Chamberwahlen für Auslandsluxemburger

Zum 1. Oktober 2007 wurde ich Grenzgänger da verlegte ich meinen Wohnsitz ins deutsche Langsur, arbeitete aber weiter für die ITM in Luxemburg. Als guter Beamter bin ich grundsätzlich gesetzestreu und habe mich selbstverständlich auch in meiner neuen Gemeinde (Verbandsgemeinde Trier-Land) angemeldet und verlor damit mein passives Wahlrecht in Luxemburg, weil ich keinen Wohnsitz in Luxemburg mehr habe. Da es ohnehin unwahrscheinlich ist, dass ich einmal für ein Abgeordnetenmandat in der Luxemburger Chamber kandidieren werde, nahm ich dies weniger tragisch, ich hatte ja noch mein aktives Wahlrecht. Dieses geltend zu machen, erwies sich aber als schwieriger als ich vermutet hatte!
Schon zu den Kammerwahlen 2009 wollte ich es ausüben und fragte damals im Innenministerium nach, was ich dazu denn zu machen hätte, die verwiesen mich an die letzte Gemeinde in der ich in Luxemburg gemeldet gewesen wäre. Das war damals noch Künzig. Dort rief ich an, und der Beamte teilte mir erfreut mit, dass ich noch im Wählerverzeichnis geführt würde. Als ich nachfragte, wie ich das Wahlrecht denn nun konkret ausüben könnte kam seine Antwort:

Sie müssen gar nicht, da Sie ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind Sie davon befreit!

Er hatte den Grund meines Anrufes also gründlich missverstanden; in Luxemburg gilt Wahlpflicht und er glaubte wohl, die Sorge um die im Wahlgesetz angedrohten Strafen fürs Nichtwählen trieben mich um. Dabei geht es mir darum, dass ich wählen WILL. Damals meinte er dann, ich könnte am Tag der Wahl einfach vorbei kommen und wählen, ich stünde ja im Wählerverzeichnis oder halt Briefwahl beantragen. Briefwahl finde ich wiederum nicht so toll, weil man seine Meinung dann schon im Voraus festlegen muss und sich nicht in letzter Minute noch umentscheiden kann. Ich stellte es mir auch nett vor, an dem Tag dann ins Heimatdorf zu fahren, wählen, Verwandte besuchen…
Bald danach kamen mir Zweifel, wie würde mir dann die Wahlaufforderung zugestellt werden? Ins Ausland? Meine Nachforschungen ergaben, dass ich gründlich in die Irre geleitet worden war. Artikel 1 des Wahlgesetzes von 18 Februar 2003 besagt nämlich:

Pour être électeur aux élections législatives il faut:

  1. être Luxembourgeois ou Luxembourgeoise;
  2. être âgé de dix-huit ans accomplis au jour des élections;
  3. jouir des droits civils et politiques;
  4. être domicilié dans le Grand-Duché de Luxembourg.

Les Luxembourgeois domiciliés à l’étranger sont également admis aux élections législatives par la voie du vote par correspondance.

Da stand es also schwarz auf weiß: Der Luxemburger der im Ausland lebt, MUSS sein Recht per Briefwahl geltend machen, wenn er überhaupt wählen will!
2009 habe ich dann auf das Wählen verzichtet, es war mir nicht so wichtig. Nun gibt es dieses Jahr vorgezogene Neuwahlen zur Abgeordnetenkammer in Luxemburg und zwar am 20. Oktober. Diesmal will ich unbedingt mein Wahlrecht ausüben, also informierte ich mich frühzeitig, was zu tun sei.

Als erstes erkundigte ich mich auf der Website http://www.elections.lu, dort stand Anfang August aber nur, wie die Sitzverteilung 2009 letztlich war. Besser sah es bei der Christlich Sozialen Volkspartei aus, die waren da schon ausführlicher und boten eine Informationsseite zur Prozedur für die Beantragung der Briefwahl: http://wahlen.csv.lu/breifwahl/. Ein Satz aber beunruhigte mich:

Am Fall, wou Dir am Ausland wunnt, ass et noutwenneg, datt Dir eng Kopie vun Ärem Pass zesumme mam Bréif aschéckt. De Pass muss nach gülteg sinn. Et brauch awer keng “copie certifiée conforme” ze sinn, mä eng einfach Kopie vum Pass geet duer.

Ich hatte keinen gültigen Pass mehr, aber ich hatte ja noch meine Carte d’identité, welche dereinst von der Gemeinde Clemency ausgestellt worden und noch ein paar Jahre gültig war. So rief ich dann in Kaerjheng an um zu fragen, ob eine Kopie davon es auch tun würde. Dazu schaute ich erst mal auf der Homepage der Fusionsgemeinde nach, fand dort sogar ein gemeindeeigenes Formular welches den Fall eines Luxemburgers der im Ausland lebt aber gar nicht vor sah, sondern nur:

