die Heraldiker sind deshalb unschlüssig, wo sie das Kapitel von den Farben in ihren Lehrbüchern anbringen sollen, und sie tun dies gewöhnlich vor oder nach dem Kapitel vom Schilde. Auch ich habe in meinen “Grundsätzen der Wappenkunst” die Farben nach dem Schilde behandelt, und wenn ich hier die umgekehrte Ordnung einschlage, so geschieht es, weil diese mir jetzt passender scheint, ohne jedoch auf diese Anordnung besonderen Wert legen zu wollen.
Farben und Pelzwerke.
Es gibt in der alten Heraldik nur vier Farben (lat. tincturae, colores, franz. emaux, engl. Tincturs, colours, ital. smalti, colori, span. colores, holl. wapen-kleuren) und zwei Metalle, nämlich:
- Rot, lat. rubeum, miniatum, franz. gueules, engl. gules, ital. rosso, span. sangre, holl. rood.
- Blau, lat. caeruleum, cyaneum, franz. azur, engl. azure, seltener blue, ital. azzuro, span. azul, holl. blaauw und azul.
- Grün, lat. viride, franz. sinople, engl. vert, ital. verde, span. verde, holl. groen.
- Schwarz, lat. nigrum, franz. und engl. sable, ital. nero, span. negro, holl. zwart.
- Gold, lat. aurum, franz. und engl. or, span. und ital. oro, auch giallo (frohfarben), holl. goud.
- Silber, lat. argentum, franz. und engl. argent, ital. argento (auch biancho), span. plata, holl. zilver.
Man pflegt auch in minder fein ausgeführten Wappen statt Gold einfach Gelb und statt Silber Weiß anzuwenden, die Benennung wird jedoch regelrecht immer mit dem entsprehenden Metalle aus gedrückt. Außer diesen sechs Farben und beziehungsweise Metallen kommt noch eine weitere siebente, der Purpur, lat. lat. purpureum, franz. pourpre, engl. purpure oder purple, ital. porpora, span. purpura, holl. purper, vor. Seine Anwendung als Feld- oder Figurenfarbe ist in der alten Heraldik kaum nachzuweisen, dagegen wird er bei Mänteln, Kronen, Edelsteinen, Mützen usw. teilweise schon früher, in der Regel aber auch erst seit dem 15. Jahrhundert gebraucht. Prinsault nennt den Purpur ” couleur composée et non simple, car qui meslera égalle portion desdits (nämlich der sechs übrigen) couleurs ensemble ce sera pourpre”. Ich bin der Ansicht, dass der Purpur, der auf solche Art durch Mischung hervorgebracht werden würde, keine sonderliche Klarheit und Brillanz zeigen möchte. Andere sagen, Purpur werde aus Rot und Blau, Andere dagegen, aus Blau und Violett gemischt. Unstreitig ist, dass der ursprüngliche Purpur von Tyrus eine feurige dunkelrote Farbe – nämlich das Blut der Purpurschnecke – war, welche Farbe wir jetzt billiger und doch ganz ähnlich aus dem Blute einer kleinen Blattlaus, der Kochenille, darstellen.
Menestrier und Palliot wollen den Purpur gar nicht als heraldische Farbe gelten lassen. Andere rechnen ihn gar für neutral, d.h. ebenso wohl zu den Metallen, als zu den Farben, je nach Bedürfnis; so viel ist unleugbar, dass der Purpur den Ansprüchen, die wir an heraldische Farben machen, nicht vollkommen genügt. Die echte Heraldik liebt und gebraucht nämlich nur ganze Farben und zwar regelrecht nur eine Stufe von jeder derselben. Der Grund dafür ist ein rein praktischer. – Sollte der heraldische Schild oder das Banner ein wirkliches Erkennungszeichen sein, so musste die Bemalung oder Zusammenstellung der Farben derart gewählt und ausgeführt sein, dass man die Bilder auf eine gewisse Ferne noch genau unterscheiden konnte, unmöglich konnte man Farben wie etwa braun, braunrot, blutrot, violett, dunkelblau usw. an sich gut unterscheiden, noch weniger aber war dies tunlich, würde man z.B. einen braunen Löwen auf ein dunkelblaues Feld u. dgl. gemalt haben.
Der heraldische Satz, dass nicht Metall auf Metall und Farbe auf Farbe, sondern nur Metall auf Farbe und umgekehrt zu stehen kommen solle, hat einen tieferliegenden Grund, als den der bloßen Laune. Es versuche wer da will, den einfachsten Schild mit Umgehung dieser Regel, also entweder Feld und Figur von Farbe oder umgekehrt beide von Metall zu malen er wird, selbst wenn er die brillantesten Farben sich dazu wählen sollte, nie im Stande sein, denselben Effekt zu erzielen, den er ohne allen Aufwand von Mühe mit einfacher Befolgung der Regel erreichen wird. Ich glaube behaupten zu dürfen, dass diese Regel nicht erdacht, sondern praktisch gefunden worden sei, also jedenfalls zu einer Zeit sich geltend gemacht habe, in welcher wirkliche Schilde wirklich gemalt worden sind, Deshalb dürfte die Ansicht eines neueren Heraldikers, welcher behauptet, dieser alte Satz sei eine “neuere heraldische Regel”, nicht festzuhalten sein, denn wenn man auch zugehen kann, dass die Regel erst in Worten ausgedrückt worden sei, als man überhaupt anfing, die Lehren der Heraldik sprachlich wiederzugeben, so ist damit höchstens erwiesen, dass die Regel aus der Praxis und nicht umgekehrt diese aus jener sei geholt worden.
Die älteste Lehrschrift, der oft erwähnte Traité du blason vom J. 1416 nimmt als ausgemacht an: c’est aesavoir quant sont de métal zur métal ou couleur zur couleur, sont faulses et par ce moyen congnoit on souvent les armes des gens de bas estat et non nobles usw. Dabei nimmt er allein das Wappen des Königreichs Jerusalem aus, indem er behauptet, das bekannte Kreuz sei auf ausdrücklichen Rat und Wunsch aller Ritter, welche den Sieg Gottfrieds von Bouillon miterkämpfen halfen, in der Farbe (aus Rot auf Silber in Gold auf Silber) verändert worden: “que en mémoire et récordation d’icelle victoire excellente luy seroient données armes différentes du commun cours des aultres.” Es war also schon damals (1416. wenn man ja wohl das angeführte Datum vom J. 1699 als nicht urkundlich belegt beanstanden wollte) allgemeine Übung oder mit andern Worten die Regel, nur Farbe auf Metall und umgekehrt zu setzen. – Die Regel ist also keinesfalls eine neuere, selbst nicht in den Lehrschriften, zu geschweigen in der Praxis.
Ich gehe noch weiter und behaupte, dass sich aus der alten Heraldik kein einziges Beispiel vom Gegenteil beibringen lasse, d.h. dass es überhaupt keine sogenannten Rätselwappen – armes fausses – in den Zeiten der echten Heraldik gegeben habe, und dass, wenn hie und da ein altes Wappen gefunden wird, das Farbe auf Farbe oder umgekehrt Metall auf Metall zeigt, es nur durch Missverständnis des Malers dazu gekommen sei. Ich habe mich in älteren Wappensammlungen nach derlei Rätselwappen wohl umgesehen, aber die Beispiele, die ich fand) waren nicht derart, dass sich eine Autorität für sie begründen ließe. So ist z.B. in der Züricher Rolle das Wappen Lutringen allerdings als Rätselwappen gegeben, nämlich in Rot ein blauer Schrägbalken. Das Wappen aber ist unfehlbar falsch, denn Herzog Friedrich von Lothringen führt schon 1208 urkundlich und nach ihm alle Herzoge einen mit drei Adlern belegten Schrägbalken, und auf einem Siegel mit Gegensiegel Herzog Friedrichs vom J. 1292, von dem ich selbst ein vortrefflich erhaltenes Exemplar besitze,” ist der Schild mit dem Schrägbalken und den drei (ganzen) Adlern zweimal aufs Deutlichste angebracht. Man muss daher in diesem Falle gegründeten Zweifel gegen die Unfehlbarkeit der Züricher Rolle, rsp. der Quellen des Malers hegen, weil er gerade bei diesem alten bekannten Wappen das unterscheidende wesentliche Charakteristikon – die drei Adler im Schrägbalken – weglässt, gegen welchen Fehler derjenige, Farbe auf Farbe gesetzt zu haben, verhältnismäßig gering erscheint. Es ist ferner nachzuweisen, dass erst die spätere Zeit Rätselwappen häufig aus solchen gemacht hat, die ursprünglich ganz der Regel gerecht waren. Es kommt nämlich bei gemalten Wappen der Übelstand vor, dass, wenn statt Gelb und Weiß wirklich Gold und Silber aufgetragen wird, diese beiden Metalle mit der Zeit rosten (oxidieren) und zwar oft in verhältnismäßig kurzer Zeit, je nach Solidität und Qualität des Stoffes, der Arbeit und der Art der Aufbewahrung. Oxidiertes Gold erscheint, namentlich wenn es mit Rot oder Mennig unterlegt worden – dann rötlich matt, oxidiertes Silber aber blau, grau und sogar schwarz. Wenn in einem derartigen Falle der das Wappen Kopierende oberflächlich genug in der Beschauung und unwissend genug in Kenntnis der Heraldik war, um die wahre Farbe nicht mehr herauszufinden, so malte er eben ein derartiges goldenes Feld einfach rot oder eine silberne Figur blau usf. So habe ich z.B. bei dem Münchener Wappen unstreitig nachgewiesen, dass der Schild mit dem schwarzen Mönche Ursprünglich silber war und sein musste und nicht blau, wie man ihn seit 1836 malt ; so wurde auch der rote Lindenbaum in Silber im Wappen der v. Degenberg, Bayern, später irrig in Blau gemalt; so war das Kreuz und die vier Ballen, welche die v. Liebert jetzt rot in Schwarz führen, urkundlich nachweisbar früher gold in Schwarz. Ähnliche Beispiele habe ich in meinem Wappenwerke bei den Geschlechtern v. Rotsmann, v. Breitenbauch, v. d. Osten, v. Esebeck, Stein v. Lausnitz u.a. – angeführt, und es ist kein Zweifel, dass alle die sogenannten Rätselwappen der Neuzeit) wenn ihre Originale wirklich noch Urwappen waren, sich in jenen Zeiten ohne Rätselei zeigen werden) und dass es bei den meisten sogar gelingen werde, durch ernstliche Forschung zu diesem Beweise der Wahrheit und zur Bestätigung der Regel zu gelangen.
Die Regel kann jedoch nicht angewendet werden, wenn das Feld oder die Figur an sich schon durch Abgrenzungen aus zweierlei Farben, d.h. aus einem Metall und einer Farbe zusammengesetzt sind, z.B. bei einem rot-silber geschachten Adler in Blau (Mähren), ferner nicht bei den Pelzwerken, von denen weiter unten die Rede sein wird, und endlich nicht in Nebendingen, wie Kronen, Waffen der Tiere und anderer Figuren, wie denn z.B. die Scheine, Waffen und die Krone des schwarzen Reichsadlers in Gold eben sowohl wieder von Gold sein können, als von Rot. In der Praxis pflegt man dann derlei Nebendinge durch scharfe Konturen besonders sichtbar abzugrenzen.
Eine von älteren und neueren deutschen Heraldikern eingereihte Farbe ist die sogenannte Aschfarbe. Ich kenne davon nur zwei Beispiele in den Wappen der v. Aschau, Bayern, und v. Osterhausen, Thüringen, bemerke aber, dass ich für die Existenz der Farbe in beiden genannten Fällen keinen Nachweis gefunden habe, der älter wäre, als das 16. Jahrhundert, vielmehr werden die alten Wappen der o, Aschau immer mit dem goldenen Dreiberg in Schwarz (nicht in Grau oder Aschfarbe) gefunden, und beim Osterhauser Wappen findet sich der Schild ursprünglich von Rot, Gold und Silber, bei einer Linie auch von Rot, Schwarz und Silber, in neuerer Zeit aber von Rot, Aschfarb und Silber schräggeteilt. Durch diese beiden Fülle also ist die Existenz oder überhaupt die Notwendigkeit dieser Farbe nicht erwiesen, und ich glaube den Grund für die spätere Einführung dieser Farbe nur in den Namensanspielungen auf Asche und Ostern suchen zu können. Außerdeutsche Heraldiker kennen die Aschfarbe gar nicht.
Eine andere ziemlich allgemeine, für die Blasonierung moderner Wappen sogar notwendig gewordene Annahme ist die der sogenannten Naturfarben lat. tinotura naturalis, franz. au naturel, engl. proper, ital. naturale, holl. natuurlijke kleur. Mit diesem Namen drückt man eigentlich nicht eine bestimmte einzelne, sondern eine ganze Reihe von Farben aus; “natürlich”, au naturel, proper, kann also eben sowohl von der Fleischfarbe der Hände und Gesichter, von der braunen Farbe der Haare und Baumstämme, als von der roten des Feuers und der grünen der Blätter und Stengel gebraucht werden.
Die alten Wappenkünstler haben auch die natürliche Farbe tatsächlich gekannt, aber sie wendeten sie anders an als die modernen, d.h. sie suchten jedes Mal die der Naturfarbe des Gegenstandes am nächsten stehende (ganze, d.h.) heraldische Farben und blieben auch hierin der alten Grundregel von Metall und Farbe getreu. So malten sie eine natürliche Rose nicht rosenrot, sondern rot, einen lebensfrischen Baum grün- einen herbstlichen rot oder gold und einen abgestorbenen schwarz, ebenso einen natürlichen Elefanten nicht grau, sondern silber, und einen hölzernen Rechen nicht braun- sondern gold, rot oder silber, Deshalb finden wir in alten Wappenrollen die Gesichter und Hände der Menschen ebenso häufig ganz silber als ganz (zinnober-) rot, je nachdem sie auf Farbe oder Metall, zu stehen kamen.
Ich erwähne schließlich noch der sogenannten Schattenfarbe (nicht derjenigen, mit welcher man eine erhaben scheinende Figur rundet) welche die Franzosen ombre nennen und welche darin bestehen soll, dass die betreffende Figur nicht selbst, sondern nur ihr Schatten im Schilde erscheint, wie z.B. Johann von Trazegnies, Vließordensritter, innerhalb gekerbter roter Bordur von Gold und Blau fünfmal schräggeteilt mit dem Schatten eines Löwen geführt haben soll. Ich halte die Sache für Spielerei und sie wird geradezu ungereimt, wenn man bedenkt, dass Palliot im gegebenen Fall noch bemerkt: mit dem Schatten eines schwarzen Löwen (à l’ombre d’un lion de sable), wie wenn ein schwarzer Löwe einen anderen Schatten werfen könnte, als ein roter oder goldener.
In Allgemeinen ergibt sich als praktischer Erfahrungssatz, dass die Heraldiker da auf Abwege gerieten, wo sie die einfachen alten Regeln verbessern oder verkünsteln wollten, und es war dies insbesondere in Bezug auf die Lehre von den Farben der Fall, welche durch Einschmuggeln von Missfarben, wie Aschfarbe, Schattenfarbe, Blutfarbe, Erdfarbe usw. nicht vollständiger, sondern unselbständiger geworden ist.
Ich komme nun zu den Pelzwerken oder der Kürsch, franz. fourrure, engl. fur, holl. Pelswerk.
Von der Kürsch werden in der Heraldik drei Hauptarten angewendet, nämlich Hermelin, Feh und Futter.
Hermelin, lat. hermionae, franz. hermine, engl. ermine, ital. armellino, spanisch armiño, holl. hermeljjn, gilt für das edelste Pelzwerk im gemeinen Leben und ist auch in der Heraldik, wenigstens in der deutschen, nicht sehr häufig. Dieses Rauhwerk ist das Fell einer Wieselart; welche auch bei uns nicht sehr selten, im Winter weiß mit schwarzer Schweifspitze, im Sommer ganz rotbraun ist. Man pflegt diese Kürsch im gemeinen Leben derart zu bearbeiten, dass man die Felle stückt und auf dieselben die Schweifchen in mehr oder minder großer Anzahl einsetzt.
Diese Art natürlicher Hermelin findet von jeher und auch in Prachtstücken der Wappen, z.B. als Futter der Wappenmäntel, Decken, als Aufschlag von Mützen etc. seine Anwendung und unterscheidet sich von dem eigentlichen heraldischen Hermelin nur dadurch, dass in letzterem der Grund regelrecht silber (nicht weiß) mit eigens geformten schwarzen Flecken (engl. spots, franz. poudre) sich zeigt [IX, 66]. Als Feld- und Figurenfarbe sollte der Hermelin auch immer so gezeichnet und gemalt werden, es gibt aber Ausnahmen genug, wie z.B. der Hermelinpfahl in IX, 65 im Wappen der Grafen v. Bregenz aus der Züricher Rolle. Dabei ist nicht ausgeschlossen, eine heraldische Form der Schwänzchen auch jedem Hermelin, der in Wappen überhaupt, also auch außerhalb des Schildes vorkommt, zu geben.
Die Engländer unterscheiden noch eine Abart heraldischen Hermelins, welchen sie Erminites nennen, und zum Unterschied vom gewöhnlichen Hermelin den schwarzen Schwänzchen zu jeder Seite ein rotes Haar beisetzen.
Einen ganzen freien oder ledigen Hermelinschild führten z.B. die v. Wolkenstorff in Österreich und die Grafen von Bretagne. In niederrheinischen und burgundischen, auch englischen und französischen Wappen ist der Hermelin weit häufiger als bei uns. (Vergl. den Indice von Palliot, Fahne, kölnische Geschlechter, und Lindesay’s heraldry.)
Die Sucht nach Abwechslung oder die sogenannte Mode hat noch verschiedene Abarten von Hermelin erfunden – ich rede hier natürlich nur von der Heraldik – nämlich den Gegenhermelin, lat. hermionae contrariae, franz. contre-hermine, engl. ermines, ital. Contra armellino, holl. Tegen hermelijn – schwarz mit silbernen Flecken, dann den Goldhermelin (engl. erminois): gold mit schwarzen Schwänzchen, und Goldgegenhermelin, alias irrig Gegengoldhermelin (engl. pean): schwarz mit goldenen Schwänzchen. Palliot kennt nur den einfachen Hermelin und den Gegenhermelin, Prinsault aber spricht schon von hermelin d’or et gueules.
Das zweite Pelzwerk, welches in der Heraldik angewendet wird, ist Feh oder Fehwerk in mancherlei abweichenden Formen und Farben.
Ursprünglich und eigentlich ist Feh der Balg des norwegischen Eichhornes, welches auf dem Rücken blau-grau, am Bauche weiß mit braunen Rändern ist. Im Handel kommen beide Teile des Felles gesondert zu Markte, als Fehrücken und Fehwammen. Von letzterem werde ich später bei der dritten Art von Kürsch sprechen.
Die Fehrücken kommen in Büscheln zusammengeheftet, schon bearbeitet als Rauhwerk, zu uns und sind durchgehends ohne Rücksicht auf Größe in der (1/4 durchschnittlicher natürlicher Größe) Form XXXVI. 1338 zugeschnitten. Das obere Ende heißt der Kopf, das untere der Rumpf, und demnach geht der Haarschlag immer von dem schmälern Ende zum breiteren. Ich bemerke diese an sich unbedeutend scheinende Tatsache, weil sie für das praktische Verständnis von Fehwerk überhaupt von großem Belange ist.
Mit sehr geringer Kunst lassen sich aus den Fehrücken die beiden Formen XXXVI. 1339, a. u. b. herstellen, je nachdem man die Felle eckig oder abgerundet zuschneidet, und ich nenne die eine (a) die Eisenhutform, die andere (b) die Glockenform. Die Zusammenstellung von Fehrücken mit einem andern Pelzwerk, insbesondere mit weißem, ist von vortrefflicher Wirkung, und es mag dies, neben der bildsamen Form, wohl eine der ersten Ursachen gewesen sein, warum dies Pelzwerk in die Heraldik aufgenommen wurde. Setzt man mehrere gleichartig geschnittene Fehrücken übereinander und füllt die Zwischenräume mit weißem Rauhwerk, etwa mit Hermelin (ohne Schwänzchen) oder mit weißen Jenotten aus, so ergibt sich eine Buntschur und zwar in den Stellungen von XXXVI, 1340, d. u.e. wobei bei dem einen die Fehe aufrecht, bei dem andern gestürzt sind. Bei Nebeneinanderstellung mehrerer solcher Buntschuren ergeben sich die Muster XXXVI, 1341, f.u.g. in analoger Weise. Mehrere Streifen von e nebeneinander ergeben das Muster IX. 78, welches man in der Heraldik Pfahlfeh zu nennen pflegt. Mehrere Streifen von e neben einander ergeben das heraldische gestürzte Pfahlfeh XXXVI 1342. Dieselben beiden Arten lassen sich auch erzeugen, wenn man mehrere Streifen von f oder g übereinander setzt, doch so, dass die Fehrücken immer-gerade untereinander stehen. Besetzt man sie aber derart, dass in der zweiten waagerechten Reihe die Fehrücken unter die Jenotten zu stehen kommen, und nimmt dann die dritte Reihe gleich der ersten, die vierte gleich der zweiten usf., so entsteht das eigentliche heraldische Fehwerk IX, 72, welches man xxxxx Feh nennt, und bei gestürzten Fehrücken das Sturzfeh IX. 76.
Es liegt ferner vor Augen, dass man die Buntschuren, statt sie direkt aneinander zu stoßen, auch mittelst Streifen anderer Stoffe verbinden kann. Da Rot zu Blau und Weiß gesetzt das prächtigste Farbenspiel hervorbringt, so mag dieses die Ursache gewesen sein, warum man so häufig, ja fast ausschließlich nur diese eine Farbe in Verbindung mit dem heraldischen Feh findet. Eine derartige Zusammenstellung zeigt sich z.B. bei IX, 71 (Wappen der v. Couch, Frankreich) und bei IX, 81 (Chastillon).
Es ist aber ferner auch die Möglichkeit gegeben, eine Buntschur nicht bloß streifenweise mit farbigem Stoffe zu verbinden, sondern dies auch in der Art anzuordnen, dass man die Buntschur z.B. ringsum mit rotem Tuche abgrenzt oder umgekehrt ein farbiges Tuch mit einer Buntschur einfasst (IX, 69) oder Verbindungen wie IX. 73, 75, 83, 85 hervorbringt, wobei ich jedoch bemerken muss, dass bei den Zusammenstellungen selbst einiger Unterschied zwischen Theorie und Praxis festgehalten werden muss.
Es gibt Zusammenstellungen, welche sich sehr wohl gemalt auf dem Papier, sehr schwierig aber in natura in Buntschur ausführen lassen. Sobald nämlich die einzelnen Fehrücken derart gegenüber zu stehen kämen, dass man Kopf an Kopf und Rumpf an Rumpf stoßen müsste, so erfolgte daraus eine in der kürschnerischen Praxis tatsächliche Unmöglichkeit, weil in diesem Falle der Haarschlag in der einen Reihe der Buntschur aufwärts, in der andern abwärts fiele, und zwar folgerecht nicht nur bei den Fehrücken, sondern, auch bei dem ausfüllenden Rauhwerk. Eine Buntschur wie IX. 74, 80, 82, 85 u. 87 gehört also wenigstens unter die praktischen Undinge, denn bei 80, welches man in der Heraldik Gegenfeh zu nennen pflegt, hätten wir in der ersten waagerechten Reihe den Haarschlag aufwärts, in der zweiten abwärts, in der dritten wieder aufwärts usw. Dagegen hat es keine praktische Schwierigkeit, Zusammensetzungen wie IX, 69 oder 83 hervorzubringen, da in dem ersteren Falle der Haarschlag von der Mitte des Tuches oder Schildes ringsum strahlenförmig auswärts, im letzteren aber von oben nach unten dressiert werden kann.
Was ich bis jetzt über Form und Behandlung des Fehes und der Buntschuren überhaupt beigebracht habe, beruht auf genauer praktischer Anschauung, die sich jeder Andere, der Luft und Ausdauer dazu hat, in den Werkstätten der Kürschner gleichfalls verschaffen kann. Vielleicht mag auch Mancher der Ansicht sein, die Sache gehöre überhaupt nicht in die Heraldik, aber ich bin der Überzeugung, dass die alten Kürschner des 13. und 14. Jahrhunderts sehr viel mit der Heraldik in Berührung gekommen seien und dass in puncto der heraldischen Pelzwerke, insbesondere des Feh’s, nicht so viel mitunter Grundfalsches geschrieben worden wäre, hätte sich jeder Heraldiker diese Dinge auch praktisch angeschaut.
Ähnlich wie bei allen übrigen aus der Natur oder Kunst in die Wappen übergegangenen Figuren trägt auch die Darstellung des Feh’s in der Heraldik verschiedene Charaktere, je nach der Auffassung des Künstlers und seiner Zeit. Die ältesten Formen sind die, welche die Fehrücken wellen- oder glockenförmig (IX. 69, 70, 73, 77, 83, 85, XXXVI, 1345), und die, welche sie in länglich-viereckiger Form zeigen (IX, 84, 88, XXXVI. 1344, 1346) ; die jüngste Form ist die eisenhutartige (IX, 71, 72, 74-76, 78-82 und 86, 87).
Bevor ich nun die in der Heraldik am häufigsten vorkommenden Arten von Fehwerk (alias Eisenhütlein) aufzähle, bemerke ich noch, dass dies Pelzwerk unter Beibehaltung der angegebenen Formen nicht nur in Blau und Silber, sondern auch in andern Farben und zwar rot-gold, blau-gold, schwarz silber und rot-silber vorkommt, wenn man auch nicht erweisen kann, welche Sorten von natürlichem Rauhwerk zur Herstellung dieser Buntschuren gedient haben mögen. Wenn man in der Heraldik von Feh spricht, so versteht man darunter immer natürliches von Blau und Silber, andersfarbige Fehe werden besonders benannt. Schließlich geht aus der Entwicklung der Wappenkunst selbst hervor, dass man mit der Zeit, da die wirklichen Schilde außer Gebrauch kamen – und vielleicht schon hundert Jahre früher -, auch angefangen haben wird, die Pelzwerke auf heraldischen Schilden nicht mehr durch natürliche Buntschuren, sondern nur mehr mittelst Malerei darzustellen; dadurch wird es auch erklärlich, dass der Maler oder Herold nachgerade auch Zusammenstellungen oder Erfindungen dieser Art machen konnte, welche in natura, herzustellen dem Kürschner unmöglich geworden wäre.
Die in der Heraldik vorkommenden Arten von Feh sind nachfolgende :
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Feh (auch Eisenhütlein), lat. varium, franz. und engl. vair, spanisch vero, ital. vajo, holl. vair (IX. 70, 71). Derlei führen z.B. die Marschalken v. Pappenheim, desgleichen die stammverwandten + Marschalken v. Bopfingen, v. Biberach, v. Donnersperg oder v. Dornsperg (IX. 79), ebenso die v. Sallach, Bayern, du Fraisnel und Rochefort, Frankreich. Von Feh und Rot geviertet: Boit, Tirol; in Feh ein roter Balken: Gernstein, Tirol, ebenso zwei rote Balken: Tauffers, ebenda.
Innerhalb einer Bordur von Feh, in G, ein roter Adler: Fürstenberg, Schwaben. Feh unter rotem Haupt: Greul v. Neuperg, Bayern. Rot-goldenes Feh: Overstolz, Köln (XXXVI. 1346); Ferrers, England (XXXVI. 1345 – nach einer Wappenrolle aus der Zeit Eduard I, bei Planché 22). Blau=goldenes Feh: Liskirchen, Köln (1343)-; v. Aubeterre, Frankreich [IX, 86] ). Schwarz-silbernes Feh: v. Verdline, England, Rot-silbernes- Feh: v.d. Wart, Bayern (IX, 83, XXXVI. 1344). Rot goldenes Feh als Einfassung um einen blauen Mittelschild, das Ganze mit einem silbernen Schragen überlegt: Oettingen, Ries (IX, 77 ), 79. – Das älteste öttingen’sche Siegel IV. 27 hat das Feh als Einfassung um den Schild, ähnlich wie Fürstenberg.) Der Umstand, dass in einem Schilde mit Feh die einzelnen Glocken von oben nach unten zu an Zahl abnehmen, hat zu vielfachem Missverständnis Anlass gegeben, indem spätere Heraldiker in ihrer Gewissenhaftigkeit so weit gingen, die einzelnen Reihen und Glocken zu zählen und dadurch für ein spezielles Wappen gleichsam diplomatisch festzustellen. Dass bei älteren Schildformen die Zahl der Fehrücken oder Glocken gegen den Schildesfuß zu abnehmen müsse, liegt in der Natur der Sache, da der Dreieckschild sich nach unten verjüngt. Dabei ist aber immer im Auge zu behalten, dass das Fehmuster zu allen Seiten in den Rand sich verlief und verlaufen musste. Gerade diese einfache und naturgemäße Tatsache wurde aber in späteren Jahrhunderten häufig unbeachtet gelassen, namentlich, als man anfing, den Fehrücken eine ausgeprägte Eisenhutform und damit den Begriff von Eisenhüten zu geben. Um dieselbe Zeit kamen auch die halbrunden Schilde (XI. 115) in Aufnahme und dabei, noch mehr aber bei den späteren viereckigen, unten mit einer Klammer geschlossenen Schilden (X. 102, XI. 124), haben die Wappenmaler, Steinmetzen u.a., denen möglicherweise ein älteres Siegel oder Wappen der Art vorlag, aus Missverständnis des Fehwerkes wohl gemeint, die Sache recht gut zu machen, wenn sie genauso viele Eisenhütlein in den halbrunden Schild setzten, als sie in dem Dreieckschilde zählten und das war eben falsch, denn in einem halbrunden Schild müssen mehr derselben Platz haben und nehmen als in einem Dreieckschilde, und in beiden muss das Muster des Fehwerks in den Rand verlaufen. Ein praktisches Beispiel dieser Art Mißverständnisses gebe ich in dem Wappen der Greul v. Reuperg und Walkerseich.
Ein Siegel des Ruodiger Greulo vom J. 1298 in meinem Besitz zeigt einen Schild, genau in der Form wie IX. 73. Die Farben sind natürlich hier nach dem Wappen ergänzt, und ich bemerke nur, dass, was hier blau angegeben, dort vertieft, was aber hier mit Silber bezeichnet, dort erhaben ist. Das Feh verläuft in den Rand und zeigt 3. 3. 1 ganze Glocken. Auf einem Grabsteine des Adam Greul v. R. +1483 zu Kloster Mallerstorf (auch abgebildet in Mon. Boic. XV), ist der Schild halbrund (IX. 75) und zeigt unter dem roten Haupte in Silber sechs, 3. 2. 1., blaue Eisenhüte, von denen die drei untern weit vom Schildesrande entfernt freistehen, also förmliche künstliche Figuren bilden. Denken wir uns aber diesen Schild nach der punktierten Grenze als Dreieckschild, so ist ein richtiges Feh vorhanden und das Muster verläuft sich regelmäßig in den Rand. Derlei Beispiele wären noch viele aufzufinden und ließen sich namentlich bei den Geschlechtern Pappenheim, Sallach u.a. nachweisen. Ganz dasselbe Mißverständnis hat auch aus dem krückenartigen Feh im overstolz’schen, liskirchner u.a. Wappen die Stege mit einer abnehmenden Zahl von Lätzen in halbrunden Schilden hervorgebracht, wie XXXVI. 1343 u. 1346 veranschaulichen wird.
- Sturzfeh (IX. 76), auch gestürzte Eisenhütlein, lat. varium deorsum (scilicet versum), franz. vair renversé, wobei die blauen Hüte gestürzt und die weißen aufrecht erscheinen, derart z.B. in den neueren Abbildungen der pappenheim’schen Wappen.
- Pfahlfeh (IX. 78), übereinandergesetzte Eisenhütlein, lat. varium pali instar, franz. und engl. vair en pal, ital. varj in punta, holl. paalvair. Hier stehen die blauen Hüte aufrecht gerade übereinander, Drei Pfähle von Pfahlfeh in Rot unter goldenem Haupte; Chastillon, Frankreich; Beaulieu-Markonay, Braunschweig, ebenso mit einem schwarzen Steg im Haupte: v. Haefften, Mecklenburg (IX. 81). Ein Schragen von Pfahlfeh in Rot: Schweppermann, Bayern, Guttenburg, Schweiz (IX. 83).
- Gestürztes Pfahlfeh, lat. varium pali instar deorsum (sc. versum), franz. vair renversé en pal, führen z.B. die Vichi in Bayern (XXXVI, 1342).
- Gegenfeh (IX. 80), gegeneinandergesetzte Eisenhütlein, lat. varium contrarium oder ex adverso positum, franz. contre-vair, engl. counter-vair, ndd. tegenvair, wenn die blauen Hüte und folglich auch die silbernen übereinander stehen, aber mit der Grundlinie aneinandergestoßen sind. (Vergl, über die praktische Unmöglichkeit dieser Zusammenstellung oben S. 41,) Solches führen: Plessis, Frankreich, – Ebenso eine Bordur von Gegenfeh um einen roten Schild, worin ein goldener Schrägbalken: la Fayette, Frank reich, – Gegenfeh von Rot und Silber: Scepaux, Frankreich (IX. 82), von Blau und Gold (nach Palliot als Kleinfeh): Hammes in Flandern.
- Buntfeh, auch verschobenes Feh, durchschnittene Eisenhütlein, lat. varium pali instar alternis tincturis, franz. vair-en-pointe, engl. verry, ndd. bonvair (IX. 74), wenn in einer Reihe die blauen Hüte aufrecht, in der andern abwärts und gegen einander verschoben erscheinen. Auch diese Zusammenstellung ist praktisch unmöglich, v. Hohenlohe bringt übrigens S. 49 die Abbildung eines pappenheim’schen Schildes ex sigillo vom J. 1318, dessen obere Hälfte genau wie Buntfeh aussieht. In der Züricher-Rolle ist ein unbekanntes Wappen Nr. 470 (IX 85), welches in Rot einen Schrägbalken von Buntfeh zeigt.
- Feh in verwechselten Farben gespalten (x, 82, praktisch auch nicht herzustellen.
Dies sind gewöhnlich vorkommende Arten von Feh. Die Herolde haben aber auf dem Papier noch allerlei wunderliche Einfälle gehabt, zu denen namentlich dasjenige Pelzwerk gehört, welches die Engländer verrey- nennen und auch wohl selbst erfunden haben. Dies Pelzwerk (IX. 89) hat die Form des Feh, zeichnet sich aber dadurch aus, dass es alle sechs heraldischen Farben abwechselnd wiedergibt. Ich glaube kaum, dass ein Wappen mit derartigem verrey wirklich existiere.
Ich komme nun zum dritten und letzten Pelzwerke, das in der Heraldik Anwendung gefunden hat, zu dem Fehwammen oder Futter. Fehwammen ist, wie schon bemerkt, der untere Teil des Fehbalges. Er ist weiß mit brauner Einfassung und nur halb so breit als der Fehrücken, daher er, um eine Zeichnung oder ein Muster darzustellen, zu je zweien zusammengestoßen wird; mehrere derartige Doppelfelle aneinander gereiht, geben ein Pelzwerk, das wolken- oder schuppenartig mit brauner Einfassung und einem senkrechten braunen Streifen in der Mitte der Schuppen sich darstellt. Da dies Pelzwerk in der Regel zu Rock- oder Mantelfutter verwendet wird, so hat es wie im Leben, so auch in der Heraldik diesen letzten Namen häufig ausschließlich erhalten. Die v. Bettwingen in der Schweiz führen gespalten von Fehwammen oder Futter und Rot (IX. 67), die v. Jarstorff. Bayern, führten: geviertet von Futter und Rot. Die Stadt Bregenz erhielt durch Wappenbrief vom 24. Februar 1529 das Wappen der alten Grafen von Bregenz: “ain schildt wie ain fechwambleinkürschen geformiert vnd darinnen ein weisse strassen, darauf nacheinander über sich stehend drew schwarße hermlein Schwentzlin”. In der Züricher-Rolle ist das Wappen der Grafen v. B. wie hier IX. 65 und das Fehwammen ist mit Blau (statt mit Braun) begrenzt.
Obwohl nun im Leben die drei Arten der Pelzwerke: Hermelin, Feh und Futter von entschieden ungleichem Werte sind, so hat dies doch ganz und gar keinen Einfluss auf ihren Gebrauch in der Heraldik, sowie auch keine der einfachen Farben höher im Werte steht, als die andere, und kein Pelzwerk höher, als irgend eine Farbe. Es ist dieser Umstand, wenn auch an sich klar, dennoch gar häufig, wenn auch nur von Heraldikern sentimentaler Naturanlage, vergessen worden. Die echte Heraldik hat aber immer dem Satze gehuldigt: Es ist keine Farbe oder kein Metall und Pelzwerk in der Heraldik höher zu achten, als die andere. Ebenso wenig haben die Farben in der Heraldik eine bestimmte Bedeutung, obwohl gerade in dieser Beziehung seit mehreren Jahrhunderten und in fast allen Ländern die Heraldiker aller Art unnütze Dinge erdacht und nachgeschrieben haben. Eine bestimmte Bedeutung und konsequent eine Bevorzugung der einen Farbe gegen die andere konnte schon deshalb nie angenommen werden, weil die Farben ein notwendiges Mittel waren, gleiche Figuren und Wappen zu sondern, und Jeder sich gewehrt und gehütet haben wurde, eine weniger noble Farbe annehmen und führen zu sollen. Überdies grenzt die Prädikatserteilung für Figuren und Farben, wie sie in den neuen Heraldiken den Wappen und ihren Trägern beigelegt werden, an das Peinliche in Bezug der Angst, Niemanden wehe tun zu wollen.
Dieselbe Manie ist übrigens nicht bloß in Deutschland, sondern auch in Frankreich England usw. eine Zeit lang im Schwung gewesen. Sehr zu wundern ist- dass schon Prinsault im J. 1416 diese Farbenerklärung hat, Er sagt z.B. vom Rot: gueules en armes signifie deux vertus: vaillance et hardiesse vom Grün: synople en vertu signifie amour, honneur et courtoisie usw. Ich setze ferner aus Lopez de Haro: “Nobiliario genealogico de los Reyes y Titube de España. En Madrid por Luis Sauchez MDCXXII”, die Stelle über das Blau hierher; sie lautet: La segunda color que en regla de armeria tenemos por was noble despues de las colores, como se ha visto, es la azul, que representa al cielo y al aire. Despues del fuego es et was noble de los quatro elementos, porquen en si mismo es el was futil y penetratino y habil y ayuda a resistir a las infiuentins, sin las quales ninguna criatura puede papar.
Es existiert auch eine eigene Kupfertafel mit Schilden und Farbenangabe von dem altdorfer Maler Jakob Johann Deuter 1765 mit dem Titel: “Philosophische Explication der Farben zur Historien und Heraldic nach der Ordnung des Firmaments”, worin eine Auswal von derartigen Farben=Eigenschaften zu finden ist, z.B. Merkurius, sein Zeichen Y, Blau und Rot wird violbraun, Violet zu Schwartz: Große Klag, Violet zu Blau: getreue und glückliche Diener, Violet zu Rot: einen Weltmann, Violet zu Gelb: Klugheit, Violet zu Grün: Giftige Zungen, Violet zu Weiß: Freude. Dieser Planet regiert das 1767 Jahr, Regiert Ufiria usw.
Eine in zweiter Reihe stehende allgemeine Aufbesserung oder Erhöhung der Farben in den Schilden finden wir in der sogenannten Damaszierung. Es ist dies eine schon in den ältesten Zeiten der Heraldik vorkommende Sitte, leere Felder, namentlich größere Flächen mit Verzierungen oder Linien auszufüllen, um dadurch die Eintönigkeit derselben zu unterbrechen und zu mildern.
Damast bezeichnet zunächst das gewässerte Muster der Stahlklingen, welche zu Damaskus gefertigt wurden. Dies Muster, welches sich bekanntlich durch das Zusammenschweißen von seinen Drähten ergab, wurde auch in andern Stoffen durch die Weberei nachgeahmt, und die Franzosen nennen es in diesem Falle moiré. Der Charakter der heraldischen Ausfüllungsformen ist aber sehr verschieden von dem des eigentlichen Damastes und schlägt mehr in die Gattung der Ornamentik. Diese heraldische Damaszierung, welche die Franzosen diapré, die Engländer diapered(buntfarbig, geblümt, gemodelt) nennen, zeigt sich sowohl in der Art von Gittern mit oder ohne Muster innerhalb der Vierecke oder Rauten, als in der von geschwungenen Linien mit blätter- und blumenartigen Enden. Sehr häufig gleichen diese Ausfüllungen den Stoffmustern ihrer Zeit und man findet in der Tat noch in den Damaszierungen der Wappen des vorigen Jahrhunderts die Zeichen und den Charakter der damals üblichen schwerdamastnen geblümten Stoffe wieder.
Ich gebe hier X. 90-94 mehrere derartige heraldische Damaszierungen mit den betreffenden Jahreszahlen.
Bei gemalten Wappen pflegt man diese Muster mit einer abstechenden Farbe auf die Grundfarbe zu setzen, entweder mit hellerer oder dunklerer, insbesondere pflegt man Metalle mit Farben und umgekehrt zu damaszieren, z.B. Gold und Silber mit Rot, Schwarz oder Blau, Schwarz mit Gold oder Silber, Rot oder Grün mit Gold usw.
Neben dieser Bestimmung, leere Flächen auszufüllen, hatte die Damaszierung auch noch den Zweck, den Unterschied von Farbe und Metall in den Schilden anzugeben. So wenig sich bei Betrachtung der alten Siegel, Denkmäler etc. diese Absicht des Siegelstechers oder Künstlers verkennen lässt, so wenig können wir doch auf eine bestimmte Farbenbezeichnung schließen, denn die Muster, welche zu diesem Zwecke in Siegeln angewendet wurden, waren rein willkürlich, und was dem einen als Bezeichnung von Metall galt (von den einzelnen Metallen und Farben selbst gar nicht zu sprechen!), das wendete der andere an, um eine Farbe anzudeuten. Es ist daher ganz unhaltbar, zu behaupten, wie dies schon geschehen ist, es bedeute ein damasziertes Feld immer Metall, ein nicht damasziertes Farbe.
Zum Beweise, wie willkürlich man in dieser Beziehung verfuhr, setze ich hier zwei Schilde bei. Der erste (X. 95) ist von einem Siegel mit der Umschrift: … VGONIS DE RVHENST… aus dem J. 1326. Die v. Ruhenstein führten von Gold, Schwarz und Silber geteilt. Für jede Farbe und jedes Metall ist hier ein anderes Muster der Ausfüllung gewählt, und so frei, dass man vermuten konnte, das untere Feld sollte förmliche Figuren, Pfäle und Kugeln enthalten, was aber nicht der Fall war. Der zweite Schild (X. 96) ist von einem Siegel aus dem J. 1343 mit der Umschrift: S. WANI. (Waerneri), D. (de) WOLE. RCOR. (rectoria) ECCE. (ecclesiae) I. (in) EGGE. Diese v. Wolen führten in Silber unter rotem Haupt eine schwarze Spitze. Während bei dem vorigen Siegel Farbe und Metall damasziert ist, zeigt sich hier das metallene Feld ledig, aber die beiden Farben durch die Damaszierung selbst unterschieden.
Ich könnte in dieser Art noch viele Beispiele aus Originalsiegeln beibringen, es dürften die gegebenen aber genügen, zu beweisen, dass man allerdings schon sehr frühzeitig eine Unterscheidung der Farben in (nichtgemalten) Wappen im Auge gehabt, dabei aber gänzlich ohne System verfahren sei. Ein allgemeines System konnte sich erst dann bilden, als die Notwendigkeit bestimmter Farbenbezeichnung in Folge der Anlage und Herausgabe großer Wappensammlungen durch den Druck sich unabweisbar geltend machte. Das Malen oder “Ausstreichen mit Farben”, wie dies in den Zeiten vor Erfindung der Buchdrucker- und Kupferstecherkunst üblich war, konnte bei der großen Vervielfältigung der gedruckten Wappen nicht mehr statthaben, weil eben dadurch der Zweck der Verbreitung vereitelt oder mindestens gehemmt worden wäre. Das Beschreiben der Wappen in einem beigegebenen Texte hatte seine guten Vorteile, wenn ein guter Heraldiker dazu verwendet wurde, war aber immerhin kostspielig und für die Benutzung umständlich. Derlei Wappenbeschreibungen enthalten z.B. das rixner’sche Turnierbuch (1530 ff.) und die erste Auflage des Siebmacher (1605). Man dachte also auf Mittel, die Farben auch bei in Holz oder Kupfer gestochenen schwarzgedruckten Wappen angeben zu können, und die Notwendigkeit war hier wie in allen Fällen die beste Lehrerin. In heraldischen Holzschnitten ließ man schon im 15. und 16. Jahrhundert das Schwarz stehen, d.h. unausgehoben. So im Konstanzer Konzilien- und in Adam Berg’s Wappenbuch, welche beide auch noch in gemalten Exemplaren ausgegeben wurden. Borghini hat in seiner Abhandlung: “dell’ arme delle famiglie Fiorentine” 1585 in den Holzschnitten die Unterschiede zwischen Metall und Farbe dadurch angedeutet, dass er alles Metall weiß (ausgehoben), dagegen die Farben schraffiert, und zwar alle in derselben Richtung (die wir jetzt mit Grün bezeichnen) gibt. Dazu stehen in den Feldern und Figuren aber noch die Anfangsbuchstaben der betreffenden Farben, und zwar R. (rosso, rot), A. (azzure, blau), N. (nigro, schwarz), G. (giallo, strohfarbig, gold) und B. (biancho, weiß, silber). Bei Kupferstichen aus jener Zeit findet man Schraffierungen in den verschiedensten Richtungen kreuz und quer, allerdings mit dem klaren Zweck, die Farben abzuscheiden, aber doch ohne Plan und Konsequenz, Siebmacher bezeichnete bereits in der zweiten Auflage des ersten Bandes die Farben durch beigesetzte Buchstaben, und zwar Gold mit g, Silber mit w, Rot mit r, Blau mit b oder bl, Schwarz mit s und Grün mit einem gezeichneten Lindenblatte. Eine andere Farbenbezeichnung, welche man auch zuweilen findet, wurde mittelst der Planetenzeichen gepflogen, und man markierte Gold mit (Sonne), Silber mit (Mond), Rot mit (Mars), Blau mit (Jupiter), Schwarz mit (Saturn), Grün mit (Venus) und Purpur mit (Merkur). Im Jahre 1623 hat Jakob Francquart in seiner: Pompa funebria Alberti austriaci (Bruxellae a. cit.) zuerst planmäßige Bezeichnungen der heraldischen Farben durch Striche nach bestimmter Lage und durch Punkte angewendet, seine Schraffierungen haben jedoch keine allgemeine Annahme gefunden.
Nach ihm hat der Jesuit Silvester a Petra Sankta in seine “Tesserae gentilitiae”, Rom 1638, diejenige Art Schraffierung angewendet, welche bald darauf überall angenommen und noch heutzutage üblich ist.
Nach dieser Farbenbezeichnung (X. 97) wird Rot mit senkrechten, Blau mit waagerechten, Schwarz mit gekreuzten Strichen bezeichnet. Für Grün hat man Schräglinien, welche vom vorderen Obereck zum hinteren Untereck gehen, für Purpur ebensolche Schräglinien, doch gerade entgegengesetzt dem Grün, nämlich vom hinteren Obereck zum vorderen Untereck. Gold bezeichnet man durch Besäung mit Punkten, Silber durch Leerlassung des Platzes.
Von den, gelinde gesagt überflüssigen, Erfindungen neuerer deutscher Heraldiker in Bezug auf Vervollkommnung des heraldischen Farbensystems durch die Hinzufügung von Fleischfarbe, Naturfarbe, Orange, Blutrot, Braun, Feuerfarbe, Wasserfarbe, Eisenfarbe und Erdfarbe habe ich schon oben Erwähnung getan. Rietstap in seinem “Handboek der Wapenkunde”, S. 89, macht uns darüber ein Kompliment, indem er sagt: doch de Duitschers, die van alle natiën de buitensporigste en onregelmatigste heraldiek bezitten, bezigen bovendien nog eenige andere tinten als: de Vuurkleur, de Staal- en Waterkleur etc. Die Bezeichnung dieser Farben, soweit sie erfunden worden, siehe Tafel X. 101. Hier wäre für einen sinnigen Deutschen noch Raum für einige weitere Erfindungen.
In der Blasonierung der Wappen schreibt man entweder den Namen der Farben ausführlich, z.B.: in rotem Felde ein goldener Löwe, oder: in Rot ein goldener Löwe, oder man gebraucht Abkürzungen und Zeichen. Als solche habe ich im Texte meines Wappenbuches R. und r. für Rot, B. und b. für Blau, G. und gr. für Grün, Pp. und pp. für Purpur, und das Zeichen # für Schwarz eingeführt. Silber bezeichne ich mit S. und s. und Gold mit G. und g. die fragliche Aschfarbe mit a. Diese von mir eingeführten Abkürzungen haben ziemlich allgemeine Annahme gefunden, und ich bemerke hierzu nur, dass, da ich von dem heraldischen Grundsatze ausgehe, es seien nicht Weiß und Gelb, weil nur aushilfsweise angewendet, sondern die Metalle selbst, Gold und Silber, zu nennen, ich genötigt war, um Irrungen in Beziehung von S., welches bei Siebmacher Schwarz bedeutet, und S., welches bei mir regelrecht Silber bedeutet, für Schwarz ein besonderes leicht zu imitierendes und anwendbares Zeichen # zu wählen.
Der Schild,
lat. scutum, franz. écu, écusson, engl. shield, escutchon, ital. scudo, spanisch escudo, ndd. schild, ist jedenfalls die älteste Schutzwaffe, die wir kennen, und gewiss älter als Helm und Leibharnisch. Der Schild unterlag je nach dem Kulturzustand verschiedener Völker auch verschiedenen Änderungen in der Form und Ausführung, und wir brauchen uns nur die noch heutzutage bei den mongolischen Racen im Gebrauche stehenden runden Schilde zu vergegenwärtigen, um ein Beispiel einer durch taufend Jahre unveränderten Form und Kultur zu haben. Dass die Römer und Griechen prachtvolle Schilde hatten, ist gleichfalls bekannt, und wer des Sängers Homeros Beschreibung des kunstvollen Schildes Achilles’ liest, wird sich unschwer eine Vorstellung von dem Luxus machen, den man in jenen Zeiten auf den Schild verwendete. Dass die Römer und Griechen zu gleicher Zeit verschiedene Formen von Schilden kannten, ist aus deren Bestimmung und Namen zu ersehen. Scutum, cetra, clipeus, parma waren die Hauptarten der Schilde. Auch von unseren Voreltern ist bekannt, dass sie zu Fuß und Pferde Schilde führten und dass sie diese Schilde mit bunten Farben bemalten, auf welchen Satz hin die Heraldiker gewöhnlich behaupten, dass man den Ursprung ihrer Wissenschaft “denen alten Deutschen vindicieren mueß.”
Wenn man allerdings die Lehre von dem Schilde im Begriffe der Heraldik auf die Untersuchung und Aufzälung aller möglichen Schildesarten, vergangener und gegenwärtiger Völker bauen wollte oder müsste, so würde man wie Bernd auf den Abweg kommen, auch von Schildesbildern, Helmen usw., also von der Heraldik der alten Völker zu handeln. Dass dies aber weder wünschenswert noch zweckmäßig sei, das muss uns der Begriff der Heraldik selbst geben.
Schon Schmeizel hat in seiner “Einleitung zur Wappenlehre” dies erkannt, indem er S. 117 sagt: “Und also bleiben wir unbekümmert um die Gestalt derer Schilde, welche die Aegyptier, Phönicier, Griechen, Amazonen, Römer usw. in ihren Kriegen zu Fuß und Pferd gebrauchet…. da in einem Compendio dergleichen excursiones weg bleiben sollen, und das von Rechtswegen.” Allerdings meint er, in einem “systemate” könnten dergleichen Dinge Platz haben, wie bei dem Spenerus, ich glaube aber, dass selbst dort das Kapitel von den Schilden (I. cap. 3) von Anfang an unrichtig aufgegriffen ist, indem drei Vierteile dieses Kapitels für die Heraldik unfruchtbare Dinge enthalten. Wenn wir also nach dem gemeinen Sprichworte nicht die Kirche um’s Dorf tragen wollen, so bleiben wir fiereng bei der Sache und handeln in der Heraldik nur von heraldischen Schilden. Unter einem heraldischen Schilde im weiteren Sinne verstehen wir eine mit bestimmten Bildern bemalte Schutzwaffe, deren sich die Streiter im Mittelalter bedienten, um damit die eigene Person zu deten, und zugleich nach außen gewisse Kennzeichen über ihre Persönlichkeit dabei vor Augen zu stellen ).
Im engeren Sinne des Wortes verstehen wir unter einem heraldischen Schilde eine nach bestimmten – Formen gezogene Grenzlinie für ein Feld und seine Bilder.
Hieraus folgt einerseits, dass das älteste Wappen auch die älteste Schildesform zeigen müsse, anderseits aber auch, dass es Schildesformen geben könne, welche mit den wirklichen praktisch angewendeten nicht übereinzustimmen brauchen, wenn sie aus einer Zeit stammen, in der heraldische Schilde nur mehr auf dem Papier in Gebrauch waren.
Dass es zur Zeit der lebendigen Heraldik einen Unterschied der Schildesformen in Bezug auf die Nationalität gegeben habe, das lässt sich unbedingt verneinen, denn Zweck und Anwendung blieben und änderten sich bei allen germanischen und romanischen Völkern so ziemlich übereinstimmend, und es lässt sich nicht beweisen, dass eine Nation gegen die andere während mehreren Jahrhunderten unter einander ganz verschiedene Schildesformen im Gebrauch gehabt habe, dagegen mag seit Auschören der lebendigen Heraldik ein Unterschied in der Vorliebe einer oder anderen Nation für diese oder jene Form der Schilde durchaus nicht abgeleugnet werden.
Ich unterscheide demnach ursprüngliche und nachgeahmte heraldische Schilde. Die ersteren lassen sich in zwei Hauptgruppen bringen, in die Dreieck- und in die Tartschenform.
Die dreieckigen Schilde sind die ältesten. Ihre Form und Größe ist wieder verschieden je nach der Zeit ihrer Entstehung und nach ihrer Verwendung. Der Schild des zu Rosse Streitenden konnte fachgemäß nicht so groß sein, als der des zu Fuß Kämpfenden. Vergleichen wir auf Reitersiegeln des 12. und 13. Jahrhunderts die Höhe des Schildes mit der des Reiters, so ergibt sich fast durchschnittlich für ersteren die Hälfte vom Letzteren. Zu Ende des 13. bis zur Hälfte des 14. Jahrhunderts sind die Schilde der Reiter schon bedeutend kleiner und nehmen etwa ein Drittteil der Mannshöhe ein.
Zu Ende des 14. Jahrhunderts verschwinden wenigstens bei uns die Dreieckschilde bei Reitern und kommen nur ausnahmsweise noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts vor, während sie in heraldischen Siegeln, auf Grabsteinen usw. sich etwas länger erhalten haben. Die Form dieser Schilde ist entweder ganz keilförmig oder mit mehr oder weniger ausgeschweiften Seiten, z.B. I. 7, 8, III. 22, XI. 106 ff. und abgerundeten Oberecken, z.B. III. 23, IV. 27.
Von wirklichen Dreieckschilden sind uns noch einige Dutzende in der Elisabethkirche zu Marburg erhalten, worunter ein prachtvoller des Landgrafen Johann (?) von Thüringen, 2 1/2 Fuß hoch auf 2 Fuß Breite ). Dieser sowie die späteren Dreieckschilde überhaupt sind ganz eben, während die ältesten nach vorne in einem Halbkreis gebogen erscheinen.
Die nächstjüngeren Schilde sind die sogenannten Tartschen oder Stechschilde, lat., ital. und spanisch targa, franz. Targe. Ihr Hauptkennzeichen ist, dass sie auf einer Seite mehr ausgeschweift sind, als auf der andern, eine nicht unbedingt notwendige Eigenschaft sind halbkreisförmige Ausschnitte auf der Vorderseite zum Einlegen des Rennspießes (113, 115). Diese Stechschilde sind auch gewöhnlich in ihrer Fläche etwas hohl gebogen, d.h. der Oberrand und der Unterrand stehen weiter hervor als die Hauptfläche.
Häufig findet man auch diese Tartschen in der Mitte noch einmal in einen scharfen Grat gebogen (z.B. 114. 115). In ihrem Größenverhältnis zum Manne stehen sie etwa wie 1:5, sind also weit kleiner als die älteren Dreieckschilde.
Eine weitere Schildsform jener Periode ist die halbrunde (VI. 46, VII. 54 ff. XI. 115), mit geradlinigem Seiten- und Oberrand und einem halbkreisförmigen Fußrand. Ich habe mehrere hundert Siegel und Grabsteine verglichen, um daraus zu finden, welche der beiden Formen, die der Tartschen oder die der halbrunden Schilde, älter sei. Ich muss gestehen, dass ich hierin zu keinem festen Schlusse gekommen bin. Ich finde nämlich Dreieckschilde noch um dieselbe Zeit, in der schon Tartschenschilde vorkommen, und ebenso Halbrundschilde neben Tartschen- und Dreieckschilden ). Es muss weiteren Forschungen überlassen bleiben, diesen Zweifel endgültig zu lösen.
Aus den Tartschen- und Halbrundschilden hat sich zu Ende des 15. Jahrhunderts eine Form herausgebildet, welche die Hauptcharaktere beider vereinigt. Es sind dies die sogenannten deutschen Schilde (117, 119, 120), welche sich von den halbrunden Schilden durch spitzige Ecken, ausgeschweifte Seiten und Einschnitte, von den Stechschilden aber dadurch unterscheiden, dass diese Einschnitte und Ecken zu beiden Seiten des Schildes gleichförmig erscheinen ). Allmählich mit dem Vorschreiten des Renaissancestiles finden wir mehr und mehr Künstelei an dieser Schildesform; die Ecken zeigen sich zuerst wenig, dann häufiger und weiter aufgerollt (121, 122), bis endlich eine förmliche Rahm von Schnörkeln um den Schild sich aus bildet, der Schild selbst aber wieder eine einfache Grenzlinie erhält (123, 124). Diese Schilde pflegt man Rahmen- oder Kartouche-Schilde, ital. cartoccio, zu nennen ).
Die eirunden Schilde, wie z.B. XI. 124, scheinen mir in der Wirklichkeit nie geführt worden zu sein, ebenso die obwohl schon frühzeitig vorkommenden viereckigen, unten in Form einer Klammer { geschlossenen Schilde, lat. scutum gallicum, franz. écu français, ital. samnitico) (X. 102, 103, XI. 124) ). Von Bannerschilden, lat. sctutum quadratum, franz. écu en bannière, ital. Scudo banderiale, ndd. banierschild, d.h. ganz viereckigen in Form eines Banners (XXXV. 1324) erscheinenden Schilden kenne ich in Deutschland nur die beiden oben S. 19 aufgeführten Beispiele aus Siegeln- doch glaube ich kaum, dass bei Entstehung dieser viereckigen Siegel an einen Bannerschild gedacht worden sei.
Von herzförmigen Schilden ist der älteste mir bekannt gewordene auf dem Siegel des Herzogs Heinrich von Österreich vom J. 1220, der sich in der Siegelumschrift: Henricus dei gratia de medellico nennt. Der Schild enthält zwei übereinander schreitende Löwen. Ich bemerke jedoch hierzu, dass man sich auf die Genauigkeit der Zeichnung im angezogenen Buche nicht verlassen könne, demnach etwa auch im Original ein bloßer Dreieckschild gewesen sein kann. Ein neueres Beispiel, das wohl bloßer Laune seine Entstehung verdankte, gibt ein Graf Erbach’scher Schild bei Spener I. tab. 3.
Die Rautenschilde, lat. rhombus, franz. écu en losange oder bloß losange, engl. engl. lozenge-shield, ital. scudo feminile, span. escudo a lozanja, ndd. ruitschild, sind eine französische Erfindung und werden von der neueren Heraldik eigentlich nur den Damen zugestanden, sowohl ledigen als verheirateten. Palliot S. 308 sagt darüber: Quand aux escus des femmes ils doiuent estre en forme de losange ou fusée, à cause que le principal honneur de la femme consiste zu mesnage qui se represente par la quenouille et le fuseau…
Jedenfalls war das eine schöne Zeit, wo man es als die höchste Ehre der Damen betrachtete, dass sie sich auf Roken und Spindel verstanden, nichtsdestominder möchte ich glauben, dass der Ursprung der Rautenschilde mit dieser Ehre wenig gemein habe. Die Form dieser Damenschilde ist sehr handsam und keine der übelsten Erfindungen in der Heraldik. Es ist übrigens unrichtig, zu behaupten, diese Schildform sei von Frauenzimmern zuerst oder auch nur allein geführt worden. In der “collection de sceaux des archives de l’Empire” zu Paris findet sich das älteste mir bekannt gewordene Beispiel eines Rautenschildes und zwar in dem Siegel eines Mannes, des Pierre de la Fauche, eines Ritters aus der Champagne, vom J. 1270. Der Schild enthält ein einfaches Kreuz. Das nächstälteste Beispiel ist ein Siegel der Johanna, Gemalin des Grafen Johann von Beaumont en Oise 1271. Hr. Drouet d’Arcq, dem ich diese gefälligen Mitteilungen verdanke, fügt hinzu: “La comtesse y est représentée en pied et son sceau offre cette singularité que les deux écus qu’il contient, celui de son mari et le sien sont gravées sur sa robe.”
Von diesem Jahre an finden sich nach derselben Mitteilung viele Siegel mit Rautenschilden in dem gedachten kaiserl. Siegelkabinette. – Ein Damensiegel mit rautenförmigem Schilde, dessen Seiten etwas eingebogen sind, führte Beatrix von Savoien 1331. Der Schild enthält das savoische Kreuz allein, (v. Sava, Frauensiegel des Mittelalters etc. S. 142.) Sibrario p. 134, Taf. X. 51 hat dasselbe Siegel etwas abweichend in der Form, Haimon Graf von Savoien führt 1330 und 1332 gleichfalls Rautenschilde (ib. 148. Tab. XIII).
Aus dem 15. u. ff. Jahrhunderten finden sich bei Montfaucon viele Beispiele von derartigen Schilden, Menestrier in seiner “Usage des armoiries”, S. 124 – bringt ein Damensiegel mit Rautenschild von Alice von Maniel, Wittwe des Johann de Pelle, vom 24. Nov. 1493 bei, mit einem Engel als Schildhalter. Prinsault spricht in seinem “Traité du blason 1416” von der Form der Schilder also auch von der vor liegenden überhaupt nicht, und es findet sich auch kein Beispiel dieser Art unter den Abbildungen.
Ganz runde Schilde kommen auch zuweilen vor, namentlich in Wappen der Hosenbandritter, weil das Ordensband in Kreisform um den Schild gelegt zu werden pflegt und man daher nicht selten den ganzen Schild nach dieser Form gestaltet hat.
Man hat, wie schon bemerkt, die Schilde nach ihren Formen auch gewissen Nationen zugeteilt, und nannte z.B. die Form X. 102 die französische, dann die halbrunden spanische, die eirunden italienische, die ausgeschnittenen aber deutsche Schilde. Dass dies aber gänzlich unbeweisbar seit ergibt sich aus der Anschauung der alten Muster, und ich wiederhole, dass die wirklichen heraldischen Schilde zu allen Zeiten bei allen Nationen- die sie führten, so ziemlich gleichförmig und gleichzeitig in Übung gewesen seien, dass aber mit dem Aufhören der lebendigen Heraldik Mode und Laune, unbeengt von der Nationalität, das Ihrige in Erfindung und Gebrauch neuer Schildesformen getan haben.
Die Einteilung eines Schildes und die Benennung dieser Teile ist althergebracht und bei allen Nationen gleich, sowie es auch durchgehends angenommen ist, dass die Begriffe von Rechts und Links in der Heraldik den entsprechenden im gemeinen Leben gerade gegenüber stehen.23
Nach beistehender Figur ist AB der Oberrand, CD der Unterrand, ferner AC der rechte und BD der linke Seitenrand.
Nach Umständen, d.h. wenn der Schild für sich allein steht, kann man AC auch den Vorderrand und BD den Hinterrand nennen. (Siehe jedoch hierüber weiter unten bei der Stellung des Schildes.) Im Schilde selbst ist 1. das rechte und 3. das linke Obereck, 7. das rechte und 9. das linke Untereck, 5. die Herzstelle, 1. 2. 3. ist Schildeshaupt, 7. 8. 9. Schildesfuß, 1. 4. 7. die rechte und 3. 6. 9. die linke Seite, 2. 5. 8. aber die Pfalstelle und 4. 5. 6. die Mittelstelle.
Bem.: Liegt in einem Schilde auf der Herzstelle ein Schild, so heißt dieser Herzschild (franz. sur le tout), hat aber dieser Herzschild in seiner Mitte wieder einen kleineren Schild, so heißt dieser letztere Herzschild (sur le tout du tout) und der erstere Mittelschild (sur le tout). In letzterem Falle heißt der Hauptschild auch Rück- oder Rückenschild.
Es können natürlich auch an andern Stellen als der Herzstelle kleinere Schilde aufgelegt sein, man nennt sie dann Schildlein oder Schildchen und bezeichnet dazu ihren Platz, z.B. “das vordere Ober- und hintere Untereck mit einem Schildchen, darin etc.” Im k. preuß. Wappen stehen z.B. in der Pfahlstelle vier Schildlein übereinander. Dies kann natürlich nur der Fall sein, wenn der Schild waagerecht in mehr als drei Reihen geteilt ist, in diesem Falle nennt man auch wohl das Schildlein, welches etwas über der Herzstelle, aber nicht im Haupt steht, auf der Bruststelle” und das über der Fuß-, doch unter der Herzstelle gelegte “auf der Nabelstelle”.
Die Oberfläche des Schildes heißt Feld, area, champ, field, campo, veld, sobald irgendeine Figur darin erscheint. Hat der Schild bloß ein Feld, wie z.B. die meisten alten Wappen, so fällt der Begriff Schild und Feld in der Praxis zusammen, d.h. man kann ebensowohl sagen: er führt in rotem Schilde einen goldenen Löwen, als: er führt in rotem Felde einen goldenen Löwen, Ist die Fläche eines Schildes in mehrere Teile geteilt, deren jeder für sich wieder ein Wappen enthält, so hat jede dieser Unterabteilungen wieder ihr Feld oder ihre Felder, Farben und Figuren. In letzterem Falle pflegt man die Felder der Unterabteilungen auch Plätze zu nennen. z.B. geviertet, im 1. u. 4. Platz eine blaue Schnalle in Gold usw.
Zeigt ein Schild bloß eine Farbe auf seiner Fläche und keine Unterabteilung oder Figur, so kann man von Feld oder Platz dabei nicht sprechen und man pflegt diese Art Schilde Wartschilde, scuta expectationis, tables d’attente, verwachtingsschilden, zu nennen. Mit dem Worte selbst verbindet sich der Begriff, dass dieser Schild oder rsp. der Herr desselben auf ein Wappen warte. Ich kenne von solchen Wartschilden in der deutschen Heraldik nur zwei Beispiele und diese aus ziemlich später Zeit. Als nämlich der pfälzischen Linie des Hauses Wittelsbach im J. 1623 die Kurwürde genommen und an die Linie, Bayern übertragen worden war, ließ die erstere aus dem roten Schildlein den goldenen Reichsapfel, den sie bisher als Zeichen des Erztruchsessenamtes geführt hatte, weg und führte fortan eine Zeit lang diesen roten Schild ganz ledig oder leer, in der Erwartung eines andern Erzamtes und beziehungsweise eines Amtszeichens. Dieser blieb denn auch leer, bis die pfälzische Linie 1758 zum bayerischen Thron gelangte.
Ich halte es der Heraldik, rsp. dem Begriffe eines Wappens zuwiderlaufend, einen ganz leeren Schild für einen Geschlechtsschild erklären zu sollen. Palliot, S.617, sagt allerdings, dass die Grafen von Narbonne einen leeren roten, die Herren von Bourdeaux de Puy-Paulin einen ebensolchen goldenen geführt hätten; ebenso führt Rietstap, S. 77, die v. Bossenstein und die Grafen von Hertenstein als Beispiele lediger Schilde in Deutschland an; allein bei Bossenstein erklärt sich der Irrtum von selbst, und bei Hertenstein (Siebm. III. 19) würde es ebenso leicht nachzuweisen sein, wenn wir wüßten, welche Familie Hertenstein, ob die österreichisch-bayerische oder die schweizerische Familie damit gemeint, oder ob überhaupt der Name richtig geschrieben sei.
