Also, der Kampf der LVI mit der deutschen Sprache *lol*.
Am 29.3.2007 jedenfalls verkündigte die Arbeitsgruppe Webpublishing der LVI in allerbestem MouvEco-Deutsch1 monikanischer Prägung die, in der Tat erfreuliche Nachricht, dass man als Radfahrer auf dem Limpertsberg nun wohl endgültig bestimmte Einbahnstraßen in der (eigentlich verbotenen) Gegenrichtung befahren darf:
Am 29. März 2007 wurden die Einbahnstrassen mit Tempo 30 auf Limpertsberg für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet.
Hups, nur mit Tempo 30?! Schneller ging das mit dem Öffnen nicht?
Ach ja, ich vergaß, stimmt, richtig! Freund François Bausch hatte es zwar mit einer Notverordnung versucht, nur leider machte die Luxemburger Gesetzgebung hier einfach nicht mit *g*. Die Not konnten die anderen wohl nicht sehen und so erzielten durch die Bausch’sche Ungeduld und Überhast die oppositionellen Räte Mosar und Kollwelter ihren einzigen bescheidenen Erfolg in dieser Angelegenheit. Die zu dieser “Bauschlandung” führende mangelnde Sorgfalt bei der Anwendung von Gesetzen und Bestimmungen haben die Stadt Luxemburg und in deren Gefolge wir von der LVI damals dann als “Prozeduralfehler” verharmlost2
Die LVI begrüsst diese Tatsache und hofft dass dieser Schritt zur weiteren Öffnungen von Einbahnstrassen in Luxemburg Stadt führt.
Eigentlich sollte das Arbeiten in Gruppen ja dazu führen, dass einer dem anderen seine Fehler ausmerzt. Es ist zwar so, dass man bei der LVI durchaus auch schon mal Einzelpersonen zu Gruppen erklärt (wiesel.lu berichtete), wir können daher nicht angeben, ob hier nun ein(e) einzelne(r) Funktionär(in) oder mehrere reale Menschen in die Ausarbeitung dieser Pressemitteilung verwickelt waren. Auf jeden Fall konnte sich die Gruppe ganz offensichtlich nicht entscheiden ob sie lieber:
- Die LVI (…) hofft dass dieser Schritt zur weiteren Öffnung von Einbahnstraßen führt
- oder doch lieber Die LVI (…) hofft dass dieser Schritt zu weiteren Öffnungen von Einbahnstraßen führt
schreiben sollte. Vermutlich wollten die Mitglieder der Gruppe demonstrieren, dass sie durchaus zu Kompromissen fähig wären, gleichwohl dies nicht den üblichen Gepflogenheiten des Vorstandes entspricht.
Einbahnstrassen dürfen von Radfahrern dort im Gegenverkehr benutzt werden, wo diese klar ersichtlich mit einem entsprechenden Strassenschild gekennzeichnet sind.
Na gut, ich hätte zwar geschrieben, “Radfahrer dürfen Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren, dann wenn diese deutlich sichtbar mit einem entsprechenden Straßenschild gekennzeichnet sind.” , aber das ist Geschmackssache, der Satz ist ansonsten nicht zu beanstanden. Klar doch, ich bringe ein Maximum an Verständnis dafür auf, dass Verkehrspolitiker immer möglichst viel Verkehr haben wollen, notfalls eben in der Pressemitteilung.
Dagegen wäre es wirklich nicht schlecht gewesen, dem Leser zu verraten wie denn das “entsprechende Strassenschild” ausschaut?! Insbesondere da ja auch die zugehörige LVI Fotostrecke der Aktion dies nicht preisgibt.
Dies alles nur mal so als Tipp, ihr könnt es ja jeder Zeit ändern 😉
- nicht umsonst sind die Veröffentlichungen des MouvEco Stammgast in den Spalten des Neie Feierkrops, in der Rubrik “erëmgekroopt” [↩]
- Ich stehe nach wie bass erstaunt vor der Tatsache, daß Gust Muller und daraufhin seine Gefolgsleute sich auf mich eingeschossen hatten, ohne dass wir über echte ideologische Differenzen verfügen. Beispielsweise sehen immer noch, sowohl die Gustianer (Anhänger und Zweckverbündete) als auch ich den Fahrradverkehrsplan der Stadt Luxemburg als eine gute Sache an. [↩]