Zitat aus Wikipedia:
Wappenrecht sind die Regeln, wie ein Wappen zu führen ist.
Gemeint sind damit an dieser Stelle,
Die rechtliche Situation in Luxemburg.
Die Luxemburger Gesetzgebung beschäftigt sich quasi gar nicht mit Wappen, ausser mit denen des Staates und seiner Glieder. Hierzu erließ die Abgeordnetenkammer, recht spät wenn man bedenkt dass es sie seit 1848 gibt, im Jahre 1972 ein Gesetz:
Loi du 23 juin 1972 sur les emblèmes nationaux
In diesem Text wird auch eine “commission héraldique” erwähnt, welche den Staatsminister bei heraldischen Fragen beraten soll.
Zum Wappenrecht in Luxemburg in Luxemburg gibt es ansonsten nicht viel zu sagen, ausser dass es nicht verboten ist sich ein Wappen zu zulegen. Es ist Pivatpersonen also erlaubt Wappen zu führen, sie können sie aber nicht schützen lassen, ausser sie lassen sie sich beim Enregistrement als Markenzeichen eintragen. Siehe hierzu auch:
Règlement d´exécution transitoire du 15 décembre 1966, de l´Arrangement de Madrid concernant
l´enregistrement international des marques de fabrique ou de commerce1
Dort kommt in Artikel 7 sogar das Wort “Armoirie” vor.
Allgemeingültige Regeln
Diese sind nicht unbedingt in Gesetzestexte eingeflossen, jedenfalls nicht in Luxemburg. Hier einige aus dem Gedächtnis zitierte:
- Es dürfen nicht zwei Personen, gleichgültig ob physische oder moralische, dasselbe Wappen tragen.
Das ist freilich eine Rechtsfiktion, die in der Praxis so, nicht immer eingehalten wurde und wird, alleine schon weil kaum niemand alle Wappen kennen dürfte, die je geführt wurden und es somit schwierig bis unmöglich ist zu wissen, ob nicht doch in den letzten 800 Jahren jemand das Wappen das man sich ausgemalt, schon mal geführt hat. Dies gilt besonders bei einfacheren Wappen. - Die erstgeborenen ehelichen Söhne dürfen, nach dem Tod des Vaters, das Wappen führen.
- Verfügbar unter http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/1967/0030/a030.pdf [↩]