Etwas Anderes sind die mit Pelzwerk bemalten Schilde. Diese kann man wohl für richtige Wappen erklären, auch wenn sie außerdem keine Figur enthielten, da die Pelzwerke durch zweierlei Farben sowohl, als durch die bestimmten Konturen jeder einzelnen Farbe das Bild eines Feldes und einer Figur bieten können. So sind z.B. die Schilde der Marschalken von Pappenheim, Bibrach, Dornsberg u.a. mit Fehwerk bemalte Schilde, z.B. IX. 70, 72, 76, 78, 80, 86 ff., weder Wartschilde noch ledige Schilde zu nennen. Ebenso ist der Schild der v. Bolkenstorff, welcher gleich dem Schilde der Herren v. Bretagne bloß mit Hermelin überzogen ist, kein lediger oder Wartschild, sondern ein richtiges Wappen. Eine gültige Art Wartschilde sind die leeren Schilde oder Schildeshälften, welche manchmal von Damen geführt werden und worüber Weiteres bei den Allianzen und der Wappenvereinigung im II. Teile dieses Buches folgen wird.
Ich komme nun zur Stellung der Schilde. Der allgemeine Grundsatz ist, dass das gegebene Wappen, welches für sich allein dasteht, einen senkrecht gestellten Schild habe. Ebenso pflegt man die gestürzten Schilde senkrecht, aber in entgegengesetzter Meinung zu stellen (s. darüber Weiteres im Abschnitt vom “Gebrauch der Wappen”); soll aber das Wappen in irgend einer näheren Beziehung zu einem bestimmten Gegenstande stehen, so ist der Schild nach der Richtung gelehnt, in welcher der fragliche Gegenstand sich befindet. Findet sich z.B. auf einer Gelöbnistafel ein Wappen, so ist es gegen die Hauptfigur der Tafel gewendet; steht ein Grabstein in der Nähe eines Altares, eines Kruzifixes, einer Heiligenfigur usw., so kehrt sich das Wappen gegen diesen Hauptgegenstand. Dasselbe findet bei zwei oder mehreren Schilden und rsp. Wappen statt, welche zu beiden Seiten eines solchen Gemäldes, Altares usw. angebracht sind, d.h. in diesem Falle sehen die Wappen, welche zur Linken stehen, nach Rechts und umgekehrt die zur Rechten nach Links. Die Schilde von Mann und Frau sehen immer gegeneinander, ebenso die Ahnen- oder Ortschilde. Dies ist die alte richtige Regel, welche in neuerer Zeit aus Unverständnis sehr häufig vernachlässigt wurde oder noch wird.
Mit der Stellung des Schildes ändert sich folgerecht auch der Begriff von Vorne und Hinten bei einem Schilde.
Das Vorne ist immer derjenige Seitenrand, welcher dem fraglichen Gegenstande zugekehrt ist und in Folge dessen können und müssen zwei Schilde oder Wappen, welche gegeneinander sehen, auch die Vorderseite einander gegenüber haben. Ebenso steht in jedem Schilde die Figur, so ferne sie überhaupt einer Richtung oder Umkehrung fähig ist (z.B. die Figuren aus dem Tierreich, dann viele Heroldsstücke, wie Schrägteilung, Schrägbalken usw.), gegen die Vorderseite desselben gewendet. Dasselbe gilt auch vom Helme und Kleinode, ja es geht folgerecht in gevierteten Schilden die Zählung und Stellung von 1. und 4. je nach der Richtung des Schildes selbst von rechts oder links oben an. Diese einfachen Regeln wird Jeder, der Wappen aus der älteren Zeit, sei es auf Denkmälern, Siegeln oder in Büchern, aufmerksam betrachtet, hinlänglich bestätigt finden, und man würde kaum glauben, dass es nötig sei, sie noch ausführlich beizubringen, wenn nicht die Erfahrung tagtäglich Sünden gegen diese Regel vor Augen führte. Ich werde Gelegenheit haben, im II. Teile dieses Buches, und zwar in den Kapiteln von den Allianzen, dem Gebrauch der Wappen und der Blasonierung, ausführlicher hierüber zu sprechen, und erwähne hier nur noch, dass Siebmacher in den ersten Bänden seines Wappenbuches diese Regeln alle sehr wohl kannte und befolgte, und dass man bei Betrachtung und Blasonierung seiner Wappen (deren er immer fünf in einer Reihe bringt), bei den beiden rechtsstehenden die linke und bei den linksstehenden die rechte Seite als die Vorderseite annehmen muss, denn nachdem er einmal diese Stellungweise durchgeführt hatte, musste er entsprechend auch die Figuren und Teilungen nach der jeweiligen Richtung umsetzen.
Diejenigen meiner Leser, welche weniger geübt in diesen Dingen sein sollten, verweise ich auf die beiden Wappen Degenfeld und Schmertzing, oben Taf, X. 104 u. 105, und bemerke, dass bei diesen Wappen, soferne sie zusammengehörig betrachtet würden, durch die Stellung eine Allianz von Degenfeld (Mann) und Schmertzing (Frau) heraldisch dargestellt wäre und dass bei 104 die roten Plätze als 1. und 4. die silbernen als 2. u. 3. bei 105 aber die goldene Hälfte als die Vorderseite, und die rote als die Rückseite zu betrachten seien. Würden wir diese beiden Wappen umkehren, so erhielten wir die Stellung wie XXXVI 1347 a u.b, gleichsam eine Allianz von Schmertzing (Mann) und Degenfeld (Frau), und hier ist bei a wieder das goldene Feld vorne und bei b sind die roten Plätze wieder 1. und 4. usw.
Die Schildesbilder.
Alle Bilder, welche in einem Schilde erscheinen können, lassen sich in folgende zwei Hauptabtheilungen bringen, in die Heroldsstücke und in die gemeinen Figuren. Bei letzteren bieten sich von selbst die Unterabteilungen in natürliche und künstliche Figuren. Noch besteht eine Gattung von gemeinen Figuren, bei welchen man in Zweifel sein könnte, ob man sie unter die natürlichen oder unter die künstlichen setzen sollte, ich meine die Ungeheuer, z.B. Panther, Doppeladler Einhorn usw., indem man sie ebensowohl für abnorme Tiere als für reine Kunstprodukte menschlicher Einbildungskraft erklären kann; ich setze sie als eigene Abteilung zwischen beide, die natürlichen und künstlichen Figuren wie weiter unten zu ersehen ist. Die Hauptunterscheidung zwischen Heroldsstücken und gemeinen Figuren lässt sich auf die schlagendste Weise festhalten- dagegen ist der von allen früheren Heraldikern gemachte Unterschied zwischen Sektionen und Heroldsfiguren, wie ich beweisen werde, nicht durchzuführen.
Allgemein gültiges Kennzeichen für ein Heroldsstück ist, dass seine Ausgänge in den Schildesrand verlaufen, für eine gemeine Figur aber- dass sie auf mindestens drei Seiten freischwebe. Weiter gilt in Bezug der gemeinen Figuren die Regel, dass sie nicht nur das Feld, in welches sie zu stehen kommen, möglichst ausfüllen (ohne natürlich in den Rand zu verlaufen), sondern auch, dass sie einen gewissen charakteristischen Typus an sich tragen, der sie mit ihren Vorbildern in der Natur zwar der Ideet nicht aber der Form und Stellung nach übereinkommen laßt. Dieser heraldische Typus ist wieder verschieden je nach dem Alter und Ursprung (Nationalität) des betreffenden Wappens. Gänzliche Naturgetreuheit findet sich in den gemeinen Figuren der richten Heraldik nicht, und ich behaupte, dass man den Geist der Heraldik gänzlich mißverstehe, wenn man glaubte, durch dingstliche Kopierung der Natur (z.B. eines Tieres, Baumes) oder der Kunst (z.B. eines Tores, eines Koffers usw.) die richtigen Formen zu finden. Der Zwei der Heraldik ist eher in wenigen Strichen ein charakteristisches Bild als mit vielen Strichen eine platte Kopie des lebenden oder künstlichen Originales herzustellen. Wie das zu erreichen, das lässt sich nicht lehren, sondern nur lernen und zwar durch ernstes und langjähriges Studium der Formen und Charaktere guter Muster der Heraldik.
A. Von den Heroldsstücken.
Wie schon erwähnt scheiden alle bisherigen Heraldiker diese Hauptabteilung der Figuren in zwei voneinander getrennte Kapitel, in die “Heroldsfiguren oder Ehrenstücke”, lat. figurae honorabileo, franz. pieces honorables, engl. honorable oder principal ordinaies, ital. pezze onorabili, ndd. Heraldieke stukken, und in die “Sektionen mit geraden und krummen Linien”, lat. sectiones, franz. séances, engl. subordinaries oder subordinate ordinaries, ital. partizioni, ndd. onderverdeelingen.
Als Kennzeichen der letzteren (Sektionen) geben diese Heraldiker an, dass der Schild durch sie in gleich viele und große Plätze mit verschiedenen Farben zerlegt werde, während bei Heroldsstücken eine un gleiche Austeilung der Farben und Plätze entstehe.
Dass diese Unterscheidung angesichts der wahren alten Heraldik unhaltbar sei, wird dem aufmerksamen Beobachter aus der weiter unten folgenden Erklärung und Anschauung von Heroldsstücken selbst klar werden, im Voraus aber darf ich gegen diese frühere Trennung von Sektionen und Heroldsfiguren anführen, dass wir durch sie bei hunderten von Beispielen alter Wappen in Zweifel gesetzt werden, welcher Klasse von beiden sie eingereiht werden sollen, weil sie bald den Erfordernissen der “Sektionen”, bald denen der “Heroldsfiguren” entsprechen, dass diese Unterscheidungen demnach eher Verwirrung als Klarheit in die Sache bringen, und also mindestens unpraktisch sind – dann, dass sie der organischen Entwicklung der Heroldsstücke selbst, wie ich sie unten gebe, geradezu entgegenarbeiten; denn während man nach meiner Theorie jedes Heroldsstück aus dem vorhergehenden entstehen sieht, muss man nach der früheren Theorie mitten in der organischen Entwicklung einer Heroldsfigur abbrechen, sobald aus der vermeinten Sektion eine vermeintliche Heroldsfigur entstehen würde. Ich gebe nun zuerst meine Definition von Heroldsstücken und sage:
Ein Heroldsstück ist die Zerlegung eines Schildes oder Platzes in verschiedene (mindestens zweierlei) Farben mittelst Abgrenzung derselben durch (geometrisch konstruierbare) gerade oder gebogene Linien. Nach dieser Definition können Kugeln, Ringe, Schindeln, Kreuze und derartige Figuren, welche die früheren Heraldiker zu den Ehrenstücken rechneten, auch nicht hierher, sondern müssen zu den künstlichen Figuren gerechnet werden.
Ich beginne nun, die Heroldsstücke, wie sie sich aus einander entwickeln lassen, vorzuführen mit jedesmaliger Beifügung eines wirklich existierenden Wappens dieser Gattung.
Zerlegt man den Schild waagerecht in zwei gleiche Hälften, so entsteht ein:
Geteilter Schild,
lat. transverse rectum, franz. coupé, engl. party per fess, ital. partito retto oder spaccato, span. partido en fax, ndd. doorsneden (XII. 125).
- Von S. u. Gr. geteilt: v. Audrczthy;
- von B. u. S.: Lehrbach; # u. S.: Schenk v. Geyern;
- S. u. R.: Freudenberg.
Wird die Teilungslinie in das obere Drittteil verlegt, so erhält man:
das Haupt,
lat. caput, franz. chef, engl. chief, ital. capo del scudo, span. cabo, ndd. schildhoofd (126).
- In S. ein r. Haupt: Grafschaft Montserrat.
- In R. ein g. Haupt: Ventimiglia (Vintimilla), Lombardei.
Verrückt man die Teilung in das untere Drittteil, so entsteht
der Fuß,
lat. campus, franz. champagne, eng1. champain, ndd. schildvoet (127).
- In R. ein s. Fuß: Herzschild des fürstlich hohenlohe’schen Hauptschildes (Gnadenwappen).
Wird der Schild zweimal geteilt, so entstehen drei Plätze, und diese können entweder von drei oder nur von zwei verschiedenen Farben sein. Im ersteren Falle (128) sagt man z.B.
- zweimal geteilt, oben rot, in der Mitte silber, unten schwarz (v. Reger, Bayern),
- oder einfacher: geteilt von Silber, Rot und Schwarz: v. Feilitzsch, Voigtland;
- von R., #, S.: v. Schweinitz;
- von Gr, #, S.,: Grebmer v. Wolfsthurn, Tirol,
Weil man schon aus der Anführung von drei Farben erkennt, dass der Schild zweimal geteilt sein müsse. Im letzteren Falle, d.h. wenn zwei Plätze gleiche Farbe haben, bildet der, mittlere Platz eine eigene Figur, einen
Balken (sonst auch Querbalken genannt),
lat. trabs, franz. fasce, engl. fess, ital. fascia, span. faja, ndd. dwarsbalk, z.B.
- (129) in G. ein b. Balken: v. Raesfeldt, Westfalen;
- ebenso g. Balken in #: Grailsheim, Franken.
Teilt man den Schild dreimal, so entstehen vier Plätze (130). Von # u. G. dreimal geteilt: v. Raab, Sachsen, Schellenberg, Bayern; ebenso von G. u. rr: Thumb v. Neuburg, Schwaben.
Bei viermaliger Schildesteilung entstehen fünf Plätze, von denen je drei und zwei gleiche Farbe haben. Die zwei gleichfarbigen Plätze ergeben zwei Balken, z.B. in S. zwei r. Balken: v. Reibniß, Sachsen (131).
Bei fünfmaliger Teilung entstehen sechs Plätze, in welchen die Farben also gleichmäßig verteilt sind.
- Von B. u. G. fünfmal und umgekehrt geteilt: 1. u. 4. bei v. Speck-Sternburg, Sachsen;
- von :# u. G.: Palland, Rhein (132).
Bei sechsmaliger Teilung entstehen drei Balken. In S. drei r. Balken: Sazenhofen, Bayern (133). In B. drei g. Balken: Gemünden, Bayern, Ferner: siebenmal geteilt von # u. S.: Miltitz, Sachsen (134). In dieser Art fortfahrend kommen wir bis zu 11 – 13 Teilungen und beziehungsweise 5-6 Balken, z.B.
- Sachsen: von # u. G. elfmal geteilt, –
- Von R. u. G. neunmal geteilt: Burggraf v. Rieneck,
- Zwölfmal von G. u. # geteilt: die hintere Schildeshälfte der v. Wangenheim.
Die englische Heraldik sagt bei mehr als sechsmaliger Teilung einfach barry (balkenweise), z.B. barry or and argent; die Franzosen bedienen sich dafür des Ausdruckes fascé.
Bem.: In alten Siegeln und rsp. heraldischen Denkmälern findet man nicht selten eine gewisse Unbestimmtheit, ja Sorglosigkeit in Betreff genauer Feststellung der Zahl der Teilungsstriche und beziehungsweise Balken. Die pommer’schen v. Arnim z.B. führen jetzt in R. zwei s. Balken, ältere Beispiele zeigen auch den Schild dreimal geteilt (von R. u. S.). Den Schild der rheinischen v. Goltstein findet man von G. und B. siebenmal geteilt, aber auch in G. drei b. Balken und In B. drei g. Balken. Den Schild Sachsen geben alte Siegel bald neunmal, bald elfmal geteilt von # u. G., bald auch mit fünf und sechs # Balken in Gold und umgekehrt), Von den bayerischen v. Leublfing, welche jetzt zwei r. Balken in S. führen; findet man ältere Wappen und Siegel, welche den Schild dreimal (von R. u. S. und umgekehrt) geteilt zeigen. In dieser Art könnte ich noch Dutzende von Beispielen beibringen, es werden aber die vorstehenden genügen, um die Richtigkeit des Satzes zu beweisen, dass die alte Heraldik zwischen “Sektionen” und “Heroldsfiguren” nicht so ängstlich unterschied, wie unsere gelehrten Heraldiker, denen zufolge z.B. aus den goltsteinschen Varianten mindestens dreierlei verschiedene Wappen, wenn nicht gar Linien oder Familien zu machen wären.
Ich komme nun zu der zweiten Teilungsart des Schildes. Wird dieser seiner Länge oder Höhe nach senkrecht in zwei Hälften geteilt, so nennt man ihn einfach
lat. bipertitum seu perpendiculariter sectum, franz. parti, engl. party per pale, ital. partito perpendicolare, span. partido en pal, ndd. gedeeld, z.B.
- von # u. G. gespalten (135): v. Watzdorff;
- von R. und G.: Dörnberg, Hessen, und Gastelnuof, Tirol;
- von G. u. R.: Jvans, Tirol; von B. u. G.: Plettenberg, Westfalen.
Wird der Spalt im vorderen Dritteil gemacht, so entsteht eine
Seite,
franz. flanque, engl. flaunch, ital. addestro und sinistro, ndd. zyde, z.B.
- in G. eine rechte b. Seite (139),
- in S. eine linke: # Seite (139).
Wird diese senkrechte Teilung zweimal nebeneinander angewendet, so gibt dies drei Plätze. Sind diese von drei verschiedenen Farben, so heißt der Schild zweimal gespalten (franz. tiercé en pal), oder gespalten von (folgen die drei Farben), z.B.
- gespalten von R., S. u. B. : v.Heldritt, Sachsen (136);
- von #, S., R.: Tieffenbach, Kärnten.
Sind aber zwei Plätze von gleicher Farbe, so heißt der dritte (mittlere) Platz:
Pfahl,
lat. palus, franz. pal, engl. pale, ital. palo, span. pal und baston, holl. paal, z.B.
- in S. ein r. Pfahl: v. Obernitz, Sachsen (137);
- G. in #: v. d. Albm.
Fahren wir analog der Entwicklungsweise, wie sie oben bei der Teilung gegeben, fort, so erhalten wir:
- dreimal gespalten von # u. S.: Voit v. Wendelstein, Franken;
- von G., S., B. u. G.: in 2 u. 3 bei Niedermayr, Bayern (140).
- Zwei Pfähle::# in S.: v. Wittgenstein, Rhein (141);
- s. in B. 2 u. 3: bei Wolff v. Todenwart, Sachsen;
- s. in #: Altenau, Österreich.
- Fünfmal gespalten von B. u. S.: v. Seinsheim, Franken (142); kommt auch umgekehrt von S. u. B. fünfmal gespalten vor.
- Drei Pfähle: # in S.: Kirchberg (Ütterodt), Thüringen (143),
- Siebenmal gespalten von S. u. #: Gaugreben, Hessen,
- Vier Pfähle: r. in S.: v. Dallwitz, Lausitz (144) usw.
Bei sieben und mehr Spaltlinien sagen die Engländer kurzweg paly, die Franzosen bei vier schon palé, bei noch mehreren vergetté, die Spanier: en bastones.
Bem.: Indem ich mich auf die Bemerkung oben S. 57 beziehe, füge ich hinzu, dass man auch bei dem vorliegenden Heroldsstücke unter Beziehung auf ein vorliegendes Wappen und seine Varianten nicht immer genau ausscheiden könne, wo Spaltungen in ungerader oder gerader Anzahl (Pfähle) Platz haben fallen. Wir finden z.B. feinsheim’sche alte Siegel und Wappen, in welchen auch drei Pfähle, andere, in welchen vier Pfähle usw. erscheinen. Ebenso ist bei den Dallwitz, Schaffgotsche u.a. nachzuweisen, dass ihre Siegel und Wappen in der Mehr- oder Minderzahl der Spaltungslinien häufig voneinander abweichen.
Die Verbindung von Teilung und Spaltung in einem Schilde ergibt nachstehende Heroldstücke:
auch quadriert, d.h. geteilt und gespalten, lat. quadripertitum, franz. écartelé, engl. quarterly, ital. inquartato, span. en quarteles, ndd. Gevierendeeld. Nach der herrschenden Regel sind die zwei in der Diagonale sich gegenüberstehenden Plätze je von gleicher Farbe oder Metall und umgekehrt. Es gibt aber auch Ausnahmen, insbesondere in neueren Wappen. Derjenige Platz, welcher am vordern Obereck liegt, heißt der erste, der am hintern Obereck heißt der zweite, dann der unter dem ersten der dritte, und der unter dem zweiten der vierte Platz, so dass also 1. und 4. und 2. u. 3. korrespondieren,
- Von # u. S. geviertet: v. Zollern, v. Graß, v. Voineburg.
- Von # u. G.: v.Hayn;
- R. u. S.: v. Schott, Schwaben;
- G. u. R.:Waldersee, Preußen;
- B. u. S.: Worachißky, Österreich;
- S. u. R.: Parmatin, Tirol (145).
Bem.: Wegen Unkenntnis oder Vernachlässigung der oben erwähnten Regel ist namentlich in Betreff dieses Heroldsstückes viel Verwirrung in die heraldischen Bücher gebracht worden, so dass man in der Tat bei vielen gevierteten alten Wappen nicht sicher angeben kann, welche Farbe in 1. und 4. und umgekehrt in 2. u. 3. gehöre. So unterscheiden sich die beiden Stämme Boineburg von der schwarzen und von der weißen Fahne dadurch, dass bei ersteren das #, bei letzteren das S. in 1. und 4. steht (s. mein: Heff. Adel, S. 5, T. 3).
- In viererlei Farben geviertet (von R., S., G. u. #) führten die v. Puechenstein, Tirol (146). Ferner: gespalten und zweimal geteilt.
- Von B. u. S. gespalten und zweimal geteilt: v. Adelebsen (147); – ebenso von R. u. S.: Marschall, genannt Greiff. Sachsen, und Hollegg v. Raßberg, Österreich;
- desgleichen von # u. S.: Westerholt;
- S. u. #: Schauroth.
- Zweimal gespalten und einmal geteilt von S. u. #: Fuchsmagen, Tirol (149);
- ebenso von S. u. R.: Auer v. Vuelach und Aßlinger, Bayern.
- Von R. u. S. gespalten und dreimal geteilt: Ponickau (148).
- Geteilt und fünfmal gespalten von R. u. S.: Rosenberg, Franken.
Zweimal gespalten und zweimal geteilt, oder
lat. novem teasellae, franz. équipollé, engl. chequy of aine, ital. punti equivalenti, span. nueve jaqueles, ndd. aangrenzende vakken.
- Von G. u. S.: Graf v. Genf (150).
Das Schach lässt sich natürlich in dieser Art durch mehrere Spaltungen und Teilungen vermehren zu 12, 16, 20 usw. Plätzen, man pflegt aber jedes Schach über neun Plätzen nicht mehr zu zählen, sondern einfach als geschacht, lat. tessellatum, franz. echiqueté, engl. chequy, ital. scacchato, span. escacado, ndd. geschakeerd, anzugeben, z.B.
- geschacht # u. S.: Sperberseck, Schwaben (151).
Vollkommene Schachbretter zu 64 Feldern sollen z.B. die v. Prittwitz, Lausitz (#, g.), führen vermöge einer Sage, die ich a.g.O. erwähnen werde; man findet ihren Schild aber auch zu 24 und weniger Plätzen geschacht. Ebenso sollen die Schach, Bayern, wohl auch vermöge des Namens ein vollständiges Schachbreit, lat. tabula tessaria, franz. echiquier, führen, man findet aber dort auch nur 20 Felder. Läßt man in einem neunfeldrigen Schach den mittelsten Platz hinweg, so erhält man das gemeine oder heraldische Kreuz, lat. crux, franz. croix, engl. cross, ital. croce, ndd. kruis.
- In R. ein g. Kreuz (152): v. Linden, Bayern, v. Bertheim, Baden;
- in G. ein r. Kreuz: Rechteren, Franken;
- in # ein g. Kreuz: Raitz v. Frentz, Rhein;
- S. in R.: Rottal, Steier;
- B. in S.: Essen, Frankfurt,
Jeder der vier Eckpläze in einem solchen Schilde gibt, wenn man sich das Kreuz hinwegdenkt, eine
Vierung,
lat. quadrans, franz. und engl. canton, ital. quartelo, holl. schildhoek, oder ein Freiviertel, franc quartier, welche je nach ihrer Lage vorderes, hinteres Freiviertel oben oder unten genannt werden. In der Regel versteht man unter “Vierung” peak’,exoxhn das obere vordere Freiviertel, Z.B.
- in G. eine b. Vierung: Zollikofer, Schweiz (153);
- in:t eine g. Vierung: Liebeneck;
- in S. eine hintere r. Vierung: Schönau (siehe oben XII. 58);
- s. in #: Aufkirchen, Tirol;
- r. in G.: Mareith ;
- s. in R.: Aichelberg, Schwaben;
- in R. zwei s. Vierungen am Vorderrand (Ober- und Untereck): Pütrich v. Reicherzhausen. Umgekehrt: Velkhoffen, Bayern.
- Die Mahrhofer in Regensburg führten: Geteilt von R. u. S. mit einem vorderen Ober- und hinteren Untereck in verwechselten Farben.
Denkt man sich an einem Schilde mit Kreuz alles weg bis auf den oberen Arm des Kreuzes, so erhält man
- In R. ein g. Ort: Überacker (154);
- s. in #: Ruerstorffer.
Aus einer Verbindung von Teilung und Spaltung ergeben sich ferner noch folgende Heroldsstücke:
Geteilt und halb gespalten,
lat. horizontaliter et inferius perpendiculariter sectum, franz. coupé – miparti.
- Von R., S. u. # [auch R.,#, S.] (156): Gersdorff, ebenso: Parsperg;
- von #, R., S.: Reiker v. Pidenbach (Laßberg).
Halb gespalten und geteilt, franz. miparti-coupé.
- Von S., R. u. B. (157) [auch R., S., B. u. S., R., B.): Schaumburg, Franken (s. auch oben VII. 53);
- von R., S. u. #: Wittern, Sachsen;
- von R., (G. u. B.: Hager, Bayern.
Halb geteilt und gespalten, franz. micoupé-parti,
- Von S., R., u. B. (158): Florianer, Bayern;
- von S., B., u. G.: Fünfkirchen, Mähren.
Gespalten und halb geteilt, franz. parti-micoupé,
- Von B., R, u. S. (159): Hruschowsky, Böhmen;
- von S., R., #: Hrzan v. Harras, ibidem.
Diese sind die Heroldsstücke, welche aus senkrechten und waagerechten Geraden herzustellen sind; natürlich sind aus diesen wieder weitere Zusammensetzungen, z.B. von Pfahl und Balken, Teilung und Pfählen usw. möglich, diese können aber vermittelst des obigen Schlüssels leicht erkannt und blasoniert werden.
lat. gradus, franz. degré,
- Von S. u. # mit einer Stufe geteilt: Leoprechting und Aurberg, Bayern (160).
lat. contra pinna,
- Von R. u. S. mit einer Scharte geteilt – auch in R. eine s. Scharte -: Dachauer, Bayern (161).
- Mit zwei Scharten von G. u. # geteilt: Kalmüntzer, Regensburg.
lat. piana, franz. creneau, ital. Merlo.
- In S. eine # Zinne u auch von S. u. # mit einer Zinne geteilt: Walrab, Österreich (162);
- von R. u. S. mit zwei Zinnen geteilt (164): Preising, Bayern.
- Ebenso mit zwei Zinnen gespalten (163): Rohr, Oberpfalz.
- Mit drei Zinnen von S. u. R. geteilt: Steinsdorf, Bayern.
Die sogenannten welschen Zinnen unterscheiden sich von den gewöhnlichen deutschen dadurch, dass sie oben keilförmig eingeschnitten sind (223).
Ich komme nun zu denjenigen Heroldsstücken, welche durch gerade Linien nach den Schrägen des Schildes sich entwickeln.
Zieht man von einem Obereck nach dem entgegengesetzten Untereck eine Linie, so entsteht die Schrägteilung. Weitaus die meisten Schrägteilungen gehen in der Richtung vom vorderen Obereck nach dem hinteren Untereck, es lässt sich also beidem Worte Schrägteilung, Schrägbalken etc. im Allgemeinen immer das Aufsteigen der Balken, Teilung etc. nach der Vorderseite, beziehungsweise das Abwärtssteigen nach der hintern Seite ausdrücken, gleichviel ob der Schild nach Rechts oder Links gekehrt sei. Nur in Ausnahmefällen findet das Gegenteil statt, und auch diese Ausnahmefälle lassen sich sehr häufig als Mißverständnisse der schon erwähnten Regel über die Schildesstellung erklären; wo aber wirklich,,diplomgemäß” eine Schrägteilung etc. einmal den entgegengesetzten Weg einschlägt, da muss dies ausdrücklich erwähnt werden.
Die meisten Heraldiker bezeichnen bei jeder Schrägteilung etc. die Richtung in der Art, dass sie zwischen Rechts- und Links-schräggeteilt genau unterscheiden. Die Franzosen und Engländer haben für diese Richtungen sogar eigene Kunstwörter: tranché, party per bend in dieser Richtung \, und taillé, party per bend sinister für diese / Richtung. Der gelehrte Schuhmacher thut sich (1694) nicht wenig darauf zu gut, zwei neue Kunstwörter in die deutsche Heraldik eingeführt zu haben, indem er die erstere Schrägteilung “geschnitten” und die letztere “durchzogen” nennt. Ingleichen haben die Franzosen für Schrägbalken in der Richtung \ den Namen bande, die Engländer bend, die Italiener banda, Herr Schuhmacher aber “Band”, dagegen für den Schrägbalken in der andern Richtung /, beziehungsweise barre, bend sinister, barra und Schuhmacher “Straße” erfunden. Die meisten deutschen Heraldiker nennen aber das “Band”: Rechtsschrägbalken oder auch Rechtsbalken, und die “Straße”: Linksschrägbalken oder Linksbalken.
Andere deutsche Heraldiker, wie z.B. Dorft und Bernd, sind gerade entgegengesetzter Ansicht, indem sie das mit Schräglinks bezeichnen, was die übrigen Schrägrechts nennen und umgekehrt. Auch ich habe in meinen,,Grundsätzen” dieser “verkehrten Ansicht” gehuldigt, und wenn ich auch den Trost besitze, in solchem Irrtume nicht allein zu stehen, so wird mich doch der weitere Schritt, den ich noch tun muss, gänzlich isolieren. Ich sage nämlich: ein Streit, was schräglinks oder schrägrechts sei, ist wie die Erfindung eigener Kunstwörter dafür gänzlich über?üssig, weil in der Praxis unhaltbar, man müsste denn behaupten wollen, jedes Geschlecht oder jeder Wappenherr überhaupt, der Schrägteilung oder Schrägbalken im Schilde führt, habe seit Entstehung seines Wappens den Schild nie anders als nach der ursprünglichen Richtung gewendet. Sobald er einmal dagegen gefehlt, d.h. den Schild etwa wegen Allianz oder eines Bildes etc. nach der entgegengesetzten Seite gewendet hatte, musste er entweder die betreffende Schrägteilung gleichfalls ändern, oder gegen die einfachsten Regeln der alten Heraldik verstoßen. Mit der veränderten Richtung müsste aber nach der Ansicht der neueren Heraldiker konsequent auch ein neues Wappen entstanden sein, weil der betreffende Schild dann nicht mehr Linksbalken, sondern Rechtsbalken etc. oder umgekehrt zeigen musste.
Ich glaube kaum, dass es nötig sei, zu dieser gewiss einleuchtenden Erörterung noch ein Beispiel zu geben, ich will dies aber doch nicht unterlassen, um nicht mißverstanden werden zu können. Auf dem Grabstein des Reichart Kärgl v. Sießpach (+ 1476) zu Seligenthal ist der Schild dieser Familie (schräggeteilt von S. u. R., oben ein schreitender # Bär) zweimal angebracht, nämlich als Hauptwappen mit der Richtung der Schräge nach Rechts, und als Ahnen- oder Ortschild (rechts oben) mit der Schräge nach Links und entsprechender veränderter Richtung des Bären. Niemand wird hier zweierlei Wappen sehen.
Es erhellt also aus dem Gesagten, dass die Bezeichnung von rechtsschräg- oder linksschräggeteilt jeder Zeit unklar sei, wenn nicht zugleich mit angemerkt ist, welche Stellung der Schild selbst einnehme, rsp. ob er gerade vorwärts, allein, oder ob er geneigt, und nach welcher Richtung er es sei. Will man aber dennoch und überdies eine nähere Richtungslinie der Schrägteilung angeben, so glaube ich die Bezeichnung schräglinks und schrägrechts in der Art empfehlen zu dürfen, wie sie Bernd und Dorft annehmen, nämlich so, dass man Schrägteilung oder Schrägbalken nach der Seite benennt, von der sie aus- und abwärts gehen. Der sicherste Ausweg für ängstliche heraldische Gemüter wird aber immer der bleiben, wie in den Diplomen früherer Zeit zu sagen “vom vorderen Obereck nach dem hinteren Untereck” oder “von vorne nach hinten” und umgekehrt “schremsweise” oder “schräggeteilt”.
Nach dieser Abschweifung, welche ich zu meiner Rechtfertigung gegen gewisse Vorwürfe, als suchte ich aus “Neuerungssucht” oder “Unverstand” feststehende Begriffe zu verkehren, zu geben schuldig war, komme ich wieder auf die Heroldsstücke selbst.
Analog dem Entwicklungsgange bei den Heroldsstücken mit waagerechten und senkrechten Teilungen folgt auch bei den Schrägteilungen: Schräggeteilt, franz. tranché und taillé, engl. parti per bend und per band sinister, ital. trinciato alla dritta, und a sinistra, ndd. geschuind und linksgeschuind.
- Von G. u. #: Stillfried, Preußen; 6, u. 1D,:Wildenstein, Schwaben, Schweiz;
- von S. u. R.: Schedlinger, Bayern;
- von # u. S.: Abensberg (165).
Analog wie bei der Teilung ergibt sich hier auch das Schräghaupt (168) und der Schrägfuß (167).
- Einen Schrägfuß r. in S. (neben andern Figuren) führten die Valvasone in Italien.
- Zweimal schräggeteilt, Von R., S. u. #: Starschedel (169).
lat. baltbeus und b. sinister, franz. band und barre, engl. bend und bend sinister, ital. banda, und sbarra, ndd. schuinbalk und linker schuinbalk.
- R. in S.: Lepel, Mecklenburg (170);
- S. in R.: Reitzenstein, Malfen;
- # in S.: Stein-Nordheim, Thüringen;
- S. in #: Schönfels, Sachsen;
- G. in S.: Straßer, Österreich,
- Dreimal schräggeteilt, Von R. u. S.: Schönburg, Sachsen (171),
- Zwei Schrägbalken, G. in #: Trebra, Sachsen (172);
- # in S.: Stein-Liebenstein, Sachsen,
- Fünfmal schräggeteilt, Von R. u. S.: Ellrichshausen, Schwaben (173);
- # u. S.; Weitershausen,
- Drei Schrägbalken, # in G.: Schlaberndorf, Schlesien;
- R. in G.: Cortenbach, Rhein usw.
Aus der Kreuzung bei den Schrägen erfolgt:
lat. decuseatum, franz. écartelé en sautoir, engl. quarterly per saltire, ital. inquartato diagonale, span. partido en frange oder en aspa, ndd. Schuingevierendeeld. Hier sind 1. und 4. die Plätze, die an den Ober- und Unterrand stoßen, 2. u. 3. die an dem Vorder- und Hinterrand.
- Von S. u. R. (174): Paulstorff (Stingelheim), Bayern;
- von G. u. R.: Engelbrecht, Bayern (vgl. Siebm., II. 132), und Lamprechtsheim, Elsass.
lat. fuseatum, cuneatum, franz. fuselé, engl. fusily, ital. a quadri acuti, ndd. spits-geruit.
- Von R. u. G.: Königsegg;
- u. S.: Bayern;
- r. u. G.: Teck.
lat. rhombatum, franz. losangé, engl. losengy. ital. a quadri fusati, ndd. geruit.
- Von R. u. S.: Monaco.
Aus der Schrägteilung können ferner hervorgeben: Geschrägt und halbgegengeschrägt von S., R. u. #: (175): Apelsberger, Österreich, und halbgeschrägt und gegengeschrägt von S., B. u. # (176): Ahausen, Bayern.
Diese Blasonierungsweise ist analog derjenigen bei Teilung und Spaltung, beziehungsweise den Figuren 156-159 gebildet.
Der Schragen, auch Andreaskreuz, lat. enta burgundica sive St. Andreae, franz. sautoir, engl. saltire, ital. croce diagonale, span. aspa, ndd. Andrieskruis.
- B. in S.: York, Preußen;
- G. in B.: Thiriart, ebenda.
Sind die Schrägbalken von zweierlei Farbe, so kann man wohl nicht Schragen sagen, z.B.
- in G. ein r. Schrägbalken mit einem # geschrägt: Bucher v. Kadau, Österreich;
- ebenso in S. ein r. mit einem b.: Mack, Hessen.
Läßt man von der Mitte des Oberrandes zwei Schrägen nach den beiden Unterecken laufen, so erhält man:
oder den Gern, lat. cuspis, franz. pointe, engl. party per pile, ital. punta, ndd. punt.,
- # in S.: Raittenpuecher, Bayern;
- # in S.: Weichs, ebenda;
- S. in B.: Künsberg, Franken (181).
Man findet die Linien der Spitze bald ganz gerade, bald etwas einwärtsgebogen – Beides ohne wesentlichen Belang. Sind dreierlei Farben im Schilde, so nimmt man an, dass die Spitze den Schild in die zwei übrig bleibenden Plätze, rsp. Farben spalte und blasoniert:
- Durch eine b. (alias #) Spitze von S. u. R. gespalten (180): Platsch, Tirol;
- ebenso durch eine s. Spitze von B. u. G. gespalten: Schlez, Schwaben.
- Man könnte auch sagen: Von S., B. u. R. oder von B., S. u. G. mit einer Spitze gespalten.
Wiederholt sich diese Teilung zweimal übereinander, so nennt man dies gesparrt, z.B.
- von #, S. u. # gesparrt: Stinglheim, Pfessenhausen, Bayern (182);
- von B., S., R.: Ruedolff. Ebenda.
Sind der oberste und unterste Platz von gleicher Farbe, so heißt der mittlere Platz:
lat. cantherius, franz. und engl. chevron, ital. capriolo oder scaglione, span. cabrio, ndd. Keper.
- S. in S.: Völlniß, Sachsen (183);
- S. in #: Ledebur, Brandenburg; Grebner, Tirol;
- r. in s.: Gerstenbergk, Sachsen;
- g. in #: Ehinger, Schwaben.
Ist der Sparren etwas nach einwärts gebogen, so nennt man ihn auch Schleife, chevron ployé.
Dreimal gesparrt.
- Von R. u. S.: v. Werdenstein, Schwaben (184);
- S. u. R.: Stupf, Bayern.
Zwei Sparren.
- R. In B. (?): Breitenbauch, Sachsen;
- S. in #: Zwingenstein, Tirol (185).
Drei Sparren
- R. in G.: Dorth.
Siebenmal gesparrt.
- Von G. u. R.: Hanau (186). Dies Wappen kommt auch g. mit vier und fünf r. Sparren, auch neunmal gesparrt vor.
Die Spitze und Sparrung kann auch in der Richtung von den beiden Oberecken oder nach der Mitte unten gehen und in diesem Fall erhält man die gestürzte Spitze oder den gestürzten Gern, auch Mantel genannt, lat. cuspis inverso situ, franz. pointe renversée, engl. pile reversed, ital. contra inesto.
- Von G., S., u. # mit einer gestürzten Spitze gespalten: Walch v. Pfaustett (187) und ebenso
- von S., B., G.: Weffen, Bayern.
- In S. eine gestürzte r. Spitze (188): Schleich, Bayern; ebenso Thüna, Sachsen;
- S. in R.: Neuhaus, Tirol.
Gestürzter Sparren,
- S. in R.: Rumlingen, Schwaben (189).
Dreimal gestürzt-gesparrt,
- Von S. u. R. (190): Witzleben (dies Wappen kommt auch umgekehrt von R., u. S. dreimal gestürzt-gesparrt, auch mit zwei gestürzten Sparren S. in R. und r. in S. vor); ebenso Marschalk v. Schiltberg, Bayern.
Die Spitze wie der Sparren und ihre Ableitungen können auch von einem Seitenrand nach dem andern, gleichwie (Seitenspitze, Seitensparren) von einem Unter- oder Obereck nach dem entgegengesetzten Ober- oder Untereck (Eckspitze, Ecksparren) gehen. Die Franzosen nennen dies pointe en bande und pointe eo barre. Z.B.
- In R. eine s. Seitenspitze (scil. aus dem Hinterrand nach dem Borderrand): Plankenstein, Schwaben (192); item Tachinger, Bayern, und Albeins, Tirol, oder bei drei Farben (191):
- von G., S. u. R. durch eine (scil. aus dem Hinterrand kommend) Seitenspitze geteilt: Regendank, Mecklenburg;
- ebenso von #, S., G.: Blüskow, ibidem;
- ebenso von #, S. u. #: Fraßhaufer, Bayern.
- In R. ein S. Seitensparren: Marschalk v. Stumpfsberg, Bayern.
- In R. eine # Eckspitze aus dem hintern Obereck: Krafft, Steier (194); item S. in #: Thannberg, später Weltzer, Steier.
- In S. eine r. Eckspitze aus dem hintern Untereck (193): Baden, Schweiz.
Verbindet man die Schrägteilung mit der Sparrung, so ergeben sich nachfolgende Heroldsstücke:
Die Deichselteilung, franz. tiercé en pairle.
- Von #, S. u. R. (195): Briefen, Lausitz;
- von S., G. u. #: Walch zu Arburg.
Die Deichsel, auch Gabel, lat. furca, franz. pairle, engl. paile oder pall, ital. pergola, ndd. Gaffel.
- S. in R.: Teuchsler, Niederbayern (196).
Die Göppelteilung, lat. furcatum inverso, franz. tiercé en pairle renversé (197). Der Göppel, lat. furca inversa, franz. pairle renversé.
- R. in G.: Bayersdorf, Völzig, Sachsen (198);
- s., in #: Kuchler, Bayern.
Durch Bereinigung aller drei Teilungsarten, der senkrechten, waagerechten und schrägen, entsteht:
z.B.
- von # u. S. sechsmal geständert (schräggeviertet und gespalten): Rockhausen;
- ebenso von S. u. #: Hilprand, Tirol (199);
- ebenso von B. u. S.: Sintzenhofer.
Bem.: Man findet das letztere Wappen auch so wie (200), d.h. schräggeviertet und geteilt. Jeder einzelne Platz heißt eigentlich ein Ständer oder Schooß, lat. conus oder pinnulla, franz. giron, engl. gyron, ital. grembo, ndd. geer, allein man pflegt in der Regel nur diejenige Figur einen Ständer zu nennen, deren Grenzlinien, aus der Mitte des einen Seitenrandes und dem darüber liegenden Obereck kommend, sich in der Mitte des Schildes treffen.
- In S. ein b. Ständer aus dem vorderen Obereck: Krafft, Oberösterreich (203), wohl wappenverwandt mit den Krafft 194.
- In R. ein s. Ständer: Eiferstetten, Bayern.
Ich komme nun zu einem Stücke, bei dem ich in billigem Zweifel bin, ob es überhaupt zu den Heroldsstücken zu rechnen sei oder nicht, ich meine:
und zwar die innere und äußere nebst dem Schildlein. Wird nämlich innerhalb des Schildesrandes und gleichlaufend mit diesem eine Linie gezogen, so bildet der Platz zwischen beiden die Schildesbordur oder Einfassung, lat. limbus, franz. bordure, engl. border, ital. bordura, ndd. zoom, welche in der Regel 1/5 der Breite des Schildes zu jeder Seite wegnimmt; doch gibt es auch breitere Borduren, und manchmal so breit, dass der mittlere Platz gleichsam als ein aufgelegtes Schildlein erscheint. Es lässt sich schwer entscheiden, ob z.B.
- die Droste in R. ein s. Schildlein oder einen s. Schild mit (breiter) r. Bordur (XII. 204) führen.
- Ebenso führen eine s. Bordur um B.: Graffelfinger, Bayern;
- g. um #: Molsheim, Elsass.
Bem.: Die Bordur ist sehr häufig auch Beizeichen, wie im betr. Abschnitte zu sehen sein wird. Ist die Einfassung derart, dass sie gleichsam einen freischwebenden Rahmen parallel dem Schildesrande bildet, so heißt man dies eine innere Einfassung, lat. orula, franz. und engl. orle, ital. cinta, ndd. Binnenzoom. Z.B.
- in R. eine s. innere Einfassung: v. Random (XIII. 205);
- ebenso b. in G.: Landellis, Schottland.
Ich weiß zwar, dass die Bordur von den meisten deutschen Heraldikern zu den Heroldsfiguren oder Ehrenstücken gerechnet wird, und auch ich war früher derselben Ansicht, allein wenn ich die oben gegebene Definition von Heroldsstücken berücksichtige, so paßt sie gerade auf diese fraglichen Stücke, und gerade auf diese allein nicht, denn keines derselben berührt mit seinen End- oder Anfangslinien den Schildesrand. Ich wäre daher geneigt, der alten englischen Heraldik beizupflichten, welche die äußere Bordur als den Rückschild eines mehr oder minder kleinen aufgelegten Schildes, die innere Einfassung aber als einen falschen Schild (false escutcheon) blasonierte. Die neuere englische Heraldik sagt übrigens auch border für äußere, orle für innere Einfassung und inescutcheon für Schildlein.
Was die Verbindungsmöglichkeit einzelner Heroldsstücke untereinander betrifft, so ergibt sie sich schon aus der Entwicklung der primitiven Heroldsstücke; die Blasonierung der so zusammengesetzten Stücke lässt sich teils schon aus dem Vorhergehenden ableiten, teils erfordert sie eigene Kunstausdrücke, wovon das Nötigste hier folgend, das Ausführlichere aber im II. Teile dieses Buches bei dem Abschnitt “Blasonierung” beigebracht werden wird.
Was die Veränderung der Grenzlinien oder Konturen anbelangt, so hat ?e, gleich der Verbindung der Heroldsstücke selbst, dem Bestreben, ähnliche Wappen von einander unterschieden zu machen, teilweise auch dem Geschmacke und der Laune ihren Ursprung zu verdanken. Die Veränderungen der Konturen in Heroldsstücken geschehen dadurch, dass man ?att der geraden Linien gebrochene oder gebogene setzt. Die hauptfächlichsten dieser gebrochenen Linien sind:
Der Spitzenschnitt, Zahnschnitt, auch Zickzacklinie genannt, lat. denticulatum, franz. dentelé, endenté, engl. indented, ital. dentato, ndd. Uitgetand. Z.B.
- von R. u. S. mit Spitzenschnitt geviertet: Lichtenstein (206);
- ebenso von # u. S.: Altenhausen, Schwaben;
- von B. u. G. mit dem Spitzenschnitt schräg geviertet: Gumprecht.
Balken, Pfähle, Schrägbalken etc. werden auch mit der Zickzacklinie begrenzt; man nennt solche dann eckiggezogene, z.B.
- Campe: in R. ein eckiggezogener S. Balken;
- Beveren (232): in G. zwei eckiggezogene r. Balken;
- von B. S. u. R. mit eckiggezogenen Linien geteilt: Ulm, Schwaben usw.
Ähnlich wird man blasonieren einen eckiggezogenen Sparren, Schragen etc. Sind die einzelnen Spitzen dieser gebrochenen Linie im Verhältnisse größer, d.h. mehr in die Höhe und Breite gedehnt, so sagt man “mit Spitzen” geteilt, gespalten etc. Z.B.
- mit Spitzen von R. u. S. geteilt: Attems, Krain (207);
- Herzogtum Franken (Bayern, Limpurg, Rechteren usw.);
- ebenso von B. u. S.: Zandt, Bayern;
- von S. u. #: Stockhamer, Bayern;
- von G. u. B. (auch umgekehrt) mit Spitzen gespalten: Ebner v. Eschenbach (208).
Sind die Spitzen so in die Länge und Breite gezogen, dass sie die entgegengesetzten Schildesränder fast oder wirklich berühren, so pflegt man die Zahl der Spitzen anzugeben. In diesem Fall sind es selten mehr als vier Spitzen, gewöhnlicher aber bloß zwei bis drei, Sind die Spitzen ganz oder vollkommen, so sagt man z.B.:
- In S. drei aus dem Hinterrande kommende b. Spitzen: Montalban, Schlandersperg, Tirol (209).
Ist eine der Spitzen in der einen Farbe nur halb, so muss auch eine Spitze der andern Farbe halb sein und man zählt in diesem Falle die Seitenlinien der Spitzen und sagt (221) z.B.:
Von S. und # fünfmal spitzenweise oder mit Spitzen gespalten [vielleicht könnte man auch sagen gespitzt, aber ich denke, wenn man den Grundbegriff von Spalten und Teilen (siehe oben S. 59) im Auge behält, so wird die Bezeichnung mit Spitzen gespalten (210, 211) und mit Spitzen geteilt (207) keiner Mißdeutung unterliegen):
- Hausner v. Vurckftall, Bayern, und: Minckwitz, Sachsen;
- ebenso dreimal von R. u. S.: Leuberstorff. Bayern (210),
- ebenso: Beust, Sachsen: von R. u. S. fünfmal,
- Gmainer, Oberpfalz: von G. u. R. siebenmal mit Spitzen gespalten; letzteres Wappen kommt auch mit drei r. Seitenspitzen in G. vor.
Eine Abart dieser Spitzenteilung ist es, wenn die Spitzen oder Teilungslinien gebogen sind und die Form von Zähnen haben. Man nennt diese Spitzen auch Wolfzähne, wie denn z.B.
- das Wappen der v. Tettau und der Kinsky, als: in R. drei s. Wolfszähne aus dem Hinterrand kommend (241),
blasoniert wird, uebrigens findet man z.B. auch das minkwitz’sche Wappen im Diplom v. J. 1586 als “ein schwarßer Schild aus dessen vodern gegen den hintern teil drei weisse Wolfszähne erscheinen” bezeichnet, obwohl sonst gebogene Linien in der Spitzenteilung des minkwitz’schen Schildes nicht gefunden werden.
Abgesetzte und verschobene Linien kommen gleichfalls in der Heraldik vor. So führen
- die v. Reiche, Westfalen: von S. u. # mit einer abgesetzten Linie schräggeteilt (242),
- und die v. Ezirn, Schlesien, führen einen verschobenen s. Pfahl in #, (243),
- die Gleissenthal, Oberpfalz, aber einen ver schobenen s. Balken in # (244),
- ebenso (tincturas nescio): Dorninger, Ries.
Die Kerbe oder der Kerbschnitt, lat. striatum, franz. engrelé, engl. engrailed, ital. gratellato, ndd. uitgeschulpt. Die Form ist durch den aus dem Leben genommenen Namen hinlänglich deutlich.
- In S. ein # Kerbkreuz: Sinclair, Schottland, Mecklenburg;
- g. in B.: de la Croix, Frankreich, Preußen.
- In S. ein gekerbter r. Sparren (212): Dintner, Nürnberg;
- ebenso # in S.: Launay, Frankreich.
- In G. ein gekerbtes r. Kreuz: Gimnich, Rhein etc.
Der Schuppenschnitt, lat. imbricatum oder squamulatum, franz. cannelé, engl. invected, ital. scanalato, ndd. Ingeschulpt. Schuppe ist eine gebrochene Linie in dem der Kerbe gerade entgegengesetzten Sinne; z.B.
- von B. u. G. (alias umgekehrt) mit Schuppen schräggeteilt:Howstetter, Tirol (213);
- von S. u. # mit Schuppen gespalten: Haynspeck von Sallach, später Salburg (214).
Der Wellenschnitt, gewellt, geflutet, lat. undulatwn, franz. ondé, engl. undée, auch wavy, ital. ondato, ndd. Golvend. Z.B.
- Süß, Regensburg: fünfmal von B. u. S. geflutet (217);
- Gilfa: in Gr. drei geflutete s. Balken oder Flüsse.
- In S. ein # Schrägfuß (216): Behaim von Schwarzbach.
- Von S. u. R. (auch umgekehrt) dreimal mit Wellenlinien gespalten: Greiff v. Greiffenberg, Bayern (215).
- Mit Wellen von S. u. # dreimal schräggeteilt: Maxlrhain, Bayern.
Die gestutete oder wellenförmige Grenzlinie hat mit der einfach gewolkten so viele Ähnlichkeit, dass oft eine in die andere über geht. Der einfache Wolkenschnitt ist wieder sehr ähnlich mit der Form des Fehwerks (siehe oben S.41) und es wird schwierig sein, bei manchem alten Wappen zu entscheiden, zu welcher Art die betreffende Form der Begrenzungslinien gehöre.
Ich begnüge mich hier, die heraldische Darstellung einer einfachen (218), lat. nubiutum, franz. enté, ital. innestato, und einer doppelten Wolkenlinie (219), lat. duplice nubiatum, franz. und engl. nebulé, ital. nebuloso, zu geben, und bemerke nur noch, dass in späteren Zeiten häufig aus dem Fehwerk resp. dessen begrenzenden Linien einfache und doppelte Wolken gemacht worden seien, wie wir dies z.B. von dem Wappen Fürstenberg und Röteln nachweisen können ; vielleicht dürfen die heraldischen Wolken überhaupt auf ein Pelzwerk zurückgeführt werden, wenn nicht etwa der Name des Wappenherrn eine andere Ableitung indiziert.
- Die Panichner von Wolkenstorff (219) führen von R. u. S. und
- die Überlinger, Schweiz, von B. u. S. mit dem Wellen- und Wolkenschnitt schräggeteilt;
- die Aechter, Tirol, mit Wolken von # u. S. geteilt;
- die Blumenstein, Schweiz: mit Wolkenschnitt von B. S. u. G. geteilt;
- die Gerspeunter, Bayern, von # u. S. ebenso gespalten (218); man findet bei diesem Geschlecht einfachen und doppelten Wolkenschnitt.
Eine etwas bestimmtere Form hat der
Eisenhutschnitt (220), lat. per pinnas acuminatas, franz. crenelé fiché oder palissé, doch begegnet uns auch hier wieder der Übelstand, dass wir nicht sicher sind, ob bei derartigen Wappen nicht ursprünglich Pelzwerk gemeint sei.
- Die v. Haslang und die Kemnatter in Bayern führten: von G. u. # mit dem Eisenhutschnitt gespalten;
- ebenso die Tannbrunn, Bayern: von G. u. S. (220).
- Von B. u. S.: Kräßl von Lehen, ebenda.
Außerdem führten diesen Schild die Velschloß in Tirol, die Perger zu Appelstorff und die Royenhaufer in Bayern, doch sind mir nur Siegel und keine gemalten Wappen davon bekannt. Von den Haslang, Kemnattern und Tannbrunn weiß ich bestimmt, dass die ältesten Darstellungen ihrer Wappen auf Denkmälern und Siegeln die Linie in der Art wie 218, d.h. wie Fehwerk zeigen, während ich es bei den Kräßl, Velschloß und Roßenhausern nicht nachweisen kann, aber analog vermute. Somit wäre die Theorie des Wolken- und Eisenhutschnittes noch eine offene Frage in der Heraldik.
Der Zinnenschnitt besteht aus mehrmals wiederholter Aneinanderreihung von Zinnen und Scharten, über zwei Zinnen oder Scharten pflegt man nicht mehr zu zählen, sondern einfach als “mit dem Zinnenschnitt” oder “mit Zinnen”, lat. pinnatum, franz. crenelé, engl. embattled, ital. merlato, holl. gekanteeld zu blasonieren; z.B.:
- Mit Zinnen von # u. S. schräggeteilt (221): Castelruth, Tirol;
- ebenso von G. u. #: Freyndorff. Bayern;
- ebenso von G. u. # mit welschen Zinnen schräggeteilt: Goldegg, Tirol (223).
Balken, Pfähle, Schragen etc. können auch ein- oder beiderseits gezinnt sein; z.B.
- in S. ein gezinnter # Balken, lat. fascia pinnata, franz. fasce crenelé, engl. fess embattled, ital. fascia merlata: Wrangel, Pommern (222);
- ebenso r. in S.: Ziegler, Sachsen.
Die unten allein gezinnten Balken mögen zuweilen irrig in sogenannte Turnierkragen verwandelt worden sein, z.B. bei den v. d. Lippe, welche ursprünglich zwei solche Balken # in S. führten, jetzt aber zwei # Stege oder Turnierkragen.
- Zwei gezinnte # Schrägbalken in S.: Schliß, Reuß.
- In S. drei gezinnte r. Sparren: Hofer v. Lobenstein, Bayern, Württemberg (227).
Die doppelt-, d.h. beiderseitig-gezinnten Heroldsstücke haben in der Regel die untere Reihe mit versetzten Zinnen oder Gegenzinnen.
- Durch einen doppelt gezinnten # Balken von S. u. G. geteilt, oder: von S., # u. G. mit Zinnen und Gegenzinnen geteilt: Blittersdorff, Schwaben, Rheinlande;
- ebenso von #, R., S.: Ungelter, Ulm.
- In # zwei S. doppelzinnige Balken: Pranckh, Bayern.
- In R. ein doppeltgezinnter s. Schrägbalken (225): Orttenburg, Bayern, und Schorlemer, Preußen.
- Von B. und G. mit Zinnen siebenmal schräggeteilt, auch in B. vier g. doppeltgezinnte Schrägbalken: Rogaroli, Österreich (226);
- ebenso von R. u. S.: Riedt, Sachsen, und
- von S. u. R.: Salviati, Florenz.
Bemerkung: Es kommt namentlich bei einseitig gezinnten Sparren sehr häufig vor, dass die Zinnen, oben nicht gerade (waagerecht), sondern gleichlaufend mit dem Sparren abgeschnitten sind (z.B. bei Hofer v. L. (227); dies wird jedoch nicht besonders gemeldet. Ebenso kommt es vor, dass die Zinnen als solche schräggestellt sind; man pflegt diese Begrenzungslinie dann die Astlinie und das Heroldsstück geästet, lat. per ramos. franz. écoté. engl. Raguly. ital. noderoso, ndd. knöstig, zu nennen; z.B.:
- In S. ein geästeter s. Schrägbalken: Juftingen (Freiberg), Schwaben (228).
Es ist aber dabei nicht immer eine neue Begrenzungslinie, sondern in der Regel nur eine Abwechselung der Zinnenlinie zu suchen, wie denn z.B. gerade in alten Wappen der Ortenburg und Blittersdorf nicht selten die betreffenden Grenzlinien als,,geäftet”, hingegen aber z.B. in Juftingen auch –”gespizt” oder “eckiggezogen” gefunden werden. Am sichersten kommt die Astlinie bei dem burgundischen Kreuz (XXIV. 1112) vor, das ja eigentlich zwei ästige Prügel übereinander gelegt darstellt.
Ähnlich wie bei den Zinnen zählt man auch bei den Stufen deren nicht über zwei, sondern nennt eine mehrmals ftufenweise abgesetzte Linie überhaupt
Stufenschnitt, lat. gradatim, franz. coupé en degré, auch pigeonné, obwohl dies eigentlich nur für giebelförmige Stufen gelten sollte, per degree, ital. gradato, ndd. Trapvormig. z.B.:
- Von S. u. # mit dem Stufenschnitt, oder “stufenweise”, oder mit Stufen” schräggeteilt (229): Seiboltftorff. Bayern.
- In S. ein gestufter # Schrägbalken: Heiligenberg, Schwaben; ebenso r. in G.: Gundelfingen, Bayern und Schwaben.
- In S. eine gestufte r. Spitze: Neuenstein, Schwaben;
- ebenso # in S.: Schwarzenstein, Bayern.
Man pflegt diese Figur wohl auch Giebel, Staffelgiebel, lat. fastigium, franz. pignon, zu nennen. Ist ein Sparren innen und außen getreppt, so nennt man dies auch einen durchbrochenen Giebel, lat. perforatum, franz. pignon ajouré.
Die Krückenlinie oder der Krückenschnitt, lat. patibulatum, franz. potencé, engl. potenced, ital. Potentiato. Sie mag mit der Wolken-, Wellen- und Fehlinie ursprünglich stammverwandt sein, da wir ja auch das Feh krückenartig begrenzt finden (oben S. 42).
- Von S. u. B. mit dem Krückenschnitt oder “mit Krücken” schräggeteilt (233).
Die Kreuzlinie oder der Kreuzschnitt, lat. crucibus sectum, franz. croiseté, ital. crociato. Ich kenne davon nur ein Beispiel:
- Von S. u. # mit dem Kreuzschnitt geteilt: Egen, Schwäbisch-Hall (234).
Der Schneckenschnitt, auch Wendeltreppenschnitt, lat. cochleatim, ital. serpegiatto.
- Mit zwei Farben: Von G. u. B.: Lindegk, Tirol (235); Palliot blasoniert dies Wappen: d’azur à une pointe arrondi d’or.
- Von G. u. R.: Nordorff. Schweiz (236);
- ebenso von S. u. R.: Frickendorff und Leuber, Bayern; bei letzteren Wappen sind die Schneckenlinien geschuppt oder beziehungsweise gekerbt.
- Mit dem Schneckenschnitt von R. u. S. geviertet, franz. écartelé en giron courbé (doppelte Schneckenlinie): Eltershofen, Schwaben (237).
- Mit drei Farben: Von R., # u. S. mit Schneckenlinien geteilt, franz. tiercé en pairle courbé (deichselförmig): Megenßer, Schwaben (238).
Ähnlich gibt es auch einen Lilienschnitt und Herzblatt- oder Lindenblattschnitt, Hier wären ferner noch anzufügen der Kleeblattschnitt und der Rachenschnitt. Ich kenne davon nur ein Beispiel:
- Von S. u. R. mit dem Kleeblattschnitt schräggeteilt, lat. trifolio-sectum, franz. treflé-contre-treflé, engl. Flory-counter-flory, ital. trifoliato;
- Keuzl, Bayern (239);
- ebenso S. u. # Rumpf, Kärnten in 2. u. 3.
Von S. u. # mit dem Rachenschnitt, lat. fauce leonis sectum, franz. taillé en tête de lion oder lionné, ital. illeonito, geteilt:
- Helchner, Nürnberg (240).
Von den gemeinen Figuren.
Unter gemeinen Figuren versteht man in der Heraldik alle diejenigen Schildesbilder, welche nicht in die Klasse der Heroldsstücke gehören, und also entweder Gegenstände aus dem Naturreich oder aus dem Bereiche der durch menschliche Kunst hervorgebrachten Gegenstände sind. Zwischen diesen beiden Abteilungen stehen die erdichteten Tiere oder Ungeheuer, welche allerdings der Grundanlage nach dem Naturreich entnommen durch menschliche Einbildungs- oder Erfindungskraft (Fantasie) insoweit verändert sind, dass lebendige Originale derselben nicht wohl existieren konnten und können, z.B. Hähne mit Schlangenschweifen, Wölfe mit zwei Köpfen usw. Über die Darstellungsart der “gemeinen Figuren” habe ich schon oben S. 56 das Hauptsächlichste erwähnt. Dass innerhalb dieser weiteren Grenzen noch eine besondere Abstufung der Formen je nach der Zeit und Nationalität des Wappens selbst bestehe, ist an sich begreiflich, ich muss aber nähere Nachweise dafür dem II. Teil dieses Handbuches vorbehalten und mich hier darauf beschränken, die häufigst vorkommenden Figuren und zwar in allgemein heraldischer Auffassung vorzuführen. Man teilt die Figuren aus dem Naturreich in der Heraldik
- in solche aus dem Tierreich, und zwar:
- Menschen,
- vierfüßige Tiere,
- Vögel,
- Fische, Amphibien und Insekten;
- in solche aus dem Pflanzenreich: Bäume, Kräuter und Blumen;
- in solche aus dem Welt- und Erdreich: Erd- und Himmelskörper, Luft- und Lichterscheinungen.
Die Ungeheuer lassen sich wegen ihrer Mannigfaltigkeit nur als eine Klasse an sich zusammenstellen.
Die künstlichen Figuren teilen sich in:
- Werkzeuge,
- Geräte, Fahrnisse,
- Waffen,
- Kleidung,
- Bauwerke,
- Marken.
Schließlich ist zu bemerken, dass jedwede gemeine Figur nicht bloß als ganze solche, sondern auch in einzelnen Teilen als Wappenfigur erscheinen könne, wie aus nachfolgenden Beispielen sich zeigen wird.
Figuren aus dem Tierreich
lat. figurae naturales, franz. figures naturels, engl. natural charges, ital. figure naturali, ndd. natuurlijke wapenfiguren.
Vom Menschen.
Der Mensch kommt in den verschiedensten Stellungen, Farben, Hantierungen und Kleidungen, generia masculina und feminini, ganz oder stückweise in Wappen vor, z.B.:
- In R. auf # Dreiberg ein nackter Knabe: Schenchenstuel, Bayern (XIII. 245).
- Ebenso in R. ein nacktes Knäblein auf einem Steckenpferd reitend, in der Rechten eine Peitsche schwingend: Enickl, Bayern (268).
- Zwei solche Steckenpferde reitende nackte Knaben (die Herzoge Ottheinrich und Philipp) vor einem Stadttor: Neuburg.
- Desgleichen in R. ein nackter Mann, der einen r. Stern vor die Scham und zwei gewundene g. Schlangen in der andern Hand hält: Ratold, Augsburg (246),
- Wilder Mann in G.: Dachröden, Sachsen (251);
- in B.: Drachsdorf, Voigtland.
- Männliches Brustbild ohne Arme; r.-gekleidet in B.: Mensch, Sachsen (254);
- ebenso r.-gekleidet, mit Lorbeerkranz um’s Haupt in S.: Seybothen, Württemberg;
- ein solches mit Armen, #-gekleidet mit # Hut, in der Rechten drei r. Rosen haltend, in G.: Gehring, Bayern, Sachsen (255).
- In S. ein männliches Brustbild mit r.-gestülptem hohen g. Hut, r.-gekleidet: Falbenhaupt, Steiermark (267);
- ebenso #-gekleidet in G.: Würzburg, Franken.
- Männlicher Rumpf, r.-gekleidet, mit hermelin-gestülptem r. Hut in S.: Schlieffen, Preußen (276).
- Mannshaupt, gebartetes; in B.: Purgstall, Steiermark (273); in #-Bart, München.
- In R. ein gekrüpft stehendes #-gekleidetes Männlein, das beide Hände oder Zeigefinger in den Mund hält (pfeift): Ungelter, Württemberg in 2, u. 3 (258).
- In S. ein Narr mit # Kleidung und g. Pritsche über der Schulter: Räringer, Österreich (263).
- In R. ein Schönbart mit # s.-gestückter Kleidung, in der Rechten einen gr. Kranz, in der Linken einen langen Stab haltend: Heyniß, Sachsen, Bayern (256)
- In G. ein nackter Mohr, einen r. Rosenstrauß haltend: Wolfskeel und Grumbach, Franken (247).
- In S. ein nackter Mohr auf gr. Dreiberg: Winkler v. Mohrenfels;
- ein Mohr auf gr. Berg in G., einen gr. Kranz haltend: Mornberg, Schlesien.
- Mohr mit Schild und emporgehobenem Wurspfeil in G.: Heyder, Bayern.
- Mohrenrumpf in G.: Mohr, Tirol (250).
- Desgleichen r.-gekrönt in S.: Bisth, Freising (252);
- item ungekrönt mit s. Stirnbinde: Pucci, Toskana.
- Mohrenkopf # in G.: Graushaar, Sachsen.
- 3 Mohrenköpfe in G.: Peuntner v. Eberswang, Bayern;
- ebenso in der vorderen Hälfte des Schildes: Seydewitz, Sachsen.
- Mohrin aus r., s. Schach wachsend in B.: Löben, Schlesien (251).
- In G. auf r. Hirsch reitend ein nackter Mohr: Reitmoor, Bayern (269).
- Ein Zisterziensermönch, ein r. Buch in der einen und einen Gehstock in der andern Hand haltend: Münchhausen, Thüringen (260).
- Pfaffe mit Buch in weißem Chorhemd in G.: Pfaff. Schweiz.
- in # wachsend: Pfaffenhofen, Stadt in Bayern.
- In G. knieend mit emporgehobenem aufgeschlagenen Buch ein Benediktinermönch: Rußwurm (Gleichen), Sachsen (262);
- ebenso in S.: Fronheimer, Bayern.
- In S. eine #-gekleidete Nonne , auf einem Stuhl sitzend und von einem vor ihr stehenden Haspel abwindend: Oberndorff, OberPfalz (265).
- Eine Nonne mit weißem Habit und # Skapulier und Schleier stehend in B.: Kyhm, Preußen.
- In G. ein b.-gekleideter Einsiedler mit übergezogener Gugel, in der Rechten eine Hake und einen Rosenkranz haltend, in der Linken eine Haue über der Schulter tragend: Einsiedel, Thüringen (259).
- R.-gekleidet in G., in jeder Hand einen gr. Kranz haltend: Schad, Hessen;
- desgleichen s.-gekleidet in R. einen Blasbalg haltend: Blasbelch, Thüringen.
- In B. ein g.-gekleidetes gekröntes Fräulein, das einen Barsch?sch in der einen und einen Büschel Blumen in der andern Hand hält: Borsch, Schwaben.
- In S. ein nackter weiblicher Rumpf: Bußner, Bayern (248);
- in B.: Gutbier, Sachsen;
- in R.: Tuttlinger, Bayern.