Anlass meiner Anfrage

  • 1) am Wahltag befinde ich mich im Ausland (notwendige Bescheinigung: z.B. Bescheinigung des Reisebüros)
  • 2a) am Wahltag bin ich wegen beruflicher Gründe abwesend (notwendige Bescheinigung: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers )
  • 2b) wegen meiner Auslandstudien (notwendige Bescheinigung: Schuleinschreibung)
  • 3) wegen meiner eingeschränkten Fortbewegungsmöglichkeiten aufgrund meines Gesundheitszustandes/körperlichen Leidens, habe ich Schwierigkeiten an den Wahlen teilzunehmen (notwendige Bescheinigung: ärztliches Attest)
  • 4) ich bin älter als 75 Jahre (keine Bescheinigung notwendig)

Ich rief am 20. August in Bascharage an und diesmal stieß ich auf einen Beamten der sein Wahlgesetz gut kannte: Herrn Achen. Der teilte mir nicht nur mit, dass die Carte d’identité alleine es nicht tut, er erklärte mir auch gleich warum: Da die Carte d’identité nur von Luxemburger Gemeinden ausgestellt werden kann und ich als im Ausland gemeldeter Staatsbürger per Definition gar keiner Luxemburger Gemeinde angehören kann, ist der Pass den die Passbehörde ausstellt, das einzige Luxemburger Ausweisdokument das ich erhalten kann. Er erklärte mir freundlicherweise auch gleich, dass man den Pass recht zügig bekäme, es bestimmt noch reichen würde die Frist bis zum 20. September einzuhalten.
Dann rief ich gleich danach auf der Passbehörde an, wie das ginge. Die verlangten von mir:

  • Den alten Pass abzugeben,
  • Eine Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde in der ich jetzt wohnte,
  • und 50 Euro.

Das Problem bereitete der zweite Punkt: Natürlich hatte ich mir 2011 beim Umzug nach Igel eine ausstellen lassen, die Passbehörde verlangt eine die nicht älter als drei Monate ist!
Also rief ich auf der Gemeindeverwaltung Trier-Land an, weil ich fragen wollte, ob sie mir eine neue Bescheinigung zustellen können.

Oh nein, sie müssen schon hier vorbei kommen, denn sehen Sie, solche Bescheinigungen sind gebührenpflichtig!

Kostete 5 Euro. Als ich die dann hatte, ging es zunächst mal ganz fix: bin sofort (am 22. August) auf Passbüro gegangen, die haben das erforderliche biometrische Foto gleich selber geschossen, ich zahlte 50 Euro, und mir wurde beschieden, dass ich am 2. September schon das Dokument abholen könne.
Am 2. September ging ich hin und es wurde mir tatsächlich der Pass ausgehändigt. So einfach war das? Wird jetzt alles gut?
Natürlich nicht, jedenfalls nicht so schnell. Inzwischen hatte ich noch im Amtsblatt des (deutschen) Kreises gelesen, dass eine beglaubigte Kopie des Passes einzureichen sei!? Das wäre ärgerlich, macht aber Sinn. Mist, hatte ich vergessen die Beamten vom Passbüro zu bitten mir sowas zu erstellen. Andererseits hatte die Info der CSV versichert, dies sei nicht erforderlich. Wieder in Bascharage angerufen, der Beamte Achen war leider in Urlaub, der Vertreter ging auf Nummer sicher und meinte: “wäre schon besser beglaubigt!“. Ich habe dann kurzentschlossen meinen Vorgesetzten gefragt, was da zu tun sei? Er witzelte, wir wären doch auch eine Behörde, ob unser Stempel das nicht leisten könne? Naja, mir selber meine eigene Kopie beglaubigen?
Jedenfalls erlaubte er mir am 3. September nach Bascharage zu fahren und dort alles persönlich abzugeben. Die Gemeindeverwaltung konnte so das Original selber sehen. Jetzt müsste ich mit der Prozedur durch sein, und hoffe, dass ich nach dem 20. September die Wahlunterlagen bekomme! Elections.lu meint dazu:

Si le requérant remplit les conditions, le collège des bourgmestre et échevins lui envoie pour le 30 septembre 2013 au plus tard, sous pli recommandé avec accusé de réception, la lettre de convocation, le bulletin de vote et les enveloppes électorales avec l’adresse du bureau électoral auquel l’électeur doit renvoyer les bulletins de vote pour le 20 octobre au plus tard.

D.h. wenn ich bis zum 30. September die Sachen nicht habe, ist doch noch was schief gelaufen!
Also, bis jetzt habe ich, neben vielen Nerven 55 Euro in mein Wahlrecht investiert. Nun verstehe ich noch besser, warum so viele Luxemburger die Wahrheit im Ausland leben, offiziell bei Verwandten als angebliche Mitbewohner gemeldet bleiben.
Es steckt, anders als ein weit verbreitetes Vorurteil glauben machen will, wohl nicht immer der Wunsch dahinter, das Sozialsystem übers Ohr zu hauen!
Grade frage ich mich: Wen nützt es eigentlich, wenn die Auslandsluxemburger nicht mitwählen, weil das Wählen mit so viel Aufwand verbunden ist? Naja, ab nächstem Jahr sollen wir ja vielleicht doch das Recht auf eine Carte d’identité bekommen….

Article written by wiesel

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