- In G. aus s. Felsen wachsend ein nacktes Weib, in der Rechten ein r. Hirschgeweih haltend: Perger zu Glamm, Österreich (249).
- Frau mit Gansrumpf auf dem Kopf in R. Kneidinger.
- In G. auf gr. Fuß der deutsche Kaiser reitend: Stadt Hollfeld, Franken (270).
- In R. ein g. -geharnischter Ritter, in der Rechten ein blankes Schwert haltend, mit der Linken auf einen s. Schild, darin ein rr Doppeladler, gestützt: Wich, Hannover (261)
- Bem. Derlei Ritter führen z.B. auch die Sichart # -geharnischt in B.;
- die Teutscher s. in Blau mit Schild usw.;
- ebenso die Kellenbach, Kolb und Reinhard in Württemberg; Manner, Österreich: in R. ein Geharnischter mit Hellparte auf der Schulter.
- Zwei kämpfende Ritter (alias ein Ritterschlag) in R.: Manessen, Zürich (siehe oben III. 19).
- Ähnlich ist das Wappen der v. Holdrungen, Oberpfalz, welches in R. zwei unter einem Baume ringende Männer zeigt.
- Tanzende Paare: zwei, in einem Balken des Schildes der Stadt Danzig.
- In R. ein Ritter auf s. Pferd mit r. Schild, darin ein s. Doppelkreuz, in der Rechten ein Schwert schwingend: Lithauen, Polen;
- auch Aretin, Bayern, in 2. u. 3 (272),
- Gugler, Bayern, Turnierritter in #, g., b.-geteiltem Feld.
- In B. ein Ritter auf s. Roß mit einer Streitaxt: Reutter, Sachsen.
- In G. ein Fändrich in b., s. und r., s. gestreifter Landsknechtkleidung, über der Schulter eine r., g., b., s. mehrmals gebänderte oder geteilte Fahne tragend: Miller v. Altammerthal, OberPfalz (257).
- In R. auf gr. Fuß ein s.-gekleideter Hirte: Herder, Sachsen (264).
- Ein Bettler mit Stock und Schale in G.: Bettler v. Herdern, Schweiz.
- Ein Bauer, die Erde aufhackend, reutend: Tirschenreuth, Stadt, OberPfalz.
- Ein Nachtwächter, alias Hellpartierer, r.-gekleidet in S.: Seidel, Bayern.
- Ein Wegmacher; g,-gekleidet mit Haue in #: Wegmaher, Bayern,
- Der hl. Johannes v. Nepomuk in G. auf gr. Dreiberg: Hofer, Bayern.
- Der hl. Joachim in S.: Joachimsthal, Gewerkschaft, Böhmen.
- Der hl. Petrus mit Schlüssel in S.: Stadt Trier (283).
- Der hl. -Georg, zu Fuß, einen g. Drachen erstechend in B.: Gerstenbergk, Sachsen (266), Pauer, Frankfurt.
- Derselbe, zu Pferde, in R.: Moskau, Rußland;
- in B.: St. George, Nassau, Bayern,
- Der hl. Martin zu Pferd: Martin, Bayern,
- In B. ein s.-gekleideter, g,-geflügelter Engel betend: Engelßhofer, Bayern (282).
- In S. auf geflügelter b. Kugel stehend die Göttin Fortuna, einen Merkurstab in der Linken haltend und ein s. Tuch über sich schwingend: Süßkind, Bayern (271);
- item in R. doch ohne den Stab: Premerstein, Krain.
- Minerva mit Schild und Speer im vordern Felde: v. Radke, Sachsen.
- Justitia mit Waage: Kauffmann, Württemberg, Schnorr, Sachsen.
- Ein Türke mit Pfeil und Bogen schießend in R.: Greiner, Bayern.
- Ein solcher schlafend (liegend) im Schildeshaupt: Appell, Bayern.
- Drei Türkenköpfe in B.: Böhlau, Below, Pommern.
- im g. Rock an den Händen gestümmelt in B.: Haupt, Bayern, Sachsen.
- Bergknappen führen die Ginanth und Rogister.
- Ein Koch, g.-gekleidet auf g. Dreiberg mit zwei g. Kochlöffeln in #: Koch. Memmingen.
- Menschlicher Kadaver in # Sarg auf # Schragen in R.: Leichnam. Hessen (281).
- Auge Gottes (auf g. Strahlen) in B.: Wille, Hessen.
- Auge auf einem Schrägbalken:Ockl, Bayern.
- Eine offene Hand in g.-bordirtem r. Schilde: Sinner, Bern;
- in g.-r.-geteiltem Felde: Stettner v. Grabenhofen, Bayern;
- mit r. Kreuz belegt in R.,: Gießer, ebenda (277).
- Drei n.(r.) Hände in S.: Makmakane, Schottland.
- Sechs Hände, 3- 2- 1., in R.: Wasenstein, Elsass.
- Treue Hände in S. über B.: Tausch, Bayern;
- ebenso im b. Schildshaupte: Miller, Sachsen (275).
- Ein Arm; r.-gekleidet einen s. Ballen haltend in G.: Inkofer, Niederbayern (284);
- geharnischt mit g. Streitkolben in R.: Reicheneck, später Sauer, Steier (276);
- ebenso mit drei s. Blumen in der Hand: Dondorff, Bayern.
- Zwei Arme;
- r.-gekleidet in G.: Rasp, Steiermark;
- geharnischt, einen g. Ring haltend in R.; Oertzen, Mecklenburg (278);
- ebenso aus g. Dreiberg in R. einen g. Schlüssel haltend: Keller v. Schleitheim, Bayern.
- Zwei geharnischte Arme hintereinander, ein abgebrochenes Schwert haltend, s. in R.: Kemp v. Tornaston, Schottland.
- Drei Arme in R. im Dreipaß gestellt, führt die Familie Tremaine, England.
- natürlich in #: Fuß, Bayern (279);
- ebenso in #: Schaufuß, Hessen;
- geharnischt in R.: Schinkel, Pommern.
- Drei Füße im Dreipaß;
- # in G.: Stadt Füßen, Bayern (280);
- ebenso geharnischt s. in R.: Rabensteiner, Franken;
- ebenso Insel Mann (Isle of man), England;
- auch für Sizilien ist im Wappen des Königs Murat eine solche Figur als Wappenbild aufgenommen worden, entsprechend dem auf römischen Münzen erscheinenden Symbol von ¨Trinucria
- Selbst Totenköpfe und Gebeine kommen in Wappen vor, z.B.
- drei s. in B.: Biesy, Italien,
- und ebenso in #: Bialoglowski, Polen.
- Friederici in Sachsen: In B. ein Totenkopf vor zwei geschrägten Beinern, in den Oberecken eine g. Sonne und ein g. Stern;
- Purgolt, Burgund: in R. einen s. Totenkopf über g. Mond.
Ich bemerke zum Schlusse dieser Abteilung noch, dass es in der Heraldik untunlich sei, Figuren, welche ein bestimmtes Größenverhältnis ausdrücken sollen, z.B. Riesen und Zwerge als solche vorstellen zu wollen, denn da jede gemeine Figur ihr Feld möglichst ausfüllen soll, so muss bei gleich großen Schilden oder Feldern der Zwerg ebenso groß sein als der Riese. Es gibt aber dennoch derartige Wappen, z.B. das der Riese v. Stahlburg, Frankfurt, mit einem geharnischten “Riesen”, und das der Zwerger in Württemberg mit einem “Zwerge”.
Von vierfüßigen Tieren.
Diese erscheinen entweder aufgerichtet, steigend, lat. erectus, saliens, franz. und engl. rampant, oder schreitend, lat. gradiens, franz. und engl. passant. Seltener stehend, noch seltener liegend. Die aufgerichtete Stellung mit aufgeschlagenem Schweif ist die regelmäßige und wird daher nicht besonders gemeldet. Hiebei ist zu bemerken, dass man bei den aufgerichteten oder steigenden Tieren alle vier Füße (
- beim Löwen: Vorder- und Hinterpranken,
- beim Bären: Tatzen,
- bei der Katze: Pfoten,
- beim Hirsch: Läufe,
- bei den meisten Tieren aber: Füße
genannt) zugleich frei sieht, während man bei den Hirschen, Hasen, Füchsen, Eichhörnchen und einigen andern Tieren manchmal den zweiten Hinterlauf oder Fuß durch den ersten verdeckt sieht. Man sagt in diesem Falle wohl auch “springend” statt aufgerichtet, es ist diese Unterscheidung aber lediglich ohne praktischen Wert. Schreitende Tiere erheben einen Vorderfuß, stehende haben alle vier Füße am Boden; liegende oder ruhende Tiere sind gleichfalls au naturel, erscheinen aber, wie bemerkt, in Wappen äusserst selten. Gekrüpft heißt ein Tier, das auf den Hinterfüßen sitzt. Außerdem versteht sich bei allen Tieren, wenn nicht besonders anders gemeldet, dass sie von der Seite, en profil, gesehen seien. Wenn ein Tier gekrönt ist, so muss man dies besonders melden, und zwar versteht man unter “gekrönt” immer mit einer einfachen goldenen Krone, sogenannten Helmkrone, auf dem Haupt; ist die Krone andersfarbig als golden und anders geformt, z.B. eine rote Krone, eine Spangenkrone usw., so muss dies ebenfalls bemerkt werden. – Unter Waffen der Tiere versteht man Zähne und Krallen (bei den Vögeln Schnäbel und Füße, Ständer oder Krallen). Die Waffen sind in der Regel abstechend gemalt, z.B. bei einem goldenen Löwen in Schwarz – rot oder silber. Die Sache hat aber nur Bezug auf die Schönheit und ist nicht von Bedeutung, obwohl die Franzosen dafür sogar eigene Kunstausdrücke haben, z.B. lampassé (bezungt) und armé (gewaffnet), weil sie auch noch die jeweilige Farbe der Zunge melden, was wir in der deutschen Heraldik nicht tun, sondern solche in der Regel als rot annehmen.
- s. in #: Oberkirch, Sachsen, und Warsberg, Preußen (XIV. 275);
- g. in #:Keck v. Schwarzbuch;
- g. in Gr.: Erligheim, Schwaben;
- b. in G.: Solms, Rhein;
- r. in S.: Buch, Mecklenburg, und Brandis, Tirol;
- s. in R.: Döring, Braunschweig.
- Gekrönt;
- # in S.: Münchingen, Schwaben;
- r.-gekr. g. in #: Pfalz;
- s. in B.: Hemskeerk, Niederlande;
- b. in G.: Lützelburg, Rhein;
- # in G.: la Perouse, Savoien;
- S. in R.: Dewall, Hessen,
- Gefleckt;
- r. mit g. Flecken in S.: Aham, Bayern;
- ebenso, aber gekrönt: Penz, Mecklenburg (286), bei letzterer Familie manchmal auch sehreitend;
- s. in R.: Raven, Mecklenburg.
- Halb;
- s. und gekrönt in R.: Grundherr, Nürnberg (280);
- g. in B.: Erath, Nassau;
- r.-gekrönt g. in #: Hegnenberg, Bayern (XXXI, 1313);
- ebenso, ein Schwert in den Rachen stoßend, # in S.: Senft v. Pilsach, Thüringen,
- und g. in # (ungekrönt): Taufkirchen, jetzt Moreau in Bayern (XI. 113).
- Rumpf;
- r. in S.: Auer v. Winkel, Bayern;
- ebenso: Strauchip, Sachsen (282),
- Löwenkopf;
- vorwärtsgekehrt, r. in S.: Kahlden, Mecklenburg (284);
- g. in Gr.: Libetown, Schottland,
- Drei gekrönte Löwenköpfe;
- g. in S.: Plawen, Tirol (285);
- ebenso s. in R.: Ruoft, Österreich;
- ungekrönt r. in S.: Schwichelt, Hannover; Wilbrecht, jetzt Schrenk, Bayern;
- ebenso Zerbst, Schwarzburg;
- Scot, Schottland,
- Löwe, vorwärtsgekehrt, (guardant)
- S. in R.: Lodron, Tirol (277);
- g. in R.: Sayn; drei s. in R.: Roß, England, Preußen.
- Schreitend;
- auf b. Dreiberg r. in S. und gekrönt: Salw, Schwaben;
- r. in G. über B.: Ow, Schwaben;
- ebenso gekrönt g. in R. über drei s. Spitzen: Schönborn, Rhein.
- Liegend:
- auf b. Dreiberg r. in S. und gekrönt: Salw, Schwaben;
- r. in G. über B.: Ow, Schwaben;
- ebenso gekrönt g. in R. über drei s. Spitzen: Schönborn, Rhein.
- Gekrüpft;
- vorwärtsgekehrt, g. in R., einen g. Schlüssel und eine g. Lille haltend: Schertel v. Burtenbach, Bayern (288);
- ebenso, zwei s. Teller haltend: Teller, Lindau;
- gekrüpft g. in B. mit Palmzweig in der Pranke, oberer Platz von: Anetan, Bayern.
- Zwei Löwen,
- schreitend; S. in R.: Auerswald, Lausitz (276);
- ebenso, doch gekrönt: Masmünster, Rhein,
- Ebenso, vorwärtsgekehrt; g. in R.;Braunschweig;
- # in S.: Hohenlohe, Franken;
- ebenso, gekrönt r. in S.: Ramschwag, Schweiz.
- Zwei Löwen, gegeneinandergekehrt(combatant);
- # in S.: Davier, Anhalt.
- Voneinandergekehrt, abgewendet;
- r. in G.: Rechberg, Schwaben (281);
- s. u. gekrönt in R.: Haffelwander, Österreich
- Gespalten- (halb.-) geschrägt;
- s. und gekrönt in R.: Ammon, Franken (283).
- Drei Löwen,
- Löwenpranke;
- s. in R. einen g. Schlüssel haltend: Humbracht, Rheinland, Heimbrachts, Hessen (287).
Die meisten Heraldiker trennen die hier oben unter Löwe beigebrachten Varianten in zweierlei Arten von Tieren – in Löwen und Leoparden, indem sie den schreitenden und den aufsteigenden Löwen, sobald er das Gesicht vorwärtsgewendet zeigt, einen Leoparden nennen, und zwar derweise, dass sie den Löwen mit vorgekehrtem Gesichte einen gelöwten Leoparden, leopard lionné, den Löwen mit seitwärtsgekehrtem Gesichte aber (wenn er schreitet) einen leopardirten Löwen, lion leopardé, nennen ****
Wie die Herolde dazu kamen, dem Löwen in zweierlei Stellungen zweierlei Namen zu geben, das lässt sich nicht wohl sagen. Gewiss ist, dass man mit dem Namen Leopard in früheren Zeiten einen derartigen Unterschied, d.h. ein von dem Löwen verschiedenes Tier nicht bezeichnen wollte, wie denn beide Benennungen in der alten englischen Heraldik vom J. 1235, wo der Name dort zum erstenmal vorkommt, bis zum Ende des 15. Jahrhunderts, wo sie wieder außer Übung kam, häufig nebeneinander erscheinen **** . Seit jener Zeit blasonieren die englischen Herolde das Wappen ihres Hauses und Landes immer “gules, three lions passant-regardant or” und nicht mehr three leoparde etc.
Ich bin der Überzeugung, dass die große Anzahl der schon in ältesten Zeiten in Wappen auftauchenden Löwen die Veranlassung dazu geben musste, diese Wappenbilder nicht bloß durch Farbe, sondern auch durch Stellung und Zahl (Vermehrung) zu unterscheiden. Die bloße Laune des Wappenherrn kann hier gleichfalls von Einfluss gewesen sein. Dass man zwei Löwen übereinander schicklicher stehend oder schreitend als aufspringend anbringen konnte, gibt der Augenschein. Ich habe aber auch schon zwei alte Beispiele gesehen, dass man von zwei Löwen in einem Dreieckschilde den obern stehend, den untern aufspringend darstellte (u.a. ist in Nürnberg in der St. Jakobs- (?) Kirche ein Grabstein mit einem derartigen Wappen zu sehen) und es ist richtig, dass man dadurch den Schild auch ausfüllte, aber nicht ohne einige Verletzung des Schönheitsgefühles. Drei Löwen konnte man übereinander nur stehend anbringen (278), denn aufspringend hatten sie nur zu 2. 1 (279) Platz. Ich glaube, dass wir mit der Hauptbenennung Löwe unter Bezeichnung irgend einer nicht gewöhnlichen Stellung für alle Zwecke vollständig ausreichen werden.
- S. in R.: Kaßmair, Bayern;
- s. und gekrönt in B.: Adelige Gesellschaft “zur Katze” in Konstanz (289);
- ebenso, nicht gekrönt: Schlüchter, gen, Katzbiß, Hessen;
- s. in R.: Tetzel v. Kirchensittenbach, Nürnberg;
- # in B.: Schatte, Bayern;
- S. in B.: Westernhagen, Hessen.
- Sitzend, mit Maus im Rachen; # in G.: Katzbeck, Hessen.
- Zwei Katzen; s. in R. gegeneinander aufgerichtet: Strebekotz, Hessen.
- sitzend, mit Halsband und Kette; g. in R. mit s. Kette: v. Prag. Oberösterreich.
- In B. auf g. Dreiberg mit Reif um den Leib, einen Apfel haltend: Ketzel, Nürnberg (296);
- ebenso # in S. auf gr. Berg: Meerkatz, Schlesien.
- In S. ein r. Affe sitzend mit g. Apfel: Affenstein, Elsass
- s. in B.: Lux, Schlesien.
- Sitzend; s. in G.: Luxburg (Mittelschild), Bayern;
- ebenso in S.: Lutzenberger, Österreich;
- g. im oberen Platze des r.-g.-schräggeteilten Schildes: Escher vom Luchs, Zürich.
- Gekrönt; g. widersehend in B.: Haus oder Stammwappen Rys, Polen.
- zwei halbe Hunde, Windspiel oder Wind; # in S. mit g. Halsband: Passow, Mecklenburg (290);
- S. in R. auf gr. Berg: Herding, Bayern;
- R. in G.: Wangenheim, vordere Schildeshälfte;
- s. in r.-b.-schräggeteiltem Feld: Baldinger, Ulm.
- Sitzend;
- s. in # auf g. Dreiberg: Klueghamer, Bayern.
- Drei Winde übereinander springend;
- s. in #: Hundpitz, Schwaben (295);
- S. in R.: Böhnen, Westfalen;
- # in S.: Autenried, jetzt Reck v.A., Bayern.
- Bracke, Prasch oder Leitund,
- schreitend und stehend;
- s. in B.: Hund v. Altengrotkau, Preußen, und Baldeck, Schwaben;
- s. in R. auf # Dreiberg: Wager, Bayern (291).
- Aufspringend;
- # mit g. Halsband in G.: Pottenstein, später Lamberg;
- # in S.: Terlago, Tirol;
- ebenso mit r. Bein im Rachen: Prack.
- Zwei
- #-s.-gefleckte Bracken an einer s. Leiter aufspringend in R: de la Scala, v. d. Leiter, in Verona und Bayern (292).
- In G. zwei # Bracken an einem Bein zerrend: Schnurbein, Bayern, unteres Feld;
- in R. zwei voneinander gekehrte gekoppelte s. Bracken: Weißenwolf, Krain, in 4. (XV, 370).
- Bracke, halber; # in S.: Bultejus, Sachsen.
- Brakenköpfe,
- drei, voneinander gekehrt; s. mit g. Halsbändern in B. (alias R.): Borries, Hannover (294).
- Rüde, halber; # in G.: Pfeffinger, Bayern;
- ebenso in S., aus g. Flechtzaun wachsend: Zaunried, Bayern,
- Rüdenrumpf mit Stachelhalsband; s. in R.: Wemding, Schwaben, Rost, Tirol, und Rüdt v. Collenberg, Franken (293).
- ledig, schreitend;
- # in S.: Pfertsdorff. Franken;
- item # in G.: Sybel, Hessen (im obern Platz),
- gezäumt, schreitend; # in S.: Grote, Hannover (298).
- ledig, springend;
- S. in B. über zwei g. Balken: Chaudoir, Bayern;
- s. in R.: Westfalen;
- # in S.: Kanig, Sachsen,
- Gezäumt;
- S. in #; Gurren und Haag, Bayern (299);
- ebenso gezäumt und gesattelt: # in S.: Sallach, Bayern und Schweiz,
- Füllen;
- S. in R. auf g. Berg: Füll, Bayern, jetzt Pfetten;
- # in S.: Füllen, Schweiz,
- Drei ledige Rosse übereinander;
- # in S.: Brück, Sachsen (301),
- Halbes Roß : # in G.: Glauffenburg, Tirol, Bayern,
- Roßrumpf, ledig;
- # in S.: Plieningen, Schwaben (300);
- r. in S.: Schlegel, Sachsen;
- r. in G.: Wildenau, Bayern,
- Gezäumt;
- r. in S.: Zobel, Franken;
- # in G.: Heybah, jetzt Hegnenberg, Bayern.
- Ein Roßfuß (gebogen);# in G.: Abinberg, Franken.
- Drei gezäumte Roßrümpfe; S. in #: Breydel, Bayern,
- # in S.: Riedheim, Schwaben; Frumefel, Bayern (303).
- Schreitend; auf r. Fuß in G.: Efler, Franken, Nürnberg (305),
- Halber Esel;
- S. in #: Rackniß, Bayern (302);
- R. in S.: Helldorf, Sachsen.
- Eselsrumpf; S. in B.: Zeppelin, Mecklenburg (304).
- kommt auch seitwärts gekehrt vor;
- # in G. mit gr. Blättern im Maul: Riedesel, Hessen;
- # in S.: Biberen, Franken.
- S. in R.: Weißenwolf, Krain;
- # in G.: Ende, Thüringen;
- Wolfersdorf, ebenda (306), – Widersehend; r. in G.: Waltenhofen, Bayern, Tirol.
- Schreitend; # in S.: Wolf v. Gudenberg, Hessen.
- Halber Wolf; # in G., auch S. in #: Engelschalk, Bayern.
- Lauernd; # in G.: Affeburg, Braunschweig (308).
- Wolf raubend (mit # Hirschgeweih im Rachen); r. in S.: Wolframsdorf, Sachsen (309);
- mit r. Hund im Rachen; # in G.: Kalitsch, Anhalt.
- Wölfin mit Romulus und Remus; in S. auf gr. Boden: Rummel, Bayern (XV. 365).
- Zwei Wölfe übereinander; r. in G., gekrönt und mit g. Halsbändern; Borck, Pommern (307).
- Fünf Wölfe, 2. 2. 1. die obern vier gegeneinander gekehrt; S. in B.: Vecchielli, Modena.
- Wolf, angekleidet; r. mit s. Röcklein in S.: Trainer (310) (kommt auch s. mit s. Rock in R. vor);
- s. mit b. Kutte und übergezogener Gugel in s.-r.-gespaltenem Felde: Nayhaus, Krain, Schlesien.
- S. in B. (alias Gr.): Reineck, Hessen, Nassau, Frankfurt;
- r. in S.: Voß, Pommern;
- r. in G.: Fuchs, Franken und Tirol (311).
- Raubend (mit einer Gans im Rachen); r. in G.: Bobenhausen, Schwaben, jetzt Preußen (313);
- S. in G.: Brandenstein, Thüringen.
- Mit umgebundenem # Tuch, in welchem hinten eine Gans steckt; S. in R.: Schad, Hessen (312).
Der Unterschied zwischen Wolf und Fuchs ist in Praxis nicht immer kenntlich genug. Eigentlich sollte der Wolf den Schweif erhaben tragen und die Stellung des Löwen zeigen, der Fuchs aber sollte den Schweif gefenkt und die Vorder- und Hinterfüße gleichlaufend haben, wie auf Tafel XIV. Diese Merkmale werden aber nicht immer eingehalten. Dass zwei Linien der v. Voß sich in ihren Wappen dadurch unterscheiden, dass bei der einen der Fuchs den Schweif erhaben, bei der andern gefenkt trägt, ist wenigstens für die Neuzeit konstatiert.
Bär;
- # in G.: Behr, Sachsen.
- Schreitend;
- # in S.: Behr, Mecklenburg;
- ebenso auf r. Dreiberg: Perfall, Bayern (314).
- Aufsteigend;
- # in S.: Behr, Mecklenburg; Lochau, Sachsen;
- # mit g. Halsband in S.: Pernauer, Bayern;
- # in G.: Berndorffer und Baar, Bayern (XIV. 315).
- Zwei Bären; # in S. von r. Dreiberg gegeneinander aufsteigend: Herschl. Bayern.
- Bärenrumpf; # in S.: Egloffstein, Franken.
- Bärenköpfe; drei, voneinander in G.: Peß v. Lichtenhof, Nürnberg (XV. 369)
- Bärentatze;
- eine # in G.: Menkhofer, Bayern;
- ebenso r. in G.: Del Caccia, Toskana;
- zwei s. in R.: Vintler, Tirol (XIV 316);
- # in S.: Gleichen-Rußwurm, Thüringen.
- schreitend; s. in B.: Brandenburg, Schwaben;
- s. in Gr.: Boslarn, Bayern.
- Auerochse;
- g. in R. mit Ring: Auersperg, Steiermark;
- # in G.: Pleffen, Mecklenburg, Rehm, Augsburg;
- r. in S.: Stammhaus Ciolek, Polen (Poniatowski);
- ebenso Ochs, Hessen, Harscher, Schwaben (317);
- # mit einem s. Borderbein in R.: Remboldt, Augsburg,
- r.-s.-geteilt von g. Schlitten aufspringend in #: Stier, Bayern (XI. 116);
- b. mit dem Sternbild des Stiers (7 g. Sternen) belegt in S.: Nelli, Florenz
- halber Ochse;
- S. in R.: Jöchl, Tirol;
- r. in S. mit Ring durch die Nase: Rauber, Kärnten (318);
- gekrönt # in S.: Schmidl v. Straubing, Bayern.
- Auerochsenrumpf mit Ring; # in S.: Auer, Preußen; ebenso Beneckendorff;
- desgleichen mit Ring # in S.: Rindsmaul, Steier;
- # in S., ohne Ring: Edlmann, Bayern.
- Urkopf; gekrönt vorwärtsgekehrt # in G.: Mecklenburg, ebenda (319).
- Ochsenkopf; # in S.: Weißenbach, Sachsen;
- # in G.: Sandizell, Bayern.
- Drei gekrönte # in G.: Hawförde, Braunschweig.
- Ochsengehörn;
- r. in S.: Sachsenheim, Schwaben (320);
- S. in R.: Gebhart, Tirol;
- # in S.: Jecklin v. Hohenrealta, Graubündten.
- Kalb, aufspringend gekrönt; in r.,s.-gestreiftem Schilde: Kalb, Sachsen, Bayern.
- Kühe; drei g. in G.: Vachiery, Bayern, Stammwappen (XV. 372).
- schreitend; s. in B.: Lynker, Sachsen, Bachof, Preußen (XIV, 321);
- s. in R.: Löffelholz, Bayern.
- Opferlamm;
- s. in R.: Brixen, Bistum (373);
- ebenso in B.: Ostertag, Schwaben-
- Widder,
- schreitend; S. in B.: Bonin, Pommern;
- ebenso und widersehend S. in R.: Kotzau, Franken (323).
- Aufspringend; S. in R.: Rammelstein, Bayern;
- # in S.: Schaffschausen (322);
- ebenso in G. auf # Berg: Huber v. Mauern, Bayern;
- r. in G.: Schöps v. Löweneck, Bayern, Stammwappen.
- Drei Widder; S. in B.: Orlandini, Toskana,
- Widderkopf;
- Bonin: # in G.
- item Buseck (324), letztere auch in R.
- Widderhörner;
- # u. r. auf b. Dreiberg: Widerspach, Bayern (325).
- aufspringend; S. in R.: Stäzlinger v. Eisolsried, Bayern; ebenso Haas, Schwaben;
- g. in B.: Hasza, Schlesien (XV. 371);
- s. in B. mit einem gr. Hüfthorn um den Hals gehängt: Kneland, Schottland.
- Sitzend auf # Dreiberg; S. in g. : Häfeler, Österreich;
- ebenso in R.: Freiß,
- ibidem. – Laufend; in s. Balken auf R.: Haasi, Bayern, in 2. u. 3.
- Zwei Hasenköpfe; g. in B. aus dem Spalt wachsend: Maltzahn, Mecklenburg, vordere Hälfte.
- # in G.: Beverförde, Westfalen, Bibra, Franken, Gnaffer, Steiermark (332);
- g. in B.: Biberach, Stadt, Württemberg;
- s. in R.: Hübschmann v. Biberbach, Elsass.
- in S. im oberen Platz: v. Ott, Bayern.
- r. in G.: Muggenthal, Bayern (333)
- Edelmarder, Hermelintier; S. in R.: Harm, Tirol (350).
- aufspringend; in G. innerhalb r. Bordur: Mörschwein, Elsass.
- schreitend; S. in B.: Taffis, Tirol (334).
- Aufspringend; S. in R.: Dachsperg, Bayern (335).
- aufspringend; # in S.: Bassewitz, Mecklenburg (326).
- Schreitend; auf gr. Dreiberg in S.: Neu-Eberstein, Schwaben (327)
- Eberrumpf;
- # in S.: Reischach (328).
- Sau;
- # in G.: Sünching, Bayern (330)
- # in S.: Schweinpöck, Steier.
- Halbe Sau, auch Rumpf;
- # in S.: Sulzemos,
- r. in S.: Kammerau, Bayern.
- Eberkopf;
- # in S.: Hardenberg, Preußen (329);
- s. in R.: Chissam, Schottland;
- drei r. in S.: Grenzing, Sachsen,
- Ferkel;
- drei g. in B.: Champorein, Frankreich, Reuß (331);
- drei übereinander # in S.: Formentini, Götz.
- # in S.: Staudigl, Nürnberg;
- # in G.: Igelshofer, Österreich (XV. 374);
- g. in R. in gr. Nest sitzend: Igel, Salzburg, und Loß jetzt Kleist), Preußen.
- drei Igel; # in S.: Hereiß, Schottland,
- schreitend, auch stolzschreitend;
- # in G.: Stolberg, Sachsen (336);
- r. in S.: Hirschberg, OberPfalz,
- Aufspringend;
- s. in B.: Troyff, Württemberg, und Waydtmann, Bayern;
- g. in B.: Kuchler, Bayern; item mit r. Halsband: Pasquali, Florenz;
- # in S.: Geismar, Hessen;
- r. in G.: Wallwitz, Sachsen (338),
- Halber Hirsch;
- s. in B.: Oldenburg, Mecklenburg (342);
- r. in S.: Lowßow, ibidem;
- g. in B.: Drechfel, Bayern.
- Liegend;
- mit r., s.-gestreifter Decke in S.: Meding,
- Dammhirsch, auch Dänlhirsch genannt;
- aufspringend in #-g, schräggeteiltem Schilde mit verwechselten Farben: Thenn, Salzburg.
- Schreitend; g. in # Stempfer, Österreich.
- Drei Hirsche,
- springend; g. in B.: Stolzhirsch, Augsburg,
- Hirschrumpf;
- g. in B.: Sarnthein, Tirol (337);
- r. in S.: Affeking, später Muggenthal, Bayern;
- drei # in G.: Zündt, Schwaben, Bayern;
- # in S.: Crawfurd; Schottland;
- b. in S.: Ahannay, ibid.
- Kopf, vorwärts, gekehrt;
- s. in B.: Lustnau, Schwaben;
- r. in S.: Ziegler, Schwarzburg (339),
- Hirschgeweih;
- S. in #: Mirbach, Rhein (341);
- # in G.: Poyßl, Oberpfalz;
- s. in B.: Ubaldini, Florenz.
- Hirschgeweih mit darübergelegter Stange,
- # S.: Schlichting, Preußen (344),
- Eine Stange, # in G.: Sumerau, Krain, auch Behatnb v. Adelzhausen, Bayern;
- s. in B. über g. Dreiberg: Hornstein, Schwaben (343);
- s. in B. mit g. Sternen besteckt: Finsterwald, jetzt Firmian, Tirol.
- Zwei Stangen übereinander, # in S.: Tanner, Schwaben.
- Drei Hirschstangen, er in G.: Württemberg, Landau (345).
- r. in S. über drei gr. Kleeblättern: Eßdorff. Bayern (340),
- Gekrönt; g. in # auf gr. Berg: Rehdiger, Preußen (gewöhnlich als Hirsch).
- Hindin,
- schreitend; # in S.: Beneckendorff-Hindenburg, Preußen (346).
- Reh, schreitend;
- r. in S. auf 31-, Fuß: Regenau, Bayern,
- Aufspringend; g. in 8: Fugger vom Reh, Augsburg (wird wie eine Hindin dargestellt),
- Rehschlegl; r. in S.: Abenstorffer, Bayern (XV. 368).
- gekrüpft r. in S.: Dreitlkofer v. Menzing, Bayern;
- r. in G. auf gr. Dreiberg, nagend, d.h. mit den Vorderpfoten eine Azung haltend: Bennigsen-Förder (347).
- g. in 4e: Puebinger, Bayern (354);
- item, auf s. Fuß: Seeau, Österreich;
- r. in G.: Schmolhe, Schlesien;
- g. in #: Puelacher, Bayern,
- s. in R. auf g. Berg: Helfenstein (348);
- s. in B. mit # Turm und g. Decke; darauf ein # Doppeladler: Lefort; Mecklenburg;
- g. in # auf # Dreiberg: Schauer, Regensburg;
- s. auf g. Dreiberg unter gespiztem g. Haupte in B.: Höfner, Österreich.
- g. In B. auf s. Mauer stehend: Lorenz; Hessen (349).
- von s. Felsen aufspringend er in G.: Enzenberg, Tirol;
- auf s. Felsen lauernd # in G.: Klippstein; Hellen (351);
- ebenso in Z,: Wollensburg, Krain,
- Gemsrumpf; # in G.: Biarowsky, Bayern.
- Gemsgewicht; # in S.: Lichtenberg, Sachsen; und Oheimb, Hessen;
- S. in S. aus g. Krone; Trahotusch, jetzt Morawitzky, Bayern
- s. in #: Leutrum, Schwaben, und Forell, Schweiz; Preußen (353);
- s. in B.: Gräfendorff. Sachsen, und Poxau, Bayern;
- # in G: Bodman; Schwaben, und Steinberg; Mecklenburg;
- # in S.; Irmtraut.
- zwei Böcke übereinander;
- # in G.: Bock, Westfalen (XV. 367)
- Halber Bock;
- s. in R.: Mörl; Tirol;
- # in S.: Weiß; Sachsen.
- Bocksrumpf;
- s. in R.: Gebsattel; Franken, und Kamecka, Preußen (353);
- # in G.: Mamming, Tirol.
- Bockshorn;
- # G.: Gaisberg, Schwaben;
- # in S.: Adelsheim und Fechenbach, Franken, Reinhold, Schwaben; Federspil, Graubündten, Tirol (XV. 366)
- b. in S.: Glöden, Mecklenburg.
- stehend; # in G.: Keller vom Steinbock, Zürich.
- Steinbockgehörn;
- # in G.: Rosickon; Schweiz;
- ebenso auf s. Felsen stehend: Luegstein, Tirol
- Drei Steinböcke stehend; s. in #: Reiffenberg, Schweiz.
- # in S.: Ritschamer, Bayern;
- # in G.: Maus, Meufel, Nürnberg
- Drei Mäuse nebeneinander; # in s. Balken: Stadt Arras, Frankreich.
- g. in S.: Cor, Frankreich;
- über einem gr. Granatapfel 4: in G.: Trippel, Schaffhausen,
- # in S.: Kreuzburg, Sachsen (x7, 375); ebenso Namfay, Schottland;
- S. in #: Köth, Hessen;
- r. in S.: Bergh, Preußen;
- gekrönt mit g. Kleeblattsichel auf dem Fluge : Mark Brandenburg (376);
- b. mit s. Sichel in S.: Wiedebach; Sachsen.
- Schräggestellt;
- # mit s. Sichel auf der Brust in S.: Lobkowitz (Poppel), Böhmen (377).
- Übereck, überzwerch, gestellt (Vielleicht soll es dieselbe Stellung sein, wie bei Lobkowitz);
- s. in B.: Röder v. Tiersperg, Hessen, Schweiz (378);
- # in G.: Eptingen.
- zwei:Adler übereinander;
- # in G.: Hornberg, Schweiz (379).
- Drei Adler;
- # in S.: Gültlingen, Schwaben (380);
- s. in B.: Leiningen, Rhein;
- r. in G.: Coeverden, Niederrhein.
- Mehrere;
- fünf, 3.2.1. g. in B.: Oberösterreich (sonst als Lerchen benannt)24
- ebenso; St. Marie-Eglise; Bayern.
- Halber Adler;
- r. in S. über geschrägten r. Stäben: Waldegg, Bayern;
- # in G. mit Fisch im Schnabel: Schad, Ulm (382).
- Rumpf:
- # in S.: Bischofshausen, Thüringen (383)
- Rümpfe;
- zwei # Adlersrümpfe voneinandergelehrt in G.: Urf, Hessen (384).
- Flügel
- ein g. in #: Kyau, Lausitz;
- s. in B. mit g. Sichel: Sufenberg (385);
- r. in S.: Hodenberg, Westfalen.
- Flug ;
- S. in R.: Nothaft, Schwaben;
- g. in R.: Erffa; Thüringen (386);
- s. in B.: Reckrodt, Sachsen.
- Flügel;
- drei, 2.1. # in G.: Diebitsch, Schlesien;
- s. in R.; Wattewyl, Schweiz (387);
- drei; 1. 2. # in S.: Lüttwitz, Schlesien.
- Kopf;
- drei gekrönte # in G.: Rotkirch, vielleicht auch Hennen- oder Greifenköpfe.
- Füsse und Krallen;
- 1 # in G.: Holleuser, Sachsen (388);
- r. in S.: Knesebeck, Hannover; Starzhauser; Bayern.
- Dergl. drei; r. in S. : v.d. Schulenburg, Braunschweig (389);
- drei übereinander s. in #: Thannhauser, Bayern (führten auch manchmal nur eine Kralle).
- Geschrägt zwei; r. in S.: Hal, Tirol;
- # in S.: Krell, Württemberg.
- Jagdfalke (mit r. Haube und g. Schellen);
- In B. auf s. Balken: Falkenhausen, Bayern, Preußen;
- ebenso auf s. Ast: Lengerke, Sachsen (392).
- Drei gewöhnliche Falken sitzend s. in B.: Falkenstein, Elsass.
- Auffliegend; g. in #: Falck, Niederlande, Hessen;
- s. in R. von # Dreiberg: Schwaben, Markt in Bayern (390);
- g. in B. von s. Felsen: Falkenstein, Österreich.
- s. in B. auffliegend: Habitzheim, Hessen.
- Geier;
- sitzend auf gr. Berg in B.: Geyer, Bayern, in 1. und 4. (391);
- ebenso in S.: Lang; ibid.
- Auffliegend 4e in 67,: Geier v. Osterberg; Österreich;
- in (I, ein:t Geier mit einer Maus in der Kralle: Straßwalcher; Bayern,
- – Geiersrumpf; gekrönt # in G.: Geyer, Preußen,
- sitzend und gekrönt in S.: Canstein, Rhein (394),
- Auffliegend (ungekrönt) in G.: Franking, Bayern;
- in S.: Göler v. Ravensburg und Helmstadt, Rhein, und Menzingen, Schwaben (393).
- Dohle mit Ring im Schnabel auf gr. Dreiberg in S.: Trota, Hessen (395).
- Zwei Krähen nebeneinander # in S.: Holzadel, Hessen,
- Drei 1. 2. in G.: Chrayen, Sachsen;
- drei, 2.1. fliegend, nach Adlerart, # in S.: Tubeuf, Bayern (396).
- auf # Dreiberg in S. sitzend: Stäringer, Bayern (443).
- # in S.: Lüningk, Preußen;
- item auf einer g. Stütze sitzend in B.: Sperl, Bayern, Sachsen.
- Drei; s. in B., Sperling, Mecklenburg (397).
- mit einem Ring im Schnabel in B.: Bülow, Pommern (398).
- # mit g. Brust in G. auf gr. Fuß: Mangstl, Bayern, in 2. u. 3. (400).
- Drei in S.: v.d. Borch, Bayern;
- in S. auf # Balken drei hintereinander sitzend: Reuschenberg, Rhein;
- ebenso ohne Balken in S.: Gyfenberg, jetzt Westerhold, Rhein (399).
- Zwei # Merletten in s. Haupt über B.: Spitzemberg, Preußen (401).
- Drei # in G.: Vambés v. Florimont, Frankreich, Bayern;
- # in S.: Thiboust, Bayern, in 2. u. 3. (402).
- Ebenso neun, 3. 3. 2. 1,: Piosasque v. Schönbrunn, Bayern.
- auf gr. Stern sitzend in B.: Swalenberg, Lippe (403).
- Sechs Schwalben, 3. 2. 1. in G.: Rondinelli, Toskana
- s. in B.: Geusau und Plötz, Sachsen (404);
- r. in G.: Steinfurt, Bentheim;
- s. in B.: Schwangau, Bayern, und Tettighofen, Schwaben,
- Auffliegend; g. in #: Freundsperg, Tirol;
- g. in R. mit g. Ring im Schnabel: Gremp, Schwaben (405).
- ist # mit r. Brust und Waffen.
- In G.: Closen, Bayern (406);
- ebenso in S.: Uttendorfer in Oberösterreich .
- s. in B.: Ganßer v. Ganßberg und Pechtaller v. Delling, Bayern (407);
- s. in R. auf gr. Berg: Deym, Böhmen (alias eine Ente)
- Geköpfte Gans; s. in #: Landsidler, Bayern (409).
- Die Ganshorn in der OberPfalz führten in B. eine s. Gans, der ein # Hüfthorn umgehängt ist.
- Gansköpfe;
- drei S. in B.: Flugi, Graubünden, Tirol (408);
- ebenso in B., der untere gestürzt: Orzychowsky, Böhmen.
- s. auf r. Dreiberg in B.: Löffler v. Haunriß;
- s. in R. auf s. Wasser: Löffler, Oberösterreich (442); wohl nur ein Zweig der L. v. Haunrip.
- auf gr. Fuß in #:Endter, Bayern.
- Aus gr. Schilf auffliegend, s. in R.: Seal, Schlesien (410)
- stehend r. in S.: Hahn, Mecklenburg (411);
- s. in B. auf g. Dreiberg: Langen, Frankfurt;
- # in G. auf gr. Dreiberg: Steinling, Bayern.
- Zwei Hähne;
- kämpfend (gegeneinander aufgerichtet) # in G.: Alt-Grießenbeck, Bayern (412).
- Voneinandergekehrt; # (auch r,) in G.: Rummel, Nürnberg.
- Drei;
- g. in #: Gaultier, Preußen, in 1. und 4. (413).
- Hahnenrümpfe;
- ein # in G.: Alberstorff. Bayern;
- zwei r. in S. voneinandergekehrt: Harling, Württemberg (414)
- in S., oberes Feld: v. Köppelle, Bayern. Ist im Diplom nicht als Koppe oder Kapaun, sondern als regelrechter Hahn n. Farbe abgebildet, aber als Koppe blasoniert.
- # in G. auf gr. Dreiberg: Henneberg, Thüringen (415);
- ebenso auf # Dreiberg: Brenn, Sachsen, in 2. u. 3;
- ebenso in S.: Hennigs.
- auf einem gestürzten r. Mond über r. Stern in G.: Hünerwadel, Bern.
- in S. auf gr. Berg: Wrisberg, Mecklenburg, Prueschenk, Österreich, Vafold, Franken (416);
- in G. (oberes Feld): Faschang, Salzburg.
- Schreitend;
- in S.: Pruckner, Franken, v. Hall, Schwaben;
- in r., g. schräggestreiftem Felde: Wied, Rhein (418).
- Gekrönt;
- In R. auf gr. Fuß: Göswitz, Österreich, in 2. u. 3.
- weisser Pfau
- in g.-b.-gespaltenem Schilde: Peterswaldsky, Böhmen.
- Auffliegend (nach Adlerart gestellt) in G. mit zwei gr. Kleeblättern zwischen dem Fluge besteckt: Eyben, Mecklenburg (429).
- halber;
- in S.: Gleyniß und Pfannauer, Österreich (419)
- Radschlagend;
- in G. auf r. (alias b.) Dreiberg: Perghofer, Österreich (417);
- in S.: Pranger, Österreich.
- Drei (b.) Pfauenköpfe;
- in S.: Neustetter, Nürnberg (435).
- in G. auf gr. Zweige sitzend: Papin, Rosenheim, Bayern.
- Gekrönt; in G.: Buchenau, Österreich (420).
- Zwei, voneinander gekehrt in S.: Simon, Regensburg
- drei in G.: du Ponteil, Bayern (421), bei diesem Geschlecht werden sie auch Kakadu’s genannt, sind aber dennoch grün gemalt.
- Fünf, 2. 2. 1. in G. mit r. Halsbändern: Berlepsch, Hessen.
- in der Regel s. mit bunten Schweiffedern und mit einem Hufeisen im Schnabel;
- in R.: Strauß, Württemberg; Tollinger, Regensburg (422);
- in B.: Meerheimb, Mecklenburg, in 2. u. 3.
- Straußenrumpf; s. in R. (ohne Hufeisen): Strauß, Altbayern (423).
- Straußenfedern kommen auch als Wappenbilder, z.B. bei den Scholley, Hessen, Harras, Böhmen, Feder, Bayern u.a., am häufigsten aber als Helmkleinode vor.
- stehend, s. in R.: Zolrayer, Augsburg.
- Auffliegend;
- S. in S.: Greyerz, Schweiz; ebenso n. in G. auf gr. Fuß: Reyher, Preußen.
- Drei Reiherrümpfe nebeneinander in G.: Steinfels, Mendl v. St., Bayern (425).
- s. in B. (427): Schilwatz, Bayern (bei diesem Wappen auch auffliegend), Storch, Mecklenburg (hinteres Feld);
- mit einem Frosch im Schnabel und einem Stein in der Kralle, s. in R.: Rambaldi, Bayern.
- Zwei mit Kronen am Hals, hintereinander in R.: Sigenheimer, Bayern (428).
- Storchenrumpf, aus g. Krone; #: Erfinger v. Dorfacker, Bayern, und Schenpichler v. Schenpichl. Ib.
- s. in B. auf gr. Dreiberg: Gregory, Sachsen;
- s. in B. auf gr. Dreiberg mit einer g. Kugel in der Kralle, Marquard, Hessen (426);
- # in S. von gr. Dreiberg auffliegend: Wächter, Württemberg.
- Ohne Stein; g. in S.: Herrschaft Kranichsberg, Reuß.
- drei Kraniche; s. in R.: Cranstown, Schottland.
- auf dem Rücken einer Krähe sitzend in B.: Zaunschlieffer.
- in B.: Hartmann, Sachsen (430);
- in b.-#-gespaltenem Schilde: Hofmansegg, ibidem;
- g. in R.: Faber, Bayern;
- # in S.: Feeler (hinterer Platz), ebenda.
- Drei Pelikane, stehend (ohne Nest), r. in S.: Ormistoun, Schottland.
- R. aus g. Flammen in S.: Lamezan, Bayern, 2. u. 3. (432);
- ebenso g. in B.: Stoixner, Bayern;
- s. in B. unter einer g. Sonne: Capo d’Istria, unterer Platz.
- g. in B.: Aussenstein, später Khevenhiller, Steiermark;
- r. in S.: Herwart, Augsburg (431);
- ebenso Keuzl, ebendaselbst; bei letzterem Wappen soll es wohl als Keuzlein blasoniert werden.
- in S. sitzend: Guckenberger, Franken.
- in s. Sparren auf Rot: Lerchenfeld, Bayern;
- drei g. in # nach Adlerart: Lerperger, Tirol;
- ebenso g. in B.: Vogelfang, Österreich.
- in G.: Wachter, Bayern, in 2. u. 3;
- drei s. in B.: Wachtl v. Daun, Österreich.
- gekrönt S. in R.: Trappe, Österreich (438).
- in B. auf g. Stamm sitzend: Poppendorf, Österreich (433);
- in #: Hopfneß, Bayern;
- in R.: Klauer, Hessen.
- mit b. Flügeln und g. Brust; drei in S.: Eisvogel, Nürnberg (434);
- ebenso mit gr. Blättern im Schnabel: Ryß, Österreich.
- Schnepfen;
- drei in Gr.: Labrique, Bayern (437)
- # mit r. Brust auf gr. Dreiberg in G.: Golla, Straßburg, Bayern (441).
- Drei Gimpel hintereinander auf g. Schrägbalken in B.: Gumpelshaimer, Regensburg.
- auffliegend in B.: Auer v. Aufhausen, Bayern.
- Sitzend in G. auf gr. Fuß: Aurnhamer, Schwaben.
- auffliegend in G.: Hartter v. Hartenstein) Bayern (439).
Vögel.
Das Federvieh kommt in Wappen sehr häufig und in vielerlei Arten und Gestalten, ganz und teilweise vor. Weitaus am zahlreichsten ist der Adler und einzelne Teile desselben (Flug; Rumpf; Krallen) vertreten, und es verschwinden dagegen an Zahl die übrigen Vögel als Wappenbilder. Deshalb ließen sich auch von Beispielen für Adler wohl hunderte beibringen, wo uns für andere kaum ein paar zu geben möglich wird.
Die Vögel erscheinen entweder auffliegend oder sitzend, selten und nur in Wappen der spätesten Zeit ganz freifliegend. Ein sitzender Vogel hat die Flügel am Leibe liegend (XV. 391; 395, 400, 404 ff.), ein auffliegender trägt dieselben erhoben (393, 405, 424, 439 u.a.). Der Adler hat in der Heraldik von jeher eine besondere Gestalt, welche, obwohl der Kunstrichtung jeweilen folgend, dennoch sich im Wesentlichen gleich geblieben ist. Der Adler wird nur auffliegend dargestellt, doch zum Unterschied von andern auffliegenden Vögeln derart; dass die beiden Flügel und die Krallen gleichmäßig zu beiden Seiten des senkrecht stehenden Leibes; der Schweif aber ebenfalls gleichmäßig ausgebreitet am untern Ende des Leibes erscheint. An den Flügeln sind die Federn, her. Schwingen, auseinander gehalten und wieder symmetrisch verteilt, gleichwie auch die Zehen an den Krallen. Der Schnabel ist in der Regel offen mit weit vorgestreckter Zunge und der Hals leicht gebogen. Die kunstgeschichtliche Entwicklung des heraldischen Adlers werde ich im II. Teile v.B. geben.
-
von Krähen und Raben durch den g. Schnabel zu unterscheiden, gewiss aber oft mit diesen verwechselt.
-
gestümmelte, regelgerecht entenartige kleine Vögel, welche namentlich in französischen und niederrheinischen Wappen nicht selten.
-
wird mit starkmarkiertem Kamme, Bart, Schweif und Sporen, in der Regel in streitfertiger Stellung, einen Fuß erhoben, dargestellt;
-
wird mit b. Körper, gr. Schweif, worin die Augen g. mit r. Einfassung, gemalt.
Die Pfauenfedern, Spiegel genannt, kommen als Schmuck und Verzierung der Kleinode, ganze Pfauenschweife ebenfalls als Helmzierden allein vor.
Reiher
soll durch seine Kammfedern kenntlich sein;
Kranich
hält in der Regel ein Ei oder einen Stein in der einen Kralle;
wird gewöhnlich sich die Brust aufbeißend in seinem Neste dargestellt mit Jungen, die er mit seinem Blute füttert. Ich habe dies Wappenbild in älteren Wappen nicht auffinden können, dagegen finde ich es schon 1381 in einem Deutschordenssiegel der Kommende Neustadt in Österreich (Duellius, 111. S. 127, Nr. 71);
Bachstelze (vielleicht Nußhäher);
- auf gr. Zweig in R.; Fink, Bayern (Schildhaupt).
- wird in seiner n. Farbe # gemalt;
- in B. auf gr. Berg: Birkhahn, Preußen;
- in S.: Birkmayr, Bayern (436);
- item gekrönt in G.: Birkmann, Rhein.
- Birkhühner; drei # in S.: Moltke) Mecklenburg (440).
- auf gr. Stamme sitzend in B.: Zeiß, Österreich.
- s. in R.: Geepöckh, Bayern;
- mit Oelzweig (im Schnabel) auf Bergißmeinnicht sitzend: Kobell, Bayern;
- auf einem gebogenen gr, Oelzweig in R.: Loebl, Österreich) und Ziegler-Schonstett, Bayern,444);
- In B. auf gr. Dreiberg: Pigenot, Bayern.
- Turteltaube;
- Taube mit Oelzweig fliegend in S.: Zell, Österreich;
- als hl. Geist s. in B. auffliegend von gr. Dreiberg: Geist v. Wildeck, Schwaben,
s. in #: Nonne;
drei S. in B.: Piccheni, Florenz
-
Z.B.: Grauvogl, Bayern: in G. auffliegend ein Vogel mit grauem Gefieder.
-
drei S. in R.: Eyrl v. Waldgries, Tirol,
Von Fischen, Amphibien und Insekten.
Auch von dieser Klasse des Tierreichs kommen mannigfache Beispiele in Wappen vor; darunter sind Fische am häufigsten. Die äußere Form derselben lässt die Gattung nicht immer genau erkennen und es muss gar oft der Name des Wappenherrn oder die traditionelle Benennung des Wappenbildes bei irgendeiner Familie die nähere Auskunft darüber geben. Es hat übrigens keine Schwierigkeit, die meisten der heraldischen Fischarten auch durch ihre äußere Form schon kenntlich zu machen, z.B.
welche gewöhnlich zu zweien, voneinandergekehrt, erscheint;
- zwei g. in R.: Mömpelgardt) Württemberg;
- s. in B.: Hartitsch, Sachsen (XVI. 445);
- s. in R.: Siglingen, Schwaben.
- Barbenköpfe;
- drei s. in R.: de Bary, Frankfurt, Bayern.
- s. in B.: Regel, Donauwörth;
- zwei g. in R.: Werningerode, Thüringen.
- drei übereinander b. in G.: Proff, Rheinland (447)
- b. in G.: Schwöller, Regensburg (448);
- s. in R.: Rieben, Mecklenburg (wird auch als Würstling blasoniert).
- Drei übereinander;
- r. in S.: Seydliß, Sachsen;
- ebenso s. in B.; Gadow Mecklenburg,
- senkrecht gestellt g. in R.: Kechler, Württemberg (450)
- schwimmend (waagerecht) s. in B.: Glaubitz, Schlesien (449)
- Halber; b. in S., auch s. in B., gekrönt und ungekrönt: Böninghausen, Westfalen (451);
- s. in R.: Speßhardt, Sachsen.
- aus g. Krone wachsend S. in B.: Hainzel, Schwaben (452). Eine Linie führte drei solche Figuren im Schilde.
- s. in R.: v.d. Tann, Franken (453)
- drei schrägübereinander b. in S.: Häringk, Rhein;
- in R. drei Häringe, alias Hechte, im Dreipaß gestellt: Münsterer, Regensburg (454).
- zwei s. in R. über- und voneinander: Ruepp, Bayern (455). Könnten auch Schleien sein.
- b. in G.: Monypeny, Schottland, Delfinat, Daufiné (sic), Frankreich (456).
- Drei übereinander gr. in B.: Delfini, Florenz.
- s. in B.: Reibecker, Sachsen, Alberti, Preußen;
- ebenso über Wasser: Brigido; Kram (457), später zwei Delphine nebeneinander.
Bem. Die Form, wie man die Delphine in neueren Wappen darstellt, könnte ebensogut auf Wallfische (sic) gedeutet werden; z.B.
- zwei voneinandergekehrt s. in R.: Cabillau, Bayern (458)
- (Getrocknet oder gescheitelt) gekrönt s. in R.: Island (459).
- Ein Fisch in der Mitte zerschnitten und beide Teile von- und übereinander s. in #: Thumer, Bayern.
- in der Regel als s. mit # Schuppen dargestellt, erscheint ähnlich den Pelzwerken zuweilen als Farbe – Feld- und Figurenüberzug – in Wappen, z.B.
- geteilt von R. in b. Fischhaut: Laubszky, Galizien;
- item die untere Hälfte bei v. Strätman (oberhalb, # Bock in G.);
- r. und s. Fischhaut geteilt: Neuburg a.J.
- In s. (Fischhaut) ein r. Pfahl: Stürgk, Steiermark, rsp. Plankenwert;
- die Trattenbach in Bayern führen in S.: ein Schrägbalken mit r. Fischhaut überzogen.
- s. in R. schräggelegt: Gradel, Bayern (450).
- Zwei geschrägt g. in R.: Gradel, Steiermark.
- g. in #: Wurm, Oberösterreiih;
- b. in G. gekrönt: Paradeiser, Kärnten;
- # in G.: Dietrichstein in 4;
- b. in S. ein Kind verschlingend: Mailand rsp. Visconti (461).
- Zwei Schlangen ineinandergewunden s. u. # in G.: Ottmaringer, Bayern (463);
- b. und gekrönt über # Dreiberg in G.: Zärtl, Bayern (später an Scharfsöder).
- B. in S. auf r. (auch gr.) Dreiberg: Oberndorffer v. Stefanskirchem Bayern (462).
- # in G.: Eßlinger; Schwaben;
- g. in R.: Jakob v. Ebelspach, Franken (464).
- drei # in g. Schrägbalken auf #: Engl, Österreich;
- im Schildesfuß darüber in b. Stern in G.: Pesters, Österreich;
- schräggestellt gr. in G.: Staudacher, Kärnten (465), später in r. ,g. schräggeteiltem Felde.
- drei:auf einem g. Srhrägfuß in B.: Egloff; Bayern (477).
- an einem Palmbaum angekettet in R.: Stadt Nismes, Frankreich .
- in G. auf # Berg: Schnegg und Moser am Weyr, Bayern; (466);
- s. in # auf gr. Dreiberg: Schneck, Franken.
- zwei; in gr. Häusern hintereinander kriechend in S. (oberes Feld): Stedmann, England, Rhein.
- Schneckenhaus; s. in R.: Schneckenhauser, Schlesien.
- r.-s-gewunden in S.: Bach, Schwaben, Bayern (467). Das Wappenbild dieses Geschlechtes scheint in spätern Zeiten mißverstanden worden zu sein) denn ein Siegel des Edellnechtes Albert v.B. vom J. 1376 zeigt deutlich ein Widderhorn mit dem Grind (Mone, Zeitschrift VII. 454; mein Wappenwerk, + schwäb. Adel S.9) T.1).
- Jakobsmuscheln; eine s. in B.: Grimmel Bayern (468);
- s. in R.: Horitsch, Steier.
- Drei r. in S.: Eyb, Franken (469);
- item, s. in B.: Mermann, Bayern;
- drei schräghintereinander r. in S.: Neydeck, Tirol.
- Vier s. in B. beseiten zwei geschrägte Pilgerstäbe: Tautphöus, Bayern.
- Fünf, 2. 1. 2. g. in B.; Suares della Conca, Florenz
- Sechs; 3. 2. 1. S. in Gr. :Gebenich, Rhein.
- gewöhnlich gesotten, d.h. rot, aufrecht;
- in S.: Ditten; Mecklenburg, Krebs, Franken (470);
- ebenso schräggestellt: Hager,; Bayern;
- # in G.:- Krabler; Österreich,
- Scheeren; zwei r. in S.: Pawel) Westfalen (471);
- ebenso Steinhaus, Tirol.
- # in G.: Skorp v. Freudenberg, Schweiz (478);
- ebenso gestürzt: Schorup, Straßburg (wohl eines Stammes mit Skorp) und Cusman, Spanien.
- gr. in R. schräggestellt (472): Fröschl Wasserburg (ex mon. pictis);
- g. in # aufrecht: Fröschl v.Marzoll.
- Oesseln, Mauerösseln;
- drei # in S., einen # Sparren beseitend: le Masson, Bretagne.
- Schröter; g. in #, schräggelegt: Teufel, Tirol;
- # in G.: Schröttinger v. Seebach; Bayern.
- Fliegend; s. in B.- Schröter, Mecklenburg, Sachsen (474).
- Schröterhörner; g. in r.-s.-gestreiftem Feld: Schrötl; Österreich;
- r. in G.: Nicolai, ebenda (480).
- # in G., aus # Teilung wachsend: Dietenhamer, Bayern, Augsburg (475).
- gr. in R.: Schreckinger v. Haslach (479);
- r. auf s. Schrägbalken in B.: Schröck v. Schröckenstein, Österreich.
- Drei g. in #: Holde, Salzburg.
- # in G.: Grill, Bayern (482).
- Zwei; g. in # im Wappen der Grillen v. Altdorf, Österreich (zu beiden Seiten eines g. Balkens, worin ein # Löwe).
- Weere oder Maulwurfsgrille;
- in G. über s. Dreiberg eine n. Weere: Wernberger, Österreich (481).
- drei g. in S.: Barberini, Rom (484);
- ebenso, g. in #: Thal, Schwarzburg, in 2. u. 3.
- in S.: Moschkon, Krain (?)
- ein s. mit # Augen (Spiegeln) in R.: Rancroles, Pikardie.
- Drei s. Nachtfalter in B.: Barrin, Burgund (483).
II. Figuren aus dem Pflanzenreich.
Bäume, Pflanzen, Früchte, Blumen und Blüten erscheinen in Wappen immer in einer der Natur ähnlichen, aber ornamentierten Form, und in einer der Naturfarbe zunächstkommenden heraldischen Farbe. Die Bäume zeigen in der echten Heraldik eine der natürlichen Gestalt am wenigsten nachkommende äußere Gestalt, indem sie in der Regel nur wenige gleichförmig verteilte Äste mit deutlich kennbaren Blättern und Früchten haben. Dieser Umstand ist umso bedeutungswerter, als außerdem (bei einer rein der Natur imitierten Gestalt und Kontur) es nicht leicht möglich ist, die verschiedenen Baumarten im Kleinen zu unterscheiden.
- in S.: Genßkow, Mecklenburg, ebenso Aichach, Stadt in Oberbayern (485);
- item in G. innerhalb Hermelinbordur: Liboy, Frankreich.
- Drei Eichbäume, einen b. Stern beseitend, gr. in S.: la Roche, Bayern (501).
- Eichkamm; # mit zwei gr. Zweigen auf gr. Berg in G.: Stumpf, Württemberg, Mecklenburg (486).
- Eichenast;
- r. mit gr. Blättern in S.: Gräveniß, Mecklenburg (487);ebenso Wagner, Sachsen;
- S. in R.: Brock;
- gr. in B.: Wardenburg, Sachsen.
- Eichenzweig;
- gr. in G.: Biberstein, Schlesien (488),
- ebenso g. in B. oberes Feld von Uckermann, Sachsen.
- Eicheln;
- eine – g. in #, gestürzt: Scharffenstein, Regensburg (489)
- Zwei g. Eicheln an einem s. Stiel auf gr. Dreiberg wachsend in B.: Söll v. Aichberg, Tirol (490);
- ebenso verschränkt g. auf g. Dreiberg in #: Aicher v. Herrengierstorf, Bayern.
- Drei; aufrecht g. mit gr. Kapfeln in B.: v.d. Capellen, Rhein (491);
- gestürzt in R.: Werbrichshausen, Franken.
- r. in S.: Forster v. Wildenforst und Degenberg, Bayern;
- # in S.: Heddersdorf, Franken;
- # in G.: Stadt Lindau, Bayern;
- g. in B. auf s. Felsen: Lindenfels, Sachsen;
- g. in R,: Ifflinger, Württemberg (492).
- Lindenzweig; in Form einer 8 gewunden r. in S.: Seckendorf, Franken (494).
- Lindenast;
- schräggelegt r. in S.: Pflugk, Sachsen;
- ebenso s. in #: Klüx, ibid.;
- # in S.: Anhang, Bayern (493).
- Lindenstamm; # mit zwei gr. Blättern in G.: Taube, Württemberg.
- Lindenblatt; gestürztes gr. in S.: Regnoldsweiler, Schwaben; ebenso Dobschütz, Schlesien.
- Ein Blatt mit Wurzel, oder ausgerissene Lindenpflanze;
- S. in #: Frickinger, Nördlingen (495).
- Zwei solche Pflanzen geschrägt: Stosch, Schlesien (496).
- Drei r. Lindenblätter in S.: Danell v. Schechen, Bayern;
- S. in #: Erlbeck, ib.;
- gr. in S.: Fowlis, Schottland.
- Gestürzt; drei gr. in S.: Bodmann, Schwaben, ebenso Maxen (Carlowitz), Sachsen (497);
- gr. auf einem s. Schrägbalken in #: Gumppenberg, Bayern.
- Schräg hintereinander s. in B.:Laubenberg, Tirol, jetzt Pappus, Bayern (499).
- desgleichen # in S.: Milchling, Hessen.
- Sechs, 3.2.1. b. in S.: Brewer, Rhein.
- Drei gr. Lindenblätter mit den Stielen im Dreipaß gestellt in S.: Meyrl, Nürnberg (498).
in der äußeren Form ähnlich dem Lindenblatt, gewöhnlich gestürzt – manchmal nur durch den Namen des Wappens oder durch Tradition als solches zu erkennen.
- Ein r. Seeblatt aus # Dreiberg in S. wachsend: Kienberger, Bayern, von denen es das Kloster Seeon angenommen.
- Drei Seeblätter; in den Dreipaß gestellt, r. in S.: Seereuter, Bayern.
- Häufig ist das Seeblatt dreipaß-förmig durchgeschlagen und diese Figur irrig als Schröterhörner blasoniert, z.B. drei durchgeschlagene Seeblätter r. in S.: Seebach, Thüringen, ebenso Engern, Westfalen (500).
- drei beseiten einen r. Sparren in S.: Erlenkamp (Langermann), Mecklenburg.
- in S. auf gr. Berg: Kayferlingf, Preußen (503);
- item in 2. u. 3: v. Thon=Dittmer; Bayern;
- ebenso in s.-r.-geteiltem Felde: Doring, Sachsen;
- in R. ein s. Balken; vor dem Ganzen ein Palmbaum: Palm, Württemberg.
- in G. im obern Felde bei: Salis, Graubündten;
- in R.: Gillabots, Österreich;
- in S. auf gr. Dreiberg: Weiden, Franken (505).
- Weidenzweig; in s.-r.-gespaltenem Schilde, mit beiderseits verteilten Blättern, welche vorne gr., hinten s. (d.h. umgewendet) sind: Weidenbach; Sachsen (506).
- in G.: Olivier; Frankreich (504)
- gr. mit g. Früchten in B.: Zincken, Preußen.
- in S. auf Zr’, Boden: Tanner; Zürich;
- in G. (mit Früchten): Tschudi, Schweiz, Schwarzburg (508);
- in G. auf s. Felsen (ohne Früchte): Spreti; Bayern (509), dürfte eigentlich mehr ein Lerchenbaum sein.
- Tannenzapfen;
- drei g. in #: Waldburg und Stadion-Thannhausen (510);
- ebenso in S.: Barennes; Frankreich, Bayern,
- und über # Dreiberg: Thanberger, Österreich.
- auf gr. Dreiberg in R.: Fichtel; OberPfalz.
- eine gr. auf g. Säulenkopf in s.-r.-gespaltenem Schilde: Stadt Augsburg (511).
- Drei Zirbelnüsse; g. in R.: de Pineis; Österreich.
- in g.,r.-geteiltem Felde: Pirckheimer, Nürnberg (512).
- Eine ausgerissene Birke (dreiblättrig) gr. in R. durch eine g. Krone gesteckt: Pirkach; Österreich.
- durch eine g. Krone gesteckt gr. in S.: Asch, Landshut (507).
- ähnlich der Linde;
- g. in S. zwei Buchenblätter geschrägt aus # Dreiberg: Pucher v. Walkersaich; Bayern (514),
- Buchenzweig; gr. in S.: Buchwald; Schwarzburg.
- deutsche, oder Felber: in S. ein gr. Pappelbaum: Felber, Biberach (513).
- Hohe oder italienische; drei nebeneinander auf gr. Fuß in S.: Bäumler, Bayern;
- ebenso in G.: Heufler v. Rasen, Tirol;
- item in S. auf gr. Dreiberg: Hügel, Württemberg (502).
- Aeste ohne Blätter: g. in S. zwei geschrägt über g. Flechtzaun im Stammwappen der Paumgartner, Bayern.
- verkohlt;
- # in G. schräggelegt: Schönfeld, Bayern;
- item über gr. Dreiberg: Scharfsöder, Bayern (515).
- Brennend;
- auf gr. Dreiberg in G.: Brand, Bayern;
- drei g. aus # Dreiberg nebeneinander in R.: Tannberg; Tirol (516);
- ebenso S. in B.; Stange, Schweiz;
- zwei geschrägt: # in G.: Saal, Schwaben.
- mit Früchten in G.: Apfaltrer; Niederbayern, Krain (517).
- Ast eines Apfelbaumes; # mit r. Früchten in G.: Bistum v. Eckstädt; Thüringen (518).
- Apfel;
- g. mit gr. Blättern in S.: Holtzapfel; Franken (519);
- ebenso mit zwei gr. Blättern in S. nebst den Worten DEUS DIES: Baldari; Krain;
- drei gr. Äpfel in S.: Kries, Pommern (520).
- s. in R.: Wassenau (524);
- r. in G.: Crequy, Frankreich.
- Palliot nennt auch das Wappenbild der Ifflinger (492) einen crequier.
- auf gr. Fuß in S.: Frugoni, Österreich (521).
- Birne;
- sechs, 3. 2. 1, gr. in G.: de Peri, Österreich (522);
- s. (auch g.) in B.: Peruzzi; Florenz.
- in S. auf gr. Berg: Gaertner, Sachsen (XVII. 526);
- in R.: Baumgartner, Preußen;
- in g., r.-gespaltenem Schilde, mit einem Hüfthorn behängt: Kaindorfer, später Ridler, Bayern.
- # in S.: Dorner, Bayern (528);
- ebenso auf r. Dreiberg: Dormair; ibid.;
- ebenso in G. auf gr. Dreiberg:- Dornsperg.
- ausgeriffen in r.-g. geteiltem Schild: Malaspina, Toskana
- Dornenkranz; g. in B.: Horben, Schwaben, in 2. u. 3.
- g. in # von zwei s. Lilien beseitet: Holderbusch, Rothenburg,
- wird aufgesprungen, so dass man den Samen steht, dargestellt;
- gr. in s.: Granada, Königreich, Spanien (XVII. 529); ein g. mit gr. Blättern in B. über,zwei s. Balken: Raab, Bayern.
- Drei;- s. in #: Agliardis, Bayern;
- g. in R.: Berger (ohne Blätter); Bayern, in 2 u. 3 (530).
- drei g. in R. nebeneinander: Böller, Schwaben;
- drei s. in R. auf gr. Dreiberg: Paur v. Haitz, Bayern (523).
- s. in R.: Mindorf, Steier (XVII. 525);
- # in S. auf # Berg: Reithardt Ulm.
- Drei an einem Stiel; gr. in S. innerhalb gr. Bordur: Calatin, Bayern (527).
- Drei, im Dreipaß gestellt, # in S.: Carlowitz, Sachsen (531)
- 1 gr. in S. auf gr. Berg: Doläus, Hessen (532).
- Ohne Stiel; r. in G.: Cleen, Rhein;
- r. in S.: Lesch (533);
- # in S.: Nordeck-Rabenau, Hessen.
- gr. in S. auf r,:Dreiberg: Edelzhauser, Bayern. Das Wappenbild der Wazmannstörffer (s. unter Distel) wird ebenso abgebildet.
- in s. drei aus gr. Dreiberg: Nesselbladt, Mecklenburg, Stammwappen (534).
- in #,g.-gespaltenem Feld eine n. Distel: Distl, Bayern.
- Vier Distelblätter an einem Stiel; g. in # auf g. Dreiberg: Wazmannstorffer, Bayern (535), wird auch für Farrenkraut erklärt.
- Drei Distelblätter, ledig; gr. in S.: Irwyn, Schottland.
- auf gr. Fuß: Dillen, Württemberg, in 1. u. 4 (536).
- drei Hanfstängel in S.: Ziegesar, Hessen (557)
- und Rohr mit Kolben; zwei geschrägt aus # Dreiberg in G.: Sinzenhauser, Bayern (538).
- Drei in S. aus geflutetem b. Fuß: Mermoser, Bayern (539);
- ebenso in G. aus # Dreiberg: Mostorffer, ib.;
- item in R.: Murhamer, ib.
- Drei auf gr. Berg in S.: Globig, Sachsen.
- Ein Bund Schilfrohr; gr. in G.: Overschie, Niederrhein (540).
- aus s. Wasser wachsend in B.: Bintzinger, Franken.
- drei Weizenähren g. in B.: Stoupy, Burgund;
- drei g. auf gr. Berg in B.: Lippe, Sachsen-(541).
- eine g. in #: Schaub, Regensburg;
- ebenso auf s. Dreiberg: Kornfail, Schlesien, Tirol (542)
- Drei; g. in #, auch in B.: Puechheim (Schönborn), Österreich (543).
- g. auf r. Dreiberg in S.- mit gr. Blättern: Herbstheimer (544);
- ebenso mit r. Rosen: Rava, Sachsen.
- drei gr. In S.: Boslarm Bayern, in 2. U. 3. (545).
- g. aus gr. Dreiberg in #: Kleewein; Franken (546);
- ebenso gr. in S.: Rebelfing, Bayern.
- In B. zwei g. Rebzweige geschrägt: Larisch, Schlesien, in 2 u. 3 (547).
- gr. in G.: Zoller, Schweiz;
- b: mit gr. Blättern in G.: Schwab, Franken (548);
- r. mit gr. Blättern in S.: Mosham, Bayern, in 1. u. 4.;
- ebenso g. mit gr. Blättern in B.: Pettenkofer, Bayern, in 1. u. 4;
- ebenso Seybold, ebenda, in 2. U. 3,
- Drei; r. in s. Schildeshaupt: Moro, Venedig, Bayern.
- Zwei g. Trauben an einem Stiel aus gr. Dreiberg wachsend in B. : Nitsch, Tirol (549).
- Drei s. Trauben mit gr. Blättern in R.: Rusillon, Bern.
- drei, g. in #: Nusser, Österreich (350).
- Gr. in G.: Reisach, Steier.
- R. mit gr. Blättern aus gr. Dreiberg in G.; Weiler v. Garatzhausen, Bayern(35l)
- sogenannte weiße;
- s. in # mit gr. Kraut: Keutschach, Österreich (552).
- Drei in B.: Kueb, Steiermark (553).
- drei g. in B.: Le Pois, Österreich (554).
- in S. drei gr. Kohlköpfe: Choux, Frankreich (575).
- drei Safranblumen r. mit g. Samen und Puzen und gr. Stengeln auf g. Dreiberg in S.: Saffran, Regensburg (555).
- # in S. auf gr. Dreiberg: Pfefferl, Österreich.
Die heraldische Rose ist die gemeine fünfblättrige Feld- oder Waldrose, s. oder r. mit g. Samen und gr. Puzen. Sie kommt natürlich als Wappenbild in allen möglichen Farben vor. Die gefüllten Rosen sind, wie sie bei uns in der Tat erst später bekannt, so auch erst später (Ende des 14. Jahrhunderts) in der Heraldik angewendet worden. Ein Unterschied in der Geltung ist jedoch nicht zwischen ihnen, die gefüllte macht aber, besonders wenn allein, im Schilde mehr Effekt, als die einfache.
- g. in B.: Guttenberg, Franken;
- r. in G.:Stein, Nassau;
- r. (auch b,) in G., auch b. in S.: Saldern, Braunschweig (557);
- r. in S.: Rosenberg, Polen;
- s. in #: Lampoting, Bayern (556);
- s. in R.: Rosenheim, Markt in Bayern;
- s. in r., #-geteiltem Feld: Marenholtz, Preußen;
- s. in s.-bordiertem # Feld: Raymair, Bayern.
- Zwei sogenannte Windrosen; g. nebeneinander in R. über G.: Ascheberg, Hannover (558);
- zwei s. nebeneinander in R. im unteren Feld: Köppelle, Bayern.
- Drei;
- s. in #: Holzhausen, Frankfurt;
- r. in S.: Törring, Bayern (559);
- r. in G.: Bouwingshausen, Mecklenburg, und Heußlin, Franken.
- Rosenzweig; natürlicher (mit r.-Rose und gr. Blättern), in S.: Huber v. Maurn, Bayern, in 2. u. 3 .(560).
- Drei r. Rosen an Stielen in S.: Rapperswyl, Schweiz.
- Drei s. Rosen an g. Stengel auf g. Dreiberg in # nebeneinander: Geltinger, Bayern (561);
- ebenso mit gr. Stengeln auf s. Dreiberg in R.: Rosenbusch, Bayern.
- Fünf,
- 2.1.2. s. in #: Fraßeir v. F.;
- ebenso in B.: Fraßeir v. Lowgate, Schottland.
- Neun
- 3. 3. 2. 1. s. in #: Blum, Hannover (562);
- ebenso, 3.3.3. s. in R.: Oldershausen, ebenda
- Kranz von Rosen;
- 7 r. Rosen und gr. Blätter in S.: Rosenheimer, Kärnten; ebenso Biedersee, Anhalt (563);
- r. und s. Rosen (ohne Blätter) in LL,: Thumberger (Taufkirchen), Bayern;
- ebenso aus r. Rosen drei Kränze in G.: Schieck, Hessen (564).
Dass die heraldische Lilie wie alle übrigen Blumen und Bäume der Natur entnommen, und dass ihr Urbild die gewöhnliche Schwertlilie, die in verschiedenen Farben vorkommt, sei, darüber ist heutzutage kein Zweifel mehr. Die Heraldiker des vorigen Jahrhunderts, und insbesondere Gatterer, haben die heraldische Lille für eine Hellpartenspitze erklärt, es ist aber umgekehrt- die Hellpartenspitzen sind wegen der hübschen und passenden Form der heraldischen Lilie nachahmlich gemacht worden. Einen sprechenden Beweis, dass man auch bei uns in Deutschland die Gartenlilie heraldisch darstellen wollte, gibt das Wappen der Marwanger in Bayern (hier 565 nach einem Grabstein zu Seeon), welches in # eine s. Lille mit Stiel und Wurzeln ausgerissen zeigt. Ein weiteres Beispiel für Italien gibt das Wappen des alten Geschlechtes DelBene in Toskana, welches zwei solche ausgeriffene Lilien gefGrügt s. in B. führt. In Frankreich hat man die Lilien des königlichen Schildes nie für etwas Anderes gehalten, als für die Nachbildung der gelben Loirelilie und auch nie anders als fleur-de-lis genannt. Nur Mr. de Beaumont hat neuerlich den Versuch gemacht, die Lilie von der ägyptischen Lotosblume abzuleiten (s. oben I,4). Ich werde über die verschiedene Form der Lilie im II. Teile dieses Buches Weiteres beibringen und hier nur Beispiele von Wappen mit Lilien zu geben mich begnügen.
- Eine Lilie;
- r. in G.; Wachtendonk, Preußen;
- r. in S.: Plotho, Braunschweig (566), Kampß, Mecklenburg;
- s. in R.: Schack, ebenda;
- g. in #: Langwert, Nassau.
- Gespalten; liegend g. in S.: Rabe, Mecklenburg (567).
- Drei Lilien;
- s. in Gr.: Peuscher, Bayern (568);
- s. in B.: Better v. d. Gilgen;
- s. in R.: Mons, Nassau, Bianco, Preußen;
- g. in B.: Bourbon;
- # in S., 1. 2: Roepert, Sachsen (569);
- ebenso 2. 1: Lilien, Westfalen (später innerhalb r.s.-gestückter Bordur).
- Drei Lilien s. an gr. Stengeln auf gr. Dreiberg in B.: Baligand, Bayern (570).
- Vier Lilien, voneinandergekehrt. r. in S.: Broizem. Sachsen (571).
- Fünf. 3. 2. s. in R.: Lorber. Bayern (572).
- Sechs. 3.2.1. g. in B. unter g. Haupt: Portia, Österreich;
- s. in B. unter ausgezacktem g. Haupt: Kämmerer v. Worms (573).
- drei r. mit gr. Kapseln und Blättern in s.: Tornay. England (574).
- in #: Sewen. Schweiz (577).
- mit Blättern in B.: Meyer. Hessen (578);
- ebenso und auf g. Dreiberg in 2. u. 3: Dormair. Bayern.
- drei r. in s.: Wildenberg, jetzt Haßfeld. in 2. u. 3 (579).
- b. mit gr. Stiel und Blättern in s.: Babut. Frankreich (576).
- Drei; g. (alias r.) an gr. Stengeln aus gr. Dreiberg in s.: Beihelbaum. Tirol (580).
III. Figuren aus dem Welt- und Erdreich.
in der Regel gold, wird als Scheibe mit menschlichem Antlitz und 16 Strahlen. von denen acht gerade und acht geflammt sind abgebildet.
- In B.: Ludwiger, Sachsen, Hesse, Hessen;
- in R.: Egger (581).
- Aufgehende Sonne; in B. aus s. Dreiberg wachsend: Anns. Bayern. Frankfurt.
- Untergehende Sonne (über s. Wasser in B.): untere Schildeshälfte von Zaninetti. Österreich.
- Sonne in R. über drei Reihen s. b. Wolken: Schönpichler, Österreich (603);
- von drei g. Sternen begleitet in B.: Buongirolami. Florenz.
- Eine rote Sonne in S. führt die englische Familie la Hay. Bei Planché 111 ist sie mit 24 geraden Strahlen abgebildet.
Der Mond wird immer als Sichel abgebildet, bald mit, bald ohne Gesicht. Ein “gesichteter Mond” wird besonders gemeldet. Die Stellung des Mondes ist entweder liegend (582) oder gestürzt (584) oder stehend, d. i. nach der Seite gekehrt (583. 585 ff); letztere Stellung pflegt man auch zu- oder abnehmend zu nennen, je nachdem der Mond in Form eines ) oder eines ( erscheint. Diese Bezeichnung ist jedoch, wie ich mich überzeugt habe, nicht durchführbar, denn da nach den Regeln der alten Heraldik jede Schildesfigur sich nach dem Borderrande kehrt, so muss auch ein stehender Mond die Hörner in der Richtung des Schildesvorderrandes tragen (583); ist nun zufällig der Schild nach links gekehrt, so muss sich auch der stehende Mond nach dieser Seite wenden und es würde deshalb dieselbe Familie, wollten wir die Bezeichnung beibehalten, das einemal einen zunehmenden, das andere mal einen abnehmenden Mond führen, was nun allerdings für die alte Heraldik nicht von Bedeutung, desto mehr aber für die Ängstlichkeit der neuen Heraldiker eine peinliche Tatsache wäre. Ich sage daher einfach, der stehende Mond hat die Hörner allweg gegen den Borderrand gekehrt und dies wird nicht gemeldet. Kommt der, wenigstens für die echte Heraldik nicht wohl denkbare Fall vor, dass bei einem rechtsgekehrten Schilde ein stehender Mond die Hörner nach links wende, so mag man dies besonders erwähnen. Will aber jemand denn doch die Bezeichnung zu- oder abnehmend beibehalten, so mag er es tun, dabei aber nicht vergessen, die jeweilige Stellung des Schildes zugleich zu melden.
- stehend (zu- oder abnehmend)
- s. in # (gesichtet): Martens. Sachsen (583);
- g. in B.: Balswyl, Schweiz, und Reutner v. Wyl. Württemberg;
- r. in G.: Dambach, Elsaß.
- Liegend; r. in S.: Wellwart, Schwaben (582).
- Gestürzt; g. in B.: v. d. Pfordten. Sachsen, Bayern (584).
- Zwei Monde voneinandergekehrt
- g. in #: Leyser, Steiermark und Sachsen (585);
- g. in B.: Stuttersheim, Thüringen, ebenso Zyly, Schweiz.
- Drei Monde voneinandergekehrt
- # in s.: Hanftein (586);
- G. in B.:Puechberg. Bayern.
- Nach gleicher Seite r. in s.: Bodenhausen, Westfalen (588);
- s. in B.: Monroy, Mecklenburg;
- 1.2. gestellt voneinandergekehrt: Jöstl, Steiermark.
- in s. drei voneinander gekehrte b. Monde, jeder mit einer r. Sonne innerhalb der Sichel (Sonnenfinsternis?): Ütterodt, Thüringen.
- vier gestürzte Monde; 2.2, # in G.: Gleichen; Schwaben.
- fünfstrahlig;
- g. in #; Zech v. Lobnig, Steier;
- r. in G.: Lanros; Frankreich.
- Sechsstrahlig; 1 g. in B.: Kinkel, Bayern.
- Siebenstrahlig;
- r. in S. auf b. Felsen: Sternenfels, Schwaben;
- ebenso, gesichtet; r. in S. mit g. Gesicht: Sterner; Regensburg;
- g. in B.: Gillenstierna, Schweden.
- Achtstrahlig;
- g. in B.: Sternberg; Preußen;
- # in G.: Waldeck, Waldeck;
- r. in g.-s.-gespaltenem Felde: Da Berraz Zano; Florenz.
- Fünf 2.1.2, achtstrahlige r. Sterne in G.: Deffonseca; Italien.
- Drei Sterne;
- g. in B.: Zilli; Steiermark;
- s. in B.: Kospoth; Sachsen;
- r. in S.: Kölner v. Oberhaunstatt; Bayern.
- Fünf Sterne im Schragen;
- g. in S.: Riederer; Bayern;
- r. in S.: Alhartspeck; Bayern.
- Acht, 3.2.3, g. in B.: Möller v. Lilienstern; Mecklenburg.
- In B. ein g. Stern über einem liegenden g. Mond: Stammhaus Lelicha, Polen;
- ebenso ein s. Stern über einem gestürzten s. Mond in B.: Heydenhaus, Österreich.
- In S. ein liegender s. Mond mit zwei g. Sternen besteckt: Baumbach;
- In B. ein s. Mond von drei s. Sternen begleitet: Beulwiy; Bayern.
- Mond und halber Stern aneinandergestoßen;
- g. in B.: Aßwanger, Tirol.
- NB. G. Stern mit s. Schweif; ein solcher in #: Bonviso, Italien;
- drei Komten; in B.: Houlley; Frankreich
- Schräglaufend; in B.: Comazzi, Österreich;
- ein s. in B. zwischen zwei g. Sternen über gr. Dreiberg: Gibelli, Görz.
die heraldischen Formen und Linien derselben sind bereits oben bei den Heroldsstücken gegeben. Natürliche Wolken kommen erst in Wappen der spätesten Zeit vor und dann in der Regel in der Ecke oder am Rande des Schildes mit einer daraus hervorbrechenden Figur; gewöhnlich Arm, Hand oder dergl. Da die Farben der heraldischen Wolken nur zwischen B. und S. wechseln; so ist in sehr vielen Fällen, namentlich bei alten Wappen; kaum zu bestimmen, ob Wolken oder Fehwerk gemeint sei. z.B.
- Schönpichler in Österreich (603) führen die untere Schildeshälfte gewolkt von S. u. B. (wenn es nicht allenfalls ursprünglich Fehwerk war?) – doch könnte hier wohl eine aus Wolken aufgehende Sonne gemeint sein.
- B.-s. Wolken (Fehwerk?) mit zwei r. Balken überlegt: Leuthorst, Westfalen.
- In G. innerhalb eines b.-s. Wolkenkranzes der Reichsadler: Apian; Bayern (604). Hier ist, obwohl die Form und Farbe auf den ersten Anblick gleichfalls auf Fehwerk deuten könnte, dennoch im Diplom von Wolken die Rede.
- die Wetter, Frankfurter Patrizier, führten ein derartiges Bild im Schilde.
sind in der Heraldik flammenartig geformt; so z.B. findet sich ein in echt wappenmäßiger Weise dargestelltes Gewitter zugleich vollkommen redend in Bezug des Namens in dem Schilde der
- v. Donnersperg, Bayern (XVIII. 605): In # aus s. Wolken im Haupte abwärtszuckend drei g. Blitze über einem g. Dreiberg im Schildesfuß. In modernen Wappen werden die Blitze unschön als Zickzacklinien mit Pfeilspitze dargestellt;
- z.B. g. in R. schrägherabfahrend; Brandt; Preußen in 1 u. 4.
- werden wie Blitze dargestellt, doch steigen sie immer von unten hinauf; z.B.
- drei Flammen nebeneinander; g. in B.: Deng, Österreich(606), annon geflammte Spitzen?;
- g. in # Fürer (Feurer) v. Fürsberg, Steier;
- r. in S.: Zibel; Schweiz.
- Drei schwebende; r. in S.: Nicola, Österreich;
- Flammen mit Funken, g. aus r. Dreiberg in # Funck, Bayern; hierbei füllen die g. Funken ähnlich wie gesät das Feld zwischen den Flammen (621).
in der Regel dreifarbig; r., g., b., seltener b., g., r., und bogenförmig gestaltet.
- Ein Regenbogen in S.: Pogner, Bayern (608).
- Zwei übereinander: Graf v. Weilheim, ebenda;
- zwei senkrecht voneinander gekehrte; in S.: Hacke, Westfalen, Bayern (609), hier ist das B. oben, rsp. Angrenzend.
- Drei übereinander freischwebend; in B.: Phull; Württemberg.
hierunter versteht man regelrecht einen Dreiberg und zwar aus dem Schildesfuße wachsend. Schwebt ein Berg frei, so wird dies gemeldet, obwohl dadurch kein entscheidendes Merkmal zweier Wappen gegeben ist;
- s. in R. schwebend: Silberberg, Kärnten (610);
- r. in S.: Rötenberg, Allgäu;
- gr. in G. (schwebend): Hombergk, Hessen;
- g. in # (Aschfarbe): Aschau, Bayern;
- Sechsberg, schwebend:
- # in G.: Waßeneck (auch r. in S.), Schwaben (611);
- g. in #: Grünenberg, Schweiz;
- s. in R. mit durchgeschlagenem Kreuz: Creizberg, Krain.
- Drei Sechsberge;
- s. in B. (hier versteht sich von selbst schwebend 2.1.): Montenuovo, Österreich;
- ebenso s. in #: Winterberg, Schweiz (618);
- Berg von piramidaler Form; gr. in S.: Bühler, Württemberg;
- g. in #: Offinger, Bayern (612).
- drei, auch zwei n. Felsenkegel, zuweilen gr. Berge in S.: Offenberg, Preußen (613).
- Eine besondere staffelförmige Darstellung hat der b. Felsen mit daraufstehendem r. Stern bei den v. Sternenfels, Schwaben;
- Lawine, von einem Felsen abrutschend; S. in R.: an der Lahn, Tirol (614).
- ein Haufen Steine; S. in R., auch s. in #: Steinhauffer, Bayern, Tirol (617).
- # mit r. Flammen in S.: Flamm, Tirol;
- gr. mit r. Flammen in S.: Brennberg (Lerchenfeld), Bayern, und Feurberg, Schweiz (617);
- ebenso g. aus gr. Dreiberg: Heißberg (Düclher v. Haslau), Salzburg, Westfalen;
- s. mit g. Flammen in #: Brennstein, Nassau.
- Feuerspeiender Berg;
- # in S.: Senkenber g. Württemberg (623);
- b. in G.: Macloid v. Leuriß, Schottland.
- Berg, Fels, von dem ein Bach herabrinnt (619): Lengrießer, Bayern in 3. Soll das Lengrießer (Isar) Tal versinnlichen;
- s. auf b. Fuß in R. (in 2. u. 3.):Kapf v. Weißenfels, Österreich.
- See, Meer;
- die von der Meer führen im 4. Platze des Schildes das s. Meer über gr. Ufer (620).
- Die Seeau, Oberösterreich einen s. See in gr. Au (616).
- Austerbank;
- In B. 1. und 4.: b. Edlersberg, Österreich (622). Vielleicht sind es drei Perlenmuscheln, die im Wasser schwimmen?
- werden wie geflutete Balken, Schrägbalken oder Pfähle dargestellt, und es ist in der Regel nur im Zusammenhalt mit dem Namen des Wappens zu ersehen, ob ein Bach oder ein gefluteter Balken gemeint sei. Als Bach oder Fluß erklärt sich z.B.
- der geflutete s. Pfahl in R. bei den Schnaitbach, Bayern;
- ebenso S. in gr. bei den Lummerin, Schweiz.
- drei s. Schrägbäche in R. führen die v. Wittenbach, Schweiz und Schwaben.
IV. Ungeheuer
lat. montra, franz. figures chimeriques, engl. monstres, ital. figure chimeriche, ndd. Hereenschimmige figuren.
Die Heraldiker waren in älteren Zeiten, wo überhaupt die Sage noch mehr Grund und Boden und mehr Wachstum genoss als heutzutage, nicht die letzten der Künstler, welche fabelhafte Wesen mit Leben austatteten, wenigstens das lebendige Bild, das sie sich davon machten, durch die Mittel der Darstellung sich selbst und Anderen vor Augen führten. Zusammensetzungen aus Tier und Menschen sowie aus verschiedenen Tieren unter sich bilden die Hauptfiguren unter dieser Abteilung. Ich habe alle diese Geschöpfe, soweit sie in Wappen vorkommen, in eine eigene Klasse vereint, während sie von früheren Heraldikern immer unter die gemeinen Figuren eingereiht wurden, und zwar da, wo sie zunächst mit einer wirklichen natürlichen Figur in Ähnlichkeit der Formen Platz fanden, z.B. das Einhorn bei dem Pferde, der Doppel- und Jungfernadler bei dem Adler, der Greif beim Löwen usw. Den Namen Ungeheuer, den ich dieser Klasse von Figuren geschöpft habe, glaube ich einfach aus der Etymologie des Wortes selbst rechtfertigen zu können. Die weitverbreitetsten heraldischen Ungeheuer sind der Greif, der Drache, das Einhorn, der Panther, die Melusine und der Doppeladler. Außerdem gibt es in einzelnen Wappen noch eine große Zahl von Ungeheuern, wie die nachfolgenden Beispiele erweisen werden.
Zusammensetzungen aus Mensch und Tier:
- In G. ein Vogelmann, der obere Teil (Vogel) s., der untere (Mann) #: Vogelmann, Schwaben (625);
- ebenso in s.-r.-geteiltem Schild, der Vogel #, die Füße geharnischt s.: Lempicke. Preußen.
- In b.-g.-geteiltem Felde der obere Teil (Löwe) g.-gekrönt, mit beiden Pranken ein Schwert waagerecht emporhaltend, der untere Teil (Mann): # mit Rutschfell (Bergknappe): Elterlein, Sachsen (626)
- schreitend; g. auf gr. Dreiberg in #: Götschler, Salzburg (637)
- mit Pfeil und Bogen; von g. Stern überhöht in #: Robschüh, Preußen, in 2 (627)
- Zentaurin; s. in R. mit g. Zopf: Krauter, Nürnberg (629).
- oder Mohr mit Bocksfüßen und Drachenschwanz; auf # Kugel stehend und in jeder Hand eine # Kugel haltend: Kugler, Schwaben (628)
- Teufelsrumpf mit zwei Ohren und b. Kragen in S.; Janorinski, Polen;
- ebenso in G. (irrig Rot) mit zwei s. Eselsohren: Herda, Thüringen; Ich habe auch gelesen, dass die Wappenfigur der Herda das Bild der Göttin Hertha sein solle, dann gehörte diese jedenfalls nicht zu den Grazien in Walhalla.
- mit einem solchen [Esels]Ohr in G.: Prockendorff. ibidem (630).
- Geflügelter Mohrenrumpf mit s. Wamms und Flügeln in R.: Lampfrizham, Bayern (632)
- oben Weib (nackt), unten Tier (#), in G.: Friß, Krain (631)
- Meermann;
- geharnischt mit Stechhelm, ein Schildlein vor sich haltend, in R.: Zweiffel, Rottenburg (633).
- Meerfrau oder Melusine;
- mit einem Schweif nackt in R.: Burdian, Franken (634);
- ebenso aus s. Wasser mit Kamm und Spiegel: de Marées, Preußen;
- ebenso, gekrönt einen Spiegel haltend in B. über #, g. Schach: Emmerich, Bayern;
- ebenso mit zwei Schweifen, nackt: Baibel, Schwaben;
- ebenso in g.-b.-geteiltem Feld; Strobl, Steiermark;
- ebenso gekrönt und g,-gekleidet in R.: Fend, Augsburg (636)
Ferner
Zusammensetzungen verschiedener Tiere:
- Dem hl. Markus, Evangelisten, wird ein solcher als Symbol beigegeben und die Republik Venedig hat dies Ungeheuer als Wappenbild angenommen und zwar mit g. Schein, liegend auf gr. Fuß, g. in B. mit einem aufgeschlagenen Buch vor sich, darauf die Worte: EVANGELISTA MEVS (635).
- Derselbe in 1. u. 4: Dorne, Preußen;
- in R.: Marx, Österreich.
- Derselbe wachsend; g. in S.: Stieler v. Rosenegg und Wagram, Österreich, in 2. u. 3.
- Geflügelter Löwenkopf; g. mit s. und r. Flügel in B.: Egloffsheim, Bayern (638).
- S.-geflügelter halber # Löwe in G.: Schwab, Bern (684).
- oben Löwe, unten Fisch; g. in R.: Jmhoff. Augsburg (639);
- ebenso in B. auf gr. Fuß, oben g,, unten v. , drei r. Rosen in der Pranke haltend: Weffeleny, Ungarn,
- voneinander gekehrt, gekrönt in G. (640). Das Wappen findet sich an einem Denkmal zu Altenburg in Österreich, der Name der Familie ist mir zurzeit nicht bekannt.
- Löwe mit Pfauenschweif;
- r. in G.: Eppli v. Fällanden, Schweiz (641).
- und g. Stirnbinde; # in S.: Thumgast v. Klebstein, Bayern (642).
- g. in #: auf gr. Dreiberg: Ebenhöch, Österreich;
- s. in B. auf g. Dreiberg: Soyer, Bayern;
- ebenso g-geflügelt ohne Dreiberg: Bennin g. Hessen (644).
- in s.- #-geteiltem Felde mit verwechselten Farben: Geffenberg, Bayern (643).
- g. in #: Strölin, Schwaben, Sendlinger, Bayern;
- s. in R.: Gall, Steiermark (645);
- s. in B.: Waldenfels, Franken.
- Drei Einhörner, schreitend:
- # in S.: Clairaunay, Frankreich (646)
- Halbes
- g. in B.: Mont und Egenhofer, Bayern (647);
- g. in #: Perwang, ibidem;
- # in S.: Perkhofer, ibid.
- Einhornrümpfe, zwei voneinander; S. in R.: Helmsdorff, Schwaben (648)
- Einhorn mit Fischschwanz; oben #, unten s. in s.,r.-geteiltem Felde: Nimptsch, Böhmen, jetzt Weyher, Schlesien (649).
- und s. Hut; s. in R.: Pachhamer, später Fröschl. Salzburg, in 2. u. 3 (650).
- r. mit # Schweif in G.: Leipziger, Sachsen (651).
- (b. mit r. Köpfen in S.): Stumpf v. Püchel, Bayern. N.B. auf einem Grabsteine des Conrat St. v. P. aus dem 14. Jahrhundert zu Indersdorf ist dies Untier so wie hier (652.).
- schreitend; s. in B.: Alessandri, Florenz.
- b. in S.: Stadt Ingolstadt, Bayern; S. in #: Scheuerl, Nürnberg (653);
- S. in Gr.: Steiermark;
- g. in #: Minner, Augsburg,
- Halber,
- aus gr. Berg wachsend; # in S.: Felsenberg, Schwaben;
- ebenso aus r. Dreiberg b. in S.: Pfüringer, Bayern (654).
- in der Regel mit nur zwei Füßen; g. in B.: Wurmb, Sachsen;
- s. in R.: Drachenfels, Rhein (655);
- r. in S.; Breidenbach, Hessen;
- # in G.: Pappus, Tirol;
- r. in G.: Dragomanni, Toskana;
- g. in R. mit darüber schwebendem g. Kometen: Cioli, ibidem
- in der Regel mit vier Füßen; 657 ist der Schild der bayerischen Eßwurm, welche ihr Wappentier einen Lindwurm nannten.
- drei S. in # hintereinander im oberen Platze der v. Joyeuse, Frankreich, Schweiz (hier, 656, ist nur eine derselben gegeben)
- Höllenhund; Herkules mit dem Höllenhund kämpfend in S.: Greimolt, Bayern (658)
- Schlange; geflügelt und kriechend
- B. in G.: Cranach, Preußen (675).
- # in G.: Ginsheim, Bayern (683).
- # in G. mit g. Scheinen: Deutschland, rsp. hl. röm, Reich (664);
- r. in G.: Reimdyk, Rhein (659);
- gr. in S.: Brumbach, Elsass;
- # in S.: Below, Mecklenburg, Bihl. Frankfurt;
- geköpft # in S.: Prißbuer, Mecklenburg (662)
- Vier Doppeladler; 2, 2, in G.: Montecucoli, Österreich (660);
- ein Doppeladler, g. in B. mit gekrönten s. Löwenköpfen: Koporellen, Schwaben (661)
- g. und gekrönt in B.: Stadt Nürnberg, Bayern (665);
- ebenso Erlin v. Rosenberg, Elsass, und Merla, Hessen;
- g. in # gekrönt, von vier, 2. 2. g. Sternen beseitet: Ostfriesland;
- Adler, einfacher; mit Wolfskopf und g. Mond auf der Brust # in S.: Flans, Thüringen (663);
- ebenso mit Bockskopf # in G.: Stadt Treiß (676).
- # in G.: Ried (später Kuepach), Tirol (666).
- Mit Fischschwanz (# mit b. Schwanz) in G.: Geys, Schwaben (680)
- Mit Menschenkopf; # mit r. Stulphut in S.: Ochfisch, Österreich, in 2. u. 3. (667);
- ebenso in s.,r.-geteiltem Felde auf # Kissen stehend: Wiener, Steiermark
- Mit Bockskopf; # in G.: Kokorski, Polen (678).
- s. in #: Zirnberger, Bayern (668).
- s. in B.: Weiler, Rhein (669).
- Dieser ist im oberen Teil Vogel, im untern Löwe, und seine Vorderfüße sind daher Vogelkrallen, seine Hinterfüße Löwenpranken. Dass der Greif den Schweif zwischen den Füßen eingezogen tragen solle oder müsse, wird durch Hunderte von älteren Mustern widerlegt;
- g. in B.: Mussinan, Bayern, und Canossa; Italien;
- # in S.: Landyr, Schottland, Wath, Nürnberg;
- # in G.: Albrechtsheimer; Österreich, Bayern;
- s. in R.: Axamitowski; Preußen;
- g. in R.: Martelli, Toskana;
- g. in #, zuweilen auch gekrönt: Doviato, Italien (670).
- Greifenköpfe; drei g. in #: Tschakaturn, Ungarn (681).
- Greif, geschwänzt (r. mit s. Schweif in B): Puttkamer; Pommern (671)
- geflügelt; s. in R.: Truchtlachinger, Bayern, und Pölzig, Sachsen (673);
- s. in B.: Brockdorff, Holstein;
- in specie Hecht, geflügelt und gekrönt g. in B.: Hechthausen, Oldenburg (679).
- Gehörnt; s. in B. mit s. Hirschgeweih: Gutten, Schlesien (672).
- Mit Hirschkopf; s. in R.: Pogorski; Polen (677).
- Ähnlich ist die Wappenfigur der v. Zeggein oder Zeggyn in Bayern (aus Ungarn stammend), nur dass zuweilen statt des Fischschweifes ein Schneckenhaus sich zeigt (682)
- oben r., unten gr. in S.: Grasmann, Bayern (674).
- Ob hierher und überhaupt urkundlich?: In R. drei s. Blumen, aus deren Kelchen Mädchenköpfe hervorwachsen: Gleich v. Miltitz, Sachsen.
V. Künstliche Figuren.
Die künstlichen Figuren in der Heraldik; lat. figurae artificiosae, franz. figures artificielles, engl. artificial objecta, ital. figure artifiziali, ndd. kunstmatige figuren, sind mehr oder minder manierirte Darstellungen von Gegenständen; welche durch menschlicher Hände Arbeit hergestellt werden. Es erscheinen davon in den Wappen so vielerlei Beispiele, dass wir von Werkzeug; Fahrnis, Bauwerk, Waffen, Kleidungsstücken etc. kaum eines kennen, das nicht ganz oder in einzelnen Teilen darin zu finden wäre; dagegen ist es auch richtig; dass wir so manches hierher gehörende Wappenbild nicht sicher zu benennen wissen; größtenteils aus dem Grunde; weil derlei rätselhafte Werkzeuge entweder lange nicht mehr gebraucht werden oder wenigstens unseren Augen in so veränderter Form erscheinen, dass wir in ihnen die heraldischen Figuren nicht wieder erkennen mögen. Manche solche, den Heraldikern des vorigen Jahrhunderts noch unbekannte Figur ist seitdem durch Studium und fleißiges Vergleichen alter Trachten und Gerätschaften, Bauwerke etc. in seiner wahren Bedeutung erkannt und benannt worden, wir dürfen uns aber nicht verhehlen, dass auch hierin dem denkenden Heraldiker noch ein gut Stück Forschung übrig gelassen bleibe.
Werkzeuge, Gerätschaften, Fahrnisse;
- ein s. mit g. Stiel in R.: Topor; Polen;
- ein schräggelegtes in B.: Biel, Mecklenburg;
- ein Beil s. mit g. Stiel in einen g. Hackstock geschlagen: Riemhofer, Bayern (XX. 776).
- Zwei voneinandergekehrte Aexte oder Beile;
- s. mit g. Stielen in #: Lösch; Rottenburg, Bayern (XIX. 685);
- ebenso in S.: Zabern; Hessen.
- Zwei geschrägt; s. mit g. Stielen in #: Mordax, Krain (686).
- Drei Beile;
- r. in S.: Iberg; Schwaben;
- benso in G.: Stetten; Schwaben (687)
- Drei abwärts übereinanderliegend; in R.: Bilow.
- ein s. in B.: Heppe; Hessen (689).
- Zwei, voneinander, gekehrt;
- s. mit # Heften in G.: Wildungen; Hessen (688);
- ebenso in g.,r.-schräggeteiltem Felde: Dietrichstein, Steiermark,
- Drei Jagdmesser, liegend; in R.: Jagstheim; Franken (690);
- ebenso in B.: Zefterfleth, Preußen,
- Kneife (knife), Pergament- oder Lederschneidmesser; drei s. in R.: Tornow, Mecklenburg (XX. 790),
- Hackmesser, Daxmesser; b. mit r., Handhabe in S.: Altnach, Schweiz (691).
- Drei Hackmesser hintereinander; s. mit g. Heft in R.: Eschlbach, Bayern (XX. 789).
- Schabmesser; s. mit g. Handhabe in B.: Schab, Hessen (716).
- zwei s. mit g. Heften in R., geschrägt: Borrini, Krain (692).
- Ofengabeln (mit Stielen); g. in R. geschrägt: Gabelkofer, Bayern, Österreich (693).
- eine S., an beiden Spitzen mit g. Garben besteckte in R.: Methnitz, Steiermark (694).
- Drei s. Gabeln (ohne Stiele) in B.: Dequede, Preußen.
- Zwei dreizinkige, geschrägt; # mit g. Stielen in S.: Hopfgarten, Sachsen (695).
- # in S.: Ebnet, Schwaben (696). (NB. auf dem Helm mit angespießtem Fisch).
- Gestürzt mit angespießtem b. Fisch in S.: Fischmaister, Österreich.
- r. in G. auf gr. Dreiberg: Grabiel,, Polen (697).
- Zwei, geschrägt; s. in R.: Reuhauser, Bayern (690);
- r. in S.: Waldeck, Schwaben;
- ebenso, # in S. über gr. Dreiberg: Witzendorff, Mecklenburg.
- Drei im Dreipaß um einen s. Ring gestellt;
- r. in S.: Grabiell, Polen (699).
- zwei s. mit g. Stielen in R.: Königsfelder, Österreich (700);
- ebenso: Flegelberg, Schweiz.
- eine s. mit g. Stiel, schräggestellt in R. (auch in B. und in #): Mader, Schwaben (701)
- zwei Sensen; geschrägt und mit r. Band gebunden in B.: Meyer, Frankfurt (702).
- Drei Sensen nebeneinander, die mittlere gestürzt, in S.: Meyer, Hamburg (703).
- Sensenklinge; eine schräggelegte s. in #: Segesser, Schweiz (704).
- Zwei voneinandergekehrt s. (auch g.) in B.: Bissingen, Sachsen (705).
- Drei s. Sensenklingen im Dreipaß um eine r. Rose gestellt in #: Groland, Nürnberg (706).
- ebenso g. in R. um eine s. Rose: Rola, Polen.
- eine s. mit g. Hefte in R.: Streitberg, Franken (707);
- mit r. Heft in G.: Sichlern, Bayern.
- Zwei voneinandergekehrt in B.: Gärtringen, Schwaben (708);
- in R.: Castner v. Reihenhall, Bayern.
- Drei hintereinander in R.: Wagenberg, Krain (709);
- drei, 2.1. g. in S.: Hausen, Nassau.
- Eine s. Sichel und gestürzter Rechen geschrägt in B.: Burt, Hessen (710).
- Spaten, Grabscheit;
- ein s. in R.: Gradscheidt, Steier (711).
- Schräggelegt in r.,-b.-gespaltenem Schilde: Radeßky, Österreich (712).
- Schräggelegt und gestürzt; # in G.: Sigenhoffer, Bayern (713).
- Zwei geschrägte ebenso: Grabner, Franken.
- Drei nebeneinander; g. in R.: Sauer, Krain (714).
- Drei im Dreipaß gestellt; # in G.: Greißeneck, Steier (715).
- zwei geschrägte an g. Stielen in R.: Jett, Schwaben (741).
- s. mit g. Stielen in R.: Kreitt, Bayern.
- zwei gestürzt geschrägt s. in R.: Rolshausen, Rhein (717).
- Zwei aufrecht geschrägt b. in G.: Böselager, Preußen;
- R. in S.: Ruedorffer, Bayern, in 2. u. 3.
- g. in #: Kirmreith, Bayern (718).
- Drei; voneinandergekehrt s. in B.: Beßer, Rhein (742)
- drei r. in S. nebeneinander: Preen, Mecklenburg (719). (Vergl. auch unter Nagel.)
- g. in B.: Schurf, Tirol;
- s. in R. schräggestellt: Schurfseisen, Bayern (721).
- Zwei; voneinandergekehrt: # in G.: Stahl. Österreich (722).
- Tuch- auch Schafscheere; eine stehend r. in S.: Langen, Westfalen (723).
- zwei, ebenso: Giech, Franken, Marschall v. Altengottern, Thüringen.
- Eine schräggelegt r. in S.: Haldenberg, Bayern.
- Drei; schräggelegt # in S.: Eisenhofer, Bayern (724).
- Schneiderscheere; eine offene r. in G.: Scherenberg, Franken (725)
- 1 schräggelegt s. in B.: Blanckart, Preußen (726)
- Drei r. in S.: Neuenstein,
- ebenso s. mit g. Stielen in R.: Altenstein, Schwaben (727);
- item schräggelegt r. in S.: Kolff. Preußen.
- Ein Hammereisen (ohne Stiel) s. in R.: Oberländer, Bayern (XXI, 888),
- drei s. in R.: Schlegel, Franken;
- g. in #: Fragner, Bayern (728).
- schräggelegt r. in S.: Amranger, Bayern (729);
- ebenso s. in B.: Lottner v. Amerang, ibidem.
- Geradestehend r. in S.: Zangberger, ibidem.
- Liegend g. in # über S.: Zenger, Oberpfalz
- Schafzwinge; # in G.: Barnhagen v. Ense, Rhein (731);
- s. in #: Carnap, Preußen, oberes Feld.
- Drei # in S.: Schwansbeel, Rhein.
- zwei abgewendet stehend, dazwischen ein gestürztes Schwert: Bialachowski oder Klamry, Polen (730).
- liegend s. in #: Biedenfeld, Hessen, Payr v. Caldiff. Tirol (733).
- Stehend # in S.: Tettenborn (732);
- ebenso, in Form eines Z in der Mitte durchbrochen, s. in B.: Winzerer, Bayern (744),
- Drei r. in G.: Galen, Preußen (743);
- drei nebeneinander s. in R.: Bielikolicz oder Haki, Polen.
- Ohne Spitzen zwei übereinander s. in R.: Kölderer, Bayern (734);
- ebenso, gekreuzt: Borejko, Polen (735). N.B. Die Engländer nennen diese seltene Figur in der Heraldik Fylfot.
- # mit g. Handhabe in S.: Neber, Schwaben (736)
- S. in B.: Scharer, Bayern (720)
- in g., #-geteiltem Schilde mit verwechselten Farben: Marstaller, Nürnberg (737).
- g. in # gestürzt: Kemnat, Schweiz (738);
- ebenso b. in G.: Anrep, Preußen.
- Drei r. in S.: Aix, Niederrhein, Preußen
- Handsäge; s. in R. schräggelegt: Malkas, Franken (745).
- Sägblatt mit Handhabe; s. in # schräggelegt: Sagrer, Bayern (746);
- ebenso s. in R.: Schneidheim, Bayern, in 2. u. 3.
- mit Kreisbogen; gestürzt r. in S.: Gottsfeld, Franken, und Petzlinger, Bayern (739).
- Offener; s. von zwei s. Sternen und einem s. Kreuz beseitet in B.: Jßstein, Hessen.
- Pflasterstößel, Rammklötze; drei r. in S.: Könneritz, Sachsen (740). NB. Werden oft irrig als Henkelkrüge gezeichnet.
- s. in R.: Miningerode, Braunschweig;
- s. in #: Achdorffer, Bayern (748).
- Gestürzt; r. in S.: Brunn, Elsass, Franken (749).
- Wolfsangel;
- eine s. in B.: Mayenthal, Franken (750).
- rei; gestürzt s. in R.: Pflummern, Schwaben;
- in G.: Stain (751);
- . in #: Stadion, ibidem.
- Doppelte Wolfsangel;
- # in G.: Hatzfeld, Hessen;
- . in G.: Breidenbach, Hessen (752).
- schräggelegt g. in #: Hechlingen, Schwaben (747).
- drei r. in S.: Haren, Sachsen (753)
- S. in G.: Zwirner, Österreich (754)
- # in G.: Inaporz, Tirol, im vorderen Platz (755).
- schräggelegt s., auch g-,, in #: Spangstein, Krain (756).
- ebenso # in S.: Bröcker, Preußen.
- Zwei; geschrägt s. in R.: Schilling (761).
- drei b. mit g. Knöpfen und Rändlein in S.: Tragenreitter, Bayern (757).
Kesselhaken;
eine spezifisch norddeutsche Wappenfigur;
- r. in G.: Kettler (758);
- # in S.: v.d. Decken, Westfalen, und Twickel, ibid. (760).
- Drei; an einem Stab hängend s. in R.: Hadeln, Bremen (759)
- schräggestellt r. in S.: Winhingerode, Preußen (XX. 770);
- s. in R.: Bronikowski oder Osenka, Polen;
- Zeller v. Riedau, Bayern; # in S.: Bischoffswerder, Preußen.
- Haken, zwei, mit Handhaben, im Keil mit den Spitzen zusammengestellt, s. in B.: Sauerzapf, Oberpfalz (764). Sind wohl ursprünglich bestimmt benannte Handwerkszeuge?
- zwei s. mit g. Stielen geschrägt in R.: Ehinger, Ulm;
- ebenso Neubeuern, Markt, Bayern (XXII. 925)
- # mit g. Beschlag und Kette in S.: Premser, Niederbayern (xx, 766).
- g. in B.: Pfahler, Bayern (765).
- schräggelegt s. in B.: Zaiger (768).
- # in G.: v.d. Hoop, Niederlande, Hessen (769);
- s. in B.: Hönning, Westfalen;
- # in S.: Hafner, Salzburg, in 1. und 4.
- Drei; g. in B.: Lentken, Preußen.
- Gestürzt mit durchgezogenen g. Seil (vulgo Zopf) s. in #: Stubenberg, Österreich (771).
- drei # in G.: Nagelsberg, Schweiz (772);
- ebenso gestürzt s. in #: Kyle, Schottland (könnten auch Keile sein).
- senkrecht hängend g. in #: Schlippenbach, Preußen (773).
- Balkenweise; s. in B.: Budberg, Westfalen (774).
- Geschrägt; zwei Ketten an einem Ring b. in S.: Zanchini;
- ebenso in G.: Galigai, Toskana.
- s. mit g. Garn und Ringen in R.: Ruestorffer zu Kirchperg, Bayern (775).
- schräggelegt g. in #: Spahn, Österreich (791);
- s. in #: Spänlin, Schwaben.
- g. in #: Röll, Bayern, Schwaben (777).
- g. in #: Berrig (Berg?) (778)
- r. in S.: Leveßow, Mecklenburg (792). Wird auch als Fallgitter, als Rost und als Egge dargestellt.
- Fliegeuwedel von Pfauenspiegeln; drei nebeneinander mit s. Schäften in R.,: Rabensteiner v. Wirsberg, Franken (794).
- Zwei mit g. Schäften geschrägt in B.: Heidebreken, Pommern (793).
- mit Handhabe g. in B.: Scheler, Württemberg (779).
- Drei flache Schalen g. in #: Schall, Österreich (780).
- Teller; g. in #: Lengheim, Krain (781).
- Drei s. Schüsseln mit g. Löffeln in Gr.: Ramschüffel, Steiermark (782).
- s. in #: Knörringen, Burgau, Schwaben, Altenbockum, Preußen (783);
- s. in R.: Bettendorff, Oberpfalz.
- Drei;s. in B.: Freitag, Westfalen (784);
- # in S.: Vattersheimer zu Pruck, Oberösterreich.
- drei # mit g. Flammen in R.: Lamp, Sachsen (788).
- Windlichter; drei gr. mit r. Flammen in S., auch s. in B.: Sailer, Lindau, Schweiz (786)
- Leuchter; dreiarmiger g. in B. (alias s.): Möllendorf, Brandenburg (785).
- Fünf einfache in Schragen gestellt g. in B.: Quast, Preußen (787). Sollen ursprünglich Ouäste oder Ouasten gewesen sein.
- (zum Aufbewahren des Wetzsteines);
- drei g. Kumpfe in #, einen g. (alias s., g., s.) Balken beseitend: Kumpfmühl, Bayern (795).
- mit Rinken; # in S.: Pfersheim, Schwaben.
- Über brennendem Feuer # mit r. Flamme in G.: Kern v. Zellereit und Jungwirth, Burghausen, Bayern (796).
- Drei; g. in B. (ohne Feuer): Keßler, Österreich (797)
Höllhafen,
Jagdhäfen mit Füßen und Handhaben;
- r. in S.: Hefner v. Suntheim und v. Schwelbrunn, Schwaben (798);
- S. in #: Preuhaven zum Klingenberg, Oberösterreich.
- Mit Ring zum Aushängen; g. in B.: Oelhafen, Nürnberg (ursprünglich allein im Schild, später von einem Löwen gehalten).
- Drei Höllhäfen; g. in #: Grapen, Pommern (799).
- Rutschhäfen (ohne Füße mit einer Handhabe; drei # in G.: Pignatelli, Rom;
- ebenso s. in B.: Hefner v. Adlersthal, Bayern (800);
- s. in R.: Uterwieck, Niederrhein.
- g. in R.: Schilling v. Cannstadt, Württemberg (801).
- Drei; s. in B.: Kanneberg, Brandenburg (802).
- drei b. in S.: Holzheimer, Bayern (804)
- ein s. in R.: Schenk v. Liebenberg, Schweiz.
- Drei, 1. 2. g. in R.: Kopf, Steiermark (805).
- Doppelscheuer, Doppeldeckelbecher;
- s. in #: Besserer, Ulm (806);
- uch in der Form wie XXIX. 1235 vorkommend.
- rei g. in R.: Dewitz, Pommern (807).
- Waterbuget, drei s. in R.: Ros v. Rutland, England (XXL. 883), eigentlich Trusbut v. Watte, und durch Erbheirat von diesen an die Ros gekommen (Planché 117). Die Formen waren in verschiedenen Jahrhunderten verschieden, das Wappenbild ist exclusiv englisch.
- Drei g. in B.: Wallace; Schottland.
- Stürzbecher; drei s. mit g. Reifen in #: Donneck; später Aham, Bayern (XXI. 846);
- ebenso s. in R.: Grünsberger; Ulm.
- s. in R.: Glasnapf; Nürnberg.
- Mit Puzen; s. in R.: Leitgeb; Landshut (808);
- mit g. Stern besteckt ebenso: Escher vom Glas, Zürich.
- r. auf b. Dreiberg in S., darüber schwebend zwei r. Klammern (?): Stauffenberg, Elsass (810);
- gr. in G. (Römer): Kelchen, Schwarzburg (809).
- Champagnerkelche; drei s. in G., einen r. Sparren beseitend: Hieronymi, Mecklenburg.
- r. in S.: Flasch; Nürnberg;
- s. in R.: Herbishofen; Schwaben;
- # in G.: Edlweck; Bayern (811).
- drei s. Pfannen nebeneinander in B.: Padilla; Kastilien.
- g. in R.,: Lagelberg; Bayern, Österreich (812).
- Fischlagel; s. mit g. Reifen in R.: Pütrich und Tulbeck; München.
- Drei Lägel; g. in R.: Bohenstein; Schwaben (813).
- s. in R. auf # Dreiberg: Pötschner; München (814).
- Stübisch; g. in R.: Stübig; Steiermark.
- Salzscheibe; g. in #: Salzinger, Bayern (815);
- s. mit g. Reifen in #: Furtaller;ibidem.
- g. mit s. Reifen in R.: Emerberg, Steiermark;
- s. in B.: Truchseß v. Emerberg ibidem (816).
- s. mit g. Reifen und Bändern: Buttlar, Treusch v.Buttler, Germar, Hessen (817).
- Ohne Tragbänder; mit Krücke zum Tragen s. in B.: Stozingen, Schwaben (818).
- s. in B.: Rauch, Mecklenburg (819).
- Handkorb; g. in #: Korbhamer; Bayern (822).
- Blumeukorb; g. in #: mit g. Handhabe (Armreif): Wurmrauscher; Bayern.
- Ohne Handhabe; g. in S.: Buttler, Polen (820).
- eines #, g.-gestreift in S.: Herbst, Oberpfalz (821).
- Drei g. in S.: Bordelius; Kurland, in 1, u. 4 (824).
- g. in S.: Häfyben, Oberösterreich;
- s. auf s. Dreiberg in B.: Siber v. Piesniß; Steier (823);
- g. in r.,s.-geviertetem Schilde: Crivelli, Lombardei, Bayern – crivello ist ein provinziales italienisches Wort für Sieb;
- g. in # in 2. u. 3: Adelmann, Württemberg.
- s. in R.: Zweng, Bayern (825);
- g. in R.: Landfiedler.
- # in S. (auch in G.): Stubenhart, später Schöner v. St., und Auersperg, Steier (827).
- Bank; davon auffliegend ein s. Falke; g. in R.: Bank, Schlesien.
- g. in #: Faltzner, Nürnberg;
- gedeckt mit weißem Linnen und mit Schüsseln besetzt in #: Falkenstein, Thüringen (826).
- Tischgericht, Gestell; # in S.: Marschalk v. Oscheim, Franken (828);
- eines g. in R., darauf zwei Sittiche sitzend: Uttershausen, Hessen (829).
- Drei b. in G.: Boischotte v. Erps, Bayern, Niederrhein (830);
- ebenso r. in S.: Monfort; ibidem. NB. Vielleicht sind es auch nur Stuhlgerichte oder Gestelle.
- mit g. Rahm und er Beschläg in R.: Stuben, Schweiz (835).
- Großes mit Putzenscheiben und # Rahm; die unteren Flügel offen, in G.: Fensterer, Österreich (834).
- # mit Stahlbändern (auch mit g. Beschläg) in S.: vom Holtz, Württemberg (831). Bei Grünenberg ist das Wappen der Herrschaft Hohenstauffen genau so, nur dass das Schlüsselloch in Form eines Reichsapfels durchgeschlagen ist.
- r. in S., daraufsitzend ein gr. Vogel: Grimmschütz, Krain (832).
- g. in R.: Henkel, Kloch und Sobeck, Schlesien (833).
- # in S.: Stadler v. Stadlkirchen, Oberösterreich, später Neuhaußer (837). Bei Siebmacher III, 64 irrig als Schachbrett gegeben.
- g. in #: Glockner v. St. Peter, München (836).
- zwei; g. in R.: Thalhaim, Bayern (388).
- s. in g., #-gespaltenem Schild: Heyne, Sachsen (XXII, 1009).
- s. in B.; in der einen Schale ein Schwert, in der andern ein Buch liegend (XXXIII, 1007): Zschinsky, Sachsen.
- s. mit g. Quasten in #: Küßnach, Schweiz (839).
- Drei (Polster); schräggestellt r. in S.: Murray, Schottland (840).
- ein s. in R: Schlüsselberg, Tirol;
- g. in B.: Riccardi, Toskana (841).
- Zwei; geschrägt # in S.: Schimmelpfennig, Preußen;
- s. in R.: Regensburg, Stadt (842);
- g. in B.: Gori, Florenz;
- ebenso g. in s.-b,-gespaltenem Schild: Üchtriß, Lausitz.
- Voneinandergekehrt s. in R.: Blücher, Pommern;
- s. in B.: Schlüsselberg, Oberösterreich (844).
- Drei; liegend übereinander r. in S.: Portner, Augsburg (843);
- g. in R.: Gibsone, England, Preußen;
- schräg übereinander s. in R.: Speth v. Zwiefalten, Schwaben (XXXI, 845. Bei letztem Geschlechte werden sie auch oft als Sägen benannt und gezeichnet; was das Richtigere sei, darüber müssten die ältesten Siegel und Denkmäler der Familie Aufschluß geben.
- # in G.: Landschad, später Bohn v. Winheim, in 2. u. 3 (847);
- g. in #: Harfenberg, Schwaben;
- g. in B.: Budenhagen, Sachsen, Irland.
- Laute; schräggelegt, gestürzt, g. in B. von fünf g. Kleeblättern, alias Sternen, beseitet: Holleben, Schwarzburg (848).
- Lautenhals; g. in #: Flatow, Pommern (849).
- g. mit schrägdarübergelegtem Bogen in B.: Viola, Legnago (850);
- schräggelegt s. in R.: Geiger, Österreich (vorderer Platz).
- Drei ; gestürzt g. in R.: Swieten, Krain (851).
- g. in #: Jenisch, Sachsen;
- ebenso Födransberg, Krain, in 1. u. 4 (852).
- schräggelegt g. in B.: Rand, Oberösterreich (853).
- Hiefhorn; r. mit s. Beschläg und Schnur in B.: Mandelslohe (854);
- ebenso über r. Dreiberg in G.: Horneck v. Hornberg, Schwaben;
- # mit r. Schnüren in G.: Raidt v. Kemmating, Oberösterreich;
- s. mit g. Schnur in R.: Silber, Württemberg.
- Zwei; gestürzt und voneinandergekehrt # mit g. Beschläg und Schnur in R.: v.d. Becke, Bayern.
- Drei; r. mit g. Beschläg und Schnur in S.: Walsleben, Mecklenburg;
- drei übereinander ohne Schnüre # mit s. Beschläg in R.: Auer v. Tobel, Bayern (855);
- s. mit g. Beschläg in R.: Weissenhorn (Fugger), Schwaben;
- ebenso in B.: Guicciardini, Florenz.
- auf Füßen stehend # in G. mit s. Lilien besteckt: Krokow, Polen, Pommern (856).
- eine g. auf # Balken in S.: Ernau, Schwaben.
- Zwei g. in B.: Cöln, Preußen (unterer Platz).
- Drei g. Schellen in R.: Clavel, Frankreich (858);
- ebenso in Gr.: Kermassement, Bretagne.
- s., # mit g. Rahm in R.: Buben, Schweiz (859).
- Schachturm, Roch, Roc;
- ein # in S.: Stürmer b. Unternesselbach, Franken (860);
- . in R.: Sultzer, Augsburg.
- rei; s. in R.: Rochow, Sachsen (861);
- . in R. unter G.: Frescobaldi, Toskana.
- Schachrößlein;
- s. in R.: Herzheimer, Bayern (862);
- in S.: Heseloher , ibidem.
- Schachbauer;
- drei # in S.: Wabane von Steinstown, Schottland (896)
- drei g. in S.: Billerbeck, Preußen (865);
- ebenso s. in R.: Ausin, Bayern (Herzschild);
- drei, übereckgestellt, s. in R. über g. Dreiberg: Spillberger, Bayern (864).
- g. in R.: Pidoll, Bayern (865), im unteren Platze.
- s. in Gr.: Dangel, Preußen (866);
- item innerhalb eines b. mit s. Sternen besetzten Reifes, auf dem Kreuze des Christusordens liegend: Brasilien.
- 1 r. in G.- Anselfingen, Schwaben (868);
- s. in # innerhalb g. Bordur: Schmid, Zürich;
- # in S.: Raittenau, Schwaben.
- Drei; s. in #: Weltz, Schwaben (867).
- Fünf; r. in S. im Schragen: Söll, Tirol, Herzschild (871).
- Sechs, 3.2.1, g. in #: Devicq, Bayern (869).
- Acht Ballen r. in S. am Schildsrande verteilt: Staell, Westfalen.
- Vierzehn, 4. 4. 3. 2. 1, g. in S.: Bülow, Mecklenburg (870).
- ein g. in S. auf s. Dreiberg: Roland, Rhein (872).
- Zwei: # in S.: Peilstein, Schwaben (873).
- Drei nebeneinander s. in R.: Mütschephal, Eichsfeld, alias Säulen (874).
- eine s. in R.: Creuzer, Österreich (875).
- Drei g. Thaler mit einem Adler bezeichnet in S.: Inkoffer, Bayern (876); findet sich auch als drei b. Adler innerhalb g. Ringe in S.
- Drei s. Thaler in B.: Taller v. Neuthal, Österreich, im unteren Platze.
- Fünf; s. auf gewolktem r. Schragen in G.: Zwanziger, Bayern.
- Sechs; s. in Gr. unter G.: Ritter v. Grünstein, Rhein.
- Herzsechs in einem von G. und # schräggeteilten Schilde nach der entgegengesetzten Schräge gelegt: Spielhausen, Sachsen.
- drei runde s. mit g. Rahmen in R.: Spiegel v. Pickelsheim, Hessen (878).
- schräggestellt s. in R.: Wagenrieder, Bayern (879).
- s. in R.: Cabanes, Rheinland (881).
- r. in S.: Rabatta, Götz.
- r. in G.: Kotsch, Sachsen, oberes Feld.
- r. in S.: Earrara, Italien (877).
- g. in #: Syberg, Rhein, Neuenstein, Elsass (880);
- s. in R.: Berlichingen, Franken;
- r. in S.: Jagon, Mecklenburg;
- s. in B.: Bolanden, Rhein, Wreech, Preußen.
- Drei Räder: # in G.: Steinau, Sachsen (882).
- halbes Rad:
- # in G.: Radeck;
- . in S.: Stückrad, Sachsen;
- . in B.: Reinhardstöttner, Bayern (884).
- Felgen;
- zwei voneinandergekehrt; zwei r. in S.: Winfelgen, Schweiz (885);
- benso g. in #: Pernstorffer, Österreich, in 1. und 4.
- s. in R. von zwei gr. Kleeblättern beseitet: Ludolf, Erfurt.
- Radsperren;
- zwei S., r. in #,s.-gespaltenem Schilde von einandergekehrt: Helfendorffer, Bayern (906).
- Radnabe; # in r., s.-gespaltenem Schilde: Heidenab, Franken (887).
- s. in #: Epelhauser, Bayern, und Runge v. Schildau, Schlesien (889).
- Wagenscheit; s. in R.: Mengersreuter, Bayern (886).
- # in S.: Schlittstedt, Sachsen (890).
- Schlittenschleifen; zwei übereinander s. in R.: Schlitters, Tirol (891).
- Boot;
- g. in R.: Lodzia, Polen (892);
- . in B.: Bothmer, Holstein;
- itto auf s. Wasser schwimmend: Both, Mecklenburg;
- . Boot mit g. Mast (auch ohne diesen) in #; Urfarer v. Urfarn und Arnbach, Bayern (844).
- Boot mit Handruder
- # in S.: Thannhausen, Schwaben;
- benso b. in S.: Sursee, ibidem.
- Segelschiff;
- g. mit s. Segel und österreichischer Flagge in B.: Milieski, Galizien (895);
- it Mast ohne Segel und mit einem Feuer im Mastkorb, # in G.: Argyll, Schottland (897).
- Dreimaster; auf s. Wasser in B. (unter einem g. Haupt, darin die Worte: DEO DUCE): Wittigen, Sachsen.
- Orlog, Kriegsschiff, mit schwedischer Flagge in S.: Struensee, Preußen.
- s. in R.: Straubing, Stadt, Bayern (898).
- Pflugschaar;
- r. in S.: Binke; Mecklenburg (899);
- s. in #: Sandersleben, Sachsen;
- b. in S. schräggestellt: Erding, Stadt, Bayern (762);
- b. in G.: Pollinger, Bayern;
- ebenso an den Ecken in Kleeblattform ausgeschnitten: Haidenreich, Bayern (XX 767).
- Zwei gestürzt # in G.: Arand, Württemberg (763).
- Drei solche: v.d. Bussche, Hannover (901).
- Drei im Dreipaß gestellt, s. in #: Kaltenborn, Preußen (900).
- Pflugschleife; s. in #: Welling, Österreich, Bayern, im vorderen Platz (902)
- s. in B.: Malnthein, Kärnten;
- Oeyenhausen, Westfalen (903)
- Feuerleiter, schräggestellt # in G.: Lüpow, Mecklenburg (905).
- Faßleiter, schräggelegt # in S.: Horneck v. Weinheim, Schwaben (907);
- r. in G.: Allendorff, Rhein; Schwanden, Schwaben.
- r. in S.: Bredow, Preußen;
- schräggelegt: Donop, Westfalen (904).
- g. in B.: Imler, Schwaben (908).
- Drei; s. in R.: Büren, Schweiz (909).
- g. in #: Müller v. Friedberg, Schwaben (910);
- # in G.: Mülinen, Schweiz;
- r. in S.: Hendl, Tirol;
- s. in B.: Miller, Bayern.
- Drei; r. in S.: Kardorf, Mecklenburg (911).
- s. in #: Ermreich, Nürnberg (912).
- Halber; s. in R.: Molstein, Böhmen.
- s. in R.: Eisenreich, Bayern (914), Müleisen, Augsburg.
- Bem. Eine alte Form von Müleisen siehe in einem Siegel des Conradus Scheverstein de Molehusen v. J. 1238 (Zeitschrift des Vereins für thüring, Geschichte IV, 472 ff.)
- s. auf g. Dreiberg in #: Urmiller, Bayern (913).
- # mit r. Flammen in S.: Proeck, Sachsen (915).
- g. in #: Seutter, Lindau;
- schräggelegt s. in R.: Reischinger, Oberösterreich (916).
- schräggelegt g. in #: Eggenberger, Oberösterreich (917).
- Hundekoppel;
- r. in S.: Pausach, später Wagensberg, Tirol (918).
- Schäferschippen (annon Reuten?);
- zwei geschrägt s. mit g. Stielen in #: Magensreiter, Bayern (919).
- Drei # in G.: Luß, Schwaben (920).
- G. in R.: Gutenhag, später Herberstein, Steiermark (921);
- polnisches Bauernkummet, schräggestellt s. in R.: Chomanto, Polen (923).
- r. in G.: Sättelin, Schwaben (924).
- # in G.: Fleckenbühl. Hessen (922);
- mit Flügeln an der Seite, schräggelegt s. in B.: Brüsewitz, Pommern (XXII. 927).
- s. in B.: Trautson, Tirol (926).
- Drei; # in G.: Almsheim, Bayern (928).
- Fünf, 3.2; b. in S.: Eisenstatt (929).
- vier s. in # im Schragen gestellt: Sack, Sachsen (930). NB. Palliot blasoniert dies Wappen als (de gueules à quatre larmes d’argent posées en sautoir etc.
- G. mit s. Schnur in R.: Kramer, Ulm;
- r. mit r. Schnur in G. (931): Virgolt, Bayern (Geldbeutel?).
- s. mit r. Futter auf g. Dreiberg in B.: Zelter, Österreich (932);
- innerhalb desselben das Muttergottesbild von Altötting, in B.: Neuötting, Stadt, Bayern.
- zwei Zelte; s. auf gr. Boden in B.: Seckenberg, ibid.
- schräggelegt r. in S.: Bellinghausen, Rhein, später Münch v.B.;
- s. in B.: Hanseler, Rhein (934)
- # in S.: Loë v. Wissen, Rhein (933).
Bauwerke und Teile derselben.
- s. mit r. Dächern, dreitürmig, auf g. Dreiberg in (3r,: Arnsberg, Mecklenburg (935);
- Z, in B., zweitürmig, auf gr. Fuß: Burghauß, Preußen;
- ebenso dreitürmig: Borgstede, jbicl,;
- r. in S.: Weilheim, Stadt, Bayern (937),
- Burg mit einer gefestelten Jungfrau zwischen zwei Türmen: v.d. Kettenburg, Mecklenburg (939),
- s. mit g. Dach auf g. Dreiberg in #: Harsdorff. Nürnberg (936);
- # in S.: v.d. Wenge, Preußen (938).
- s. in R. mit offenem Tor: Niederthor, Tirol (940).
- Festungstor (von Szigeth, Ungarn); s. in #: Huyn, Österreich, Herzschild (944).
- Giebel; s. in # Thürheim, Schwaben;
- s. in R.: Greimolt v. Holzhausen, Bayern (942).
- Tor oder Türe; verschlossen von zwei # Löwen gehalten g. mit # Rahmen in G.: Portinari, Toskana.
- s. in R.: Gatterburg, Österreich;
- # in S.: Schwarzkoppen, Hessen (941);
- g. in B.: Schele; Hannover.
- schräggelegt s. in R.: Haxthausen; Braunschweig (943).
- Schräggitter; über den ganzen Schild gelegt r. in S.: Marschall; Thüringen;
- r. in G.: Moy; Bayern (945).
- s. in R. auf # Dreiberg: Plank; Bayern (947).
- Feldgatter (zwei Pfähle; schräg mit einem astigen Baum überlegt); g. in R.: Fernberger, Bayern (946).
- Gflochtener Zaun; g. in # mit Stiegel: Stapfer, Schweiz (XXIII. 1005).
- gr. in S. ohne Stiegel: Zare, Schottland.
- g. in B., daraus hervorwachsend ein g. Löwe: Paumgartner, Bayern;
- item in S., daraus wachsend eine # Rüde: Zaunried; Bayern (948).
- s. mit r. Dache in #: Dieperskirchen; Bayern (949);
- s. mit b. Dache in R.: Kirchheim; Elsass.
- g. in S.: Brodreis; Bayern (973).
- brennend s. in #: Abel, Württemberg (951).
- gekrönt s. in R.: Römhild (XXXIII. 1006);
- schräggelegt # in G.: Kurzleben;
- ditto gekrönt: Zenge; Sachsen (1008).
- zwei g. Säulen mit g. Lilien besteckt, dazwischen zwei gestürzte Schwerter geschrägt in R.: Ximenes, d’Aragona; Spanien.
- g. auf s. Felsen in B.: Steinhauser, Österreich (950);
- g. in Gr.: Gillhausen, Preußen; in 2. u. 3.
- s. in #: Stadler, Bayern (952)
- drei r. in G.: Frankenberg, Schlesien (953)
- Preise, Hohlziegel; 18, in # schräggelegt: Pettenbeck; Bayern, Stammwappen (954).
- s. in #: Oven, Frankfurt (955);
- gr. in S.: Oefele; Bayern; in 1. und 4.
- g. auf vier s. Pfosten in R.: Brog oder Lesczyc; Polen (956).
- mit angelegter Stiege g. in B.: Schad v. Mittelbibrach, in 2. u. 3; wegen Warthausen (957).
- s. mit r. Flügeln auf gr. Berg in G.: Ambel; Delphinat;
- s. auf gr. Dreiberg in S.: Hähling v. Lanzenauer; Österreich, Köln; in 1 (959).
- brennend # in S. (alias B.): Koler, Allgäu (958).
- Ziehbrunnen; r. in G.: Pütz; Preußen,(960);
- s. in B.: Neubronner, Bayern.
- Galgenbrunnen; # in G. auf gr. Fuß: Schönprunner, Bayern (961).
- Röhrbrunnen; # auf r. Dreiberg in G.: Pronner v. Aichbichl, Bayern (962);
- ebenso s. mit Wassergrand in B.: Hailbronner, Schwaben (963).
- Röhrbrunnen, baürischer Art; g. in R. auf gr. Berg: Auer v. Auschausem Bayern; in 2. u. 3 (964).
- mit darangelehntem Pilgerstab; s. in B. auf gr. Fuß: Großer, Österreich (965).
- s. in R.: Kripp v. Freudenegg; Tirol (966).
- drei g. in # (alias r. in S.): Spiringk, Niederrhein (unteres Feld) (967). Bei Siebmacher II. 121 fälschlich wie Bienenkörbe.
- zwei # in S.: v.d. Lippe, Rhein (968). Vergl. unter Beizeichen Steg, Kragen.
- Steinerne Brücke; s. in B.: Pruckberg; Bayern (969).
- Gedeckte Brücke; s. mit r. Dach in B.: Brugger; Bern (970).
- Schlagbrücke; g. in B.: Angermünde, Schlesien (972)
- Brücke von oben gesehen mit zwei Pfeilern;
- s. in R.: Innsbruck; Stadt in Tirol (971).
Kleidungsstücke, Schmuck und Würdezeichen, Waffen, Kriegsgeräte und Teile derselben,
- g. gestülpt r. in S.: Beham v. Kagers (974);
- r. mit Hermelinstulp in S.: Falkenstein, Sachsen (974).
- Judenhut, Schabbes: Jüdden, Köln, Judmann, Bayern.
- Bauernhut; # in S.: Capellini v. Wickenburg, Österreich.
- Edelmannshut mit Schnüren; s. in R.: Stammler, Ulm;
- hermelingestülpt s. in R.: Meyer v.Knonau, Zürich (975);
- r. in S.: Dobeneck, Sachsen (977).
- Gestürzter Hut; s. mit Hermelinstulp in #: Bruch, Rhein (981)
- Hoher Hut mit r. Federn in S.: Schmuck, Bayern, in 2. u. 3.
- # Hut auf einer s. Stange steckend in G.: Ehrne x Melchtal, Bayern (980).
- Drei Hüte; b. in S.: Kayb, Schwaben;
- # in G.: Holzhausen, Hessen (978).
- drei r. in S.: Notangst, Regensburg (979). Bem. Die Hüte wie 976 werden manch mal irrig auch “Mützen” benannt.
- Krainer Hüte; drei r. in S.: Hölzl zum Lueg (Tirol), jetzt Trauttmannstorff (XXIII. 1010).
- Doktorhut; r. in S.: Heinleth, Bayern, im Schildeshaupt.
- r. in S.: Netzer, später Methnitz, Steiermark (982);
- b. mit g. Einfassung in S.: Neuchinger, Bayern;
- # in S.: Ezenhauser, Bayern.
- gekrönt r. in B. auf gr. Dreiberg: Schuhmann, Österreich (985).
- Holzschuh; # mit r. Futter in G.: Holzschuher, Nürnberg (984).
- Sohlen; drei g. in # im Dreipaß gestellt: Soler, Schwaben.
- von Feh (Pelzstiefel?) in R.: Kronenberg, Franken (983);
- s. in Gr.: Hallberg, Niederrhein, in 4.
- s. in B.: Handschuchsheim, Schwaben (987).
- Hänftlinghandschuh; s. in R.: Penninger, Steier (986).
- r. in G.: Hastings, England (XXIII. 1071). Die Franzosen nennen diese spezifisch englische Figur manche maltaillé, die Engländer aber bloß maunch.
- s. in R.: Stammwappen Ralencz, Polen (988).
- s. in R.: Stammwappen Ralencz, Polen (988).
- g. in B.: Schnehen, Westfalen, Enzberg, Schwaben (990).
- r.-b.,r. drei, 2, 1, in S.: Märcken, Rhein.
- eine s. in #: Schmidberg, Kärnten (991);
- r. in S.: Nagel, Preußen;
- s. in R.: Graßwein, Steier;
- item mit durchgestecktem Dorn s. in R.: Zedliß, Preußen (992).
- Drei; s. in R. schräg hintereinander: Boos v. Waldeck, Rhein (993).
- zwei geschrägt g. in B.: Schurff. Tirol, in 1. U. 4. (994).
- Zepter durch eine Krone gesteckt g. in B.: König b. Warthausen, Württemberg (996).
- G. in B.: Schärffenberg, Österreich;
- s. in #: Schmaltz, Bayern (995);
- auf r. Kissen liegend in S.: Firmian, wegen Leopoldskron (997).
- Drei; g. in B.: Schweden;
- item Grant b. Treuchy, Schottland.
- Drei g. Kronen in r. Haupte über Hermelin: Köln, Stadt am Rhein (999).
- Bakenkrone; g. in B.: Malchus, Württemberg (998).
- Königs- oder Spangenkrone; g. in B.: König v. Königsthal, Bayern, in 1. und 4.
- ungarische Königrkrone; in B.: Pechmann, Bayern, Herzschild (1000).
- Österreichischer Erzherzogshut; in S.: Schurff, Tirol, in 2. u. 3.
- Reichskrone; in R. zu beiden Seiten eines b. mit zwei halben g. Hirschen belegten Schrägbalkens: Kunowitz, Österreich.
- g. in Pp.: Courten, Österreich (1001);
- ditto in #: Gulden, Bayern;
- b. mit zwei g. Sternen belegt in G.: Beroldingen, Württemberg, in 1. und 4.
- g. in S.: Schlaberndorf, Preußen, in 2 (1002).
- geschrägt g. in R.: Schladen, Preußen (1003).
- s. mit b. Bändern und s. Beilen in Gr.: St. Gallen (XXIII. 1058);
- r. in G. mit Lanze (statt des Beiles): Carlshausen, Hessen, vorderer Platz.
- s.-beschlagen #, schräggelegt in G.: Flemming, Preußen, in 1. u. 4;
- ebenso # mit g. Beschläg in B.: Canstein, Hessen, in 1. u 4 (1068).
- Preuß. Feldherrnstab; s. mit # Adlern besät, mit einem blanken Schwert, geschrägt auf gr. Lorbeerkranz liegend in G.: Blücher v. Wahlstatt, in 2.
- s. in # von g. Schindeln beseitet (1004): Bellersheim, Hessen (auch r. in S.).
- ein s. in R.: Dachau, Markt in Bayern (1011).
- Drei; g. in # einen g. Sparren beseitend: Ritter v. Bachhausen, Schwaben, Bayern (1012).
- Sporenrad, alias Stern; r. in G.: Lauros, Bretagne (1013).
- s. in #: Schneeberg, Tirol (1014);
- b. in S.: Mangold, Schwaben.
- Drei; b. in S.: Landshut, Stadt, Bayern;
- ebenso: Bayeren, Schwaben (1015).
- .s.-gespalten in G.: Wendt, Bayern;
- in S.: Kettelhodt, Sachsen (1017).
- Helm;
- # in G.: Wildungen, Hessen (1016).
- #, r.,g. Federn, dahinter zwei Schwerter geschrägt in B.: Hiller, Sachsen, Preußen.
- Mit Kleinod (nackte Jungfrau wachsend) in B.: Hidessen, Hessen (1018)
- drei Helme;
- s. in R.: Richarme, Frankreich,
- benso in B.: Saint Phale, ibidem.
- Kübelhelm ;
- g. in R.: Helmshofen, Schweiz
- Drei solche, s. in #: d’Aubeny, England.
- schräggelegt s. in R.: Hainßel, Lindau, Kreß, Nürnberg (1079).
- Zwei; neben einander in R.: Zipflingen, Schwaben (1020).
- Zwei Schwerter gestürzt und geschrägt in R.: Diepenbrock, Westfalen (1021).
- Drei; nebeneinander gestürzt keilförmig gestellt s. in #: Minerbetti, Toskana.
- Zwei Degen; s. mit g. Gefäß in B. geschrägt: Düringsfeld, Preußen (1022).
- s. in R.: Harnier, Hessen (1023).
- Eines preuß. Gardekürassiers mit dem Rock derselben, darunter zwei geschrägte Pistolen in s.,#-schräggeviertetem Schilde: Bockelberg, Preußen (1024).
- s. mit dem preuß. Adler und Fahnen bezeichnet in R.: Hartmann, Preußen, in 1. und 4.
- s. in g.-r.-gespaltenem Felde: Rohde, Hannover (1025)
- Drei; s. in B.: Elbel, Helfen (1026).
- geschrägt mit g. Stiele in B.: Lamparter, Schwaben (1037);
- ebenso gestürzt: Raith v. Weng, Bayern.
- Gleven oder Lanzen mit lilienförmigen Spitzen, zwei, geschrägt r. in S.: Benningen (1029).
- s. in R.; Gleve (1028).
- Ein g. in s.-r.-geteiltem Felde: Giandonati, Toskana.
- g. in R. kettenförmig im Viereck verbunden: Navarra (1030). Bem: Über diese Figur wird im II. Teile d. Buches Mehreres beigebracht werden-
- schräggelegt drei s. in B.: Brandt, Preußen, in 2. u. 3 (1031).
- s. in R.: Czerwnia oder Janina, Polen (1032). Dass der Schild hier in Tartschenform ausgeschnitten ist, unterscheidet den Wappenschild von einem s. mit r. Bordur (s. oben S. 65), Es ist aber sehr fraglich, ob nicht auch das Wappen Czerwnia ursprünglich auch bloß s. mit r. Bordur war, also zu den “Heroldstücken” gehörte und nicht zu den “künstlichen Figuren”, und umgekehrt ergibt sich hier praktisch die Frage, ob die Einfassung bei einem sonst leeren Schilde überhaupt zu den Heroldsstücken zu zählen sei.
- Zwei; r. über gr. Dreiberg in S.: Graswallner, Bayern (1033)
- drei; g. in R.: Meggau, Oberösterreich;
- s. in R.: Weinsberg, Schwaben (1034);
- r. in S., auch in Hermelin: Haye, Schottland;
- ebenso im Dreipaß # in G.: Hoevell, Rhein (1035).
- Schild, g., von einem blanken Schwert durchstoßen in R.: Heldt, Hessen (1036).
- zwei g. mit s. Stielen in # geschrägt: Arefinger, Bayern (1057).
- zwei geschrägt g. in B.: Varnbüler, Schwaben (1038);
- # in G. mit anhängendem r. Riemen: Gondi, Toskana.
- Drei nebeneinander # in G.: Lützelkolb, Franken (1039).
- Drei im Dreipaß gestellt s. in # Kitschger, Schlesien (1040).
- Fünf, 3.2. s. in B.: Schenk v. Limpurg, Franken (1042).
- zwei geschrägt s. in R.: Keul, Schlesien;
- g. in #: Keyl, Augsburg.
- Drei keilförmig gestellt g. in B.: Adami, Toskana.
- ohne Stiel # in S. schrägliegend (1043): Parteneck, Bayern, (Vergl. Unter “Beizeichen” die fünf Partengeschlechter.)
- Zwei; voneinandergekehrt mit g. Stiel in B.: Sturmfeder, Schwaben (1044);
- ebenso auf gr. Dreiberg: Partenstein, ibidem.
- s. in g.-r.-geteiltem Schilde: Wenck, Elsass (1045).
- Armbrustgestell; schräggelegt s. in B.: Bennigsen, Preußen (1046).
- Zwei; nebeneinander s. in #R. Maurer, Bayern (1047).
- gespannt mit aufgelegtem Polz, schräg, # in G.: Schüß, Nürnberg (1050);
- item mit Pfeil geradstehend s. in Gr.: Büsker, Preußen (1048).
- Drei übereinander g. in B.: Arco, Bayern (1049).
- Polz, auch Vogelpolz genannt, vorne stumpf; drei schräggelegt s. in R.: Eirißer, Schlesien (1051), wenn nicht ursprünglich vielleicht Streitkolben oder Kürißprügel?
- # auf s. Schrägbalken in R.: Schrenk, Ridler, Ligfalz, Bayern;
- ebenso Held, Nürnberg (1056). Bei letzterem Geschlecht ist das Kleinod verschieden (ein Brackenrumpf).
- Drei schrägübereinander s. in B.: Stralendorff. Mecklenburg, im vorderen Platz (1054).
- Drei geschrägt g. mit s. Spitzen und Flitschen (Flugwerk) in R.: Scharfetter, Bayern (1057).
- Pfeilspitze; schräggelegt r. in G.: Stralenberg, Schwaben (1052).
- Zwei; voneinandergekehrt s. in R.: Bogorya, Polen (1053).
- Wurfeisen (von Einigen als Pfeil, an dem unten ein Schnurrbart hängt, blasoniert); s. in #: Sedlnißky, Polen (1055).
- Ganz dieselbe Figur und immer als Pfeil benannt, schräggelegt s. in #, führte das bayerische Geschlecht der Grabner.
- eine s. in R. mit g. Brand oder Flammen: Vega, Österreich (1059).
- Drei # in G.: Mardefeldt, in 3 (1060);
- ebenso # in S.: Krauel v. Ziskaberg, Preußen, im hinteren Platz.
- fünf, 2. 1. 2. s. in r.-b,-geviertetem Schilde: Heyden, Preußen.
- g. auf g. Zinne in B.: Prunner v. Vasoldsberg, Steier;
- ebenso b., s.-geweckt in S. auf g. Zaun gesteckt: Wieland v. Ufterling, Bayern (1061);
- s., #, s.-geteilt an g. Lanze schräggelegt in B.: Wedekind, Schwarzburg, in 1. und 4.
- Reichssturmfahne (XXXV. 1331); schräggelegt in B.: Württemberg, wegen des Erzpanneramtes.
- Zwei Fahnen; über # Dreiberg geschrägt # mit r. Lanzen in G.: Vockwiller, Regensburg.
- Drei g., r.-geteilt auf g. Dreiberg in S.: Bedau, Schlesien (1062).
- Kirchenfahne; r. in S.: Tübingen, Schwaben (1063).
- In anderen Farben führen diese Kirchenfahnen oder Gonfanon noch mehrere alte Dinasten jener Gegend, z.B. Werdenberg, Montfort u.a. S. hierüber den Abschnitt “über die Wappen der Grafen v.d. Fahne,” bei v. Hohenlohe, fürstenberg. Wappen S. 55 ff.
- g. in B. schräggelegt: Bubna, Böhmen, Hessen (1064 u. 65).
- Zwei; s., r.-gemalt, nebeneinanderstehend in Gr.: Korßfleisch, Preußen, in 4.
- g. mit s. Laffette (sic) in Gr., auf s. Berg: Tunderfeldt, Pommern (1066);
- ebenso in B.: Stake, Schweden, in 1. und 4.
- Kanonenläufe;
- geschrägt g. in B.: Horn, Schweden, Preußen, in 1. u. 6 (1070);
- tem Höfer, Preußen, in 1. und 4.
- senkrecht gestellt g. in S.: Luckner, Preußen (1069).
- Drei; g. in B. schräggestellt: Brosike; Mark (1067);
- auf Lafette (sic); in S.: Eyff; Hessen; im hintern Platze.
- Kanonenkugel; drei, 1. 2. # in G.: Holtzendorff, Preußen, in 2.
- s. in R.: Stromer; Nürnberg (1073);
- in B.: Eberstein, Sachsen (1074).
- Drei; s. in R: Picard; Frankreich. Die Wappenfigur der Stromer kommt auch in der Form wie bei 1074; und umgekehrt die der Eberstein in der Form wie 1073 vor. Die Lilien aber sind jedenfalls nur Verschönerungen.
- ein s. in R.: Grafeneck, Bayern;
- r. in S.: Rordorf; ibidem, Schwerin, Pommern (1076).
- Zwei; s. in R.: Könitz, Sachsen;
- # in G.: Oberg, Preußen (1077).
- Drei; s. in B.: Wallbrunn, Österreich (1079);
- drei schräghintereinander r. in S.: Zinnow, Preußen;
- s. in R.: Lützenrode, Sachsen;
- g. in B.: Peyer, vulgo Wecklis-Peyer; Schaffhausen (1070), zum Unterschiede von den Peyer im Hof, welche ein # Rad in G. führen und die Rädlis-Peyer genannt werden;
- drei im Dreipaß r. in S.: Braun; Westfalen (1092);
- drei nebeneinander s. in #: Egker, Bayern (1084).
- Durchbrochener Wecken; b. in S.: Treane, Bretagne (1083).
- Drei; s. in R.: Puy-du-Fou; Frankreich.
- g. in R.: Brezenheim, Bayern, Österreich (1078).
- s. in R: Semler; Nürnberg; Görz (1081).
- drei s. auf er Schrägbalken in G.: Butterer, Steier (1075).
Kreuze, Zeichen und Marken.
Sowie als Heroldstücke erscheinen auch als gemeine, beziehungsweise künstliche, Figuren, die Kreuze häufig in den Wappen; und frühere Heraldiker haben öfters auch alle Kreuze unter den “Heroldsfiguren” aufgezählt. Ich halte jedoch an dem Hauptkriterium eines Heroldsstückes, dass es überall in den Rand laufe, so tunlich, immer fest und rechne deshalb die freischwebenden Kreuze nicht zu jenen, sondern zu den künstlichen Figuren.
Es gibt eine Menge der verschiedenartigst geformten Kreuze in den Wappen, ich muss mich aber hier begnügen, nur die am öftesten vorkommenden aufzuzählen. Ich nenne also vorerst das
- welches sich von dem gemeinen Kreuz als Heroldstück (oben XII. 152) nur dadurch unterscheidet, dass die vier Arme nirgends an den Rand stoßen.
- Ein solches führt s. in R. die schweizer Eidgenossenschaft (1109);
- ebenso aber im vorderen Obereck schwebend: Schwyz, Kanton.
- (hat die Seitenarme kürzer als den Pfahl);
- s. in R: Taxis in 2. u. 3 des Rückschildes (1085);
- r. in G.: Bohm, Preußen, in 3;
- item auf gr. Dreiberg # in S.: Landsberg, Stadt, Bayern (1087).
- g. in #: Hofwart; Schwaben (1088);
- s. in B.: Bondelli, Schweiz, Preußen, in 2. u. 3;
- dasselbe mit gekrönten Drachenköpfen r. in S.: Havert, Niederrhein (1090).
- s. in R.: Wiblingen; Schwaben;
- r. in G.: Waiß v. Eichen, Hessen, oberes Feld;
- Hermelin in R. (alias B.): de la Haye, Bretagne (1086).
- s. in R.: Pordon; Neuburg (1089).;
- # in G.: Marzani, Tirol.
- g. in S.: Jerusalem; Königreich (1091);
- r. in S.: Mabon v. Emsburg, Salzburg, in 1. und 4.
- r. in S.: Carlyle, Schottland, du Troffel, Mecklenburg (1092);
- g. in B.: Franceschi, Florenz.
- g. in B.: Delmenhorst, Herrschaft, Oldenburg (1103).
- Drei Steckkreuze s. in R.: Crovy; Frankreich (1111), auch ohne die Kleeblattenden, d.h. glatt.
- Zwei geschrägt # in G.- Airnschmalz, Bayern (1108).
- zweiarmiges s. in B.: Swienczyc, Polen (1093);
- ebenso über s. Felsen: Mertz, Bayern;
- in R. aus gekröntem gr. Dreiberg; Neu-Ungarn;
- g. neben s. Schlüssel in R.: Narbonne, Stadt, Frankreich;
- ebenso dreiarmiges s. in R.: Boycza oder Modzela, Polen (1094).
- s. in R.: Cruczyn, Polen (1100).
- in #: Lehndorff, Preußen; in 2 (1102).
- Das preußische eiserne Kreuz in G., führen z.B. Hardenberg und Blücher-Walstatt, in 2 (1098).
- # in G.: Wurster v. Hohenkreuzberg, Bayern, (1110).
- b. in S.: Mayerhofer, Bayern (1104).
Antoniuskreuz oder Richtscheit;
- s. in B.: Wucherer v. Dräfendorff. Österreich, in 1. u 4 (1096).
- r. in S.: Edelkirchen, Rhein (1095);
- g. in B.: Pittigardi, Florenz.
- # in G.: Truchseß v. Kulental, Schwaben (1105).
- g. in R.: Pellet-Narbonne, Preußen, Frankreich, in 1. u 4 (1097);
- dasselbe durchbrochen g. in R.: Tolosa, Spanien, item Mozzi, Italien.
Kugelkreuz(ital. Croce pomata);
- s. in R.: de Lisle, Bretagne (1107);
- ebenso in r.-b,-geviertetem Schilde: Thomas, Provence.
- r. in S.: Kempf von Angreth, Österreich, Hessen (1099).
- Drei Schragen g. in B.: Zuydwyn, Niederrhein (1101);
- s. in R. über gr. Dreiberg: Bergen op Zoom, Marquisat, Niederrhein.
- (in Gestalt zweier geschrägten Aeste oder Prügel)
- # in G.: Howora, Böhmen (1112);
- s. in R. (?): Ehreberg, Salzburg.
Seltener als die übrigen künstlichen Figuren erscheinen in Wappen
Schriftzeichen, Buchstaben und Worte.
Sicher haben diese Wappenbilder einen außergewöhnlichen Ursprung, leider ist es uns aber nur selten möglich, den historischen Grund dafür aufzufinden. Manchmal hat die Überlieferung im Volke, sei es nun im guten oder üblen Sinne, derlei Buchstaben oder Worten eine bestimmte Erklärung gegeben, z.B. bei den drei P., welche die Böhlin von Frickenhausen s. in # Balken auf s. führten, und welche mit Bezugnahme auf den Gewürzhandel, durch den das Geschlecht zu Vermögen gekommen war, als die Anfangsbuchstaben von einer Piper Peperit Pecuniam gedeutet wurden, oder bei dem doppel R. welches die Langenmantel von Westheim, ein altes augsburger Geschlecht s. in R. führen (1124), und welches vom Volke als Rips Raps d.h. erwerbsgierig, neidig, erklärt wurde, während es urkundlich und ursprünglich nur die Haus- und Siegelmarke eines Langenmantel war und den Anfangs- und Endebuchstaben seines Vornamens Rüdiger vereinte. Ebenso sagen die Italiener, welche Nicht-Römer sind, die vier Buchstaben SPQR, welche Rom g. auf einem s. Schrägbalken in R. führt, hießen nicht Senatus Populusque Romanus, sondern Sono Pazzi Questi Romani. Ähnlich wie bei den Langenmantel mag auch bei den Altann, Bayern (1115), Seyboldt, Bayern (1120), und Reding, Schweiz (1122), der Anfangsbuchstabe des Namens als Wappenfigur oder wenigstens als Beigabe und Unterscheidungszeichen gewählt worden sein. Interessanter, wenn auch nicht völlig urkundlich verbürgt, ist der Ursprung des Wortes Allein im Wappen der Tuschel von Seldenau in Niederbayern (1123). Heinrich T. v. S. hatte nämlich das Unglück, dass ihm seine Frau entlief und dass er sie nach Jahren zufällig auf der Romfahrt mit Kaiser Ludwig IV. in jener Stadt als die Frau eines deutschen Schusters wiederfand. Er verzichtete bei dem Anblick der zahlreichen Familie dieses Landsmannes unaufgefordert auf alle Rechte an seine ehemalige Gattin, und setzte von da an in den g. Balken seines # Schildes das Wort Allein . Tuschel errichtete mit seinen Gütern ein Chorherrenstift zu Vilshofen und dieses hatte bis zur Sekularisation den tuschel’schen Schild als Klosterwappen fortgeführt.
Ähnlichen guten Ursachen mögen auch andere derartige Worte und Buchstaben, z.B. das lieb der Zachreiß, Bayern, später Starzhauser, auf s. Balken in # (1121), das IAM der Haimb in Nürnberg s. auf b. Balken in r.-s.-geviertetem Schilde (1119) und das AVE der Radler in Franken (1117) # auf s. Balken in R. ihre Entstehung verdankt haben. Das LL., g. in S. (1118) im Herzschilde der Carmer in Preußen, bedeutet Liber Legum, wie man gewöhnlich liest; was aber die drei Monogramme Christi von den drei Nägeln beseitet, # in S. im Wappen der österreichischen Greifensee (1116) bedeuten, ist mir z.Z. nicht bewusst. – Ein Unicum in dieser Beziehung dürfte das Wappen des Orlando di Lasso, des bekannten Musikdichters am Hofe Herzogs Wilhelm V. von Bayern, bieten. Dasselbe (1113) hat einen von S. und B. mit gebogenen Linien gevierteten Schild, mit einem s. Balken, darin drei g. Musikzeichen, ein Kreuz- ein Auflöfungszeichen und ein Be, in den s. Plätzen des Schildes aber außerdem noch zwei g. Kreuzlein.
Die seltsamsten, wenn auch nicht seltensten Wappenbilder sind die eigentlichen Chiffren,
(1125-64). Der letztere Name scheint mir der bezeichnendste zu sein, weil ich der Ansicht bin dass weitaus die meisten dieser Art Wappenbilder ursprünglich nichts Anderes waren, als eine Art von Kennzeichem die ein Eigentümer seinem beweglichen Eigentum, sei es nun Fahrniss, Vieh oder dgl. aufzudrücken, einzubrennen, einzuschneiden pflegte, und welches Kennzeichen anfangs persönlich später erblich zur Hausmarke wurde. Auch Handelszeichen fallen in die Klasse der Haus- oder erblichen Marken, während z.B. Notariatszeichen, Monogramme und Steinmetzzeichen in die Klasse der persönlichen Marken gehören. Diese Hausmarken, deren Gebrauch in manchen Gegenden noch heutzutage nicht aufgehört hat, sind nun mit der Zeit bei einem oder anderen Geschlechte in die Wappen übergegangen, d.h. Wappenfiguren geworden. Weitaus die meisten solcher Figuren finden sich in den Wappen des polnischen Adels, und es möchte aus dieser heraldischen Wahrnehmung auch der historische Schluss erlaubt sein, dass weitaus der meiste polnische Adel aus dem Bauernstande hervorgegangen sei. Diejenigen Hausmarken welche in spezi?sch deutschen Wappen vorkommen, halte ich größtenteils als aus Handelszeichem wie sie die Kaufleute auf ihre Balken und Sendungen zu malen pflegen, entstanden.
Eine unangenehme Eigenschaft für den Heraldiker tragen Wappen mit derlei Figuren übrigens vor andern mit sich, ich meine die, dass sie sich gar selten eigentlich blasonieren lassen. Ihre äußere Form hat so wenig bestimmte Ähnlichkeit mit einer andern künstlichen Figur, dass wir, wenn wir auch für den ersten Anblick glauben, z.B. einen Pfeil oder eine Gabel, einen Buchstaben zu sehen, wir dennoch bei genauer Betrachtung uns überzeugen, dass wir weder das einer noch das andere wirklich vor uns haben. Ich habe auf Tafel XXIV, eine kleine Anzahl solcher Markenschilde abgebildet, und zwar meistens nur Varianten derselben Figur, ich gestehe jedoch, dass eine Beschreibung im heraldischen Sinne, d.h. kurz und bündig, mir bei den allermeisten derselben unmöglich scheint. Vielleicht wäre es nüzlich ein besonderes Blasonierungssystem für die Markenwappen zu konstruieren, ich für meinen Teil glaube aber, dass ein einseitiges Vorgehen hierin wenig empfehlenswert sein dürfte. Der polnische Adel gibt sich hierin ebensowenig einer präzisierten Blasonierung hin, indem er die Bilder der Wappen einfach mit dem Namen desselben bezeichnen weil dort Jeder die betreffenden Bilder täglich vor Augen hat. So wird z.B. das Wappen Kosciesza (1126) in seiner Grundform als bekannt angenommen und die Varianten werden einfach nach ihren Abweichungen genannt, z.B.
- Kojaluwicz Wijuk (1129): Wappen Kosciesza ohne den Strich,
- oder: Dalinski (1128): Kosciesza ohne den Strich und von zwei s. Sternen beseitet,
- usf.
Die nachfolgenden Schilde sind
- Kojaluwicz Wijuk (1129): Wappen Kosciesza ohne den Strich,
- oder: Dalinski (1128): Kosciesza ohne den Strich und von zwei s. Sternen beseitet,
- usf.
- 1125: Baworowski,
1126 bis 1132 und 1153 sind Kosciesza und Abarten desselben, nämlich:
- 1127: Dolski,
- 1128: Dalinski,
- 1129: Kojalowicz Wijukf
- 1130: Vukszta,
- 1131: Wolkowicz-Kolenso,
- 1132: Waszkiewicz und
- 1153: Dorohostajsfi.
- Ferner ist 1133: Varyczkal
- 1234: Chrynecki
- 1135:Brzuska oder Rozmiar,
1136 bis 1140: Wappen Syrokomla und Abarten desselben, und zwar
- 1137: Wieliczkox
- 1138: Okininski
- 1139: Jalowski
- 1140: Hollub,
1141 bis 1149 sind Abarten des Wappens Lis, nämlich:
- 1141: Woronowicz,
- 1142: Wirbiski
- 1143: Sapieba
- 1144: Jerlicz
- 1145: Karnice-Karniki und Siforski- 1146:Ols5ewski,
- 1147: Kosmowski
- 1148: Doroszkiewicz
- 1149: Kensztort,
- 1150 ist Wappen Glinski (wird von den polnischen Heraldikern als: Tor und Anker blasoniert),
- 1151: Kroszynski oder Lichtarz (ebenso als “Leuchten”)
- 1152: Kurczl
- 1153: Dorohostajski (Abart von Kosciesza)
- 1154, Moszowski- Moschkowski.
Nun folgen einige deutsche Wappen mit Marken und zwar:
- 1155: Vieregg, Bayern, Mecklenburg (im Grafendiplom als “Haken mit darübergelegten Nägeln” blasoniert alias auch als kleine Hörner gezeichnet);
- 1156: Trittau, Bayern (ein Drudenfuß s. in # einen doppelten Drudenfuß # in G. führen die von Kleinsorge- Preußen);
- 1157: Glütz, Solothurn;
- 1158: Kapf (wahrscheinlich Handelszeichen);
- 1159: Stainauer, Bayern (waren ursprünglich ein bürgerliches Handelsgeschlecht zu Munchen);
- 1160: Vappenberger (regensburger Geschlecht. Die Figur wohl auch ein Handelszeichen?);
- 1161: Scheurer, Bayern.
- Ebenso aber gestürzt g. in B. führen es die Billichgraz in Krain, wurde später als Bogen mit Pfeil blasoniert;
- 1162: Stißing, Brandenburg;
- 1163: Kaiser, München, bürgerlich, und
- 1164: Staudacher, Rosenheim, bürgerlich.
Der Helm
Der Helm, lat. cassis, gales, franz. heaume, casque, timbre, engl. helmet, ital. elmo, ndd. Helm, als Rüstung des Hauptes ist jünger als der Schild in seinem Gebrauche, so auch ist in der Heraldik sein Vorkommen später als das des Schildes. Wie wir bei den Schilden heraldische und nicht heraldische unterschieden, so müssen wir dies auch bei den Helmen festhalten.
Ein heraldischer Helm hat den Hauptzweck, eine Helmzierde (Kleinod) zu tragen. Helme ohne Kleinode können, selbst wenn die Form derselben sonst mit denen der in der heraldischen Zeit üblichen überein stimmt, nicht wohl zu diesen gerechnet werden. Der Helm ist, wenigstens in der deutschen Heraldik, immer ein wesentlicher Teil eines vollständigen Wappens gewesen, und hat pars pro toto sogar dasselbe allein vertreten, wie wir denn nicht wenige Siegel kennen, welche bloß den Helm mit Kleinod ohne Schild enthalten (vgl. oben S.21 die Urkunde wegen des Törringer Siegels). Ob auch Körperschaften auf ihren Wappenschilden Helme zukommen, das möchte der Natur der Sache nach verneint werden müssen. Wir haben zwar diplommäßige Verleihungen von Wappenhelmen an Städte, z.B. Görlitz, Überlingen, Speyer u.a., allein bei ruhiger Überlegung möchten wir uns fragen: wer sollte dann bei einer Körperschaft diesen Helm in Wirklichkeit getragen haben – etwa der Bürgermeister? Oder war der Helm bloß auf dem Papier oder Pergament, oder endlich haben vielleicht alle Bürger, oder auch bloß die Ratsherren solcher Städte derartige Helme in der Praxis geführt? Mir scheint etwas Widernatürliches oder Nichtnaturgemäßes in der Erteilung und dem Gebrauche von Helmen bei den Wappen von Körperschaften zu liegen, wenn dieser auch zur Tatsache geworden ist.
Von heraldischen Helmen kennen wir zwei Hauptgattungen, die sogenannten “geschlossenen” galeae clausae, und die “offenen” galeae apertae. Zu ersteren rechnen wir die Kübelhelme und die Stechhelme, zu letzteren die Spangenhelme und die ganz offenen oder Königshelme, dieselben folgen sich zugleich im Alter ihres Vorkommens nach der angegebenen Ordnung.
Die ältesten heraldischen Helme sind die Kübel- oder Sturzhelme. Sie haben ihren Namen teils von ihrer Form, teils von ihrer Gebrauchsart. Man pflegte diese eigentlichen Streithelme, welche den ganzen Kopf bis zur Schulter gleichmäßig einhüllten, nicht unmittelbar barhaupt zu tragen, sondern man hatte eine kleinere anliegende eiserne Kopfbedeckung, eine Kesselhaube auf dem Kopf, oder auch bloß das gugelartige Panzerhemd übergezogen und über diese Kopfbedeckung stürzte man den eigentlichen Kübelhelm, welcher demgemäß sehr weit sein musste, auf den Schultern frei aufsaß und mittelst einer durchgezogenen Kette am Panzer oder Leibrock befestigt und vor dem Herabfallen geschützt wurde . Die Helme hatten außerdem in der Gegend des Mundes Durchbrechungen in Form von Löchern oder Gittern, um das Atmen des Streitenden zu erleichtern. Bei manchen Abbildungen sind diese Durchbrechungen so weit; dass man sie für einen förmlichen Rost halten möchte, z.B. auf einem Reitersiegel des Wildgrafen Konrad v. J. 1331, aus welchem ich den Helm in doppelter Größe XXXVI. 1348 entnehme.
In Tannenburg, Hessen, wurde ein solcher Kübelhelm in originali ausgegraben . Er ist zwischen 11 und 134 Pariser Zoll hoch und 11″ breit und fast ebenso tief.
Man findet von dieser ältesten Gattung heraldischer Helme eine große Anzahl auf Denkmälern, Gemälden und Siegeln mit verschiedenen Einzelheiten, Abänderungen und Übergängen, und ich habe deren auf den Tafeln XXV bis XXX unter jedesmaliger Angabe der Jahreszahl ihres urkundlichen Vorkommens sechsundzwanzig mitgeteilt. Der Beschauer wird ohne weitere Erklärung sich bei aufmerksamer Betrachtung dieser verschiedenen Muster die Grundformen und Charakteristik der Kübelhelme leicht zu Eigen machen.
Das Material dieser Helme war wohl in der Regel Eisen, wie bei dem Tannenburger; wir finden aber, dass lederne Sturzhelme gleichfalls im Gebrauche waren, wie denn z.B. bei einem Turnier zu Windsor (1278) unter König Eduard II. von England lauter lederne Helme, teilweise versilbert und vergoldet im Gebrauche waren . Ferner gab es auch Helme, deren vordere Hälfte Eisen, die hintere aber Leder oder Holz und mittelst Spangen mit dem Vorderteil verbunden war, wie z.B. der Helm XXV. 1168 von einem Schonstetter’schen Grabstein in Griestätt am Inn beweist. In einem Pergamentkodex der Pariser Bibliothek aus den Zeiten Ludwig des Heiligen finden sich die Sturzhelme der Ritter fast alle purpurn gemalt .
Der nächstälteste heraldische Helm ist der Stechhelm (XXV, 1169, 1174; 1175, XXVII. 1195 ff); welcher sich dadurch auszeichnet, dass er vorne am Augenschlitz in eine mehr oder minder vortretende Spitze getrieben ist, im Gebrauch aber von dem Kübelhelm sich dadurch unterschied, dass der Streitende unter diesem Stechhelm nicht noch eine eiserne Kopfbedeckung; sondern nur eine tuchene Mütze trug, wohl auch gar bloshaupt war.
Der Helm selbst war vorne am Harnisch mit Schnalle und Riemen befestigt (daher an vielen alten Vorstellungen sich am vorderen Halskragen Schnallen [XXIX 1233] zeigen), saß knapp auf den Schultern und die Weite des Halses betrug nichtmehr, als dass man mit dem Kopf unbehindert ein- und ausfahren konnte .
Dass zwischen dem Kübel- und Stechhelm verschiedene Übergangsformen sein mussten und waren, das lässt sich nicht nur der Sache selbst nach begreifen, sondern auch durch Dutzend von Beispielen aus Denkmälern beweisen .
Dadurch, dass man den Augenschlitz der geschlossenen Helme allmählich erweiterte und mit Spangen wieder verwahrte; entstanden die sogenannten offenen oder Spangenhelme (XXV. 1170, 1172 ff.).
Eine Mittelgattung zwischen Stech- und Spangenhelmen, welche beider Vorteile zu vereinen scheinen, war im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts in England gebräuchlich, wie man dergleichen in den Wappen mehrerer Hosenbandordensritter jener Zeit in der Windsorkapelle, z.B. bei Henry Percy, Graf von Nortumberland, + 1489, John Cheyney von Sherland, + 1495, u.a. findet. Hier geht die Spitze des Stechhelms weit vor, der Augenschlitz ist aber mit gewölbten Spangen vergittert (XXXVI 1349). Desgleichen zeigt der Helm (XXX 1245) von dem Wappen des Grafen Heinrich v. Essex, + 1485, eine absonderliche Form. Gegen das Eindringen der Lanzenspitzen konnten diese offenen Helme nicht gebraucht werden, wohl aber konnte man im Schwertkampf damit aushalten, daher auch noch zur Zeit, als diese Spangenhelme längst im Gebrauch waren, zu den eigentlichen Stechen und Rennen immer die geschlossenen oder Stechhelme und die Rennhüte verwendet werden mussten.
Die Salade oder Rennhüte , welche man bei den sogenannten Scharfrennen im 15. und 16. Jahrhundert gebrauchte, waren eine Abart der Stechhelme und derart gerichtet, dass sie ähnlich einem Hute oder einer Mütze aufgesetzt wurden, vorne einen Augenschlitz hatten und auf ein am Brustharnisch fest gemachtes Kienstück (Barthaube) passten. Auch auf diesen Rennhüten hat man wirkliche Kleinode getragen, wie uns z.B. XXVI. 1190 von einem ebenstetter’schen Grabstein zu Gars und XXVIII. 1220 von einem perenpöck’schen Denkmal ebenda beweist.
Die jüngste Gattung wirklicher Streithelme (soferne sie in der Heraldik Anwendung fanden), sind die Burgunderhelme (bourgignons), welche auf der Seite zu öffnen waren und ein Visier zum Aufschlagen hatten. Sie haben sich, wie ich glaube, aus den Saladen herausgebildet. Ich kenne ein merkwürdiges Beispiel eines solchen Burgunders mit Kleinod (wachsender Mann) und Helmdecken auf dem Grabsteine des Peter Paumgartner zu Wasserburg am Inn vom J. 1500. Der Helm selbst ist XXV. 1180* abgebildet.
Aus diesen Burgundern entstanden, wenn sie mit offenem Visiere und gerade vorwärtsgekehrt dargestellt wurden, die späteren sogenannten königlichen Helme (s.u.), welche wir, meistens ganz golden und rotgefüttert, auf den Schilden einiger Fürsten, z.B. der bourbonischen Könige von Frankreich, des Königs von Preußen u.a. erblicken.
Mit der höheren Ausbildung der Turniere kam die Sitte der Helmschau in Gebrauch, d.h. es musste jeder Turnierende seinen Helm mit Kleinod an einem gewissen Orte aufstellen, “zur Schau auf tragen” und über seine Fähigkeit, zu turnieren, von aufgestellten Richtern (welche aus Damen und Herolden bestanden) aburteilen lassen. Wurde er unwürdig befunden, “so hieß man ihn abtragen,” d.h. man bedeutete ihn, seinen ausgestellten Helm wegzunehmen und sich für dies Turnier damit nicht mehr sehen zu lassen .
Die so ausgestellten Helme waren, soweit ich Abbildungen davon gesehen habe, nur Spangenhelme und trugen außer ihrem Kleinod noch ein kleines Schildlein mit dem Geschlechtswappen um den Hals gehängt.
Das “Auftragen der Helme” war überhaupt eine bedeutungsvolle Handlung in alten Zeiten und beziehungsweise die äußerliche Anerkennung gewisser Pflichten, die der Auftragende Demjenigen gegenüber hatte, dem er auftrug. So heißt es z.B. in der Vertragsurkunde, welche die Hauptleute der Gesellschaft “zum Greiffen” im J. 1435 dem Herzog Albrecht von Bayern ausstellten : “wär ein Sach dass der Herzog selbst zu dem Schimpf (Streit) etwa hinreiten würde, so soll ein jeder von der Gesellschaft seinen Helm zu dem Herzog tragen und sezen in dessen Herberg und auf das Tanzhaus, wann wir (Herzog Albrecht) meinen, dass sie (die Ritter) das billig tun als unsere Landleut’ ihrem Landsfürsten.” Dass hierunter der wirkliche kennbare Wappenhelm verstanden war, ist wohl kaum anders zu glauben.
Man bediente sich der Spangenhelme beim “Klopset” (Turnier mit Kolben und Schwertern), und es bildete sich namentlich um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine Abart von Turnier aus, das “Abhauen der Kleinode”, d.h. die zu Fuß oder zu Pferde kämpfenden Ritter bemühten sich) mit Schwertern sich gegenseitig die Helmkleinode zu zerhacken oder herabzuhauen .
Wann die offenen oder Spangenhelme) galeae cristatae, aufgekommen seien) das lässt sich auf einen Zeitraum von 50 Jahren nicht genau bestimmen.
Ich habe nicht versäumt, nach den ältesten Beispielen des Vorkommens solcher Spangenhelme zu suchen und ich gebe hier, was ich in diesem Betreff gefunden habe.
Im J. 1414 führt Kaspar der Torer v. Eurasburg (bayer. Adels) einen Spangenhelm in seinem Siegel. Dies Vorkommen hat den Chorherrn Lusatius von Kloster Beuerberg, der dies Siegel in seinen Anmerkungen zu den beuerbergischen Urkunden beschreibt zu folgender Bemerkung veranlaßt: “Ad hoc documentum observo prima vice occurrere notabilem sigilli sen scuti gentilis Portariorum mutationem — cum enim ab antiquissimis temporibus istud praeter duo cornua arietis nihil complecteretur, hic modo Casparus cristatam cassidem imposuit cui cygnus insidet, quo jure vel privilegio me hactenus latet.” Es ist diese eine um so schätzenswertere Notiz, als der gelehrte Chorherr, welcher alle Urkunden des Klosters und ihre Siegel genau betrachtete, gerade diese Auffallendheit der besonderen Erwähnung würdig fand.
Zu Landsberg am Lech findet sich der Grabstein mit den Schilden Stadion und Freiberg von Aschau welches einen gekrönten Spangenhelm (XXV. 1172) mit dem freibergischen Kleinod (silberner Federbusch) enthält, und vom Jahre 1419 laut der Inschriften stammt, was dem Charakter der Decken etc. nach wohl als richtig, rsp. gleichzeitig angenommen werden kann .
1435 führt Hans von Knöringen, Landvogt zu Burgau, einen Spangenhelm in seinem Siegel (in meiner Sammlung).
Aus dem Jahre 1438 kenne ich einen Grabstein zu Truchtlaching an der Alz mit dem Wappen des Peter von Truchtlaching welches auf dem Schilde einen Spangenhelm enthält (XXV 1170) .
Vom Jahre 1450 besitze ich ein buebenberg’sches Siegel mit Spangenhelm (s. XXXIII 1261). 1453 hat Hüber (Austria illustrata), Taf. XXVII Nr. 13) ein Siegel Friedrichs von Hohenberg (mit dem Wolf) mit Spangenhelm.
Von dieser Zeit an sind die Spangenhelme auf Denkmälern der Turniergeschlechter nicht mehr selten und hiermit stimmt auch, was der gelehrte Wiguläus Hund in seinem Stammbuche (II. 409) sagt: “Die offn Helm und quartierten Schildt feynd erst bey hundert Jaren ongefährlich) nach dem man 1450 gezelet, auffkommen, zuvor gar wenig gebräuchig gewesen, auch bey den rechten Tur niergeschlechten.”
v. Hoheneck in seinem “Stände von Obderens”, im Vorwort sagt, dass Hr. Jorg von Eckartzau 1478 der erste gewesen sei, welcher einen offenen Helm geführt habe. Dem widerspricht aber das oben angeführte Siegel des v. Hohenberg v. J. 1453, welches aber Herrn v. Hoheneck immerhin unbekannt geblieben sein mag.
Dass der Stechhelm und der Spangenhelm ursprünglich in ihrer Bedeutung und in ihrem Werte sich ganz gleich standen, das geht aus dem Vorhergesagten zur Genüge hervor. Beide waren Schutzwaffen im ritterlichen Streite.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts, als der Gebrauch der Spangenhelme allgemeiner wurde, muss auch der niedere, nicht reichsturniergenossene Adel angefangen haben, sich der Spangenhelme auf seinen Siegeln und Grabsteinen zu bedienen, er zog sich dadurch jedoch Beschwernis von Seite des Turnieradels zu, wie denn die bayerischen Turniergeschlechter sich vor dem Abschiede des Landtages zu München 1506 beim Herzöge u.a. beschwerten :
“Nämlich und zuerst dass sie (die vom niederen Adel) Unsere Zeichen und Turnierhelme aufmahlen und in die Siegel und Grabstein machen.”
“Zum andern, dass sie Uns unsre Söhne und Freunde freventlich dutzen.”
“Zum dritten, dass sie sich des Titels, der Uns zugebührt, in Geschriften unterstehen zu unterziechen, mit samt mehr und andern, damit sie sich Uns vermuten zu vergenossen, das Uns fürder unleidentlich ist usw.”
Die Beschwerde ist unterzeichnet: “wir der mehrere (d.h. mehr geltende, höhere) Adel Euer Gnaden Fürstentumes in Obern- und Niedernbaiern jetzt allhier versammelt.” Zu den Vertretern desselben zählten, wie aus einer andern Urkunde ebenda S. 350 ff. hervorgeht: Bernhardin von Stauff, Herr von Ehrenfels, Hanns von Closen zu Arnstorff, Jörg von Gumppenberg zu Pöttmeß, Bernhard von Seiboltsstorff zu Seiboltstorff, Ritter, und Wilhelm Raidenpucher zu Stephening. – Die Partei des niederen Adels vertraten in dieser Sache: Kristoph Lung, Sigmund Abenstorffer, Sigmund Puecher, Jakob Bschächl und Sigmund Aichstetter.
Wenn nun auch die Beschwerde des Turnieradels in Betreff des Helmes von unseren Ansichten aus betrachtet eine lis de lana caprina genannt werden müsste, so war sie es doch nach dem Parteistandpunkte und den Ansichten damaliger Zeit nicht, und nur nach diesen können wir sie richtig beurteilen . Man hielt damals den Spangenhelm für höher im Wert als den Stechhelm, und insofern ist auch die feststehende Meinung der späteren Heraldiker zu verteidigen, wenn sie sagen, der Turnierhelm oder der Spangenhelm sei ausschließlich der adelige Helm. Muß man ja doch hundertfältig in Adels- und Wappenbriefen des 16. und der ff. Jahrhunderte ausdrücklich und weitläufig lesen, z.B. dass als Zeichen der Standeserhöhung der Stechhelm eröffnet, d.h. zu einem Spangenhelm gemacht, oder “in einen frei-offen adeligen Turniershelm verändert, verbessert und erhöht” worden sei .
Von Mitte des 16. Jahrhunderts an also darf man unter der Bezeichnung “adeliger Helm” oder “offener Helm” oder “Turnierhelm” nichts Anderes mehr begreifen als einen Spangenhelm, und von dieser Zeit an war der Adel auch höchst ängstlich darauf besorgt, sein Wappen ja nie anders als mit “Turniershelm” fertigen zu lassen.
Heutzutage ist man weniger peinlich in diesen Dingen, d.h. man wendet bei adeligen Wappen, wenn sie im Stile bis etwa zu 1450 entworfen und ausgeführt werden, auch Kübel- und Stechhelme an, ohne dadurch sich eines Rechtes zu vergeben und vergeben zu wollen. Dagegen, und nachdem einmal die Sitte um sich gegriffen hat, dass fast jeder Bürgerliche sich eines Wappens bedient, sollte man billig darauf bestehen, und sollten namentlich Graveure, Steinmetzen und Maler sollten es sich zum Grundsatze machen, anerkannt bürgerliche Wappen nur mit geschlossenen oder Stechhelmen zu fertigen.
Es kommen auch offene und geschlossene Helme nebeneinander vor, z.B. im fürstl. hohenlohe’schen Wappen, wo der alte hohenlohe’sche Helm allein als Stechhelm dargestellt ist, während die übrigen Helme Spangenhelme sind.
Die Form der Spangenhelme wechselte natürlich mit dem Verlaufe der Zeit, wie aus den Abbildungen auf Tafel XXV – XXX., welche alle mit den betr. Jahrzahlen versehen sind, hinlänglich abzunehmen ist. Ich bemerke noch, dass nur, 1178 von einem Grabsteine des Wilhelm von Billenpach, + 20. Nov. 1504 zu Kloster Wiltau bei Innsbruck sei, und 1177 das Bruchstück eines derartigen absonderlich geformten Helmes in der fürstl. öttingen’schen Rüstkammer zu Wallerstein darstelle . Ein ähnlicher vollständig erhaltener Helm findet sich in Ambras und ein anderer in dem städtischen Museum zu Augsburg. Die Originalhelme sind alle sehr schwerfällig und ich würde sie kaum für etwas Anderes als Fecht- und Klopfhelme halten können, wenn nicht gerade jener heraldische Kleinodhelm auf dem wiltauer Denkmal so auffallend ähnliche Form und Vergitterung zeigte. – XXV. 1176 ist nach einem vergoldeten, reich damaszierten Originalhelme im Dome zu Augsburg. Dieser Helm, welcher von der Weberzunft daselbst jährlich neben anderen Insignien in feierlicher Prozession herumgetragen wird, stammt aus der Zeit Maximilians II. und wurde auf meine Veranlassung im Jahre 1857 während der Germanistenversammlung in jener Stadt zum erstenmale genauer besichtigt und abgeformt. Der Helm ist an der Seite zu öffnen und das Gitter (Visier) kann noch einmal besonders geöffnet werden. Oben läuft ein wulstiger Grat von vorne nach hinten. Bei den alten Spangenhelmen waren die Spangen fest und unbeweglich mit dem Helme verbunden. An manchen Mustern finden wir sie mit blattförmigen Enden oben und unten an der Helmöffnung angenietet, bei andern wieder scheinen sie aus Einem Stück mit dem Borderteil des Helmes getrieben und die Lichter herausgeschnitten zu sein (1172). Manche haben flache, manche stabartige, andere wieder gewundene (1173) Spangen. Mode und Waffenschmiedsfertigkeit werden darin das Meiste getan haben.
Noch erwähne ich der sogenannten Halskleinode, münzenartiger an g. Ketten um den Hals der Helme hängender Zierden (XXX. 1248), welche man von dem Ende des 15. Jahrhunderts an häufiger und zwar meiner Erfahrung nach zuerst allein bei den Spangenhelmen findet. Ich halte diese Halskleinode für Ehrenzeichen der Turniervögte, welche allmählich auf die Turniergenossen und ihre Geschlechter überhaupt gekommen zu sein scheinen. So viel ist sicher, dass man schon um die Mitte des 16. Jahrhunderts der Ansicht war, diese Halskleinode gehörten an jeden adeligen Helm , und dass man zu Ende dieses und in den folgenden Jahrhunderten sie sogar schon in bürgerlichen Wappenbriefen durchgehends gemalt und beschrieben findet .
Meiner Ansicht gemäß sollte man mit dieser Zierde etwas sparsamer umgehen und sie nur dem Turnier- oder weitestens nur dem Uradel zugestehen; doch ist der Gegenstand am Ende eines ernsten Streites kaum würdig.
Um noch von der Farbe der Helme zu sprechen, so ist dieselbe bei der Mehrzahl der vorkommenden gemalten und beziehungsweise wirklichen Helme Silber, rsp. poliertes Eisen. Goldene Helme sind in älteren Wappen, außer in der Züricher-Rolle, welche mit Ausnahme eines einzigen lauter g. Helme hat, äusserst selten und nur von Fürsten und hohem Adel geführt, aber schon im 16. Jahrhundert kommen goldene Helme so häufig auch beim niederen Adel vor, dass man einen Schluss auf das Alter und den Rang des Geschlechtes darauf nicht mehr bauen kann . Von purpurnen Helmen habe ich oben S. 109 bereits Erwähnung getan.
Zum Schlusse dieses Abschnittes sollen über Stellung, Zahl und Größenverhältnis der Helme einige Bemerkungen folgen.
Die Stellung des Helmes ist ordentlicherweise am Oberrand des Schildes.
Ist der Schild geneigt, so steht der Helm auf dem erhöhten Oberecke und zwar entweder nach vorne gekehrt oder nach der Richtung, die der gelehnte Schild einnimmt (XXX. 1240 ff.).
Es ist demnach auch begreiflich, dass auf einem geneigten Schilde nicht mehr als ein Helm stehen kann, und umgekehrt, dass man einen Schild, der mehr als einen Helm trägt, verständigerweise nicht neigen könne, weil sonst der eine Helm abgleiten müsste.
Sind zwei Helme auf einem Schilde, so stehen sie ordentlicherweise gegeneinandergekehrt (XXX. 1247, 1249) , und zwar ist der Rechtsstehende Helm in Rang und Zählung der erste, der linksstehende der zweite.
Ausnahmsweise kann man bei Zusammenstellung von zwei Wappen, deren jedes einen oder zwei Helme hat, den Helmen je eines Wappens dieselbe Richtung, d.h. nach dem gegenüberstehenden Wappen geben.
- Zwei Helme sollten von Rechtswegen nur da angewendet werden, wo im Schilde zweierlei Wappen vereint sind. Dies war auch die erste Ursache, warum man zwei Helme überhaupt auf einen Schild setzte und setzen konnte, denn vernünftigerweise konnte ein Wappenherr nur einen Helm gebrauchen, daher denn auch nicht selten selbst bei Bereinigung von zwei und mehreren Wappen in einem Schild in früheren Zeiten doch nur ein Helm gebraucht wurde, wie dies z.B. bei Braunschweig, Bayern, Nassau in älteren Zeiten geschah. Dabei war es jedoch unbenommen, zwei oder mehrere Kleinode auf einem Helm zusammenzubringen (siehe unten bei den “Kleinoden”. Dagegen ist es ein Missbrauch oder ein Missverständnis, wenn man glaubt, gewisse Adelsklassen müssten sich auch durch die Zahl der Helme auf ihren Schilden kennzeichnen , und ich wiederhole, dass nach alter Wappensitte, jeder so viele Helme zu führen berechtigt sei, als vielerlei verschiedene Wappen (nicht Felder oder Figuren) er in seinem Schilde vereint hat. Es kann daher auch ein einfacher Edelmann, wenn er z.B. durch Erbe oder Kauf zu der Berechtigung gekommen ist, zwei, drei und mehrere Wappen abgestorbener Familien in seinen Schild auf zunehmen, konsequent auch die dazu gehörigen Helme auf den Hauptschild setzen und rsp. möglicherweise auch zehn Helme führen so gut als einen einzigen. Ich werde im II. Teile d.B. praktische Beispiele hiervon geben.
- Bei drei Helmen steht der mittlere ordentlicherweise gerade nach vorne, die beiden anderen aber gegen ihn gekehrt (XXX. 1250); hat jedoch der mittlere Helm ein Kleinod zu tragen, das nach der Seite gewendet ist, z.B. einen wachsenden Löwen, einen Rumpf etc., so mag man ihm auch eine etwas schräge Stellung geben.
- Bei drei Helmen kommt im Rang zuerst der mittlere, dann der rechte, dann der linke. Ich bemerke, dass dieser Rang nur beim Entwurf eines Wappens von Bedeutung ist, dagegen bei der Beschreibung der Helme ohne Belang, wie in dem Abschnitt “Blasonierung” weiter erörtert werden wird.
- Bei vier Helmen stehen je zwei nebeneinander gestellte gegen die beiden anderen gekehrt, und ist der Rang derselben so, dass zuerst der innere rechts, dann der innere links, hierauf der äußere rechts und zuletzt der äußere links folgt.
- Bei fünf Helmen steht der mittlere wieder gerade vorwärts und die anderen vier wie bei vier Helmen, auch folgt der Rang genau so, d.h. der mittlere ist der erste, der ihm zur rechten steht der zweite, der zur linken der dritte usf.
Das Größenverhältnis des Helmes zum Schilde lässt sich sowohl aus dem Vergleich von Original, schilden und Helmen als aus zahlreichen alten Denkmäler-n dahin angeben, dass der Helm (ohne Kleinod) ungefähr ebenso hoch sei als der Schild. Dies gilt aber genau genommen nur von einfachen Wappen mit einem Helme.
Bei mehreren Helmen auf einem Schilde nimmt die Größe der ersteren im selben Verhältnisse ab, als die des letzteren zunimmt, so zwar, dass die Höhe der Helme gegen die des Schildes von 3/4 bis 1/7 herabsinken kann. Die Sache erklärt sich dadurch, dass, da für die Anbringung der Helme regelrecht nur der Oberrand des Schildes geeignet, die Breite des Oberrandes aber durch die Höhe des Schildes selbst bedingt ist, die Helme sich nolens volens eben zusammenschmiegen und drücken müssen. Dass dabei die Schönheit nicht befördert wird, ist klar; dennoch aber ist es beim besten Willen nicht immer möglich, alle gewünschten Helme, auch wenn man sie noch so klein hielte, auf diesem Oberrande anzubringen, und müssen daher hie und da die äussersten wohl etwas baumeln , wie dies z.B. bei dem brandenburg-anspach’schen Wappen, das fünfzehn Helme zählte, der Fall war .
Die französische Heraldik und die ihr nachgebildeten leiden in Bezug der Helme wenigstens seit dem 16. Jahrhundert an einer bedeutenden Unsicherheit. In altfranzösischen und altenglischen Wappen findet man Kübel-, Stech- und Spangenhelme wie bei der deutschen Heraldik , in der neueren Zeit aber sind die Helme bei den englischen Wappen ganz außer Gebrauch gekommen. In der französischen Heraldik existieren sie zwar noch, haben aber eine verfehlte Auffassung und Bestimmung erlitten.
Palliot gibt das Kapitel der Helme (nach den damaligen und noch heutzutage geltenden Annahmen) derart:
- Kaiser und Könige führen vorwärtsgekehrte, ganz offene goldene Helme “pour montrer qu’ils doivent avoir l’oeil par tout et pour commander sans empéchement”.
- Die Prinzen und Souveränen Fürsten führen den Helm wie die Könige, doch etwas weniger offen.
- Die nichtSouveränen Prinzen und Fürsten führen silberne Helme mit neun Spangen (grilles).
- Die Marquisen: silber mit sieben Spangen.
- Die Grafen und Vizegrafen (Viscomtes): nach rechts gekehrt, silber mit stehen Spangen.
- Die Freiherren und Altedelleute (Uradel): ebenfalls rechts gekehrt und mit fünf Spangen.
- Die Edelleute von acht Schilden (de trois races paternelles et maternelles): von Stahl) rechtswärts gekehrt und mit drei Spangen.
- Die Junker (escuyers) und Neugeadelten: Stahlhelm “mit herabgelassenem Visier” rechtsgekehrt. Endlich
- Die Bastarden: wie die Neugeadelten, doch nach links gekehrt.
Ganz ähnliche Regeln über die Rangordnung der Helme gibt Ginanni in seiner Arte del blason p. 76 sqq. und Burke in der Encyclopaedia of heraldry. Auch Rietstap hat in seinem Handboek für die niederdeutsche Heraldik diese moderne Helmtheorie beibehalten, obwohl er die Ansichten, welche ich in diesem Betreff bereits in meinen “Grundsätzen” niedergelegt habe, nebenbei adoptierte.
Wir ersehen aus Obigem, welchen Zwang sich die außerdeutsche moderne Heraldik in Bezug des Gebrauches der Helme angetan hat, und welch’ möglicher Verwirrung sie sich dadurch preisgibt; denn wenn z.B. nach echter heraldischer Praxis ein Edelmann seinen Helm gemäß der Stellung des Schildes etc. nach links kehren würde , müsste er sich coram publico der Gefahr preisgeben, für einen Bastard gehalten zu werden, oder eine etwas größere Helmöffnung machte aus einem Prinzen einen König.
Die napoleonisch-französische Heraldik, von der ich im II. Bande dieses Werkes ausführlicher handeln werde, hat die Helme gänzlich abgeschafft und an ihre Stelle Barette, toques, mit Straußenfedern gesetzt, welche je nach der Zahl der Federn wieder den Rang des Wappenherrn bestimmen sollen.
In England ist der Gebrauch von Helmen in der Heraldik seit dem vorigen Jahrhundert auch fast gänzlich abgekommen und man pflegt die Kleinode und die ihre Stelle vertretenden Devisen etc. freischwebend oder auf Wulsten über dem Wappenschilde anzubringen. Auch hiervon wird im II. Teile dieses Buches bei dem Abschnitt: “Nationale Charakteristik” ausführlicher die Rede sein.
X. Die Helmkleinode.
Kleinod oder Helmzierde,lat. apex, franz. cimier oder timbre, ital. cimiero, engl. Crest, ndd. helmteeken, ist ein körperlicher Schmuck, welcher auf dem Helme des Edelmanns in der Zeit der lebendigen Heraldik wirklich befestigt war und zugleich mit diesem getragen wurde . Heutzutage verstehen wir unter Kleinod in der Heraldik eine aus dem Wappenhelme hervorkommende Figur, welche mit den Bildern und Farben des Wappenschildes in Beziehung steht oder nicht. – Dass die Kleinode mit dem Helme verbunden sein mussten und rsp. waren, bemerke ich besonders deshalb, weil man heutzutage nicht selten Abbildungen von Wappen trifft, bei denen die Kleinode frei über dem Helme schweben. Fliegende Kleinode hat es nie gegeben, und konnte es begreiflicherweise auch nie geben. Was aber in praxi unmöglich, wird dadurch, dass man es auf dem Papier oder Pergamente malt, nicht möglich .
Dass Kleinode wirklich, d.h. in natura, auf den wirklichen Helmen getragen worden seien, dafür sprechen Wahrnehmungen verschiedener Art.
Zuerst finden wir in den Zeiten, da überhaupt Helme mit Kleinoden vorkommen , derartige Zierden in Reitersiegeln in unzähligen Beispielen. Es wird Niemanden beifallen, zu behaupten, dass die Figur eines solchen Reiters nicht den Inhaber des Siegels vorstellen solle, und zugleich ist aus dem Zusammenhalt mit sonstigen Denkmälern und Abbildungen, sowie aus der Haltung der Reiter selbst ersichtlich, dass er in dem Augenblicke dargestellt sein wollte und dargestellt worden sei, wo er kampfgerüstet mit voller Wehr, mit allen ritterlichen Auszeichnungen in den Streit zog. Auch auf Grabsteinen ließ man die Verstorbenen in vollem Waffenschmuck getreulich abbilden, ja es findet sich sogar im hiesigen Nationalmuseum in einer Bilderhandschrift aus dem 15. Jahrhunderte eine Abbildung, wie der Künstler die Umrisse eines Grabdenkmals entwirft, während der Leichnam im Waffenschmuck in originali neben ihm liegt.
Es ließe sich demnach nicht abnehmen, warum bei derartigen Darstellungen zwar die wirkliche Rüstung und Wehre, die wirkliche Fahne, Pferdedecke etc., nicht aber auch der wirkliche Helm sollte wiedergegeben, beziehungsweise warum gerade in letzterer Beziehung eine Ausnahme gemacht und nur ein scheinbarer Helm, eine ideale Kopfbedeckung sollte angebracht worden sein.
Wir wissen ferner aus den Turnierordnungen, dass bei der Helmschau wirkliche Helme mit Kleinoden aufgetragen worden seien und dass im Schwert- und Kolbenturnier mit diesen Helmen und um diese Kleinode gestritten wurde. Einen Beweis dafür gibt u.a. das Schreiben des Marschalken v. Oberndorff an Rappold Rosenhardt von 1399 bei Eichhorn, Rechtsgeschichte, § 337. Rosenhardt wollte nämlich die Turnierfähigkeit für sich und sein Geschlecht in Anspruch nehmen und der Marschalk schrieb ihm hierauf u.a.: “Und bin zu Zell gewesen zu einem Turney und hon den Brief den du mir gesendet hanst tragen für Herrn Ritter und Knecht und han an den (von diesen) erfahren, dass dein Helm noch keines Rosenhardts Helm an keinem teil (niemals) zu dem Turney nie komen ist in diesen Landen und kundt an den rittern und knechten die dazumal den Brief hörttend nit erfahren wie du gewapnet warest in Schilt oder uf Helm.”
Im heilbronner Turnier (1485) wird das Helmkleinod sogar als notwendiges Erkennungszeichen des Turnierenden in den Schranken erklärt und darüber festgesetzt: “Item welcher der in die schrancken des Thurnirs kömpt un sein Cleinot abthut, sich nit will erkennen lassen, oder dem man (es) abgebrochen, mit dem mag man es halten un schlagen wie vo alter Herkommen ist” .
Selbst in den bloßen Übungsturnieren an Fürstenhöfen und in Städten, auch in den sogenannten Fastnachtsspielen trug man Kleinode auf den Stechhelmen, mitunter spaßhafter Natur, wie wir z.B. aus dem vortrefflichen Turnierbuch Herzog Wilhelm’s IV aus den Jahren 1510-45 mancherlei derartige Kleinode finden, wie Kochlöffel, Birnen, Semmeln, Vogelnester, Schalksnarren etc.
Cibrario hat uns in seiner Abhandlung über die Siegel des Hauses Savoien verschiedene urkundliche Notizen über die Kleinode savoischer Fürsten aufbewahrt, z.B. aus den Jahren 1356 und 1374, 1380 (l.c. S.43 ff.). Darin heißt es unter den Ausgaben, die für das Rüstzeug des Grafen Amadeus gemacht worden sind: “Item unam crestam pro ponendo supra bacignetum que est de argento deaurats una cum tresdecim imbochatis plumarum supra” und “item pro uno capite leonis et duabua alio argenti dorati seminatis Cordibus positis supra unum ex bacignetis domini.”
Hieraus ist zur Gewissheit ersichtlich, dass man Kleinode auf den wirklichen Streithelmen trug, und dass sie der Graf von Savoien aus vergoldetem Silber gefertigt hatte. Von einem Edelmann Heimon von Challaut, welcher am 28. Juni 1356 mit dem Grafen von Savoien zu Chambery stach, ist gleichfalls (S. 63) aufgezeichnet, dass das Kleinod bemalt war. – Wie hier von Italien, so bin ich im Stande, auch von England einen urkundlichen Nachweis zu liefern, dass man dort auf den Streithelmen wirkliche Kleinode trug. In dem Testament des “schwarzen Prinzen” vom J. 1376 (s.u.S. 159) bestimmt dieser u.a. wörtlich über sein Grabdenkmal: “aud an effigy of our Selves fully armed of war with Our arms quartered, with one crest of the leopard (on the helmet) put under the head of the effigy.” Der Prinz wollte sein Bild, in derselben Art in Stein gehauen wissen, wie er selbst in voller Wehr zum Kampfe gerüstet war, seinen gevierteten Schild am Arme und den Helm mit dem Kleinod des Löwen unter dem Haupte. Letztere Sitte war bekanntlich auch in Deutschland auf Grabsteinen jener Zeit in Gebrauch und möglicherweise hat man vielleicht auch die Toten selbst in dieser Lage und Ausrüstung begraben.
Die Beschreibung eines wirklichen deutschen Kleinodes aus einer Zeit, in welcher es in der Tat vor Augen stand, finden wir in der schon oben erwähnten Vergleichsurkunde des Bischofs von Regensburg zwischen den zwei Linien der Raittenpuecher 1290. Darin (Hund, Stammbuch, II, 264) heißt es: ihre Eltern haben ihr Erbe und Schild voneinander geteilt, “aber ihrer Clainet auff de Helm haben sie beyder seit alweg gleich gefürt vnd gebraucht, Remblich zwo stangen mit Herml vberzogen vnnd oben in jeder Stangen ajn Pusch von schwartzen Hannenfedern, vnd sollich ihr Clainot habn sie auff dem Helm in einer gelben Cron oder in roter vnd weiffer Seiden gewunden wie ain Crantz gefürt vnd gebraucht.” Wir sehen also, dass das in späteren Abbildungen als “zwei Säulen von Hermelin” abgebildete, mit schwarzen Federn oben besteckte Kleinod der Raittenpuecher in natura, zwei hölzerne (?) Stangen mit Pelz überzogen waren und dass oben darauf ein Büschel schwarzer Hahnfedern gesteckt, sowie dass der Pausch von roter und weißer Seide gefertigt war.
Auf solche Wahrnehmung hin möchte kaum mehr ein Zweifel über das historische Dasein und den Gebrauch wirklicher Helmzierden obwalten können, und es ist in der Tat eine vereinzelte Ansicht, wenn v. Hohenlohe a.a.O. S.51 ff. behauptet, dass man trotz des häufigen Vorkommens von Kleinoden auf Siegeln und Denkmälern dieselben doch “nur bei den Turnieren und auch auf diesen nur ausnahmsweise und eher in späterer Zeit wirklich getragen habe”. Das Argument, auf welches der Verfasser am meisten Gewicht zu legen scheint, ist: “Wäre der Helmschmuck dauerhaft – also von Metall – gefertigt worden, so würde derselbe viel zu schwer gewesen sein; hätte man denselben aber so leicht gemacht, dass er hätte getragen werden können, also z.B. von Leder, so würde er viel zu gebrechlich gewesen sein etc.” Hiergegen lässt sich nur wiederholen, dass faktisch dem Grafen von Savoien ein silberner – also metallner – Helmschmuck nicht zu schwer war, sonst würde er ihn sich wohl von leichtem Stoffe habe machen lassen, und dass überhaupt von einer ewigen Dauer eines in freier Luft getragenen, in Streit und Kampf, an dem hervorragendsten Körperteile des Ritters angebrachten Schmuckes, nie die Rede sein konnte, sonst müssten uns wohl noch ungleich mehr wirkliche Kleinode erhalten worden sein. Es haben sich zwar noch ein paar Helme mit Kleinoden der Hohenlohe-Bruneck und der Speth von Zwifalten in der Kirche zu Greglingen, Württemberg, erhalten (s.v. Hefner-Alteneck, Trachten des Mittelalters), aber diese Beispiele wollen nicht von Allen als richte wirkliche Kleinode geltend gelassen werden.
Das Vorkommen von Helmkleinoden oder Helmen mit heraldischen Kleinoden tritt merklich später, als das der Schilde mit heraldischen Bildern ein, und gleichwie die Wappenschilde beim höheren Adel früher sich finden, als beim niederen, so verhält es sich auch mit den Kleinoden.
Ob dadurch auf ein besonderes Vorrecht des höheren Adels, Helme mit Kleinoden tragen zu dürfen, zu schließen, oder ob bloß die Mode zuerst von Oben gekommen sei, das möchte kaum zu entscheiden sein, Montagu sagt in seinem “Guide” p.47, die Kleinode scheinen ursprünglich ein Zeichen hoher Würde und eines höheren Rechtes als des bloßen Wappenschildesrechtes (the mere right lo bear arms) gewesen zu sein. Auch bei uns in Deutschland habe ich schon Ansichten von der “hohen Würde der Oberwappen” (so pflegt man nämlich Helm und Kleinod auch zu nennen) gehört, ich muss aber darauf verzichten, hierin ein bestimmtes Urteil abzugeben, weil nach dem jetzigen Standpunkt unsers heraldischen Wissens in diesem wie in sehr vielen Punkten nur Ansichten, nicht unwiderlegliche Behauptungen aufzustellen sein dürften.
Dass es Kleinode gegeben habe, deren Besitz oder Führung ein besonderes Vorrecht gewährte oder wenigstens eine hohe Ehre und Bevorzugung mit sich brachte, das erhellt aus einigen Beispielen unwiderleglich.
Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg (Zollern) erkaufte am 10. April 1317 “daz Klynod dez praekenhaubts”: d.h. einen Bracken- oder Leitundrumpf von Lutold von Regensberg, schweizerischen Adels, als rechtliches Eigentum um 36 Mark Silber . Dass bei diesem Kaufe irgendwelcher Vorteil für den Käufer inbegriffen war, wird wohl Niemand in Abrede stellen . Von der Zeit an führten die Zollern einen goldenen Brackenrumpf mit rotem Ohr auf ihrem Helm. Die v. Regensberg aber nahmen durch den Verkauf ihres Kleinodes ein anderes, eine Bischofsmütze, an, obwohl ihnen die Fortführung des Brackenrumpfes nicht entzogen worden war. Dies neue Kleinod brachte die Burggrafen aber bald in Mißhelligkeiten mit den Grafen von Oettingen im Ries, welche gleichfalls (urkundlich zuerst um die Mitte des 14. Jahrhunderts) einen solchen Brackenrumpf und zwar in gleichen Farben, wie die Zollern, führten, und wohl mit gleichem Rechte zu führen behaupteten. Woher und warum die Oettingen, welche vor dem gleichfalls ein Schirmbett (XXVI, 1187) führten, das Kleinod des Brackenhauptes sich aneigneten, darüber ist bis jetzt meines Wissens kein urkundlicher Beleg gefunden worden, ich wage nur die Vermutung, dass sie ihn ohne den anderseits schon erfolgten Verkauf zu kennen, gleichfalls von einem Regensberg erworben hatten.
Nun war aber, wie schon erwähnt, dem Burggrafen sehr unlieb, ein solches Kleinod vom andern Geschlechte geführt zu sehen, und es kam daher nach längerem Streiten zu einem Vergleich (vermittelt durch drei Herzoge von Bayern und einen Landgrafen von Leuchtenberg), dass beide Geschlechter das Kleinod des Brackenkopfes fortan ungestört führen sollten) doch mit dem Beding) dass die Grafen von Oettingen auf den (roten) Ohren den (weißen) Schragen, wie sie mit demselben im Schilde gewappnet seien, gleichermaßen und zwar eines Fingers breit anbringen sollten, was denn auch geschehen ist) und von den Oettingen in der neuen Weite fortan geübt wurde.
Aus diesem Streite und Entscheide lässt sich schließen, dass mit dem besagten Kleinode ein Vorrecht irgend welcher Art verbunden war , dass Kleinode mit ihren Rechten verkäuflich waren, dass sie in Folge dessen ebenso viel wert sein mussten als Wappenschilde selbst oder ganze Wappen, welche ja auch abgetreten und verkauft worden sind, ferner dass dies Kleinod wirklich getragen und benützt worden sei, sonst würden nicht nur die beiden Familien darüber streitlos geblieben sein) sondern man würde nicht nötig gehabt haben, sogar das Größenverhältnis des neuen Beizeichens genau zu bestimmen. Mit dem angegebenen “Fingersbreit” wollte man wohl nur bezwecken, dass dies auch auf die Entfernung sichtbar sein solle. Ich schließe endlich eben aus diesem Maßstabe, dass, wenn der Schragen auf den Ohren eines Fingers Breite hatte, das ganze Kleinod 14-16 Zoll in natura hoch gewesen sein müsse .
Aus England ist ein merkwürdiges Beispiel von Schenkung eines Kleinodes und von dem Unterschiede zwischen erblichen und persönlichen Kleinoden bekannt. Eduard III, führte, bevor er König wurde (1327), als Kleinod einen Adler, später als König den stehenden gekrönten Löwen, das Kleinod aller englischen Könige. Im Anfang seiner Regierung verlieh er nun sein (persönliches) Kleinod des Adlers an Wilhelm von Montagu, Grafen von Salzberg (Salisbury), und damit er “die Ehre dieses Kleinods um so besser aufrecht erhalten könne”, gab er ihm dazu verschiedene Lehen. Der Graf von Salzberg aber verlieh hinwiederum auf den Wunsch des Königs dies Kleinod des Adlers an Lionel, den Sohn desselben, dem er zu Pate gestanden war. Der König nahm dies Geschenk gnädiglich an und beließ dem Grafen die Lehen .
Ein ähnliches Ehrengeschenk machte Pfalzgraf Ruprecht von Bayern, dd. Speier, 1,Dezbr, 1353, seinen Neffen Adolf und Johann Gebrüder Grafen von Nassau, indem er ihnen zu rechtem Lehen für diese und ihre Erben “allewege zwene die eldesten Sone von des vatters stamme, die graven zu Nassowe sin” (..) “zwei Hornner von irm Wappen von Nassow vf dem Helme zu furen vnd da tuschen eyn guldin Lewen etc.” verlieh. Dieser (rotgekrönte) sitzende goldene Löwe, wie ihn die Grafen von Nassau seitdem zwischen zwei mit goldenen Schindeln besäten blauen Hörnern sitzend führten, war ein Ehrenkleinod . Zugleich gibt uns vorliegender Fall ein Beispiel von Vereinigung zweier Kleinode auf einem Helm, wie sie in der deutschen Heraldik öfters vorkommt.
Über den Stoff der Kleinode lassen sich aus dem Vorhergehenden nur insoferne Folgerungen ziehen, dass es dem betreffenden Wappenherrn anheimgestellt war, diesen nach Lust und Gutdünken oder je nach vorhandenen Mitteln zu wählen. Ebenso mag ursprünglich die Art der Verbindung zwischen Helm und Kleinod beliebig dem Wappenträger anheimgestellt gewesen sein, denn wir finden z.B., dass Kleinode zur Seite oder oben aus dem Helme ohne Weiteres hervorkommen, während bei andern die Art der Befestigung durch ein darübergezogenes Tuch, welches unmittelbar in die Helmdecken übergeht, verborgen wurde. Etwas später kamen die Wulste, Pausche, Ringe, Kränze, Kissen und die Helmkronen als Mittelglieder zwischen Helm und Kleinod auf.
Wir haben gesehen z.B., dass die Raittenpuecher einen aus rot und weißer Seide gewundenen Pausch oder auch eine gelbe Krone 1294 als Vermittlungsglied auf ihrem Helme führten, und es ist, der besagten Urkunde nach, wenigstens dortmals ein Rang- oder Wertunterschied zwischen beiden Arten von Vermittlungen nicht ersichtlich.
Was die Pausche betrifft, so waren sie in der älteren deutschen Heraldik weniger in Übung als in der späteren, wo man sie namentlich in bürgerlichen Wappenbriefen “als ein gewunden Pausch oder Bund” oft erteilt und beschrieben findet. Dagegen hat die französische Heraldik diese Art von Vermittlung unter den Namen fermails, fermant, carcans, agrafes mehr als die Kronen angewendet, und diese Ringe waren nicht selten von echtem Gold und Silber und mit Edelsteinen besetzt, je nach den Wappenfarben. So finden wir z.B. im Turnier des Königs Renatus von Lothringen, dass der Sieger Ferdinand von Lothringen als Dank (Preis) erhielt:
Un fermaillet d’or tout marcis,
Semé de diamanta et rubis
Kronen sind noch im 14. Jahrhunderte auf deutschen Helmen selten, wie denn noch in der Züricher Wappenrolle nur zwei gekrönte Helme (Kärnten und Österreich) vorkommen, ob aber vom Uranfang dem gekrönten Helme ein bestimmtes Vorrecht gegen die nichtgekrönten zugestanden war, lässt sich nicht sicher erweisen. Gewiss ist, dass schon im 15. Jahrhunderte die “Besserung” eines Wappens durch alleinige Hinzugabe einer Krone auf den Helm verwirklicht wurde, z.B. 6, Januar 1439 von K. Albrecht II. am Wappen des Ulrich Schochtel , welche Sitte dann im Laufe der Zeit so ausgeartet ist, dass man sich einen “ungektönten” adligen Helm gar nicht mehr zu denken vermochte. Mit oder ohne urkundliche Erlaubnis wurden nach und nach alle Helme auf deutschen Wappen gekrönt und zwar nicht selten zum Nachteile des Kleinodes selbst, welches sich in eine Krone gezwängt, oft unangenehm gedrückt, mager oder gestreckt ausnimmt, wie denn z.B. ein paar Hörner, Flügel u.a. schwungvollere Linien zeigen können, wenn sie etwas mehr an den Seiten des Helmes als direkt aus einer Krone oben hervorkommen dürfen (vgl. XXVI. 1180 ff. u. 1189 ff. – XXVII. 1197), oder ein Rumpf, eine wachsende Figur sich besser geformt ausnehmen werden, wenn sie ohne Mittel in die Decken übergehen, als wenn sie durch eine Krone unten abgeschnitten werden (z.B. XXVII. 1207 ff., XXVIII. 1210 u. 1212 ff.).
Die Stellung der Kleinode richtet sich nach der des Helmes, und es kann daher z.B. ein Tierrumpf bei einem vorwärtsgekehrten Helm nach vorne, und ein andermal, wenn der Helm nach rechts oder links gekehrt ist, eben dahin gewendet, von der Seite aus gesehen werden. Die schlechteste Zeit der Heraldik hat (aus Ängstlichkeit vor allenfallsiger Subsumierung von Bastardie, s.u.b.d. Beizeichen, wie die Figuren im Schilde, so auch die Kleinode nach rechts gekehrt, mochte der Schild oder der Helm auch nach vorne oder gar nach links sehen. Dass dies gegen alles Wesen der Heraldik, erhellt dem denkenden Leser von selbst.
Nach diesen einleitenden Bemerkungen über die Kleinode komme ich zur Aufzählung der am Häufigsten vorkommenden Arten derselben. Die Kleinode lassen sich im Allgemeinen einteilen in Hörner und Flüge, Büsche, Rümpfe, wachsende und ganze Tiere oder Menschen, und in Gegenstände menschlicher Erfindung, als Hüte, Ballen, Köcher, Schirmbretter etc. Die meisten Kleinode dienen neben ihrem Zwecke als Helmschmuck auch noch durch ihre besondere Form oder Bemalung als Mittel, einen geistigen und bildlichen Zusammenhang mit dem dazugehörigen Wappen vor Augen zu stellen. Manche Arten von Kleinoden sind, so möchte man glauben, schon mit dieser Absicht erfunden oder gewählt worden, und diese könnte man füglich Hilfskleinode nennen, z.B. die Köcher, Schirmbretter, Stulphüte u.a. Jedes dieser einzelnen Kleinode wird wieder, je nach der Zeit seines Entstehens, verschiedene Form zeigen und es kann seine Hauptfigur auf mannigfaltige Art geschmückt, verziert und verschönert sein, z.B. durch Bestückung mit Federn, Ballen, Binnen oder Kämmen usw.
Ich nenne als die erste Gruppe der in Deutschland am häufigsten vorkommenden Kleinode:
Die Hörner,
welche paarweise zusammenpassend, so wie sie der Ochse oder Büffel trägt, auf den Helmen erscheinen und zwar in frühesten Zeiten mit natürlichen Enden, i.e. Spitzen “geschlossen”, kürzer und gedrungener (XXVI. 1180,81,82, 85), später allmählich mehr in die Länge gezogen, oben gerade abgeschnitten (1183, 84), zuletzt mit einem schalenförmigen Ansatz, den sogenannten Mundlöchern oder Mündungen an den Enden (1189, 90), XXVI 1180 ist von einem sehr schönen Reitersiegel des Landgrafen Heinrich von Hessen 1289. Die Verzierung dieses als Büffelhörner gekennzeichneten Kleinodes besteht nach der Praxis in späteren hessischen Wappen aus g. Stäbchen, deren jedes drei Lindenblätter trägt. Mir scheint, dass man einfach mit Lindenzweiglein besteckte Hörner vorstellen wollte. Diese Verzierung ist in älteren Wappen und fast alleinig nur bei den Hörnerkleinoden zu finden, wie denn z.B. auch die Hörner am bayerischen Kleinod mit derlei Lindenzweigen oder Blätterstengeln zuweilen befleckt erscheinen. Ähnlich ist das Kleinod 1182 von einem Siegel Friedrichs von Truhendingen aus d.J. 1291. Hier steht zwischen den Kuhhörnern ein Fliegenwedel, rsp. einige Pfauenspiegel, in einem Schafte.
Mehr gebogen und nicht verziert sind die Ochsenhörner auf dem Helme 1181 nach einem Glasgemälde im Dom zu Regensburg c. 1350. Der dazugehörige Schild enthält einen s. Schrägbalken in B. Diese Schildesfigur ist auch auf dem Kleinode durch die in der Schräge angebrachten s. Spangen an den b. Hörnern heraldisch angedeutet , – (1183) ist nach einem Grabstein des Heinrich Ambranger, + 1410, zu Kloster Baumburg und (1184) nach einem solchen des Georg v. Preising, + 1487, bei St. Emmeran in Regensburg. Bei beiden zeigen die Hörner besonders gefällige Konturen und sind oben gerade abgeschnitten. Die Hörner am ambranger Helm sind wie die des preisinger zweifarbig, und während bei letzterem der gekrönte Sittich dazwischen sitzt, sind jene außen verziert und zwar das vordere (r.) Horn mit s. Hahnenfedern, das hintere (s.) mit r. Binnen oder Kamm. – (1185) nach einem nothaft’schen Siegel v.J. 1385. Die Farbe der Hörner und Spangen gibt hier den Wappenschild, welcher in G. einen b. Balken hat, soweit tunlich wieder. Das (s.) Hündlein, das zwischen den Hörnern steht, mag ursprünglich aus Liebhaberei irgend eines Nothaft hinzugekommen sein, vielleicht hat es aber auch amtliche oder genealogische Bedeutung. In späteren Zeiten findet man den Hund als Leitbracken mit Halsband in der Regel sitzend. – (1190) ist von einem ebenstetter’schen Denkmale v.J. 1490 zu Kloster Gars. Dort steht der Ritter geharnischt baarhaupt mit einem Fähnlein (XXXV. 1318) in seinen Wappenbildern in der Hand und der Helm (Salad) mit dem Kleinode zu seinen Füßen. Hier finden wir schon den Ansatz der Mundlöcher bei den r.-s.-übereck geteilten Hörnern; (1189) nach dem Wappen des Pfalzgrafen Hans von Bayern-Sponheim bei Rixner Blatt 10, Zwischen den b.-s.-geweckten Hörnern sitzt ein g. Löwe; r.-gekrönt mit einem Pfauenschweif in der Krone. Das Beispiel gibt eine gelungene Vereinigung dreier Kleinode; die Hörner wegen Bayern der Löwe wegen Pfalz und der Pfauenbusch wegen Sponheim. Die Mundlöcher der Hörner sind hier schon sehr ausgeprägt, aber beide lassen die eigentliche Öffnung nicht erblicken; wie sonst in der Regel üblich. Dass diese Mundlöcher gleichfalls benützt werden, um sie mit Federn, Balken oder andern dergleichen Dingen zu füllen, bestecken oder verzieren, ist eine hinlänglich bekannte Tatsache.
Die zweite Gruppe der Kleinode bilden
Die Flügel und Flüge.
Ihre Form ist mehr oder minder der Natur ähnlich, grenzt aber manchmal so nahe an die eines Schirmbrettes, dass ich nach Betrachtung vieler Beispiele alter und neuer Flug- und Schirmbrettformen der Ansicht geworden bin; diese beiden Arten heraldischer Kleinode seien ursprünglich so nahe verwandt, dass sie sich in manchen Fällen gar nicht mehr auseinanderhalten lassen . Dabei soll aber nicht gesagt sein, dass die ausgeprägte Form beider nicht charakteristisch genug zur Unterscheidung wäre (vgl. XXVI, 1192 u. XXVII, 1198).
Die Flüge und Schirmbretter geben durch ihre größere Fläche noch mehr als die Hörner Gelegenheit, die Schildesbilder zu wiederholen. So führten z.B.
- die Grafen von Hals in S. einen b. Balken; ihr Kleinod hier (1188) und (1194) nach zwei Siegeln aus den Jahren 1289 und 1290 zeigt einen offenen Flug mit dem Balken belegt.
Ähnlich lässt sich aus den Flug- und Schirmbrettkleinoden der meisten Familien erkennen, wie sie im Schild gewappnet seien; z.B.
- Luckh, Regensburg: in # drei 3, Lilien. Ihr Kleinod (nach einem Glasgemälde im Dom daselbst um 1350) siehe 1193;
- Ruestorffer, Bayern: Ihr Schild in # ein s. oberes Ort; ihr Kleinod (XXVII, 1195) nach einem Siegel;
- Rinkhofer, Bayern: in #: unter s. Haupt ein s. Ring; ihr Kleinod nach einem Grabsteine zu Trostberg (XXVII, 1196).
- Martin, Wasserburg: in R, auf # Dreiberg ein nackter Knabe; ihr Kleinod: 1198;
- Aspermont, Rheinland: in R. ein s. Kreuz; das Kleinod: 1192.
Wo aber nicht die ganze Schilderei auf dem Kleinode, Flug- oder Schirmbrett wiederholt erscheint; da finden sich doch meistens noch die Schildesfarben oder Teilungen darauf angebracht, z.B.
- XXVII. 1197 das Kleinod der Wartensteiner, ein b., g,- übereckgeteilter offener Flug, welche den Schild b. und g. geviertet, in 1. und 4. einen halben g. Adler, in 2. und 3. einen # Löwen auf Felsen führten;
- oder (1200) das Kleinod der Prunner, Bayern, ein Flug r., g. (nach einem Grabsteine in Inderstorff v. J. 1407). Im Schilde ein r. Brunnen in G.
Was die Form der Flüge und Schirmbretter anbetrifft, so wird selbe aus den Tafeln XXVI. und XXVII. zur Genüge ersichtlich. Die Schirmbretter 1185 u. 1187, ersteres ex sigillo duissae Agnetis de Silesia, 1380, wiederholt den Schild in Farben und Teilungen, letzteres, nach einem öttingischen Siegel um 1300, hat keine der Schildesfiguren wiederholt , sondern ist mit Lindenblättern besät und an den Spitzen mit Balken besteckt. In beiden Fällen erscheint das Schirmbrett doppelt, nach Art eines geschlossenen Fluges; die eigentlich bekannte Form dieser Kleinodgattung ist aber entweder rund oder sechseckig, an den Spitzen meistens mit Kugeln und Federn verziert (1192). Auch die Schwingen der Flüge erscheinen oft mit Lindenblättern an den Spitzen (1200) verziert, zuweilen enden auch die seinen Fäden zwischen den Schwingen mit solchen Blättern, wie z.B. beim niederbayerischen Flugkleinod.
Die dritte Gruppe der Kleinode sind:
die Federn und Federbüsche.
Unter diesen sind Pfauen und Hahnfederbüsche wohl die ältesten, Straußenbüsche aber die jüngsten; die Federnkleinode kommen selten ohne alle Verbindung aus dem Helm (wie 1199 nach einem savoischen Siegel), am häufigsten sind Kronen als Vermittlungsglieder und es nehmen sich in der Tat auch nur in dieser Art die Büsche wirklich schön aus.
- Ein allbekanntes Kleinod dieser Gattung ist das österreichische mit dem Pfauenbusch (1201).
- Die Freiberg führen einen weißen Federbusch, ursprünglich nach Siegeln und in der Züricher-Rolle gänsefederartig, gerade, später und schon zu Anfang des 15. Jahrhunderts mit ausgeprägten Straußfedern) d.h. oben übergeschlagen (1202).
- Bei 1203, nach einem holzhauser’schen Grabsteine zu Frankfurt kommt der # Hahnfederbusch zwischen zwei s. Rosen hervor. Die Holzhauser führten in # drei s. Rosen.
Hahnfederbüsche sind zuweilen missverstanden, in späteren Zeiten als Gras oder Schilf wiedergegeben worden, z.B.
- bei den Beyssel von Gimnich, wo die Ente auf dem Helm jetzt vor gr. Schilf, statt vor # Hahnfederbusch steht (s. m. Wappenwerk: Pr. Adel).
Zuweilen sind die Federn in einem Schaft oder Köcher, wie bei XXIX. 1232 ff. und überhaupt dienen Federn und Pfauenspiegel als erwünschtes Mittel, um damit alle Arten Kleinode zu bestecken und zu verschönern, z.B. a.a.O. 1227 die Hirschstangen, 1228 den Mond, 1229 die Sichel, 1230 den Hut, 1233 das Hüfthorn, 1235 die Scheuer, 1236 die Lilie, 1237 die Kugel und 1239 den gekrönten Ring. Auch auf Tafel XXVIII. finden sich noch Beispiele der Art: 1210,1213,19,23 und in praxi überhaupt unzählige.
Die vierte Gruppe von Kleinoden bilden:
Die Hüte.
Wir haben im Allgemeinen zweierlei Hüte; hohe (XXIX 1230, dann auf mehreren Rumpfkleinoden XXVII, u. XXVIII.) und niedere (XXIX. 1237), alle ohne Ausnahme aber sind in der alten Heraldik gestülpt, d.h. es zeigt sich unten das Futter des Hutes in einem breiten Umschlag. Erst später hat man angefangen, bei gekrönten Helmen mit Stulphüten an letzteren den Stulp allmählich hinter der Krone zu verstecken und letztlich ganz durch diese zu ersetzen; hierdurch ist die unpassende, in der Zopfzeit häufig vorkommende Blasonierung von hohen Stulphüten als “Säulen” oder “Pyramiden” in einer Krone entstanden.
Die Hüte sind gleichfalls sehr geeignet, die Schildesbilder und Farben darauf zu wiederholen und gehören in dieser Beziehung auch zu den Hilfskleinoden, zuweilen dienen sie jedoch bloß als Vermittlungsglied zwischen der eigentlichen Kleinodfigur und dem Helme, z.B. der r.-gestulpte niedere g. Hut auf dem Helme der englischen Könige, zwischen dessen Stulp der Löwe, das eigentliche Kleinod, steht. So scheint bei XXIX. 1237 der #-gestülpte niedere s. Hut nur Vermittlung und die s. Kugel mit den # Federn besteckt, das eigentliche Kleinod. Die g. Lilie, mit welcher der Stulp belegt, ist eine Wiederholung aus dem Schilde des Ritters Johann v. Lorch, von dessen Wappen aus dem J. 1532 das Kleinod genommen ist.
Der hohe Stulphut ist in der Regel an der Spitze mit Federn irgend einer Art besteckt, welche Besteckung entweder, jedoch selten, direkt sich zeigt, oder durch eine Kugel, Krone u. dgl. vermittelt wird. 1230 ist ein s.-gestülpter hoher r. Hut, gekrönt und mit r.,s.,# Federn besteckt, als Kleinod der Höchenkircher von Pürgen, nach einem Grabsteine vom J. 1542 daselbst. – Sehr häufig sind Hüte nicht bloß in den Farben, sondern auch in den Bildern, mit denen sie bemalt erscheinen, eine Wiederholung des Schildes, und zwar ebenso oft in gerader, wie in umgekehrter Ordnung. So z.B. führen die Zoller von Straubing den Schild geteilt von R. und S., unten drei r. Ballen; ihr Kleinod ein s.-gestülptet r. Hut, der Stulp mit den drei Balken belegt; hier ist also die ganze Wappnung auf dem Hute wiedergegeben, und zwar in der gleichen Stellung, dagegen führen z.B. die Brecht von Hochwart: geteilt von R. und G., oben drei g. Wecken nebeneinander; ihr Kleinod: ein r.-gestülpter g. Hut- mit # Federn besteckt, auf dem Stulp die drei g. Wecken. In diesem Falle zeigen sich die Schildesbilder und Farben in verkehrter Ordnung auf dem Kleinode.
Dass die Hüte, sofern sie als wirkliche Kleinode gebraucht wurden, von weichen Stoffen, also etwa von Tuch oder Seide gewesen seien, glaube ich aus vielen gutgearbeiteten heraldischen Denkmalen entnehmen zu können, bei denen der Künstler sogar die schweren oder leichten Falten des Originales auf dem Steine wiedergab, z.B. bei einem eschlbeck’schen Grabstein in Trostberg.
Eine besondere Art von Hüten waren die aus Stroh geflochtenen Badhütchen, die im Mittelalter in Gebrauch standen; deren führte z.B. drei gestürzte nebeneinader auf dem Helm das altbayerische Geschlecht der Stumpf, wie hier (1231) nach einem Grabsteine im Kreuzgange zu Inderstorff.
Eine fünfte Gruppe von Kleinoden findet sich in den
Rümpfen und den wachsenden Bildern von Menschen und Tieren.
Diese Klasse von Helmzierden rechne ich unter die dankbarsten in der Heraldik, teils wegen der Leichtigkeit, mit welcher sich lebende Figuren des Schildes in ihnen als Kleinode wiedergeben lassen, teils wegen der Möglichkeit auf der Oberfläche derselben tote Schildesbilder (Herolds- und Kunstfiguren) zu wiederholen, teils endlich auch wegen der Schönheit ihrer Formen, XXVII 1204 bis XXVIII. 1222 geben verschiedene Beispiele von Rümpfen und wachsenden Bildern. Den letzteren Ausdruck “wachsend” gebraucht man in der Heraldik von menschlichen und tierischen Figuren, welche bis über die Hälfte des Leibes aus einer bestimmten Begrenzungslinie hervorstehen; kommen sie aus einer Krone- so sagt man auch wohl “hervorbrechend”. Der Unterschied der wachsenden Figuren von den Rümpfen ist der, dass jene immer noch die beiden Vorderfüße, Pranken, Arme, bei Vögeln die Flügel zeigen, während letztere bloß Kopf, Hals und Brust, ohne Arme, Füße oder Flügel bemerken lassen. Dazu bemerke ich noch, dass man in besseren Mustern bei wachsenden vierfüßigen Tieren den Schweif nicht steht und dass beide Arten von Kleinoden am Rücken auch mit Federn, Balken und Binnen verziert erscheinen. Welche der beiden Gattungen älter sei, ist nicht grundsätzlich hinzustellen, in der Regel aber sind Rümpfe älter als wachsende Figuren, und man hat in späteren Zeiten gar oft aus dem Rümpfe in älteren Mustern eine wachsende Figur gemacht. Es finden sich aber ebenso frühe schon Beispiele von wachsenden Bildern in Siegeln und auf Denkmälern und namentlich enthält die Züricher-Rolle deren eine gute Anzahl.
Die auf den Tafeln mitgeteilten Muster sind:
- 1204 zwei s. Hahnenrümpfe mit r. Waffen aus einem Siegel des Rüdiger Mannesse vom J. 1358.
- 1205 ein g. Löwenrumpf, gekrönt und mit Pfauenschweif in der Krone, die b. Decke unter dem Haar des Rumpfes hervorkommend, nach dem bemalten Grabsteine des Günther v. Schwarzburg in Frankfurt .
- 1206 ein r.-gekleideter Mohrenrumpf mit, r., s.-gewundener Kopfbinde und g. Ohrring, Kleinod der Haller nach einem gemalten Denkstein vom J. 1376 in der Nähe des St. Johanniskirchhofes in Nürnberg.
- 1207 ein nackter weiblicher Rumpf mit g. Zöpfen, r., s. Kopftuch und niederem r. Hut darüber, nach dem Grabsteine der Tutlinger zu Trostberg,
- 1208 ein g.-gekleideter Mannesrumpf mit # -gestülptem g. Hut, der an der Spitze mit # Hahnfedern besteckt ist, I. Helm des trennbeck’schen Wappens aus dem herzheimer Stammbuch vom J. 1520, (Den Stammschild der Trennbecken s. XXXI 1257.),
- 1209 ein r.-gekleideter bärtiger Mannsrumpf mit ganz r. Stulphut, der mit b.-s. Feder besteckt ist, nach einem bemalten Denkmale an der Kirche zu Haßfurt vom J. 1455: Kleinod der v. Seinsheim,
- 1210 tichtl’sches Kleinod: ein s.-gekleideter bärtiger Mannsrumpf mit b.-gestülptem s. Hut, gekrönt und mit b., s. Federn besteckt, nach einem Grabstein zu Tußing vom J. 1532. Zuweilen findet man auf dem Hutstulp des Rumpfes die drei g. Sterne wiederholt, mit denen die Tichtl auf einem b. Schrägbalken in S. gewappnet sind.
- 1211 ein r.-gewaffneter # Eselsrumpf nach einem Grabsteine der Feurer zu Pfetrach vom J. 1480 im Kloster Seeligenthal.
- 1212 Kleinod der Pienzenauer, aus einer Krone hervorbrechend (sonst auch ohne Krone geradezu aus den Decken), ein s.-gekleideter Mannesrumpf mit gezacktem # Fürtüchlein vor Mund und Ohren, und einem #-gestülpten, gekrönten, mit # Federn besteckten s. Hut, auf dessen Stulp drei g. Aepfel sich zeigen (nach einem Denkmal zu Aibling).
- 1213 II. Helm der Trennbecken, Gegenstück zu 1208, ein r. Drachenrumpf, ein g., gekröntes, mit s. Federbüschen bestecktes Joch im Rachen haltend.
- 1214 ein Bärenrumpf mit Kette um den Hals nach einem der Inschrift nach unkenntlichen Grabstein vom J. 1430 zu Altenbeurn am Inn.
- 1213 ein wachsender r. Adler mit g. Flügelspangen, nach einem gemalten Grabsteine der Burggrafen von Augsburg, ebenda im Domkreuzgang. Aus diesem Beispiel ist der ursprüngliche Zweck der Spangen auf den Flügeln besonders deutlich zu ersehen; sie dienten, um die aus Leder, Holz etc. gefertigten Kleinode dieser Art, welche wegen ihrer größeren Fläche dem Fangen des Windes und dem Zerreißen mehr als andere Arten von Kleinoden ausgesetzt waren, zu konsolidieren.
- Ebenso deutlich zeigt sich eine solche Spange auf dem Kleinodadler eines schlesischen Wappens in einem Siegel vom J. 1380, wo dieselbe mondartig geformt von einem Ende des Flügels zum andern und über die Brust gelegt ist (XXXVI. 1350). Merkwürdig ist bei diesem Siegel auch die außergewöhnliche falkenartige Stellung des Adlers auf dem Helme, während derselbe im Schilde regelrecht sich zeigt.
- 1216 ein wachsender Wolf mit Gugel auf dem Rücken, nach einem Grabsteine vom J. 1485 zu Wasserburg.
- 1217 ein wachsendes r.-gezäumtes # Ross, ex Sigillo Sallach 1484.
- 1218 ein gekrönter wachsender # Löwe, nach einem Denkmale eines Truchsess von Höfingen aus dem J. 1494 im Kreuzgang zu Augsburg.
- 1219 ein wachsender Mann in r.-s.-gestreiftem Rock, und mit ebensolchem Stulphut, der mit s. Federn besteckt ist; in der Rechten schwingt er einen r., s.-gespaltenen Kolben: Kleinod der Kolb v. Warttenberg, nach einem Wappen vom J. 1532.
- 1220 ein wachsender Bär an einem Apfel tragend, nach dem schon angeführten perenbeck’schen Grabsteine zu Gars.
- 1221 ein wachsender b.-gekleideter bärtiger Mann mit g.-gestülptem b. Hut, der eine g. Quaste an der Spitze trägt, eine Hellparte über der Schulter haltend, nach dem schönen Grabsteine des Hanns Baumgartner zu Kufstein vom J. 1493.
- 1222 ein wachsendes r.-gekleidetes, gekröntes Frauenzimmer mit fliegendem g. Haare, einen gr. Kranz haltend, nach einem Wappen der Pernstorffer vom J. 1612.
Seltener als Rümpfe und wachsende Figuren sind:
Ganze Menschen oder Tiere
z.B.
- 1223 auf r. Kissen (Vermittlungsglied) sitzend eine s. Katze, gekrönt und in der Krone mit s. Federbusch besteckt: Kleinod der Laiminger; vom selben Denkmale wie 1212.
- Ein Bettler auf dem Helme der Bettler v. Herdern, hier (1224) nach der Konstanzer-Rolle,
- 1225 ein Knabe in r., s.-gevierteter Kleidung, in der einen Hand ein g. Trompetchen, in der andern einen s. Ballen haltend: Kleinod der Kind, Steiermark, von den Schrot daselbst beerbt.
Noch seltener sind
Köpfe von Menschen oder Tieren;
die ohne Hals oder andere Vermittlung direkt auf dem Helme liegen. So führten z.B.
- die Woller von Regensburg im r. Schild einen s. Schrägbalken mit drei # Adlern belegt. Auf dem Helm erscheint ein bärtiges Mannshaupt, dessen reiches s. Haupthaar zu beiden Seiten statt der Decken herabwallt (XXIX. 1227).
- Ich kenne von ähnlicher Art nur noch das Kleinod der Landschaden mit dem gr.-gebarteten gekrönten Mannshaupt und aus neueren Wappen das der (1740 geadelten) Mertz in Bayern, welches ein gekröntes g. Löwenhaupt zeigt, dessen Mähne statt der Decken herabwallt. In unserem vorliegenden Falle sollte das Kleinod vielleicht auf den Namen anspielen, indem das Bart- und Haupthaar des wirklichen Kleinods etwa von Wolle gemacht war. Der Kopf trägt ein s. Geweih, dessen Enden mit # Hahnfedern besteckt sind;
- eine Linie der Woller führte als Beizeichen auf dem Helm die hintere Hirschstange halb s. halb r. oder s.-r.-geteilt; wie auch hier nach einem Glasgemälde im Regensburger Dom.
Der außer diesen Hauptgruppen noch vorkommenden Arten von Kleinoden sind so viele, dass man sie fast in ebenso viele Abteilungen als Beispiele sondern müsste; der praktische Heraldiker wird bei Anblick – eines derselben alsbald erkennen; ob und inwiefern es mit der Wappnung des Schildes in Beziehung stehe. Ich ziehe es vor, hier nur beispielsweise einige weitere bestimmte Kleinode mitzuteilen:
- 1228 von einem Grabstein Herrn Wilhelm’s v. Puechperg im Kreuzgang des Domes zu Regensburg. Der g. Mond ist aus dem Schild (in B. drei g. Monde) entnommen und zur Verschönerung an beiden Hörnern mit Pfauenspiegeln besteckt.
- Ähnlich führen auch die v. Wöllwart in Württemberg ihren roten Mond mit Pfauenspiegeln besteckt, doch auf einem g. Kissen ruhend.
- So ist auch die Sichel auf dem Helme nach einem streitberg’schen Denkmal ebendaselbst außen mit g. Pfauenspiegeln rundum besteckt (1229); während sie im Schild ohne diese erscheint.
- Die Eselsohren (1226), s. u. # sind nach einem abensberg’schen Siegel vom J. 1396. Der Schild ist von # u. s. schräggeteilt
- 1232 zwei mit Hermelin überzogene, mit # Hahnfedern besteckte Schäfte nach einem Wappen der Raittenpuecher (s. oben 119) vom J. 1585.
- 1233 ein g.-beschlagenes b. Hüfthorn, im Mundloch mit b., g. Federn besteckt: Kleinod der Pelhaimer, Bayern; ihr Schild von G. u. B. schräggeteilt.
- 1234 ein s., mit # Federn gefüllter Köcher , mit drei # Schafscheren bemalt oder belegt: nach einem Grabstein der Eisenhofer im Kreuzgang zu Inderstorf vom J. 1459. Das alte Kleinod dieses Geschlechtes war ein s. Hut, oben darauf eine # Schere (IV. 26).
- 1235 das Kleinod der Besserer, nach einem Denkmal vom J. 1460 zu Ulm: zwei #-gekleidete aus einer Krone hervorbrechende Arme halten einen s. Deckelbecher, der oben mit # Federn besteckt ist.
- 1236 Kleinod der französischen Könige, auch der Herzoge von Burgund: eine sogenannte Doppellilie, jedes Ende mit einem r. Federballen; alias auch Pfauenspiegel, besteckt .
- 1238 auf #, s. Pausch zwischen zwei in den Mündungen mit s. Lilien besteckten # Hörnern, eine # Lilie; nach einem Wappen des Christof Abele vom J. 1615.
- 1239 ein r. Kissen; darauf eine g. Krone; aus dieser ein gekrönter s. Ring mit # Federn besteckt, nach einem Denkmale des Wilhelm von Burgau vom J. 1425 zu Altenbeurn.
Wir ersehen aus dem vorhergehenden Abschnitte über Helm und Kleinod, dass dieselben in der alten lebendigen Heraldik eine bedeutende Rolle gespielt haben und dass diese beiden Stücke auch in unserer heutigen Wappenkunst noch immer ein sinnreiches, bildsames und dankbares Erhöhungs- und Unterscheidungsmittel der Wappen selbst bieten. Es wäre daher wohl ein nicht anerkanntes Geschenk, das wir der modernen Richtung gewährten, wollten wir, wie von Seite des Verfassers der Schrift “Ueber das fürstenbergische Wappen” vorgeschlagen wird, Helm und Kleinod in der neuen Heraldik und ihren Produkten ganz weglassen und an ihrer Stelle nur Rangkronen anwenden – der Historiker wie der Künstler wüßten wohl diesen punischen Tausch nicht zu billigen, abgesehen davon, dass uns ja unter den jetzigen Umständen beide Mittel – Kleinod-Helm und Kronen – zur freien Verfügung stehen.
Die Helmdecken
Die Helmdecken oder kurzweg Decken, lat. laciniae, tegumenta, franz. lambrequins, auch couvertures, engl. lambrequins oder mantlings, ital. lambrequini, span. penachos, ndd. helmdekkleeden, waren ursprünglich Bänder oder Zeug- und Tuchstücke, welche zur Befestigung der Kleinode auf den Helmen, wohl auch zur Verdeckung derjenigen Stelle, an welcher diese mechanische Verbindung selbst Platz fand, gebraucht wurden. Mit der Zeit mag wohl auch der Schönheitssinn diesen Stoffen eine mehr oder minder gefällige Außenlinie oder Drappierung gegeben haben, im Allgemeinen aber glaube ich, dass man bei dem Begriff Decken dieselben vorerst nur als ein Mittel zum Zwecke, nicht als den Zweck selbst zu betrachten habe; deshalb möchte auch die Ansicht früherer Heraldiker, dass sie zum Schutze des Helmes erfunden worden, nicht haltbar sein. Es gibt viele alte Beispiele von Helmen mit Kleinoden, an denen gar keine Spur von Decken sich zeigt (z.B. IV. 29, XXVI. 1180, 87, 88, 94, XXVII. 1199), aber auch eine große Anzahl von heraldischen Siegeln und Denkmalen ältester Zeit, bei denen tuch- oder bandförmige Vermittlungen dieser Art sich finden, z.B. XXVI. 1182. Da die Helmkronen an sich auch schon eine Art von Verbindungsgliedern zwischen Helm und Kleinod sind, so sollte uns am wenigsten wundern, wenn wir bei gekrönten Helmen die Decken am spätesten auftreten sähen. Beweise für das Gegenteil sind aber auch nicht selten.
Die Form der Decken ist je weiter zurück, desto einfacher. In der Züricher-Rolle, wo Schilde und Helme so ziemlich über eine Schablone gezeichnet sind, erscheinen zwar sehr viele Helme ohne Decken, die meisten aber haben eine solche und zwar in der einfachsten Form als enganliegende Mützen oder Hauben über den Helm gezogen. Weitaus die meisten Helme haben diese Mützen von roter Farbe oder von Gold, ohne Rücksicht auf die Farben des Schildes, bei andern ist die Verbindung des Kleinodes mit den Decken praktisch durchgeführt, indem das erstere aus einem Stück mit den letzteren besteht. Diese Art hat sich bis in das Ende des 15. Jahrhunderts, als die Decken schon längst sich in üppigsten Formen ergangen hatten, erhalten und es ist dies in der Tat, wie ich schon oben bemerkt habe, einer der gefälligsten und handsamsten Übergänge und Verbindungen zwischen Kleinod und Decken .
Das Wachsen oder Größerwerden der Decken erzeugte die Möglichkeit, vielleicht auch die Notwendigkeit, denselben passende und zugleich angenehme Konturen zu geben. Die Form von Krägen oder Mäntelchen, welche zwischen Helm und Kleinod ihren Anfang nehmen und entweder schwer und gerade herabfallend (XXVI. 1181, 82, 85, XXVII. 1205) oder mehr und minder flatternd und fliegend, lose oder gebunden (XXVI. 1193, XXX. 1240 ff.), zu einer oder beiden Seiten des Helmes erscheint, ist allmählich in eine mehr ornamentierte übergegangen und zwar dadurch, dass man zuerst bloß die äußeren Konturen der Decken einschnitt (zattelte), nach und nach aber das Tuch selbst in mehrere Streifen schnitt, welche wieder für sich gezattelt wurden. Dass die Decken, wenn der Ritter im Kampfe sich bewegte, hintenab fliegend sich zeigten, mag Veranlassung gegeben haben, dass man bei Nachahmung von Wappen in Bildern die Decken gleichfalls bewegt zeichnete; ein großer Unterschied blieb und bleibt aber immerhin zwischen den Biegungen und Schwankungen eines in der Luft flatternden Tuches und dem künstlichen Faltenwurf, der einem solchen Tuche im Bilde gegeben wird. Deshalb muss man auch die Deckenformen und Gruppierungen auf heraldischen Denkmalen und auf Reitersiegeln (z.B. XXXVI. 1348) wohl auseinanderhalten, und wenn man gleichwohl letztere als eine sozusagen momentan fixierte Bewegung betrachten will, so dürfte doch z.B. die Helmdecke auf dem Siegel des Emicho v. Leiningen (II. 16) nur als licentia artistica betrachtet werden.
Von hohem Interesse für die Entwicklungsgeschichte der Decken ist ein Siegel, das ich (XXXVI. 1351) gebe. Es ist nach einem Originale vom J. 1346 im hiesigen Reichsarchive und führt die Umschrift: + Sigillvm walrao . comit .. de . Spanheim. Der Ritter hält den sponheim’schen Schild in der Linken und das Schwert in der Rechten. Der Kübelhelm ist gekrönt, mit Pfauenbusch besteckt, und auch das Ross, dessen Decke mit dem sponheim’schen Schach überzogen ist, trägt das Kleinod des Helmes auf dem Haupte. Am merkwürdigsten jedoch ist das abfliegende mantelartige schwerfaltige Tuch, welches unter der Krone hervorkommt und offenbar eine Helmdecke vorstellt, welche aller Wahrscheinlichkeit nach in Wirklichkeit so groß und so geformt war, dass sie dem Ritter über den ganzen Oberkörper herabfiel, vorne natürlich offen und an den Seiten wohl mit Schlitzen zum Durchstecken der Arme – gleichsam wie ein Übermantel – versehen war. Das Stoffmuster der Decke ist gleichmäßig wie das der Inseite der Pferdedecke behandelt. Ein weiteres interessantes Beispiel von praktischer Auffassung der Helmdecken gibt der Denkstein des Johannes Herzheimer vom J. 1497, aus welchem die Figur des Ritters XXXIII. 1263 entnommen ist. Die Decken sind hier in Form langer faltiger Tuchstreifen mit einem Knoten, in der Mitte geschürzt, und kommen unter der Krone des Rennhelmes hervor.
Ich überlasse es weiterer Forschung- durch Auffindung ähnlicher Beispiele, wie vorliegende, den praktischen Gebrauch der Helmdecken zu erläutern, jedenfalls verschwindet dem Anschein nach hier die oben gegebene Bestimmung der Decke als Vermittlung gegen die einer kleidartigen Benutzung derselben.
Ich habe auf Tafel XXX zwölf Muster von Decken aus den Jahren 1380-1612 nach Originalen mit den betreffenden Jahreszahlen zusammengestellt, woraus der Leser die Übergangsformen sehr leicht selbst finden wird . Dazu bemerke ich, dass die mantelartige Form der Decken, die im 14. Jahrhundert vorherrschend war, sich im 16. u. 17, Jahrhundert, wenn auch in etwas limitierter Charakteristik, wieder vielseitig geltend gemacht hat. Ich werde Gelegenheit haben, im II. Teile d.h. auf mehrere dergleichen Imitationen der Renaissance gegenüber der ältesten Heraldik hinzuweisen. Die schönsten und reichsten Formen von Decken hat die Zeit der Gotik geliefert und zwar in einer Mannigfaltigkeit, welche Bewunderung erregen muss. Die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts war besonders fruchtbar in dieser Beziehung. Die schlechtesten Formen von Decken, wie überhaupt von allen heraldischen Produkten hat das vorige Jahrhundert geliefert, und es ist nicht nötig, hierfür Beweise beizubringen, da sich dieselben Jeder zu hunderten selbst vor Augen zu führen Gelegenheit haben kann.
Dass die Decken und Tücher schon von ihrem ersten Auftreten an eine Farbe gehabt haben, darüber wird kaum ein Zweifel herrschen, wann man aber angefangen habe, diese Farbe in bestimmten Einklang mit den Farben des Schildes oder des Kleinodes zu bringen, das möchte schwieriger zu bestimmen sein.
Wir haben gesehen, dass der Wappenmaler der Züricher-Rolle noch ziemlich willkürlich darin verfuhr, aus der Mitte des 14. Jahrhunderts dürften sich aber schon Beispiele der späteren und noch heutzutage üblichen Sitte nachweisen lassen, den Decken die Farben der Wappnung zu geben, und da diese immer wenigstens aus einem Metall und einer Farbe besteht, so mag dies die Ursache gewesen sein, warum man den Decken zweierlei Farben, eine von außen und eine andere von innen gab. Welche von den beiden Schildesfarben nach außen zu stehen kam, das hing lediglich davon ab, auf welche Art das Kleinod mit den Decken verbunden war, d.h. ob es unmittelbar in die letzteren überging, oder ob eine Unterbrechung durch Kronen,, Wülste u. dgl. statt hatte. Im ersteren Falle setzte sich die Farbe des Kleinodes, welche ja auch wieder mit der der Schildesbilder korrespondierte, auf der Außenseite der Decken fort, im letzteren Falle konnte die Außenseite der Decken unabhängig von der Farbe des Kleinodes, doch nicht ohne Rücksicht auf die Schildesfarben überhaupt gewählt werden, weil eine mechanische Grenze zwischen dem Ende des Kleinodes und dem Anfange der Decken vorhanden war.
Es ist daher unerweislich, dass bei den Decken immer das Metall innen und die Farbe außen sich zeigen müsse, das gerade Gegenteil hat ebenso viele Möglichkeiten und Tatsachen für sich. Als Regel aber mag dieser Satz bei normalen, insbesondere neueren Wappen, die, wie schon bemerkt, ohne Kronen oder Pausche fast nie mehr entworfen werden, immerhin aufrecht zu erhalten sein.
Es gibt einzelne Wappen, bei denen die zwei Metalle, (G. u. S., und gar keine Farbe erscheint (z.B. Brandenstein), und andere, bei denen zwei Farben und kein Metall in den Decken vorkommen (z.B. Buseck, Breitenbauch, Rotsmann u.a.). Ich halte beide Abnormitäten für unschön und glaube, dass sie ebenso wenig heraldisch richtig seien, als diejenigen Schilde, in denen Metall auf Metall und Farbe auf Farbe sich zeigt (s. hierüber oben S.36). Die meisten derlei Abnormitäten sind wie die “Rätselwappen” nur so lange Rätsel oder abnorm, bis eine eingehende Untersuchung die Abnormität auf ein Missverständnis irgend eines Kopisten zurückführt und ich nenne hier beispielsweise nur das Pfalz-bayerische Wappen, das seit dem 16. Jahrhundert in der Regel mit schwarz-roten Decken, noch 1532 aber mit den wirklich richtigen schwarz-goldenen gefunden wird.
Es kommen auch, namentlich bei französischen, englischen und niederrheinischen Geschlechtern Decken von Hermelin allein oder von Hermelin und Farbe vor; die napoleonische Heraldik hat auch Fehwerk bei den Decken, rsp. Mänteln, als Innenfarbe angewendet. – Im Allgemeinen darf man aber annehmen, dass die Helmdecken je zweierlei Tinkturen, ein Metall und eine Farbe, haben, und zwar entsprechend den Hauptfarben des Schildes.
Sind im Schilde zwei oder mehrere Wappen vereinigt, so können entweder alle zu den einzelnen Wappen gehörigen Helme mit ihren Decken auf dem Oberrande des Schildes Platz nehmen, oder nur einige derselben, oder auch nur der Haupt- und Stammhelm (s. oben S. 114 ff.). In letzterem Falle ist noch die Freiheit gegeben, diesem einen Helme zweierlei Decken, rsp. denselben viererlei Farben, je zwei auf jeder Seite, zu geben, und hierbei hat, wie bei allen heraldischen Zusammenstellungen, die rechte Hand oder vordere Seite den Vorrang vor der linken Hand oder hinteren Seite, und man gibt in einem solchen Falle den Decken an der Vorderseite die Farben des Stammwappens, denen der hintern Seite die des am Range nächsten Wappens. Dieselbe Regel gilt auch bei Zusammenstellung zweier Schilde, wenn diesen nur ein Helm gegeben wird, z.B. bei Allianzwappen, wo dann die Wappenfarben des Mannes an der vordern Seite der Decken angebracht werden.
Es kommen auch Decken vor, welche in ihren Farben keine Übereinstimmung mit denen des Schildes weisen, dann stehen sie aber sicher mit denen des Kleinodes in Korrespondenz, z.B. bei Hohenlohe, wo die Schildesfarben # u. s., die Deckenfarben aber r. u. S. sind, oder bei Limpurg, wo erstere b. u. s., letztere r. u. s. sind. – Die Ergründung der primitiven Ursachen solcher Abweichungen ist noch ein heraldisches Problema.
Es gibt auch Decken, welche mit anderen kleineren Figuren, z.B. Linden- oder Kleeblättern, oder mit den Schildesfiguren selbst besät sind. Ein Beispiel davon gibt das grünenberg’sche Wappen Tafel-IV. Ein anderes Beispiel habe ich an einem Wappen eines v. Lindegg, Tirol, aus dem J. 1579 gesehen, wo die #, g. Decken außen und innen mit Treffeln oder Kleeblättern in verwechselten Farben besät waren. Ein drittes Beispiel ist XXX. 1245, wo die s. Seite der Decken mit # Wasserschläuchen (s. XXI. 883), die r. Seite aber mit g. Schindeln bestreut ist. Beide Figuren sind hier aus dem Schilde entnommen, und zwar die waterbudets; aus 1. und 4. welche das Wappen Bourchier – in S. ein r. Kerbkreuz von vier # Wasserschläuchen beseitet – und die Schindeln aus 2. u. 3. welche das Wappen Louvaine – in R. von 18. 9. 9. g. Schindeln beseitet ein s. Balken – enthalten.
Mantelartige Decken wurden zuweilen mit dem vollkommenen Wappen von außen bemalt, wie wir bei Savoien und Lothringen Beispiele finden.
Aus diesen Manteldecken hat sich eine neue Art von heraldischen Prachtstücken entwickelt, ich meine die Wappenzelte oder Pavillons. Dieselben haben die Form von aufgeschlagenen Zelten und werden hinter einem ganzen Wappen angebracht) so dass das Innere des Zeltes gleichsam einen Hintergrund für das Wappen bildet. Der Kopf des Zeltes ist oft kuppelartig geformt und mit einer Krone bedeckt, oft auch kommt der Mantel ohne Kuppel direkt aus der Krone. Derselbe ist durchgehend mit Hermelin gefüttert und außen in der Regel von Purpur, Blau oder Gold. Bei ehemals souveränen, sowie bei nicht königlichen Wappen wird häufig Rot statt des Purpurs gewählt. Die Flügel des Zeltes sind entweder in Pausche oder Knöpfe gebunden, oder sie wallen ungebunden in schweren Falten, Goldfransen, Borten, Schnüre und Quasten, sowie Goldspangen mit Edelsteinen bilden regelmäßige Erhöhungen der Außenseite, welche auch oft noch mit Wappenbildern besät ist, z.B. das b. Zelt der Könige von Frankreich (XXXVI. 1352) mit g. Lilien, das pp. Zelt der Könige von Preußen mit # preußischen Adlern (was weniger brillant absticht) und das g. Zelt der Kaiser von Rußland (ib. 1353) mit den # kaiserl. Doppeladlern.
Der Erfinder dieser Wappenzelte, welche sich von den Manteldecken wesentlich dadurch unterscheiden, dass sie nie zugleich Helmdecken sind und sein können, war der Franzose Philipp Moreau, und die Könige von Frankreich waren die ersten Souveräne, welche diese jetzt allgemeine Wappenmode um 1680 in Aufnahme brachten .
Beizeichen
Beizeichen, lat. fracturae, discernacula, franz. brisures, engl. differences, itat. brisure, ndd. breuken,, im weiteren Sinne sind gesuchte Unterscheidungsmerkmale an sonst gleichen Wappen. Es kann also durch Änderung und Umstellung der Figuren, durch Hinzufügung einer neuen Figur oder Hinweglassung einer vorhandenen, durch Veränderung des Kleinodes sowie durch Verkehrung der Farben an allen Einzelheiten des Wappens ein Beizeichen gemacht werden. Geht die Beizeichnung eines Wappens aber so weit, dass dies die Ähnlichkeit mit dem ersten (von dem und wegen dessen es gebeizeichnet wurde) nicht mehr erkennen lässt, so sind es zwei gesonderte Wappen.
Beizeichen oder Brüche im engeren Sinne sind nach heraldischen Regeln vorgenommene Variationen (Beugungen) eines bestimmten Wappens, um mittelst derselben ältere und jüngere Zweige und Linien oder Erstgeborene, Nachgeborene und Bastarde eines und desselben Stammes unterscheiden zu lassen. Man könnte also die Beizeichen auch einteilen in Familien- und Personalbeizeichen.
Zu der einfachsten Art, Wappen gleichen Stammes zu unterscheiden, gehört, dass man ceteris paribus die Farben ändert. Diese heraldische Sitte ist wenigstens bei uns in Deutschland sehr alt und sie genügt ihrem Zwecke vollständig, wenn man nur die Zweige desselben Stammes kennzeichnen will. Sehr häufig schließen wir umgekehrt aus gleichen Wappenfiguren (wenn auch verschiedenen Farben und ungleichen Namen) auf gleichen Ursprung, denn die Heraldik des Schildes war in Deutschland weniger veränderlich, als die der Kleinode, und jedenfalls war die Änderung der Namen nach Besitz und Amt in früheren Zeiten häufiger als wir wohl denken . So hatten wir in Bayern fünf Geschlechter, welche gleichen Ursprungs und verschiedenen Namens waren, aber alle ihren ursprünglichen Stammschild, wenn auch mit Veränderung der Farben, beibehielten. Der bayerische Turnierreim des Herolds Johann Holland sagt von ihnen wörtlich:
Partteneckh kompt mit großem Sausen
Mit ihnen die von Mässenhausen,
Chammerberg derselben massen,
Hiltgertzhausen wär zuhassen,
und auff sie gelegt mit Jammer
So kommen darzu die von Camer:
Die fünff Geschlecht zusammen wartten,
Wann sie führen all die Partten,
Dann dass jede Farb hat underschaidt
Und jede Parten sonder beklaidt
Und doch von Alter eines Namen
Von Parteneckhen alle Stämmen.
- Ich gebe XXXI 1252-56 die Schilde dieser fünf Geschlechter, und zwar 1252 Parteneck, die Parte # in S.;
- 1256 Cammer, r. in S.;
- 1254 Hilgertshauser, b. in G.;
- 1255 Mässenhausen, g. in B.;
- und 1253 Cammerberg, s. in R.
Zwei andere bayerische Geschlechter gleichen Stammes und Wappens unterscheiden sich ebenfalls durch Veränderung der Farben in den letzteren) ich meine die Trennbecken und die Leberskircher. Beide führten geteilt (auch statt dessen ein Schildeshaupt) mit drei Wecken nebeneinander im oberen Platz, beziehungsweise Haupt. Beide behielten die ursprüngliche Farbe des Schildes, #, bei, die Leberskircher aber ändern die Farben des obern Platzes, welche bei den Trennbeeken g. mit # Wecken (1257) war, in S. mit r. Wecken (1258).
Die italienischen, namentlich Venediger Familien haben sich in ihren Linien auch immer nach den Wappen unterschieden, doch nicht so, dass das ursprüngliche Wappen ganz verloren gegangen wäre. Es bestehen z.B. von den Contarini zehn, Morosini vier, von den Trevisan ebensoviele abweichende Wappen als Linien.
In seiner Art einzig war das Gesetz, welches die plebejische Bürgerschaft von Florenz, nachdem sie unter ihrem Führer Gian della Bella 1294 einen vollständigen Sieg über die Patrizier oder Granden errungen hatte, erließ und mehrere Jahrhunderte festhielt. Es wurde nämlich bestimmt, dass jeder Edelmann, der sich um die Stadt verdient gemacht hatte, zur Belohnung aus der Adelsliste gestrichen und in den bürgerlichen Stand erhoben werden solle . Dabei wurde noch weiter festgesetzt, “che chiunque per beneficio del popolo è tratto del numero dei grandi e amesso alla popolarità debba renunziare alla consorteria (Geschlechtegenossenschaft) e mutare l’arme e’l nome.” Borghini dem ich diese Stelle entnehme, bringt viele Beispiele solcher Wappen- und Namensveränderung florentinischer Geschlechter bei, und drückt seinen Schmerz darüber aus, dass diese gebürgerten Edelleute sich gar so häufig mit Verleugnung alles Familien- und Adelsgeistes beeilten, ihre angeborenen Namen und Wappen so sehr zu verändern, dass auch nicht die Spur von Ähnlichkeit zurückblieb , während andere sich begnügten, im neuen Wappen einfach die Farben zu verstellen, oder dem alten Wappen eine Figur hinzuzufügen usw. In der Tat, füge ich hinzu, einem solchen Adel ist Recht geschehen! Ich gebe zur Veranschaulichung hier die Schilde der Tornaquinci (1259) und die der stammgenossenen Geschlechter, welche bei ihrer Popularisierung Namen und Wappen verändert haben, nämlich der Giachinotti (1260), Marabottini (1261), Tornabuoni (1262), Cardinali (1266) und Popoleschi (1267).
Ein Beispiel der letztern Art, nämlich einer bloßen Beizeichnung im Namen und Wappen, geben die Giandonati, welche vor der Plebejisierung Donati hießen und als solche von Rot und Silber, darnach aber von Silber und Rot geteilt führten.
Für ein sehr gelungenes Beispiel von Änderung der Wappen zweier Zweige desselben Geschlechtes halte ich das des freiberg’schen Stammes, dessen altes Wappen: geteilt von S. u. B., unten drei g. Balken oder Dotter, von einer nach Bayern gekommenen Linie, welche Aschau erwarb und vom 14. Jahrhundert bis 1728 selbstständig dort blühte, dahin verändert wurde, dass statt der Ballen Sterne gewählt, sonst aber Teilung und Farben gleich belassen wurden (1273, 1274). Seitdem hieß man die einen (schwäbischen) die Freiberge mit den Dottern, und die andern (bayerischen) die Freiberge mit den Sternen (siehe mein Wappenwerk: “+ bayer. Adel”, S. 12. T, 9 u. 10).
Eine weitere Art von Beizeichen gibt die Mehrung oder Minderung gleichartiger Figuren im Schilde, z.B. von Lilien, Sternen, Kugeln etc.
So wissen wir, dass die Medici in einzelnen Linien acht (2.3.2.1), sieben (2.3.2) und sechs (3.2.1) r. Balken in G. führten; ebenso kommt der Schild der Peruzzi mit acht, sechs und drei g. Birnen in B. vor, und der der Foraboschi mit drei, sechs und zehn s. Ballen in #. Ähnlich haben auch die Ricci, welche als Einheit des Wappenbildes einen g. Igel mit g. Stern darüber in B. führten, diese Figuren verschieden an Zahl, i.e. zu fünf, neun und mehr oder minder im Schilde gehabt.
Ehrenbeizeichen sind in der Heraldik auch nicht selten und unterscheiden sich von den Gnadenwappen (s. oben S. 29 ff.) dadurch, dass sie nicht als besondere Wappenschilde, Felder, sondern als eingesetzte Figuren im Schilde der Geehrten oder Begnadeten erscheinen. Derlei Ehrenbeizeichen führte z.B. eine Linie der Ubaldini und eine der Medici, welchen von der Republik Florenz das Zeichen der popolarità, eine s. Scheibe mit r. Kreuz (1268 u. 1271) verliehen wurde, und eine andere Linie des letztern Geschlechtes, welche vom König von Frankreich in derselben Weise eine b. Kugel mit drei, 1. 2. g. Lilien in den Schild erhielt (1269). Ähnlich wie die florenzer Republik verlieh auch die genueser, pisaner und venediger Ehrenbeizeichen in die Schilde vorzüglich beliebter Familien, wie denn namentlich das Wort LIBERTAS in g. Buchstaben aus dem Wappen der Republik Lucca sehr häufig in den Schilden italienischer Geschlechter erscheint. Hieber gehören auch die zahlreich vorkommenden vierlätzigen r. Stege mit den drei g. Lilien zwischen den Lätzen, welche eine Menge welscher Familien, die sich durch besondere Anhänglichkeit an die Bourbonen hervortaten, von diesen als Ehrenbeizeichen erhielten und führen, z.B. die Incontri (1270), Baglioni, Pichena, Tolomei u.a. (Vergl. den erwähnten Borghini, dann Eugenio Gamurrini: “Famiglie toscane”, auch Giuseppe Manni: “Serie dei senatori fiorentini”, letztere mit Abbildungen der Wappen.)
Die Stellung der Figuren im Schilde mag auch wohl als gesuchtes Unterscheidungsmerkmal gedient haben, wie z.B. bei den gleichstammigen Familien der Buttlar und der Treusch v. Buttlar, welche beide in R. eine g.-bereifte s. Tragbutte führen, das Beizeichen im Schilde darin bestehen soll, dass bei der ersteren die Butte schräggestellt, so dass man mit der rechten, bei der anderen aber geradestehend, dass man mit der linken Hand hineinfahren müsse, sei.
Ohne das Wappen und die Farben zu ändern, lassen sich durch Hinzusetzung einer neuen Figur, welche mit der ursprünglichen Figur nicht in Verwandtschaft steht, verschiedene Linien eines Geschlechtes auch wohl unterscheiden. So führen z.B. die Cuningham in Schottland in S. eine # Deichsel.
- Die Linie Glengarnoch belegte diese Deichsel mit einer s. Rose,
- die v. Powmais mit einem s. Stern,
- die v. Bernes aber setzte einen r. Stern oben zwischen die Deichsel.
Die Cockburn führen als Stammwappen drei r. Hähne in s.
- Die Linie v. Newhall setzte eine durchbrochene b. Raute (1263),
- die v. Henderland einen b. Stern (1264)
- und die v. Skirling eine b. Schnalle (1265)
als Beizeichen in die Mitte des Schildes. In ähnlicher Weise führt Fahne in seinen kölnischen Geschlechtern, I. S. 364, fünferlei Wappen verschiedener Linien der v. Rode – deren Stammschild von G. u. R. mehrmals gespalten ist – auf, wo von
- die eine zum Loch einen b. Stern im vordern Obereck,
- die v. Ludenstorff einen gekerbten b. Balken,
- die v. Blatten ein b. Viertel mit s. Stern
- und die v. Mohnenbach eine Hermelinvierung
(außerdem alle noch verschiedene Kleinode) annahmen. – Hierher gehören auch die Beispiele 1272, 75 u. 77 von drei Linien der Knebel v. Katzenelnbogen, wovon die eine zu ihrem Stammschild, welcher in S. ein r. Schildlein hat (oder r. mit S. Einfassung ist), im Obereck einen # Vogel, die andere einen # Ring, die dritte einen # Mond führte.
Eine weitere Art von Unterscheidung stammgenossener Wappen finden wir in den Änderungen der Kleinode. Diese Art von Beizeichen ist aber meines Wissens nur der deutschen Heraldik eigen, und auch in unserm Vaterlande macht, wie weiter unten folgen wird, die niederrheinische Heraldik hierin eine teilweise Ausnahme, ich möchte sagen, den Übergang von der eigentlich deutschen Heraldik zur französischen.
Eines der auffallendsten und, weil urkundlich, auch schätzenswertesten Beispiele dieser Art geben uns die Wappen der drei bayerischen Familien Schrenk, Ridler und Ligfalz. Diese drei Geschlechter führen alle: in R. einen s. Schrägbalken (ursprünglich Schrägfluß), darin ein # Strahl oder Pfeil. Ihre Kleinode aber sind verschieden, in der Art,
- dass die Schrenk einen Flug in Farben und Figuren des Schildes (bald offen, bald geschloffen, 1285),
- die Ridler einen einzelnen derartigen Flügel mit g. Vogelfuß (1286),
- die Ligfalz aber einen r.-gekleideten Mannsrumpf mit hohem r. Hut, auf dessen s. Stulp der Strahl (1284),
führten. Zu Ende des 13. Jahrhunderts hatte ein Schrenk zu München, schon bejahrt, seine beiden Töchter einem Ridler und einem Ligfalz verheiratet und ihnen sein Wappen zu führen gegönnt. Als aber der Schrenk wider Erwarten noch einen Sohn bekam , so verglichen sich die Ligfalz und Ridler mit ihm, ihre Wappen dadurch zu unterscheiden (beizuzeichnen), dass sie die Kleinode verkehrten. – Diese Unterscheidung wurde sogar im 14. Jahrhundert so praktisch beibehalten, dass die Ligfalz und Ridler in ihren Siegeln in der Regel nur den Helm mit dem Kleinode zu führen pflegten .
Die Figuren 1287-91 sind Kleinode verschiedener Personen und beziehungsweise Zweige eines Geschlechtes, der Breder v. Hohenstein (Rhein), ex sigillis, und ich bemerke nur noch, dass die Farbenangaben hier nach Analogie des Schildes gehalten sind, wo sie nicht durch anderweitige gemalte Abbildungen bekannt waren. – In gleicher Weise ist mir durch die Güte eines nassau’schen Heraldikers eine Sammlung von alt-isenburg’schen Wappen ex sigillis mitgeteilt worden, welche nicht weniger als neun Varianten in den Kleinoden ausweist ist, nämlich:
- fünf Schäfte mit Federn besteckt: Ludwig vom J. 1272;
- ein Köcher mit Federn: Heinrich vom J. 1272;
- ein hoher Stulphut mit Federn: Luther vom J. 1303;
- ein fächerartiges Schirmbrett: Bruno vom J. 1321;
- ein Pfau: Salentin vom J. 1322;
- ein niederer Stulphut zwischen einem Fluge: Wilhelm vom J. 1338;
- ein hoher Hut zwischen zwei einzelnen Federn: Heinrich vom J. 1344;
- ein geschlossener Flug: Diether vom J. 1422, und
- ein offener Flug mit der Schildeswappnung (zwei Balken), dazwischen ein hoher Hut: Salentin vom J. 1454.
Hieraus möchte die Beweglichkeit der Kleinode und ihres Gebrauches in Deutschland zur Genüge ersehen werden. Was hieran Laune und was begründete Notwendigkeit getan, das lässt sich allerdings nicht so leicht auseinanderhalten – eine Art von Beizeichnung ist aber jedenfalls in dieser vielfachen Veränderung des Kleinodes bei Festhaltung desselben Schildes gegeben. Hierher gehören ferner die Änderungen an Wappen, welche von einem abgestorbenen Geschlechte aus irgendwelchem Grunde an neue blühende verliehen wurden. Ich nenne z.B. das Wappen der v. Freysing zu Aichach in Tirol, Hanns Mahr v. Freysing, welcher mütterlicherseits von dem erloschenen Tiroler Geschlechte v. Aichach abstammte, erhielt bei seiner Erhebung in den Reichsadelstand am 31. Mai 1559 deren Wappen (von # u. S. geviertet), doch mit dem Beizeichen eines roten Schildeshauptes im oberen s. Platze . Judas Thaddäus v. Ziegler zu Pürgen erhielt dd. 29. Nov. 1819 auf sein Ansuchen die Erlaubnis, statt seines bisherigen Geschlechtswappens (von R. u. S. mit zwei Zinnen geteilt, oben zwei g. Sterne) dasjenige der “nunmehr abgestorbenen vormaligen Freyherrn Höchenkircher zu Pürgen, welches er, v. Ziegler, seit 1786 besitzet, doch mit der Änderung, dass er statt der rot-silbernen Decken an diesem Wappen solche von Blau und Silber führe” anzunehmen. Die Seligmann v. Eichthal erhielten bei ihrer Nobilitierung in Bayern (22. Sept. 1814) das Wappen der erloschenen augsburger Familie Thalmann (in G. über zwei # Felsspitzen zwei # Sterne) mit Veränderung der Farben, und zwar der des Feldes in B. und der der Sterne und Felsen in S. In diesem letzteren Falle war außer der entfernten Anspielung auf den Namen der alten und den erteilten Beinamen der neuen Familie auch nicht der mindeste historische Grund zur Wiederbelebung des Wappens einer abgestorbenen Familie und folglich auch nicht zur Beizeichnung vorhanden.
Ich komme nun zu denjenigen Beizeichen, welche nach bestimmten Regeln angewendet werden, um einzelne Personen derselben Familie voneinander im Wappen unterscheiden zu können.
Diese Art Beizeichen kommt nur in Schilden (nicht auf den Helmen) vor und ist meines Erachtens ihrem Ursprunge nach spezifisch französisch, daher in früherer Zeit in Deutschland, mit Ausnahme der niederdeutschen Provinzen, selten angewendet.
Man kann auch hier wieder zwei Abteilungen machen – Beizeichen für eheliche und für uneheliche Personen oder Nachkommenschaft, obwohl sich die Grenze in Folge mannigfacher Ausnahmen nicht so genau festhalten lässt, als wohl wünschenswert erscheint.
Ich werde zuerst von den heraldischen Unterscheidungsmitteln der ehelichen Nachkommenschaft (marks of cadency) eines Wappenherrn sprechen.
Unter diesen ist wohl das älteste Beizeichen der Steg, auch Turnierkragen und Rechen, Bank, lat. lemniscus und limbus, franz. lambe (-sic-), auch lambeau, engl. label, ital. lambello, auch rastrello, holl. Barensteel. Seine Gestalt ist die eines abwärts gezinnten Balkens, bald mehr, bald minder breit, bald schwebend, bald in den Oberrand oder in die Seitenränder sich verlaufend. Die herabstehenden Enden pflegt man Lätze, lat. segmenta, franz. pendants, engl. points, holl. hangers, zu nennen. Der Steg als Beizeichen ist seiner Natur nach gänzlich verschieden von dem Steg als künstliche Figur (oben XXII. 968), er hat seinen Platz immer im Schildeshaupte. Ausnahmen, dass z.B. der Steg in der Mitte des Schildes liegt, sind äusserst selten (wie 1282 ein Schild der Grafen von Nevers); es ist immer nur ein solcher Steg in einem Schilde, und er repräsentiert nicht eine Schildesfigur, sondern ist ein drittes Stück, welches einen fertigen Wappenschild überlegt und dadurch beizeichnet, deshalb darf das Feld, in welchem der Turnierkragen erscheint, nicht abgegrenzt sein von dem übrigen Schilde. Ich glaube diesen Unterschied zwischen derselben Figur als Schildesbild und als Beizeichen hervorheben zu müssen.
Die gewöhnliche Anzahl der Lätze ist drei; man nimmt daher einen “Steg” oder “Turnierkragent” immer für einen dreilätzigen, wenn nicht die Zahl der Lätze als abweichend bezeichnet wird, an. Was die Farbe betrifft, so ist sie wie bei allen Beizeichen dieser Art nicht an die allgemeine Regel von Metall und Farbe gebunden, d.h. man findet auf farbigen Feldern auch farbige Stege und umgekehrt. So z.B.
- führen die v. Leiningen-Westerburg, als das jüngere Haus Leiningen, im alten leiningen’schen Schilde (b. mit drei s. Adlern) einen r. Steg (1281) als Beizeichen .
- Seit den Zeiten Königs Eduard III, führt in England jedesmal der Erstgeborne, der Prinz von Wales, einen s. Steg im Schilde England (1276) .
- während in Frankreich seit den Zeiten König Philipp’s (1356) immer der Zweitgeborne, der Herzog von Orleans (1303, 1304 mit Hinweglassung der Schrägfäden) einen v. Steg im Schilde Frankreich führt .
Hieraus allein schon lässt sich ersehen, dass eine bestimmte allgemein gültige heraldische Regel über die Bedeutung des dreilätzigen Sieges selbst in der Zeit der echten alten Heraldik, und in zwei Ländern, welche in ihrer Wappenkunst stammverwandt sind, nicht anzunehmen sei, Noch mehr aber zeigt sich ein Auseinandergehen der Ansichten alter Herolde in der Art und Weise, wie sie die weiteren Abzweigungen zu unter scheiden suchten.
So sagt Gerard Leigh in seiner “Accedence of armorie”, der erstgeborne Enkel sollte bei Lebzeiten seines Vaters, des erstgebornen Sohnes, und des Großvaters einen fünflätzigen Steg führen – allein Planché beweist, dass man sowohl in der Zahl der Lätze als der Farben hierin vielfache willkürliche Abweichungen finde. Es versteht sich, dass hier nur von der regierenden Familie die Rede ist.
Man hat als Unterbeizeichen (marks of cadency of the second order)
- für den zweiten Sohn einen Mond (1294),
- für den dritten ein Spornrad (1295),
- für den vierten eine Merlette (1296),
- für den fünften einen Ring (1297),
- für den sechsten eine Lilie (1298),
- für den siebenten eine Rose (1299),
- für den achten ein Mühleisenkreuz (1300) und
- für den neunten ein doppeltes Vierblatt (1301)
in der Art angenommen, dass der Betreffende jeweilen die Lätze des Steges mit einer dieser Figuren belegen sollte. In dieser Art würde der Erstgeborne des Erstgeborenen den Steg wieder mit einem Stege, der Zweitgeborne des Erstgeborenen den Steg mit einem Monde usw., der Erstgeborne des Zweitgebornen den Mond mit einem Stege, der Drittgeborne des Zweitgebornen den Mond mit einem Spornrad belegen sollen usf. in dieser Art. Die Italiener haben wieder eine etwas abweichende Aufstellung für die Beizeichnung der Wappen Nachgeborner (cadetti) und Ginanni sagt S. 47, es gebühre:
Ai secondo-geniti il lambello, la bordura di un solo emalto, o una mezz a lutta. Ail terzogeniti un merlotto, ai quartogeniti la bordura indentata, o spinata (gekerbt), o se annalata (gewolkt), o bisantata (mit Münzen belegt), ovvero una stella; alli quintogeniti l’anelletto, ai sestogeniti il giglio — e si contano a trenta brisure nell’ arme de’ cadetti di casa Carraccioli di Napoli.
Allein diese Regeln haben nie Anklang oder wenigstens nie eine folgerechte Ausführung gefunden und Alexander Risbett, welcher 1702 eine eigene Abhandlung geschrieben hat, kommt nach langem Studieren zu dem Schlusse, dass sich eigentlich eine Regel hier nicht aufstellen lasse, weil eine solche nie befolgt worden sei.
Die englischen Prinzen und Prinzessinen von Geblüt führen durch königliche Verordnung geregelt im Haupte des Schildes Stege mit besonderen Figuren belegt. So ist z.B. der Steg, den der Prinzgemahl zu führen hat, s. mit r. Kreuz auf dem mittleren Latz; die Kronprinzessin hat den Steg mit zwei r. Kreuzen und dazwischen mit einer r. Rose belegt. Ich gebe auf Tafel XXXVI. 1355 das Beizeichen des Herzogs von Cambridge. (Vgl. auch Encyclopaedia of heraldry by John Burke, London 1847.) Das Belegen der Stege mit anderen Figuren als Unterbeizeichen ist übrigens nicht selten. So hat z.B. das Wappen von Eu und Artois (1278) den Schild Frankreich mit r. Steg, dessen jeder Latz mit drei, auch vier s. Türmen belegt , ebenso Angouleme: der Schild Orleans (s. oben), doch jeder Latz mit r. Mond belegt.
Der vierläzige rote Turnierkragen ist vom jungen Haus Anjou als Beizeichen angenommen worden, er findet sich aber auch fünflätzig im Wappen von Neapel. Eine Menge italienischer Familien haben diesen Steg der Anjou mit drei g. Lilien zwischen den Lätzen als Erinnerungszeichen oder aus besonderer Gunst in ihren Schild gesetzt (s. oben S.135), wobei jedoch letzterer Umstand (die Lilien) nur als spezielle Charakterisierung des anjou’sehen Steges, welcher eigentlich in einem mit g. Lilien besäten b. Schilde steht, angesehen werden muss.
Ein Beispiel eines fünflätzigen Turnierkragens gibt (XXXXVI. 1354) Prinzessin von Glouchester. Siebenlätzige Stege kommen auch vor, wie z.B. in dem Rück-Siegel der Gräfin Alice von Eu von 1234.
Dass der Steg auch als Beizeichen der Bastardie angewendet werden könne, möchte zu verneinen sein; ein einziges Beispiel, wo dies der Fall war, finde ich erwähnt bei Planché S. 152, welcher sagt, dass Johann, ein Bastard von Lovel, den völligen lovel’schen Schild, von G. und R. gewellt, doch mit einem blauen Steg als Beizeichen geführt habe.
Ein zweites Beizeichen der französischen und englischen Heraldik ist der Schrägbalken, öfters schwebend angebracht (abgekürzt), länger oder kürzer, in der Regel schmal, als Faden, zuweilen aber auch, wenn er mit weiteren Figuren belegt ist, in der Breite der gewöhnlichen Schrägbalken. Der Schrägbalken als Beizeichen eines ehelichen Sohnes geht regelrecht von dem vorderen Oberecke des Schildes nach dem hinteren Untereck über Feld und Figuren desselben.
Wenn man bei dem Turnierkragen als Regel behaupten kann, er sei das Beizeichen ehelicher Geburt, so ist dies bei dem Schrägfaden nicht der Fall. Die Ursache liegt ganz gewiss in der missverstandenen Auffassung mancher Heraldiker, Maler oder Siegelstecher in Bezug auf schräglinks und schrägrechts , welches Missverständnis sich nie unangenehmer offenbart, als eben im vorliegenden Falle. Die Heraldik kennzeichnet nämlich auch Bastardwappen dadurch, dass sie den Schild mit Schrägfaden überzieht. Dieser letztere geht regelrecht vom hinteren Obereck nach dem vorderen Untereck, Wäre dieser Unterschied zwischen den beizeichnenden Schrägfäden bei den Wappen filiorum legitimorum und spuriorum immer aufrecht erhalten worden, so würden wir nicht in der Lage sein, zu sagen, dass die Ausnahmen hierin fast der Regel gleichkommen . Trotzdem glaube ich, dass wir nichts Besseres tun können, als hierin eine Regel gelten zu lassen und zu sagen, der Schrägfaden im Wappen eines Nachgeborenen gehe von vorne nach hinten, der im Schilde eines Bastarden von hinten nach vorne.
Das Haus Bourbon, welches von Robert, dem fünften Sohne Ludwig IX. von Frankreich, ab stammte, erhielt als Beizeichen in den Lilienschild einen roten Schrägfaden in der angegebenen Richtung, d.h. vom vorderen Obereck nach dem hinteren Untereck (1280).
Die Nachkommen dieses Robert, des ersten Herzogs von Bourbon, brachten wieder Unterbeizeichen im väterlichen Wappen an. So z.B. führten die Evreux den Schrägbalken von s. und R., die Etampes von R. und Hermelin gestückt; die Montpensier setzten in den r. Schrägbalken ein g. Haupt mit b. Delphin, die Beaujeu belegten den r. Schrägbalken mit drei g. Delphinen usf., wie denn diese Abarten des Wappens Bourbon alle am betreffenden Orte in meinem Wappenwerk abgebildet sind.
Schon sehr frühe kommt dieses Beizeichen auch abgekürzt, stabartig, vor, z.B. bereits auf einem Siegel des Wirgo d’Ouren (mit der Umschrift: Wirici de Hureni de Bereper) vom J. 1236, welches ein Ankerkreuz mit solchem Schrägstab überlegt zeigt.
Auch die Bourbons haben in späterer Zeit nur einen ganz kurzen r. Schrägstab in die Mitte des Schildes zwischen die drei Lilien gesetzt (1279).
Fernere Arten von Beizeichen ehelicher Nachkommenschaft sind die Bordüren oder Einfassungen, wie z.B. die r. Bordur von Alt-Anjou um den Schild Frankreich. Häufig, besonders in spanischen Wappen, werden die Bordüren aber nebenbei noch als eine Art Vereinigung zweier Wappen benützt (s. davon im II. Teile d.B.). Auch diese Bordüren sind wieder durch Unterbeizeichen bei den Nachkommen in etwas unterschieden worden. So haben z.B. die Berri die r. Bordur nach innen gekerbt, die Alençon mit s. Balken belegt usw.
Es liegt in der Natur der Sache, dass man zu weiteren Unterscheidungen auch zwei und mehrerlei Beizeichen mit einander verbinden konnte und verband.
So hat z.B. Johann v. Bourbon, zweiter Bruder des Ludwig von Bourbon-Vendome, den Namen Carency angenommen und den Schild Bourbon-Vendome oder de la Marche (Frankreich mit r. Schrägbalken, der mit drei s. Löwen belegt ist) noch mit einer r. Bordur eingefaßt (1283), und Karl v. Bourbon, Graf v. Soissons, fügte dem einfachen Schilde Bourbon gleichfalls eine r. Bordur bei (siehe mein Wappenwerk a.a.O. T, 25 ff.).
Die Mannigfaltigkeit von Wappenvarianten ehelicher Nachkommen, welche man nur allein durch diese drei Beizeichen – Steg, Schrägfaden und Bordur – herzustellen im Stande ist, lässt sich daher leicht einsehen und ich werde versuchen, im II. Teile dieses Werkes dies praktisch zu beweisen.
Es gibt aber noch andere Beizeichen, wie Freiviertel, Schragen, Schildeshaupt usw., welche hie und da für Unterscheidung der Wappen einzelner Personen gebraucht werden.
Nur Beispielshalber erwähne ich noch eines persönlichen Beizeichens eigener Art, das sich auf einer gemalten Gelöbnißtafel in der Besserer-Kapelle des Münsters zu Ulm findet. Die Tafel ist aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, zeigt die Glieder der Familie Besserer mit ihren Wappen knieend, und darunter einen Wilhelm Besserer, Ritter, in dessen Wappen alles Silber – nämlich die Doppelscheuer und die Innenseite der Decken – in Gold verkehrt ist. Das sollte nach damaliger Anschauung, die hohe Würde der Ritterschaft andeuten, möchte aber doch wohl bloß Spielerei sein.
Ich komme nun an die Beizeichen des Bastardismus, engl. marks of illegitimacy. Das gebräuchlichste heraldische Beizeichen ist der Bastardfaden, franz. Baton des batards, ndd. bar, der über den ganzen Schild schräg gezogen ist und zwar regelrecht vom hinteren Obereck nach dem vorderen Untereck (vgl. oben S. 139).
Prinsault in seinem Traité du blason sagt von den Bastarden: Tous roys chrestiens ou aultres peulent (sic) avoir bastars excepté france. Lesquels peuvent porter titre et nom de la coronne où sont partis portant armes en armerie différentes par bende senestre, ainsi qu’il est de coustume. Ferner fügt er hinzu, dass ein Bastard, wenn er die Prälatenwürde erlangt habe, das väterliche Wappen führen, rsp. das Beizeichen unehelicher Geburt weglassen dürfe, Montagu in seinem “Guide” S.45 sagt, dass vor der Reformation die Geistlichkeit in England überhaupt kein brisures gebraucht habe “for the good reason, we may suppose, that as their armorial honours died with them, it was not thought necessary to make any distinction in a coat that could not be transmitted to posterity.” Doch führt er auch Ausnahmen von der Regel an.
Ein ähnliches Beispiel bringt Palliot (S, 82) von einem Johann v. Dunois-Longville, Bastard von Orleans, bei, welcher das Wappen Orleans ursprünglich mit einem schwarzen Bastardfaden führte (1303), wegen besonderer Heldentaten gegen die Engländer aber von Karl VII. die Freiheit erhielt, den schwarzen Schrägfaden in einen silbernen zu verwandeln und nach der entgegengesetzten Seite, d.h. von vorne nach hinten, zu führen (1304). In der Tat findet sich auch ein Siegel des Franz Dunois, Sohn des obigen Johann , in welchem der Schild Orleans einen Schrägfaden von Rechts nach Links führt.
Die vom Hof, de curia, Bastarden von Albrecht III. von Bayern, führten den Schild Bayern mit r. Schrägfaden, der bald vom hinteren, bald vom vorderen Obereck ausgeht (1302). Heraldisch richtig sind die Wappen der von den Herzogen von Württemberg abstammenden Bastarde, Grafen von Sontheim und Freiherren von Mengen, entworfen worden. Die ersteren führten den Schild Württemberg (in G. drei # Hirschstangen hintereinander) mit r. Schrägfaden (1306), die letzteren ebenso, doch nur mit zwei Stangen im Schilde.
Der Bastardfaden findet sich in späteren Zeiten auch abgekürzt, ähnlich wie der Schrägfaden bei den Bourbons (doch nach der entgegengesetzter Richtung), z.B. im Wappen der Grafen v. Holnstein, welche Bastarden von Bayern sind, und der Grafen v. Bavière-Großberg, welche gleichfalls Bastarden dieses Hauses waren, und welche beide Familien das herzoglich-bayerische Wappen mit r. schwebendem Bastardfaden führen (1305). Der einzige Unterschied in den Wappenschilden dieser beiden Familien ist, dass bei den Holnstein die pfälzischen Löwen wie gewöhnlich r.- gekrönt, dagegen bei den Großberg ungekrönt sind.
Ein Schildeshaupt als Bastardbeizeichen kommt bei den Bunzinger, + 1560, vor, welche “Ledige von Bayern” waren und den Schild Bayern mit r. Haupte führten (1307).
Der Schildesfuß als Beizeichen unehelicher Geburt war, z.B. im Schilde des Johann, Bastard von Burgund, Sohn des Herzogs Johann von Burgund, welcher den ganzen Schild Neuburgund, aber mit g. Schildesfuß führte (1308, Ex. Pallior p. 83).
Eine ledige r. Vierung im Schilde Frankreich führte als Beizeichen Philipp v. Meune, Bastard Philipp’s I. von Frankreich (1309), und das väterliche Wappen (in (G. ein # Löwe) in einer Vierung sollen zwei Bastarden von Flandern, der eine in ledigem s., der andere in ebensolchem gr. Schilde geführt haben (1310).
Eine Einfassung als Beizeichen führte Jakob, Bastard v. Savoien, nämlich den Schild Savoien mit gezahnter Bordur und einem Bastardfaden darüber.
Schildeshaupt und Schildesfuß finden sich in dem Wappen des Heinrich, Grafen v. Worcester, welcher das Wappen Beaufort v. Sommerset (Frankreich und England geviertet mit r.-s.-gestückter Einfassung), das sein Vater, ein Bastard des Heinrich Beaufort, Herzogs v. Sommerset, mit einem s. Bastardfaden geführt hatte, zwischen s. Haupt und Fuß, balkenweise einschob (1311. Planché p. 154).
Manche Bastardwappen führen keine eigentlichen heraldischen Beizeichen, sondern lassen sich nur durch irgend eine Ähnlichkeit mit dem väterlichen Wappen erkennen, z.B.
- das der Freiherren v. Zweybrücken, welche Bastarden von Bayern sind und einen r. Löwen in einem b.-s.-geweckten Schilde (Bayern) führen.
- Einen Teil des väterlichen Wappens erhielt z.B. Georg, mit dem Beinamen Dux, ein natürlicher Sohn Herzogs Wilhelm IV. von Bayern, von dem er 1542 Hegnenberg zum Geschenke erhielt, und der Stammvater der heutigen Grafen v. Hegnenberg, genannt Dux, geworden ist. Der Schild hat in # einen r.-gekrönten halben gr. Löwen (1313); wäre der Löwe ganz, so repräsentierte der Schild das pfälzische Wappen. Ein anderer Bastard desselben Herzogs Wilhelm IV., Konrad, erhielt den Namen Egenhofer, vielleicht von der Mutter, und das Schloß Planegg, nebst einem Wappen, das von dem väterlichen gänzlich verschieden war, nämlich in B. ein halbes g. Einhorn und auf dem Helm dasselbe wachsend (s. + bayer. Adel S.11. T. 8).
- Johannes Neuhauser, ein Bastard von Herzog Albrecht III. von Bayern, führte das Wappen des bayerischen damals noch blühenden Geschlechtes gleichen Namens in verkehrten Farben, d.h. zwei geschrägte r. Rechen in S. und auf dem Helme einen s. Federbusch, davor die Reihen (1293). Das Wappen der Neuhauser s.a.a.O. S. 21 ff., wo aber die Bemerkung der “verkehrten Farben” in Text und Abbildung fehlt.
- Die Mayrhofer v. Grabenstätt stammen von einem natürlichen Sohne eines Grafen v. Tattenbach ab, welcher 1779 bei seiner Nobilitation ein Wappen erhielt, das den Kenner einigermaßen an das väterliche, Tattenbach’sche, erinnert, nämlich geteilt von # und S., oben drei g. Wecken nebeneinander, unten eine r. Hirschstange (s. m. Bayer. Adel S. 97, T, 114).
- Johann Georg, Bastard von Sachsen (1316), erhielt 16. Nov. 1801 vom Kurfürsten v. Sachsen die Erlaubnis, den Namen Chevalier de Saxe und den sächsischen Schild mit der Grafenkrone zu führen, doch mit der Änderung, “dass der mittlere # Platz doppelt so breit sei, als zwei dergleichen andere im Schilde, und dass der Rautenkranz hinter diesem Balken weglaufe und hiemit eine Brisure entstehe” (ex diplomatie copia).
In England herrschte auch der Gebrauch, dem Bastard einen einfachen Schild zu geben und in demselben auf einem Schrägbalken (nicht Bastardfaden) das väterliche Wappen oder vielmehr Farben und Bilder desselben anzubringen, z.B. 1318 der Schild Johann’s v. Beaufort (ex Montagu, Guide, p. 42).
Viele Bastarde haben ganz neue verschiedene Wappen erhalten, aus denen sich keine Folgerung auf Ursprung oder Bastardie überhaupt machen lässt, z.B. die Freiherren v. Fürstenwärther, welche ebenfalls Bastarde von Bayern sind, und im b. Schilde einen g. Turm, aus dem ein nacktes g. Frauenzimmer mit einer Rose in der Hand hervorwächst, führen.
Eine andere Art von Bastardbeizeichen finden wir im Schilde der Faust von Stromberg (1312). Diese waren Bastarden der Grafen von Sponheim und führten den väterlichen Schild von R. und S. (Vorder-Sponheim) geschacht mit einem g. Obereck, darin ein # Stern. Das Wappen ist an die v. Eltz übergegangen (s. mein Wappenwerk: “Bayer. Adel”, S. 9, T. 3 und “Nassau. Adel”, S. 2 – ebenso die Abteilung “Deutscher Bund” unter Großherzogtum Baden S. 38 ff.). Andere Bastarden der Grafen von Sponheim waren auch die v. Heinsberg, die Wolff v. Sponheim, die v. Ellenbach und die v. Koppenstein. Letztere erhielten den Schild der hinteren Grafschaft Sponheim (von B. und G. geschacht) mit einem vorderen Obereck, darin ein Koppe mit einem Ring im Schnabel (1319). Einzelne Glieder dieser Koppenstein führten das Wappen wieder mit Unterbeizeichen, z.B. Walrave v. K, 1373: geschacht, mit einem Pfahl, darin drei Koppen übereinander (1320). Meinhard v. K. 1388: ebenso, aber nur mit zwei Koppen. Jost v. K., Landschreiber in Trasbach, 1482: der regelmäßige Schild K. mit einem Schrägfaden von hinten nach vorne, war wahrscheinlich ein Bastard der v. K., oder sozusagen ein Unterbastard der v. Sponheim.
Ein mit breitester Unterlage von Laune entworfenes Bastardwappen zeigt uns 1321 in dem Schilde des Johann v. Clarence (ex Planché p. 155), Bastard des Herzogs Thomas v. Clarence aus dem englischen Königshause. Figuren und Farben des englischen Wappens – g. Löwe in R. und g. Lilien in B. – sind in dem Schilde enthalten, die heraldische Zusammenstellung aber hat so wenig von der des väterlichen Wappens, dass wir einen Zusammenhang aus dem Ansehen allein nicht erraten würden.
Ich komme zu der letzten mir bekannt gewordenen Art von Bastardwappen, welche ich wegen ihrer Seltenheit für besonders interessant halte, wenn ich auch in keiner der bisherigen Lehrschriften noch davon Erwähnung fand.
Ich meine diejenigen alten Wappen, in welchen ein Tier mit dem absonderlichen Merkmale eines über das Haupt gestürzten Helmes oder einer übergezogenen Gugel sich zeigt. Die Veranlassung zur Bildung einer derartigen Ansicht gab mir eine Stelle in Rohte’s Thüringer Chronik (Mencken S. S. II. p. 1748), worin es heißt: “der (sc. König) gap jn (sc. dem Apetz an synen schild den bunten doringischen leuwin mit eyme helme uber daz hoibet gesturczt, czu eine undirscheide der unelichen gebort.” Das Wappen mag man sich in 1314 ungefähr versinnlichen, denn die Form des Schildes, Löwens und Helmes tut hier nichts zur Sache, das Wichtigste ist die Angabe des Chronisten, dass der Bastard des Landgrafen von Thüringen den vollen Schild mit dem bunten (r.-s.-gestückten) Löwen (in B.) erhielt, und dass das Zeichen der Bastardie in einem über das Haupt gestürzten Helme gewählt und gesehen wurde. Auf diese urkundliche Überlieferung nun baute ich die Ansicht, dass derlei Beizeichungen in der alten deutschen Heraldik mehrere zu finden sein müssten und glaube sie auch in einigen Wappen alter Familien gefunden zu haben. Ich nenne z.B.
- die v. Bülzingsleben, thüringischen Uradels, welche in Gr. einen s. Löwen mit übergestürztem g. Helme und auf diesem fünf oder mehr s.-r. geteilte Fähnlein führen;
- ich nenne ferner die erloschenen Stehelin von Stocksburg (1315), welche in S. einen g. Adler mit übergestürztem s. Helme führten.
- Ebenso rechne ich hierher das uralte Geschlecht der v. Reinach deren Schild in G. einen r. Löwen mit über den ganzen Kopf gezogener b. Gugel (1317) zeigt- und stelle die Vermutung auf (und bitte, sie nur als solche zu betrachten) – dass die Ahnherren dieser genannten Geschlechter Bastarden von irgend einem Dynastenadel des 12. oder 13. Jahrhunderts gewesen seien. Es wird Sache spezieller Urkundenforschung sein, den Wert oder Unwert meiner Ansicht zu begründen, mir genügt es- vorderhand und zuerst hierauf aufmerksam gemacht zu haben.
Im Allgemeinen gilt für die Beizeichen der Bastarde- wie für die ehelicher Nachkommenschaft die Regel, dass man eine bestimmte Regel nicht aufstellen könne, und dass – wie Planché a.a.O. bemerkt: “it is by no means improbable that each peculiar difference was adopted according to the fancy of the bearer.”
Ich wurde Anstand nehmen, nachdem ich bisher schon öfters Gelegenheit hatte, über die Stellung der Schilde, Schildesfiguren und Kleinode nach Links oder Rechts, zu sprechen, hier nochmals darauf zurück zukommen, wenn nicht von so vielen Seiten in dieser Beziehung absichtliche oder unabsichtliche Irrtümer unterhalten würden. So auch namentlich in Bezug des Beizeichens der Bastardie, als welches endlich noch dadurch ausgedrückt werden solle, dass man eine Schildesfigur nach links kehrte, oder konsequent, dass eine nach links gewendete Figur auf Bastardie des Wappenherrn schließen lasse. Ich habe in meinen “Grundsätzen der Wappenkunst” S. 44 einen heroldsamtlichen Ausspruch in diesem Betreffe beigebracht. Ich kann weiter hinzufügen, dass man bei der vor einigen Jahren vorgenommenen Umgestaltung des kaiserlich russischen Wappens (s. mein Wappenwerk im Ergänzungsband- S. 44 ff.) ein großes Gewicht darauf legte, den bisher usuell nach links springenden moskau’schen Reiten “was ja eigentlich Bastardie bedeutete”, nunmehr nach rechts gekehrt zu haben. Ich brauche aber kaum beizusetzen, dass die Ansicht solcher Heraldiker von dem Verständnis der wahren Heraldik und ihrer Mittel noch ziemlich weit entfernt sein dürfte, denn nicht nur dass die Stellung einer Figur sich regelmäßig nach der Vorderseite des Schildes zu richten hat, also auch für den Fall, dass der Vorderrand nach links gekehrt sei, so finden wir ja Dutzende von Reitersiegeln, in denen der Reiter nach links springt (z.B. II. 16. XXXVI. 13), ohne dass irgend Jemandem beigefallen wäre- zu behaupten, die Herren dieser Siegel seien Bastarden gewesen. Ganz dieselbe Ursache, nämlich ein Siegel mit links gewendetem Reiter, gab auch Veranlassung zur früheren Stellung des moskau’schen Ritters.
Kronen, Hüte und Mützen
Abgesehen von dem Vorkommen der Kronen, Hüte und Mützen als Schildesfiguren (s. oben S. 102), erscheinen selbe in der Heraldik in dreierlei Anwendungen, nämlich als Vermittlungsglieder zwischen Helm und Kleinod, als Hauptzierde von Schildes- und Kleinodfiguren und als Rang- und Abzeichen der Würde des Wappenherrn. Die letztere Bedeutung ist es hauptsächlich, welche veranlasst, den Kronen etc. einen eigenen Abschnitt in der Heraldik zu widmen. Über die gekrönten Helme habe ich schon oben bei den Kleinoden S.122,das Nötigste beigebracht, ich füge hier noch hinzu, dass diese Helmkronen in der Regel von Gold, der Reif mit Edelsteinen oder Perlen besetzt, die Blätter aber, gewöhnlich drei, wovon die beiden äußeren wegen der Rundung der Krone nur halb erscheinen, in ihrer Form je nach Zeitalter und Nation auch verschieden sich zeigen. XXXII. 1222, 24 und 26 sind drei Formen beziehungsweise nach Denkmalen von 1569, 1400 und 1499. Die Krone 1226, von einem paulstorffer’schen Grabsteine in Regensburg, hat etwas absonderliche Blätterformen. Es kommen auch farbige Helmkronen in der Heraldik vor, z.B. eine blaue bei den Barnbüler auf Helm II, dann rote und grüne bei den Grafen von Salm.
Die weitere Anwendung der Kronen als Zierde des Hauptes bei Schildes- und Kleinodbildern ist auch schon ziemlich alt, doch scheint diese Sitte sich nicht zugleich mit den Uranfängen der Heraldik, sondern erst etwas später, etwa mit Ende des B. oder Anfang des 14.Jahrhunderts, geltend gemacht zu haben, Namentlich ist die Krönung von Tieren (mehr als die von menschlichen Figuren), in ihrer Erscheinung von Interesse, es lässt sich aber kaum behaupten, dass man in jenen frühesten Zeiten damit eine besondere Auszeichnung, eine Erhöhung des Wappens bezweckte, wie dies im 15., 16. u. ff. Jahrhunderten in der Tat als heraldische Praxis galt. Der thüringische Löwe erscheint schon zu Ende des 13. Jahrhunderts gekrönt. Von dem pfälzischen Löwen finde ich bei Mone, Zeitschrift VII. 53, zu einer Urkunde Pfalzgraf Ruprechts, rsp. des daran hängenden Siegels vom J. 1355, die interessante Notiz: der erste so einen gekrönten Löwen im Schilde führte. Dass die Hauptkrone des pfälzischen Löwen in der Regel rot gemalt gefunden wird, ist bekannt, ich habe aber in letzter Zeit Originalkleinode (Ehrenzeichen) bayerischer Herzoge an der Schützenkette der Münchner Armbrustgesellschaft gesehen, von denen zwei (das des Herzogs Hans 1463 und Herzogs Sigmund 1473) im bayerischen Schilde die pfälzischen Löwen mit silbernen Kronen zeigen. Ich bemerke dazu, dass die Wappenschilde in den betreffenden Farben emailliert sind. Eine diplomatisch festgestellte Notwendigkeit der roten Krone für den pfälzischen Löwen war also damals noch nicht vorhanden. Die Krönung der Tiere mit Spangenkronen (s. unten), wie sie im vorigen Jahrhunderte z.B. beim preußischen Adler, beim hessischen Löwen und anderen Wappentieren eingeführt wurde, ist heraldisch nicht zu billigen, und unschön. Die Hauptkronen sollten der alten Heraldik gemäß nur offene Helmkronen sein.
Die ältesten Königskronen sind so ziemlich alle nach Art der Helmkronen geformt; manche, z.B. die sogenannte eiserne Krone der Lombardei, bestehen bloß aus einem Reife von Goldblech mit Edelsteinen verziert (ähnlich wie 1227, doch ohne die Perlenschnüre), ohne Blätter; andere, z.B. die altfranzösischen Kronen, haben diesen Reif mit g. Lilien besteckt . Moderner in dieser Art ist die florenzer Herzogskrone (1242), welche den Reif mit spitzenförmigen Enden in der Mitte mit einer Lilie besteckt hat.
Ähnliche Goldreife, oben mit Perlen besetzt, zeigen die modernen Rangkronen des niederen Adels, und man hat allgemein angenommen, dass die Edelmannskrone fünf (1223), die Freiherrnkrone sieben (1250) und die Grafenkrone (1251) neun Perlen auf der Vorderseite zeigen sollte. In älteren Lehrschriften findet man auch einen einfachen Goldreif, mit einer Perlenschnur schräg umwunden (1227), als Freiherrnkrone angegeben.
Aus diesen offenen Kronen mögen nach und nach die geschlossenen oder Spangenkronen dadurch entstanden sein, dass man anfangs eine farbige Mütze unter der Krone auf dem Haupte trug und später dann diese Mütze mit einer oder mehreren Spangen überwölbte, z.B. die deutsche Kaiserkrone oder Krone Karl des Großen (1230). Die venediger Herzogskrone (1246), auch Dogenhut (in Venedig corno ducale genannt), ist ursprünglich eine rote Fischermütze, welche später am Kopfende in eine offene g. Krone gesteckt und mit einem g. mit Perlen und Edelsteinen verzierten Band umwunden wurde ; so ist auch der österreichische Erzherzogshut nach der genauen Abbildung bei Herrgott, Mon. dom. Austriacae I. Taf. 20., nichts Anderes, als ein hermelingestülpter runder roter Hut mit flachem Boden, von zwei perlenbesetzten g. Spangen kreuzweise überhöht; in der Heraldik findet man seine Form jedoch in der Regel wie 1240 angewandt. Auf ähnliche Weise sind die böhmische Krone (1232), die ungarische Krone (1233) , die englische (1234), schwedische und andere Kronen gefütterte Spangenkronen.
Des heil. Röm. Reichs Krone, seit Rudolf II, auch österreichische Hauskrone (1237), ist ein Kronenreif mit drei Spangen von vorne nach hinten, die mittlere erhöht, die andern dienen zugleich als Abschluß einer zu beiden Seiten angebrachten Mütze oder eines Futters, welches bald s., bald r., bald b. gefunden wird und ebenfalls mit Edelsteinen besetzt ist. – Die neue kaiserl. russische Krone (1235) ist ähnlich der Reichskrone, aber durchweg nur mit Brillanten besetzt.
Die gewöhnlichen modernen Königskronen, deren sich aber auch Großherzoge, Herzoge und Fürsten zuweilen bedienen, sind ebenfalls fünfspangige Kronen, aber ohne Futter (1225). Die bourbon-französische Königs- (1231) und die napoleonische Kaiserkrone (1236) sind gleichfalls nicht gefüttert. Der deutsche Kurfürstenhut war ursprünglich nur eine pp. Mütze mit Hermelinstulp (1228); im vorigen Jahrhunderte fingen die Kurfürsten an, den Hut mit fünf Spangen zu zieren (1229). Der gewöhnliche Fürstenhut (1238) hat nur drei Spangen sichtbar, d.h. in Wirklichkeit zwei gekreuzte Spangen, und ein interessantes altes Beispiel eines solchen Fürstenhutes (1244) gibt Büsching: “Das Grabmal Herzogs Heinrich IV. von Schlesien.” Dieses Monument in der Domkirche zu Breslau ist aus Ton gebrannt und bemalt, und die Beschreibung des Hutes, den der Herzog auf dem Haupte trägt, lautet in dem angezogenen Werke S. 4: “Der Herzogshut ist blau. Eine goldene Borte, mit bunten Edelsteinen besetzt, geht um den unteren Rand und eine solche auch von der Stirne zum Hinterkopf, Über der Stirne ist ein besonders großer Edelstein, Auf jeder Seite des Hutes ist eine Stickerei in Gold und Edelsteinen, in deren Mitte kniende Engel mit Leuchtern sich befinden; zu den Seiten ein drachenartiges Tier.”
Eigentümliche Formen zeigen die Kronen der russischen, rsp. slawischen Knjäise, welche jetzt als Fürstenkronen gelten und von denen ich bei Behandlung des neuen russischen Wappens in meinem “Wappenwerk” (Ergänz, Band S. 44, T. 32 ff.) eine ganze Reihe abgebildet habe. Sie erscheinen in der Regel als kegelförmige, unten mit Zobelpelz verbrämte Mützen von Goldbrokat mit Edelsteinen besetzt und oben mit einem Kreuze geziert (1241).
Eine hohe weiße Mütze mit drei Kronenreifen übereinander bildet die päpstliche Krone (1243) oder Tiara, auch Triregnum genannt.
Die geistlichen Würdenträger minderen Ranges pflegen Hüte und Mützen als Amts- und Würdezeichen zu führen, und zwar die Hüte in der gewöhnlichen Form eines niederen breitkrempigen runden Hutes, ursprünglich mit bequasteten Schnüren zum Binden unter dem Kinne. Diese Schnüre und Ouasten sind später symmetrisch geordnet worden und die Anzahl der letzteren, sowie die Farbe des Hutes, der Schnüre und Ouasten bilden seit lange ein Unterscheidungsmerkmal des Ranges der Würdenträger.
Der Hut der Kardinäle ist rot mit 15 Quasten zu jeder Seite (1248), der der Erzbischöfe grün mit je 10 Quasten (1247), der Hut der päpstlichen Protonotare ist # mit 6 Quasten zu jeder Seite (1249) usw.
Außerdem haben Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte noch ihre besonders geformten Mützen, meistens aus weißem Brokat mit Goldborten besetzt und mehr oder minder mit Edelsteinen besät. Eine derartige Abtsmütze gibt 1245.
Was die Anwendung der Kronen, Hüte und Mützen in ihrer Eigenschaft als Würdezeichen betrifft, so stehen sie regelrecht auf dem Oberrand des Schildes.
Dieser heraldische Gebrauch ist jedoch überhaupt nicht alt, und ich glaube, dass wenn wir als frühestes Erscheinen desselben (wenigstens für Deutschland) die Mitte des 15. Jahrhunderts annehmen, wir nicht weit irre gehen dürften. In Frankreich und England mag die Sitte vielleicht 20 Jahre früher auftreten, in eigentlichen Schwung kam sie doch erst mit Schluss des 15. Jahrhunderts und zwar zuerst bei Kaisern und Königen, und dann allmählich abwärts, bis sich Kronen sogar über bürgerlichen Wappenschilden einfanden. Unter dem niederen Adel ist mir das erste Beispiel eines gekrönten Schildes in einem Siegel des Ferdinand Bart 1692 vorgekommen. Es muss weiterer Forschung überlassen bleiben, bestimmte Grenzen über das heraldische Auftreten solcher Würdezeichen zu ermitteln, für hier genügt es, anzudeuten, dass die Heraldik von dem ersten Vorkommen gekrönter Schilde an bis etwa um die Mitte des vorigen Jahrhunderts, d.h. bis zum Verfalle der alten Wappenkunst keinen anderen Begriff damit verband, als den, durch das Anbringen einer Rangkrone auf dem Schilde die hohe Würde des Wappenherrn zu kennzeichnen, während sie zugleich diese Kronen als die wirklichen Kopfbebedeckungen der betreffenden Herren betrachtete und in Folge dessen die Helme da wegließ, wo sie derlei Kronen anbrachte. überhaupt mag die Idee dieses heraldischen Gebrauches auch erst dann hervorgerufen worden sein, als man sich gewöhnte, Kaiser und Könige nicht mehr im kriegerischen Helmschmuck, sondern nur noch in Amt und Würden mit ihren Kronen auf den Häuptern sich vorzustellen, und in Folge dessen die gewohnten Kronen auch auf dem Wappenschilde wiedersehen wollte.
Der Gebrauch die Helme mit solchen Rangkronen zu bedecken- ist in neuerer Heraldik nicht selten wie denn z.B. der bourbon-französische und der napoleonisch-französische, auch der königl. preußische Wappenhelm mit den betreffenden Kaiser- und Königskronen bedeckt erscheinen. Von Erzherzog Maximilian, späterem Kaiser, ist bei Bredius ein Siegel abgebildet, das den Helm mit dem österreichischen Erzherzogshut bedeckt zeigt. Ingleichen tragen die in kriegerischer Tracht dargestellten Kurfürsten-Erzbischöfe, deren in Stein gehauene über lebensgroße Figuren einst am Kaufhause zu Mainz angebrachte jetzt im dortigen Antiquarium zu sehen sind, auf ihren Kübelhelmen die bischöfliche Mütze, während man auf den Helmen der weltlichen Kurfürsten das gewöhnliche Kleinod erblickt. Aus diesen Beispielen wäre zu entnehmen, dass man auch in der alten Heraldik ein derartiges Würdezeichen als Helmkleinod zu benützen sich nicht scheute. Dagegen habe ich einen anderen Gebrauch der späteren Heraldik nicht durch urkundlich alte Beispiele bestätigt finden können, ich meine denjenigen, die Rangkronen als Vermittlungsglieder zwischen Helm und Kleinod zu benützen, wie dies z.B. bei einem Wappen der Könige von Polen aus dem Kurhause Sachsen sich erweist, welche auf dem Schilde einen königlich gekrönten Helm und auf dieser Krone gleichsam als Kleinod den polnischen Adler stehend führten. Ähnlich ist auch die Sitte neuerer Heraldik Fürstenhüte und Adelskronen als Mittelglieder zwischen Helm und Kleinod zu setzen. Ich halte diese beiden Usancen für unschön und unheraldisch, denn ein Helm sollte nur durch eine offene einfache Helmkrone, nicht durch eine Rangkrone die Vermittlung zwischen sich und dem Kleinode erhalten.
Am wenigsten aber dürfte diejenige Sitte zu verteidigen sein, welche eine Rangkrone auf den Schild, und auf diese Krone dann wieder die Wappenhelme stellt. Aut – aut, entweder sollen die Helme wie in der alten Heraldik direkt auf dem Oberrande stehen, oder, wenn man den Gebrauch einer Rangkrone vorzieht, so soll diese die Stelle der Helme einnehmen, d.h. also Beides zugleich und zwar auf- oder über einander ist zum mindesten Pleonasmus; dagegen kann es nicht als unheraldisch getadelt werden, wenn man die Rangkrone zugleich mit den Helmen auf dem Oberrande anbringen kann. Derlei war in Schweden viel in Übung, wie denn Svea Rikes Vapenbok bei den zweihelmigen Wappen in der Regel die betreffende Rangkrone zwischen die Helme auf den Oberrand des Schildes stellt. Auch Grünenberg gibt bei den Wappen der Bischöfe einen Kleinodhelm und eine Bischofsmütze nebeneinander auf dem Oberrande des Schildes.
Schließlich führe ich noch an, dass, sowie Kleinode nicht fliegend über den Helmen, so auch Helme oder Rangkronen nicht freischwebend über dem Schilde erscheinen fallen. Ich erwähne dies nun weil Maler und Siegelstecher so häufig dagegen fehlen, und glaube kaum, dass diese schon im Begriffe der Wappenzusammenstellung begründete Sitte noch einer weiteren Motivierung bedürfe.
Schildhalter,
lat. telamones, atlantes, franz. tenants, supports, soutiens, engl. tenants, supporters, ital. sostegni, tenenti, ndd. schildhouders, sind Figuren von Menschen oder Tieren, welche hinter, neben oder unter dem Schilde sich befinden, gleichsam in der Absicht, den Schild oder beziehungsweise das Wappen zu halten und zu unterstützen. Die deutsche Heraldik macht in der Bezeichnung, je nach der Stellung oder Natur dieser Figuren, keinen Unterschied, sondern begreift sie alle unter dem Namen Schildhalter. Die französische, englische und italienische Heraldik aber will unter tenants, tenenti nur menschliche Figuren, unter supports, supporters, sostegni aber nur Tiere begriffen haben. Liegende Tiere, die zu Füßen eines Wappenschildes erscheinen und die nach unseren Ansichten eigentlich keine Schildhalter sind, nennen die Franzosen soutiens posés en baroque.
Der Ursprung der Schildhalter geht nicht wohl weiter als ins 14.Jahrhundert zurück, und mag zunächst in den Siegeln gesucht werden, bei welchen der leere Raum zwischen Schild und Schriftkranz mit passenden Figuren ausgefüllt wurde. Es ließe sich demnach die Ansicht aufstellen, dass Schildhalter anfänglich sogenannte sphragistische Beigaben gewesen seien, die dann mit der Zeit aus den Siegeln in die freiabgebildeten Wappen übergegangen seien.
Wenn Laune, Willkür und Geschmack je in heraldischen Produkten sich bemerkbar gemacht haben, so war dies in der Praxis, die mit Schildhaltern geübt wurde, der Fall. Nicht nur dass wir die verschiedenartigsten Figuren an sich als Schildhalter angewendet finden, so bemerken wir sogar bei ein und demselben Geschlechte, ja bei ein und der nämlichen Person im Laufe der Zeit ganz entschiedene Abwechslung in diesen heraldischen Pracht- oder Zierstücken.
So sind z.B. die Löwen, die als Schildhalter des bayerischen Wappens gegenwärtig offiziell und seit etwa 300 Jahren usuell geführt werden, keineswegs die ausschließlichen Schildhalter des bayerischen Wappens gewesen, sondern wir finden in Siegeln der Herzoge, auch wilde Männer, Engel, nackte Frauenzimmer als solche, wie die vielen Abbildungen von bayerischen Herzogssiegeln in den Mon. boicis und die Zusammenstellung über das bayerische Wappen in Lipowski, “Grundlinien der Heraldik” (München 1816. S. 153 ff.) beweisen. Ebenso kommen beim österreichisch en Wappen Engel, Löwen und Greifen als Schildhalter vor, welch’ letztere jetzt offiziell sind.
Ebenso wenig als an eine Fixierung der Schildhalter in älteren heraldischen Zeiten darf man an eine Bevorzugung denken, die denjenigen Wappen, welche Schildhalter führten, vor denen ohne solche zuzuerkennen wäre. Hoher und niederer Adel, ja sogar Nichtadelige, geistlich und weltlich, Männer und Frauen, haben Schildhalter geführt und es ist kein haltbarer Grund dafür, weshalb dies nicht auch heutzutage noch sein sollte, man müsste denn behaupten wollen, Wappen des niederen Adels dürften nicht so prachtvoll aus gestattet sein, als solche des höheren Adels; aber auch bei dieser Behauptung würde man den Satz nicht umkehren können, weil erfahrungsgemäß gar häufig Wappen von Souveränen vorkommen, welche keine Schildhalter führen, z.B. Oldenburg, Kirchenstaat, Neapel, Kaisertum Frankreich u. a.
Eine offizielle Ansicht und Entscheidung eines Adelsamtes vom J. 1834 über das Recht oder Vorrecht, Schildhalter zu führen, gebe ich aktenmäßig in der Note , dagegen bemerke ich, dass man in neuester Zeit bei einem anderen Heroldenamte dieser Aengstlichkeit sich gänzlich entschlagen zu haben scheine, indem man einem Wappenentwurfe zu einer einfachen Nobilitation die demselben einverleibten Schildhalter ohne weitere Bedenken genehmigte. Ich erwähne dies umso lieber, als ein bedeutender Schritt vorwärts im Verständnis der echten Heraldik an maßgebendem Orte damit geschehen sein dürfte.
Ich komme nunmehr dazu, die verschiedenartige Anwendung von Schildhaltern durch einige historische Beispiele zu illustrieren, Tafel XXXIII. gibt deren elf und zwar alle nach Siegeln und Denkmälern. Die erste Art von Schildhaltern ist die, dass der betreffende Wappenherr seinen Schild selbst hält. Derlei Darstellungen finden sich auf gar vielen alten Monumenten und Siegeln. Hierbei lässt sich nichts Anderes denken, als dass der Ritter in dem wirklichen Waffenschmuck dargestellt sein wollte, also dass der Schild auch seinem wirklichen Wappenschilde nachkonterseit war. In der Regel hält der Ritter dann in der anderen Hand entweder seinen Helm oder eine Fahne, Bei Cibrario finden sich mehrere hierher bezügliche Siegel abgebildet. In der Kirche zu Flonheim ist ein sehr schönes Denkmal dieser Art vom Wildgrafen Friedrich von Kirchberg d.a. 1269. Hierher gehört auch der schon erwähnte Grabstein Günthers von Schwarzburg zu Frankfurt, und eine ansehnliche Zahl derartiger Monumente, welche in Montfaucon’s “Antiquités de France” und in den “Antiquarischen Verhandlungen der Londoner Gesellschaft” abgebildet sind. Ziemlich spät und sehr originell ist das Beispiel (1263) von dem Gedenksteine Johannes Herzheimer’s aus dem J. 1497 in der Kirche zu Trostberg. Der Ritter kniet in sogenannter gotischer Rüstung mit Rennhut oder Salad, auf welchem das Kleinod angebracht ist und mit weitabfliegenden Decken. Die linke Hand legt er an’s Schwert, mit der Rechten hält er eine Fahne, darauf eine Devise, und am Vorderarme hängt an einem Riemen ein Tartschenschild mit dem herzheimer’schen Wappen.
Eine zweite Art gibt das Beispiel (1258) nach einem Grabsteine zu Gars vom J. 1488. Hier sehen wir die Frau, so zu sagen, als Schildhalterin des männlichen Wappens, Frau Magdalena, Adolf Ebenstetter’s Hausfrau, die vor Gram über die Trennung, rsp. lange Abwesenheit von ihrem Gemahl, Adolf Ebenstetter, starb, worauf auch die Worte auf dem Spruchband: mich schbecht meyden und der Buchstabe A. d.h. Adolf, auf dem Kleide Bezug haben – hat an einem Gürtel den Wappenschild ihres Mannes umhängend, während sie mit der Rechten den Helm mit Kleinod und Decken umfaßt. Die Linke hält das Kleid, in markigen Falten empor und zu den Füßen ist die Kröte als Sinnbild der Unsterblichkeit, und der Hund, als das der Treue. Ich halte dies Denkmal, sowohl was die heraldische, als was die ästhetische Seite an belangt, für ein unicum, das namentlich in letzterer Beziehung einen Lichtstrahl auf die so vielfach breit geschlagene “Roheit” der mittelalterlichen Sitten wirft.
Etwas verschieden von diesen Selbst-Schildhaltern sind diejenigen, welche nicht mit der Person des Wappenherrn, sondern nur mit seinen speziellen Ideen oder mit den Bildern des Wappens selbst in Korrespondenz stehen.
Hier ergeben sich bei genauerer Beobachtung dreierlei Arten der Anwendung) nämlich:
- Ein Schildhalter hält ein Wappen,
- Zwei Schildhalter halten ein Wappen,
- Ein Schildhalter hält zwei Wappen.
Die Stellung der Schildhalter ist bei Menschen und Tieren in der Regel aufgerichtet, doch kommen erstere auch knieend (1254), letztere mitunter gekrüpft (1259, 60) vor. Auch fliegende Schildhalter finden sich auf Siegeln, Denkmälern, und ich erinnere hier insbesondere an den schwebenden Engel, der zwei Schilde an Schnüren hält, in dem Meisterwerke der Siegelstecherkunst, dem Verlobungssiegel des Erzherzogs Maximilian und der Maria von Burgund vom J. 1477, bei Bredius und Herrgott abgebildet. Ebenda ist auch ein Siegel vom J. 1485, wo über den Figuren der Reiter ein Greif mit dem österreichischen Schilde schwebt. Zuweilen haben die Schildhalter zugleich das Haupt im Wappenhelme steckend oder verborgen, wie solcher Beispiele außer den hier gegebenen sich bei Bredius mehrere finden. Auch ein sehr schönes laiminger Wappen auf einem Grabsteine zu Seeon ist mir bekannt, wo ein Löwe, dem vorne an der Brust der Schild hängt, den Kopf im Helme steckend hat und mit den Pranken ein Banner hält.
Eine launische Abnormität gibt 1255 und 56 auf unserer Tafel XXXIII. nach einem Siegel des Jean de Berry vom J. 1360 in den “Sceaux des grand feudateurs”. Hier sitzt ein Löwe mit übergestürztem berry’schen Wappenhelm einem Schwan gegenüber, welcher den Wappenschild an einem Bande umgehängt hat.
Beispiele von einem Schildhalter mit einem Wappen gibt 1254 nach dem Siegel des Domkapitels in München d.a. 1500. Der Schild enthält das Wappen des Stiftes Ilmmünster, das nach München transferiert und dort in ein Domstift umgewandelt wurde, und wird von einem knienden Engel gehalten, 1253 ist nach einem Siegel eines Giesser’s von Tegernbach in der Hallerthau, zum kleinen bayerischen Adel zählend, vom J. 1520. Das Wappen (s. auch oben Tafel XIII. 277) wird von einem nackten Frauenzimmer gehalten. Derlei Nuditäten finden sich in alten Wappen vielfach, und noch gegenwärtig führen z.B. die Fürsten von Schwarzburg ein solches nacktes Frauenzimmer als Schildhalterin zur linken Seite. Die sogenannten wilden Männer) welche auch nackt mit Laubkranz und Schürze abgebildet werden, erscheinen ziemlich häufig als Schildhalter, z.B. im königl, preußischen, königl, dänischen u.a. Wappen.
1260 ist nach einem öttingischen Siegel von 1427. Ein Greif, vielleicht auch ein geflügelter Löwe, hält gekrüpft den öttingischen Schild und trägt den dazu gehörigen Wappenhelm über den Kopf gestürzt.
1259 nach einem Siegel mit der Umschrift: Arnolt van Seige. d. jong. vom J. 1540. Der Löwe sitzt gekrüpft mit durchgezogenem Schweife, hält den Schild mit den Vorderpranken und hat den Kopf in den Spangenhelm mit dem Hörner-Kleinode gesteckt.
Als Beispiele der zweiten Art, d.i. zweier Schildhalter an einem Wappen, gebe ich:
- 1261, nach einem Siegel Heinrich’s von Buebenberg, niederen schweizer Adels vom J. 1450. Zwei Löwen halten hier den Schild mit der einen und den Helm mit der andern Pranke.
- Ferner: 1252, nach einem schönen Siegel der Stadt Budweis in Böhmen, – Würde nicht das Siegel selbst die Jahrzahl 1569 in sich tragen, so möchte man versucht sein, die Arbeit um 50-60 Jahre älter zu schätzen. Die beiden Ritter haben noch vollständige gotische Rüstungen an und auch die Behandlung der Krone und des Faltenwurfs in den Decken deutet auf ein Motiv aus dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts.
- Ferner als Beispiel mit zweierlei Schildhaltern, einem Löwen und einem Greifen, zeigt sich 1257 nach einem Siegel Philipp I., Herzogs von Pommern, mit der Jahreszahl 1522.
Ein Beispiel der dritten Art, nämlich ein Schildhalter zu zweien Wappen gibt 1262, nach einem schönen Denksteine aus dem Ende des 15. Jahrhunderts im Kloster Baumburg. Das Männlein) welches die beiden Schilde Degenberg und Laiming hält, hat etwas Schalksnarren-, vielleicht auch Gnomenartiges an sich) denn das Größenverhältnis desselben zu den Schilden ist auffallend auf Zwergnatur deutend. Die ornamentierte, helmdeckenartig umgeschlagene und ausgeschnittene Kleidung, sowie die Zacken- oder Federnkrone gibt dem ganzen Burschen etwas Abnormes, wobei aber nicht wohl entschieden werden möchte, ob hier die Laune des Künstlers allein oder die Idee und Auftrag des Wappenherrn bei der Ausführungmaß gebend gewesen waren.
Orden und Würdezeichen.
Orden im weiteren Sinne sind Verbrüderungen, deren Mitglieder nach bestimmter Regel zu leben und den Zweck ihrer Gesellschaft zugleich zu ihrem Lebenszwecke zu machen haben. In diesem Sinne gab und gibt es männliche und weibliche, geistliche und weltliche Orden, Orden im engeren Sinne sind Stiftungen zu dem Zwecke, besondere Verdienste Einzelner zu belohnen und die Belohnten durch diese äußere Ehrenbezeigung zugleich dem Geber des Ordens persönlich zu verbinden.
Beide Arten von Orden haben von jeher mehr oder minder äußere Kennzeichen für ihre Mitglieder in Anwendung gebracht und diese Kennzeichen pflegt man auch kappa Alpha Thau Epsilon Orden, Ordenszeichen und Dekorationen zu nennen. Der Habit, die Kutte des Mönches und der Nonne sind immer in Farbe oder Schnitt die äußern Zeichen eines geistlichen Ordens, zuweilen pflegen diese Orden aber noch durch farbige Kreuze oder dgl., welche an diesen Habiten angebracht sind, sich besonders kennbar zu machen.
Zunächst den geistlichen Orden stehen diejenigen, welche zu frommen oder wohltätigen Zwecken in den ersten Jahrhunderten unseres Zeitalters gestiftet wurden, z.B. der Johanniterorden (gestiftet 1118), der Orden von Aviz (1146) und von Calatrava (1158), der Deutschorden (1170), deren Zweck die Bekämpfung der Ungläubigen, die Pflege der Pilger und Kranken war; diese Orden sind, wenn auch nicht ursprünglich, doch bald nach der Entstehung hauptsächlich nur dem Adel zugänglich geworden, schließlich sogar unter Forderung strenger Ahnenproben. Mit der Zeit haben Fürsten bei verschiedenen Gelegenheiten Orden gestiftet, in der Regel als Mittel zur Gunstbezeigung, mitunter auch mit dem Nebenzwecke christlicher und ritterlicher Werke. Der Hosenbandorden (1350), der Vliesorden (1429) der Schwanenorden (1440, erneuert 1843), der Hubertusorden (1444), der Elefantenorden (1450), der Georgiorden (1494, erneuert 1729) u.a. sind Beispiele hierfür. – Von 1500 an bis 1853 sind in Europa mehr als hundert neue Orden entstanden, deren Bestimmung größtenteils nur Dekoration ist. Einige derselben haben noch die Bevorzugung, dass ihre Erteilung eine Standeserhöhung mit sich bringt, z.B. erblich der Mariatheresien-, Stefans-, Eisernekroneorden in Österreich, persönlich der Zivil- und Militärverdienstorden in Bayern.
Ziemlich frühe schon hat man angefangen, Ordenszeichen in die Heraldik aufzunehmen, beziehungsweise sie mit den Wappen in Verbindung zu bringen.
Eine der ältesten Arten, die Ordenszeichen mit den Wappen zu verbinden, war die, sie in ein Obereck des Schildes zu setzen. Dies war z.B. Gebrauch bei den Fürspänglern, einem 1353 von K. Karl IV. gestifteten Ritterorden, der eine goldene Fürspange (sinnbildlich die Gürtelschnalle der Jungfrau Maria) zum Zeichen hatte (XXXV. 1288). Die Schilde der verstorbenen Ritter wurden bis 1590 in der Frauenkirche zu Nürnberg aufgehängt, in gedachtem Jahre aber als “zu katholisch” von der reformatorischen Geistlichkeit entfernt. Bald darauf 1603 ist der Orden erloschen.
Später, und wie ich glaube nicht vor der letzten Hälfte des 15.Jahrhunderts, fing man an, den Schild mit dem Ordenszeichen zu vierten. Hierbei war aber noch eine besondere Feldesfarbe für die Ordensdekoration notwendig. Derart sind z.B. die Wappen der Malteser- und der Deutschherren-Großmeister wenigstens schon im 16. Jahrhundert häufig (1289). Ebenso finde ich auch ein Beispiel, dass ein Ordenskreuz in einem Schildeshaupt geführt wurde, in dem Wappen des Hortensi von Tirlach (1291), St. Stefansordensritter, 1581 am Hofe zu München. Man findet Ende desselben Jahrhunderts aber auch schon die Manier, den ganzen Schild durch ein Ordenskreuz zu vierten, und wenn das Wappen des betreffenden Ritters nicht ohnedem vier Quartiere hatte oder darein zu bringen war, so setzte man ins 1. und 4. Feld abermals das Ordenskreuz, ins 2. und 3. aber das Geschlechtswappen, z.B. das Wappen eines Stöckl von Schwaz, Tirol, “ain kreutzherr zu Florenz” (1290), welcher 1580 am Hofe zu München lebte. Auf die Viertungslinie des Schildes gelegt finden wir das Kreuz des portugiesischen Christusordens (nach Andern soll es das Danebrogkreuz sein) im Wappen der nürnberger Holzschuher.
Eine andere Art welche im 15. Jahrhunderte am häufigsten vorkommt, war diejenige, die Ordenszeichen neben dem Wappen und ohne direkte Verbindung mit demselben anzubringen, wie z.B. oben beim grünenbergischen Wappen Tafel VI.
Eine fernere Manier, welche besonders im 17. und 18. Jahrhunderte sehr beliebt war, ist die, den Stammschild auf einen Rückschild mit dem Ordenskreuz zu legen, so dass dessen vier Arme hinter dem Stammschilde hervorragen. Man hat dies auch öfters so angewendet, dass man das Ordenskreuz (ohne Schild) einfach hinter dem Geschlechtsschild hervorsehen ließ.
Die allgemeine Übung aber, insbesondere bei Fürstenorden, war es seit mehr als dreihundert Jahren, die Ordenszeichen an ihren Ketten frei um den Schild zu hängen (1296-1298) – die neueste Mode endlich lässt die Dekoration bloß mit kleinen Bandschleifen hinter dem Unterrande des Schildes hervorkommen.
Die Orden sind persönlicher Natur, d.h. sie zu führen hat nur der Begnadigte oder der Aufgeschworne das Recht, Ausnahmen davon bilden die Stifter der Orden und ihre souverainen Nachkommen, welche die Ordenszeichen zu verleihen haben. Bei diesen ist das Führen der Orden erblich. Außerdem gibt es noch einzelne Familien, welche Ordenszeichen erblich zu führen berechtigt sind, z.B. die Waldbotten v. Bassenheim, deren jeweiliger Erstgeborner auch geborner Deutschordensritter ist, ob mit oder ohne Proben, nescio.
Ich werde nunmehr die in älteren Wappen am Meisten vorkommenden Ordenszeichen und Ketten beibringen, und zwar mit Berücksichtigung der älteren Formen derselben, da im Laufe der Zeit bei denjenigen Orden, welche noch bestehen, allerlei Modernisierung in den Dekorationen und Ketten stattgehabt hat.
- Der Orden des hl. Grabes, franz. l’ordre du St. Sepulchre, engl.. order of the holy tomb, zeigt das rote Krückenkreuz von Jerusalem mit vier solchen Krückenkreuzlein in den Winkeln (XXXIV. 1294). Die Führung dieses Ordenszeichens wurde mit dem Ritterschlag am hl. Grabe erworben und wir finden eine große Anzahl deutscher Edelleute, welche nach ihrer Rückkehr vom hl. Lande dieses Ordenszeichen neben ihren Wappen anzubringen pflegten. Man sieht es u.a. auf einem Grabsteine des Heinrich Kehl v. J. 1430 an der Sebalduskirche zu Nürnberg; auf einem Siegel Jörgs v. Hohenrain, rechts oben neben dem Kleinod; auf dem Originalschilde des Anton Rehm, rechts ober dem Wappen; ingleichen ist es oben Taf. IV. Nr.47. – Die Sarnthein führten den Orden des hl. Grabes immer zwischen den beiden Helmen, ist aber unrichtig, denn dieses Ordenszeichen war nie erblich.
- Der Orden der Ritter von Zypern und der Orden der hl. Katharina vom Berge Sinai wurden von den pilgernden Edelleuten in der Regel schon vor der Ankunft in Jerusalem erworben, man findet sie daher auch in der Regel zugleich mit dem hl. Grabkreuz bei den Wappen. Das Zeichen des Zypernordens ist eine g. Rose, an der ein blankes Schwert mit r. Griff hängt. Um die Klinge ist ein g. Zettel gewunden, auf dem der Wahlspruch: POR LOYOLTAD MANTENIR steht (s. VI. 49). Das Zeichen des Katharinenordens (1295) ist ein r. Brechrad mit einer # Kurbel, das Marterwerkzeug der hl. Katharina. Man findet beide letztere Orden zuweilen auch in eine Figur vereint (1300), wie auf gedachtem rehm’schen Schild links oben neben dem Kleinod.
- Der aragonische Kannenorden, franz. ordre de la vase, span. della jara, 1410 zur Bekämpfung der Ungläubigen, rsp. der Mauren in Spanien gestiftet, findet sich auch zuweilen bei den Wappen deutscher Ritter, welche ihn bei solcher Gelegenheit im Felde erworben hatten. Das Ordenszeichen besteht aus einer g. Kanne, aus der drei Lilien hervorkommen, und an welcher unten ein g. Greif hängt, der mit seinen Krallen ein Band hält, darauf der Wahlspruch: POR LOS AMOR. (VI. 48). Die Ordenskette besteht aus Kannen und Greifen abwechselnd.
- Der Halbmondorden, l’ordre du croissant, gestiftet von Renatus v. Anjou 1448, zum Kampfe gegen den Halbmond. Das Ordenszeichen ist ein s. Halbmond mit dem Wahlspruch: LOS EN CROISS (ANT), auch bloß LOZ in g. Buchstaben an gr. Ketten hängend, zuweilen auch von g. Ketten eingefaßt (s. mein Wappenwerk: “Altfrankreich”, S. 10. T. 21).
- Der St. Michaelsorden, von König Ludwig XI. von Frankreich 1469 gestiftet, hat eine Kette, deren Glieder s. Muscheln und g. Gewinde sind, und an der unten als Ordenszeichen ein eirunder Schild mit dem Bilde des Erzengels Michael hängt (s.a.a.O.).
- Der Elefantenorden von Dänemark (gestiftet 1450, alias 1478), dessen Kette aus s., alias g. Elefanten mit b. Riemenwerk und g. Türmen auf den Rücken und g., aus vier Halbmonden zusammengesetzten Kreuzen besteht. Das alte Ordenszeichen, welches unten an der Kette hing, war eine runde Scheibe mit g. Strahlenkranz und dem Bilde der hl. Jungfrau auf einem Monde. Die jetzige Dekoration ist nach Ackermann (S. 170, T. 38) ein Elefant wie der in der Kette beschriebene mit einem Neger auf dem Halse, dagegen fehlen in der Kette die Türme auf den Elefanten und die Zwischenglieder der Kreuze.
- Der Verkündigungsorden, ordine dell’ Annunziata von dessen Stiftung s. unten S. 160.
- Der Orden des goldenen Vlieses, lat. ordo velleris aurei, fuma. l’ordre du toison d’or, engl. order of the golden fleece, gestiftet zu Brügge in Flandern von Herzog Philipp dem Guten von Burgund am 10. Jan. 1429. Das Ordenszeichen ist ein g. Widderfell (Vlies) und die Kette besteht aus g. Feuerstahlen (fusils) und b. Edelsteinen, aus welchen Flammen hervorbrechen (1296). Dieser hohe Orden ist von seiner Entstehung an heraldisch in Gebrauch gewesen. Ich habe ihn nie anders, als um den Schild gehängt gesehen.
- Der Orden von Tunis, gestiftet von K. Karl V. nach der Landung in Afrika, ist wenig bekannt. Das Ordenszeichen, bei Herrgott: “,Monumenta”, I. 131, abgebildet, besteht aus einem Burgunderkreuz und hängt an einer Kette, welche ähnlich der des Vliesordens ist und statt der Feuersteine viereckige Edelsteine zeigt. Nach Ackermann soll an dem burgundischen Kreuze unten ein “funkensprühender Feuerzeug” gehangen haben.
- Der Schwanenorden, gestiftet von Kurfürst Friedrich von Brandenburg am 29. Sept. 1440. Der Orden hatte zu Ansbach eine eigene Kapelle . Das Ordenszeichen ist ein auffliegender Schwan, Frank genannt, an einer Schleife von Tuch. Zwischen der Kette und diesem Ordenszeichen ist eine Scheibe mit dem Bildnis der Jungfrau Maria. Die Ordenskette selbst besteht aus Gliedern, deren jedes zwei Sägeblätter, dazwischen ein Herz verarbeitet wird, zeigt (1301).
- Der Hosenbandorden, franz. l’ordre de la jaretiere, engl. order of the garter oder bloß Garter – der erste Orden Englands und neben dem Vliesorden auch der erste in Europa -, gestiftet ut dicunt 1349 in Folge einer Galanterie des Königs Eduard gegen die Gräfin von Salisbury, deren verlornes Strumpfband er ihr wiederbrachte mit der Entschuldigung: hony soit qui mal y pense.- Die hl. Jungfrau und der hl. Georg sind die Schutzpatrone des Ordens, was aber nicht hinderte, dass derselbe (1855) auch dem türkischen Großherrn Abdul-Medschid verliehen wurde. Die Ordenskapelle ist zu Windsor, woselbst auch alle Wappen (Stall plates) der Ritter seit Stiftung des Ordens sich befinden . Der Orden hat einen eigenen Wappenkönig, gartrer king of arms oder kurzweg Garter genannt (XXXVI. 1336), und einen Herold, Black Rod genannt. Das Ordenszeichen ist ein b. Band mit g. Einfassung, Schnalle und Inschrift: HONY . SOIT . QVI . MAL . Y . PENSE . (1298). Dies Band wird um’s Knie getragen . Außerdem ist noch eine eigene Ordenskette gebräuchlich, welche aus Tudorrosen und Schlingen besteht und unten als Ordenszeichen die Figur des hl. Georg zu Pferde hat. Der Orden wird gewöhnlich nicht als Kette, sondern nur als Band um den Schild gelegt geführt. Die erste Platte in der Windsorkapelle, welche das Ordensband um das ganze Wappen im Kreife geschlungen hat, ist die von Alfons v. Arragonien (+ 27. Juni 1458), und das erste Beispiel daselbst, dass das Band um den Schild allein gelegt ist, datiert von Richard Pole 1500.
- Der Distelorden, order of the thistle, auch Andreasorden, ist ein von den schottischen Königen herrührender hoher Orden in England, dessen Abbildung ich hier 1305 aus dem schottischen Wappenbuch von David Lindesay «Lion king of arms”, 1542, Mss. gebe.
- Der Orden des Schildchens, l’ordre de l’écu, gestiftet durch den Herzog von Bourbon 1360. Die Ritter trugen an einer g. Kette ein g. (dreieckiges) Schildlein auf der Brust und hatten außerdem ihr eigenes Banner, davon unten.
- Der geistliche Ritterorden von Kalatrava, gestiftet von König Sancho von Kastilien 1158, hat als Ordenszeichen ein r. Lilienkreuz, von dem unten zwei b. Fesseln (als Namensanspielung) abhängen (1299).
- Der Orden von Alkantara, gestiftet 1177, hat dieselbe Dekoration, doch grün und ohne die Fesseln .
- Der Orden von Aviz, order de San Benedito de Aviz, gestiftet von König Alfons von Portugal 1146. Das frühere Ordenszeichen war ein gr. Lilienkreuz und das Wappen ein g. Schild mit einem gr. Lilienkreuz, zu dessen Fuß zwei # Vögel (mit Anspielung auf den Namen) stehen. Die jetzige Anwendung der Dekoration ist etwas abweichend (s. mein Wappenwerk unter: “Portugal”- S. 24, T. 51). Die Anwendung der Dekoration in älteren Zeiten war insgemein die, dass man den Schild, und wo ein Mittelschild vorhanden war, den letzteren auf das Ordenskreuz legte (1293).
- Der Deutschorden führte ursprünglich ein einfaches # Kreuz auf S. Später wurde das # Kreuz mit einem s. Stabkreuz belegt, dessen Enden eine g. Lilie an der Spitze tragen. Auf dem Kreuze liegt ein g. Schildchen mit # Adler (1302) . Man findet in neuerer Zeit noch einige kleine Abweichungen, nämlich das Kreuz als Tatzenkreuz) s.-, auch g.- bordiert, und das Lilienkreuz ganz g., z.B. im großen Schilde von Österreich im zweiten Platze.
- Die älteste Dekoration des Johanniter- oder Malteserordens ist ein einfaches achtspitziges s. Kreuz (1297) das die Ritter auf #, auch auf r. Mänteln trugen und rsp. tragen. Die modernen Dekorationen, welche um den Hals getragen werden, sind je nach den Ländern, in welchen die Ordenszungen sich finden (Österreich, Preußen, Rußland, Spanien, Portugal und Kirchenstaat) verschieden.
Außer den Orden gab und gibt es noch Gesellschaftsabzeichen, wofür namentlich im 14. und 15. Jahrhundert die Adelsbündnisse viele Beispiele geliefert haben. Eine der bekanntesten Gesellschaften war “die Gesellschaft vom St. Georgenschild”, ursprünglich nur in Schwaben, später auch in Bayern und Franken verbreitet. Die Dekoration, welche an einer Kette um den Hals getragen wurde ) sehen wir oben VI. 50.
Von der “Gesellschaft vom Löwen” in der Wetterau, gestiftet um 1379, heißt es in Königshofen’s strasburger Chronik codex hist. Ia. 168: “und trug jeglicher an seine Kleide ein Pantier oder einen Löwen von Golde oder Silber gemacht.” Unter Panther ist hier ein schreitender Löwe oder sogenannter Leopard verstanden .
Im Laufe der genannten zwei Jahrhunderte sind noch viele Rittergesellschaften entstanden, die sich mehr oder minder bekannt gemacht haben, wie die Flegler, die Sterner, die Sichler, die Luchser, die Igler usf., von denen die meisten bestimmte Abzeichen trugen, die mitunter auch in ihren Wappen angewendet worden sein mögen.
Außer den Ordensketten findet man auch Rosenkränze, Paternoster (1306) und verschlungene Schnüre (1313) um den Schild gelegt. Die ersteren werden in der Regel von Ordensgeistlichen, früher auch von Malteserrittern, auch von frommen Damen, die letzteren, welche man auch Liebesknoten zu nennen pflegt, von jüngeren Damen und Witwen geführt. Die Entstehung der letzteren Sitte schreibt man der Königin Anna von Frankreich zu, welche nach dem Tode ihres Gemahls König Karl VIII. – Einige sagen aus Freude, die Andern aus Kummer – eine Schwesterschaft unter dem französischen Adel gegründet haben soll, deren Mitglieder sich verpflichteten, zum Abzeichen Gürtel aus Schnüren geflochten zu tragen und auch solche um ihre Wappenschilde zu legen. Vielleicht war die Königin auch Tertianerin oder weltliches Mitglied des dritten Ordens, und dies die Ursache, dass sie den Bußgürtel führte und etwa aus Ostentation um ihren Wappenschild hing? Jedenfalls wird der Ursprung dieser Mode ihr zugedacht.
Man pflegt auch Oel-, Lorber- und Eichenzweige kranzförmig um den Schild zu legen, wie wir davon beim päpstlichen, sowie bei den sogenannten kleineren Wappen mehrerer deutschen Staaten Beispiele finden.
Neben Kronen, Hüten, Mützen und Orden findet man zuweilen noch andere Attribute des Amtes und der Würde außerhalb des Schildes angebracht, und zwar meistens hinter demselben stehend oder geschrägt, seltener unter dem Schilde, Zu diesen Würdezeichen gehören Zepter, Schwerter, Marschallsstäbe, Schlüssel, Kreuze, Pallien, Bischofsstäbe, Anker usw. Bekannt sind in dieser Beziehung die beiden $2Himmelsschlüssel”, ein silberner und ein goldener, welche seit mehr als 400 Jahren schon geschrägt hinter den Schilden der Päpste erscheinen. Ähnlich führte im bourbonischen Frankreich der Großkammerherr des königlichen Hauses zwei eigens geformte g. Schlüssel hinter seinem Geschlechtsschilde (1303), der Großschatzmeister aber zwei s. Schlüssel stehend zu den Seiten des Schildes. Der Marschall hatte als Amtszeichen zwei mit g. Lilien besäte b. Stäbe geschrägt hinter dem Schilde, der Großvorschneider aber Messer und Gabel geschrägt unter dem Schilde (1309). Auch Napoleon hat im ersten Kaiserreich die meisten Hof- und Staatsämter, wie sie die Bourbonen gehabt, nebst ihren heraldischen Würdezeichen wieder ins Leben gerufen, wie denn z.B. Murat als Großherzog von Berg hinter dem Herzschilde stehend einen g. Doppelanker wegen der ihm verliehenen Würde eines Großadmirals, dann hinter dem Rückschild geschrägt zwei g.-beschlagene b. Stäbe mit dem napol. Adler wegen seiner Würde eines Marschalls des Kaiserreichs führte . Der Erzkanzler des Reichs erhielt gleichfalls zwei Stäbe, s. mit g. Bienen besät und mit einer Spangenkrone gekrönt (1311) hinter dem Schilde geschrägt als Amts- und Würdezeichen; der Großkonnetable führte als solche zwei hinter dem Schilde hervorkommende Arme, rsp. Hände, mit blanken Schwertern.
Bei Erledigung des päpstlichen Stuhles (Sedisvakanz) pflegt der während des Interregnums verwaltende Kardinal als Würde- und Amtszeichen die päpstlichen Schlüssel geschrägt und außerdem noch die päpstliche Standarte (XXXV. 1320) stehend hinter seinem Geschlechtsschild anzubringen .
Zepter und Gerichtsstab, main de justice (1310), pflegten die französischen Könige schon sehr frühe hinter ihrem Schilde geschrägt zu führen, und Napoleon hat auch diese Sitte nachgeahmt, indem er sowohl beim kaiserlichen Wappen als bei denen der von ihm geschaffenen Könige diese beiden Würdezeichen in mehr oder minder verschiedenen Formen anbrachte . Die Gestalt des napoleonischen Kaiserzepters gibt 1312.
Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte pflegen hinter ihrem Schilde das erzbischöfliche (1307) und bischöfliche Kreuz und den Bischofs- oder Hirtenstab mit abhängender Fahne (1308) entweder stehend oder geschrägt zu führen. Die ehemals souveränen geistlichen Reichsfürsten und Reichsäbte führten ein gestürztes blankes Schwert (als Zeichen des Blutbannes) mit dem Bischofsstabe oder Kreuze hinter dem Schilde geschrägt und es finden sich davon in Wappen und Münzen dieser Fürsten mannigfache Varietäten, wie der alte Siebmacher, dann Adam Berg’s “new Müntzbuech”, München 1597, sowie die nürnbergischen “Geschichts-, Geschlechts- und Wappencalender” des vorigen Jahrhunderts beweisen können.
Ich erwähne hier ferner noch des Vorkommens von Attributen, welche weniger Würde-, als Erinnerungszeichen genannt werden möchten, da sie auf Reminiszenzen des Lebens oder der Verdienste des einen oder anderen der Wappenherren anspielen sollen. Hierzu zählen z.B. die Trophäen aus Fahnen, Kanonen, Pauken, Trommeln, Flinten und Kugeln, welche man unter und neben Wappenschilden, namentlich in Mitte des 17, Jahrhunderts zuweilen findet. Ich habe bisher geglaubt, dass derlei Attribute mehr als Spielerei der Laune eines einzelnen Generals etc., denn als wirkliche diplommäßige Erwerbungen zu betrachten seien, ich habe mich aber überzeugt, dass auch deutsche Kaiser derlei Dinge cum jure et praejudicio verliehen haben, wie denn Graf Jakob Ludwig von Fürstenberg von K. Ferdinand im J. 1624 mit einem verbesserten Wappen begnadigt worden ist, das u.a. auch, wie es in dem kaiserl. Schreiben an den Grafen heißt: “zu unsterblichem Ruhm und immerwährender Gedächtnis Deiner heroisch-ritterlichen Taten mit obgeschriebenen von Dir eroberten Fahnen, Cornett und Geschütz gänzlich umgürtet und umgeben ist”. Dies Wappen ist bei v. Hohenlohe, S. 64, abgebildet, und ich füge nur hinzu, dass die Anspielung in der Note 2 daselbst insofern keine Anwendung finden konnte, als in vorstehendem Falle die Kanonen nicht in, sondern außer dem Schilde angebracht sind. Übrigens muss ich bemerken, dass derlei Attribute in der alten Heraldik mir bis jetzt nirgends vorgekommen sind und auch wohl nicht zu den besseren Erfindungen in dieser Wissenschaft und Kunst gehören dürften.
Von Erkennungszeichen, Sinnbildern, Wahlsprüchen und Rufen.
Die obgenannten heraldischen Produkte sind zwar, mit Ausnahme der Wahlsprüche, unserer deutschen Wappenkunst ziemlich ferne geblieben, ja man darf ein Dutzend deutsche Lehrschriften dieses Faches durchgehen, ohne nur überhaupt von deren Existenz Etwas erfahren zu können, nichtsdestominder sehe ich mich veranlaßt, in diesem Buche auch ein Kapitel hierüber einzuschieben . Die englische, französische, spanische und italienische Heraldik erkennt unter der Bezeichnung badge, devise, motto und cri verschiedene, zugleich mit den Wappen geführte Bilder und Sprüche.
Badges oder Erkennungszeichen, cognizances, connaissances, sind der englischen Heraldik eigentümliche Zugaben zu den Wappen des königlichen Hauses und des höheren Adels überhaupt. Die englischen Heraldiker gestehen selbst, dass der Unterschied zwischen Badge und Device, Sinnbild, schwer einzuhalten sei . Ich lasse deshalb die Erklärung, welche Planché S. 179 von badge gibt, hier folgen:
“Badge oder cognizance war ursprünglich eine Figur, entnommen aus dem Wappen einer Familie oder ganz unabhängig von demselben gewählt mit irgend einer entfernten Anspielung auf den Namen, den Besitz oder das Amt des Eigners, und während das Banner, der Schild, der Waffenrock des Ritters und der Rock seines Herolds das vollständige Wappen trug, glänzte die badge in der Fahne, im Wimpel, auf dem Ärmel, Rücken oder der Brust des Söldners, des Hausgenossen oder Dieners, zuweilen, wenn nicht der ganze Anzug in den Wappenfarben gemacht war, nur auf einem besonderen Platze in diesen Farben; in späteren Zeiten wurde die badge in Metall gegraben oder getrieben einfach am Arm befestigt, wie wir dies heutzutage ähnlich noch bei Feuerleuten, Wasserträgern und Postknechten sehen.”
Die Bezeichnung cognizance kommt schon im 12. Jahrhundert vor, denn ein damaliger englischer Dichter, Ware, der um 1150 schrieb, sagt von den Normannen: “They had shields on their necks und lances in their hands und all had made cognizances, that one Norman might know another by, und that none others bore” (a.a.O. S. 17).
Hieraus könnte man auch schließen, dass Badges älter als eigentliche bewappnete Schilde seien, weil sich die Normannen nicht an ihren Schilden, sondern an ihren Erkennungszeichen (cognizances) unterschieden. Was nun die Badges insbesondere betrifft, so haben die Glieder des Königshauses in England deren in allen möglichen Abweichungen, manchmal sogar mit willkürlichem Wechsel geführt.
Die Badge, in Verbindung mit dem Wappen erscheinend, wird in der Regel schwebend neben oder auch über demselben, zuweilen allein, zuweilen verdoppelt angebracht . Die Figuren selbst sind äusserst mannigfaltig wie die Wappenbilder selbst. Es finden sich Tiere und Teile derselben in allen Stellungen, Blumen, Gerätschaften, Kleidungsstücke, Knoten und Schlingen .
Zu den bekanntesten Badges der englischen Heraldik gehören die weiße Rose des Hauses York (XXXIV. 1264) und die rote Rose des Hauses Lancaster (1265), welche beide Zweige eines Stammes waren, aber einen dreißigjährigen blutigen Kampf gegeneinander führten, der mit dem Untergange beider Häuser (1485) endete. Das Haus Tudor, dessen erster König Heinrich VII. die letzte York heiratete, nahm als Badge die sogenannte Tudor-Rose an, welche von R. u. S. geviertet ist (1266), öfters aber auch als gefüllte Rose, außen r., innen s. erscheint (1267). Mit dieser Rose finden sich in den Staatssiegeln der englischen Könige und Königinnen öfters die ganzen Rückfelder besät , und ebenso findet sie sich als Glied in der Hosenbandordenskette, Auf dem großen Münzsiegel K. Heinrichs, welches dem Friedensvertrag von 1527 angehängt ist, findet sich die Tudorrose sogar in einem Schild zu Füßen des Thrones .
Bekannt ist ferner die Badge des Prinzen von Wales: eine bis drei Straußenfedern durch einen Zettel gesteckt, auf dem die deutschen Worte: ich dien stehen (1273). Diese Badge stammt vom “schwarzen Prinzen”, welcher sie führte und in seinem Testament von 1376 in Betreff seines Grabmales u.a. bestimmt : “Around our tomb shall be placed twelve lantern escutcheons each a foot high in six of which should be our entire arme und in the six others ostrich feathers, und an effigy of our Selves etc.” (Vgl. oben S. 118).
Ich habe in meinem Wappenwerk bei “England” eine Reihe von Badges angeführt und bringe zu deren Ergänzung hier noch einige andere aus den Werken von Montagu und Planche bei.
XXXIV.
- 1274: Lord Grey v. Codnor, eine Spange durch eine g. Krone gesteckt und innerhalb des Kreises ein s. Dachs (gray)
- 1275: Sir John Radcliff (Fitzwalter), ein s. Armband,
- 1268, 69, 70, 76 und 77 sind fünf Badges König Richard II. und seiner Gemahlin Anna.
Außerdem folgen noch ein paar Schlingen oder Knoten, welche in ihrer charakteristischen Form nach bestimmten Familien, die sie als Badge gebrauchten, benannt sind, z.B.
- 1278: Bourchier’s Knoten;
- 1271: Heneage’s Knoten mit der Unterschrift: fast . tho . united;
- 1280: Wake’s und Ormond’s Knoten und
- 1279 (eigentlich ein Teil eines Gitters, (fretté): Harrington’s Knoten.
Bereinigung der Badges zweier Familien geben die nachfolgenden Beispiele,
- 1281: Badge der Dacres, die Muschel der Dacres und der Ast der Nevil miteinander durch eine Schlinge verbunden.
- Dann 1282: die Badge des Lord Hastings, zusammen gesetzt aus der Sichel der Hungerford und der Garbe der Peverell.
Zunächst der Badge steht die Devise, und da nach Einiger Meinung eine Devise ohne Worte oder Buchstaben nicht bestehen kann, so wären auch diejenigen Badges, welche neben dem Bilde noch Worte enthalten, z.B. 1271, zweifelhaft in ihrer Einreihung.
Die Devise des Grafen Amadeus von Savoien war eine Schleife oder ein Knoten (1272). Dieses Bild wendete er häufig auf den Pferdedecken und auch bei Kleidern seiner Diener an, nicht minder finden wir es in Siegeln zu beiden Seiten des Wappens. Die Hofrechnung gedachten Grafens gibt hierüber interessante Details, So z.B. heißt es 1354: “Item pictori pro CCXXXX nudis ad deuisam domini depictis ab utraque parte etc.” (Cibrario p. 63 sqq.) Aus solchen Schleifen setzte der Graf auch die Halskette des von ihm 1362 gestifteten Ordens der Verkündigung zusammen. 1376 ließ sich der Graf sogar eine solche Kette “ad nodos” aus vergoldetem Silber zu Paris fertigen. – Sein Sohn Amadeus VII. hatte neben den Knoten noch eine andere Devise – einen Falken -, die er ebenso oft und verschieden anwendete, wie es z.B. in der Rechnung von 1390 heißt: “C falconum tam de auro quam de argento et sirico factis pro ponendo super aupillandis viridibus librate domini.” — Librata hieß das Geschenk, das der Graf von Savoien jährlich seinen Rittern und Dienstleuten zu geben pflegte.
Menestrier: “Usage”, S.64, führt als Devise der Medici einen Diamantfingerring an, durch den drei Straußenfedern gesteckt sind, mit der Unterschrift: Semper Adamas in poenis .
Der einzige mir bekannt gewordene Fall, der uns urkundlich den Gebrauch einer Badge oder Devise von einem deutschen Fürsten nachweist, ist von Herzog Ludwig dem Bartigen von Bayern. Derselbe hatte als “Livrée” oder Badge zwei Figuren, wovon die eine auf einem Strahlenglanz liegend einen gekrönten Spiegel, die andere auch einen Strahlenglanz und darauf einen Ast, auf dem ein Rabe mit Ring im Schnabel sitzt, zeigt. Diese beiden Stücke, hier 1283 u. 84, finden sich auf mehreren großen Gedenksteinen, die dieser Herzog in seinen Städten setzen ließ, zugleich mit dem Wappen in der Weise, dass der ganze Hintergrund teppichartig damit besät ist. Herzog Ludwig war jung, an den Hof König Karls von Frankreich zu seiner Schwester, der Königin Isabeau, gekommen und dort mit den Sitten und Untugenden des französischen Hofes bekannt geworden. Sein Schwager belehnte ihn sogar mit der Grafschaft Mortaine daselbst, von der Ludwig sich auch nach seiner Rückkehr in Bayern noch schrieb ; seine Badge oder Devise benennt er selbst in seinem Testamente dd. Regensburg 4. Juli 1429, indem er befiehlt, dass auf seinem Grabsteine er selbst gewappnet mit seinem Schild, Helm und Panner dargestellt, und “auch vnser libery den spiegel (und) sant Oswalds Rab sunst darauf gestreut”. So ist es denn auch auf dem Modell des Grabsteines, das noch zu Lebzeiten des Herzogs gemacht wurde und jetzt im Nationalmuseum in München aufbewahrt wird, zu sehen .
Ich komme nun zu denjenigen Devisen, welche in Worten oder einzelnen Buchstaben oft die Wappen begleiten, und die teils rätselhaft und rebusartig, teils offen und klar sich zeigen. Der Unterschied zwischen einer Wortdevise, einem Motto und einem Wahlspruch möchte schwer festzuhalten sein, wenn man nicht der Aufstellung huldigen will, dass eine eigentliche Wortdevise nur in Abkürzungen, also in einzelnen Buchstaben oder Chiffren, ein Motto oder Wahlspruch aber vollständig ausgeschrieben sein solle.
Buchstabendevisen tragen daher immer etwas Rätselhaftes an sich. So ist z.B. die Wortdevise des Hauses Savoien: F.E.R.T. mit Bezug auf verschiedene Vorkommnisse in dieser Familie manchmal als Fortitudo Ejus Rhodum Tenuit, ein andermal als Frappez Entrez Rompez Tout, dann wieder als Foedere Et Religione Tenemur, bald aber einfach als Fert erklärt worden .
Diese Devisen als Ausfluss persönlicher Laune sind insbesondere im 16. u. 17. Jahrhundert Mode gewesen und man kann deren neben dem eigentlichen Wahlspruch oder Motto in den Stammbüchern jener Zeit ungemein häufig bei den Wappen finden. Viele derselben lassen sich leiht in Worten geben, z.B. das oft wiederkehrende W.G.W , G.W.S. (Gott walt’ sein) oder W.D.W. (Wie du willst). Andere sind weniger klar, z.B. I.E.M.I. — O.P.S. — G.G.A. — G.E.C. — W.L.D. — A.D.E.W.— S.I.D. — D.S.S. oder R.L.E.
Andere sind wieder reine Chiffren, z.B.
- 1285: über dem Wappen eines Ludwig Sauer von Khessig v. J. 1586, und
- 1287: bei einem Kollaus v. J. 1573.
Manchmal ist noch eine bildliche Figur damit verbunden, welche zur Erklärung der Devise dienen soll, z.B. bei einem Wappen Alexander’s v. Jarftorff 1565 wie hier 1286, oder: H.R.M. (ein gemaltes Herz) N.D.W. über dem Wappen einer v. Closen 1636.
Die eigentlichen Wahlsprüche, Wappensprüche, Sinnsprüche sind kurze Sentenzen, welche man gewöhnlich auf fliegenden Zetteln oder auch auf einem Sockel unter dem Wappen, teils auch von den Kleinodfiguren emporgehalten auf Bändern usw. anbringt. Die erstere Art ist die gewöhnlichste. Von letzterer Art finden sich Beispiele fast nur in italienischen Wappen, z.B.
- der Grafen Straffoldo (Krain), bei welchen auf dem I. u. IV. Helm eine Mohr-in emporwächst, welche über sich ein s. Band mit den Worten: INTIMA CANDENT,
- bei den Grafen Suarda, ebenda, deren wachsender wilder Mann auf dem I. Helm einen Zettel mit dem Wort NEMO hält usw.
In spanischen Wappen findet man die Devisen auch in Einfassungen um den Schild oder an den Seitenrändern im Schilde selbst, z.B. das AVE MARIA GRATIA PLENA der Mendoza.
Derartige Wahlsprüche pflegen entweder erblich in einer Familie zu bleiben oder nach Belieben und Laune von einzelnen Gliedern derselben gewechselt zu werden. In Diplomen seit dem 17. Jahrhundert hat man Wahlsprüche wohl auch besonders verliehen, es widerspricht dies aber dem eigentlichen Zwecke des Wahlspruches, welcher immerhin, wenn er für ein ganzes Geschlecht und alle seine Nachkommen passen soll, höchst schwierig zu erfinden wäre, außerdem aber in Widerspruch mit den Ansichten späterer Generationen kommen kann und wird. Das mag wohl auch der Grund sein, warum man zu dergleichen Wahlsprüchen häufig moralische Gemeinplätze wählt, welche, wenn sie auch nicht immer auf alle Glieder der Familie passen, doch mindestens passen sollten, z.B. VIRTUS ET HONOS, oder: Thu’ Recht, schen‘ Niemand, – Unschön, wenigstens nach meiner geringen Ansicht, sind zu lange Wahlsprüche, z.B. In mandatis tuis domine semper speravi oder solche, welche zu einem Adelswappen wenig paffen, z.B. TREUER DIENER, TREUER KNECHT oder VIRTUS SVDORE PARATUR, bei welch’ letzterem Wahlspruch man nicht umhin kann, sich vorzustellen, wie viel Schwitzens es dem Wappenherrn gekostet haben mag, bis er sich die Tugend zubereitet hatte.
Manche Wahlsprüche stehen mit dem Wappen selbst in ideeller Verbindung, z.B.
- der v. Hohenlohe: EX FLAMMIS ORIOR, mit Bezug auf den Phönix des Kleinodes,
- oder der v. Schlagintweit, welche ein Schwert und einen Pfeil im Schilde führen: DEO DUCE FERRO ET PENNA,
oder auf den Namen, z.B.
- Grolée in Frankreich: Je suis grolée;
- de Buttet, ibidem: Dieu seul mon but est.
Auch unsere Souveräne führen seit lange feststehende Devisen bei ihren Wappen, z.B.
- S’nami bog (Rußland),
- dasselbe deutsch: Gott mit uns (Preußen),
- Furchtlos und trew- (Württemberg).
Eine besondere Art von Wahlspruch ist der cri d‘armes; das Schlachtgeschrei, der Kriegsruf, den die Herren und ihre Vasallen in wirklichen Schlachten gebrauchten, d.h. sich zuriefen, und der in Frankreich und England am Häufigsten gebraucht wurde. Diese cri’s bestanden öfters nur aus dem Namen der Herrn, z.B. Chateaubriand! Enghien! usw. Man findet zwar die Sitte des Schlachtrufes auch in Deutschland, aber in anderer Weise, d.h. nicht erblich in einem Haufe, sondern veränderlich bei jeder Gelegenheit. So z.B. war das Feldgeschrei der Bayern in der Schlacht bei Giengen 1462: Unser Frauen! und sie hatten zum Feldzeichen Eichenlaub; die Gegner, die Brandenburgischen, riefen: Römisch Reich! und ihr Zeichen war Birkenlaub .
Andere Rufe waren die der Anflehung eines Heiligen, z.B.
- der Herzoge von Burgund: Notre dame de Bourgogne!
- der Herzoge v. Anjou: Saint Maurice!
oder Rufe der Aufmunterung, des Selbstvertrauens, z.B. der Cri der Montmorency:
- Dieu aide zu premier Chrestien! oder:
- Dieu le veut wie Gottfried von Bouillon rief.
Der Schlachtruf der älteren römisch-deutschen Kaiser soll nach Menestrier gewesen sein: à dextre et senestre! d.h. die Aufforderung, rechts_und links dareinzuschlagen.
Die Guisen und Couchy in Flandern riefen: Platz dem Panner! oder Place à la Banniere! Der Ruf: Place place a madame! soll von den Deutschen im Heere des Delphins von Frankreich gebraucht worden sein.
Noch andere Cris endlich sind die, welche zur Sammlung, Bereinigung um einen Punkt auf forderten. Der bekannteste davon ist der der französischen Könige: MONTJOYE SAINT DENIS! Montjoye heißt altfranzösisch: Wegweiser oder Eckstein , und der Ruf heißt demnach: Sammelt euch um das Panier des hl. Dionisius, d.h. um die Reichsfahne von Frankreich.
Der artige Rufe findet man auch zuweilen auf Bändern über den betreffenden Wappen angebracht, wie z.B. das eben Montjoye Saint Denis im königl. französ. Wappen oder das Douglas! Douglas! über dem Wappen der Douglas.
Panner, Fahnen und Flaggen.
Panner, banderiae, bannières, gonfanons, und Fahnen vexilla, étendarts, standarts, auch Fähnlein, banderols, sind ursprünglich Feldzeichen, welche man mit sich führte, um die Schaaren der Streiter zusammenzuhalten, wohl auch zuweilen, um sie zum Angriff oder zum Widerstand zu bewegen. Panner zu führen war ein Vorrecht des obersten Kriegsherrn, wurde aber stufenweise abwärts auch von hohen und niederen Lehensleuten beansprucht und ausgeübt, insoferne diese wieder Untergebene mit in den Kampf führten. Es konnte selbst jeder zum niederen Adel gehörende Ritter oder Edelmann für sich an seinem Rennspieß ein Fähnlein führen – daher denn auch die Menge der Banner oder Fahnen vom 12. bis 16. Jahrhundert eine nicht geringe ist. – Da die Pannerherren schon frühzeitig anfingen, auf den Pannern und Fahnen ihr Wappen oder Teile und Farben desselben anzuwenden, so kamen diese Feldzeichen auch bald in eine innige Verbindung mit der Heraldik, und man darf sie sogar bis zum 16. Jahrhundert herauf unter die Quellen derselben zählen.
Fahnen zum Kriegsgebrauch sind heutzutage Anhängsel der Hoheitsrechte, dagegen ist der Gebrauch von Fahnen zum Zwecke der Dekoration oder Eigentumsbezeichnung sowohl dem hohen und niederen Adel als auch den Städten, Vereinen, Gesellschaften und einzelnen Persönlichkeiten freigegeben .
Flaggen oder Schiffsfahnen haben ihren eigentlichen Gebrauch zur Kennzeichnung des Vaterlandes und Ranges der einzelnen Schiffe und werden an den hervorragendsten Plätzen derselben nach bestimmten Regeln aufgehisst. Man pflegt jedoch Flaggen auch auf festem Lande an Masten aufzuhissen.
Auch zu den Flaggen ist von jeher die Heraldik und umgekehrt sind die Flaggen zu den Wappen in Beziehung gestanden.
Der Unterschied zwischen Fahne und Flagge ist ein rein äußerliches Merkmal. Die Fahne oder das Panner ist immer mit einer Seite an einem Stock oder einer Lanze befestigt, während die Flagge nur mittelst einer Schnur, welche über eine Rolle an der Spitze des Flaggenstockes gezogen wird, jeweilen in der Nähe desselben gehalten und jeweilen wieder entfernt wird, ohne mit ihm selbst zusammenzuhängen.
In Beziehung auf die Heraldik besteht der Unterschied, dass, obwohl auf Fahnen und Flaggen Wappen vorkommen, doch die Flaggen selbst nie in Wappen angewendet werden.
Die Form der Panner sollte eigentlich genau quadratisch sein, wie 1324 (la bannière de St. Denis), doch gibt es auch solche quadratische, welche man Fahnen zu nennen pflegte, und umgekehrt kommen “Panner” vor, welche fahnenmäßig in der Form sind. Dass man mit “Panner” etwas Höheres, als mit Fahne bezeichnen wollte, lässt sich wohl behaupten, und ich glaube aus den vorhandenen Beispielen wenigstens für Deutschland den Unterschied feststellen zu können, dass die Haupt-, Haus- und Heerfahne “Panner” genannt worden sei, während Fahnen untergeordneten Ranges sich auch mit diesem Namen begnügen mussten . So wird in der gleichzeitigen Beschreibung der gienger Schlacht im J. 1462 unter den von Bayern eroberten Fahnen angeführt: “des hailigen Reiches panier (XXXV. 1326), welches ain Schwartzen Adler mit ainem Haubt gehabt vnd aller Reichstett so dem Kayser zu diesem kriege geholffen wappen darinnen gemacht gewesen, dann das Kayserliche panier welches den Adler mit zwayen Hauptern vnd das Wappen Österreich in der Brust hatte, item des Marckgraven (von Brandenburg) panier (1330) mit dem rotten Adler, der des Burggraven von Nürnberg wappen Im Hertzen des Adlers gehapt; weiter des Erbmarschalckhs (v. Pappenheim) Fanen, und des Grafen von Wirtembergs Fanen .” Ferner wird dort erzählt, dass auf Herzog Ludwig’s (von Bayern) Seite Herr Wolfgang v. Cammer das “fürstlich Panier mit dem Löwen und Bayrland” und damit auch den “gewalltigen hauffen auf die tausend pferd stark” geführt und hinter dem Paner ist Herzog Ludwig personlich geritten. Das Rennpanier mit dem Bayrland (1321) hat er Herrn Heinrichen von Gumpenberg zu führen befolchen.”
Auf Reitersiegeln des 13. Jahrhunderts finden wir die Fahnen, soweit sie heraldische Bilder tragen, mehr lang als breit mit zinnenartig ausgeschnittenen Enden, z.B. 1314 das Banner vom Siegel Leupolds von Österreich und das Banner im Siegel Graf Konrads von Wasserburg. Das Banner 1323 mit dem steirischen Panther ist aus dem Reitersiegel Herzog Otto’s von Österreich aus dem J. 1330.
In der Züricher-Rolle sind 28 Banner von Bischöfen abgebildet und eines der Pfalzgrafen am Rhein, alle viereckig, mehr hoch als breit und ohne Schwenkel.
Ein roter Schwenkel oder Zagel am oberen Ende des Panners und über dasselbe hinausflatternd war ein besonderes Ehrenzeichen, das nicht Jeder führen durfte, wenigstens wissen wir) dass Kaiser Rudolf den Zürichern aus besonderer Gnade 1273 gestattete, einen roten Schwenkel über ihrem Banner zu führen und von der Stadt Konstanz ist bekannt, dass sie unter andern wichtigen Bitten an Kaiser Sigmund im J. 1417 auch die stellte: “um einen Trompeter zu führen” , “um mit rotem Wachse zu besiegeln” und “um einen roten Zagel über die Banner” . So hatte auch die Stadt München über ihrem Banner schon zu Kaiser Ludwig’s IV. Zeiten, und wie man sagt, von diesem verliehen, einen roten Schwenkel (1316 u. 17).
Dass ein roter Schwenkel den Blutbann zu bezeichnen habe, wird allgemein angenommen, es kann aber doch nicht allgemein und ausschließend richtig sein, denn den Blutbann hatten nur die Reichsfürsten und Reichsstädte unmittelbar vom Kaiser, die Fürstenstädte aber entweder gar nicht oder nur mittelbar durch einen vom Landesherrn “mit der Gewalt Menschenblut zu richten” begnadigten Stadtrichter. Nun war aber München von jeher eine Fürstenstadt und führte dennoch wie gesagt den roten Zagel, dagegen war Augsburg eine Reichsstadt und führte keinen solchen Zagel an seinem Banner.
Das Reichspanier (1328) selbst hatte noch im 15. Jahrhundert keinen Schwenkel, erst unter K. Karl V. kommt es damit vor. – Dagegen hatte die Reichssturmfahne (1331) einen grünen Schwenkel, und die Paniere Herzog Ludwig’s im Bart, welche zu Raitenhaslach über seinem Grabe aufgehängt waren, hatten einen schwarzen mit g. Sternen besäten Schwenkel (1319).
Was nun die Anwendung von heraldischen Produkten auf Pannern, Fahnen und Flaggen betrifft, so lassen sich von einfacher Benutzung der Wappenfarben bis zu der Anbringung von einem und mehr Schilden oder vollständigen Wappen – alle Arten als vorkommend nachweisen.
Die Anwendung selbst unterschied sich darin, dass man entweder das Tuch des Panners oder der Fahne für sich allein als Feld gelten ließ , oder dass man auf das Tuch den betreffenden Schild mit seinem Felde und seinen Figuren abgegrenzt anbrachte. Im ersteren Falle musste das Tuch natürlich in der Feldfarbe des Schildes gewählt sein, im letzteren Falle nahm man die Farbe des Tuches nach der günstigsten Zusammenstellung im Verhältnis der Farben des darauf angebrachten Wappens.
Beispiele der ersteren Art (ohne Schild) z.B. sind das Reichspanier mit dem # Adler in G., die Sturmfahne, die Driflamme (1315), die St. Georgenfahne (1322), des schwäbischen Kreises Kriegsfahne (1327) usw. – Der letzteren Art: das bayerische Hauptpanier und die bayerische Rennfahne usw.
Eine fernere Regel, die in der alten Heraldik nicht leicht außer Augen gelassen wurde, war die, dass man die Wappenfiguren auf den Pannern immer gegen den Stock kehrte, und zwar so, dass wenn das Tuch selbst Feld war, die Richtung der Figur, wenn aber ein Schild angebracht war, die Figur im Schilde oder beziehungsweise die Zählung der Quartiere in dieser Art gerechnet wurde, d.h. dass z.B. in einem gevierteten Schilde 1. und 4. von der Stange aus gezählt wurde. Da aber bei jedem Panner die darauf dargestellten Bilder oder Wappen doppelseitig sein mussten, so ergab sich von selbst, dass – man mochte das Panner wenden wie man wollte, immer die Richtung und Stellung der Figuren sich gleich blieb . Da, wo die Bilder eingesteppt sind, wie dies z.B. bei den Flaggen, der größeren Leichtigkeit halber, immer geschieht, ergibt sich dies von selbst, bei gemalten Pannern aber muss diese Rücksicht besonders beachtet werden. Übereinstimmend wurden bei den Pannern oder Fahnen (gleichwie in den Schilden) die allenfallsigen Vierungen immer im vorderen Obereck, beziehungsweise oben an der Stange angebracht, z.B. bei dem Panner, das Papst Julius II. 1512 der Stadt Basel schenkte (1325), und welches als “ein new damastin Panner mit ainer verguldten Stangen und dem guldinen Baselstab. darob (in einer Vierung) Marien Verkündigung mit Perlin gestickt”, beschrieben wird .
Bei Flaggen ist die Vierung auch immer gegen die Vorderseite, rsp. an der Flaggenstange gekehrt, z.B. (XXXV. 1335): deutsche Flagge, Krieg, wie solche 1848 bestimmt wurde.
Die Stöcke oder Stangen selbst waren bei Fahnen oder Pannern, welche man zu Pferde führte, lang und lanzenförmig, später sogar mit den Wulsten zum Einlegen des Armes und in der Regel entweder einfarbig rot, schwarz, golden etc., oder in den Wappenfarben gebändert und gestückt – die vom Fußvolk geführten Panner hatten namentlich im 15. und 16. Jahrhunderte, trotz ihrer Schwere, nur kurze Stäbe und wurden frei in der Hand geschwungen.
Wie schon erwähnt, findet man in späteren Zeiten auch beim niederen Adel Fähnlein, teils bloß in den Wappenfarben, teils mit Wiederholung der Wappenfiguren in Gebrauch, und ich habe dies nicht nur aus vielen Grabsteinen des 14., 15. und 16. Jahrhunders (sic) zur Genüge erfahren, sondern wir besitzen z.B. auch einen Pergamentkodex auf hiesiger Staatsbibliothek , in welchem neben jedem Wappen des betreffenden Geschlechtes ein Fähnlein gemalt ist, alle nach Einem Schnitte, wie z.B. das 1318, welches neben dem Wappen der Perkhoffer von Penzing (+1671) steht und den Schild pannerweise wiederholt .
Es war auch, wie aus Wappen- und Stammbüchern zu ersehen, in jener Zeit Mode, ein Panner schräggelegt hinter dem Wappen anzubringen, sowie auch der Gebrauch, den Schildhaltern Panner in die Hand zu geben, sich bis auf den heutigen Tag bei Souveränen wie beim hohen und niederen Adel erhalten hat.
Die Sitte, das Reichspanier hinter dem Wappen senkrecht gestellt anzubringen, findet sich beim königl. französischen, beim königl. preußischen, beim königl. belgischen und beim neuen kaiserl. russischen Wappen.
Eine eigene, von allen anderen Formen von Pannern und Fahnen abweichende Gestalt hat das Panner (gonfalone), des heiligen Stuhles (1320). Dasselbe sieht nach unseren gewohnten Begriffen eher einem Sonnen- oder Regenschirme ähnlich als einem Panner, wurde aber von der ältesten Zeit an in dieser Form gebraucht. Die Erbfähndriche (gonfalioneri) des heiligen Stuhles, die Herzöge von Parma, führen diese Standarte mit den päpstlichen Schlüsseln über der Lanze gekreuzt in einem eingeschobenen Pfahle in ihrem Schilde. Die Fahne selbst findet man ganz blau oder auch blau und silber gestreift mit goldenen Quasten an goldener Lanze und sie trägt an der Spitze einen goldenen Reichsapfel.
Dass auch Orden und Gesellschaften ihre Panner hatten, ist bekannt. Der schon erwähnte Schildorden in Frankreich führte z.B. ein Panner b. mit einem s. Schilde, darin drei # Löwen; der Schild hatte eine gekerbte mit s. Balken belegte r. Einfassung . Die Ritter des Ordens vom heiligen Geiste führten gleichfalls ein Panner s. mit einer gestürzten n. Taube (heil. Geist). Außer diesem Panner trug man diesen Ordensrittern aber sonderbarer Weise auch noch eine Lanze, darauf ein Helm und Kleinod, als Feldzeichen vor.
Die Gesellschaft vom heiligen Georg in Schwaben hatte neben dem oben schon angegebenen Ordenszeichen auch ein Panner (1322), welches in Silber ein rotes Kreuz zeigte . Ein derartiges Panner soll der Ritter St. Georg geführt haben und weil dieser Heilige als der Patron des Adels überhaupt gilt, so nimmt man das Georgenpanner auch für das allgemeine Adelspanner.
So führten ferner die beiden Adelsparteien in Basel unter dem Namen die Sterner und der Sittikust jede ein eigenes Panner und war das der ersteren rot mit einem silbernen Sterne, das der letzteren silber mit einem grünen Sittich oder Papagei .
Der Deutschorden hatte, wie sein Heer so auch seine Fahnen, weiß mit # Kreuz, Abbildungen der alten Ordensfahnen und Panner finden sich in den Mémoires de l’Academie Imperiale de St. Petersbourg vom J. 1851.
Von Pannern der straßburger Zünfte finden sich Nachrichten bei v. Königshoven, “elsassische und straßburger Chronika”, S. 1107. Die Panner der Armbrust- und Büchsenschüzengesellschaften zu Luzern sind abgebildet in dem vom historischen Vereine der fünf Orte herausgegebenen “Geschichtsfreunde” 1857, S. 92, T. 1.
Ich komme schließlich noch einmal auf die Flaggen (lat. vexillum navale, franz. pavillon, engl. flag, ital. bandiera, span. bandera, ndd. vlag) zurück. Es liegt natürlich außer dem Zwecke dieses Handbuchs, die verschiedenartigen Formen oder Anwendungen in nautischer Praxis und die Abweichungen in territorialer Beziehung zu erklären . Ich begnüge mich hier, die heraldische Seite der Flaggen zu berühren und zu erwähnen, dass die Länder, welche eine eigentliche Seeflotte besitzen, die Flaggen nach ihren Schiffen in zwei Hauptklassen, Krieg und Handel, unterscheiden, dass aber auch Länder, welche nur Binnenschifffahrt auf Flüssen und Seen treiben, ihre bestimmten Schiffsflaggen haben, z.B. Bayern auf der Donau, dem Rhein, dem Jun und Bodensee.
Die Flaggen der Handelsschiffe zeigen im Allgemeinen nur die Wappenfarben ihres Landes in Streifen auf verschiedene Art zusammengesetzt, außerdem haben aber zuweilen einzelne Städte und Provinzen eines Landes für ihren Handel noch besondere Flaggen, welche gänzlich verschieden sind von der allgemeinen Landesflagge und in der Regel wieder die Farben oder Wappenbilder der betreffenden Stadt oder Provinz zeigen. So z.B. haben in Rußland die Städte Reval, Riga, die Provinzen Polen, Krim etc., oder in Preußen die Städte Stralsund, Königsberg, Danzig, Stettin, Memel und Elbing, wieder ihre eigenen Handelsflaggen.
Die Flaggen der Kriegsschiffe unterscheiden sich durch etwas mehr Auszeichnung, der ihrem Range gebührt und enthalten in der Regel zu den Farben noch das kleine Wappen des Landes.
Außer diesen beiden Flaggen existiert in den meisten Ländern (sowohl bei der See- als bei der Binnenschifffahrt) eine höchste Flagge, welche Standarte genannt und nur dann aufgehisst wird, wenn ein Mitglied des regierenden Hauses (in den vereinigten Staaten, wenn der Präsident der Republik) sich an Bord befindet. Diese Standarte enthält gewöhnlich das vollständige Wappen entweder wie z.B. bei England oder Spanien ohne Schild, so dass das Tuch selbst die Grenzen bildet, oder wie z.B. bei Österreich, Russland, Schweden u.a. mit Schild, Wappenmantel, Krone usw.
Ich gebe hier beispielsweise die Flaggen von Spanien nach diesen drei Abteilungen und zwar 1332 Standarte oder “Königin” genannt, 1333 Krieg und 1334 Handel.
Im Allgemeinen darf man behaupten, dass die Kenntnis der Heraldik sich bei der Zusammensetzung der Flaggen nicht besonders geltend gemacht habe, ja dass mehr Empirie als Bewusstsein dabei vor herrschend erscheine. Ich habe vergebens in nautischen Werken nach irgend einem Systeme gesucht, das man bei Zusammensetzung neuer Flaggen zu befolgen habe; und auch unser erster deutscher Autor in diesem Fache, Eduard Bobrik, gibt in seiner “Seefahrtskunde” (Leipzig 1848 ff.) nur die Tatsachen, keineswegs aber die Ursachen. Zum Belege aber, wie man bei Erfindung neuer Flaggen in der Praxis verfahre, teile ich ein allerdings nur einzelnes, aber aus neuester Zeit stammendes Beispiel hier zum Schlusse mit.
Als die Sklavenstaaten der nordamerikanischen Republik sich von der Union losgesagt hatten, wurde zu Montgomery in Virginia alsbald auch über eine Flagge der Südconföderation beraten und nachdem man verschiedene Entwürfe dazu in Vorschlag gebracht hatte, entschied man sich endlich, dass die Flagge und das Banner des neuen Bundes sein solle: Ein rotes Tuch mit einem weißen Streifen (Balken) in der Mitte und einer blauen Vierung (canton), darin sieben in den Kreis gestellte fünfstrahlige weiße Sterne. Die Gründe, welche dafür waren, gibt eine Korrespondenz der London Illustrated News vom 24, März 1861 an, indem sie sagt, diese drei Farben: Blau Rot und Weiß, bedeuteten in der Heraldik die schönsten Eigenschaften des Mannes: Unschuld, Liebe, Tapferkeit usw. Die sieben Sterne seien die sieben Staaten und die Flagge sei so glücklich zusammengesetzt, dass sie keines anderen Staates Rechte verletze und auch mit keiner anderen verwechselt werden könne. Sie wurde zum erstenmale aufgehisst zu Montgomery am 4. März 1861 und wenige Tage darnach vom Kongress in Washington feierlichst als Piratenflagge erklärt.
Ende des ersten Teiles.
Fussnoten
- OTvH, Fussnote No 1: Abriss der Heraldik oder Wappenkunde, Nürnberg 1774, S.1. [↩]
- OTvH, FN 2:Einleitung zur Wappenlehre, Jena 1723. S. 81. [↩]
- OTvH, FN 3:Hauptstücke der Wappenwissenschaft, Bonn 1841. [↩]
- OTvH FN 4:Es gibt auch zweiseitige sog. Münzsiegel von Wachs und Metall. Letztere, Bullen genannt, unterscheiden sich dem Begriff und Ansehen nach von den Münzen nur dadurch, dass diesen der Zweck und die Mittel zur Urkundenfertigung gänzlich mangeln. Ein Mittelding zwischen einem eigentlichen Siegel und einer Buchdruckertype bilden die im vorigen Jahrhundert erst in Aufnahme gekommenen sogenannten Farbstempel, bei welchen die Zeichnung des Siegels resp. Stempels in einer Fläche gearbeitet ist, so dass sie mittels Farbe sich abdrucken läßt. [↩]
- OTvH FN 5: Über Siegelstecher, welches Geschäft in früheren Zeiten in der Regel die Goldschmiede versahen, siehe Brabandsch Museum voor Oudheden en geschiedenis, Jaergang 1860, S. 151 ff. [↩]
- OTvH FN 6: Ich brauche kaum hinzuzufügen, dass man z.B. ein Wappen durch Malerei auf Papier Holz, Kalk, Pergament, Glas, durch Skulptur in Holz, Stein, durch Modellierung in Ton, Silber usf., durch Guss in Eisen, Bronze, Gips usw., durch Ätzung, Gravierung auf alle möglichen Stoffe, durch Stickerei, Mosaik usw. regelrecht darstellen könne, während ein Siegel immer nur ein Abdruck eines bestimmten Stempels in eine Masse, die weicher als der Stempel sein muss, bleibt. [↩]
- OTvH FN 7: Dass Wappen generis neutrius sei, würde ich anzuführen hier Abstand nehmen, wenn nicht so manche Autoren bei diesem Worte die Artikel gerne verwechseln würden. So kann man z.B. in: Franz Zell, Geschichte und Beschreibung des badischen Wappens (also in einer spezifisch heraldischen Schrift), S. 11 mehrmals die Wappe und das Wappen, S. 12 aber sogar der Wappen lesen. [↩]
- OTvH, FN 8: J.R. Planché, Rouge Croix, the pursuivant of arms. London s.a. S. 158 ff. [↩]
- OTvH: Planché, pursuivant, S. 16, meint, der Name Herald sei nur eine Umsetzung des bekannten Namens Harold und bedeute ursprünglich einen Häuptling im Kriege. [↩]
- OTvHFN 10:Die Bedeutung dieses ehrenvollen hochgeachteten Amtes gibt sich in den Titeln, welche man den Wappenherolden gab, kund; sie heißen auch Wappenkönige, Rois d’armes, King of arms usw. Die im 15. und 16. Jahrhundert üblich gewordene deutsche Bezeichnung Ehrenhold ist wohl nur eine Metathese von Herold. Die Bezeichnung Roi d’armes ist schon sehr alt. Im trésor d’antiquités de la France 1745, S. 84, findet sich die Abbildung des Grabsteins des Robert de Susane, Roy d’armes, + zu Mont St. Quentin 1260. [↩]
- OTvH FN 11: zu diesem Zwecke bildeten die Herolde ihre Nachfolger wieder zünftig auch den Persevanten, poursuivants, welche in der Regel sieben Jahre lernen mussten. Wie hoch man die wahre Kenntnis der Heraldik anschlug, sieht man z.B. aus den Worten des Kanonicus und Wappenkönigs Jean Scobier (l’éstat et comportement des armes, Paris 1630), welcher erklärt: qui n’a pas pratiqué l’office d’armes pendant trente ou quarante ans continuels, y a matière d’apprendre d’autant que c’est un art pérégrin non cogneu à tous quelques doctes et versez qu’ils soient. [↩]
- OTvH FN 12:So war z.B. das Amt des Wappenkönigs im Königreich Schottland, Lion king of arms wegen des schottischen Wappenbildes, des Löwen, genannt, durch mehrere Generationen im Besitz des uralten schottischen Geschlechts der Lindesay: Sir David Lindesay, Knight, Lion king of arms 1542, Sir David L. of the mount, Knight l.k.o.a. 1562, Sir David L. of Rathellet, Knight ebenso 1568, Sir Jereme L. of Aunitland, Knight desgleichen 1621 u.s.f. [↩]
- OTvH FN 13:Meines Erachtens sollte man entweder Adel und Alles, was damit zusammenhängt, gänzlich verschwinden lassen, oder würdig vertreten und erhalten. Allen Kennern des bayrischen Adels und seiner Geschichte ist z.B. erinnerlich, mit welcher ausgesuchten Gehässigkeit der verstorbene Lang sein „bayrisches Adelsbuch 1815 ff. schrieb und mit welcher Lust und Bosheit er nach allen Richtungen zu Seitenhieben auf den Adel ausholte, und doch war dieser Lang zugleich Ritter des Zivilverdienstordens und Vorstand des bayrischen Heroldenamtes. Wie anders klingt es, wenn mit den alten bayrischen Herold Johann Holand in dem Turnierreim sich selbst als “ein Knab’ der Wappen, des Adels Kind, eins treuen Fürsten Hofgesind” bezeichnen hören, oder wenn er am Ende des Reimes bescheiden sagt, er wolle Niemanden Unrecht tun “wann mir gebührt von Recht, dass ich sei des Adels Knecht”. [↩]
- OTvH FN 14: Eines der jüngsten Beispiele von Amtstätigkeit der Herolde geben die Berichte über die am 3. Mai 1860 zu Drontheim vollzogene Krönung des neuen Königs von Schweden. „Nach vollzogener Krönung durch den Erzbischof von Uppsala traten die Reichsherolde auf die oberste Stufe der Thronestrade und riefen mit lauter Stimme: „Nun ist Karl XV. gekrönter König von Schweden und Gotenland und den zugehörigen Provinzen, er und kein Anderer!“ Hierauf erhoben sie ihre Stäbe und riefen unter stürmischem Beifall des Volkes und Begleitung von Pauken und Trompeten: »Es lebe Karl XV!“ usf. Eine andere Art der Amtierung eines Heroldes habe ich bei der Thronbesteigung König Max II. von Bayern gesehen: Am 21.März 1848 ritt der bayerische Herold zwischen zwei Persevanten in Begleitung einer Schwadron Kürassiere und der Hofpauker und Trompeter durch die Straßen von München, indem er an verschiedenen Plätzen die Abdankungsurkunde König Ludwig l. verlas und am Schlusse unter Begleitung der Instrumente rief: „Es lebe Maximilian II. König von Bayern!“ — Bei Thronbesteigung nach dem Tode des Vorfahrers ist die hergebrachte Schlussformel: „Der König ist tot, es lebe der König!“ In Frankreich_ riefen die Herolde in einem solchen Falle dreimal: Le roi est mort!“ und schloßen mit „Priez Dieu pour son ame“ dann aber schrieen sie noch lauter: Vive le Roi auquel Dieu donne très heureuse et longue vie“ – Die Funktion der Ordensherolde ist durch die jährlich wiederkehrenden Ordensfeste eine weniger seltene, namentlich haben der Wappenkönig und die Herolde des Hosenbandordens bei den jährlichen Festen und zeitweiliger Überbringung des Ordens an Auswärtige (z.B. 1855 an den Sultan, 1860 an den Prinzregenten von Preußen) sich gesteigerter Amtstätigkeit zu erfreuen. [↩]
- OTvH FN 15:So verkündete z.B. am 12. Nov. 1607 der bayerische Herold die Reichsacht über die Stadt Donauwörth indem er mit 80 Berittenen unter den Mauern der Stadt erschien und daselbst den kaiserlichen Achtbrief mit lauter Stimme ablas (Chronik v. Rosenheim S. 135 [↩]
- OTvH FN 16:Jörg von Frondsberg sagt u.A. in seiner „Kriegsordnung“ Frankfurt 1555, S. 7 ff.: „Der Heroldt hat uber seinem gewonlichen kleydt so er etw as offenlich außschreyen vund verkunden sol, gemaynlich ein Seydin kleyd wie ain Leviten Rock vornen vnnd hinden deß Kriegßherren Wapen darein gestickt, fürt ain weiß Stäblein in der Hand reytet ein Trommeter vor im her, vnnd an allen orten, darzue am füglichsten blaset der Trommeter ain Stillschweigen, alß dann so der Trommeter ufhört zue blasen- so schreyt der herold offentlich sein bevelch auß. Darumb ist von nöten das ein heroldt geschiekt seye, das jhenig so jme besolchen wirt recht zu verkünden und außzeschreyenp das er auch ein seine helle gutte und wolverständliche stimm habe.“ [↩]
- OTvH FN 17: Abgedruckt in der bibliothèque de l’école des chartes, Paris 1860, S. 156 ff. [↩]
- OTvH FH 18:Gegenwärtig (1861) ist Hr. Charles Young in dieser Würde. [↩]
- OTvH FN 19:Gegenwärtig bekleidet dieses Amt Hr. J.R. Planché zugleich bekannt als Verfasser des „Pursuivant of arms“ [↩]
- OTvH FN 20: Z.Z. Hr. William Courthope. [↩]
- OTvH FN 21:Das bayerische Nationalmuseum in München besitzt einen Originalheroldsstab aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Ebenholz mit silbernen Verzierungen) und einen Originalwappenrock eines Hubertusordensherolds aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts.
– In v. Langenmantels „Historie des Regiments zu Augsburg“ findet sich auf Kupfertafel h) die Abbildung des Augsburger Stadtwaibels vom Jahre 1368 (freilich etwas verzopft wiedergegeben), wie er mit seinem Heroldsstab, welcher an der Spitze die Zirbelnuß hat, durch die Stadt geht und laut rufend die Geschlechter auf das Trinkhaus fordert.
-Eine dem Landgrafen Philipp von Hessen gewidmete Druckschrift des kaiserlichen Herolds Kaspar Sturm, genannt Teutschland, v. J. 1524 handelt von „ampt. namen. condition vnd herkummen der Erenholden“ und beginnt mit Moses, Dionisius, Herkules, bringt dann Alexander des Großen und weiter aller römischen Kaiser Verordnungen über „Ritterschaft und Erenholden“. Das einzig Wichtige an diesem Büchlein ist übrigens der Bestallungsbrief des genannten Kaspar Sturm als kaiserlicher Majestät Ehrenholdt Teutschlandt durch Karl V. dd. Aachen 27. Oktober 1521. Auf dem Titelblatt findet sich ein guter Holzschnitt mit der Darstellung des Kaspar Sturm und zweier Persevanten zu Pferd, welches Bild ich I.10 in gleicher Größe wiedergebe. Der Herold selbst hat den einfachen Reichsadler auf seinem Wappenrock, einen Stab in der Linken, trägt Sporen und ein Schwert, während seine Nachfolger (Persevanten) aller dieser Würdezeichen entbehren. [↩] - OTvH FN 22: Diese findet sich im dritten Bande der „Gesprächspielen so bey Ehrn- und Tugendliebenden Gesellschaften außzuüben, verfasset durch einen Mitgenossen der hochlöblichen fruchtbringenden Gesellschaft. Nürnberg MDCXXXXIII.“ Der Verfasser war Georg Philipp Harsdörffer von dem bekannten nürnbergischen Patriziergeschlecht. Das betreffende Gespräch nun handelt „von der Heroltskunst“. und ist im Geschmacke damaliger Zeit geschrieben, indem sechs Personen sich gegenseitig instruieren. Diese Personen sind:
- Julia von Freudenstein, eine kluge Matron,
- Vespasian von Lustgau, ein alter Hofmann,
- Angelica von Keuschewitz, eine adlige Jungfrau,
- Raymund Discretin, ein gereister und belesener Student,
- Cassandra Schönliebin, eine adlige Jungfrau,
- und Degenwert von Ruhmeck, ein verständiger und gelehrter Soldat.
Das Gespräch beginnt Vespasian mit den Worten: Weil wir sonderlich dieses Orts auf Erhartung der Teutschen Sprach sehen, wollen wir unns bemühen eine solche Sache herfürzubringen von welcher unsers Wissens in keinen Teutschen buch absonderlich zu finden. Nemlich von der Heroltskunst.
Hierauf Julia: Diese Sache aber ist uns gancz unbekannt wir können nichts darzusagen.
Vespasian: Aber wohl fragen weil die Weibspersonen gleich so wohl als die Mannsperson Wappen und Kleinod fuhren, und die Müntzen darauf der Herrn und Oberen Wappen gebregt ofter mehr als die Männer lieben.
Angelica: Was wir nicht wissen das wollen wir lernen. Der Herr berichte uns dann was Wappen und Pettschaften feyn?
Hierauf erfolgt nun die Erklärung durch Vespasian: Wappen kommt her von Waffen, weil die alten Helden an Bemerkung ihrer Waffen kenntlich gewest. Pettschaft aber wird gesagt gleichsam als Bettschaden oder Bettscheiden weil beeder zusammengebetter Eheleut Wappen darin gemahlet werden….
Im Verlaufe definiert Degenwert das Wort Herold: Wapen zu erteilen ist der Herolt Ambt, also genannt weil sie im Heere alt geworden und versuchte Soldaten vor Alters gewesen, welche wegen wolgeleister zehnjähriger Dienst nachdem sie das vierzigste Jahr erlangt hatten zu Ruhe gesetzt worden. Ehrenhold aber ist ein Kündiger und Nachfolger der Wapen gewest, welcher sich bey Fürstenhofn aufgehalten um die Heroltskunst zu erlernen.
In dieser Art und in diesem Geist läuft das Gespräch fort, werden Farben und Planeten besprochen und Absatz 12 behauptet Degenwert, es sei „leichtlich zu erachten dass die Wappen welche der Natur oder Kunst nicht ähnlich, für falsch zu erachten seien, als z.B. drei goldne Gänskopf in rotem Schild“ usw.
Zum Schluß dieses Auszuges gebe ich noch die wörtliche Belehrung Vespasians über die Erkennung der Wappenfiguren, welche als Muster und Generalcharakteristik des ganzen Gespräches dienen kann. Er spricht: Wie nun Schild und Helm wegen wolgeleister Dienstbeweisung sonderlicher Mannheit und Adelichen Thaten erteilet, als findt man im Gegenteil dass auch die Begangene Schande dadurch erkennet werden. als einem Ruhmredigen durchschneid man das rechte Spitzlein am Schild (la pointe dextre partie). Die mit einer Rundung abgenommene Schildspitzen (le bas point arondy) bemerkt den, welcher seinen Gefangenen im Krieg erwürgt. Eine link ausgerundte Spitzen auf dem Mitelpunckt bedeudt Zagheit und Furcht. Eine Vierung mitten im Schild (la gore) gibt zu verstehen dass der solche fuhrt. sein Wort wider zurück zu nehmen pflege. Ferneres ist die untere Schildspitze durchschnidten (le delf) so bedeut es einen der seinen Fürsten mit der Unwarheit berichtet. Ist dann ein kleiner umgewandter Schild dem größern einviert, so bemerkt es einen flüchtigen, der ausgerundte grade Triangel (le las point coupé) gibt die Träg- und Faulheit zu verstehen dessen dem es zugeteilet. Ist aber der ganze Schild gewandt so bemerkt es einen Verräther“ usw.
[↩] - OTvH: Dem Anfänger in heraldicis wird daher geraten, um bei Bestimmung von Rechts und Links nicht zu irren, sich das betreffende Wappen vor die Brust zu halten und hiernach zu finden, was ihm rechts oder links sei. [↩]
- DE: Hier hat OTvH sicherlich Ober- mit Altösterreich verwechselt. Das Wappen führt heute das Bundesland Niederösterreich; [↩]